Fachbeiträge & Kommentare zu Reisekosten

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Reisekosten

Kostenerstattungen für dienstlich veranlasste Reisen durch den Gesellschafter-Geschäftsführer im üblichen Rahmen, z. B. aufgrund der lohnsteuerlichen Vorschriften oder einer allgemein geltenden betrieblichen Reisekostenordnung, sind keine verdeckten Gewinnausschüttungen.[1] Das gilt auch für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Eine gesonderte vorherige Vereinbarung...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Vorschuss

Dem Gesellschafter geschuldete Zahlungen hat die Kapitalgesellschaft (erst) bei Fälligkeit zu erbringen. Das schließt Vorschusszahlungen, z. B. bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, aus. Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, muss eine Vorschusszahlung im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart sein. Dazu genügt nicht die Vereinbarung, das...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Aufwendungsersatz

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufwendungsersatz, ist die Erfüllung dieses Anspruchs durch die Gesellschaft bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter keine verdeckte Gewinnausschüttung.[1] Ist bei einem beherrschenden Gesellschafter durch einen steuerlich anzuerkennenden Geschäftsführervertrag eindeutig festgelegt, dass er seine Dienste auf schuldrechtlicher Basis...mehr

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Auslandskapitalgesellschaft... / 3.1.2.4 Erfolgsausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 44 Neben den schon angeführten Erfolgswirkungen infolge evtl. notwendiger außerplanmäßiger Abschreibungen und Zuschreibungen des Anteils an der ausländischen Tochter(kapital)gesellschaft[1] haben Erfolge der Tochter(kapital)gesellschaft nur dann Auswirkungen auf den Jahresabschluss der deutschen Spitzeneinheit, wenn Gewinne ausgeschüttet werden. Die Erfolgswirkungen werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

Rz. 202 Da das Vorsteuervergütungsverfahren durch die EU-rechtlichen Regelungen weitestgehend harmonisiert ist, ähneln zumindest die formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens in anderen Mitgliedstaaten denen des deutschen Verfahrens. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass bestimmte Arten von Vorsteuern nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Deckelung der Vorsteuervergütung

Rz. 116 Vorsteuern sind stets nur in dem EU-Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Erstattungsland gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen EU-Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem jeweiligen nationalen Recht für di...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / 3. Nutzung des Deutschland-Tickets für Dienstreisen

Wird das Deutschland-Ticket für Dienstreisen genutzt, kann – wie bei einer Bahncard – im Wege einer Prognose geprüft werden, ob die Summe der Einzelfahrkarten im jeweiligen Monat die Kosten für das Deutschland-Ticket voraussichtlich übersteigen wird. Ist dies der Fall, kann das Deutschland-Ticket als Reisekosten steuerfrei erstattet werden. Eine private Mitbenutzung ist in d...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 7.3 Weitere Einzelfälle

Aktien / Anteile Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn ein Gesellschafter Aktien an die Gesellschaft zu einem höheren Preis als dem Kurswert verkauft oder die Gesellschaft Aktien an einen Gesellschafter zu einem niedrigeren Preis als dem Kurswert verkauft.[1] Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers Gibt eine GmbH aus Anlass des 65. Geburtstags ihres Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnausschüttung / 2.3 Verdeckte Gewinnausschüttung

Diese Art der Gewinnausschüttung kennt nur das Steuerrecht. Wie der Begriff "verdeckt" zum Ausdruck bringt, ist die Gewinnausschüttung nicht offensichtlich erkennbar, sondern verbirgt sich im Regelfall hinter einer anderen rechtlichen Gestaltung. Eine gesetzliche Definition der verdeckten Gewinnausschüttung ist weder in § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG noch in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG en...mehr

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§ 6 Auslagen / II. Erstattung von Reisekosten des VKH-Anwalts

Rz. 29 Nach wie vor gibt es verschiedenste Möglichkeiten der Beiordnung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe; alle mit den unterschiedlichsten Folgen im Hinblick auf die zu erstattenden Reisekosten des Rechtsanwalts, die nachfolgend näher erläutert werden sollen. 1. Uneingeschränkte Beiordnung Rz. 30 Ist die VKH-Beiordnung ohne Einschränkung erfolgt, bewirkt dies, dass sämtlich...mehr

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§ 6 Auslagen / 5. Fiktive Reisekosten der Partei

Rz. 40 Sind aufgrund des Beiordnungsbeschlusses Reisekosten des Rechtsanwalts nicht unmittelbar von der Staatskasse zu tragen, so sind die fiktiven Parteireisekosten zu erstatten, die zur Besprechung mit einem Anwalt, den sie nach dem Beiordnungsbeschluss hätte einschalten können, angefallen wären.[11]mehr

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§ 1 Allgemeines / IX. Reisekosten

Rz. 73 Da § 60 Abs. 1 S. 1 RVG auf die gesamte Vergütung abstellt, sind auch die Reisekosten davon umfasst; zur Legaldefinition siehe § 1 Abs. 1 RVG. Dies bedeutet: Auch wenn eine Reise in 2023 angetreten wird, müssen die Reisekosten (z.B. 0,30 EUR pro gefahrenen Kilometer mit dem eigenen Kraftfahrzeug) nach alter Rechtslage abgerechnet werden, wenn auch die Gebühren aufgrun...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Reisekosten/Warte- und Reisezeiten

Rz. 252 Der Auslagenersatz für Geschäftsreisen des Anwalts ist in den Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG geregelt. Will der Rechtsanwalt höhere Reisekosten mit dem Mandanten abrechnen, z.B. eine höhere Kilometerpauschale als 0,42 EUR pro gefahrenen Kilometer oder eine höhere Abwesenheitspauschale, bietet sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an. Das gleiche gilt, wenn – auc...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 8. VKH für den Unterbevollmächtigten/Verkehrsanwalt – Reisekosten

Rz. 294 § 78 Abs. 3 FamFG schränkt die Beiordnung eines Anwalts in Familiensachen, die nicht Ehesachen und nicht Familienstreitsachen sind (denn für diese gilt § 78 FamFG nicht, sondern vielmehr gelten über § 113 Abs. 1 FamFG die allgemeinen Vorschriften der ZPO) dahin ein, dass ein nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden k...mehr

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§ 6 Auslagen / III. Fahrtkosten/Reisekosten

Rz. 14 Die Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs können für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,42 EUR geltend gemacht werden, Nr. 7003 VV RVG. Reist der Rechtsanwalt mit anderen Verkehrsmitteln, so kann er diese Kosten in voller Höhe abrechnen, soweit sie angemessen sind, Nr. 7004 VV RVG. Gilt für die gebührenrechtliche Angelegenheit noch d...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Gesamte Vergütung

Rz. 54 § 60 RVG ist auf die gesamte Vergütung nach RVG anwendbar somit nicht nur für die Gebühren, sondern vielmehr auch für die Auslagen, wie z.B. die Reisekosten, vgl. dazu auch die Legaldefinition des Begriffs Vergütung in § 1 Abs. 1 RVG (Gebühren und Auslagen). Wird daher für eine gebührenrechtliche Angelegenheit die bis zum 31.12.2020 geltende Gebührentabelle angewendet...mehr

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§ 6 Auslagen / 4. Beiordnung mit Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts

Rz. 37 Nicht selten erfolgt eine VKH-Beiordnung mit der Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts. Dies hat zur Folge, dass in diesem Fall die fiktiven Kosten eines Verkehrsanwalts ermittelt und den tatsächlich entstandenen Reisekosten gegenübergestellt werden müssen.[10] Rz. 38 Sind die tatsächlichen Reisekosten niedriger als die Vergütung für einen Verkehrsanwalt, s...mehr

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§ 6 Auslagen / 1. Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 30 Ist die VKH-Beiordnung ohne Einschränkung erfolgt, bewirkt dies, dass sämtliche Reisekosten des Anwalts unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Nrn. 7003 ff. VV RVG grundsätzlich zu erstatten sind. Es gibt auch keine Obergrenze dahingehend, dass nur maximal die Kosten zu erstatten wären, die bei Beauftragung eines Verkehrsanwalts angefallen wären.[5]mehr

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§ 6 Auslagen / III. Regelung in § 50 RVG

Rz. 41 Im Zuge des 2. KostRMoG wurde auch der Wortlaut des § 50 Abs. 1 S. 1 RVG geändert, wonach bislang nach Deckung der in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bezeichneten Kosten und Ansprüche "die Staatskasse über die Gebühren des § 49 hinaus weitere Beträge bis zur Höhe der Gebühren nach § 13 einzuziehen" hatte. Aufgrund dieser Formulierung war es in der Vergangenheit umstritten, ob ...mehr

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§ 6 Auslagen / 3. Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts

Rz. 34 Wird der Rechtsanwalt entsprechend § 121 Abs. 3 ZPO bzw. § 78 Abs. 3 FamFG "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet, hat dies zur Folge, dass dem Anwalt Reisekosten nur soweit zu erstatten sind, als diese einem Rechtsanwalt entstanden wären, dessen Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks am weitesten vom jeweiligen...mehr

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§ 6 Auslagen / 2. Beschränkung zu den Bedingungen eines "ortsansässigen" Anwalts

Rz. 31 Vor dem 1.6.2007 war es aufgrund des Wortlauts des § 121 Abs. 3 ZPO a.F. ("Ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn…") übliche Praxis, dass die Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" eingeschränkt wurde mit der Folge, dass Reisekosten nicht zu erstatten waren. Durch das Gesetz zur Stärkung...mehr

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§ 6 Auslagen / I. Allgemeines

Rz. 24 Ein nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn hierdurch besondere Kosten nicht entstehen, § 78 Abs. 3 FamFG (= sog. Mehrkostenverbot). Für Ehesachen und Familienstreitsachen gilt die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO, da § 78 FamFG für diese Verfahren nicht anzuwenden ist (§ 113 Abs. 1 FamFG). Entsprechend § 1...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 5. Weitere Vergütung nach § 50 RVG

Rz. 275 § 50 RVG kommt zur Anwendung, wenn dem Antragsteller VKH unter Ratenzahlungen bewilligt worden ist. Muss ein Antragsteller Ratenzahlungen leisten, so leistet sie diese an die Staatskasse (Bundeskasse bei Verfahren vor Bundesgerichten (z.B. BGH), Landeskasse bei Verfahren vor Gerichten des Landes (Amts-, Land- oder Oberlandesgerichte). Maximal muss ein Antragsteller 4...mehr

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§ 6 Auslagen / B. Besonderheiten bei VKH-Mandaten

Rz. 23 Aufgrund der verschiedensten Möglichkeiten der Beiordnung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe, soll nachfolgend auf die Folgen im Hinblick auf die zu erstattenden Reisekosten des Rechtsanwalts eingegangen werden. Zur VKH-Bewilligung wird ergänzend auf die entsprechenden Ausführungen in § 8 Rdn 294 ff. verwiesen. I. Allgemeines Rz. 24 Ein nicht im Bezirk des Verfahrensge...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Einleitung, Geltungsbereich und Hinweis auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 229 Der Inhalt einer Vergütungsvereinbarung lässt sich in der Übersicht wie folgt festhalten:mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / XV. Sicherung der anwaltlichen Honoraransprüche

Rz. 339 Die gesamten vorangegangenen Ausführungen dienen dazu, anwaltliche Honoraransprüche zu sichern. Der Abschluss wirksamer Vergütungsvereinbarungen ist damit der erste Schritt. Rz. 340 Vor Abschluss der Vereinbarung sollte daher nochmals konkret geprüft werden: Prüfungsschemamehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 4. "Kreative" Vereinbarungen

Rz. 242 Es muss nicht immer der Stundensatz oder das Pauschalhonorar sein, das mit dem Mandanten vereinbart wird. Man kann auch Vereinbarungen treffen, die fallbezogen sinnvoll sind. Nachstehend wird auf einzelne, in der untenstehenden Aufstellung enthaltene Vereinbarungsmodelle näher eingegangen. Rz. 243 Es bieten sich viele verschiedene Arten von Vergütungsvereinbarungen im...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Abgrenzung zur Vergütungsvereinbarung

Rz. 38 Grundsätzlich gilt: Der Begriff "Vergütung" ist in § 1 Abs. 1 RVG definiert. Es handelt sich dabei um "Gebühren und Auslagen". In § 3a Abs. 1 RVG sind einzuhaltende Form- und Inhaltsvorschriften geregelt, die Vertretungsmandate betreffen; § 34 RVG enthält keine solchen Form- und Inhaltsvorschriften; eine Anwendung von § 3a Abs. 1 S. 1 u. 2 RVG wird sogar konkret in § ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 10. Anrechnung bei späterer Verfahrenskostenhilfe (VKH) – § 55 RVG

Rz. 216 Gemäß § 58 Abs. 2 RVG Zitat "… sind Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 besteht." In der Vergangenheit war zunächst umstritten, ob und ggf. wie sich der anzurechnende Teil der Geschäf...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Bezeichnung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 82 In § 3a Abs. 1 S. 2 RVG stellt der Gesetzgeber klar, dass die Vergütungsvereinbarung als solche, oder "in vergleichbarer Weise" bezeichnet werden muss. Der Gesetzgeber hält in seiner Begründung zu dieser Neuregelung fest, dass auch die Bezeichnung "Honorarvereinbarung" zulässig ist.[57] Der Begriff Beratervertrag sollte vermieden werden.[58] Rz. 83 Die Aufnahme der Verg...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Kriterien des § 60 RVG

Rz. 51 Am 1.8.2013 ist das 2. KostRMoG[21] in Kraft getreten. Im Zuge dieser Kostenrechtsreform wurden unter anderem sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten erhöht. Mit dem KostRÄG[22] wurden zum 1.1.2021 einige inhaltliche Änderungen des RVG vorgenommen sowie die Gebührentabelle erneut angepasst. Beachtlich ist dabei, dass § 60 RVG bereits zum 30.12.2020 neu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsvereinbarungen / b) Textform, nicht Schriftform

Rz. 52 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung nicht mehr (wie bis zum 30.6.2008) der Schriftform, sondern vielmehr der Textform. Die Textform ist eine erhebliche Vereinfachung für die Praxis. So gab es bis 2008 etliche Gerichtsentscheidungen, die eine lediglich per Fax übermittelte Vergütungsvereinbarung als nicht ausreichend angesehen haben. Da der Anwa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entsorgungsbetriebe / 2.7 Reise- und Umzugskosten (§ 23 Abs. 3.1 TVöD-E)

Im Rahmen der Tarifrunde 2008 wurde durch die Änderungsvereinbarung Nr. 1 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Entsorgung (TVöD-E) vom 31.3.2008 mit Wirkung zum 1.7.2008 der neue § 23 Abs. 3.1 TVöD-E betreffend die Reise- und Umzugskosten eingefügt. Er dient zum einen der Klarstellung, dass Arbeitgeber eigene Regelungen für die Erstattung vo...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug

Kilometerpauschale geltend machen Wer sich nicht die Mühe machen möchte, die tatsächlichen Kfz-Kosten zu belegen, kann für geschäftliche Fahrten mit dem eigenen privaten Pkw die Kilometerpauschale ansetzen. Das sind pro betrieblich gefahrenem Kilometer 0,30 EUR.[1] Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Kilometer aufzeichnen. Praxis-Beispiel Kilometerpauschale...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Op... / 2.4 Eierlegende Wollmilchsau: Die echte mehrstufige Deckungsbeitragsberechnung

Im Weiteren werden die Informationen bezüglich der Aufträge, der Umsätze sowie der Kosten ergänzt, um aus der reinen Kapazitätsplanung eine mehrstufige Deckungsbeitragsrechnung zu erstellen. Schritt 3: Zuordnung Kosten pro Team (Kostenstellen) Kostenstellen können üblicherweise Teams sein, die entweder für die Bearbeitung von Aufträgen von bestimmten Mandantengruppen verantwor...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 Reisekosten: Angaben kontrollieren

Reisekosten sind alle Aufwendungen, die durch eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit – außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte – unmittelbar entstehen. Zu den Reisekosten gehören insbesondere Fahrtkosten (auch für Zwischenheimfahrten), Mehraufwendungen für Verpflegung mit Pauschalbeträgen, Übernachtungskosten am Reiseziel und während der Reise sowie Reiseneben...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7.1 Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Der Unternehmer kann grundsätzlich die Umsatzsteuer auf die Reisekosten als Vorsteuer abziehen, die ihm für Leistungen aus Anlass einer Geschäftsreise entstanden sind. Entscheidend ist, dass die generellen umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für (Kleinbetrags-) Rechnungen erfüllt sind. Abzugsfähig sind Vorsteuerbeträge aus Fahrtkosten des Unternehmers und des Personals, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 13. Erhöhung der Reisekosten

Rz. 24 Die Reisekosten (vgl. Rz. 19) wurden wie folgt angehoben:mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 19 Reisen zur Ausführung mehrerer Geschäfte

Rz. 1 Können mehrere Geschäfte bei einer Reise verbunden werden, sollen die dadurch ersparten Aufwendungen den beteiligten Mandanten anteilig zugute kommen. Der StB ist daher verpflichtet, die angefallenen Aufwendungen gem. § 19 aufzuteilen. Die Vorschrift entspricht der Vorbemerkung 7 Abs. 3 VV RVG. Rz. 2 Mehrere Geschäfte können mehrere Angelegenheiten sein, die für verschi...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Geschäftsreisen

Rz. 2 Eine Geschäftsreise liegt vor, wenn ein StB in Ausführung eines ihm erteilten Vertretungsauftrages ein Geschäft an einem anderen Ort als seinem Wohnort oder dem Ort, an dem er seine Kanzlei eingerichtet hat, vornimmt. Begrifflich interessant, aber ohne praktische Auswirkung, ist, dass in § 18 von der "Kanzlei" des StB die Rede ist, wohingegen in § 34 Abs. 1 StBerG die ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 20 Verlegung der beruflichen Niederlassung

Rz. 1 § 20 hat zum Ziel, dass ein Mandant durch die Verlegung der beruflichen Niederlassung seines Beraters keine Nachteile durch Abrechnung von Reisekosten und Abwesenheitsgeldern erleidet. Dabei stimmt § 20 im Wesentlichen mit der Vorbemerkung 7 Abs. 3 Satz 2 VV RVG überein. Rz. 2 Durch die Verlegung der Kanzlei dürfen die Reisekosten zwar niedriger, aber niemals höher werd...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7.2 Pflichtangaben in den Reisekostenabrechnungen

Eine Reisekostenabrechnung sollte mindestens enthalten: Name des Reisenden, Zeit, Dauer, Start, Ziel und Zweck der Reise, ggfs. gefahrene Kilometer, Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug, dazu entsprechende Nachweise wie beispielsweise Tankquittungen, Fahrscheine, Telefonkosten, Übernachtungs- und pauschale Verpflegungskosten, Bewirtungsbelege (separates Konto), Eigenbelege...mehr

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E III Der Katalog zur Vergü... / 57 Zwangsverwalter

Rz. 50 Die Vergütung des Zwangsverwalters regelt sich nach der Zwangsverwalterverordnung insbesondere der §§ 17 ff. ZwVwV. Danach hat der Verwalter Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen nach Maßgabe des § 21 ZwVwV. Nach § 17 Abs. 1 ZwVwV ist die Höhe der Vergütung an die Art und den Umfang der Aufgabe sowie an...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 2. Mehrere Auftraggeber als Gesamtschuldner

Rz. 6 Die einzelnen Auftraggeber sind hinsichtlich der Gebühren und Auslagen Gesamtschuldner (§§ 421 ff. BGB). Leistet ein Auftraggeber Ausgleich über seinen "internen" Anteil hinaus, hat er einen entsprechenden (Teil-)Anspruch gegen die anderen Gesamtschuldner (§ 426 Abs. 2 BGB). Rz. 7 Der StB kann sich daher mit seinem Vergütungsanspruch grundsätzlich an jeden Auftraggeber ...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Inhalt der Rechnung

Rz. 9 Die Bezeichnung als "Berechnung" gehört nicht zu den Formerfordernissen. Es kommt ausschließlich auf den Inhalt an. So sind sowohl die Bezeichnungen "Rechnung", "Honorarrechnung" oder "Liquidation" üblich und zulässig. Es genügt sogar die Einforderung in einem formlosen Schreiben, wenn dieses den Mindestanforderungen des § 9 entspricht. Rz. 10 In der Berechnung können d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 4. Tage- und Abwesenheitsgelder sowie Übernachtungskosten

Rz. 10 Gem. Abs. 3 erhält der StB pauschalierte Tage- und Abwesenheitsgelder. Darüber hinaus hat er Anspruch auf Ersatz der konkret entstandenen Übernachtungskosten, soweit sie angemessen sind. Rz. 11 Mit den Tage- und Abwesenheitsgeldern sollen die durch die Reise verursachten zusätzlichen Auslagen pauschal ausgeglichen werden (z. B. Mehraufwand für Verpflegung). Gilt für di...mehr

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Reisekosten

1 Vorbemerkung Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie §§ 11ff. BRKG. Diese sind: Fahrt- und Flugkostenerstattung geregelt in § 4 BRKG Wegstreckenentschädigung geregelt in § 5 BRKG Tagegeld geregelt in § 6 BRKG Übernachtungsgeld geregelt in § 7 BRKG Auslagenerstattung...mehr