Fachbeiträge & Kommentare zu Reiseveranstalter

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personenbeförderungsunterne... / 2 Begriff der Personenbeförderung

Eine Personenbeförderung liegt vor, wenn Personen über eine grundsätzlich im Voraus bestimmte Strecke vom Abgangsort zum Bestimmungsort mit einem Beförderungsmittel transportiert werden. Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Bedeutung. Wichtig Mitgeführtes Reisegepäck zählt zur Personenbeförderung Zu einer Personenbeförderung gehört auch die damit verbundene Beförderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 8 Reiseleistungen

Reiseleistungen sind insoweit steuerfrei, als die entsprechenden Reisevorleistungen (Leistungen, die von einem Dritten an den Reiseveranstalter erbracht werden und den Reisenden unmittelbar zugutekommen, was nach der EuGH-Rechtsprechung[1] sowohl B2C- als auch B2B-Leistungen betreffen kann) im Drittlandsgebiet erbracht werden.[2] Zu den Reisevorleistungen können insbesondere...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 15 Beherbergungsleistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz. Das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten ...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 2. Linienbus/Reisebus/Fahrgast/Mitverschulden

Rz. 1202 Rz. 1203 BGH [1125] Der Fahrer eines Linienbusses (1) braucht sich vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn eine erkennbare schwere Behinderung des Fahrgastes ihm die Überlegung aufdrängte, dass dieser andernfalls beim Anfahren stürzen werde. Der Fahrgast ist im Großraumwagen einer Straßenbahn in der R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dageg...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 8 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Ort einer Personenbeförderung (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG)

Rz. 26 Gemäß § 3b Abs. 1 S. 1 UStG wird eine Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich eine solche Beförderung nicht nur auf das Inland, fällt gem. § 3b Abs. 1 S. 2 UStG nur der Teil der Leistung unter das UStG, der auf das Inland entfällt (Streckenprinzip bzw. Aufteilungsprinzip). Abgesehen davon, dass die S. 1 und 2 im Vergle...mehr

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Beihilferegelungen, FAQ / 5.2 Relevanz für die Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III, die Überbrückungshilfe III Plus und die Überbrückungshilfe IV können – optional und insbesondere bei größeren Fördervolumina – auch auf der Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich beantragt werden können. Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich ist auf Fälle von "direkter" und "indirek...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.1 Deliver the Effect – Die Wirkung liefern

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, Produkte, Leistungen, Lösungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln, die weniger Ressourcen und Energie verbrauchen und Anreize schaffen, insgesamt weniger Waren...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 1.2 Branchen

Hotellerie (z. B. Hotels Gasthöfe, Pensionen), Gastronomie, Catering (z. B. Restaurants, Gaststätten, Cafés, Kantinen, Imbissstuben), Gesundheitswesen (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), Reisebüros, Reiseveranstalter (z. B. Zimmervermittlung, Organisieren von Reisen).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Empfänger der Zuwendung (Bedachter)

Rz. 120 Bei der Frage des Zuwendungsempfängers geht es darum, bei welcher Person tatsächlich und endgültig die Bereicherung eintritt. Die Frage stellt sich im 2-Personenverhältnis nicht, sondern wird erst relevant, wenn Dritte unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.[1] Bei der Prüfung, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt e...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 37 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können aber auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 150ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 39 Die Befreiung erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten, also insbesondere im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss von Versicherungs- und Bausparverträgen, erbracht werden, es sei denn, es handelt sich um reine Verwaltungstätigkeiten wie z. B. das Inkasso von Prämien oder die Schadensregulierung. Steuerfrei ist dahe...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.2 Sonderfälle für Reisebüros und Reiseveranstalter

4.2.1 Phase 1 Zurückgezahlte bzw. ausgebliebene Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die vor dem 18.3.2020 gebucht wurden, seit dem 18.3.2020 im Zusammenhang mit coronabedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bzw. innerdeutschen Reiseverboten oder temporären Grenzschließungen storniert wurden (Rücktritt vom Reisevertrag) und di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe I und II... / 4.2.2 Phase 2

Unter die Förderung fallen grundsätzlich Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die zwischen dem 18.3. und 18.9.2020 gebucht wurden oder zwar vor dem 18.3. gebucht, aber erst nach dem 31.8. angetreten worden wären und seit dem 18.3.2020 storniert wurden (Rücktritt des Reiseveranstalters oder des Reisenden vom Pauschalreisevertrag) un...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.2.1 Phase 1

Zurückgezahlte bzw. ausgebliebene Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen, die vor dem 18.3.2020 gebucht wurden, seit dem 18.3.2020 im Zusammenhang mit coronabedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bzw. innerdeutschen Reiseverboten oder temporären Grenzschließungen storniert wurden (Rücktritt vom Reisevertrag) und die bis zum 31....mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 2.5 Definition der Umsatzerlöse

Als Umsatz im Sinne der ÜH III ist grundsätzlich der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG definiert. Bei Reiseleistungen i. S. v. § 25 UStG kann als steuerbarer Umsatz wahlweise auch der Umsatzerlös zugrunde gelegt werden, der vom Leistungsempfänger an den Reiseveranstalter entrichtet wurde. Der Leistungszeitpunkt (Monat, in dem die Leistung ausgeführt wurde) ist für die Umsatzrea...mehr

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Überbrückungshilfe III und ... / 5.3 Förderfähige Kosten in besonders betroffenen Branchen

Für Branchen, die ganz besonders von der Corona-Krise betroffen sind, werden weitere Kosten anerkannt. Dies betrifft die Reisebranche (Reisebüros und Reiseveranstalter) sowie die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, den Einzelhandel und die Pyrotechnikbranche. Wichtig Nur eine branchenspezifische Sonderregelung kann in Anspruch genommen werden! Hinsichtlich der im Folgenden e...mehr

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Überbrückungshilfe I und II... / 4.1 Allgemeine Regelungen

Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten gemäß der folgenden Liste, die auch branchenspezifischen Besonderheiten Rechnung trägt: Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Untern...mehr

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Überbrückungshilfe IV: Antr... / 1 Veränderungen gegenüber bisherigen Überbrückungshilfen im Überblick

Für die Monate Januar 2022 bis Juni 2022 ist im Anschluss an Soforthilfen, Überbrückungshilfe I, Überbrückungshilfe II, Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus nun die Überbrückungshilfe IV geschaffen worden. Es handelt sich dabei um eine Verlängerung der ÜH III Plus zu teilweise leicht veränderten Konditionen. Die Überbrückungshilfe IV unterstützt dabei Untern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe IV: Antr... / 2.4 Umsatzdefinition

Als Umsatz i. S. d. ÜH IV gilt der steuerbare Umsatz nach § 1 UStG. Die Periodenzuordnung folgt dem Grundsatz der Leistungserbringung: Ein Umsatz wurde in dem Monat erzielt, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Im Falle der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) existiert ein Wahlrecht. Der Antragsteller kann alternativ auch auf den Zeitpunkt der Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Überbrückungshilfe III und ... / 1 Überbrückungshilfe III

Für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 sind im Anschluss an Soforthilfen, Überbrückungshilfe I und Überbrückungshilfe II die Überbrückungshilfen III geschaffen worden. Es handelt sich dabei um eine Verlängerung der ÜH II zu verbesserten Konditionen, jedoch auch um ein Anschlussprogramm an die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (Novemberhilfen und/oder Dezemberhilfen). A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 7.4 Anlagevermögen

Rz. 186 Bei den überlassenen Gegenständen muss es sich der Art nach um Wirtschaftsgüter handeln, die zum Anlagevermögen des Nutzenden gehören würden, wenn sie sich in seinem Eigentum befänden (fiktives Anlagevermögen).[1] Was als Anlagevermögen gilt, bestimmt sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts. Über § 5 Abs. 1 EStG ist auf das Handelsrecht zurückzugreifen. Danach gehör...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.3.2 Überlassung

Rz. 272 Die Rechte müssen zeitlich befristet überlassen werden. Unter Überlassung ist die Übertragung von sich aus dem Recht ergebenden Befugnissen auf eine andere Person durch einen Rechtsakt zu verstehen. Bei den Befugnissen kann es sich um Nutzungs- und/oder Verwertungsbefugnisse handeln. Eine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG kann nicht dadurch vermieden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mehrwertsteueraktionsplan u... / 11 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2024

Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament in Form einer Mitteilung einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält 25 Maßnahmen, die die EU-Kommission bis 2024 vorschlagen und umsetzen will, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Objektive Voraussetzungen im Überblick

Rz. 29 Zur Erfüllung des objektiven Tatbestands ist neben der Unentgeltlichkeit des Vorgangs eine Vermögensbewegung vom Zuwendenden zum Zuwendungsempfänger notwendig, die beim Zuwendenden zu einer Entreicherung und beim Zuwendungsempfänger zu einer Bereicherung führt. Ob eine Bereicherung vorliegt und in welcher Höhe, richtet sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen; entsprech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzbesteuerung von sogenannten Kaffeefahrten

Leitsatz Für Kaffeefahrten (Busfahrt inkl. Verkaufsveranstaltung) gilt auch die Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Diese führt selbst dann zum Vorsteuerausschluss von Reisevorleistungen, wenn sich eine negative Gesamtmarge nach § 25 Abs. 3 UStG (alte Fassung) ergibt. Sachverhalt Die Klägerin veranstaltete im Streitjahr 2000 unter anderem Busfahrten mit dem Ziel des Warenabsatz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 7.3.2 Umfang der Kürzung

Rz. 163 Die Kürzung erfolgt nach § 9 Nr. 3 S. 1 GewStG in Höhe des Teils des Gewerbeertrags des inl. Unternehmens, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Nicht maßgebend für die Kürzung ist der Teil des Gewinns oder Verlusts, der auf die ausl. Betriebsstätte entfällt, sondern der auf die ausl. Betriebsstätte entfallende Gewerbeertrag i. S. d. § 7 S. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 48 Bei dem leistenden Unternehmer muss es sich nach der sprachlichen Festlegung der Finanzverwaltung um einen Luftverkehrsunternehmer handeln[1]; allerdings kennt das Gesetz den Begriff des Luftverkehrsunternehmers in diesem Zusammenhang nicht. Nach Auffassung der Finanzverwaltung setzt dies voraus, dass der Luftverkehrsunternehmer die Beförderung der Personen selbst dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung ausschließlich an Feriengäste

Rn. 38 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ist ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters auszugehen (st Rspr zuletzt BFH BFH/NV 2017, 728 mwN; BFH BFH/NV 2019, 390). Dies gilt unabhängig davon, ob der Vermieter die Vermietung in E...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderung von Personen

Rz. 18 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass es sich um eine Beförderungsleistung handelt. Beförderungsleistungen erbringt, wer eine Tätigkeit ausübt, die auf die räumliche Fortbewegung von in seiner Obhut und Verantwortung befindlichen Personen (oder Gütern) zwischen einem Anfangspunkt (Beginn der Beförderung) und einem Endpunkt (Ende der Beförderung) gerichtet ist.[1] Bef...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 5. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG)

Fiktives Anlagevermögen: Hinzurechnungsgröße ist ein Fünftel der Miet-/Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Beachten Sie: Für die Hinzurechnung ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters/Pächters wären, wenn sie in seinem Eigentu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 6. Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG)

Fiktives Anlagevermögen: Hinzurechnungsgröße ist die Hälfte der Miet-/Pachtzinsen einschließlich Leasingraten für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen. Beachten Sie: Für die Hinzurechnung ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters/Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewerbesteuerliche Hinzurec... / 7. Aufwendungen für die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten (§ 8 Nr. 1 Buchst. f EStG)

Hinzurechnungsgröße bildet ein Viertel der Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (insbesondere Konzessionen und Lizenzen, mit Ausnahme von Lizenzen, die ausschließlich dazu berechtigen, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen). Know-how: Aufwendungen für gesetzlich ungeschütztes Erfahrungswissen technischer, gewerblicher, wissenschaftlicher ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Reisebüro

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fahr- bzw Reisepreisermäßigungen, die ein Reisebüro (ArbG) seinen ArbN für private Reisen gewährt, gehören grundsätzlich zum stpfl > Arbeitslohn (vgl EFG 1965, 398). Wird die Ermäßigung von dritter Seite, zB unmittelbar von Reiseveranstaltern oder Verkehrsträgern, gewährt, handelt es sich um Lohnzahlungen Dritter. Auch Informationsreisen führ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gemischte berufliche/private Veranlassung

Rz. 55 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Ist im Verlauf einer beruflichen Reise ein privater Schwerpunkt zu erkennen oder wird gar eine berufliche Reise mit einer privaten zeitlich verbunden, gilt im Grundsatz Folgendes:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.5 Pauschalierung bei Erholungsbeihilfen (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG kann Arbeitslohn, der als Erholungsbeihilfe gezahlt wird, pauschal besteuert werden, wenn er zum stpfl. Arbeitslohn gehört. Eine Pauschalierung scheidet daher für Zuwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands aus, die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind.[1] Gleiches gilt für Zuwendungen in Krankheit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Hinsichtlich der Hinzurechnung von Nebenkosten bei Leasingverträgen ist auf die gesetzestypische Lastenverteilung abzustellen.[2] Dageg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anpassung des UStAE zum Jahresende 2021

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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§ 35 Reiserecht / j) Deliktische Haftung des Reiseveranstalters

Rz. 152 Neben das eigene Gewährleistungsregime des Reisevertragsrechts können Ansprüche wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treten. Diese Ansprüche nach § 823 ff. BGB können neben den reisevertraglichen Ansprüchen geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sind.[168] Mit dem Wegfall der nach altem Recht vorgeschriebenen A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / IV. Muster: Klage gegen den Reiseveranstalter

Rz. 160 Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reiseveranstalters] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reiseveranstalter], vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Streitwert: _____ EUR Namens und in ...mehr

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§ 35 Reiserecht / 4. Pflichten des Reiseveranstalters

Rz. 42 Der konkrete Inhalt der den Reiseveranstalter treffenden Verpflichtungen ergibt sich aus der Reisebestätigung, der bei der Buchung gültigen Leistungsbeschreibung (Art. 250 §§ 5, 6 EGBGB), den vereinbarten Zusatzleistungen, dem Charakter der Reise und der Üblichkeit an der Destination. Abstrakt ergeben sich also folgende Pflichten des Reiseveranstalters, deren Inhalt s...mehr

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§ 35 Reiserecht / III. Checkliste: Klage gegen den Reiseveranstalter/Vorbereitung der Klage

Rz. 158 Bei Klagen gegen den Reiseveranstalter sollten folgende Punkte beachtet werden:[180] 1. Ermittlung des Sachverhaltsmehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Verschulden des Reiseveranstalters

Rz. 130 Das Verschulden des Reiseveranstalters wird vermutet. Ausgeschlossen ist die Haftung nach § 651n Abs. 1 BGB nur in den drei dort benannten Fällen:mehr

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§ 35 Reiserecht / bb) Rücktritt des Reiseveranstalters

Rz. 75 Der Reiseveranstalter kann nach § 651h Abs. 4 BGB lediglich dann zurücktreten, Beide Rücktrittsrechte bestehen nur vor Antritt der Reise. Hat der Reisende die Reise angetreten, so ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.mehr

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§ 35 Reiserecht / D. Reisevermittlung

Rz. 174 Reisen werden häufig nicht direkt vom Leistungserbringer oder Reiseveranstalter an den Reisenden verkauft, sondern über einen Reisevermittler. Reisevermittler stehen daher zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger. Sie leiten die Vertragserklärung des Reisenden an den Reiseveranstalter weiter und sind gleichzeitig für den Veranstalter täti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Reiserecht / 4. Vermittlung von Angeboten aus Drittstaaten

Rz. 191 Art. 46c Abs. 1 EGBGB sieht vor, dass deutsches Recht auf einen Pauschalreisevertrag mit einem Reiseveranstalter aus einem Drittstaat (Nicht-EU oder EWR) Anwendung findet, wenn der Abschluss oder das Angebot im Geltungsbereich deutschen Rechts erfolgt oder der Reiseveranstalter seine Tätigkeit auf Deutschland ausrichtet. Auch Reiseveranstalter aus Drittstaaten sind a...mehr