Fachbeiträge & Kommentare zu Rendite

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3 Kennzahlen zur Beurteilung der Rendite

Unter Rentabilität versteht man eine Relativzahl, bei der eine Erfolgsgröße zu einer dieses Ergebnis maßgebend bestimmenden Einflussgröße in Relation gesetzt wird. Als solche Einflussgrößen kommen für die Rentabilitätsanalyse einerseits das zur Ergebniserzielung eingesetzte Eigenkapital bzw. Gesamtkapital, andererseits der das Ergebnis bewirkende Umsatz in Betracht. Mit der R...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2.3 Wahl der richtigen Kennzahlen

Wonach fragen? Jeder, der sich durch einen Jahresabschluss arbeitet, stellt sich zuerst die Frage: "Wonach suche ich eigentlich?" Um diese Frage zu beantworten, muss man den Investmentprozess verstehen. Nehmen wir an, Sie haben 50.000 EUR geerbt und wollen den Betrag möglichst sinnvoll anlegen. Sie könnten das Geld in deutsche Staatsanleihen mit zehnjähriger Restlaufzeit inve...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2.1 Berechnung Bewertung

EKR interessiert die Eigenkapitalgeber Die Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, das eingesetzte Eigenkapital gewinnbringend einzusetzen. Sie zeigt also, wie hoch die Rendite des von den Eigenkapitalgebern (z. B. Aktionären) investierten Kapitals ist. Diese Kennzahl ist von wesentlichem Interesse für die Eigentümer. Berechnung...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.1 Gesamtkapitalrentabilität (nach Steuern)

3.1.1 Berechnung und Bewertung Die Gesamtkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, Kapital zur Erzielung von Gewinn einzusetzen (unabhängig von der Herkunft des Kapitals). Berechnung Im Zähler verwendet die Gesamtkapitalrentabilität den Gewinn nach Steuern, aber vor allen Zahlungen bzw. Gewinnverteilungen an die Kapitalgeber. Da der Jahr...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / Zusammenfassung

Überblick Die Jahresabschlussanalyse ist das Instrument zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage und Entwicklung von Unternehmen. Um nach den richtigen Kennzahlen zu suchen, muss man den Investmentprozess verstehen. Es geht in jedem Investment um Rendite und Risiko. Folglich braucht es zu diesen 2 Themen Kennzahlen. Anhand von 4 Branchenfallstudien (Einzelhan...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2 Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern)

3.2.1 Berechnung Bewertung EKR interessiert die Eigenkapitalgeber Die Eigenkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, das eingesetzte Eigenkapital gewinnbringend einzusetzen. Sie zeigt also, wie hoch die Rendite des von den Eigenkapitalgebern (z. B. Aktionären) investierten Kapitals ist. Diese Kennzahl ist von wesentlichem Interesse für...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.1.2 Differenzierung in Umsatzrentabilität und Kapitalumschlag

Die Gesamtkapitalrentabilität kann in 2 Faktoren zerlegt werden: Umsatzrentabilität und Kapitalumschlagshäufigkeit. Ums...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 2 Vorgehensweise bei der Analyse

Die Jahresabschlussanalyse erfolgt in 4 Schritten: Aufbereitung des Datenmaterials Analyse der Rendite Analyse des Risikos Interpretation Adjustments Der Jahresabschluss in seiner ursprünglichen Form ist für die Zwecke der Abschlussanalyse nur bedingt geeignet. Die Herausforderung besteht nicht in der Errechnung der Kennzahlen, sondern in der Vorbereitung. Das Zahlenmaterial der B...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.1.1 Berechnung und Bewertung

Die Gesamtkapitalrentabilität (nach Steuern) ist ein Maß für die Fähigkeit des Unternehmens, Kapital zur Erzielung von Gewinn einzusetzen (unabhängig von der Herkunft des Kapitals). Berechnung Im Zähler verwendet die Gesamtkapitalrentabilität den Gewinn nach Steuern, aber vor allen Zahlungen bzw. Gewinnverteilungen an die Kapitalgeber. Da der Jahresüberschuss nach dem Abzug de...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 3.2.2 Differenzierung in Umsatzrentabilität, Kapitalumschlag und Kapitalhebel

Die Eigenkapitalrentabilität kann in 3 Faktoren zerlegt werden: Umsatzrentabilität, Kapitalumschlagshäufigkeit und Fremdkapitalhebel.mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4 Kennzahlen zur Beurteilung des Risikos

Jedes Investment ist mit Risiken verbunden. Diese Risiken müssen zusammen mit der Rendite betrachtet werden, um, je nach persönlicher Risikoneigung, eine Entscheidung zwischen der Fülle an Investitionsmöglichkeiten zu treffen. Risikofaktoren Es gibt verschiedene Faktoren, die das Risiko beeinflussen: Volkswirtschaftliche Risiken (z. B. Inflation, Rezession, Arbeitslosigkeit); Br...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 6 Referenzen und weiterführende Literatur

Die Kennzahlen der Jahresabschlussanalyse sind in der Betriebswirtschaftslehre allgemein anerkanntes Wissen, das in Lehrbüchern wiedergegeben wird. Eine Quellenangabe dafür ist weder notwendig noch sinnvoll. Es soll jedoch speziell ein Lehrbuch erwähnt werden, das der Autor in Lehrveranstaltungen verwendet hat und das ihn bei der Auswahl der Kennzahlen und bei der didaktisch...mehr

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 4.4.2 Anwendung auf die Fallstudien

Der Eigenkapitalanteil liegt bei drei Unternehmen rund um 30 % (vgl. Abb. 12), was für die von den Unternehmen repräsentierten Unternehmen ein mittlerer Wert ist. Außerordentlich hoch ist der Eigenkapitalanteil bei der Softwareschmiede. Aufgrund hoher Gewinne in der Vergangenheit sind die Rücklagen ständig angestiegen. Dementsprechend niedrig ist der Verschuldungsgrad dieses...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.2 Entscheidungssituation des Eigenkapitalgebers

Positive Rendite Die Entscheidungssituation eines Eigenkapitalgebers kann — bei Reduktion auf die Rendite als den einzigen ökonomischen Entscheidungsparameter — folgendermaßen beschrieben werden: Bringt beispielsweise ein Altaktionär über eine Kapitalerhöhung in eine Aktiengesellschaft neues Eigenkapital ein, so erwartet er hieraus neben dem Vermögenserhalt einen Ertrag durch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenskrise: Sanierun... / 1.3 Entscheidungssituation des Fremdkapitalgebers

Verzinsung des Fremdkapitals In analoger Weise lässt sich die Entscheidungssituation eines Fremdkapitalgebers charakterisieren. Ein Fremdkapitalgeber wird dem in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Unternehmen nur dann neues Fremdkapital zur Verfügung stellen, sofern die Verzinsung des neuen Fremdkapitals und die (gesamte oder teilweise) Tilgung zusammen mit der Verzinsung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fast Close / 1 Gründe für einen Fast Close

Kapitalmarktfinanzierte Unternehmen drängen so schnell wie möglich mit ihren Zahlen an die Öffentlichkeit, um unter anderem gegenüber der Konkurrenz auf den Finanzmärkten einen zeitlichen Vorsprung zu erzielen. Die Veröffentlichung der Abschlusszahlen wenige Tage vor den Konkurrenten kann ein positives und deutlich sichtbares Signal auf den Märkten setzen und die Aufmerksamk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr). Praxis-Beispiel Zuschlag bei späterem Rentenbeginn Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto) Eine Regelalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO)

Rz. 171 Steuerfrei sind sämtliche Einnahmen aus dem Bereich der Vermögensverwaltung.[283] Vermögensverwaltung i.S.d. Abgabenordnung liegt i.d.R. vor, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. durch verzinsliche Anlage von Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, vgl. § 14 S. 3 AO. Relevant wird eine Definition insbesondere hinsichtlich der Abgrenzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / d) Sonderfall: Gewerbliche Unternehmen

Rz. 144 Kann der gemeine Wert eines im Nachlass befindlichen gewerblichen Unternehmens nicht aus einem zeitnahen Kauf- bzw. Verkaufspreis abgeleitet werden, muss der Unternehmenswert geschätzt werden. In der Praxis bestehen insoweit erhebliche Schwierigkeiten, die nicht zuletzt auf das Fehlen einer allgemein anerkannten und durchweg gültigen Bewertungsmethode zurückzuführen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 363 Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2216 BGB nicht nur das Recht zur Verwaltung des Nachlasses, sondern auch die Pflicht zur Verwaltung. Durch diese Verpflichtung sollen die mit der Testamentsvollstreckung verbundenen Aufgaben gesichert werden. Im BGB findet sich keine Legaldefinition für den Begriff der Verwaltung. Aus den §§ 2205, 2206 BGB sowie §§ 2212 f. BGB lä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Weitere qualitative Merkmale

Rn. 19 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Auffassungen über den Umfang der "weiteren qualitativen Voraussetzungen" gehen allerdings weit auseinander. Nach Biener/Berneke ((1986), S. 185) genügt es, wenn das "beteiligte Unternehmen bei Aufträgen berücksichtigt wird, oder wenn ihm nicht unmittelbar Konkurrenz gemacht wird", was offensichtlich Lieferbeziehungen oder eine gewisse Bra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 4.2 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Leistungen

IAS 19.8 differenziert bei der betrieblichen Altersversorgung zwischen beitragsorientierten Pensionsplänen, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einrichtung entrichtet und weder rechtlich noch faktisch über die Beitragspflicht hinaus zu weiteren Leistungen verpflichtet ist, und leistungsorientierten Pensionsplänen, bei denen die Verpflichtung de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 5 Außerplanmäßige Abschreibung

Von weitem betrachtet sehen die Ausführungen in IAS 36 zur außerplanmäßigen Abschreibung schon aufgrund ihres Umfangs sehr eindrucksvoll aus. Dies lässt erwarten, dass wenig Fragen offen bleiben. Wenn man sich dem Standard über das Inhaltsverzeichnis nähert, sieht er schon viel weniger gut aus. Wenn man ihn aber wirklich liest, sieht er einigermaßen grausam aus. Es beginnt a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzvermögen / 4.1 Effektivzinsmethode bei Darlehen

Bei Fremdkapitalinstrumenten mit (objektiv) fester Zins- und Tilgungszahlung und (subjektiv) Halteabsicht sind für die Bewertung nicht die Anschaffungskosten, sondern die mit der Effektivzinsmethode ermittelten amortisierten Anschaffungskosten maßgeblich. Analog zur handelsrechtlichen Bilanzierung eines Zero-Bonds im Jahresabschluss des Gläubigers ist danach zunächst die inte...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Beschleunigter Wertverfall bei Top-Büroimmobilien

Der quartalsweise von JLL erhobene Victor-Prime-Office-Indikator ist im 3. Quartal 2023 zum 6. Mal in Folge gesunken – der aktuelle Rückgang liegt bei 7,8 % gegenüber dem Vorquartal, in dem das Minus 4,8 % betrug. Der Indikatorstand für die analysierten Büro-Toplagen der 5 deutschen Immobilienhochburgen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München landete Ende ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XVII. Ausschluss Spekulationsgeschäfte (A-7.13 AVB D&O)

Rz. 168 Ob der Ausschluss in A-7.13 AVB D&O wegen Schäden aus Spekulationsgeschäften eingreift, bedarf der Beurteilung im Einzelfall. Der AVB D&O Ausschluss umfasst nach seinem Wortlaut Geschäfte soweit diese nicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und üblich sind (z. B. Kurssicherungsgeschäfte). Allerdings dürfte es sich bei Geschäften, die im ordn...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.6 Familienpersonengesellschaften

Rz. 380 Als Familienpersonengesellschaft bezeichnet man gemeinhin Personengesellschaften, an denen als Gesellschafter miteinander verwandte Personen beteiligt sind. Die Organisationsform wird häufig zu dem Zweck benutzt, ein sog. Familien-Splitting herbeizuführen, indem die Einkünfte aus der Personengesellschaft zur Progressionsminderung und Ausnutzung von Freibeträgen auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzanalyse / 7 Weitere Möglichkeiten der Erfolgsbeurteilung: ROI und EVA

Return on Investment (ROI) Der Return on Investment (ROI, DuPont-Kennzahlensystem) ist eine klassische Kennzahl der Erfolgsbeurteilung des gesamten Unternehmens oder von Sparten. Er vereint die 3 wesentlichen Bestimmungsgrößen der Rentabilität, Kapitaleinsatz, Umsatzrentabilität und Umschlagshäufigkeit des Kapitals in einer Kennziffer. Der ROI ist relativ einfach zu berechnen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Immobilienwert: Dekarbonisierung einberechnen

Die Bewertung von Immobilien erhält durch den Faktor CO2-Emissionen eine komplexe und bislang abstrakte Variable: Immobilieninvestoren tappen wegen mangelnder Kennzahlen oft noch im Dunkeln. Ivanhoé Cambridge hat eine interne Methode entwickelt – und wird zum Vorreiter. Derzeit gibt es 3 Trends, die sich auf den Immobilienmarkt auswirken. Der Kohlenstoffpreis: Aufgrund mangeln...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungslegung nach HGB – ... / 9.1 Aufstellungspflicht

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Variabilität der Renditen

Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehmen schwankende Renditen erhä...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Schwankende Renditen

Tz. 30 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Schwankende Renditen liegen vor, wenn die Rendite, welche der Investor aus seinem Engagement in das Beteiligungsunternehmen erzielt, in Abhängigkeit von der Ertragskraft (performance) des Beteiligungsunternehmens variieren kann (IFRS 10.15).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Anrecht auf schwankende Renditen

Tz. 150 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Während Verfügungsgewalt aus Rechten entsteht (IFRS 10.11), wird das Beherrschungselement der schwankenden Renditen nicht auf Rechtspositionen eingeschränkt. Neben Anrechten auf schwankende Renditen kann auch bereits die Risikobelastung aus schwankenden Renditen dazu führen, dass das Kriterium der schwankenden Renditen erfüllt ist. Dies wird...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Risikobelastung durch schwankende Renditen

Tz. 148 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Indem der Investor sich bei der Beurteilung einer Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen mit dem Zweck und der Gestaltung des Beteiligungsunternehmens befassen muss, hat er auch die Risiken zu betrachten, denen das Beteiligungsunternehmen bzw. die am Beteiligungsunternehmen beteiligten Investoren ausgesetzt werden bzw. werden sollen, ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Sonderfall: Fixe Renditen können variabel sein

Tz. 151 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der Investor hat unabhängig von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung anhand des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zu prüfen, ob er schwankenden Renditen aus dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist. Konkretisiert wird diese Regelung in IFRS 10.B56 anhand eines Beispiels, bei dem ein Investor feste Zinszahlungen von dem Beteiligu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Schwankende Renditen

a. Variabilität der Renditen Tz. 143 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zweite Element der Beherrschung bezieht sich auf die Risikobelastung eines Investors durch oder Anrechte auf schwankende Renditen. Für die Frage, ob ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, muss somit beurteilt werden, ob der Investor aufgrund seiner Beteiligung an dem Beteiligungsunternehm...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Verknüpfung zwischen Verfügungsgewalt und Renditen

a. Entscheidungsträger und delegierte Rechte Tz. 155 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das dritte Element der Beherrschung, das erfüllt sein muss, damit ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, ist, dass der Investor über die Möglichkeit verfügen muss, mit seiner Verfügungsgewalt (1. Element) die Höhe der schwankenden Renditen (2. Element) zu beeinflussen (IFRS 10...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Maßgebliche Tätigkeiten

Tz. 74 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenn nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob eine Beherrschung durch Stimmrechtsmehrheit vorliegt, besteht ein wichtiger Schritt der Klärung dieser Frage darin, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu identifizieren und ein Verständnis dafür zu gewinnen, wie Entscheidungen bei diesen Aktivitäten getroffen werden (IFR...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Beurteilung von Prinzipal-Agenten-Beziehungen

Tz. 156 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Investor mit Entscheidungsbefugnissen in Bezug auf ein Beteiligungsunternehmen, der sog. Entscheidungsträger, hat zu beurteilen, ob er als Prinzipal oder als Agent einer anderen Partei handelt (IFRS 10.18 iVm. B58ff.). Dies ist insbesondere in den Fällen relevant, in denen Entscheidungsbefugnisse auf eine andere Partei übertragen oder de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. Berücksichtigung weiterer Hinweise bei der Beurteilung der Verfügungsgewalt

Tz. 142 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In manchen Fällen, insbesondere wenn Verfügungsgewalt nicht über Stimmrechte, sondern über vertragliche Regelungen vermittelt wird, kann auch nach Beurteilung der vertraglichen Rechte unklar bleiben, ob der Investor die maßgeblichen Tätigkeiten bestimmen kann. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob Hinweise auf die praktische Fähigkeit des Inves...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Dauernde Beschränkung des Finanzmitteltransfers an das Mutterunternehmen

Tz. 214 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 sieht keine grundsätzliche Konsolidierungsausnahme für Tochterunternehmen vor, die unter erheblichen und langfristigen Beschränkungen tätig sind, und die dazu führen kann, dass der Anspruch auf Finanzmitteltransfers an das Mutterunternehmen wesentlich beeinträchtigt ist (zB Devisentransferbeschränkungen oder andere staatliche Dividen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen für Beherrschung

Tz. 55 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist in IFRS 10.4–4B unabhängig von Rechtsform und Sitz der betroffenen Unternehmen geregelt. Dieser weite Anwendungsbereich ist allerdings nur für Unternehmen in solchen Staaten unmittelbar relevant, die IFRS als verbindliches Normsystem für die Rechnungslegung installiert oder anderweitig ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Entscheidungsträger und delegierte Rechte

Tz. 155 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das dritte Element der Beherrschung, das erfüllt sein muss, damit ein Investor ein potenzielles Tochterunternehmen beherrscht, ist, dass der Investor über die Möglichkeit verfügen muss, mit seiner Verfügungsgewalt (1. Element) die Höhe der schwankenden Renditen (2. Element) zu beeinflussen (IFRS 10.7). Ein Investor, der zwar über Verfügungsg...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Beherrschung

Tz. 20 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält die Definition von Beherrschung (control). Der Beherrschungsbegriff weist drei Elemente auf, anhand derer zu beurteilen ist, ob ein Investor (investor) als potenzielles Mutterunternehmen ein Beteiligungsunternehmen (investee) als potenzielles Tochterunternehmen beherrscht. Dies ist auf Ebene von "Unternehmen" (entities) zu beu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 91 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Verfügungsgewalt basiert auf Rechten (IFRS 10.11). Häufig vermitteln Stimmrechte oder ähnliche Rechte, die an Eigenkapitalinstrumente gekoppelt sind (zB Aktien, Geschäftsanteile) und über die die maßgeblichen Tätigkeiten gesteuert werden können, die Verfügungsgewalt (IFRS 10.B34). Bei der Analyse, ob die maßgeblichen Tätigkeiten durch Stimmre...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Allgemein/Beurteilung bei Marktänderungen

Tz. 175 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Wenn sich Sachverhalte und Umstände mindestens eines der drei Elemente der Beherrschung geändert haben könnten, hat ein Investor zu überprüfen, ob er weiterhin Beherrschung über das Beteiligungsunternehmen ausübt (IFRS 10.8, IFRS 10.B80). Mögliche Indikatoren können sich beziehen auf: Verfügungsgewalt: Veränderung der Anteilsquoten/Stimmrechte...mehr