Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenanspruch

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Vertragstypen / IV. Muster – Vorstandsvertrag

Rz. 727 Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Muster 16.31: Dienstvertrag u. Pensionsvertrag eines AG-Vorstandsmitgliedes Vorstandsvertrag zwischen der Firma _________________________ AG _________________________ _________________________ (Adresse) nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – vertreten durch den Aufsichtsrat, dieser vertreten durch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / l) Familienpflegezeit

Rz. 1396 Im Gegensatz zum PflegeZG, welches nur Ansprüche auf Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Tagen bzw. sechs Monaten ohne Entgeltfortzahlung zubilligt, stellt das FPfZG insoweit eine Verbesserung der Vereinbarkeit von häuslicher Pflege und Beruf dar. Die Pflege naher Angehöriger wird bis zu zwei Jahren ermöglicht und außerdem bei reduzierter Arbeitszeit die Aufstockung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2023, Dem demografi... / a) Darstellung der Drei-Stufen-Betrachtung

In einem ersten Schritt werden hierfür – dem Gesetzeswortlaut entsprechend – Dauer und Umfang der Pflegeleistungen ermittelt und auf Grundlage dessen der Wert des durch die Pflege erhaltenen Vermögens (in Form von ersparten Aufwendungen) bestimmt. Soweit eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgt ist, kommt dabei dem festgestellten Pflegegrad eine erhebliche Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.11 Grundrente

Rz. 11 Da mit dem Grundrentengesetz § 66 Abs. 1 Satz 1 um "Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung" erweitert worden ist, war als Folgeänderung eine entsprechende Ergänzung für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei Auslandsrenten erforderlich. Deshalb ist Nr. 12 in Abs. 1 Satz 1 aufgenommen worden. Mit der Einordnung der Zuschläge an Entgeltpunkt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Voraussetzungen für einen Rentenanspruch

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.1 Bestimmung der maßgebenden Altersgrenze für den Rentenanspruch

Rz. 4 § 236b Abs. 1 Nr. 1, der das 63. Lebensjahr als frühestmögliche Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte bestimmt, wird durch Abs. 2 der Vorschrift ergänzt. Abs. 2 unterscheidet zwischen Versicherten der Geburtsjahrgänge vor 1953, Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1963. Rz. 5 Zu a): Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1953 Für Versic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.1.1 Bestimmung der maßgebenden Altersgrenze für den Rentenanspruch

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, der das 65. Lebensjahr als frühestmögliche Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte bestimmt, wird durch Abs. 2 ergänzt. Abs. 2 unterscheidet zwischen Versicherten, die vor dem 1.1.1949 geboren sind, nach dem 31.12.1948 geboren sind oder vor dem 1.1.1964 geboren sind und einen besonderen Vertrauensschutz genießen. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.2 Kein Wechsel in eine andere Rente

Rz. 7 Liegen bei Beginn einer Altersrente gleichzeitig die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, eine Erziehungsrente oder eine andere Altersrente vor, wird nur die höchste Rente geleistet (§ 89 Abs. 1 Satz 1). Bei gleich hohen Renten ist die in § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7, 9, 11 bis 12 geregelte Rangfolge maßgebend. Darüber hinaus is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach Abs. 1 der Vorschrift sind für einen Anspruch auf Versicherten- oder Hinterbliebenenrente wartezeitrechtliche, versicherungsrechtliche und persönliche Voraussetzungen zu erfüllen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten aus §§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238, für Renten wegen Erwerbsminderung aus §§ 43, 45, 240 und für Renten wegen Todes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für Renten

Rz. 3 Versicherte und ihre Hinterbliebenen haben nach Abs. 1 der Vorschrift Anspruch auf Rente, wenn sie die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen und die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelnen ergeben sich die Anspruchsvoraussetzungen für Renten wegen Alters aus §§ 35 bis 38, 4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 34 Vorauss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetze 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 1, Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Abs. 1 benannte die allgemeinen Voraussetzungen für Versicherten- und Hinterbliebenenrenten. Abs. 2 und 3 enthielt neben Hinzuverdienstgrenzen eine negative Anspruchsvoraussetzung für Ansprüche auf Altersren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte die Prüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 37 regelt die Anspruchsvoraussetzungen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) für nach dem 31.12.1963 geborene Versicherte. Dieser Personenkreis kann bereits nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente abschlagsfrei beanspruchen, wenn die Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllt ist. Die vorzeitige Inanspruchnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 1b Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen (§ 40). Als formelle Anspruchsvoraussetzung ist darüber hinaus eine wirksame Antragstellung erforderlich (§ 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1). Rz. 1c Durch Art. 1 Nr. 8, Art. 27 Abs. 1 RV-Altersgr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (§ 36). Bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig Versicherte und für die Bestimmung der Höhe des Rentenabschlags bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Altersrente ist für Versicherte,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.3 Kein Verlust einer Wartezeit durch Abänderung

Rz. 11 Eine Abänderungsentscheidung kann auch zulasten des in der Ursprungsentscheidung (insgesamt) begünstigten Ehegatten/Lebenspartners erfolgen. Durch Abs. 3 wird sichergestellt, dass eine Wartezeit, die ein Ehegatte/Lebenspartner bereits unter Berücksichtigung eines Splittingzuwachses i. S. v. § 120a Abs. 8 erfüllt hatte, erhalten bleibt, wenn die Minderung des Zuschlags...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.8 Beginn der Knappschaftsausgleichsleistung

Rz. 34 Der Beginn einer Knappschaftsausgleichsleistung bestimmt sich nach § 99 Abs. 1 (§ 239 Abs. 3 Satz 1). Hierbei tritt an die Stelle des Kalendermonats, zu dessen Beginn die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch vorliegen, der Beginn des Kalendermonats, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb endet (§ 239 Abs. 3 Satz 4). Die Kna...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.2 Keine angemessenen Rentenleistungen aus dem Rentensplitting

Rz. 5 Voraussetzung für die Aussetzung der durch ein Rentensplitting herbeigeführten Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 ist darüber hinaus, dass an den verstorbenen (insgesamt) begünstigten Ehegatten/Lebenspartner nicht länger als 36 Monate Rentenleistungen erbracht worden sind. Abs. 1 Satz 1 bezieht sich somit ausschließlich auf die Dauer des Versichertenrentenbezuges des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde mit Blick auf die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland die stufenweise Anhebung der bisherigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre mit Wirkung zum 1.1.2012 geregelt. Aus Vertrauensschutzgründen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst für Versicherte der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 8 Zum anspruchsberechtigten Personenkreis für eine Altersrente für Frauen gehören weibliche Versicherte, die die materiellen Anspruchsvoraussetzungen des § 237a Abs. 1 erfüllen und einen wirksamen Rentenantrag (formelle Anspruchsvoraussetzung gemäß § 18 SGB X, § 115 Abs. 1 Satz 1 SGB VI) gestellt haben. Für Rentenbezugszeiten vor Erreichen der Regelaltersgrenze setzt der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 8 Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist. Na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.2 Durchführung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 4 Nach Satz 2 HS 1 gelten die in § 120a enthaltenen Grundsätze für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei gelten nach Satz 3 der Vorschrift als Eheschließung die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe eine Lebenspartnerschaft und als Ehegatte ein Lebenspartner. Anspruch auf Durchfü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 237 Abs. 1 regelt im Einzelnen die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit. Ergänzend zu § 237 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) bestimmt Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 der Vorschrift, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei älteren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann auf die für e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.1 Altersgrenzen

Rz. 4 Altersgrenze für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist gemäß § 37 Nr. 1 die Vollendung des 65. Lebensjahres. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist bereits vom Kalendermonat nach Vollendung des 62. Lebensjahres zulässig (§ 37 Satz 2). Diese Altersgrenzen gelten ausschließlich für Versicherte der Geburtsjahrgäng...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 36 Satz 1 haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist vom Kalendermonat nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich (§ 36 Satz 2). Für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme haben Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Abs. 1 und 2 in der ab 1.1.2008 maßgebenden Fassung enthält als Übergangsregelung zu § 40 für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964 Vertrauensschutzregelungen zur Anhebung Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Gemäß § 40 (i. d. F. ab 1.1.2008) haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für langjährig unter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 17 Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.1 Altersgrenzen

Rz. 3 Altersgrenze für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte ist gemäß § 36 Satz 1 Nr. 1 die Vollendung des 67. Lebensjahres. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist bereits vom Kalendermonat nach Vollendung des 63. Lebensjahres zulässig (§ 36 Satz 2). Diese Altersgrenzen gelten ausschließlich für Versicherte der Geburtsjahrg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem bis zum 31.12.2022 geltenden Recht konnte eine Altersrente ebenfalls als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden (§ 42 Abs. 1). Gemäß § 34 Abs. 2 (i. d. F. bis 31.12.2022) bestand ein Anspruch auf Vollrente wegen Alters vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 EUR nicht überschritten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Die Vorschrift enthielt die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie für Berufs- und Erwerbsunfähige nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Das Gesetz zur Reform der gesetzliche...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.12 Arbeitslosigkeit mit eingeschränkter Vermittlungsbereitschaft

Rz. 33 Anrechnungszeiten sind gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen eines zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. Die Anerkennung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bezeichnung der in § 35 geregelten Altersrentenart als "Regelaltersrente" soll verdeutlichen, dass es sich bei diesem Rentenanspruch um die üblicherweise zu erbringende Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung handelt. Nach dem Wortlaut der Vorschrift haben Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie die Versicherteneigenschaft nachweisen, die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120d in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung enthält Sonderregelungen zum Verfahren und zur Zuständigkeit bei Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern. Rz. 3 Abs. 1 bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe von gemeinsamen Erklärungen der Ehegatten/Lebenspartner (§ 120a Abs. 1) für ein Rentensplitting sowie eine Ausschlussfrist für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. § 236 i. d. F. des RRG 1992 enthielt Übergangsregelungen zum Hinzuverdienst für Versicherte, die bereits am 31.12.1991 Anspruch auf Altersrente vor Vollendung ihres 65. Lebensjahres oder auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit hatten. Durch Art. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120g Exter... / 2.2 Versicherungs- und leistungsrechtliche Auswirkungen einer externen Teilung

Rz. 9 Nach Eingang des Kapitalbetrags zur Begründung von dynamischen Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 187 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) wird dem Versicherungskonto der ausgleichsberechtigten Person gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 ein Zuschlag an Entgeltpunkten gutgeschrieben. Dabei wird der vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person gezahlte Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.6 Splittingzuwachs

Rz. 52 § 120a Abs. 8 regelt, dass sich für den Ehegatten/Lebenspartner mit der niedrigeren Anzahl an Entgeltpunkten in der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) ein Splittingzuwachs ergibt. Als Splittingzuwachs ist dabei die Hälfte des Unterschieds an Entgeltpunkten zu berücksichtigen, den die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in Summe in der Splittingzeit erworben haben, und zwar una...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 83 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist als Auffangvorschrift für die Fälle zu begreifen, in denen dem Unfallversicherungsträger für die Berechnung der zu erbringenden Geldleistungen, die sich am Jahresarbeitsverdienst (JAV) zu orientieren haben, keine Parameter etwa im Sinne des § 82 (Regelentgelt), des § 92 (JAV für Seeleute) oder des § 93 (JAV für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit sich aus spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, sind im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für Berechnungen die in §§ 121 bis 124 enthaltenen Berechnungsgrundsätze einschlägig. Im Einzelnen erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschriften z. B. auf die Zusammenstellung der Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 54), P...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.2 Berechnung von Jahreszeiträumen

Rz. 7 Ein Zeitraum, der nach Jahren bestimmt ist, umfasst für jedes zu berücksichtigende Jahr 12 Kalendermonate (Abs. 2 Satz 1); dabei müssen die jeweiligen Zeiten nicht zusammenhängend verlaufen. Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 findet insbesondere Anwendung bei der Prüfung von Wartezeiten für Rentenansprüche oder Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe (z. B. bei Prüfung der allgemeinen Wa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.1 Gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 6 Die gemeinsame Erklärung von Ehegatten/Lebenspartnern zur Durchführung eines Rentensplittings ist an keine gesetzlich bestimmte Form gebunden. Es reicht hierbei vielmehr aus, wenn der übereinstimmende Wille beider Ehegatten/Lebenspartner zum Rentensplitting eindeutig erkennbar ist. Da die Träger der Deutschen Rentenversicherung allerdings auch für Erklärungen i. S. v. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.1 Erklärungsfristen zum Rentensplitting

Rz. 6 Eine gemeinsame Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner zur Durchführung eines Rentensplittings i. S. v. § 120a Abs. 1 kann frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Erfüllung der in § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 genannten Anspruchsvoraussetzungen abgegeben werden (Abs. 1 Satz 1). Erklärungen, die zu einem früheren Zeitpunkt beim Rentenversicherungsträger eingehen, sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Der Beitragspflicht unterlagen bis zum 30.6.2011 nur die Renten eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers im Geltungsbereich des SGB. Die Rente als beitragspflichtige Einnahme ist in § 228 geregelt und war mit Wirkung zum 1.1.1992 dem Rentenrecht des SGB VI angepasst worden. Die Rente unterliegt mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht (§ 226 Abs. 1 Nr. 2). Der für...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Leistungsstörungen

Rz. 229 Veränderungen der Geschäftsgrundlage können grundsätzlich gem. § 313 BGB zu einer Anpassung der Leistungsverpflichtung führen. Dabei ist auf den Zweck der Rentenzuwendung (Unterhaltssicherung, Belohnung) abzustellen. In der Nachlassinsolvenz oder in der Privatinsolvenz des zahlungspflichtigen Erben ist das Rentenstammrecht zur Insolvenztabelle anzumelden; der Rentena...mehr