Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 7 Versicherte können die Altersrente für langjährig Versicherte gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente ist hinsichtlich ihrer Höhe vom Versicherten grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, BGBl. I S. 2759) m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.4 Wahl einer Teilrente wegen Alters

Rz. 9 Versicherte können die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gemäß § 42 Abs. 1 in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme einer Teilrente wegen Alters ist hinsichtlich ihrer Höhe grundsätzlich frei wählbar; sie muss allerdings nach dem Wortlaut des § 42 Abs. 1 (i. d. F. des 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.7 Bestandskraft des Rentensplittings

Rz. 53 § 120a Abs. 9, angefügt mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 545), regelt den Zeitpunkt des Eintretens der Bestandskraft eines Splittingbescheides (§ 77 SGG) für die am Verfahren beteiligten Ehegatten/Lebenspartner. Danach ist das Rentensplitting (bestandskräftig) durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenvers...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.1.2 Erklärung des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 13 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern besteht nach § 120a Abs. 3 Nr. 3 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner stirbt, bevor die Voraussetzungen nach § 120a Abs. 3 Nr. 1 oder 2 vorliegen. In diesen Fällen kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner das Rentensplitting durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung allein herbeiführ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die im Wesentlichen § 1402 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 RVO, § 124 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 AVG entspricht, regelt die Durchführung der Nachversicherung, ihre rechtliche Wirkung, die Pflichten des Arbeitgebers sowie die Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Übersendung eines Versicherungsverlaufes. Abs. 2a enthält eine Sonderregelung für frühere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 183 legt die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf die Nachversicherung für den Personenkreis fest, der die Minderung der Versorgungsbezüge durch Zahlung eines Kapitalbetrages abgewandt hat oder wenn der Träger der Versorgungslast bereits Leistungen des Rentenversicherungsträgers erstattet bzw. abgelöst hat. Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 193 Meldun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die zuständige Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Bundesagentur für Arbeit sowie die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II sind verpflichtet, Anrechnungszeiten sowie Zeiten, die für die Anerkennung von Anrechnungszeiten erheblich sein können (§ 58 Abs. 1, § 252), zu melden. Die redaktionelle Klarstellung durch das Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 194 Gesond... / 2.1 Gesonderte Meldung bei Arbeitnehmern

Rz. 2 Die Vorausbescheinigung von Arbeitsentgelt und Arbeitsentgelt ohne Anwendung von § 163 Abs. 7 bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich erstreckt sich im Falle der Beantragung einer der in §§ 35 bis 42 genannten Altersrenten auf abgelaufene Zeiträume frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn. Sie hat zu erfolgen, wenn der Rentenantragsteller oder das Familiengericht im Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120e Rente... / 2.4 Abänderung des Rentensplittings unter Lebenspartnern

Rz. 15 Auch die in § 120c geregelte Option der Abänderung eines bestandskräftig durchgeführten Rentensplittings bei nachträglicher Abweichung des Wertunterschieds gilt nach § 120e Satz 2 für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entsprechend. Dabei kommt eine Abänderung der Entscheidung zum Rentensplitting in Betracht, wenn nach dem Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120b Tod e... / 2.1.2 Keine angemessenen Rentenleistungen aus dem Rentensplitting

Rz. 5 Voraussetzung für die Aussetzung der durch ein Rentensplitting herbeigeführten Rentenkürzung i. S. v. Abs. 1 Satz 1 ist darüber hinaus, dass an den verstorbenen (insgesamt) begünstigten Ehegatten/Lebenspartner nicht länger als 36 Monate Rentenleistungen erbracht worden sind. Abs. 1 Satz 1 bezieht sich somit ausschließlich auf die Dauer des Versichertenrentenbezuges des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.7 Unanfechtbarkeit der Abänderungsentscheidung

Rz. 18 Die Abänderung des Rentensplittings unter Ehegatten ist nach Abs. 7 durchgeführt, wenn die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Abänderung für den Ehegatten/Lebenspartner oder seine Hinterbliebenen unanfechtbar geworden ist (§ 77 SGG). Bei Erteilung mehrerer Abänderungsbescheide ist der Bescheid maßgebnd, der zuletzt unanfechtbar geworden ist. Abs. 7 o...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.8.3 Beginn der Minderung/Erhöhung von Versichertenrenten

Rz. 57 Gemäß § 76c Abs. 1 wird ein durchgeführtes Rentensplitting bei der Berechnung von Versichertenrenten durch Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten berücksichtigt. Ein bestandskräftig durchgeführtes Rentensplitting (§ 120a Abs. 7 und 9, § 77 SGG) wirkt sich somit erhöhend oder mindernd auf den Zahlbetrag der an die Ehegatten/Lebenspartner zu zahlenden Versichertenre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120c, der die Abänderung einer bestandskräftigen Entscheidung zum Rentensplitting bei wesentlicher Wertänderung oder Erfüllung einer Wartezeit regelt, wurde den bis zum 31.8.2009 geltenden Regelungen zur Abänderung von rechtskräftigen Entscheidungen zum Versorgungsausgleich gemäß § 10a VAHRG nachgebildet, soweit diese auch für das Rentensplitting unter Ehegatten/Lebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.1 Arbeitsunfähigkeit, medizinische Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 beinhaltet 3 Anrechnungszeitentatbestände, und zwar die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Als Ursache für die Arbeitsunfähigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur eine Krankheit in Betracht. Nach der für die gesetzliche K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.3 Beitragstragung bei Waisenrentnern (Satz 2)

Rz. 14 Durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2408) war mit Wirkung zum 1.1.2017 der Satz 2 eingefügt worden. Danach trägt bei Versicherungspflichtigen, die eine für sie nach § 237 Satz 2 beitragsfreie Waisenrente nach § 48 des SGB VI beziehen, der Träger der Renten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist erst 1992 eingefügt worden. In der Ausgangsfassung des Gesetzes war die alleinige Tragung der Beiträge durch den Rentenbezieher vorgesehen, was sich aus § 250 Abs. 1 Nr. 1 i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) ergab. Dem Rentenbezieher stand jedoch ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu, so dass wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.1 Tragung der Beiträge aus der Rente

Rz. 5 Die Vorschrift trifft die Bestimmung darüber, wer die Beiträge aus der Rente zu tragen hat, also wirtschaftlich damit belastet ist. Als Grundsatz galt seit 1992 die hälftige Tragung der Beiträge aus der Rente durch Rentenbezieher und Träger der Rentenversicherung. Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes nach § 241a Abs. 1 war diese paritätische (hälftige) Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.4 Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beitragszahlung richtet sich bei Beiträgen aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 255 Abs. 1. Danach sind die Beiträge der Versicherten von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und zusammen mit den von den Trägern der Rentenversicherung zu tragenden Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Krank...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.4 Ausländische Renten (§ 228 Abs. 1 Satz 2) Satz 3

Rz. 24 Die durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze v. 22.6.2011 (BGBl. I S. 1202) mit Wirkung zum 1.7.2011 eingefügte Regelung des (jetzt:) Satz 3, dass Beiträge aus ausländischen Renten nach § 228 Abs. 1 Satz 2 von den Rentnern allein zu tragen sind, ist Folge der ab diesem Zeitpunkt ergänzten Regelun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.2 Versicherungspflichtige

Rz. 6 Die Vorschrift regelt ausschließlich die Tragung der Beiträge zur Krankenversicherung aus Renten für Versicherungspflichtige. Die Versicherungspflicht und die daraus für das Mitglied entstehende Beitragspflicht muss jedoch nicht auf dem Rentenbezug (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12) beruhen. Desgleichen müssen nicht die zeitlichen oder persönlichen Gründe für die Versicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.2 Alleinige Beitragstragung (Beitragssatz nach § 242 )

Rz. 11 Bereits ab dem 1.7.2005 war die paritätische Beitragstragung von Rentenversicherungsträger und Mitglied durch die Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes (§ 241a) aufgegeben worden, denn den sich aus der Anwendung des zusätzlichen Beitragssatzes ergebenden Beitrag hatten die Rentenbezieher allein zu tragen. Auf diesen Tatbestand wurde und wird nunmehr in Satz 1 HS ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift verpflichtet den Arbeitgeber eines geringfügig Beschäftigten für einen Versicherten, der in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig ist, zur alleinigen Tragung eines pauschalen Beitrags i. H. v. 13 % (ab 1.7.2006) bzw. 5 % des Arbeitsentgeltes. Das BSG hat mit Urteil v. 25.1.2006 (B 12 KR 27/04 R, NZS 2007 S. 132) die Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.1 Beitragszahlung durch die Zahlstelle der Versorgungsbezüge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Regelung knüpft an die gesetzliche Beitragspflicht von Versorgungsbezügen als beitragspflichtige Einnahme zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung für Pflichtversicherte an (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3, § 229 und die Verweisungen in den §§ 232 bis 236, § 237 Nr. 2; § 61 SGB XI). Sie regelt das sog. Einzugsstellenverfahren, also die Indienstnahme der Zahlstellen von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.5 Beitragsaufteilung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 24 Beitragspflicht besteht nach dem Grundsatz des § 223 Abs. 3 nur bis zum Betrag der Beitragsbemessungsgrenze (4.687,50 EUR monatlich im Jahre 2020; 4.837,50 EUR in 2021). Satz 5 nimmt darauf Bezug und regelt für den Fall, dass Versicherungspflichtige Versorgungsbezüge von mehreren Zahlstellen erhalten und diese zusammen mit der Rente den Betrag der Beitragsbemessungsgr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.1 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch Tod (Nr. 1)

Rz. 8 Die freiwillige Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitgliedes, da mit dem Tod die Rechtsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können, erlischt. Dies entspricht der freiwilligen Krankenversicherung als Personenversicherung. Maßgeblich als Todeszeitpunkt ist das Eintreten des Hirntodes. Die Mitgliedschaft endet mit diesem Zeitpunkt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014 S. 921. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als zweite Säule – aus der Schweiz, rv 2013 S. 108. Konrad/Weißenberger, Anpassung der Renten zum 1. Juli 2005...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.1 Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 11 Die Beitragspflicht trifft nur die Arbeitgeber einer wegen der Entgelthöhe geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Da die frühere bei Entgeltgeltgeringfügigkeit zusätzlich geltende Zeitgrenze von bis zu 15 Wochenstunden aufgehoben worden ist, ist die Dauer der Beschäftigung, in der das geringfügige Entgelt verdient wird, nunmehr ohne Bedeutung (vgl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3 Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 228 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Der Beitragspflicht unterlagen bis zum 30.6.2011 nur die Renten eines gesetzlichen Rentenversicherungsträgers im Geltungsbereich des SGB. Die Rente als beitragspflichtige Einnahme ist in § 228 geregelt und war mit Wirkung zum 1.1.1992 dem Rentenrecht des SGB VI angepasst worden. Die Rente unterliegt mit ihrem Zahlbetrag der Beitragspflicht (§ 226 Abs. 1 Nr. 2). Der für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.1 Beitragstragung für Beschäftigte aus Arbeitsentgelt

Rz. 6 Die Vorschrift betrifft allein die Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung, die für versicherungspflichtig Beschäftigte nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 aus dem Arbeitsentgelt (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 14 SGB IV) zu entrichten sind. Vorausgesetzt wird somit die Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der gegen Entgelt Beschäftigten. Soweit es in Fällen der Zusammen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151c Ausku... / 2.2 Datenabruf bei Kreditinstituten unmittelbar durch den Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 4 Um prüfen zu können, ob auf den mitgeteilten Konten abgeltend versteuerte Kapitalerträge angefallen sind, sind die Träger der Rentenversicherung nach Abs. 2 berechtigt, in einem zweiten Schritt ein Auskunftsersuchen an das jeweilige Kreditinstitut zu richten und dieses aufzufordern, den Rentenversicherungsträgern eventuell angefallene Kapitalerträge in dem maßgeblichen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 151c Ausku... / 2.1 Datenabruf bei Kreditinstituten durch das Bundeszentralamt für Steuern (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 können die Träger der Rentenversicherung hierfür in einem ersten Schritt "stichprobenartig" beim Bundeszentralamt für Steuern um Auskunft ersuchen, wonach dieses ein Kontenabrufverfahren durchführt. Da den Berechtigten nach § 97a Abs. 6 Satz 2 eine Frist von 3 Monaten zur Erklärung der versteuerten Kapitaleinkünfte eingeräumt wird, soll der Abruf erst nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1 Rehabilitationsträger

Rz. 5 Der Rehabilitationsträger hat die Beiträge allein zu tragen, die sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 235 ergeben. Werden die Leistungen angepasst, ist auch die Bemessungsgrundlage anzupassen, so dass sich höhere Beiträge ergeben. Die Beitragstragungspflicht folgt in diesen Fällen als Nebenpflicht aus der Zuständigkeit für die Rehabilitationsleistung (Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 4 Beiträge in Abhängigkeit der Kinderzahl in der Pflegeversicherung

Kinderlose Versicherte, die 23 Jahre oder älter sind, müssen in der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag und somit höhere Beiträge hinnehmen als Versicherte mit Kindern. Ab dem 1.7.2023 beträgt der Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 % (bis 30.6.2023: 0,35 %), wodurch sich der Beitragssatz für Kinderlose von 3,4 % auf 4,0 % erhöht (bis 30.6.2023 von 3,05 % auf ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 3 Zusatzbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die Krankenkassen können bei Bedarf einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.[1] Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber bzw. bei pflichtversicherten Rentenbeziehern vom Rentenversicherungsträger einbehalten und als Beitragsschuldner weitergeleitet. Hinweis Parität bei Zusatzbeiträgen ab 2019 Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge werden ab 1.1.2019 hälftig von den Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Zum Umfang der... / 2 Aus den Gründen:

[6] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in r+s 2021, 361 ff. veröffentlichten Entscheidung unter anderem ausgeführt, der Anspruch der Klägerin gemäß §§ 7, 18 StVG, § 823 BGB i.V.m. § 3 PflVG a.F., §§ 116, 119 SGB X sei nur in geringem Umfang begründet. Für die Jahre 2004 bis 2005 sei ein Anspruch der Klägerin zwar zunächst entstanden, weil der Anspruch der Gesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Zum Umfang der... / 1 Sachverhalt

[1] Der klagende Rentenversicherungsträger verlangt von dem beklagten Kfz-Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht die Erstattung von Leistungen, die er an seine Versicherte (Geschädigte) aufgrund eines Verkehrsunfalls erbracht hat. [2] Die Geschädigte wurde bei einem Verkehrsunfall im August 2001 mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug, für dessen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2 Sonstige Beitragsschuldner

mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Anspruch zeitlich mit dem Bezug von Versorgungskranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld zusammentrifft.[1] Der Anspruch auf Krankengeld ruht in Höhe der anderen Entgeltersatzleistung, weshalb es in bestimmten Fällen zu einem sog. Krankengeld-Spitzbetrag kommen kann. Der Anspruch auf einen Krankengeld-Spitzbetrag ist a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 381 Finanzi... / 2.3 Kostenaufteilung zwischen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern (Abs. 3)

Rz. 6 GKV Spitzenverband und DRV Bund schließen eine weitere Vereinbarung, um die Kosten zwischen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern aufzuteilen. Die Vereinbarung ist für Krankenkassen und Rentenversicherungsträger verbindlich. Der Abschluss ist gesetzlich auf den 1.1.2021 terminiert.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.6.1 Überblick

Rz. 28 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 21 Abs. 4 Satz 1 HS 2 a. F.). Voraussetzung war, dass sie Bürgerge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.2 Übersicht über die einzelnen Schritte zur Übergangsgeldberechnung

Rz. 5 Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich – wie bei anderen Entgeltersatzleistungen – nach dem letzten Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV). Besonderheiten gelten bei Beziehern von Arbeitslosengeld nach dem SGB III und – allerdings nur bis 30.6.2023 – bei Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld; hier richtet sich die Höhe des Überg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.5.2 Höhe des Übergangsgeldes

Rz. 24 Das Übergangsgeld wird in Höhe des bei Krankheit zu erbringenden Krankengeldes (§ 21 Abs. 4) gezahlt. Dieses wiederum wird gemäß § 47b SGB V in Höhe des Betrages gezahlt, den die Arbeitsagentur zuletzt als Arbeitslosengeld zahlte. Bei ruhendem Arbeitslosengeld vgl. Rz. 21. Der Austausch der Entgeltdaten (z. B. Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes) erfolgt zwis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.1 Überblick

Rz. 3 Der Ausgangswert bzw. die Formeln für die Berechnung des Übergangsgeldes richten sich nach dem letzten rentenversicherungsrechtlichen Versicherungsstatus unmittelbar vor Beginn der vom Rentenversicherungsträger durchzuführenden Teilhabeleistung (= letzter Tag vor Beginn der Teilhabeleistung). Als Teilhabeleistungen gelten die unter Rz. 2 aufgeführten Leistungen des Ren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld – Stand Oktober 2021, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de. Meldeverfahren zwischen Trägern der Sozialversicherung nach § 69 SGB IX: https://www.gkv-datenaustausch.de/meldeverfahren_sv_traeger/datenaustausch_entgelt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung dient dem Ausgleich eines Verdienstausfalls, den der Versicherte wegen der Teilnahme an einem der folgenden, vom Rentenversicherungsträger finanzierten Teilhabeleistungen erleidet: Leistungen zur Prävention (§ 14), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 ff. SGB IX; ausgenommen ist die "...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.2 Berechnung bei rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern (Abs. 1)

Rz. 7 § 21 Abs. 1 regelt für den Personenkreis der rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer die Berechnung des Übergangsgeldes, indem die Vorschrift bei diesem Personenkreis auf die §§ 66 bis 72 SGB IX verweist. Das Übergangsgeld berechnet sich bei diesem Personenkreis gemäß § 21 Abs. 1 SGB VI i. V. m. den §§ 66 ff. SGB IX nach folgendem Schema (dazu passendes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.6 Abs. 3 – Anzurechnende Zeiten

Rz. 30 Auf die Höchstanspruchsdauer von 78 Wochen (546 Kalendertage) werden grundsätzlich alle Tage, für die Krankengeld wegen derselbe Krankheit (Rz. 10 f.) gezahlt wurde, angerechnet. Bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer werden nicht die Krankengeld-Zahltage (bei vollen Kalendermonaten gemäß § 65 Abs. 7 SGB IX jeweils 30 Zahltage je Monat), sondern die tatsächlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.6 Verfassungsrecht

Rz. 38 Das BVerfG hat bereits früh geklärt, dass die Beschränkungen des § 74 Satz 1 und 2 (damals noch i. d. F. des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes) bei Zeiten der beruflichen Ausbildung verfassungsgemäß und mit dem Grundgesetz vereinbar sind; dadurch wird weder die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG noch der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1...mehr