Fachbeiträge & Kommentare zu Reverse-Charge-Verfahren

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Baugewerbe / 4.3 Steuerentstehung bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Führt ein ausländischer Unternehmer im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus[1] oder wird eine Bauleistung an einen Unternehmer ausgeführt, der selbst Bauleistungen ausführt[2], wird der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer. In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob die beteiligten Vertragspa...mehr

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Baugewerbe / 8.1 Allgemeines

Der Leistungsempfänger einer Bauleistung (alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen) muss unter bestimmten Umständen einen Abzug i. H. v. 15 % von der Gegenleistung einbehalten.[1] Gegenleistung i. S. dieser Regelung ist das Entgelt zzgl. der Umsatzsteuer (Bruttobetrag). Der Steuerabzug ist auch bei T...mehr

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Baugewerbe / 5.3 Leistungen an bauleistende Unternehmer

Führt ein Unternehmer Werklieferungen und sonstige Leistungen aus, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, wird der Leistungsempfänger dann zum Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst solche Bauleistungen nachhaltig ausführt.[1] Darüber hinaus ist gesetzlich klargestellt, dass als Grundstücke insbes...mehr

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Baugewerbe / 5 Steuerschuldner

Grundsätzlich ist der leistende Unternehmer Steuerschuldner.[1] Im Baugewerbe kann es aber insbesondere in den folgenden Fällen zu einer Übertragung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) kommen: Ein ausländischer Unternehmer führt im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus.[2] Es wird ein Umsatz ausgeführt, der unter ...mehr

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Baugewerbe / 5.2 Leistungen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen

Unter das Reverse-Charge-Verfahren können nur Leistungen fallen, die auch zu einer Entstehung von Umsatzsteuer führen. Damit muss eine Leistung, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, steuerbar sein und auch nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fallen. Deshalb können nur Grundstücksumsätze unter diese Regelung fallen, die nicht als Geschäftsver...mehr

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Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Unternehmer im Baugewerbe unterliegen wie alle anderen Unternehmer den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Allerdings ergeben sich auf fast allen Stufen der Abwicklung eines Bauauftrags Besonderheiten, die bei Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Nachteile für den Bauunternehmer nach sich ziehen können. Insbesondere die Steuerentstehung und die korrek...mehr

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Baugewerbe / 5.1 Leistungen ausländischer Bauunternehmer

Bauleistungen ausländischer Unternehmer unterliegen nach den allgemeinen nationalen Rechtsvorschriften im Inland der Umsatzsteuer. Damit werden im Regelfall die Bauleistungen nach deutschem Steuerrecht steuerbar und steuerpflichtig sein, wenn es sich um eine im Inland ausgeführte Bauleistung handelt. Zu beachten ist dabei, dass der Leistungsempfänger in diesem Fall zum Steuer...mehr

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Baugewerbe / 1 Die Steuerbarkeit der Leistungen im Baugewerbe

Den Leistungen im Baugewerbe liegen in aller Regel Werkverträge nach § 631 BGB und Werklieferungsverträge nach § 650 BGB vor, ergänzend dazu sind die Vorschriften über Bauverträge [1] nach § 650a ff. BGB zu beachten. Umsatzsteuerlich kann der Bauunternehmer im Rahmen seines Unternehmens eine Werklieferung oder Werkleistung ausführen. Die Unterscheidung ist insbesondere für die P...mehr

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Baugewerbe / 1.3 Leistungen im Ausland

Führt ein Bauunternehmer Bauleistungen im Ausland aus, ist die Prüfung des Orts der Leistung von besonderer Bedeutung, da nur im Inland ausgeführte Leistungen zu einem steuerbaren Umsatz führen können. Im Baugewerbe wird sich in diesen Fällen fast ausschließlich ein Ort der Leistung ergeben, der nicht im Inland ist. Insbesondere ergeben sich die folgenden Möglichkeiten: Der B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 7.3 Lösung

Sowohl I als auch P sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die Leistungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen. I wird schon mit Vorbereitungshandlungen unternehmerisch tätig, soweit sie ernsthafte Umsatzerzielungsabsicht [1] hat. Fraglich ist, ob I Leistungen an ihre Fans ausführt und selbst von dem Plattformbetreiber P eine Dienstleistung erhält oder ob I ihre Leistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 16 Da sich die EU-Mitgliedstaaten zum 1.1.1993 nicht auf die Einführung des Ursprungslandprinzips einigen konnten, wird im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmern sowie mit juristischen Personen ein umsatzsteuerlicher Ausgleich nach dem Bestimmungslandprinzip durchgeführt, indem die Ware bei dem Verbringen aus dem Lieferstaat als innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Unionsrecht

Rz. 4 Das in der 1. und 6. EG-Richtlinie ebenso wie in der MwStSystRL vorgesehene Ziel des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems sieht die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip der Besteuerung der gelieferten Gegenstände im Ursprungsmitgliedstaat vor, ohne dass dadurch der Grundsatz angetastet wird, dass die Einnahmen aus der USt auf der Stufe...mehr

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Aufzeichnungspflichten im B... / 10.7 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Der Empfänger der Lieferung oder sonstigen Leistung schuldet gem. § 13b UStG die Umsatzsteuer in folgenden Fällen: Für ausgeführte Werklieferungen oder sonstige Leistungen von im Ausland ansässigen Unternehmern,[1] Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen durch den Sicherungsgeber,[2] alle Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, also insbesondere Grunds...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. OR-Geschäfte

Rz. 1091 Die Ohne-Rechnung-Geschäfte sind im gewerblichen Bereich die gängigsten Mittel, die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu hinterziehen. Mit den der Besteuerung entzogenen Erlösen, die auch Grundlage für das Unterhaltseinkommen sind, wird Schwarzgeld gebildet.[898] Scherzhaft spricht man in diesem Zusammenhang auch von "Otto-Richter-Geschäften" oder Geschäften nach "BA...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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Außenprüfung: Maritime Wirt... / 2.3 Fragen aus dem Bereich der Umsatzsteuer

Oftmals wird behauptet, die Umsatzsteuer sei für die maritime Wirtschaft nicht von Bedeutung, da immer eine Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 UStG gegeben sei.[1] Dem ist aber nicht so. Der Teufel steckt wie so häufig im Detail. Im Einzelfall kann es durchaus zu einem Vorgang (Lieferung oder sonstige Leistung) kommen, der umsatzsteuerbar und auch umsatzsteuerpflicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Systematische Bedeutung des Vorsteuerabzugs

Rz. 1 Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des seit dem 1.1.1968 in Deutschland geltenden Umsatzsteuerrechts; er ist das bestimmende Wesensmerkmal des Mehrwertsteuersystems (Netto-Allphasen-USt mit Vorsteuerabzug), das in Deutschland entsprechend den europäischen Vorgaben der MwStSystRL zu gelten hat.[1] Der EuGH spricht in ständiger Rspr. davon, dass der Vorsteuerabzug "int...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Abzug der vom Leistungsempfänger gem. § 13b UStG geschuldeten Steuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 291 Seit dem 1.1.2002 regelt die durch das StÄndG 2001 (Rz. 15) geschaffene Nr. 4 von § 15 Abs. 1 UStG den Abzug der Steuer, die der Unternehmer als Leistungsempfänger gem. § 13b UStG schuldet. Diese Norm wurde zum 1.7.2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v. 8.4.2010 erweitert, sodass auch § 15 Abs. 1 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Geltung der Einschränkungen des Vorsteuerabzugs gem. § 18 Abs. 9 UStG im Vorsteuer-Vergütungsverfahren (§ 15 Abs. 4b UStG)

Rz. 438 Im Zusammenhang mit der Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG durch das StÄndG 2001 wurde der Abs. 4b in § 15 UStG eingefügt; es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift. Danach gelten die in § 18 Abs. 9 S. 4 und 5 UStG geltenden Ausschlüsse des Vorsteuerabzugs für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind – s...mehr

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Informationen zum Umsatzste... / 1 Startseite

Der Umsatzsteuer Navigator vereint zehn digitale Entscheidungsbäume zu folgenden Umsatzsteuerthemen unter einer Oberfläche. Ort der sonstigen Leistung: An welchem Ort (Inland, anderer EU-Mitgliedstaat, Drittland) ist eine sonstige Leistung (Dienstleistung) nach deutschem Umsatzsteuerrecht steuerbar? Ort der Lieferung: An welchem Ort (Inland, anderer EU-Mitgliedstaat, Drittland...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 3. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat im Rahmen seiner Tagung am 16.6.2023 eine Orientierungsaussprache über das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsweise der Reg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um das BEHG (zu § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 13b.1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 UStAE . Zum 1.1.2023 ist die Regelung zur Übertragung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger in § 13b Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG um die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 BEHG [1] erweitert worden. Danach wird seit dem 1.1.2023 der Leistungsempfänger zum Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1 Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschnit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 4. Bewertung von "ViDA" im Kontext der "EU MwSt-Reform" (Aktionsplan, "Quick Fixes, MwSt-Digitalpakete")

Mit der größten Mehrwertsteuerreform seit 25 Jahren verfolgt die Europäische Kommission seit einigen Jahren eine schrittweise Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuerrechts hin zu einem endgültigen einheitlichen europäischen Mehrwertsteuersystem (vgl. "Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer" aus 2016).[60] Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über diese Pla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / b) Einführung eines – für den leistenden Steuerpflichtigen optionalen – Reverse-Charge-Mechanismus für lokale Leistungen durch nicht ansässige Steuerpflichtige

Nach aktueller Rechtslage können Mitgliedstaaten eine Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorsehen – soweit die Leistung nicht bereits unter die Regelung der Art. 44, Art. 196 MwStSystRL fallen –, wenn die steuerpflichtige Lieferung oder Dienstleistung von einem Steuerpflichtigen bewirkt wird, der nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / [Ohne Titel]

RA Michael Connemann, LL.M. / RA Jochen Meyer-Burow, LL.M.[*] Unter dem Stichwort "VAT in the Digital Age" ("ViDA") möchte die Europäische Kommission das europäische Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2028 modernisieren, vereinfachen und durch Maßnahmen zur Digitalisierung des Meldewesens weitergehender gegen Betrug absichern. In Teil III der mehrteiligen Analyse erläutern...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 1. Analyse der "ViDA"-Initiative: im Rückblick Teil I und II und Ausblick auf Teil III

Unter dem Stichwort "VAT in the Digital Age" ("ViDA" [1] ) möchte die Europäische Kommission das europäische Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2028 modernisieren, vereinfachen und durch Maßnahmen zur Digitalisierung des Meldewesens weitergehender gegen Betrug absichern. Teil I: In Teil I dieses Beitrages[2] haben wir einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorschläge der Europäischen... / 3. Einführung einer "einzigen" Mehrwertsteuerregistrierung

Für Steuerpflichtige, die z.B. innerhalb der Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Umsätze (z.B. innergemeinschaftliche Reihengeschäfte) tätigen oder steuerbare Umsätze in einem Mitgliedstaat (z.B. Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates) ausführen, in welchem sie nicht ansässig sind, ergibt sich häufig die Verpflichtung, sich für mehrwertsteuerrechtliche Zwecke in den be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.4 Steuerliche Pflichten

Influencer, die von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen nur die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Der Referentenentwurf für das Wachstumschancengesetz sieht auch einen Wegfall der Erklärungspflicht für Besteuerungszeiträume ab 2023 vor.[1] Influencer, die in Deutschland steuerbare Umsätze durchführen und nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2.1 Leistungsortbestimmung

Leistungen des Influencers Influencer erbringen mit Ihren Werbeleistungen regelmäßig B2B-Umsätze, deren Leistungsort sich grds. nach dem Empfängersitz bestimmt. Wenn Unternehmen mit Sitz im Inland oder deren deutsche Betriebsstätten Werbeleistungen ausländischer Influencer beziehen, liegt der Leistungsort im Inland und es kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Bei Le...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Behandlun... / 2.2.7 Affiliate-Links

Bei Affiliate-Links liegt eine Werbeleistung durch den Influencer vor. Entgelt für die Werbeleistung ist dabei die Provision.[1] Zu versteuern ist die Netto-Provision. Für den Leistungsort gelten keine Besonderheiten. Da Affiliate-Links nicht nur von Großplattformen wie z. B. Amazon genutzt werden, sondern auch eine attraktive Werbemöglichkeit für kleine und mittlere Unterneh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Angaben in der Rechnung (Pflichtangaben)

Tz. 262 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Ausstellung von Rechnungen seit 01.01.2004 erheblich verschärft (s. § 14 Abs. 4 UStG, Anhang 5). Folgende Angaben sind bei der Ausstellung von Rechnungen zu beachten: vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers; wahlweise die Steuernummer (also ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Tz. 247 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer schuldet im Regelfall derjenige, der eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt (der Leistende). Sitzt der Leistende im Ausland, erbringt aber eine Leistung in Deutschland (z. B. der polnische Klempner), schuldet er dem deutschen Finanzamt gegenüber deutsche Umsatzsteuer. Allerdings sieht es der Gese...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Tz. 271 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 14a UStG (Anhang 5) regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (Anhang 5), für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG (Anhang 5) schuldet, Lieferungen i. S. d. § 3c UStG (Anh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheinunternehmen / 1.2.2 Scheinunternehmen und Reverse-Charge-Verfahren

Ein Problem ergibt sich für einen Leistungsempfänger auch dann, wenn er eine Leistung erhält, die dem Grunde nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG unterliegt. Das Reverse-Charge-Verfahren setzt regelmäßig voraus, dass der leistende Unternehmer eine in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführte Leistung in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig ausführt und der L...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheinunternehmen / 1.1 Der Scheinunternehmer als Leistungsempfänger

Für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung eines Umsatzes kommt es im Regelfall nicht darauf an, welche steuerrechtlichen Voraussetzungen der Leistungsempfänger erfüllt. Der leistende Unternehmer hat seine Ausgangsleistung unter Berücksichtigung der allgemeinen Vorschriften des UStG zu besteuern. Allerdings ergeben sich – insbesondere im Binnenmarkt – Besonderheiten, die in A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheinunternehmen / 1.2 Der Scheinunternehmer als Leistender

Bezieht ein Unternehmer Leistungen, können sich bei ihm Probleme beim Vorsteuerabzug ergeben, wenn es sich beim Leistenden nicht um einen Unternehmer handelt oder der Leistende nicht eindeutig identifizierbar ist. Darüber hinaus ist auch die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens problematisch, wenn fehlerhafte Angaben über die Unternehmereigenschaft und insbesondere den Si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Scheinunternehmen / 1.2.3 Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrug

Treten Scheinunternehmer in einer Leistungskette auf, ist regelmäßig davon auszugehen, dass dies im Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerbetrug erfolgt. In diesen Fällen ergeben sich aus dem Gesetz unmittelbare Einschränkungen bei dem Vorsteuerabzug eines Leistungsempfängers bzw. es kann zur Versagung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung kommen. Da der EuGH [...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 101 Nach § 59 UStDV sind nur folgende im Ausland ansässige Unternehmer vergütungsberechtigt: (1) Unternehmer, die im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt haben.[1] Auch nur geringe Hilfsumsätze sind schädlich.[2] Gleiches dürfte für unentgeltliche Wertabgaben[3] gelten.[4] Die Regelung entspricht Art. 3 Buchst. b der R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ansässigkeit im Ausland

Rz. 88 Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Steuerpflichtige Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Rz. 16 § 17 Abs. 1 UStG, der in seinem S. 8 die Grundsatzregelung über die Berichtigung enthält (Umfang und Zeitpunkt bzw. Zeitraum), spricht diese unmittelbar für die Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG aus. Die Änderungsregelung gilt danach zunächst für die entgeltlichen steuerbaren Lieferungen und sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und die den entgeltlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Entsprechende Anwendung bei Rechnungsberichtigung (§ 14c Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 5 UStG)

Rz. 23 Für beide Fälle von Rechnungsberichtigungen (sowohl nach § 14c Abs. 1 UStG als auch nach § 14c Abs. 2 UStG) einschließlich der Berichtigung von Gutschriften kommt eine entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG ausdrücklich in Betracht. Für den Fall der Berichtigung eines unrichtigen (z. B. zu hohen) Steuerausweises ist bei einer Berichtigung der Rechnung durch den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Getrennte Berichtigungspflichten für Steuer und Vorsteuer

Rz. 40 Grundsätzlich sind in den Fällen des § 17 UStG sowohl die Steuer als auch der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Ausnahmen hiervon gelten für die Fälle des § 17 Abs. 3 UStG, die ausschließlich die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Veränderungen in der EUSt zum Gegenstand haben. Im übrigen Bereich kann sich die Berichtigung in Einzelfällen ebenso beschränken, und zwar m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1.2 Neufassung § 59 UStDV

Rz. 23 In § 59 S. 1 UStDV, der den Regelungsinhalt des alten § 59 UStDV enthielt, wurde eine Verweisung durch die Einfügung des neuen § 61a UStDV geändert sowie die alte Verweisung auf § 13b Abs. 4 UStG bei der Definition des im Ausland ansässigen Unternehmers gestrichen (infolge der Änderung neuer S. 2 der Vorschrift). Der neue S. 2 definierte den im Ausland ansässigen Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Wesentlicher Inhalt

Rz. 11 Die Vorschrift befasst sich mit einer Reihe von verschiedenartigen Fällen, denen gemein ist, dass aufgrund bestimmter Vorgänge ein Unternehmer den von ihm geschuldeten Umsatzsteuerbetrag und – meist spiegelbildlich – ein anderer Unternehmer den in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen haben. Die Vorschrift bezieht sich zwar unmittelbar nur auf die Umsätze ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 6 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei der Gebäudereinigung durch Verwalter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften

Bei Gebäudereinigungsleistungen wird der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Davon ist auszugehen, wenn der Leistungsempfänger mehr als 10 % aller Umsätze (bezogen auf das Vorjahr) durch Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Diese 10 %-Grenze führt dazu, dass i. d. R. kein Wechsel der Steuerschuldners...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Verwendung durch Leistungsempfänger Umsatzsteuerfreie Leistungen Reverse-Charge-Verfahrenmehr