Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

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zfs 10/2018, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 OWiG statthafte Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet, weil das AG die vom Unterbevollmächtigten erklärte Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch zu Unrecht für wirksam gehalten und deshalb keine Feststellungen zum Schuldspruch getroffen hat." 1. Auf eine zulässige Rechtsbeschwerde hat das Rechtsbeschwerdege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die in ihm genannten sechs Fälle schafft § 119 FGO eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass das angefochtene Urteil auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 119 Abs. 1 Satz 1 FGO) beruht. Die Ursächlichkeit des Fehlers für die Entscheidung durch das Gericht wird demnach gesetzlich unterstellt. Die genannten Verfahrensfehler werden al...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 98 Teilurteil

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass eines – selbstständig anfechtbaren – Teilurteils (auch als Gerichtsbescheid, § 90a FGO) ist statthaft, wenn bei mehreren Klagebegehren (§ 43 FGO) eines oder bei teilbarem Streitgegenstand ein Teil spruchreif ist, während für den übrigen Streitstoff in absehbarer Zeit nicht mit dem Eintritt der Spruchreife zu rechnen ist. Schli...mehr

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AGS 10/2018, Eine Angelegen... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte und auch i.Ü. zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Der angegriffene Kostenfestsetzungsbeschluss sei nicht zu beanstanden, weil es sich bei den von der Klägerin und der Beklagten gegen das Berufungsurteil erhobenen Nichtzulassungsbeschwerden aus gebühr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Kostenentscheidung

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung des Gerichts bei Erledigung der Hauptsache beschränkt sich auf den Kostenpunkt. Zuständig ist das mit der Sache befasste Gericht. Eine Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren vor dem BFH kann sich auf das Rechtsmittel oder den Rechtsstreit insgesamt beziehen (BFH v. 19.01.2011, X B 14/10, BFH/NV 2011, 759). Daher ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Entscheidung des BFH

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kann der BFH nicht in der Sache selbst entscheiden, weil die Sache nicht spruchreif ist, also die Feststellungen des FG für eine abschließende Entscheidung des BFH nicht ausreichen, kommt nur eine Aufhebung der fehlerhaften Entscheidung und die Zurückverweisung an das FG in Betracht. Eine isolierte Aufhebung sieht die FGO nicht vor und ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten: Erklärt nur die beklagte Behörde die Hauptsache für erledigt, ohne dass der Kläger sich dieser Erklärung anschließt, so ist über die Klage zu entscheiden (BFH v. 20.07.2006, VI R 22/03, BFH/NV 2006, 2109; BFH v. 18.08.2010, X S 22/10 [PKH], BFH/NV 2010, 2108). Denn die einseitige Erledigung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 143 Kostenentscheidung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 143 FGO hat das Gericht mit Beendigung des Verfahrens bzw. eines selbstständigen Verfahrensabschnitts von Amts wegen eine Kostenentscheidung zu treffen, die sog. Kostengrundentscheidung. Es handelt sich um die Entscheidung, wer die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat; bei mehreren Kostenpflichtigen (§ 31 Abs. 1 GKG, § 136 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verfahren

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beteiligte der Wiederaufnahmeklage sind diejenigen, die im vorausgegangenen finanzgerichtlichen Verfahren Beteiligte (§ 57 FGO bzw. § 122 FGO) waren (BFH v. 17.10.1990, I K 2/89, BFH/NV 1991, 751; BFH v. 27.10.1992, VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314). Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständiges Gericht ist grundsätzlich das Gericht, das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verletzung von Bundesrecht

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsverletzung muss Bundesrecht betreffen, d. h. materiell- oder verfahrensrechtliche Normen, die im Einklang mit den Artikeln 70 bis 82 sowie 123 bis 129 GG im Bereiche der Bundesrepublik Deutschland gelten. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann die Revision auch auf die Verletzung von Landesrecht gestützt werden (s. Rz. 8). Auch ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Inhalt der Revisionsbegründung

a) Revisionsanträge Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Begründung der Revision gehört die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird, die sog. Revisionsanträge (§ 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO): Mit dem Antragserfordernis ist keine unnötige Formalisierung verknüpft; sondern sichergestellt, dass das Entscheidungsprogramm des Revisionsverfahren...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 127 Zurückverweisung

Schrifttum Geist, Die Bedeutung des § 127 FGO im Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, FR 1989, 229; Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 21.06.2017, FG 2026 A-004-St 21, FMNR35d310017, juris. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 127 FGO betrifft den gesetzlich gesondert geregelten Fall einer Klageänderung, da nach § 68 FGO ein nach Klageerhebung geänderter oder an S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 109 Nachträgliche Ergänzung eines Urteils

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein sog. Ergänzungsurteil kann ergehen, wenn das Urteil einen nach dem Tatbestand feststehenden Teil des Streites (Anträge der Beteiligten) nicht erledigt hat (BFH v. 21.08.2008, VII B 117/08, BFH/NV 2008, 2035), desgl. wenn die Kostenentscheidung fehlt. Die Urteilsergänzung dient – wie die Tatbestandsberichtigung des § 108 FGO – der Ers...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Inhalt

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO müssen in der Begründung die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden. Mit der Verweisung ist klargestellt, dass die Zulassung der Revision durch den BFH nur mit Gründen begehrt werden kann, die dass FG zur Zulassung der Revision hätte veranlassen müssen. Dies entspricht dem Zweck des NZB-Verfahr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 121 Verfahrensvorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Norm dient der Vervollständigung der Vorschriften über die Revision, deren verfahrensmäßige Ausgestaltung in den § 115ff. FGO nur hinsichtlich der revisionsrechtlichen Besonderheiten geregelt ist. Auf das Beschwerdeverfahren kann § 121 FGO sinngemäße Anwendung finden (BFH v. 11.01.2012, VII B 171/11, BFH/NV 2012, 756). Verwiesen wird...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Antrag (§ 56 Abs. 2 FGO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Antrag des Beteiligten zu gewähren (aber s. Rz. 11). Der Antrag ist fristgebunden: Er ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Abweichend davon beträgt die Frist bei Versäumung der Frist zur Begründung der Revision (§ 120 Abs. 2 Satz 1 FGO) oder der NZB ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Formelle Rechtskraft

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nur formell rechtskräftige Urteile sind der materiellen Rechtskraft fähig. Formelle Rechtskraft finanzgerichtlicher Urteile tritt ein, wenn ein Urteil nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, sei es, dass kein Rechtsmittel gegeben ist, sei es, dass die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels ungenützt verstrichen ist und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fristwahrung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bestimmte Prozesshandlungen müssen innerhalb gesetzlicher oder vom Gericht gesetzter Fristen vorzunehmen (z. B. Klagefrist § 47 Abs. 1 FGO, Antrag auf Wiedereinsetzung, § 56 Abs. 2 FGO, Revision und Revisionsbegründung, § 120 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 FGO, Beschwerdefrist, § 129 Abs. 1 FGO). Damit sie wirksam werden, müssen sie fri...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Frist, Form, unbedingte Einlegung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels gehören weiter die Wahrung von Frist und Form sowohl hinsichtlich der Einlegung als auch in Bezug auf eine etwa erforderliche Begründung (§ 120 Abs. 1 FGO, § 129 FGO) sowie selbstverständlich auch die (ausreichende) Begründung, soweit diese gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 120 Abs. 2 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Formelle und inhaltliche Voraussetzungen

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vornahme der Prozesshandlung muss in der im Gesetz bestimmten Form vorgenommen werden, damit sie wirksam ist z. B. Schriftform für die Klage (§ 64 FGO), Revision und Revisionsbegründung (§ 120 Abs. 1 Satz 1 FGO), NZB (§ 116 Abs. 2 FGO) und Beschwerde (§ 129 FGO). In Einzelfällen gehört dazu die Beifügung von (ausgefüllten) Formblätte...mehr

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zerb 10/2018, Vererblichkei... / Aus den Gründen

Die zulassige Revision der Klagerin hat Erfolg. Sie fuhrt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zuruckweisung der Berufung der Beklagten und damit zur Wiederherstellung des klagezusprechenden Ersturteils. I. (...) II. Das Berufungsurteil halt den Angriffen der Revision nicht stand. 1. Zutreffend haben die Vorinstanzen im Ergebnis die Zulassigkeit der Klage bejaht (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Gerichtbescheid nach § 79a Abs. 2 FGO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79a Abs. 2 Satz 1 FGO stellt es in das Ermessen des Vorsitzenden, ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu entscheiden. Dies gilt nach § 79a Abs. 4 FGO auch für den Berichterstatter. Dabei hat sich der zuständige Richter an § 90a Abs. 1 FGO und auch an § 6 Abs. 1 FGO (s. § 6 FGO Rz. 4 ff.) zu orientieren, seine Befugnis bes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Entscheidung des Gerichts, Rechtsmittel

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig ist nach § 114 Abs. 2 Satz 1 und 2 FGO das Gericht der Hauptsache des ersten Rechtszugs, also das FG (Senat oder Einzelrichter, §§ 6, 79a Abs. 2, 3 FGO). Der BFH ist auch dann nicht für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zuständig, wenn sich das Hauptsacheverfahren bereits im Beschwerde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel, die – nach vorheriger Prüfung durch das FG, ob eine Abhilfe erfolgt (§ 130 FGO) – den Devolutiveffekt auslöst. Sie verfügt jedoch nur über einen eingeschränkten Suspensiveffekt, der sich auf die in § 131 FGO genannten Fälle beschränkt (s. § 131 FGO Rz. 1). Die in § 128 FGO geregelte Beschwerde ist abz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Folgen der Zurückverweisung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Zurückverweisung wird der Rechtsstreit (erneut) beim FG anhängig. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Gleichwohl bilden erster und zweiter Rechtsgang eine Einheit. Bei nur teilweiser Zurückverweisung, wird nur der zurückverwiesene Teil erneut anhängig. Über die anderen Teile ist abschließend entschieden. Es können neu...mehr

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zfs 10/2018, Materiell-rech... / Sachverhalt

Die Kl. sind Mieter eines Hauses in Köln, der Bekl. ist Eigentümer des Nachbargrundstücks. Ein Ast einer Buche, die auf dem Grundstück des Bekl. steht, ragte zu dem von den Kl. genutzten Grundstück im Bereich des Hauseingangs herüber. Nach Auffassung der Kl. war einer dieser Äste abbruchgefährdet. Die Kl. forderten den Bekl. durch Anwaltsschreiben auf, den bereits angebroche...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 FGO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) für das finanzgerichtliche Verfahren, also für prozessuale Fristen (s. Rz. 2). Für das Verwaltungsverfahren, also auch das Einspruchsverfahren, gilt § 110 AO (s. Rz. 19). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf eigener Art gegen die rechtlichen Folgen,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Begründung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung über die Beschwerde soll begründet werden. Die Vorschrift sieht also eine im Vergleich zu § 113 Abs. 2 FGO abgeschwächte Begründungspflicht vor. Damit sollen die Beteiligten vor allem in den Fällen erfolgloser NZBn über die für die Entscheidung maßgeblichen Gründe informiert werden. Eine ausführliche Begründung ist nach...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Statthaftigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittel ist statthaft, wenn es gegen die angegriffene Entscheidung überhaupt stattfindet (s. § 124 FGO Rz. 1) und wenn es von einer Person eingelegt wird, die von ihm im konkreten Fall Gebrauch machen darf. In persönlicher Hinsicht beschränkt § 115 Abs. 1 FGO den Personenkreis derjenigen, die zur Einlegung der Revision abstrakt ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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zfs 10/2018, Umfang der pas... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der Bekl., seinem Rechtsschutzversicherer, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Bis 2005 unterhielt er bei einem anderen VR einen Grundstücksrechtsschutz einschließenden Vertrag, dessen Deckung er 1993 wegen einer Rissbildung in seinem Anwesen in Anspruch genommen hatte. 2005 wechselte er zur Bekl., und ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Versäumen einer gesetzlichen Frist

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gesetzliche Fristen bestehen in der FGO für die Erhebung der Klage (§ 47 Abs. 1 FGO), den Antrag auf mündliche Verhandlung nach Ergehen eines Gerichtsbescheids (§ 79a Abs. 2 Satz 2 FGO und § 79a Abs. 4 FGO, § 90a Abs. 2 Satz 1 FGO), den Antrag auf Urteilsberichtigung (§ 108 Abs. 1 FGO) und -ergänzung (§ 109 Abs. 2 Satz 1 FGO), die Einleg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Erledigung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens in anderer Weise

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dem Beschwerdeführer steht es frei, eine eingelegte NZB zurück zu nehmen. Dies ist noch bis zur Verkündung oder – bei der NZB der Regelfall – bis zur Zustellung der Entscheidung des BFH möglich. Die Rücknahme kann korrespondierend mit der Einlegung der Beschwerde nur schriftlich, also nicht durch Erklärung zu Protokoll beim Urkundsbeamt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 25 Vorschlagsliste

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufstellung der Vorschlagsliste, die als Grundlage für die Wahl durch den Wahlausschuss (§ 23 FGO) dient, obliegt dem FG-Präsidenten. Da § 25 Satz 2 FGO als Sollvorschrift formuliert ist, steht es im Ermessen des Gerichtspräsidenten, welche Berufsvertretungen er anhören will. Als Berufsvertretungen kommen in erster Linie die Industri...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Bindung an die rechtliche Beurteilung des BFH

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindung des FG an die rechtliche Beurteilung der Sache durch den BFH (§ 126 Abs. 5 FGO) soll ausschließen, dass es zu einem Hin- und Her zwischen den Instanzen kommt. Zudem wird dadurch die Funktion des Rechtsmittelgerichts gestärkt, für die einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Die Bindungswirkung dient auch dem Interesse des Ind...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verletzung von Landesrecht

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Verletzung von Landesrecht kann die Revision zum BFH nur in den Fällen gestützt werden, in denen der Finanzrechtsweg in Angelegenheiten, die der Landesgesetzgebung unterliegen, im Einklang mit § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO eröffnet ist und die revisionsrechtlichen Vorschriften der FGO in den landesgesetzlichen Vorschriften für anwendbar ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Änderung von Amts wegen (§ 69 Abs. 6 Satz 1 FGO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 69 Abs. 6 Satz 1 FGO kann der Beschluss vom Gericht, das den Beschluss erlassen hat (Senat oder Einzelrichter, s. Rz. 6) jederzeit von Amts wegen, also ohne Antrag eines Beteiligten, geändert oder aufgehoben werden. Das gilt sowohl für Beschlüsse über die Aussetzung und über die Aufhebung der Vollziehung gleichermaßen. Anders als...mehr

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AGS 10/2018, Eine Angelegen... / 1 Sachverhalt

Das OLG hatte der Berufung teilweise stattgegeben und sie i.Ü. zurückgewiesen. Beide Parteien haben hiergegen jeweils Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, die beide unter demselben Aktenzeichen geführt wurden. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wurde zurückgewiesen, während auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin die Revision zugelassen wurde. Im späteren Revis...mehr

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zfs 10/2018, Definition des... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revision deckt keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf (§ 349 Abs. 2 StPO)." Die Verwerflichkeit der Gewaltanwendung i.S.v. § 240 Abs. 2 StGB folgt schon aus dem vom Angeklagten verfolgten Zweck, die Fahrt in der Fußgängerzone zu erzwingen. Denn es war mit dem von ihm geführten Taxi nicht erlaubt, die nach den tatric...mehr

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AGS 10/2018, Anwaltsgebühre... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die befristete Erinnerung ist statthaft, weil gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des OLG kein Rechtsmittel gegeben ist (§§ 11 Abs. 2 S. 4 RPflG i.V.m. § 568 S. 1 ZPO). 2. Die Erinnerung ist auch form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 11 Abs. 2 RPflG, § 569 Abs. 1 und 2 ZPO). 3. Die Erinnerung ist jedoch unbegründet. Die v...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Grundsatz des § 69 Abs. 1 FGO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 69 Abs. 1 FGO stellt – ebenso wie § 361 Abs. 1 AO für das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren – den Grundsatz auf, dass der Klage (und dasselbe gilt über § 121 FGO für die Revision) abgesehen von § 69 Abs. 5 FGO (dazu s. Rz. 31; vgl. auch § 361 Abs. 4 AO und dazu s. § 361 AO Rz. 63 f.) keine aufschiebende Wirkung zukommt, also dur...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tenor

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unerlässlicher und wohl wichtigster Bestandteil eines Urteils ist weiter die eindeutige Urteilsformel, auch Tenor genannt (§ 105 Abs. 2 Nr. 3 FGO), worunter der – der Vollstreckung zugängliche – Rechtsausspruch zu verstehen ist. Der Tenor ist grundsätzlich maßgebend für die Reichweite eines Urteils. Ergibt sich aus der Urteilsformel – er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 26 Wahlverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 26 FGO betrifft das Wahlverfahren. Die Vorschrift bestimmt, dass die ehrenamtlichen Richter ausschließlich aus den Vorschlagslisten zu wählen sind. Es ist nicht erforderlich, dass eine geheime Wahl mit Stimmzetteln durchgeführt wird, jedoch darf keine Auslosung erfolgen (z. B. BFH v. 04.03.1987, II R 47/86, BStBl II 1987, 438, und dazu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen und Verfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gestattet die Aussetzung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abhängigkeit von der Entscheidung über ein Rechtsverhältnis, das den Gegenstand eines anderen, bei einem FG oder einem Gericht eines anderen Gerichtszweigs anhängigen Rechtsstreites bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (z. B. Erteilung einer Ausn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Sonderfall: Zurückverweisung nach Beiladung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat der BFH im Revisionsverfahren eine notwendige Beiladung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO vorgenommen, reicht zur Zurückverweisung aus, dass der Beigeladene ein berechtigtes Interesse an der Beiladung hat. Diese Entscheidung hat der BFH von Amts wegen zu treffen. Ein berechtigtes Interesse des Beigeladenen ist regelmäßig dann gegeben, we...mehr