Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG für eine Erziehungsfachstelle

Leitsatz Beihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG sind uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen. Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als steuerfreie Beihilfe qualifiziert werden. Sachverhalt Der Kläger ist als Diplom-Sozialpädagoge Leiter der Erziehungsfachstelle. Im Streitjahr lebten von den vier leiblich...mehr

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Jansen, SGG § 65a Elektroni... / 2.6.1 Vorbemerkung

Rz. 41 Seit Inkrafttreten des Gesetzes v. 10.10.2013 zum 1.1.2018 (dazu Rz. 4 f.) müssen alle die Schriftform ersetzenden elektronischen Dokumente entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder mit einfacher Signatur der verantwortenden Person über einen sicheren Übermittlungsweg (§ 65a Abs. 4) eingereicht werden (§ 65a Abs. 3 Satz 1). Diese Regelung ist form...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer

Leitsatz Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums genügt der Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG nicht. Dies gilt auch für sogenannte Bagatellfälle bei Freiberuflern. Sachverhalt Im Streitfall ging es zunächst um die Frage, in welcher Höhe Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen einer selbstständigen Täti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer im Flurbereinigungsverfahren

Leitsatz 1. Eine Ausführungsanordnung zum Flurbereinigungsplan stellt auf den dort benannten Wirkungszeitpunkt einen steuerbaren Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GrEStG dar. 2. Der maßgebende Steuersatz richtet sich nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ausführungsanordnung. 3. Unerheblich ist, ob eine Bindung der Beteiligten vorgelagert ist, sei es durch eine w...mehr

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Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Leitsatz 1. Die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht verletzt nicht den allgemeinen Gleichheitssatz i.S. des Art. 3 Abs. 1 GG. 2. Die Regelung bewirkt auch keinen Verstoß gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit. Normenkette § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, Satz 2 Buchst. b, § 21 ErbStG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 2 EGFreizügAbk Schweiz Sachverhal...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / aa) Entscheidung des FG Münster v. 25.7.2019

Das FG Münster hat mit Urteil vom 25.7.2019[9] entschieden, dass Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als GF für die GmbH tätig ist und hierfür ein Gehalt erhält, nicht zwingend als vGA zu qualifizieren sind. In dem Urteilsfall war der Alleingesellschafter einer GmbH im Jahr 2010 aus Altersgründen abberufen worden und erhielt auf der Grundlage...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer verdeckten Einlage

Eine verdeckte Einlage liegt auch vor, wenn Anteile auf die GmbH übertragen werden, an der der Steuerpflichtige oder eine nahestehende Person beteiligt ist und dort zu eigenen Anteilen werden und keine nach dem Wert der übertragenen Anteile bemessene Bar- oder Sachvergütung erfolgt. Eine verdeckte Einlage kann somit vorliegen, wenn die Anteile an eine GmbH übertragen werden,...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / 2. Entscheidung des BFH

Der erkennende BFH-Senat bestätigte die Rechtsauffassung des FA sowie des FG Köln und hat die Revision des Klägers als unbegründet zurückgewiesen. Zufluss von Arbeitslohn bei unmittelbarem und unentziehbarem Rechtsanspruch gegen Dritten: Sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund des Dienstverhältnisses eine Leistung zu, führt die bloße Einräumung der Ansprüche durch d...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4 Zulassung der Revision

4.1 Vorbemerkung Rz. 7 Die Revision bedarf der Zulassung. Sie ist nur statthaft, wenn sie vom LSG im Berufungsurteil, auf Nichtzulassungsbeschwerde vom BSG oder als Sprungrevision vom SG zugelassen worden ist. Zulässig ist die Revision, wenn sie statthaft ist, Form und Frist gewahrt sind, die Prozessvoraussetzungen im Übrigen vorliegen und der Revisionskläger beschwert ist. E...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2 Einlegung der Revision beim BSG (Abs. 1)

Rz. 3 Auch nach Zulassung der Revision im Urteil des LSG oder durch Zulassung des BSG bedarf es einer gesonderten Revisionseinlegung. Die Revision kann nur bei dem Revisionsgericht eingelegt werden. Die Einlegung bei anderen Gerichten oder Behörden ist nicht fristwahrend. § 91 Abs. 1 ist nicht anwendbar. Ist die Revisionsschrift unrichtig an das LSG adressiert, wird die Frist...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.1 Einlegung der Revision als bedingungsfeindliche Prozesshandlung

Rz. 4 Die Revision ist eine bedingungsfeindliche Prozesshandlung (vgl. BSG, Urteil v. 24.4.1975, 2 RU 63/75 ). Eine von der Vorinstanz nicht zugelassene Revision ist unzulässig, wenn sie unter der Bedingung der Zulassung durch das Revisionsgericht eingelegt wird (vgl. hierzu eingehend: BSG, Urteil v. 3.7.1985, 3 RK 13/84; BSG, Urteil v. 19.3.2010, B 14 AS 71/09 R; Zeihe, § 16...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 3 Die begründete Revision (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 7 Die Revision ist begründet, wenn die angefochtene Entscheidung auf einer Gesetzesverletzung beruht. Das ist dann der Fall, wenn eine sachlich-rechtliche Vorschrift nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 202; § 546 ZPO) und die Entscheidung sich auch aus anderen Gründen nicht als richtig erweist. Bei Verfahrensmängeln beruht die Entscheidung bereits dann hier...mehr

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Jansen, SGG § 169 Verwerfun... / 3 Zulässigkeit der Revision

Rz. 3 Zulässig ist die Revision, wenn sie statthaft ist und die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Statthaft ist die Revision, wenn sie gegen die angefochtene Entscheidung vorgesehen ist und das LSG oder BSG, bzw. im Fall einer Sprungrevision das SG, sie zugelassen hat. Auch an eine fehlerhafte Zulassung der (Sprung)Revision ist das BSG gebunden (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Jansen, SGG § 160a Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

1 Allgemeines Rz. 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist durch Änderungsgesetz v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) eingeführt worden. Die Zulassungsrevision im SGG hat sich bewährt. Die Entscheidung des Berufungsgerichts hat eine erhebliche "Festigkeit"; dennoch kann sie unter besonderen Voraussetzungen angegriffen und ggf. beseitigt werden. Das LSG ist damit keine "Durchlaufstation"...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheidung über die Revision

1 Allgemeines Rz. 1 § 170 war bereits im Sozialgerichtsgesetz v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) enthalten. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) ist Abs. 3 neu gefasst worden, die bisherigen Abs. 3 und 4 wurden zu den Abs. 4 und 5. Das Zivilprozessreformgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) hat als Folge der Änderung der ZPO – zuv...mehr

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Jansen, SGG § 160 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision

1 Allgemeines Rz. 1 § 160 regelt die Statthaftigkeit der Revision, demnach in welchen Fällen gegen eine Entscheidung des LSG die Revision das zulässige Rechtsmittel ist. Rz. 2 Durch das Gesetz zur Änderung des BVerfGG v. 2.8.1993 (BGBl. I S. 1442) wurde als weiterer Zulassungsgrund die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Abs. 2 Nr. 2 eingeführt. ...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung der Revision

1 Allgemeines Rz. 1 § 164 SGG war bereits in der ursprünglichen Fassung des SGG v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) enthalten und ist durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) neu gefasst worden. Infolge des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 6.2 Eröffnung der Revision

Rz. 30 Wird zugelassen und ist die Revision im Übrigen zulässig, ist die Revision eröffnet. Zulassungsgrund und Revisionsgrund müssen nicht identisch sein. Im Revisionsverfahren können alle Verletzungen materiellen und formellen Rechts geltend gemacht werden (vgl. BSGE 40 S. 51). Eine zugelassene und zulässige Revision führt als Vollrevision grundsätzlich zur Überprüfung des...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 2 Zurückweisung der Revision (Abs. 1)

Rz. 2 Die unzulässige Revision wird nach § 169 durch Urteil oder Beschluss verworfen. Die zulässige, aber unbegründete Revision wird nach § 170 durch Urteil zurückgewiesen. In der zugelassenen Revision können sämtliche materiellen und formellen Rechtsverletzungen gerügt werden. Auf die Gründe für die Zulassung kommt es nicht an (§ 202 SGG i. V. m. § 557 Abs. 3 ZPO). Der Prüf...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 5 Entscheidung des LSG über die Revision

Rz. 28 Das LSG entscheidet über die Zulassung der Revision von Amts wegen. Anträge der Beteiligten sind Anregungen. Eine gesonderte Tenorierung ist nur dann notwendig, wenn zugelassen werden soll. Versagt das LSG die Zulassung, sollte aber auch dies – klarstellend – tenoriert werden. Verhält sich das Urteil des LSG hinsichtlich der Zulassung der Revision nicht, ist dies grun...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 7 Nachträgliche Zulassung der nicht zugelassenen Revision

Rz. 31 Die Nichtzulassung kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 160a) angegriffen werden. Wird neben der Nichtzulassungsbeschwerde auch Revision eingelegt, ist Letztere jedenfalls bis zur Zulassung durch das BSG nicht statthaft. Ob eine solche Revision durch nachträgliche Zulassung zulässig werden kann, wird unterschiedlich beurteilt (verneinend: BSG, Beschluss v. 3....mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.2 Bezeichnung von Revisionskläger und Revisionsbeklagtem

Rz. 6 Aus der Revisionsschrift muss deutlich werden, wer Revisionskläger und Revisionsbeklagter ist. Fehlt es hieran, ist die Revision unzulässig (vgl. BSG, Urteil v. 14.8.1986, 2 RU 69/85). Allerdings reicht es aus, wenn bei Einlegung der Revision aus der Revisionsschrift oder sonstigen beigefügten oder während der Revisionsfrist nachgereichten Unterlagen Revisionskläger un...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3 Revisionsbegründung (Abs. 2)

3.1 Begründungsfrist Rz. 11 Die Revision muss fristgerecht begründet werden. Fehlt es daran, ist sie unzulässig. Die Begründungsfrist beginnt mit dem Beginn der Einlegungsfrist. Die Revision kann bereits in der Revisionsschrift begründet werden. Jedenfalls aber ist sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des angefochtenen Urteils oder des Beschlusses über die Zulassung...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2 Form (Abs. 1)

2.2.1 Schriftlichkeit Rz. 5 Die Revision kann nur schriftlich oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 65a eingelegt werden (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 151). Sie ist vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Innerhalb der Revisionsfrist kann ein etwaiger Formmangel beseitigt werden. Die von einem Beteiligten selbst eingelegte Revision ist un...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.3 Bestimmung des angefochtenen Urteils

Rz. 7 Ferner muss in der Revisionsschrift das angefochtene Urteil angegeben werden, also das Gericht, das Aktenzeichen und das Datum der Urteilsverkündung. Bei mangelnder Bestimmbarkeit ist die Revision unzulässig (vgl. dazu BSG, Beschluss v. 12.4.2005, B 2 U 135/04 B ). Eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Urteils soll beigefügt werden; unterbleibt dies, berührt ...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.3 Einlegungsfrist (Abs. 1)

Rz. 9 Die Frist für die Einlegung der Revision beginnt mit der Zustellung des vollständigen Urteils, sofern hierin die Revision zugelassen worden ist; andernfalls beginnt sie mit Zustellung des Beschlusses, mit dem das BSG die Revision oder das SG die Sprungrevision zugelassen hat. Die Frist ist nach § 64 zu berechnen. Sie läuft für jeden Beteiligten gesondert. Die Einlegung...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.1 Schriftlichkeit

Rz. 5 Die Revision kann nur schriftlich oder als elektronisches Dokument nach Maßgabe des § 65a eingelegt werden (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 151). Sie ist vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig zu unterzeichnen. Innerhalb der Revisionsfrist kann ein etwaiger Formmangel beseitigt werden. Die von einem Beteiligten selbst eingelegte Revision ist unzulässig. Zur Nieders...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.1 Begründungsfrist

Rz. 11 Die Revision muss fristgerecht begründet werden. Fehlt es daran, ist sie unzulässig. Die Begründungsfrist beginnt mit dem Beginn der Einlegungsfrist. Die Revision kann bereits in der Revisionsschrift begründet werden. Jedenfalls aber ist sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des angefochtenen Urteils oder des Beschlusses über die Zulassung der Revision zu beg...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4 Zurückverweisung an das LSG (Abs. 2 Satz 2)

4.1 Voraussetzungen Rz. 8 Aus Abs. 2 Satz 1 ist der Grundsatz zu entnehmen, dass das BSG immer "durchentscheiden" muss, wenn das möglich ist (vgl. BSG, SozR 3100 § 30 Nr. 13; Zeihe, § 170 Rz. 9). Lediglich dann, wenn es an den für eine Sachentscheidung erforderlichen Tatsachenfeststellungen fehlt und es diese nicht selbst treffen kann (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 163),...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.3 Schriftliche Begründung

3.3.1 Anforderungen Rz. 13 Die Revision ist schriftlich zu begründen. Sie ist vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig zu unterschreiben (zum Schriftformerfordernis vgl. die Kommentierung zu § 151). Die Revisionsbegründung kann dem BSG mittels der Medien übermittelt werden, die auch für die Revisionsschrift genutzt werden können (vgl. BVerfG, NJW 1987 S. 2067). Es gilt Vertret...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.2 Zurückverweisungsadressat

4.2.1 Zurückverweisung an das LSG Rz. 11 Zurückverwiesen wird an das Gericht, welches das angefochtene Urteil erlassen hat. Welcher Spruchkörper zuständig ist, richtet sich nach dem vom Präsidium dieses Gerichts abstrakt jährlich aufgestellten Geschäftsverteilungsplan. Eine Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper ist nach § 202 SGG i. V. m. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO mögl...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 2.2.4 Auslegung der Revisionsschrift

Rz. 8 Es kann sich auch dann um eine Revisionsschrift handeln, wenn eine falsche Bezeichnung gewählt wird. Maßgeblich ist dabei aber, dass es sich um eine unbewusste Fehlangabe handeln muss; das in Wirklichkeit gemeinte Rechtsmittel muss nach herkömmlichen Auslegungsgrundsätzen aus dem Schriftsatz erkennbar sein (vgl. Zeihe, § 164 Rn. 11e). Eine Umdeutung der Revision in ein...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 4 Zusammenfassung

Rz. 28 Ist Revision form- und fristgerecht eingelegt und hinreichend begründet worden, überprüft das BSG das angefochtene Urteil im Rahmen der Anträge in materieller Hinsicht umfassend. Durch Rügen ist es insoweit nicht gebunden. Verfahrensverstöße werden, soweit sie nicht die von Amts wegen zu prüfende Sachurteilsvoraussetzungen betreffen, hingegen grundsätzlich nur auf Rüg...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 5 Begründung der Revisionsentscheidung (Abs. 3)

Rz. 18 Die Revisionsentscheidung braucht nicht begründet zu werden, soweit Verfahrensrügen nicht durchgreifen (Abs. 3 Satz 1). Angesichts der Vielzahl von Verfahrensrügen soll das BSG hierdurch entlastet werden (BT-Drs. 7/444 und 7/861 zu Nr. 19). Die Regelung greift bei absoluten Revisionsgründen (§ 202 SGG i. V. m. § 547 ZPO) nicht ein (Abs. 3 Satz 2). Nach § 565a ZPO und ...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.2 Verlängerung der Begründungsfrist

Rz. 12 Auf einen vor Fristablauf gestellten Antrag kann der Senatsvorsitzende die Begründungsfrist verlängern. Abweichend von der für die Nichtzulassungsbeschwerde in § 160a Abs. 2 Satz 2 getroffenen Regelung, nach der die Begründungsfrist "einmal bis zu einem Monat" verlängert werden kann, ist bei der Revision gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 die Befugnis zur Fristverlängerung nic...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 164 SGG war bereits in der ursprünglichen Fassung des SGG v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) enthalten und ist durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) neu gefasst worden. Infolge des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 83...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.3.1 Anforderungen

Rz. 13 Die Revision ist schriftlich zu begründen. Sie ist vom Prozessbevollmächtigten eigenhändig zu unterschreiben (zum Schriftformerfordernis vgl. die Kommentierung zu § 151). Die Revisionsbegründung kann dem BSG mittels der Medien übermittelt werden, die auch für die Revisionsschrift genutzt werden können (vgl. BVerfG, NJW 1987 S. 2067). Es gilt Vertretungszwang (§ 73 Abs...mehr

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Jansen, SGG § 164 Einlegung... / 3.3.2 Beispiele

Rz. 16 Die Revisionsbegründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, wenn der Kläger in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründeten Rechtssatz (hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolgern bzgl. Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung) eingeht, der das L...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 170 war bereits im Sozialgerichtsgesetz v. 3.9.1953 (BGBl. I S. 1239) enthalten. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625) ist Abs. 3 neu gefasst worden, die bisherigen Abs. 3 und 4 wurden zu den Abs. 4 und 5. Das Zivilprozessreformgesetz v. 27.7.2001 (BGBl. I S. 1887) hat als Folge der Änderung der ZPO – zuvor waren die ...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.2.2 Zurückverweisung an das SG

Rz. 12 Im Fall einer Sprungrevision kann das BSG nach seinem Ermessen an das SG oder an das LSG zurückverweisen, das für die Berufung zuständig gewesen wäre (Abs. 4). Das BSG hat darüber hinaus eine Sprungzurückverweisung an das SG für möglich erachtet, wenn das Revisionsgericht zugleich die Kompetenz des LSG zur Zurückverweisung an das SG (§ 159 Abs. 1) wahrnimmt (vgl. BSG,...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.2.1 Zurückverweisung an das LSG

Rz. 11 Zurückverwiesen wird an das Gericht, welches das angefochtene Urteil erlassen hat. Welcher Spruchkörper zuständig ist, richtet sich nach dem vom Präsidium dieses Gerichts abstrakt jährlich aufgestellten Geschäftsverteilungsplan. Eine Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper ist nach § 202 SGG i. V. m. § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO möglich (vgl. Peters/Sautter/Wolff, §...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 162 gilt in seiner jetzigen Fassung seit dem 1.1.1975 aufgrund des Änderungsgesetzes v. 30.7.1974 (BGBl. I S. 1625). Rz. 2 Vergleichbare Bestimmungen finden sich in § 137 VwGO und § 118 FGO. Hingegen kann nach § 545 ZPO die Revision auf eine "Verletzung des Rechts" gestützt werden, die Beschränkung auf Recht, das nicht allein im Bezirk des Berufungsgerichts gilt, ist ...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.3 Folgen der Zurückverweisung (Abs. 5)

Rz. 13 Die Zurückverweisung bewirkt, dass die Vorinstanz wieder eröffnet wird. Der Sachverhalt muss in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unter Berücksichtigung der Bindungswirkung des § 170 Abs. 5 neu verhandelt und entschieden werden (zur Bindungswirkung vgl. BVerwG, Beschluss v. 26.3.2004, 1 B 79/03). Die Zulässigkeit der Berufung ist nicht mehr zu prüfen. Nach einer ...mehr

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Jansen, SGG § 170 Entscheid... / 4.1 Voraussetzungen

Rz. 8 Aus Abs. 2 Satz 1 ist der Grundsatz zu entnehmen, dass das BSG immer "durchentscheiden" muss, wenn das möglich ist (vgl. BSG, SozR 3100 § 30 Nr. 13; Zeihe, § 170 Rz. 9). Lediglich dann, wenn es an den für eine Sachentscheidung erforderlichen Tatsachenfeststellungen fehlt und es diese nicht selbst treffen kann (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 163), muss das BSG zurüc...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 3 Die Rechtsverletzung

Rz. 10 Die Revision kann nur auf eine Verletzung revisiblen Rechts gestützt werden. Das Instanzgericht hat dann revisibles Recht verletzt, wenn es revisibles Recht auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig anwendet und hierdurch Rechte des Rechtsmittelführers verletzt werden. Hierzu gehört, wenn das Instanzgericht eine entscheidungserhebliche Vorschrift übe...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 4 Die Kausalität

Rz. 11 Das angegriffene Urteil muss auf der Entscheidung beruhen. Das ist dann der Fall, wenn ohne die Gesetzesverletzung (ursächlich) anders entschieden worden wäre. Fehlt es daran, ist die Revision trotz der Gesetzesverletzung zurückzuweisen. Bei Verfahrensfehlern genügt es, wenn ohne Gesetzesverletzung möglicherweise anders erkannt worden wäre. In den Fällen der absoluten...mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 5 Beispiele

Rz. 12 Auslegung von Verwaltungsakten Anders als bei tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, an die das Revisionsgericht grundsätzlich gemäß § 163 gebunden ist, kann es die Auslegung von Verwaltungsakten frei nachprüfen, weil es sich insoweit um die rechtliche Würdigung der Erklärung und die richtige Anwendung von Auslegungsgrundsätzen handelt (vgl. BSG, Urteil v....mehr

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Jansen, SGG § 162 Revisions... / 2 Revisible Normen

Rz. 5 Das revisible Recht muss verletzt sein. Das ist dann der Fall, wenn eine revisible Vorschrift nicht oder unrichtig angewandt worden ist (§ 202 SGG i. V. m. § 546 ZPO). Nicht angewandt ist eine Vorschrift, wenn sie in den Gründen überhaupt nicht erwähnt wird; ferner, wenn sie zwar erwähnt wird, aber als für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht bedeutsam angesehen wi...mehr

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Jansen, SGG § 160 Vorausset... / 4.1 Vorbemerkung

Rz. 7 Die Revision bedarf der Zulassung. Sie ist nur statthaft, wenn sie vom LSG im Berufungsurteil, auf Nichtzulassungsbeschwerde vom BSG oder als Sprungrevision vom SG zugelassen worden ist. Zulässig ist die Revision, wenn sie statthaft ist, Form und Frist gewahrt sind, die Prozessvoraussetzungen im Übrigen vorliegen und der Revisionskläger beschwert ist. Eine ohne Zulassu...mehr