Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 3.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 4.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse TOP XX: Nachschüsse oder Anpassung der Vorschüsse Es werden folgende Nachschüsse in Euro für das Jahr _____ beschlossen: Die Nachschüsse sind sofort fällig...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 3.2 Die Neuregelung

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer jetzt nur noch über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu Rücklagen. Zu diesem Zweck hat der Verwalter nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der darüber hinaus die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Mit dieser Neufassung verfolgt der Gesetzge...mehr

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Mehrhausanlage: Verständnis... / 1 Leitsatz

In einer Gemeinschaftsordnung können für die Tiefgarage und die Wohngebäude auch dann weitgehend verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet werden, wenn die Tiefgarage zugleich als Fundament der Wohngebäude dient. Sieht die Gemeinschaftsordnung einer solchen Anlage vor, dass die Untergemeinschaften sich selbstständig verwalten, dass an den Untergemeinschaften die jeweil...mehr

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Mehrhausanlage: Verständnis... / 4 Die Entscheidung

Der BGH sieht das nicht so! Aus § 2 Abs. 6 GO ergebe sich "eindeutig", dass "rechtstechnisch verselbstständigte Untergemeinschaften gebildet" worden seien. Die Kompetenz der Sondernutzungsgemeinschaft an der Tiefgarage, einen Beschluss über die Erhöhung ihrer Erhaltungsrücklage durch Erhebung einer Sonderumlage zu fassen, sei zweifelsfrei gegeben. Der Beschluss entspreche au...mehr

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Ergänzungsbilanz bei Person... / 6 Personenbezogene Steuervergünstigungen

Bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens muss für die 6-Jahresfrist des §6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG auf die Besitzzeit der einzelnen Gesellschafter abgestellt werden, denen der Veräußerungsgewinn zugerechnet wird. Im Falle des entgeltlichen Gesellschafterwechsels ist danach ein Gewinn aus der Veräußerung eines Wirtschaftsguts nicht begünstigt, so...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / 1. Beispiel

An der X-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR (Bargründung) sind A und B jeweils mit 50 % beteiligt. Die Satzung sieht keine Öffnungsklausel im Hinblick auf personengebundene Rücklagen vor. A leistet im Jahr 2020 eine Einlage i.H.v. 100.000 EUR. Im 2020 wird ein Gewinn i.H.v. 100.000 EUR generiert, im Jahr 2021 i.H.v. 0 EUR. Im Jahr 2021 wird A auf Grundlage eines entspre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.3 Satzungsbeispiel

Rz. 10 In einer Mustersatzung für Unfallversicherungsträger könnte man die Aufgaben der Vertreterversammlung beispielhaft wie folgt bezeichnen: Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden (§ 62 Abs. 1 und 5) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter (§ 52) Beschlussfassung über ihre Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1) Wahl des Hauptge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Verrechenbares EBITDA

Tz. 50 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Gem § 4h Abs 1 S 1 EStG ist der die Zinserträge übersteigende Teil des Zinsaufwands eines Betriebs (Nettozinsaufwand) nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb. Das verrechenbare EBIDTA beträgt bei Kö 30 % des um die Zinsaufwendungen, um die AfA-Beträge nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2, § 7 EStG, um Spenden nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG un...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.2 Ermittlung des Gewinns

Rz. 26 Die Ermittlung des Gewinns für gewerbesteuerliche Zwecke erfolgt nach § 7 S. 1 GewStG unter Heranziehung der einkommen- oder körperschaftsteuerlichen Vorschriften. Damit gelten auch für gewerbesteuerliche Zwecke die allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätze. Auf die Erfassung innerhalb der Bilanz kommt es nicht an. Auch außerbilanzielle Korrekturen sind gewerbesteuerlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

a) Kommentare und Einzelschriften Brandis/Heuermann, Komm zum Ertragsteuerrecht, Vlg Franz Vahlen München (vormals Blümich); Frotscher/Drüen, Komm zum KStG und UmwStG, Haufe-Vlg (vormals Frotscher/Maas); Frotscher/Geurts, Komm zum EStG, Haufe-Vlg; Gosch, KStG, 4. Aufl (2020), CH Beck Vlg; Heuser/Theile, IAS/IFRS-Hdb – Einzel- und Konzernabschluss; 2. Aufl (2005), Vlg Otto Schmidt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Partielle Steuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die nicht ausschließlich auf die Erfüllung der begünstigten Aufgaben gerichtet sind (§ 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG)

Tz. 19 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zum Begriff des wG s § 14 AO; außerdem s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 13 mwHinw. Zur Abgrenzung zur – st-unschädlichen – Vermögensverwaltung s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 14 mwHinw. Nach § 5 Abs 1 Nr 16 S 4 KStG ist die St-Befreiung ausgeschlossen für wG, die nicht ausschl auf die Erfüllung der begünstigten Aufgaben gerichtet sind. Für diese wG ergibt sic...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[1] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Bestehender Entlastungsanspruch

"... hat [...] Anspruch auf Entlastung ..." a) Anspruch auf Entlastung Rz. 135 [Autor/Stand] Überblick. § 50d Abs. 3 EStG ist nur anwendbar (sachlicher Anwendungsbereich, vgl. Rz. 75) auf Ansprüche, die (i) sich aus ganz bestimmten Rechtsgrundlagen ergeben (s. Rz. 137) und (ii) zu einer Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder der Abzugsteuer nach § 50a EStG führen (s. Rz. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 231 Beschränkte Einstellung in die Kapitalrücklage und in die gesetzliche Rücklage

A. Vorbemerkungen I. Verhältnis zum früheren Recht Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift stimmt, abgesehen von einigen sprachlichen Änderungen, inhaltlich mit der Bestimmung des § 186 AktG 1937 überein. Um zu verdeutlichen, dass das Verbot des § 231 Satz 1 AktG nicht für den Fall des § 232 AktG (vormals: § 185 AktG 1937) gilt, wurde die Reihenfolge beider Paragrafen v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zu § 229 AktG

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die vereinfachte Kap.-Herabsetzung gemäß den §§ 229ff. AktG zielt auf die Sanierung notleidender Gesellschaften ab. Die "Vereinfachung" gegenüber der ordentlichen Kap.-Herabsetzung gemäß den §§ 229ff. AktG besteht v.a. darin, dass die Gläubigerschutzvorschrift des § 225 AktG, die u. a. in Abs. 1 eine Sicherheitsleistung auf Verlangen der Gläub...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweisung der Einstellung in die Kapitalrücklage (Satz 2)

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 229 Abs. 1 Satz 1 (3. Alternative) AktG kann eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung auch zum Zweck der Rücklagendotierung vorgenommen werden. Gemäß § 232 AktG sind Beträge, die bei einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung zum Zweck des Ausgleichs von Wertminderungen oder der Deckung sonstiger Verluste rückblickend nicht erforderlich waren, i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. § 231 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG

Rn. 4 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 231 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG betrifft den Fall der bloßen Umbuchung zwischen den EK-Konten auf der Passivseite der Bilanz, namentlich der Einstellung von Beträgen aus der Auflösung anderer Gewinnrücklagen (vgl. § 266 Abs. 3 A. III. 4.) in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 266 Abs. 3 A. III. 1.). Gemäß § 229 Abs. 2 Satz 1 AktG müssen vor der ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift geht zurück auf die Regelung des § 185 AktG 1937. Gegenüber der Fassung des § 185 AktG 1937 ist jedoch der Anwendungsbereich von § 232 AktG 1965 erweitert und die Berücksichtigung des Nichteintritts zu hoch angenommener Verluste bereits bei der Aufstellung des JA für das im Zeitpunkt des Beschlusses über die vereinfachte Kap.-He...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. § 231 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 231 Satz 1 (2. Halbsatz) AktG betrifft den Fall, dass eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung gemäß § 229 Abs. 1 (3. Alternative) AktG vorgenommen wird und dadurch eine Umbuchung von gezeichnetem Kap. oder Grundkap. (vgl. § 266 Abs. 3 A. I.) in die Kap.-Rücklage (vgl. § 266 Abs. 3 A. II.) erfolgt. Die Regelung schränkt hierbei die Verwendung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Analoge Anwendung des § 232 AktG

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 232 AktG findet ebenfalls dann Anwendung, wenn bewusst ein höherer Herabsetzungsbetrag als zur Verlustdeckung erforderlich festgesetzt worden war, da auch und v.a. in diesem Fall eine unzulässige Gewinnabführung an die Aktionäre droht (vgl. MünchKomm. AktG (2021), § 232, Rn. 10; AktG-GroßKomm. (2012), § 232, Rn. 14; HB-GesR (2020/IV), § 62, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Einstellungspflicht in die Kapitalrücklage

Rn. 7 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Als Rechtsfolge ist gemäß § 232 AktG der Differenzbetrag zwischen dem erwarteten und dem tatsächlich eingetretenen Verlust in die Kap.-Rücklage einzustellen. Dies hat insbesondere auch dann zu erfolgen, wenn hierdurch die Kap.-Rücklage einen Betrag von 10 % des Grundkap. überschreitet, da § 231 AktG i. R.d. § 232 AktG keine Anwendung findet (v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Einstellungen nach Beschlussfassung

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 231 Satz 3 AktG bleiben bei der Bemessung der zulässigen Höhe Beträge, die in der Zeit nach der Beschlussfassung über die Kap.-Herabsetzung zwecks Rücklagendotierung einzustellen sind, auch dann außer Betracht, wenn sie zeitgleich mit dem Kap.-Herabsetzungsbeschluss oder später beschlossen wurden. Diese Beträge mindern nicht den Betrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch das AktG 1965 wurde der frühere § 190 AktG 1937, der nur für Fälle der vereinfachten Kap.-Herabsetzung und dort auch nur im Fall ihrer Rückwirkung galt, neu gefasst. Zugleich wurde hierbei seine Stellung im Gesetz verändert, so dass er sich nun im neu gebildeten, vierten Unterabschnitt des Abschnitts über Maßnahmen der Kap.-Herabsetzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Maßgeblicher Zeitpunkt

Rn. 7 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Kap.-Rücklage ebenso wie der gesetzlichen Rücklage ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung, nicht der Zeitpunkt der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister (vgl. KK-AktG (2020), § 231, Rn. 7; Hüffer-AktG (2021), § 231, Rn. 3; ADS (1997), § 231 AktG, Rn. 22; HB-GesR (2020/IV), § 62, Rn. 15).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Nachweis der Verwendung der aus der Kapitalherabsetzung gewonnenen Beträge (Satz 3)

Rn. 10 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Nach § 240 Satz 3 AktG ist im Anhang zu erläutern, ob und in welcher Höhe die aus der Kap.-Herabsetzung und aus der Auflösung von Gewinnrücklagen gemäß § 229 Abs. 2 AktG gewonnenen Beträge Da eine Einstellung diese...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verhältnis zu § 232 AktG

Rn. 3 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Während § 231 AktG den Betrag, um den das verminderte Kap. in Kap.-Rücklagen eingestellt werden kann, begrenzt, ordnet § 232 AktG ausdrücklich die Einstellung überschüssiger Beträge in die Kap.-Rücklagen an. Dies erscheint nur auf den ersten Blick widersprüchlich. Denn § 231 AktG ist vor der geplanten vereinfachten Kap.-Herabsetzung zu beachte...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 27 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Pflicht zur hinreichenden Aufgliederung der Bilanz nach § 247 Abs. 1 erfordert grds. eine Aufgliederung des EK. Das gesetzlich nicht definierte buchmäßige EK ergibt sich am BilSt als Saldo in der Bilanz, nachdem AV und UV sowie Schulden und RAP zutreffend angesetzt und bewertet worden sind. Dabei handelt es sich – insbesondere angesichts ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verhältnis zum früheren Recht

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift stimmt, abgesehen von einigen sprachlichen Änderungen, inhaltlich mit der Bestimmung des § 186 AktG 1937 überein. Um zu verdeutlichen, dass das Verbot des § 231 Satz 1 AktG nicht für den Fall des § 232 AktG (vormals: § 185 AktG 1937) gilt, wurde die Reihenfolge beider Paragrafen vertauscht (vgl. Kropff (1965), S. 321). Durch das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die Vorschrift regelt den Ausweis der Kap.-Herabsetzung in der GuV und dem Anhang und ergänzt somit die Vorschriften der §§ 275–288 und der §§ 158, 160 AktG. Zweck der Vorschrift ist in erster Linie die Information der Aktionäre über die wirkliche Ertragslage der Gesellschaft und Schaffung von Klarheit über die Verwendung der aus der Kap.-Hera...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 § 232 AktG ergänzt die Vorschriften des § 229 Abs. 1 AktG wie auch des § 230 AktG über die Zulässigkeit einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung und der Verwendung der aus ihr gewonnenen Beträge. § 232 AktG trägt hierbei dem Umstand Rechnung, dass sich die Durchführung einer Kap.-Herabsetzung in der Rückschau oftmals als nicht notwendig darstellt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten beim Eigenkapitalausweis von Personenhandelsgesellschaften

Rn. 35 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29 Im Abschluss einer OHG oder KG kommt der Differenzierung von Kap.-Anteilen nach Gesellschaftern ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrag

Rn. 3 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 232 AktG müssen Wertminderungen oder sonstige Verluste in der bei der Beschlussfassung angenommenen Höhe tatsächlich nicht eingetreten oder ausgeglichen worden sein. Ob dies der Fall ist, hängt von einem Vergleich der Vermögenslage im Zeitpunkt der Aufstellung des JA mit den Verhältnissen im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Kap....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Komponentenstetigkeit

Rn. 14 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bestimmte Angaben können, sei es aufgrund kodifizierter Wahlrechte oder (wie im Beispiel freiwilliger Angaben) wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben, wahlweise in der Bilanz bzw. GuV oder im Anhang, entweder im Anhang oder Lagebericht, optional im Lagebericht oder anderweitig platziert werden. Für sie verlangt die Komponentenstetigkeit einen gege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitraum

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Eine Einstellung in die Kap.-Rücklage hat gemäß § 232 AktG nur zu erfolgen, wenn sich ein Unterschiedsbetrag bei der Aufstellung der Jahresbilanz für das GJ, in dem der Beschluss über die Kap.-Herabsetzung gefasst wurde, oder für eines der beiden nachfolgenden GJ ergibt. § 232 AktG ist demnach für einen Zeitraum von drei Jahren nach der Beschl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 231 AktG

Rn. 9 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Ein Verstoß gegen § 231 AktG führt nicht zur Nichtigkeit des Kap.-Herabsetzungsbeschlusses nach § 241 AktG. Gemäß § 241 Nr. 3 (2. Alternative) AktG ist ein HV-Beschluss insbesondere dann nichtig, wenn durch ihn gegen Bestimmungen verstoßen wurde, die schwerpunktmäßig Gläubigerinteressen dienen (vgl. HB-GesR (2020/IV), § 42, Rn. 26; Hüffer-AktG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zuständiges Organ

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zur Beachtung des § 232 AktG und demnach zur Rückstellung von Beträgen in die Kap.-Rücklage ist dasjenige Gesellschaftsorgan verpflichtet, welches den betreffenden JA feststellt. Primär verpflichtet ist daher zunächst der Vorstand, der in allen Fällen einen Entwurf für den JA zu erstellen hat. Erfolgt die Feststellung gemäß § 172 AktG durch AR...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 232 AktG

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Wurde entgegen § 232 AktG eine erforderliche Einstellung in die Kap.-Rücklage nicht vorgenommen, so ist der JA, da die Vorschrift überwiegend dem Gläubigerschutz dient (vgl. HdR-E, AktG § 232, Rn. 2) und eine Bestimmung über die Einstellung von Beträgen in die Kap.- oder Gewinnrücklagen darstellt (vgl. Hüffer-AktG (2021), § 256, Rn. 15), gemäß...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Maßgebliche Grundkapitalziffer

Rn. 6 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die maßgebliche Grundkap.-Ziffer, die bei der Berechnung des Höchstbetrags einer Rücklagendotierung zu beachten ist, ist nicht der Nennbetrag des Grundkap. (vgl. § 6 AktG) im Zeitpunkt der Beschlussfassung, sondern der Nennbetrag, der sich durch die Herabsetzung ergibt (vgl. § 231 Satz 2 AktG). Die Berechnung hat demnach so zu erfolgen, als wä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweis des Eigenkapitals beim Einzelkaufmann

Rn. 30 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Unbeschadet der nachfolgenden Ausführungen zu einer möglichen Untergliederung des EK, müssen Einzelkaufleute und andere Nicht-KapG bei der Offenlegung ihrer HB das EK nur in einem Posten ohne Untergliederung ausweisen (vgl. HdR-E, HGB § 247, Rn. 29). Bei analoger Anwendung der EK-Gliederungsnormen auf Einzelkaufleute ist das Augenmerk auf die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verkürzung der Postenbezeichnung

Rn. 95 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Verschiedene in den §§ 266, 275 genannte Postenbezeichnungen enthalten Aufzählungen: Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2): "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" (A. I. 1.); "entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Zu berücksichtigende Vorsteuerbeträge (§ 15a Abs. 5 UStG)

Rz. 132 Nach § 15a Abs. 5 S. 1 UStG ist bei der Berichtigung nach Abs. 1 (Anlagevermögen) für jedes Kj. der Änderung von einem Bruchteil der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Vorsteuerbeträge auszugehen. Aus § 15a Abs. 1 S. 1 UStG ergibt sich, dass nur die Vorsteuerbeträge zu erfassen sind, die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts entfallen. En...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Aufteilung des gemeinen... / b) Die Aufteilung des Gesamthandsvermögens

Nach § 97 Abs. 1a Nr. 1 lit. a BewG sind die Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz dem jeweiligen Gesellschafter vorweg zuzurechnen. Zum Kapitalkonto zählen neben dem Festkapital (regelmäßig das sog. Kapitalkonto I) auch der Anteil an einer gesamthänderischen Rücklage und die variablen Kapitalkonten, soweit es sich dabei ertragsteuerrechtlich um Eigenkapital der Gesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Als ein Modell einer Mitte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Verfahrenskoste... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegnerin wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die von ihr nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung in einer Ehesache mit der Begründung verweigert hat, sie verfüge über ausreichendes eigenes Vermögen und sei von daher nicht bedürftig. Sie meint, das sei unzutreffend. Zwar sei richtig, dass sie über zwei Konten mit einem...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr