Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / F. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 12 Nach VV Vorb. 2 Abs. 3 besteht ggf. auch Anspruch auf die Gebühren nach VV 2102, 2103 (Gebühren für Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels) und bei Beratungshilfe nach VV 2500 und 2501. In Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung kann unter den Voraussetzungen von VV 2302 Nr. 2 eine Geschäftsgebühr anfallen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 64 Bei der Kostenerstattung ist danach zu differenzieren, ob die Gebühr nach VV 3403 dem Verfahrensbevollmächtigten neben seinen sonstigen Gebühren entstanden ist, ob sie einem anderen Anwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten oder einem anderen Anwalt anstelle des Verfahrensbevollmächtigten entstanden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 14 Ist der Anwalt dem Verletzten im Ausgangsverfahren in Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet, erstreckt sich diese nicht automatisch auch auf das Beschwerdeverfahren. Hier muss vielmehr gesondert Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt werden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Teilzahlungen

Rz. 26 Bei Teilzahlungen können mehrere Hebegebühren anfallen, je nachdem, ob die Zahlungen in Teilbeträgen eingehen oder ob sie in Teilbeträgen ausgezahlt werden. aa) Die Zahlung geht in Teilbeträgen ein und wird in einem Betrag ausgezahlt Rz. 27 Werden mehrere Teilbeträge von demselben oder von verschiedenen Personen an den Anwalt gezahlt, aber in einer Summe weitergeleitet,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der Gebühr

Rz. 62 Die Höhe der Geschäftsgebühr ist in VV Vorb. 2.3 nicht geregelt. Sie ergibt sich aus den einzelnen Tatbeständen der VV 2300 ff., die die anwaltliche Tätigkeit näher beschreiben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vorzeitige Erledigung durch Berufungsrücknahme

Rz. 46 Endet das Verfahren vorzeitig dadurch, dass die von der Gegenseite eingelegte Berufung zurück genommen wird, ist in mehrfacher Hinsicht zu differenzieren, wobei die Rechtsprechung zum Teil uneinheitlich ist. aa) Grundsatz Rz. 47 Die Grundfrage, die sich stellt, ist die, ob vor Eingang einer Berufungsbegründung der Berufungsbeklagte überhaupt berechtigt ist, sich in anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Pauschgebühr

Rz. 7 Die Möglichkeit der Bewilligung einer Pauschgebühr besteht auch in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie Verfahren nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG. Auf Antrag des Rechtsanwalts kann eine Pauschgebühr festgesetzt werden (§§ 42 Abs. 1, 51 Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 13. Ausführung der Zwangsvollstreckung in ein gepfändetes Vermögensrecht durch Verwaltung gemäß § 857 Abs. 4 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 9)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mindestens drei gerichtliche Termine zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen

1. Überblick Rz. 12 Zum besonderen Umfang hinzukommen muss, dass mindestens drei gerichtliche Termine zur Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen stattgefunden haben. Rz. 13 Die Termine müssen in derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 stattgefunden haben, also im selben Rechtszug (siehe § 17 Nr. 1). Rz. 14 Zu beachten ist, dass das selbstständige Beweisverfahren und das Haupts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Klageverzicht

Rz. 95 Willigt der Beklagte in die bereits erklärte Klagerücknahme unter der Bedingung ein, dass der Kläger auf die Klage verzichte, so fällt eine Einigungsgebühr nach VV 1000 auch dann nicht an, wenn der Kläger den Klageverzicht erklärt.[79]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr

Rz. 31 Daneben können auch Terminsgebühren entstehen. Eine Hauptverhandlung findet im vorbereitenden Verfahren zwar nicht statt; in Betracht kommen jedoch Termine nach VV 4102.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 12 Gegen den Beschluss des Truppendienstgerichts steht dem Beschwerdeführer und dem Bundesministerium der Verteidigung nach § 22a WBO die Rechtsbeschwerde an das BVerwG zu, wenn diese in der Entscheidung des Truppendienstgerichts oder auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung durch das BVerwG zugelassen wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 19 Siehe hierzu die ausführlichen Erläuterungen zu § 28 (Insolvenzordnung) bzw. § 29 (Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 87. Verwaltung, Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte, § 857 Abs. 4 ZPO (Ausführung der Zwangsvollstreckung in ein gepfändetes Vermögensrecht durch Verwaltung, § 18 Abs. 1 Nr. 9)

a) Angelegenheit Rz. 399 Wird die Zwangsvollstreckung in Nutzungsrechte betrieben (z.B. Miet- oder Pachtrechte; Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit – soweit bei beiden die Ausübung einem anderen überlassen werden kann, § 857 Abs. 3 ZPO; Nutzungsrecht des Leasingnehmers), kann das Vollstreckungsgericht besondere Anordnungen erlassen, insbesondere eine Verwaltung a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 42 Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren nach § 201 GVG, richtet sich die Vergütung nach VV Teil 3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren

Rz. 58 Die Festsetzung der Kosten folgt den §§ 103 ff. ZPO. Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beschwerdeverfahren

Rz. 2 Beschwerdeverfahren in den von VV Teil 3 erfassten Angelegenheiten sind – im Gegensatz z.B. zu den Angelegenheiten nach VV Teil 4 bis 6 – immer eigene gebührenrechtliche Angelegenheiten (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Der Anwalt erhält hierfür die 0,5-Gebühren nach VV 3500, 3513.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gegenstandswert

Rz. 415 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Abs. 1 Nr. 1 (Wert des zu vollstreckenden Anspruchs).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 1 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhält der Verteidiger jeweils eine Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag (VV Vorb. 5 Abs. 3). Finden am selben Tag mehrere Hauptverhandlungen statt, entsteht die Gebühr nur einmal (str., siehe VV Vorb. 5 Rdn 4).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Einzelfälle

Rz. 120 Die nachfolgende alphabetische Zusammenstellung enthält Erläuterungen zu ausgewählten Vollstreckungsmaßnahmen, Vollstreckungshandlungen, vorbereitenden Tätigkeiten und in geeigneten Fällen zur Erstattungsfähigkeit. 1. Abschiebungsandrohung Rz. 121 Siehe dazu Rdn 91, 455. 2. Adressenermittlung Rz. 122 Siehe dazu Rdn 136 ff. 3. Anderweitige Verwertung (Verfahren über Anträg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gerichtliches Verfahren erster Instanz (Unterabschnitt 3)

Rz. 49 Im gerichtlichen Verfahren ist die Anwendung der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zum Teil umstritten. (1) Es kommt zur Hauptverhandlung Rz. 50 Kommt es zur Hauptverhandlung, in der das Verfahren eingestellt wird, so ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 nicht anwendbar, auch dann nicht, wenn der Verteidiger an der Hauptverhandlung selbst nicht teilnimmt. Beispiel: Der Verteidiger legt durc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 351 Zusätzlich zur Verfahrensgebühr VV 3309 erhält der Rechtsanwalt nach der Anm. zu VV 3310 eine 0,3-Terminsgebühr, wenn er in der Vollstreckung an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft teilnimmt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren

Rz. 103 Wird gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss bzw. dessen Ablehnung Erinnerung oder Beschwerde geführt, so ist insoweit Abs. 5 Nr. 1 entsprechend anzuwenden. Auch dies gilt allerdings nur, wenn der Anwalt nicht in eigener Sache tätig wird, sondern den Antragsgegner oder Antragsteller im Festsetzungsverfahren vertritt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auf Dokumentenpauschale beschränkte Vereinbarung

Rz. 217 Zulässig ist es auch, eine isolierte Vergütungsvereinbarung nur über die Höhe der Dokumentenpauschalen zu schließen und im Übrigen die gesetzliche Gebühren- und sonstigen Auslagentatbestände unberührt zu lassen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Unterscheidungen

Rz. 7 Das UStG unterscheidet hinsichtlich des Leistungsortes zwischenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Drittland

Rz. 13 In Abgrenzung zum Gemeinschaftsgebiet gibt es dann noch das Drittlandsgebiet. Das UStG verwendet auch hier eine negative Abgrenzung: § 1 UstG Steuerbare Umsätze ... (2a) ... 3Drittlandsgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Entstehen der Gebühr

Rz. 34 Die Gebühr nach VV 3400 entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des Auftrags, also in der Regel mit der Entgegennahme der Information. Dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt ist, ist nicht erforderlich; es kann dann allerdings nach VV 3405 Nr. 1 nur eine 0,5-Gebühr anfallen (siehe Rdn 51).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren

Rz. 22 In erstinstanzlichen Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO, in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Zahlungstitel erwirkt hat, entstehen nach VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 S. 1 wie bei der Vollziehung eines Arrests (vgl. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4) die 0,3 Verfahrensgebühr VV 3309 und die 0,3 Terminsgebühr VV 3310.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühr entsteht dem Verfahrensbevollmächtigten

Rz. 65 Soweit dem Verfahrensbevollmächtigten ausnahmsweise eine zusätzliche Gebühr nach VV 3403 entsteht, ist diese grundsätzlich erstattungsfähig. Da es sich allerdings in diesen Fällen um eine selbstständige Angelegenheit handelt, ist auch hier eine gesonderte Kostenentscheidung erforderlich. Die Kosten können nicht aufgrund der Kostenentscheidung in der Hauptsache festges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 76 Auch die Gebühr VV 3306 erhöht sich bei gemeinschaftlicher Vertretung mehrerer Auftraggeber wegen desselben Gegenstands nach VV 1008 um jeweils 0,3 je weiteren Auftraggeber. aa) Erledigung vor Antragstellung Rz. 77 Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, für drei Gesamtgläubiger einen Mahnbescheid über 4.000 EUR zu beantragen. Vor Antragstellung zahlt der Schuldner. Zur E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angelegenheit

Rz. 75 Das Verfahren zur Anordnung von Zwangsmaßnahmen durch Beschluss nach § 35 FamFG bildet gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 21 eine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit (vgl. Rdn 487 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Keine Grundgebühr

Rz. 13 Neben der Verfahrensgebühr nach VV 6402 entsteht keine Grundgebühr. Eine solche ist nicht in VV Teil 6 Abschnitt 4 nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel, wenn deswegen keine Klage erhoben wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13)

aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rechtsanwalts gehören für den bereits im Erkenntnisverfahren tätigen Rechtsanwalt zum Rechtszug, so dass die Tätigkeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sonstige, das KapMuG betreffende, sofortige Beschwerden bzw. Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO

1. Gebühren Rz. 126 Wird gegen eine sonstige Entscheidung, die das Verfahren nach dem KapMuG betrifft, die sofortige Beschwerde bzw. die Rechtsbeschwerde erhoben, entstehen nicht über VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b die für das Revisionsverfahren geltenden Gebühren. Denn VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b bezieht sich nur auf die Rechtsbeschwerde nach § 20 KapMuG. Rz. 127 Für die Vertretung im Verfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 77 Auch hier kommt eine Erhöhung der Verfahrensgebühr (VV 6300, 6303) bei Vertretung mehrerer Auftraggeber nach VV 1008 in Betracht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verschiedene Maßnahmen

Rz. 242 Der gleichzeitige Auftrag zur Vollstreckung einer Geldforderung und zur Räumung stellt ebenso zwei Angelegenheiten dar wie der Auftrag zur Sachpfändung verbunden mit einer Vorpfändung, weil es sich um unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenhöhe

Rz. 2 Nach VV 4300 erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v. 66 EUR bis 737 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 365 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 321 EUR. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich der Gebührenrahmen bzw. die Festgebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber (VV 1008).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einstweilige Anordnungen vor dem Rechtsmittelgericht (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

1. Überblick Rz. 18 Die Vorschrift des Abs. 2 S. 2 gilt für alle Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und deren Abänderung oder Aufhebung. Diese Vorschrift betrifft in erster Linie Verfahren nach dem FamFG und Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Sie gilt aber auch für alle anderen Fälle, in denen ein Rechtsmittelgericht als Gericht der Hauptsache für ein ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts vor den Gerichten der Verwaltungs- oder Sozialgerichtsbarkeit (Abs. 2 S. 2, 2. Alt.)

1. Überblick Rz. 27 Sowohl in verwaltungs- als auch in sozialgerichtlichen Verfahren kann das Gericht auf Antrag die aufschiebende Wirkung anordnen oder wiederherstellen, die Vollziehung aussetzen oder aufheben oder die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts anordnen. Soweit die Hauptsache beim Rechtsmittelgericht anhängig ist, ist dieses Gericht zuständig. Hier ist – im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vereinbarung der Aufhebung von Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c

Rz. 219 Inhaltlich ist der Anwalt bei der Gestaltung frei. So kann die Begrenzung auf 100 abrechnungsfreie Seiten in den Fällen der Nr. 1 Buchst. c und Nr. 1 Buchst. d abbedungen werden. Dann entsteht die Dokumentenpauschale bereits ab der ersten Kopie.[324]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Terminsgebühr bei Erledigung des Rechtsstreits

Rz. 185 Wird der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, kann dies zu einer Reduzierung des Gegenstandswertes führen. Inwiefern dies Auswirkungen auf die Terminsgebühr hat, hängt von Art und Zeitpunkt der Erledigungserklärung ab. a) Übereinstimmende Erledigungserklärungen erstmals im Termin Rz. 186 Bei übereinstimmender Erledigungserklärung reduziert sich der Stre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Höchstgebühr

Rz. 14 Auf der Grundlage der eine Erhöhung der Beratungsgebühr befürwortenden Auffassung ergeben sich die weiteren Folgerungen: Ist der Anwalt für mehrere Rechtsuchende tätig, so erhöht sich die Gebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber, also um jeweils 11,55 EUR (siehe VV 1008). Der Höchstbetrag der Erhöhung beläuft sich auf 77 EUR (200 % von 38,50 EUR), so dass die höchstmögl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 24. Einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln nach § 93 FamFG (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 12)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 85. Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 10)

a) Anlass für ein Verteilungsverfahren Rz. 379 Das Verteilungsverfahren findet Anwendung in den Fällen der §§ 827 Abs. 2, 853, 854, 858 Abs. 5 ZPO . Ihnen liegt stets die gleiche Sachlage zugrunde: Mehrere Gläubiger haben einen Gegenstand pfänden lassen, der zur Befriedigung aller nicht ausreicht. Ist mindestens einer der Gläubiger mit der Auskehr des Erlöses nach der Rangfolg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Austauschpfändung (Verfahren auf Zulassung der Austauschpfändung, § 811a ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 7)

a) Angelegenheit Rz. 146 Das gerichtliche Verfahren über die Zulassung der Austauschpfändung durch das Vollstreckungsgericht gemäß § 811a ZPO bildet für den Rechtsanwalt eine besondere Angelegenheit. Erfasst ist nur das gerichtliche Verfahren gemäß § 811a ZPO , so dass die vorläufige Austauschpfändung durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 811b ZPO nicht darunter fällt. Rz. 147 E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Aufgebotsverfahren erhält der Rechtsanwalt, der den Antragsteller oder eine andere Person, welche Rechte anmeldet oder das Recht eines anderen bestreitet, vertritt, nach VV 3324 insgesamt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,0 und ggf. eine Terminsgebühr von 0,5 (VV 3332).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beistandsleistung für den Beschuldigten bei einer richterlichen Vernehmung, einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde oder in einer Hauptverhandlung, einer mündlichen Anhörung oder einer Augenscheinseinnahme (Nr. 4)

1. Allgemeines Rz. 13 Dieser weitere Gebührentatbestand erfasst Beistandsleistungen für den Beschuldigten oder im Falle der VV Vorb. 4 Abs. 1 für den Privat- oder Nebenkläger bei einer richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung, ist aber auch auf die Vertretung in der Hauptverhandlung anzuwenden, wenn der Anwalt nicht mit der Vertretung im Verfahren insgesamt beau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Nichtabhilfeentscheidung

Rz. 32 Etwas anderes gilt dagegen, wenn nur die Nichtabhilfeentscheidung aufgehoben und die Sache zur erneuten Abhilfeentscheidung zurückgegeben wird. In diesem Fall liegt nur ein einziges Beschwerdeverfahren vor.[44]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 27 Wie sich die besonders umfangreiche Beweisaufnahme auf die Vergütung auswirkt, hängt davon ab, ob sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 nach dem Gegenstandswert richten oder ob nach Betragsrahmen abzurechnen ist (§ 3 Abs. 1).mehr