Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Feststellung der Notwendigkeit (§ 46 Abs. 2)

Rz. 251 Die gerichtliche Feststellung der Erforderlichkeit von Auslagen kann gem. § 46 Abs. 2 S. 1 aufgrund ausdrücklicher Erwähnung zunächst für Reisekosten getroffen werden. § 46 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Feststellungsentscheidung auch für Dolmetscher- und Übersetzerkosten möglich ist.[386] Nach allgemeiner Meinung ist das Feststellungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren vor sonstigen gesetzlich eingerichteten Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen (Nr. 4)

Rz. 10 Der Tatbestand der Nr. 4 erfasst die Verfahren vor sonstigen "gesetzlich eingerichteten“ Einigungsstellen, Gütestellen und Schiedsstellen, also soweit sie nicht schon unter Nr. 1 bis 3 fallen. Ob eine derartige "gesetzlich eingerichtete" Stelle öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich betrieben wird, ist für den Tatbestand der Nr. 4 irrelevant. Maßgeblich ist vielmeh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 28 Für den Gegenstandswert gilt das Gleiche wie im selbstständigen Räumungsfristverfahren (vgl. Rdn 21). Das Gericht muss auch in verbundenen Verfahren für den Räumungsfristantrag auf Antrag gegebenenfalls einen Streitwert festsetzen. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem GKG, da nach dem Räumungsfristantrag keine gesonderten Gerichtsgebühren entstehen. Nach § 33 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Gebührentatbestände der VV 4300 ff. regeln die Vergütung für Einzeltätigkeiten des Anwalts. Vergleichbar sind sie der Regelung der VV 3403, die für Einzeltätigkeiten innerhalb VV Teil 3 gilt. Bei den Gebühren nach VV 4300 ff. handelt es sich zum Teil um Einzelaktgebühren, wie etwa bei der Gebühr für die Einlegung der Berufung oder Revision (VV 4302 Nr. 1). Zum Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO bedarf der der Anwalt für seine Zulassung einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss auch weiterhin unterhalten werden. Anderenfalls wird die Zulassung widerrufen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR (§ 51 Abs. 4 S. 1 BRAO). Rz. 2 Die für diese Versicherung gezahlten Prämien sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftskosten i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) BGH-Rechtsprechung

Rz. 357 Vor diesem Hintergrund habe ich in der Voraufl. noch die Auffassung vertreten, dass viel dafür spricht, dass die Einholung von Drittauskünften gemäß § 802l ZPO nicht als besondere bzw. ungleichartige Vollstreckungsmaßnahme i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1, sondern nur als einzelne Vollstreckungshandlung im Rahmen der Sachaufklärung anzusehen ist.[364] Die Drittauskünfte gemä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr

Rz. 28 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 Var. 3 i.V.m. VV 3104 kann eine 1,2-Terminsgebühr entstehen. Erforderlich ist allerdings, dass diese nicht bereits im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angefallen ist. Denn das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 50 Auch aus vereinnahmten Auslagen – im Gegensatz zu verauslagten Beträgen (siehe Rdn 61) – ist ebenfalls grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen[20] und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) berechnet werden. Auslagen sind selbst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht nach dem RVG, also nicht nach den VV 7000 ff. erhoben werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Kraftfahrzeug (VV 7003)

Rz. 14 Die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs sind stets zu erstatten (VV 7003). Der Anwalt kann grundsätzlich nicht darauf verwiesen werden, er hätte ein günstigeres Transportmittel benutzen müssen.[6] Nur dann, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs missbräuchlich war, sind die Kosten zu kürzen, also wenn die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels deu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Untätigkeitsklage

Rz. 25 Ob eine Erledigung durch Anerkenntnis nach § 101 Abs. 2 SGG im Rahmen einer Untätigkeitsklage eine "fiktive" Terminsgebühr anfallen lässt – wenn eine Untätigkeit der Behörde dadurch beendet wird, dass diese den beantragten (stattgebenden oder ablehnenden) Verwaltungsakt innerhalb der Frist nach § 88 Abs. 1 S. 3 SGG erlässt und sie einen zureichenden Grund für die vers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnismäßige Abrechnung (Anm. zu VV 7007, 2. Alt.)

Rz. 18 Ist eine konkrete Abrechnung nicht möglich, so ist verhältnismäßig abzurechnen (Anm. zu VV 7007, 2. Alt.). Es muss der Mehrbetrag ermittelt werden zwischen der Versicherungsprämie für Schäden bis 30 Mio. EUR und der Versicherungsprämie für Schäden in Höhe des versicherten Höchstbetrages. Dabei ist zu unterscheiden ob eine Grund- oder Anschlussversicherung abgeschlosse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kein gegenseitiges Nachgeben erforderlich

Rz. 8 Ein gegenseitiges Nachgeben ist keine Voraussetzung für das Entstehen der Einigungsgebühr.[15] Auch der BGH hat ausdrücklich entschieden, dass ein gegenseitiges Nachgeben für die Einigungsgebühr nicht erforderlich ist.[16] Für die Einigungsgebühr kommt es damit nicht auf den Abschluss eines Vergleiches im Sinne von § 779 BGB an.[17] VV 1000 Anm. Abs. 1 S. 1 unterscheid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Mehrere gleichzeitig anhängige Anträge

Rz. 4 Haben mehrere Gläubiger gleichzeitig einen Antrag auf Versagung bzw. Widerruf der Restschuldbefreiung gestellt, so erhält der Rechtsanwalt die Gebühr nach VV 3321 nur einmal, auch wenn er unterschiedlich zu den jeweiligen Anträgen Stellung nimmt. Insoweit kommt es nach dem Gesetzeswortlaut nicht darauf an, ob er den Schuldner oder einen Gläubiger vertritt. Das ergibt s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 regelt die Gebühren im Revisionsverfahren. Rz. 2 Ebenso wie die Gebühren des Berufungsverfahrens aus Teil 3 Abschnitt 2 für die in VV Vorb. 3.2.1 aufgeführten erstinstanzlichen Verfahren und Beschwerdeverfahren gelten, sind die Gebührenvorschriften für Revisionsverfahren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat das Gericht bei seiner Entscheidung den Anspruch der Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht der durch die Entscheidung beschwerten Partei kein Rechtsmittel zu, etwa weil eine Berufung nach § 511 Abs. 2 ZPO nicht zulässig ist, kann sie Gehörsrüge erheben. Dem Gegner ist in diesem Verfahren Gelegenheit zur Stellun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ausdrückliche Übernahmeerklärung

Rz. 553 Die Erstattungspflicht des Schuldners für die im Rahmen der Vollstreckung angefallene Einigungsgebühr besteht jedoch nur dann, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat, die Kosten der Einigung also übernommen hat.[589] Haben die Parteien keine Vereinbarung zur Tragung der Kosten der Einigungsgebühr geschlossen, sind gemäß § 98 S. 1 ZPO, der auch im Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Schreiben einfacher Art (VV 3404)

Rz. 33 Bei einem Schreiben einfacher Art entsteht die Gebühr nach VV 3403 nur zu 0,3 (VV 3404). Rz. 34 Ebenso wie die Vorschrift der VV 2302, die lediglich eine reduzierte Gebühr bei einem einfachen Schreiben gewährt, sieht jetzt auch VV 3404 vor, dass es auf den Auftrag ankommt. Der Gesetzgeber hat damit die Rechtsprechung des BGH in den Gebührentatbestand aufgenommen. Der f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 10 Die Mitwirkung des Anwalts bei einer Ratenzahlungsvereinbarung zu einer Forderung kann die Einigungsgebühr entstehen lassen. Auch der Gesetzgeber ging mit dem 1. KostRMoG 2004 davon aus, dass die Einigungsgebühr bei Mitwirkung an einer Ratenzahlungsvereinbarung anfallen würde,[21] zumal ein gegenseitig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltskosten

Rz. 46 Eine Erstattung der in den Verfahren nach Nr. 1 angefallenen Anwaltskosten soll nach ganz h.M. nicht in Betracht kommen, es sei denn, die Parteien haben die Erstattung z.B. in einem Vergleich vereinbart.[40] Dies wird aus den gleich lautenden Formulierungen in § 91 Abs. 3 ZPO und § 15a Abs. 4 EGZPO gefolgert. Dort heißt es nur, dass die "Kosten der Gütestelle" zu den ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Tatsächliche Zahlung der Beratungsgebühr

Rz. 23 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat.[36] Dies gilt auch bei der Beratungshilfevergütung.[37] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostenerstattungsschuldner oder der Staatskasse he...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr trotz fehlender Postulationsfähigkeit

Rz. 31 Ob der Anwalt auch dann eine Verfahrensgebühr verdienen kann, wenn er vor dem entsprechenden Gericht nicht postulationsfähig ist, ist umstritten. Nach einer Ansicht[35] kann bei "sinnvoller Tätigkeit" des Anwalts das Fehlen der Postulationsfähigkeit unerheblich sein. Nach anderer Ansicht[36] wird die Postulationsfähigkeit für die Entstehung der Verfahrensgebühr unabhä...mehr

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Ziel der Besprechung

Rz. 151 Nach der gesetzlichen Regelung in Abs. 3 S. 3 Nr. 2 muss die Besprechung auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sein. Ein entsprechender Erfolg des Gesprächs ist nicht Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr. Auch wenn das Gespräch erfolglos bleibt, das Verfahren also fortgesetzt wird, ist durch diese Besprechung eine Terminsgebühr i.H....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Trennung gemäß § 145 ZPO

Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen Trennung der Prozesse, so s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Identität der Gegenstände (sachliche Identität)

Rz. 290 Die Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens richtet sich nach der Kostenentscheidung des Hauptsacheverfahrens,[348] allerdings nur, soweit die Parteien und die Gegenstände identisch sind.[349] Grundsätzlich gilt, dass der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens und der Gegenstand des Hauptsacheverfahrens identisch sein müssen, wobei es zur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgabe der Erledigungserklärung vor dem Termin

Rz. 198 Geben die Parteien schon vor dem Termin übereinstimmende Teilerledigungserklärungen ab und kommt es dann zu einem Termin, stellt sich die Frage, nach welchem Wert eine Terminsgebühr anfallen kann. Rz. 199 Erledigen sich z.B. entweder die Klage oder die Widerklage und wird über den jeweils anderen Teil streitig verhandelt, so stellen die Kosten über den erledigten Teil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Einigungsverhandlungen (Anm. Abs. 2)

Rz. 81 Führen die Parteien oder die Beteiligten in einem Termin auch Einigungsverhandlungen, die sich auf in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche beziehen, so lassen sich aus der Regelung in Anm. Abs. 2 zwei verschiedene Rechtsfolgen ableiten: Zum einen wird klargestellt, dass auch die in diesem Verfahren nicht rechtshängigen Ansprüche bei der Berechnung der Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 26 Die Kosten eines im Revisionsverfahren beauftragten Anwalts sind nach allgemeinen Grundsätzen erstattungsfähig. Rz. 27 Beauftragt der Revisionsbeklagte seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung im Revisionsverfahren, so sind nach der auch hier einschlägigen Rspr. zur Nichtzulassungsbeschwerde die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kosten der Säumnis

Rz. 50 Nach § 344 ZPO sind, sofern das Versäumnisurteil in gesetzlicher Weise ergangen ist, die durch die Versäumnis veranlassten Kosten, soweit sie nicht durch einen unbegründeten Widerspruch des Gegners entstanden sind, der säumigen Partei auch dann aufzuerlegen, wenn infolge des Einspruchs eine abändernde Entscheidung erlassen wird. Diese Kostenentscheidung führt in der P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen. Rz. 2 Vergleichbar den Regelungen in anderen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anträge zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung

Rz. 26 Ist der Gegner nicht erschienen bzw. nicht ordnungsgemäß vertreten, lassen Anträge zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung für den Prozessbevollmächtigten ebenfalls nur eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 erwachsen, wenn sie im Termin zur mündlichen Verhandlung gestellt werden. Werden sie nur außerhalb der mündlichen Verhandlung gestellt, führt dies nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Weist das erstinstanzliche Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 567 Abs. 1, 569 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren stellt eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 2 Der Anwalt erhält für das Beschwerde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtliche Angelegenheiten

Rz. 3 Die Geschäftsgebühr nach VV 2503 kann in allen Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 S. 1 BerHG entstehen, soweit Beratungshilfe für eine solche rechtliche Angelegenheit bewilligt ist. Beratungshilfe kann in allen rechtlichen Angelegenheiten, d.h. in allen Rechtsgebieten, bewilligt werden. Die umfassende Beschreibung ergibt, dass von der Beratungshilfe kein Rechtsgebiet ausge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Erstreckung der Beiordnung

Rz. 67 Umstritten war zur BRAGO, ob die Beiordnung eines Pflichtverteidigers auch die Tätigkeit des Anwalts im Adhäsionsverfahren umfasst. Nach Auffassung des OLG Schleswig[35] bedurfte es einer zusätzlichen Beiordnung für das Adhäsionsverfahren nicht; der Pflichtverteidiger, der auch im Adhäsionsverfahren tätig wurde, erhielt danach stets die Gebühren nach § 89 BRAGO i.V.m....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Andere Verkehrsmittel (VV 7004)

Rz. 22 Nach VV 7004 sind bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen zu ersetzen, soweit sie angemessen sind. Anders als bei den Kosten eines Kraftfahrzeugs findet hier also eine Wirtschaftlichkeitsprüfung statt. Rz. 23 Die Kosten einer Bus- oder Bahnfahrt sind immer zu erstatten. Der Anwalt muss die Möglichkeit haben, öffentliche Verkehrsmittel zu ben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 14. Verfahrensgebühr nach Ende des Prozesses

Rz. 83 Die Verfahrensgebühr kann auch nach Abschluss des Rechtsstreits entstehen, wenn der beauftragte Anwalt entsprechend tätig wird. So fällt für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten auch dann eine volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 an, wenn er erst nach Klagerücknahme einen Sachantrag oder einen Schriftsatz mit Sachvortrag bei Gericht einreicht, ihm aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Identität der Gegenstände

Rz. 266 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr findet statt, soweit der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist bzw. wird.[311] Ob die Gegenstände identisch sind, ist in erster Linie nach dem Inhalt der gestellten Anträge zu ermitteln. Der Zeitpunkt, in dem die Identität gegeben ist, ist demgegenüber irrelevant. Der einzig entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vertragsprüfung

Rz. 53 Wenn der Anwalt auftragsgemäß lediglich einen ihm vorgelegten Vertrag bzw. Vertragsentwurf prüft, wird dies regelmäßig nur eine Beratung und keine Tätigkeit nach VV 2300 darstellen.[47] Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich der Auftrag darauf beschränkt, lediglich über die rechtlichen Folgen des Vertragsschlusses zu informieren und ggf. zu prüfen, ob der Vertrag in...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. "Fiktive" Terminsgebühr

Rz. 30 Anm. S. 2 zu VV 3106 sieht vor, dass die "fiktive" Terminsgebühr 90 % der in derselben Angelegenheit dem Rechtsanwalt zustehenden Verfahrensgebühr beträgt, dabei ist aber ein Mehrvertretungszuschlag nach VV 1008 nicht zu berücksichtigen. Ein evtl. Mehrvertretungszuschlag ist aus einer Verfahrensgebühr nach folgender Formel "herauszurechnen": Verfahrensgebühr = erhöhte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich (Abs. 1)

Rz. 2 Nach Abs. 1 sind die Vorschriften von VV Teil 2 nur anzuwenden, soweit nicht die §§ 34 bis 36 etwas anderes bestimmen. Danach sind die Vorschriften von VV Teil 2 zunächst nicht anzuwenden für eine Tätigkeit als Berater, Gutachter oder Mediator. Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für eine Gutachtenerstellung, die nicht mit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Zurückverweisung in sozialgerichtlichen Verfahren

Rz. 347 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren gilt sowohl Abs. 1 als auch VV Vorb. 3 Abs. 6. Eine Differenzierung zwischen Wert- und Betragsgebühren ist im Gegensatz zur BRAGO nicht mehr vorgesehen. Die Verfahrensgebühr wird in VV Teil 3 immer angerechnet. Rz. 348 Gegenüber der BRAGO hat das RVG hier erstmals eingeführt, dass Rahmengebühren aufeinander angerechnet werden. Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mitwirkung des Anwalts; Darlegungs- und Beweislast

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 2 ist die Zusätzliche Gebühr ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit [des Anwalts] nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat. Es genügt jede Tätigkeit des Verteidigers, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geeignet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher

Rz. 523 Nach der Anm. Abs. 1 S. 3 zu VV 1003 steht das Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher einem gerichtlichen Verfahren gleich. Im Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher fällt deshalb gemäß VV 1003 nur eine 1,0-Einigungsgebühr an. Rz. 524 Ist der Einigungsgegenstand im Vollstreckungsverfahren bei dem Gerichtsvollzieher und gleichzeitig im Berufungsverfahren anhängig, beträgt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Berechnung der Postentgeltpauschale in Anrechnungsfällen

Rz. 39 Sind in Anrechnungsfällen mehrere Pauschalen entstanden, so stellt sich die Frage, wie sich die Gebührenanrechnung auf die Höhe der Pauschale auswirkt. Rz. 40 Nach dem AG Pankow/Weißensee[58] sollen auch die Pauschalen aufeinander angerechnet werden. Dies ist jedoch unzutreffend. Die Pauschalen selbst werden nie angerechnet, da es hierzu an einer gesetzlichen Vorschrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rat und Gutachten

Rz. 36 Für Beratung und schriftliche Gutachten sieht § 34 Abs. 1 vor, dass der Anwalt eine Honorarvereinbarung schließen soll. Aus diesem Grunde kommt der Abgrenzung zwischen einer Beratung oder Gutachtenerstellung einerseits und einer außergerichtlichen Vertretung im Sinne von VV 2300 andererseits eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Denn kommt das Gericht beispielsweise i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 67 Nach § 84 Abs. 1 S. 1 VwGO und § 105 Abs. 1 S. 1 SGG kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Nach § 84 Abs. 1 S. 2 VwGO und § 105 Abs. 1 S. 2 SGG sind die Beteiligten vorher anzuhören. Der früher hier eben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerde gegen einstweilige Anordnung

Rz. 52 Wird gegen eine einstweilige Anordnung Beschwerde eingelegt, so entstehen hierfür ebenfalls die Gebühren der VV 6300 ff. erneut (§ 17 Nr. 1),[47] u.U. also neben den Gebühren für die spätere Beschwerde in der Hauptsache, da es sich um verschiedene Rechtmittel handelt (§ 17 Nrn. 1, 4). Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 bei Widerspruch mit gleichzeitigem Klageabweisungsantrag

Rz. 16 Schwierigkeiten bereitet die Frage der Entstehung der vollen 1,3-Verfahrensgebühr für den Rechtsanwalt des Antragsgegners, sofern dieser den Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem Verlangen auf Klageabweisung verbindet. Rz. 17 Die Beantwortung der Frage, ob der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers, der mit Einlegung des Widerspruchs gleichzeitig einen Klageabweisun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich der VV 3100 ff. (Abs. 1)

Rz. 1 Wie sich bereits aus der Überschrift zu VV Teil 3 (Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz und ähnliche Verfahren) ergibt, gelten die Gebühren nach diesem Teil in sämtlichen Angelegenheiten, also insbesondere in:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Zeitpunkt der Aufforderung

Rz. 466 Da dem Schuldner Gelegenheit zur freiwilligen Leistung gegeben werden muss, darf die Vollstreckungsandrohung – und natürlich erst recht die Auftragserteilung zur Zwangsvollstreckung – nicht verfrüht erfolgen. Wie lange der Gläubiger zuwarten, also dem Schuldner Gelegenheit geben muss, die titulierte Leistung ohne Zwangsvollstreckung zu erbringen, lässt sich nicht gen...mehr