Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Übergangsrecht anlässlich des KostRÄG 2021

Rz. 88 Auch infolge der Änderungen des KostRÄG 2021 kann es für Verkehrsanwalt und Hauptbevollmächtigten zu unterschiedlichem Gebührenrecht kommen (§ 60). Es muss nicht für beide Anwälte gleiches Recht gelten. Es sind beide Varianten möglich, nämlich, dass der Prozessbevollmächtigte noch nach den alten Beträgen abrechnet, der Verkehrsanwalt dagegen nach den neuen oder umgeke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 83 Der Gegenstandswert bei der Tätigkeit im Rahmen der Vollstreckung in Verwaltungssachen (§§ 167 ff. VwGO) bzw. in Verfahren des Verwaltungszwangs (§§ 6 ff. VwVG) richtet sich nach § 25. Das ergibt sich ausdrücklich aus der Überschrift von § 25.[78] Auf die Erl. zu § 25 wird verwiesen (siehe § 25 Rdn 2 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebührentatbestände

Rz. 4 Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltsvergütung scheint das Gesetz widersprüchlich zu sein, da es einerseits in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 anordnet, dass die Tätigkeit des Anwalts im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Urteils zum Rechtszug gehört und somit durch die Gebühren der VV 3100 ff. abgegolten wird, andererseits in VV 3329 einen eigenen Gebührentatbestand ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 316 Da es sich bei einem Verfahren nach Zurückverweisung um eine neue selbstständige Angelegenheit handelt, kann ein Wechsel des Gebührenrechts in Betracht kommen. Für jede Angelegenheit ist dann jeweils nach §§ 60, 61 zu prüfen, welches Gebührenrecht zur Anwendung kommt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zwei verschiedene Verfahren

Rz. 50 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche Verfahren, nämlich Rz. 51 Die Gebühren in diesen gerichtlichen Verfahren können nur einmal anfal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebührenhöhe

Rz. 10 Die Höhe der Gebühr ist aus der Tabelle zu § 13 abzulesen, bei der Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe aus der Tabelle zu § 49. Rz. 11 Der Mindestbetrag der Gebühr beträgt gemäß § 13 Abs. 2 15 EUR. § 13 Abs. 2 bestimmt allgemein den Mindestbetrag jeder selbstständig im Gesetz genannten Gebühr. In § 13 Abs. 2 ist jedoch nicht bestimmt, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kombination VV 3200/Anm. Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt.

Rz. 36 Beispiel: Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 5.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Parteien über die Klageforderung sowie über weitergehende nicht anhängige 10.000 EUR. Zu einer Einigung kommt es nicht. Die volle Gebühr nach VV 3200 entsteht aus dem Wert von 5.000 EUR; aus den weiteren 10.0...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa)1. Fallgruppe

Rz. 78 Der Gegner (zumeist ein Versicherer) erkennt Einzelpositionen an und bezahlt diese oder er erkennt den Schaden der Höhe nach an, wendet aber ein Mitverschulden in bestimmter Höhe ein und zahlt nur in Höhe der anerkannten Quote. Nach zutreffender Ansicht handelt es sich in diesen Fällen lediglich um eine "Abrechnung", die keine Einigungsgebühr auslöst.[49] Eine solche A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) § 18 Abs. 1 Nr. 16 gilt nur für die Vermögensauskunft

Rz. 354 Die Einholung von Auskünften Dritter durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 802l ZPO ist im Katalog des § 802a Abs. 2 ZPO wie die Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO als eigenständige Vollstreckungsmaßnahme aufgeführt. Allerdings ist gebührenrechtlich nur das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft des Schuldners gemäß §§ 802c und 802g ZPO in § 18 Abs. 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Weitere Verfahren

Rz. 66 Entsprechend anwendbar sind die VV 6302, 6303 im Verfahren auf Widerruf der vorläufigen Entlassung aus der Freiheitsentziehung[57] sowie im Verfahren hinsichtlich der Beurlaubung und des Widerrufs der Beurlaubung des Betroffenen nach §§ 424 Abs. 1, 328 Abs. 1 FamFG.[58]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Höhe der Gebühren

Rz. 69 Die Gebühren nach VV 6302, 6303 sind geringer als die nach VV 6300, 6301. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 22 EUR bis 330 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 176 EUR. Rz. 70 Der gerichtlich beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. jeweils 141 EUR, wobei auch hier die Erhöhung bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 zu beachten ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verbraucherinsolvenz

Rz. 3 § 305 Abs. 1 InsO regelt die Voraussetzungen des Antrags eines Schuldners auf Eröffnung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens. Diesem Antrag ist nach Nr. 1 eine Bescheinigung beizufügen, die von einer geeigneten Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners ausges...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von VV 3328 werden alle Verfahren erfasst, die vor dem Gericht der Hauptsache oder dem Vollstreckungsgericht bezüglich vorläufiger Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder sonstiger Vollstreckungen durchgeführt werden. Rz. 2 Der Rechtsanwalt erhält in Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr

Rz. 250 Daneben kann auch eine 1,2-fache Terminsgebühr nach VV 3202 bzw. VV 3205 (60 bis 610 EUR, Mittelgebühr 335 EUR) unter den Voraussetzungen der Vorb. 3 Abs. 3 entstehen. Eine "fiktive" Terminsgebühr kommt nicht in Betracht, da eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist (§ 124 Abs. 3 SGG).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201

Rz. 172 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 173 Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzelheiten des Begriffs der vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Sachliche Merkmale, VV 3101 Nr. 1 und 2, VV 3201 Nr. 1 und 2, Anm. zu VV 3207

Rz. 40 Sachliche Merkmale sind solche, die die Höhe der Gebühr unabhängig von der Person des Anwalts betreffen. Nach Wegfall des § 11 Abs. 1 S. 4 und 5 BRAGO ist nur noch ein sachliches Merkmal vorhanden, nämlich die Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei vorzeitiger Erledigung und bei bloßer Protokollierung. Rz. 41 Da der Verkehrsanwalt lediglich eine Gebühr in Höhe der dem Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vollstreckung

Rz. 43 Durch die Gebühren der VV 6100 ff. wird auch die nachfolgende Vollstreckung abgegolten. Dafür entstehen keine gesonderten Gebühren, da es sich insoweit nicht um eine gesonderte Angelegenheit i.S.d. § 15 handelt.[20] Teilweise wird nach VV Vorb. 2.3 Abs. 1 von einem besonderen Verwaltungszwangsverfahren und damit einer besonderen gebührenrechtlichen Angelegenheit (§ 18...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 64 Auch in sozialgerichtlichen Verfahren kommt eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 in Betracht, da eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§ 124 Abs. 1 SGG). Wegen des Meinungsstandes zur bisherigen Voraussetzung des Vergleichs bzw. Einigung und Erledigung i.S.d. VV 1000, 1002 wird auf die Kommentierung zu VV 3106 verwiesen (vgl. VV 3106 Rdn 12 ff.). Rz. 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsverfahren

Rz. 46 Nach Abs. 3 Nr. 2 entstehen auch in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung, die über die Erstattung der Kosten ergangen ist, die Gebühren nach VV Teil 3. Das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln richtet sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 167 VwG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Kostenerstattung

Rz. 24 Die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens sind grundsätzlich zu erstatten. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde vor Einreichung der Beschwerdebegründung zurückgenommen, ist nur eine 1,0-Gebühr (VV 3505) erstattungsfähig, da es weder eines Abweisungsantrags noch eines Kostenantrags bedarf.[1] Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde also zunächst eingelegt, aber vor ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vorbereitendes Verfahren (Unterabschnitt 2)

Rz. 48 Wird das vorbereitende Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt und hat der Anwalt nach den vorstehenden Grundsätzen die Einstellung gefördert, so erhält er gemäß Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 378 Der Gegenstandswert ist nicht auf die mit der Veröffentlichung verbundenen Kosten (Druckkosten) beschränkt, sondern ist nach dem Interesse des Gläubigers an der Veröffentlichung gemäß § 3 ZPO (§ 48 Abs. 1 GKG) zu schätzen.[386] Insoweit können 10 % des Wertes des Unterlassungsanspruchs angesetzt werden.[387]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Termin nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 8 Die Terminsgebühr nach VV 3202 entsteht zunächst einmal unter sämtlichen Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3, also beimehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeitsprüfung

Rz. 246 Die Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale in Strafsachen richtet sich gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO wie in Zivilsachen nach § 91 Abs. 2 ZPO. Zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören danach die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Weil bereits im Rahmen der Prüfung, ob eine Dokumentenpauschale...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 73 Hinsichtlich der Erinnerungen in Vollstreckungsverfahren gilt § 19 Abs. 2 Nr. 2. Vollstreckungserinnerungen nach § 766 ZPO (gegen Vollstreckungsmaßnahmen) gehören immer zur jeweiligen Vollstreckungsmaßnahme (§ 18 Abs. 1 Nr. 1), unabhängig davon, ob sie sich gegen eine Entscheidung oder Maßnahme des Rechtspflegers oder anderer Vollstreckungsorgane richtet (etwa gegen e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entbehrlichkeit der mündlichen Verhandlung wegen anwaltlicher Mitwirkung (Anm. Abs. 2)

Rz. 7 Der Rechtsanwalt erhält die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 nicht nur in den in Anm. Abs. 1 genannten Fällen, sondern auch dann, wenn die mündliche Verhandlung oder Hauptverhandlung aus anderen Gründen entbehrlich wird. Die Zusätzliche Gebühr nach VV 6216 entsteht daher auch dann, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird oder das Gericht beschließt, das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwendung der §§ 91 ff. ZPO

Rz. 56 Die Verteilung der Kosten folgt den §§ 91 ff. ZPO. Insbesondere gilt § 97 ZPO. Hat die Beschwerde nur zum Teil Erfolg, so ist nach § 92 ZPO zu quoteln. Es ist unzulässig, eine Kostenerstattung nach dem Wert auszusprechen, zu dem die Beschwerde Erfolg gehabt hat.[82]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 537 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 31b. Für die Gebühren nach VV 3309 f. gilt § 31b nicht. Der Wert richtet sich nur dann nach § 31b und beträgt 20 % des Anspruchs, wenn Gegenstand der Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung ist.[568] Der Anspruch ist dabei der Betrag der Vollstreckungsforderung i.S.v. § 25. Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Längenzuschlag für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt

Rz. 25 Sofern die Hauptverhandlung länger als fünf Stunden dauert, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Verteidiger, der daran teilgenommen hat, neben der Terminsgebühr nach VV 4108 oder VV 4109 eine zusätzliche Gebühr nach VV 4110 i.H.v. 121 EUR und bei mehr als acht Stunden nach VV 4111 i.H.v. 242 EUR. Rz. 26 Da er im Gegensatz zum Wahlverteidiger keine Möglic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Reduzierte Verfahrensgebühr wegen fehlender Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr

Rz. 141 Es ist durchaus möglich, dass die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 zwar entstanden, aber nicht erstattungsfähig ist, weil keine notwendige Maßnahme der Rechtsverfolgung mehr gegeben ist, z.B. bei verspäteter Einreichung eines Klageabweisungsantrags nach der mündlichen Verhandlung, wenn der Termin zur Verkündung einer Entscheidung schon beschlossen wurde. In ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Kleinunternehmer

Rz. 5 Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind nach § 19 Abs. 1 UStG Anwälte, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ungeachtet dieser Regelung können solche Kleinunternehmer aber nach § 19 Abs. 2 UStG freiwilli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betriebsbezogene Tätigkeit

Rz. 42 Wird der Anwalt für sich selbst in einer betriebsbezogenen Sache tätig, liegt ein sog. Eigengeschäft vor, bei dem keine Umsatzsteuer anfällt.[11] Dazu gehört es auch, wenn der Anwalt zugleich Steuerberater ist und Steuerberaterhonorar einklagt.[12] Das Problem wird fälschlicherweise häufig im Rahmen der Kostenerstattung diskutiert, ist aber in zutreffender Weise eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührenvereinbarung (Abs. 1 S. 1) 1. Anwendbarkeit der §§ 3a ff. Rz. 7 Abs. 1 S. 1 legt dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Gebührenvereinbarung nahe, ohne diesen Begriff zu definieren. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung unterliegt daher keinen besonderen zivil- und berufsrechtlichen Anforderungen.[8] Stets zu beachten ist jedoch, dass die von Anwaltsseite vorgeschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Der Rechtsanwalt ist Familienangehöriger der Partei

Rz. 33 Kontrovers wird ferner die Frage behandelt, ob der Anwalt, der mit der Partei verheiratet ist oder in einem anderweitigen engen familiären oder verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihr steht, eine Gebühr nach VV 3400 verdienen kann. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, der Anwalt handle hier in Erfüllung seiner ehelichen oder familienrechtlichen Beistandspflicht, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Klagerücknahme und Zahlung

Rz. 93 Strittig ist der Fall, dass der Beklagte (i.d.R. in Haftpflichtprozessen) die Klageforderung ausgleicht und um Klagerücknahme bittet und sich bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Unstreitig sein dürfte, dass darin eine Einigung liegt.[74] Der Kläger verzichtet auf eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten. Der Beklagte nimmt von seinem Kostenerstat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abgesonderte mündliche Verhandlung

Rz. 169 Damit gesonderte Gebührenansprüche entstehen, ist es vielmehr erforderlich, dass das Gericht tatsächlich eine getrennte mündliche Verhandlung anberaumt, in der dann der oder die Rechtsanwälte erscheinen. Dass lediglich über einen Einstellungsantrag in einer mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit der Verhandlung über die Hauptsache verhandelt wurde, genügt nicht.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6204)

Rz. 3 VV 6204 legt die Terminsgebühr für die von VV 6203 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuaufteilung der Gebührentatbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 28 Nach §§ 415 ff., 312 ff. und §§ 151 Nr. 6 und 7, 167 i.V.m. § 312 ff. FamFG kann das Amtsgericht Freiheitsentziehungen und Unterbringungen anordnen oder eine freiheitsentziehende Unterbringung oder eine freiheitsentziehende Maßnahme nach § 151 Nr. 6 und 7 FamFG genehmigen. Das Gericht entscheidet aufgrund mündlicher Anhörung der Person, die untergebracht oder der die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Recht oder Rechtsverhältnis

Rz. 50 Der Begriff des gebührenrechtlichen Gegenstandes ist vom Gesetzgeber nicht näher bestimmt worden. Es geht hierbei um den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Maßgeblich ist allein der sachliche Gehalt dieser Tätigkeit ungeachtet der jeweiligen Person desjenigen, für den der Anwalt tätig wird.[152] Das folgt ohne weiteres aus der gesetzlichen Vorgabe in Anm. Abs. 1, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstinstanzliches Verfahren und Beschwerdeverfahren: Besondere Angelegenheit

Rz. 29 Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 bildet jedes Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Antrag auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung eine besondere Angelegenheit, in der die Gebühren jeweils gesondert gefordert werden können (§ 15 Abs. 2).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) VV 4141

Rz. 53 Die Vorschrift der VV 4141 ist ebenfalls unanwendbar. Eine zusätzliche Gebühr ist hier nicht vorgesehen und würde auch nicht dem Sinn und Zweck der zusätzlichen Gebühr entsprechen. Erst im wiederaufgenommenen Verfahren kann diese Gebühr entstehen. Die scheinbar gegenteilige Entscheidung des LG Dresden[36] hat tatsächlich die zusätzliche Gebühr im nachfolgenden wieder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einscannen, Speichern und Ausdrucken

Rz. 100 Nach dem Einscannen und Speichern der Akte kann der Rechtsanwalt jederzeit Ausdrucke der elektronisch gespeicherten Akte herstellen. Im Falle des Ausdrucks entsteht die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. a, wenn der Ausdruck zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war (vgl. Rdn 54). Hierfür ist der Rechtsanwalt darlegungspflichtig. Nach Auffassung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Sühnetermine nach § 380 StPO (Nr. 5)

Rz. 24 Das Privatklageverfahren beginnt, sofern einer der in § 380 StPO genannten Straftatbestände einschlägig ist, mit dem Sühneversuch (§ 380 StPO). Nach § 380 StPO muss bei den dort genannten Straftatbeständen vor Einreichung einer Privatklage ein Sühneversuch vor einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde erfolglos durchgeführt worden sein....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zusatzgebühr für mehr als acht Stunden Hauptverhandlung (VV 6206)

Rz. 5 Nach VV 6206 erhält der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt zusätzlich zur Terminsgebühr nach VV 6204 eine Zusatzgebühr in Höhe einer Terminsgebühr nach VV 6204, wenn er mehr als acht Stunden an der Hauptverhandlung teilnimmt. Diese Regelung bezweckt ebenso wie die Regelung nach VV 6205 die angemessene Honorierung des Zeitaufwands des gerichtlich bestellten Rechtsanwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Arrestverfahren und Arrestvollziehung

Rz. 15 Das in der EuKoPfVO geregelte Verfahren ist grds. strukturell vergleichbar mit dem Arrestverfahren gem. §§ 916 ff. ZPO i.V.m. einem Kontenpfändungsbeschluss nach § 829 ZPO.[7] Das Konto des Schuldners wird lediglich vorläufig gepfändet, eine Befriedigung des Gläubigeranspruchs durch Überweisung zur Einziehung oder an Zahlungs statt (vgl. § 835 ZPO) erfolgt nicht.[8] R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anrechnung bei Geltendmachung von Teilbeträgen

Rz. 111 Die Anrechnungsbestimmungen sind auch dann einschlägig, wenn im weiteren Verfahren nur ein Teil der nicht anhängigen Gegenstände eingeklagt wird. Die Anrechnung erfolgt dann jedoch nur nach dem entsprechend geringeren Gegenstandswert. Beispiel: In einem Verfahren über 10.000 EUR verhandeln die Anwälte auch über weitere nicht anhängige 8.000 EUR, ohne dass es zu einer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 104 In verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist es i.d.R. erforderlich, sich aus den Verwaltungsakten und Verwaltungsvorgängen Kopien oder Ausdrucke anzufertigen. Auch hier ist es dem Anwalt nicht zuzumuten, handschriftliche Aktenauszüge herzustellen. Insbesondere in umfangreichen Verwaltungsverfahren, in denen Gutachten eingeholt oder Zeugen vernommen worden sind oder der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Mehrfache Parteirolle

Rz. 43 Vertritt der Rechtsanwalt bspw. sowohl den Beklagten als auch dessen Streithelfer, ist gebührenrechtlich von derselben Angelegenheit auszugehen, wenn ein innerer Zusammenhang im Sinne eines einheitlichen von dem Rechtsanwalt zu prüfenden Lebenssachverhalt auszugehen ist. Sind die Mandanten personenverschieden, fällt die Erhöhung nach VV 1008 an.[141]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Keine besondere Angelegenheit

Rz. 168 Die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung gehört regelmäßig zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist somit mit den allgemeinen Gebühren des Verfahrens grundsätzlich abgegolten. Dies gilt nur dann nicht, "wenn ... eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet". Dies ist nicht bereits dann gegeben, wenn das Gericht ges...mehr