Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 3. Einigungsgebühren

Für die Mitwirkung beim Abschluss des Einigungsvertrags hinsichtlich der rechtshängigen Klageforderung i.H.v. 12.000,00 EUR ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers nach Nrn. 1000, 1003 VV eine 1,0-Einigungsgebühr angefallen. Hinsichtlich der nicht rechtshängigen Kaufpreisforderung. i.H.v. 8.000,00 EUR ist die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV mit einem Gebührensatz von 1,...mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 2. Vergütungsfestsetzungsverfahren

Bei der Antragstellung auf Vergütungsfestsetzung wiederum besteht dieses Problem nicht. Hier regelt nämlich das BerHG selbst keine Vergütungsdetails, sondern nur den Anspruch auf Vergütung als solche, während ansonsten die Vergütung nach RVG läuft. Es greift also hier m.E. wiederum § 5 BerHG, diesmal aber mangels eigener Regelung dahingehend, dass eben subsidiär andere Regel...mehr

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AGS 06/2021, Erstattungsanspruch der nicht existierenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts

§§ 103, 104 ZPO; Nrn. 1008, 3100 VV RVG Leitsatz Eine nicht existente Partei kann im Kostenfestsetzungsverfahren die zur Geltendmachung ihrer Nichtexistenz angefallenen Anwaltskosten erstattet verlangen (Anschluss an BGH NJW 2008, 527). Eine nichtexistente Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die neben ihren vermeintlichen Gesellschaftern verklagt wird, ist gebührenrechtlich ein w...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / IV. Anwaltskosten

Rz. 183 Das Erinnerungsverfahren ist auch hier eine gesonderte Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Dass sich hier die Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten richtet, ist unerheblich, wie der Gesetzgeber bereits durch das 2. KostRMoG klargestellt hat. Rz. 184 Es entsteht die Vergütung nach VV Teil 3 Abschnitt 5 (VV 3500 ff.). Soweit im zugrunde liegenden Verf...mehr

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AGS 06/2021, Pauschgebühr für den Nebenklägerbeistand im Loveparade-Verfahren

§ 51 RVG Leitsatz Mit Blick auf die Rechtsprechung des BVerfG ist für die Frage der Gewährung einer Pauschgebühr für die Hauptverhandlung darauf abzustellen, ob die Höhe des Entgelts für die im Rahmen der Hauptverhandlung entfaltete Tätigkeit wegen für längere Zeit währender ausschließlicher oder fast ausschließlicher Inanspruchnahme für den Pflichtverteidiger von existenziell...mehr

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AGS 06/2021, Keine Abänderu... / Leitsatz

Im Gegensatz zu den gerichtlichen Wertfestsetzungsverfahren steht dem Gericht im Verfahren auf Festsetzung des Gegenstandswertes nach § 33 RVG kein Abänderungsrecht von Amts wegen zu. Das Gericht ist daher im Beschwerdeverfahren an den Antrag des Beschwerdeführers gebunden. LAG Nürnberg, Beschl. v. 18.1.2021 – 2 Ta 152/20mehr

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AGS 06/2021, Zeittakt bei Vergütungsvereinbarung

§ 3a RVG; §§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB Leitsatz Die vereinbarte Abrechnung in 5-Minuten-Einheiten bei einer formularmäßigen Vereinbarung eines Zeithonorars ist zulässig. Eine solche Klausel benachteiligt den Mandanten nicht unangemessen gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Das Äquivalenzprinzip wird hier noch ausreichend gewahrt. Reisezeit ist keine spezifisch anwa...mehr

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AGS 06/2021, Pauschgebühr f... / IV. Terminsgebühren

Für die Terminsgebühren nach Nr. 4114 VV hat das OLG die Voraussetzung des § 51 RVG verneint. Mit Blick auf die bundesverfassungsgerichtliche Rspr. (vgl. oben I. 1.) stellt das OLG in seiner Rspr. darauf ab, ob die Höhe des Entgelts für die im Rahmen der Hauptverhandlung entfaltete Tätigkeit wegen für längere Zeit währender ausschließlicher oder fast ausschließlicher Inanspr...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / II. Begründung der Kostenentscheidung

Zur getroffenen Kostenentscheidung führt der BGH aus: Die Entscheidung über die allein die Einziehung betreffenden zusätzlichen und damit ohne Weiteres ausscheidbaren Kosten des Verfahrens und notwendigen Auslagen – insbesondere Verteidigergebühren – nach Bruchteilen beruhe auf § 473 Abs. 4 S. 1, 2 StPO, soweit es das Revisionsverfahren betreffe (dazu unter 1), und i.Ü. auf ...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Vergütungsverfahren und die Frage der Vorlage des Original-Berechtigungsscheines

In bisherigen Abhandlungen, aber auch in gerichtlichen Entscheidungen zur elektronischen Antragstellung drehte sich alles in der Praxis bislang, soweit bekannt, nur um die banale Frage: "Und was ist mit dem Berechtigungsschein?". Diese stellte sich, wenn die die BerH leistende Beratungsperson ihren Antrag auf Vergütung mittels elektronischem Rechtsverkehr eingereicht hatte. H...mehr

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Vorbemerkung zu VV 2100 ff.

Rz. 1 In VV Teil 2 Abschnitt 1 sind besondere Beratungstätigkeiten des Anwalts "ausgelagert". Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels war früher in § 20 BRAGO geregelt, und zwar als allgemeine Beratung in § 20 Abs. 1 BRAGO und als Abrategebühr in § 20 Abs. 2 BRAGO. Mit Inkrafttreten des RVG unterscheidet das Gesetz nicht mehr danach, ob der mit der Prüfung der Er...mehr

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AGS 06/2021, Keine Terminsgebühr bei einstimmiger Zurückweisung der Berufung

Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2; Nr. 3202 VV RVG Leitsatz Wird die Berufung nach einem Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, entsteht für die beteiligten Anwälte auch dann keine Terminsgebühr, wenn sie zuvor jeweils mit dem Richter gesprochen haben. LG Osnabrück, Beschl. v. 9.11.2020 – 12 O 2726/18 I. Sachverhalt Der antragstellende Rec...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 1. Keine Gerichtskosten

Kostenrechtliche Nachteile können den Anwalt, der die gesamte Absetzung anficht, ohne (vollen) Erfolg zu haben, nicht treffen. Gem. § 56 Abs. 2 S. 2 RVG entstehen nämlich sowohl im Erinnerungs- als auch im Beschwerdeverfahren keine Gerichtsgebühren. Die Berechnung von gerichtlichen Auslagen ist zwar gesetzlich nicht ausgeschlossen, in diesen Verfahren entstehen jedoch bei Ge...mehr

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AGS 06/2021, Keine allgemei... / Leitsatz

Eine Wertfestsetzung im Verfahren nach § 33 RVG ist grundsätzlich nur im Verhältnis des jeweiligen Anwalts zu seinem jeweiligen Auftraggeber vorzunehmen. Dieses Verhältnis ist im Wertfestsetzungsbeschluss anzugeben. KG, Beschl. v. 17.5.2021 – 20 W 19/21mehr

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AGS 06/2021, Kostenentscheidung bei Verringerung der Einziehung im Revisionsverfahren

§§ 473 Abs. 4 S. 1 u. 2, 465 Abs. 2, 464d StPO; Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Zur Kostenentscheidung bei Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht. BGH, Beschl. v. 25.2.2021 – 1 StR 423/20 I. Sachverhalt Das LG hat die Angeklagten jeweils wegen Marktmanipulation zu Freiheitsstrafen verurteilt. Zudem hat es gegen den Angeklagten K die Einziehung des Wertes von Taterträgen ...mehr

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AGS 06/2021, Anfall der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich bei einem Vergleichsvorschlag des Gerichts

Nrn. 1000, 1003 VV RVG; §§ 151, 165 VwGO Leitsatz Bei Vergleichsvorschlägen des Gerichts entspricht es dem Regelfall, dass diese sich auf den konkreten Streitgegenstand des jeweils anhängigen Verfahrens beschränken. Damit ist zwar nicht ausgeschlossen, dass auch nicht rechtshängige Streitgegenstände mit verglichen werden. Um dies annehmen zu können, bedarf es jedoch entspreche...mehr

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AGS 06/2021, Anfall der Ein... / II. Verfahrens- und Einigungsgebühr bei Mehrvergleich

1. Gesetzliche Regelung a) Verfahrensgebühren Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (s, Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte eine Verfahrensgebühr, die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erster Instanz nach Nr. 3100 VV mit einem Gebührensatz von 1,3 anfällt, wenn der Rechtsanwalt eine oder mehrere der in Nr. 3101 N...mehr

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AGS 06/2021, Keine allgemeinverbindliche Festsetzung des Gegenstandswerts

§ 33 RVG Leitsatz Eine Wertfestsetzung im Verfahren nach § 33 RVG ist grundsätzlich nur im Verhältnis des jeweiligen Anwalts zu seinem jeweiligen Auftraggeber vorzunehmen. Dieses Verhältnis ist im Wertfestsetzungsbeschluss anzugeben. KG, Beschl. v. 17.5.2021 – 20 W 19/21 I. Sachverhalt Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens hatte das Gericht den Streitwert für das Verfahre...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / I. Allgemeines

Rz. 24 Auch hinsichtlich einer vereinbarten Vergütung gilt zunächst einmal § 8 Abs. 1 S. 1 RVG, so dass auch hier auf die Fälligkeit abzustellen ist. Maßgebend ist also auch hier wiederum, wann die Angelegenheit beendet oder der Auftrag erledigt worden ist. Aus der Art der Vereinbarung können sich jedoch Abweichungen ergeben. Es kommt daher stets auf den Einzelfall an.mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / IX. Gegenstandwert

Rz. 22 Umstritten war früher, welcher Gegenstandswert im selbstständigen Beweisverfahren anzunehmen ist. Die wohl überwiegende Rspr. hatte schon zur BRAGO den vollen Hauptsachewert angesetzt, weil das selbstständige Beweisverfahren Teil der Hauptsache war (§ 37 Nr. 3 BRAGO).[3] Diese Auffassung hat die Rspr. zum RVG übernommen,[4] obwohl es sich jetzt um eine eigene selbstst...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Beratungsgebühr

Für seine Tätigkeit ist dem Rechtsanwalt kraft Gesetzes nur die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG i.H.v. höchstens 250,00 EUR angefallen, da die Eheleute Verbraucher sind. Hat der Rechtsanwalt seine gesamte Tätigkeit innerhalb eines ersten Beratungsgesprächs entfaltet, was jedoch praktisch kaum gegeben sein dürfte, weil er nach der ersten Beratung erst den Entwurf de...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4100 ff.

Rz. 1 Die in Unterabschnitt 1 eingeführten allgemeinen Gebühren finden keine Entsprechung in der BRAGO. Weder gab es nach der BRAGO eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in die Sache, noch waren Termine außerhalb der Hauptverhandlung gesondert zu vergüten. Es galt insoweit vielmehr § 87 BRAGO, wonach solche Tätigkeiten durch die Hauptverhandlungsgebühren bzw. durc...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Das gesamte Verbundverfahren, also die Ehesache und die Folgesachen, ist gem. § 16 Nr. 4 eine Angelegenheit i.S.d. § 15, so dass der Anwalt seine Gebühren nur einmal aus den nach § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Verfahrenswerten erhält (§ 15 Abs. 2). Rz. 2 Auch die Auslagen entstehen nur einmal; insbesondere entsteht im gesamten Verbundverfahren nur eine Post...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3200 ff. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit Einlegung der Berufung (oder dem Antrag auf Zulassung der Berufung, auch wenn dieser vor dem Ausgangsgericht zu stellen ist, wie im Falle des § 124a Abs. 4 VwGO) und für den Anwalt des Berufungsbeklagten mit dem...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 62 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach VV 3100, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 63 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 64 Für den Versorgungsausgleich bedarf es noch...mehr

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AGS 06/2021, Gegenstand des... / 2. Keine Kostenerstattung

Außerdem ist gem. § 56 Abs. 2 S. 3 RVG die Kostenerstattung ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt, der sich – im Ergebnis ohne vollständigen Erfolg – mit seiner Erinnerung/Beschwerde gegen die gesamte Absetzung der Vergütung gewandt hat, mit kostenrechtlichen Nachteilen nicht rechnen muss. Deshalb sollte gut bedacht werden, ob der Anwalt wirklich – wie es...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / II. Verfahrensgebühr

Rz. 7 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im ordentlichen Rechtsstreit, also die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1, nach den VV 3100 ff. Rz. 8 Es entsteht zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100. Erledigt sich das Beweisverfahren vorzeitig, gilt auch hier VV 3101 Nr. 1. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,8. Rz....mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 20 Das Verfahren nach dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) ist Zwangsvollstreckung (vgl. § 869 ZPO). Dementsprechend kann auch für das Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren Prozesskostenhilfe wie für die sonstige Zwangsvollstreckung bewilligt werden, jedoch nicht pauschal für das Verfahren insgesamt, sondern nur hinsichtli...mehr

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AGS 06/2021, Keine Abänderu... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Häufig wird verkannt, dass es sich bei dem Verfahren nach § 33 RVG um ein reines Antragsverfahren handelt und daher im Beschwerdeverfahren das Gericht an die Beschwerdeanträge gebunden ist. Das Gericht darf also im Beschwerdeverfahren weder mehr festsetzen als beantragt, noch darf es von Amts wegen die angefochtene Entscheidung nach unten abä...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / I. Sachverhalt

Die Kläger hatten sich von dem beklagten Rechtsanwalt wegen eines Testaments beraten lassen. Der Anwalt hatte ein gemeinschaftliches Testament entworfen, in welchem sich die Kläger gegenseitig zu Erben einsetzten. Zusammen mit diesem Entwurf übersandte der Beklagte den Klägern eine Abschlagsrechnung über insgesamt 1.808,80 EUR. Hieraufhin kündigten die Kläger das Mandat. Nun...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 2. Terminsgebühr

Für die Wahrnehmung des gerichtlichen Termins (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) ist dem Rechtsanwalt nach dem Wert der rechtshängigen Klageforderung i.H.v. 12.000,00 EUR eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV entstanden. Außerdem hat der Rechtsanwalt Verhandlungen über die in diesem Rechtsstreit nicht rechtshängige Kaufpreisforderung i.H.v. 8.000,00 EUR geführt, sodass ihm die ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 1. Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 148 Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über den Festsetzungsantrag ist gemäß §§ 165, 151 VwGO binnen einer Frist von zwei Wochen immer die Stellung eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) möglich. Im Gegensatz zum zivilrechtlichen Festsetzungsverfahren ist die Erinnerung nicht auf einen Beschwerdewert von 200 EUR begrenzt. Rz....mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / II. Vorschuss

Rz. 62 Wird ein Vorschuss geltend gemacht, ist grundsätzlich die Mittelgebühr angemessen.[16] Da es nicht um eine Abrechnung geht, sind die Kriterien des § 14 Abs. 1 nur bedingt einschlägig. Die Angemessenheit eines Vorschusses bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen. Er hat sich daran zu orientieren, welche Gebühren voraussichtlich anfallen werden. Insoweit ist der...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4104 f. / B. Umfang der Angelegenheit

Rz. 2 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der BRAGO[1] ist das vorbereitende Verfahren jetzt gegenüber dem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15. Diese Frage war zwar auch nach dem RVG lange umstritten,[2] ist jetzt aber durch § 17 Nr. 10 eindeutig geregelt. Rz. 3 Wird das Ermittlungsverfahren (vorläufig) eingestellt und nach Ab...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / II. Stundensatzvereinbarungen

Rz. 25 Ist eine Stundensatzvereinbarung getroffen worden, ändert dies zunächst einmal nichts daran, dass die gesamte Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG erst fällig wird mit deren Erledigung oder Beendigung. Hier kann es allerdings vorkommen, dass Teilleistungen gegeben sind, die gesondert zu versteuern sind, nämlich dann, wenn in der Vergütungsverein...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3200 ff. / E. Einigung

Rz. 26 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung der Parteien über die dort anhängigen Gegenstände, so erhalten die beteiligten Anwälte zusätzlich die Einigungsgebühr nach VV 1000, und zwar i.H.v. 1,3 (VV 1004). Rz. 27 Das gilt auch dann, wenn Ansprüche aus einem anderen Rechtsmittelverfahren in die Einigung miteinbezogen werden (VV 1004). Die Gebühr entsteht dann aus ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 23 ff. / I. Kein gerichtliches Verfahren möglich

Rz. 6 Der Grundsatz des § 23 Abs. 1 S. 1, wonach sich der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften richtet, wird durch § 23 Abs. 1 S. 3 auf Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens übertragen. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könn...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / I. Überblick

Rz. 9 Der Gegenstandswert eines Scheidungsverbundverfahrens bemisst sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG nach der Summe der Werte von Ehe- und Folgesachen. Die Werte von Ehe- und Folgesachen sind zunächst gesondert zu ermitteln und dann zusammenzurechnen (§ 44 Abs. 2 S. 2 u. 3 FamGKG). Rz. 10 Für die Ehesache und die einzelnen Folgesachen gelten dabei...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / c) Anordnung und Abänderung

Rz. 190 Wird die Abänderung einer einstweiligen Anordnung beantragt, so ist § 16 Nr. 5 zu beachten. Insgesamt liegt nur eine Angelegenheit vor; eine Addition der Werte von Anordnung und Abänderung kommt nicht in Betracht. Die früher vertretene Gegenauffassung[68] ist nach Wegfall des § 18 Nr. 1 und 2 RVG a.F. nicht mehr haltbar. Beispiel: Der Anwalt erwirkt eine einstweilige...mehr

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AGS 06/2021, Umfang der Ang... / III. Bedeutung für die Praxis

Soweit der BGH hier außergerichtlich hinsichtlich Unterhalt, Nutzungsentschädigung und Gesamtschuldnerausgleich nur eine einzige Angelegenheit angenommen hat, bzw. die Auffassung des LG nicht beanstandet hat, darf dies nicht verallgemeinert werden. Die entscheidende Aussage der Entscheidung ist die, dass es stets auf den Einzelfall ankomme. Dies hilft in der Praxis allerding...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Verschiedene Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4 Buchst. b

Rz. 195 Einstweilige Anordnungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b zu den eigenen Angelegenheiten i.S.d. § 15, sodass der Anwalt in den einstweiligen Anordnungsverfahren eine gesonderte Vergütung verlangen kann. Rz. 196 Da zwischenzeitlich der Wortlaut des § 17 Nr. 4 dahingehend geändert worden ist, dass jegliche Anordnungsve...mehr

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AGS 06/2021, Keine Beschwer... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist unanfechtbar. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes ist nur eine endgültige Wertfestsetzung anfechtbar. Lediglich in den Fällen, in denen der Antragsteller bzw. Kläger geltend machen will, aufgrund einer zu hohen Streitwertfestsetzung werde eine zu hohe Gerichtsgebühr zur Vorausza...mehr

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AGS 06/2021, Pauschgebühr f... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war Nebenklägerbeistand im Loveparade-Verfahren. Sie hat nach Abschluss des Verfahrens eine Pauschgebühr nach § 51 RVG i.H.v. 285.000,00 EUR für das gesamte Verfahren beantragt. Hilfsweise beansprucht sie Pauschgebühren für einzelne Verfahrensabschnitte, nämlich anstelle der Grundgebühr Nr. 4100 VV eine Pauschgebühr von 108.180,00 EUR, anstelle der Verfahr...mehr

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Anhang zu 7008: Änderungen ... / C. Abrechnung einer Angelegenheit bei einheitlicher Fälligkeit

Rz. 16 Wird die gesamte Angelegenheit nach allgemeiner Fälligkeitsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG einheitlich fällig, ist die Abrechnung unproblematisch. Abzustellen ist auf das Datum der Fälligkeit.mehr

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AGS 06/2021, Pauschgebühr f... / III. Grundgebühr Nr. 4100 VV

Auf dieser Grundlage hat das OLG die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschvergütung lediglich anstelle der Grundgebühr Nr. 4100 VV gem. § 51 RVG als gegeben angesehen und insoweit eine Pauschgebühr von 40.000,00 EUR gewährt. In verschiedenen anderen Entscheidungen habe der Senat die jeweils gewährte Pauschvergütung von 40.000,00 EUR auf einen von den ebenfalls im ...mehr

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zfs 06/2021, Gegenstandswer... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die Bekl. mit seiner am 26.3.2019 beim LG Frankfurt (Oder) eingegangenen und den Bekl. am 24.4.2019 zugestellten Klage auf Schadensersatz i.H.v. 9.757,48 EUR, Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden und Freistellung von außergerichtlichen Kosten seiner Prozessbevollmächtigten in Anspruch genommen. Unter dem 9.4.2019 hatte die Bekl. zu 2 einen Betrag ...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 3. Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 22 Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Das Gericht setzt die Kosten nicht von Amts wegen fest. Erforderlich ist daher stets ein Antrag einer Partei oder eines sonstigen Beteiligten, der einen Kostenerstattungsanspruch hat (etwa ein Streithelfer). Der Festsetzungsantrag unterliegt nicht dem Anwaltszwang. Auch ist keine Frist für den Antrag vorgesehen. Rz. 23 Antr...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 1. Verfahrensgebühren

Für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr. Da er u.a. die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin wahrgenommen hat (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV), ist die Verfahrensgebühr hinsichtlich der rechtshängigen Klageforderung. i.H.v. 12.000,00 EUR mit einem Gebührensatz von 1,3 angefallen. Ferner hat der Rechtsanwalt ...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / I. Überblick

Rz. 281 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenso wie in der Hauptsche die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den VV 3200 ff. (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1).[88] Rz. 282 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden...mehr