Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 9/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. 1. Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rspr. orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort no...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist ganz überwiegend begründet. Erstattungsfähig ist neben der zutreffend festgesetzten 1,3-Verfahrensgebühr und der 1,2-Terminsgebühr – beides mit dem Rechtsmittel nicht angegriffen – nur eine Postpauschale i.H.v. 20,00 EUR. Ein Anspruch der Antragsgegner auf Erstattung der Kosten für die...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr d... / 2 Aus den Gründen

1. Soweit sich die Klägerin dagegen wendet, dass die Streithelfer Rechtsanwaltsgebühren für das Berufungsverfahren in Höhe von 2.406,89 EUR (1,9-Verfahrensgebühr gem. Nrn. 3200, 1008 VV in Höhe von 1.227,40 EUR; 1,2-Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV i.H.v. 775,20 EUR; Pauschale gem. Nr. 7002 VV von 20,00 EUR und Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV i.H.v. 384,29 EUR) als erstattungsfä...mehr

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AGS 1/2014, Vertretung eine... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 575 ZPO), sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. 1. Das OLG hat ausgeführt: Ein Verstoß der Beklagten zu 1 gegen das Gebot der Kostengeringhaltung sei nicht ersichtlich. Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, den Beklagten zu 1) bis 4) habe es wegen einer gleichgelagerten Interessenlage unter kostenrech...mehr

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AGS 12/2013, Die Neuregelun... / c) Unbedingter gerichtlicher Verfahrensauftrag muss erteilt worden sein

Darüber hinaus ist klargestellt worden, dass diese Terminsgebühr nur dann anfallen kann, wenn ein unbedingter gerichtlicher Auftrag erteilt worden ist (Vorbem. 3 Abs. 1 VV). Auszug aus der Gesetzesbegründung Die Grenzziehung zwischen der Anwendung des Teils 2 VV für außergerichtliche Tätigkeiten und des Teils 3 VV für das gerichtliche Verfahren führt in der Praxis immer wiede...mehr

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AGS 11/2013, Keine Mindestb... / 3 Anmerkung

"Stets findet Überraschung statt, da, wo man’s nicht erwartet hat"[1] I. Zum Leitsatz 1. Ausgangssituation Die überwiegenden Auffassungen in Rspr. und Lit. wollten sich gegenüber lästigen isolierten Beschwerden gegen Kostenentscheidungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten verschließen. In Familienstreitsachen, Ehesache...mehr

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AGS 11/2013, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV steht dem Beschwerdeführer nicht zu. Diese Gebühr ist verdient, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Sie entsteht nach Nr. 4141 Anm. 1 Nr. 3 VV, wenn unter anderem wie hier sich das gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Revision des Angeklagten erledigt. Dies gilt im Falle eines bereits besti...mehr

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AGS 1/2014, Rechtsanwaltsve... / 1 Sachverhalt

Der Kläger führte vor dem SG, vertreten durch den Beschwerdeführer, eine Untätigkeitsklage (Klageeingang: 11.10.2010), da über den Widerspruch des Klägers gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten vom 7.6.2010, mit dem Leistungen i.H.v. 38,08 EUR zurückgefordert wurden, nicht innerhalb dreier Monate entschieden worden war. Bereits in diesem Widerspruchsverf...mehr

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AGS 12/2013, Streitwertkata... / Streitwertkatalog

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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Betreuungsleistungen (zu § 4 Nr. 16 Buchst. k und Nr. 25 Satz 3 Buchst. c UStG)

Überblick Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ist mit Wirkung zum 1.7.2013 eine Steuerbefreiung für rechtliche Betreuungsleistungen eingeführt worden. Allerdings hatte der BFH während des Gesetzgebungsverfahrens festgestellt, dass sich eine Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen direkt aus der MwStSystRL ableiten lässt. Die Finanzverwaltung wendet die Re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.5 Berechnungsschema Klageverfahren

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Die Prozessführung vor den FG löst – wie das Prozessieren vor allen Gerichten – die Entstehung von Kosten aus. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im ersten Abschnitt des dritten Teils der FGO. Geregelt werden der Kostenbegriff[1], die Kostenpflicht[2], der Umfang der Erstattung von Aufwendungen der Beteiligten[3], die Prozesskostenhilfe[4], die Kostenentscheidung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.1 Verfahrensgebühr

Rz. 4a Für ein Verfahren vor dem FG fällt zunächst eine 1,6-fache Verfahrensgebühr an. Sie entsteht allgemein für die Information des Gerichts und für das Betreiben des Geschäfts[1]. Bei vorzeitiger Erledigung oder bei Verhandlung über nicht anhängige Ansprüche reduziert sie sich auf das 1,1-fache der Gebühr[2]. Wird der Anwalt in einem Verfahren für mehrere Auftraggeber täti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Gebühren

Rz. 4 Durch Art. 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRModG) v. 5.5.2004[1] ist die bisherige BRAGO durch das RVG abgelöst worden. Das Gesetz trat am 1.7.2004 in Kraft und gilt für alle Mandate, die nach dem 30.6.2004 erteilt werden[2]. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gibt es nun eine einheitliche Gebührenpraxis auch im Beitrittsgebiet. Die Gebührenermäßigun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6 Gebührentatbestände und -höhe

Rz. 15 Hat das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten oder Beistands für das Vorverfahren für notwendig erklärt, sind die gesetzlich vorgesehenen Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistands, der nach den Vorschriften des StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, stets erstattungsfähig (Abs. 3 S. 1). Gesetzlich festgelegt sind ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.3 Erledigungsgebühr

Rz. 4c Erledigt sich der Rechtsstreit außerhalb des finanzgerichtlichen Verfahrens durch anwaltliche Mitwirkung ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts, so entsteht eine Erledigungsgebühr in Höhe des 1,5-Fachen[1]. Ist über den Gegenstand der Einigung ein finanzgerichtliches Verfahren anhängig, entsteht die Erledigungsgebühr nur i. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Reisekosten

Rz. 8 Die anzusetzende Höhe der Reisekosten ist in Nr. 7003ff. VV RVG geregelt. Geschäftsreise: Eine Geschäftsreise i. S. d. Kostenrechts liegt vor, wenn der Anwalt bei seiner Reise die Grenzen der politischen Gemeinde überschreitet, in der sich seine Kanzlei oder Wohnung befindet. Auf die Entfernung kommt es nicht an. Fahrtkosten: Der Anwalt erhält für die Nutzung seines eigene...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Auslagen

Rz. 5 Mit den Gebühren sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Für die darüber hinausgehenden Auslagen kann der Rechtsanwalt Erstattung verlangen. Diese sind im Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG abschließend geregelt. 3.2.1 Dokumentenpauschale Rz. 6 Der Rechtsanwalt kann für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten eine Pauschale beanspruchen[1]. Diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.2 Post- und Telekommunikationsgebühren

Rz. 7 Wie bisher kann der Anwalt die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen konkret abrechnen und dem Auftraggeber in Rechnung stellen[1]. Der Anwalt kann aber auch, wie bisher, einen Pauschbetrag ansetzen. Er beträgt weiterhin 20 % der Gebühren, höchstens 20 EUR.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Gericht entscheidet durch Urteil oder Beschluss über die Kosten[1]. Es regelt mit der Kostenentscheidung, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, ggf. in welchem Verhältnis diese zu verteilen sind. Die Kostenentscheidung bildet die Grundlage für den Ansatz der Gerichtskosten, das Kostenfestsetzungsverfahren, die Festsetzung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO Vor... / 1.2 Begriff

Rz. 2 Kosten i. S. d. Kostenrechts der FGO sind die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) und die außergerichtlichen Kosten einschließlich derjenigen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens[1]. Gerichtskosten sind die im GKG geregelten Gebühren, die sich nach festen, von der Inanspruchnahme des Gerichts und der Höhe des Streitwerts abhängigen Sätzen richten, sowie die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.1 Dokumentenpauschale

Rz. 6 Der Rechtsanwalt kann für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten eine Pauschale beanspruchen[1]. Diese betrifft fast ausschließlich die Herstellung von Kopien und Ausdrucken. Hierbei sind für die ersten 50 abzurechnenden Seiten pro Seite 0,50 EUR, für jede weitere Seite 0,15 EUR anzusetzen. Für Farbkopien sieht das Gesetz jetzt eine Verdoppelung vor, nämlich fü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1.2 Terminsgebühr

Rz. 4b Eine Beweis- oder Erörterungsgebühr, wie nach der BRAGO, gibt es nicht mehr. An ihre Stelle ist eine Terminsgebühr getreten. Diese beträgt das 1,2-Fache der Gebühr und entsteht bei Teilnahme des Anwalts an der mündlichen Verhandlung, aber auch bei Erörterungs-, und Beweisaufnahmeterminen sowie auch bei Gesprächen außerhalb des Gerichts mit dem Gegner zwecks Erledigung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.4 Umsatzsteuer

Rz. 9 Die USt des Prozessbevollmächtigten auf die Vergütung ist vom Kostenpflichtigen zu erstatten, sofern sie nicht nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt[1]. Ebenfalls nicht erstattet wird die Steuer, wenn der Kostenpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist[2]. Anderenfalls hätte er als Unternehmer den Vorteil des Vorsteuerabzugs und bekäme außerdem die USt (noch einmal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Verfahren

Rz. 3 Kostenfestsetzung kann beantragt werden, wenn ein zur Vollstreckung geeigneter Titel vorliegt[1]. Der Titel braucht nicht rechtskräftig zu sein; vorläufige Vollstreckbarkeit genügt[2]. Auf Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen ergangene Urteile können nur hinsichtlich der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt werden[3]. Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist ausdrück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Erinnerung

Rz. 6 Der Kostenfestsetzungsbeschluss kann mit der Erinnerung an das Gericht angefochten werden. Die Erinnerungsfrist beträgt zwei Wochen[1] und beginnt mit der Zustellung des Beschlusses an die Beteiligten. Diese sind über die Zulässigkeit der Erinnerung zu belehren. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unrichtig erteilt worden, läuft die Erinnerungsfrist nicht. E...mehr

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FoVo 11/2013, Neuregelung der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde am 8.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2013, 3714). Es tritt in zwei Stufen zum 9.10.2013 sowie zum 1.11.2014 in Kraft. Die neuen Informations- und Mitteilungspflichten, die nach § 11a RDG und § 43d BRAO gleichermaßen für Rechtsanwälte und Inkassounternehmen gelten, sind mit einer Übergangsregelung versehen und...mehr

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ZFS 11/2013, Onderka: Anwaltsgebühren in Verkehrssachen, 4. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 216 Seiten, 39 EUR, ISBN 978-3-8240-1248-0

Die Unfallregulierung und die damit einhergehende anschließende Abrechnung der Anwaltsgebühren gehört zum Anwaltsalltag nahezu jeder Kanzlei. Umso ärgerlicher ist es, gerade in diesem Bereich Gebühren zu verschenken. Denn jeder Verkehrsunfall ist anders, so dass standardisierte Abrechnungen dem Einzelfall gebührentechnisch oft nicht vollständig gerecht werden können. Aus dies...mehr

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ZFS 11/2013, Festsetzung der Kosten des vor Terminsbestimmung beauftragten Unterbevollmächtigten

ZPO § 91 Abs. 1; VV RVG Nr. 3401 3402 Leitsatz Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten bereits vor der Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung steht der Festsetzung der Kosten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn anschließend ein Termin bestimmt wird, der später infolge der Rücknahme der Klage aufgehoben wird. OLG Celle, Beschl. v. 31.7.2013 – 2 W 163/13 Sachve...mehr

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ZFS 11/2013, Festsetzung de... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Nach der st. Rspr. des BGH, dessen Voraussetzungen das OLG Celle hier offensichtlich als erfüllt angesehen hat, sind die Terminsvertreterkosten dann erstattungsfähig, wenn durch die Tätigkeit des Terminsvertreters erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart worden sind, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch d...mehr

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FoVo 11/2013, Einigungsgebü... / Leitsatz

Unterzeichnet der Schuldner zwar eine schriftliche Teilzahlungsvereinbarung nicht, nimmt jedoch die darin vereinbarten Ratenzahlungen auf, so kommt durch Aufnahme der Ratenzahlungen eine konkludente Zahlungsvereinbarung i.S.d. Nr. 1000 Abs. 1 RVG-VV mit dem Gläubiger zustande mit der Folge, dass die Einigungsgebühr beim Vertreter des Gläubigers anfällt und vom Schuldner zu e...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / h) § 14 RVG

Betragsrahmengebühren sind so ausgestaltet, dass sie eine Betragsuntergrenze sowie eine Betragsobergrenze nennen. Hieraus wird im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Falls eine angemessene Vergütung errechnet. Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der a...mehr

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AGS 10/2013, Anwaltsvergütung im Sozialrecht. Von Rechtsanwalt Dirk Hinne. Erläuterungen und Gestaltungsvorschläge für die Abrechnungspraxis nach der RVG-Reform 2013. 2. Aufl., 2013. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden. 158 S. 19,00 EUR.

Gerade im Sozialrecht haben sich durch das 2. KRMoG zahlreiche Änderungen ergeben. Abgesehen davon, dass auch hier die Gebührenrahmen angeboten worden sind, hat der Gesetzgeber die ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung (Nr. 2401 und 3102 VV) aufgehoben und statt dessen eine Gebührenanrechnung eingeführt (Vorbem. 2.3. Abs. 4 VV). Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich der Te...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des AG hat Erfolg. Sie führt dazu, dass die für die – ehemals selbstständigen, von der Rechtspflegerin dem vorliegenden Beratungshilfeverfahren hinzuverbundenen Beratungshilfeangelegenheiten "Auseinandersetzung der Ehewohnung" und "Kindesunterhalt" zugunsten des Antragstellers eine weitere Vergütung in Höhe von ...mehr

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AGS 10/2013, Ausschluss der... / 2 Aus den Gründen

II. Der Antrag, gem. § 17a Abs. 3 S. 2 GVG vorab die Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Beschluss des SG festzustellen, ist unzulässig. Nach § 17a Abs. 3 S. 2 GVG hat das Gericht nur dann vorab zu entscheiden, wenn eine Partei die Zulässigkeit des Rechtsweges rügt. Der Anwendungsbereich der §§ 17 bis 17b GVG ist allerdings auf die Frage des Rechtsweges beschränkt und gilt ...mehr

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zfs 10/2013, Verzicht auf D... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Bei Rahmengebühren – wie sie hier mit Rücksicht auf die Gebührentatbestände der Nr. 5100, 5109, 5113 VV RVG im Streit stehen – bestimmt der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- u...mehr

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AGS 10/2013, Bewilligung nu... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Staatskasse ist unbegründet. Der Kostenrichter hat zutreffend die zu zahlende Vergütung so festgesetzt, wie es der Beschwerdegegner beantragt hatte. Der Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens umfasst die Verfahrens- und die Terminsgebühr dem Grund und der Höhe nach. In der Begründung hat der Kostenrichter das aktuelle Meinungsspektrum zu der Pro...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / f) Einzeltätigkeiten

Abschnitt 3 des Teils 4 VV regelt dann systematisch die Einzeltätigkeiten.[45] Wie Vorbem. 4.3 VV klarstellt, entstehen die Gebühren dort nur, wenn dem Rechtsanwalt sonst die Verteidigung oder Vertretung nicht übertragen ist.[46] Er darf also kein Vollverteidiger sein. Beschränkt sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die Geltendmachung oder Abwehr eines aus der Straftat e...mehr

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AGS 10/2013, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 793, 567 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig jedoch nicht begründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das AG sowohl die von der Gläubigerin geltend gemachten anwaltlichen Gebühren für die Erwirkung eines vorangegangenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als auch die Auskunftskosten abgesetzt. a) Der Gläubiger kann gleic...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / b) Terminsgebühr

Die entsprechende Terminsgebühr für die Verfahrensgebühr Nr. 4200 VV ist in Nr. 4202 VV genannt. Die Terminsgebühr nach Nrn. 4202, 4203 VV entsteht innerhalb einer strafvollstreckungsrechtlichen Angelegenheit nur einmal,[33] unabhängig davon, wie viele Termine stattfinden.[34] Die Terminsgebühr fällt auch nur in gerichtlichen Terminen an.[35] Finden anderweitige Termine stat...mehr

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AGS 10/2013, Aufhebung und ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 575 ZPO), wobei insbesondere ein Mindestbeschwerdewert wie für die sofortige Beschwerde in § 567 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 28.10.2004 – III ZB 41/04, NJW-RR 2005, 939), und auch begründet. 1. Das LG hat, soweit noch von Interesse, ausgeführt: Eine weitere Terminsgebühr mit einer weiteren Aus...mehr

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AGS 10/2013, Vergütung für ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und wird durch die durch das 2. KostRMoG in § 19 RVG neu eingefügte Nr. 10a[1] jetzt nochmals ausdrücklich klargestellt: § 19 Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen (1) Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zus...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / a) Verfahrensgebühr (Nr. 4200 VV)

Nach Nr. 4200 VV erhält der Verteidiger eine Verfahrensgebühr für ein Verfahren über die Erledigung oder Aussetzung der Maßregel der Unterbringung, für die Aussetzung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe oder einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder für den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung oder den Widerruf der Aussetzung einer Maßregel der Besserung und Sich...mehr

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zfs 10/2013, Verzicht auf D... / 3 Anmerkung:

Abweichend von § 19 Abs. 8 BRAGO, der ausdrücklich vorgeschrieben hatte, dass das Vergütungsfestsetzungsverfahren für Rahmengebühren nicht gelte, lässt § 11 Abs. 8 RVG die Festsetzung von Rahmengebühren unter zwei verschiedenen Voraussetzungen zu. Nach § 11 Abs. 8 S. 1 Hs. 1 RVG kommt die Vergütungsfestsetzung von Rahmengebühren einmal in Betracht, wenn (nur) die Mindestgebüh...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / 1. Grundgebühr

In der Praxis weit verbreitet ist auch der Ansatz einer Grundgebühr in der Strafvollstreckung. Auch wenn von der Systematik her ebenfalls eine erste "Befassung" mit dem Sachverhalt erst in der Strafvollstreckung erfolgen kann und damit eine vergleichbare Einarbeitung auch dort notwendig werden kann, findet die Grundgebühr in der Strafvollstreckung keine Anwendung. Sie entste...mehr

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FoVo 10/2013, Zahlung nach ... / II. Die Lösung

Keine eigene Angelegenheit … Bei der anwaltlichen Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis handelt es sich nicht um eine besondere Angelegenheit im Sinne des § 18 Abs. 1 RVG, sondern lediglich um eine Vorbereitungshandlung für die spätere Vollstreckungshandlung. Eine gesonderte Vergütungspflicht für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeic...mehr

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AGS 10/2013, Mehrere Beratu... / 2 Anmerkung

Das LG orientiert sich an der überwiegenden und auch zutreffenden Auffassung der Gerichte und in der Literatur, dass § 16 Nr. 4 RVG, wonach eine Scheidungssache oder ein Verfahren über die Aufhebung einer Lebenspartnerschaftssache und die Folgesachen als ein Verfahren gelten, in Beratungshilfeangelegenheiten weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist. Diese Auffassung ...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / d) Erhöhungstatbestände

Sowohl für die bislang genannten Verfahrens- wie auch für die genannten Terminsgebühren bestehen – systematisch jeweils in der Folgebestimmung geregelt – Erhöhungsmöglichkeiten. So können die Verfahrens- und Terminsgebühren mit Zuschlag gewährt werden. Sie fallen – wie im Hauptverfahren auch – dann an, wenn Erschwernisse wie Haft[37] oder Unterbringung hinzukommen,[38] die e...mehr

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AGS 10/2013, Gesonderte Ang... / 3 Anmerkung

Ausgehend von der bis zum 31.7.2013 geltenden Rechtslage ist die Entscheidung zutreffend. Nach der bisherigen Fassung des RVG war strittig, unter welchen Voraussetzungen ein Gerichtsstandsbestimmungsverfahren mit zur Hauptsache zählte und wann es eine gesonderte Vergütung auslöste. Unstrittig war nur der Fall, dass es im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren auch zur Bestimmung e...mehr

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AGS 10/2013, Vergütungsansp... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG). Der Senat entscheidet darüber, unabhängig von einer Übertragung der Sache durch den Einzelrichter, in der Besetzung mit drei Richtern, da auch der angefochtene Beschluss in dieser Besetzung ergangen ist (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1, Hs. 2 RVG) In der Sache führt das Rechtsmittel zur Aufhebung des an...mehr