Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / 1. Fall des Thüringer OVG im Beschl. v. 26.8.2020 – 4 VO 390/20

Mit seiner vor dem VG Weimar erhobenen Klage hatte der Kläger von der Beklagten die Rückzahlung von Straßenausbaubeiträgen verlangt. Am 10.4.2019 fand vor dem zuständigen Einzelrichter ein Erörterungstermin statt, an dem der Kläger, nicht aber sein Prozessbevollmächtigter, teilgenommen hat. In diesem Erörterungstermin schlossen die Beteiligten einen Vergleich, nach dem der K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2018, Gebührentipps ... / 3. Darlegung im Kostenfestsetzungsverfahren

Nur kurze Zeit nach Inkrafttreten des RVG hatte der BGH die Auffassung vertreten, für die Festsetzung der Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG sei der Abschluss eines Vergleichs i.S.v. § 779 BGB und die Protokollierung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erforderlich (BGH RVGreport 2006, 234 [Hansens] = AGS 2006, 403 m. Anm. N. Sch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2019, Das Quotenvorr... / a) Abrechnung mit dem Versicherer

Hier ist die Abrechnung relativ einfach. Der Mandant erhält letztlich aus Versicherungsleistung und Kostenerstattung sämtliche Kosten gedeckt. Beispiel 2: Wie Beispiel 1; jedoch sind die Kosten des Rechtsstreits zu 40 % dem Mandanten auferlegt worden und zu 60 % dem Beklagten. An der Abrechnung gegenüber dem Mandanten ändert sich gegenüber dem Beispiel 1 nichts. Auch der Rechts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / b) Die Auffassung des BGH

Der BGH hat sich jüngst (RVGreport 2020, 222 [Hansens]) der erstgenannten Auffassung angeschlossen, wonach die mehrfache Beantragung von Zwangsgeld oder Zwangshaft i.R.d. Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO eine einzige besondere Angelegenheit bis zur Erzwingung der betreffenden Handlung darstellt. Hierzu hat sich der BGH auf den Gesetzeswortlaut des § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2024, Grundlegendes z... / 2. Maßgebliche Rechtsquellen

Es gibt viele Rechtsnormen, die unmittelbar oder mittelbar die Tätigkeit des Rechtsanwalts beeinflussen, wobei einige der Rechtsnormen nicht nur an die jeweiligen Berufsträger, sondern auch an allgemeine Adressaten gerichtet sind. Spezielle Normen setzen den Beruf des Rechtsanwalts voraus oder statuieren für diesen bestimmte Rechte und Pflichten, wobei Oberbegriff aller dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2024, Anwaltsmagazin / 1.2 Entwurf zur Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung vorgelegt

Bereits auf dem diesjährigen Deutschen Anwalts­tag in Bielefeld hatte Bundesjustizminister Buschmann die Erhöhung der Anwaltsvergütung angekündigt. Einige Wochen später meldete sein Haus Vollzug: Am 18. Juni veröffentlichte das BMJ einen Referentenentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025), in dem u....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / bb) Reichweite der Einwendungen

In der Praxis wird vielfach nicht berücksichtigt, dass gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG bei Erhebung außergebührenrechtlicher Einwendungen die Festsetzung abzulehnen ist, soweit der Antragsgegner diese Einwendungen erhoben hat. Dies ist insb. dann von praktischer Bedeutung, wenn sich die außergebührenrechtlichen Einwendungen des Antragsgegners nicht gegen den gesamten im Vergütungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2024, Anwaltsmagazin / 1.1 BRAK kritisiert Länderjunktim zur Gebührenanpassung

Die Bundesrechtsanwaltskammmer hat kritisiert, dass die Bundesländer die vom BMJ geplante Anpassung der Anwaltsgebühren (vgl. dazu ZAP 2024, 659 f.) auch diesmal an eine parallele Erhöhung der Gerichtskosten geknüpft haben. In einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der BRAK-Mitteilungen (2/2024, 65) führt BRAK-Präsident Wessels aus, die Forderung der Länder, eine Steigerung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2021, Was bringt das ... / IV. Angelegenheit bei der Streitverkündung

Nach derzeitigem Recht folgt aus § 19 Abs. 1 RVG, dass die Streitverkündung zum Rechtszug gehört. Dies hat zur Folge, dass die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der Streitverkündung durch die im gerichtlichen Verfahren entstehende Verfahrensgebühr und ggf. durch die dort entstehende Termins- und Einigungsgebühr abgegolten wird. Durch die Einfügung eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 50. Zwei-Jahres-Frist

Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit (BGH AGS 2010, 477; OLG München AGS 2006, 369). Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2024, Gebührentipps ... / aa) Vergütung des Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten

Für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten, der seine Gebühren nach Teil 3 VV RVG abrechnet, gehört die Tätigkeit im – erstinstanzlichen – Ablehnungsverfahren gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG zu den Neben- oder Abwicklungstätigkeiten des Rechtszuges und wird deshalb durch die in der Hauptsache verdiente Verfahrensgebühr abgegolten (so BGH, Beschl. v. 7.11.2018 – IV ZB 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2017, Überblick zur ... / e) Sühnetermin nach § 380 StPO

Nach § 380 StPO muss bei den dort genannten Straftatbeständen vor Einreichung einer Privatklage ein Sühneversuch vor einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde erfolglos durchgeführt worden sein. Anderenfalls ist eine auf diese Straftatbestände gestützte Privatklage unzulässig. Kommt es zu einem solchen Sühnetermin und nimmt der Anwalt daran te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 4. Weitere Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz

Im Weiteren sollen noch einige Änderungen überblicksartig dargestellt werden: Erhöhung des Regelwertes in Kindschaftssachen auf 4.000 EUR, § 45 FamGKG n.F.; Änderungen im Gerichtsvollzieherkostengesetz; Einführung einer Gebühr in Verfahren über die Erteilung einer Bescheinigung, die die Annahme des Amts als Testamentsvollstrecker bestätigt, vgl. Nr. 12413 GNotKG; Deckelung der G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / a) Unterschiedliche Fälligkeitszeitpunkte

Zum einen ist – wie vorstehend erwähnt – der Antrag gem. § 33 Abs. 2 S. 1 RVG erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. Dies kann bei den an einem gerichtlichen Verfahren beteiligten Rechtsanwälten zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Fall sein. Endet bspw. infolge der Kündigung des Anwaltsvertrages das Mandat des Klägervertreters noch vor der mündlichen Verhandlung, so ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 8+9/2020, Wertfestsetzu... / 3 Anmerkung

Die Ausführungen des FamG und des OLG sind durchaus interessant. Leider wird aber von beiden Gerichten übersehen, dass in einem Verfahren auf Bestellung eines Vormunds – jedenfalls im ersten Rechtszug – gar keine wertabhängige Gerichtsgebühr erhoben wird. Es entsteht nämlich die Gebühr gem. Nr. 1311 FamGKG-KostVerz., die sich nach dem Wert des Vermögens richtet. In Blick ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 19. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren: Stellt der Auftrag des weiteren Auftraggebers eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar, richtet sich die Vergütung nach neuem Recht. Wird durch das Hinzutreten des neuen Auftraggebers jedoch lediglich die bereits besteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 20/2020, Terminsgebühr: Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs

(BGH, Beschl. v. 7.5.2020 – V ZB 110/19) • Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Variante 3 RVG-VV genügt der Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs; nicht erforderlich ist, dass der Vergleich protokolliert oder sein Zustandekommen gem. § 278 Abs. 6 ZPO seitens des Gerichts festgestellt wird. Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Varian...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / VII. Rückforderung wegen überzahlter PKH-/VKH-Anwaltsvergütung

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass dem im Wege der PKH oder VKH beigeordneten Rechtsanwalt nach Auffassung der Staatskasse eine zu hohe Anwaltsvergütung ausgezahlt worden ist. Dies kann seinen Grund etwa darin haben, dass der beigeordnete Anwalt aus der Staatskasse einen höheren Vorschuss nach § 47 RVG erhalten hat als letztlich die tatsächlich entstandene Vergütu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / 2. Gebührentipp

Gebührentipp: Der im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG in Anspruch genommene Antragsgegner hat bei Erhebung des Einwandes, er habe die Vergütungsforderungen ganz oder teilweise erfüllt, darzulegen, wann und auf welche Weise er den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts (teilweise) erfüllt haben will (s. OLG Köln RVGreport 2012, 297 [Hansens] = AGS 2013, 19 = JurBür...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / c) Abweichende Auffassung führt zu merkwürdigem Ergebnis

Ferner hat das OLG Hamburg seine Auffassung darauf gestützt, dass die abweichende Auffassung zu einem "sehr merkwürdigen Ergebnis" führen würde. Wenn sich die Beteiligten in einem Sorgerechtsverfahren über das Umgangsrecht für die Zeit bis zu einer Entscheidung zum Sorgerecht einigen würden, wäre zweifellos eine Einigungsgebühr nach Abs. 5 S. 2 der Anm. zu Nr. 1000 VV RVG an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2022, Gebührentipps ... / aa) Rechtsanwalt hat sich Erhöhung vorbehalten

Der Rechtsanwalt hat sich eine Erhöhung ausdrücklich vorbehalten. Dem widerspricht N. Schneider (AnwKomm-RVG/N. Schneider, a.a.O., § 14 Rn 78 und NJW-Spezial 2014, 91), der eine Bestimmung einer Rahmengebühr unter Vorbehalt für unzulässig hält. Wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht noch nicht ausüben könne, weil die Sache noch nicht erledigt sei, dann könne er einen Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2017, Streitwert eine... / 2 Anmerkung

Einen "Streitwert" im Verfahren der Richterablehnung gibt es nicht, da durchweg durch alle Gerichtsbarkeiten in solchen Beschwerdeverfahren Festgebühren erhoben werden (hier Nr. 1812 GKG KostVerz.). Werden aber keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben, dann ist eine Streitwertfestsetzung sinnlos und gegebenenfalls auf Beschwerde hinaufzuheben. Lediglich für die Anwaltsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2017, Differenzgebühren als Kosten des Vergleichs

ZPO § 91; RVG VV Nrn. 3101, 3104 Leitsatz Haben die Parteien in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gesondert geregelt, so erstreckt sich die für den Vergleich vereinbarte Kostenaufhebung auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Auch die Terminsgebühr ist in diesem Fall regelmäßig nicht aus dem höheren Vergleichswert, son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 25. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann, wenn dem Anwal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 8+9/2020, Prüfung der E... / 3 Anmerkung

Zutreffend an der Entscheidung ist lediglich, dass es sich bei einer Restitutionsklage nicht um ein Rechtsmittel handelt. Die Rechtsmittel nach der ZPO finden sich in Buch 3 der ZPO. Die Restitutionsklage ist vielmehr in Buch 4 (Wiederaufnahme des Verfahrens) geregelt. Ansonsten ist an der Entscheidung alles falsch, was man falsch machen kann. Ein Formverstoß einer Vergütungsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2017, Terminsgebühr bei außergerichtlicher Besprechung

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 Leitsatz Die Regelung in Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV ist grundsätzlich weit auszulegen. Das Bemühen der Prozessbevollmächtigten um eine außergerichtliche Erledigung soll – auch zur Entlastung der Gerichte – durch das Entstehen der Terminsgebühr bereits für eine außergerichtliche Besprechung honoriert werden. Insofern ist ein Einigungswille keine Vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2019, Reisekostenerstattung: Unterbevollmächtigter

(LG Wuppertal, Beschl. v. 10.12.2018 – 16 T 76/17) • Die Reisekosten eines Unterbevollmächtigten sind bei einem Rechtsanwalt, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattungsfähig, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Die Hinzuz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2015, Richterliche Druckbremse

Das zügige Lesen und abschließende Sichten von Dokumenten nebst Literatur gehört zweifelsohne zu einer der Primärtugenden jeder anwaltlichen Berufsausübung. Was der Anwalt im Rahmen seines Aktenstudiums liest, entscheidet nur er selbst! Gilt dieses eherne Prinzip dabei aber nur für papiergebundene Dokumente? Hat mithin auch ein Verteidiger ein "Recht auf Aktenberge", wenn ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2017, Gegenstandswert eines Ordnungsgeldverfahrens

RVG §§ 25 Abs. 1 Nr. 3, 33; ZPO § 890 Leitsatz Der Gegenstandswert eines Ordnungsgeldverfahrens bemisst sich nach dem Hauptsachewert des Unterlassungsanspruchs. Bei "dem Wert, den die zu erwirkende Unterlassung für den Gläubiger hat" handelt es sich um nichts anderes als um eine Umschreibung für den Wert der Hauptsache bzw. – im Falle der Vollziehung einer einstweiligen Verfügu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 0809/2019, Gegenstandwe... / Leitsatz

Besteht für die Gerichtsgebühren eine Festgebühr, ist auf Antrag der Wert der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen (§ 33 RVG). Für die Beschwerde hiergegen gilt die Vorschrift des § 33 Abs. 1 RVG. Der Wert des Vollstreckungsverfahren nach § 890 ZPO ist im Allgemeinen mit einem Bruchteil des Ausgangsstreitwerts im Erkenntnisverfahren zu bemessen. Gibt der Gläubiger für das Voll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08-09/2018, Terminsgebü... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 85 FamFG, 104 Abs. 3, 576 Abs. 1, Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Nach § 15 Abs. 2 RVG kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal in dem jeweiligen Rechtszug fordern. Diese allgemeine gebührenrechtliche Regelung schließt jedoch nicht aus, dass für verschiedene Bevollmächtigte eines Verfahrensbeteiligten dieselben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / IV. Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwalts bei Nichtzahlung der Vergütung

Derjenige Rechtsanwalt, dessen Vergütung entweder gar nicht oder nicht in voller Höhe durch einen von ihm geforderten Vorschuss nach § 9 RVG gedeckt ist, steht häufig vor der Situation, dass sein Mandant nach Beendigung des Mandats keinen gesteigerten Wert darauf legt, die angefallene und fällige Anwaltsvergütung zu zahlen. In diesem Fall kann der Rechtsanwalt, der in einem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / a) Terminsgebühr

Hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten bei Aufruf der Sache keine Kenntnis von der vorherigen (Teil-)Klagerücknahme, so kann der Beklagte gleichwohl nicht die Terminsgebühr nach dem (unverminderten) Hauptsachewert mit der Begründung erstattet verlangen, er habe ja von der Klagerücknahme keine Kenntnis gehabt. Erstattungsfähig können nämlich nur tatsächlich angefallene ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2023, Gebührentipps f... / a) Fall des BGH

In seinem Urt. v. 3.3.2022 – IX ZR 78/20 (AGS 2022, 350 [Hansens] = zfs 2022, 581 m. Anm. ders.) hatte der BGH über die Frage zu entscheiden, ob die Zahlungen der Schuldnerin an eine Rechtsanwältin als kongruente Leistungen i.S.d. § 131 InsO anzusehen sind. Die Schuldnerin, eine Holding eines weltweit agierenden Photovoltaik-Konzerns, geriet im Jahre 2011 in eine finanzielle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 0809/2019, Einigungsgebühr bei Zwischenvereinbarungen über ein Umgangsrecht

RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV ist nicht angefallen, wenn beide Elternteile vor dem FamG eine ausdrücklich als "Zwischenvereinbarung" titulierte Regelung über das Umgangsrecht getroffen haben und hierdurch der Streit oder die Ungewissheit über das erstrebte Umgangsrecht eines Elternteils nicht beseitigt worden ist. Die Einigungsgebühr nach Nr. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 2. Werbung für kostenlose Erstberatung

In einem weiteren, in jeder Hinsicht begrüßenswerten Urteil zum anwaltlichen Gebührenrecht entschied der Anwaltssenat des BGH jüngst (Urt. v. 3.7.2017 – AnwZ [Brfg] 42/16, ZAP EN-Nr. 517/2017), dass das Angebot einer kostenlosen Erstberatung (im Verkehrsrecht) durch eine Rechtsanwaltskanzlei berufsrechtlich zulässig ist (s. auch ZAP Anwaltsmagazin 16/2017, S. 832). Damit hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2017, Postentgeltpauschale ohne Nachweis aufschlüsselbarer Kosten

RVG VV Nr. 7002 Leitsatz Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV aus, sodass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, auch wenn aufgrund von Flatrateverträg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / 4. Ergebnis

Nach hier vertretener Ansicht ist § 628 Abs. 1 S. 2 BGB dann entsprechend anzuwenden, wenn keine der beiden Seiten die Niederlegung des Mandats verschuldet hat. Denn in diesem Fall hat der Gesetzgeber mit § 628 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB eine Wertentscheidung getroffen, nach welcher der Rechtsanwalt das Vergütungsrisiko zu tragen hat. Eine uneingeschränkte Anwendung des § 54 RVG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2020, Anwaltsmagazin / 8 Unwirksamkeit von 15-Minuten-Zeittaktklauseln

Der BGH hat kürzlich ein Machtwort gesprochen: Die verbreitete formularmäßige 15-Minuten-Zeittaktklausel bei anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen ist unwirksam. Umstritten war die Klausel schon lange. Insbesondere an der 15-Minuten-Klausel, wonach bei einem Zeithonorar für jede angefangene Viertelstunde 15 Minuten abgerechnet werden können, schieden sich die Geister. Deshal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2021, Was bringt das ... / XI. Änderungen bei den Werten

Die Gegenstandswerte nach den §§ 23a bis 31b RVG sind durch das KostRÄG 2021 nicht geändert worden. Jedoch wirken sich Änderungen von Wertvorschriften in den Gerichtskostengesetzen direkt auf die Berechnung der Anwaltsgebühren aus, weil sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschrifte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 9/2017, Behandlung der ... / 3 Anmerkung

Mit rechtkräftigem Abschluss des Verfahrens ist die Angelegenheit erledigt. Wird der Anwalt nach Ablauf von mehr als zwei Kalenderjahren im Überprüfungsverfahren beauftragt, liegt insoweit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG eine neue Angelegenheit vor, die nach Nr. 3403 VV zu vergüten ist. Der Wert richtet sich nach § 23a RVG. Allerdings wird der Anwalt niemals im PKH- oder VKH-Bewill...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 : Terminsgebühr allein aus Anlass von Telefonaten mit Berichterstatter?

Frage: In Honorargestaltung für Steuerberater 10/2020 hatten Sie in dem Beitrag mit dem Titel "Wer muss (sich) mit wem (be)sprechen?" auf eine für Steuerberater erfreuliche Entscheidung des FG Düsseldorf hingewiesen. Die Notwendigkeit einer "Besprechung" setzt nach dieser Entscheidung (FG Düsseldorf, Beschluss v. 14.1.2020, 11 Ko 186/19 KF, DStR 2020, S. 614) nicht voraus, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 5. Einstweiliges Anordnungs- und Arrestverfahren

In Familienstreitsachen kann das Gericht auch einen Arrest anordnen (§ 119 Abs. 2 S. 1 FamFG). Das Arrestverfahren bildet wegen § 17 Nr. 4 Buchst. a RVG gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine besondere Angelegenheit. Aber auch im Verhältnis zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren handelt es sich um eine besondere Angelegenheit, so dass der Anwalt eine gesonderte Vergütung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / c) Gegenstandswert

Das OLG Stuttgart (a.a.O.) musste sich hier nicht mit der Frage befassen, wie sich der Gegenstandswert im Verfahren über die Androhung von Ordnungsmitteln bestimmt, weil das LG Stuttgart den Streitwert auf 60.000 EUR festgesetzt hat, der damit gem. § 32 Abs. 1 RVG auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgeblich war. Die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 3/2024, Gebührentipps f... / d) Streitwertregelungen unbeachtlich

Ein Teil der Instanzgerichte hat sich mit der Begründung gegen eine Anrechnung der Geschäftsgebühr im der vorliegenden Fallgestaltung gewandt, der für die Berechnung der Verfahrensgebühr maßgebliche Streitwert bestimme sich nach der Höhe der – den alleinigen Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens bildenden – Ansprüche auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten, woh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2017, Anwaltliche Auslagenpauschale: Kommunikation über E-Mail

(OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.5.2017 – 18 W 195/16) • Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per E-Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG aus, so dass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2024, Basiswissen: Da... / 3. Vergleich

Die Beteiligten können nach näherer Maßgabe von § 101 Abs. 1 zu Protokoll des Gerichts einen Vergleich schließen, um den geltend gemachten Anspruch vollständig oder zum Teil zu erledigen. Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Beteiligten einen in der Form eines Beschlusses ergangenen Vorschlag des Gerichts schriftlich oder durch Erklärung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / V. Verlängerungsverfahren

Die nach dem GewSchG erlassenen Maßnahmen sollen befristet werden (§§ 1 Abs. 1 S. 2, 2 Abs. 2 S. 1, 2 GewSchG). Die Frist kann verlängert werden. Auf die Verlängerungsverfahren findet die Regelung des § 16 Nr. 5 RVG [9] und auch Vorbem. 1.4 Abs. 2 S. 1 FamGKG-KostVerz. keine Anwendung.[10] Es entsteht deshalb stets eine gesonderte Anwaltsvergütung, ohne dass Anrechnungsvorschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 9/2019, Probleme der We... / 3. Anwaltsgebühren

Auch für die Anwaltsgebühren hat dies Bedeutung. So würde man im Beispiel bei wörtlicher Anwendung der Wertfestsetzung eine anwaltliche Verfahrensgebühr zu 1,3 aus 30.000 EUR annehmen und unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 RVG eine 0,8 Verfahrensdifferenzgebühr aus 80.000 EUR. Die Terminsgebühr würde sich aus 110.000 EUR berechnen. Bei der Einigungsgebühr wäre bei wörtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2021, Gebührentipps ... / 3. Kein Anspruch auf Verzugspauschale

Weil das RVG schon die Verzinsung des Vergütungsanspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse nicht regelt, gilt dies nach den weiteren Ausführungen des LAG Sachsen-Anhalt erst recht für den Unterfall der gesetzlichen Verzinsung bei Verzug, nämlich bei der Verzugspauschale des § 288 Abs. 5 BGB. Auch deren Anwendung sei in den §§ 48–55 RVG nicht vorgeseh...mehr