Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 40 Übergangsrecht / 30. Hebegebühr

Rz. 81 Die Auszahlung von Fremdgeldern oder dass Weiterleiten von Kostenbarkeiten ist stets eine gesonderte Angelegenheit.[21] Es kommt also nicht auf die zugrunde liegende Angelegenheit an. Da die Gebühr mit der Auszahlung entsteht, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG maßgebend, wann der Auftrag zur Auszahlung erteilt worden ist. Da sich allerdings bei der Hebegebühr durch das Ko...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 34. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 86 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / b) Tätigkeit nur im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren

Rz. 6 Wird der Anwalt ausschließlich im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe tätig, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung. Allerdings erhält er auch hier in mehreren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren desselben Rechtszugs die Gebühren nur einmal (§ 16 Nr. 3 RVG). Beispiel 4: Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Der Anwalt beantragt...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / a) Einigung über weiteres Berufungsverfahren

Rz. 29 Soweit ein anderes Berufungsverfahren mitverglichen wird, entsteht eine 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr (Nr. 3202 Nr. 2 VV) und eine einheitliche 1,3-Einigungsgebühr (Nr. 1004 VV). Beispiel 10: Einigung über weiteres Berufungsverfahren In einem Berufungsverfahren (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageford...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Das Verfahren über die in Teil 3 Abschnitt 5 VV geregelten Rechtsbeschwerden ist nach § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Gebührenangelegenheit. Rz. 5 Mehrere Rechtsbeschwerden sind jeweils gesonderte Angelegenheiten (§ 15 Abs. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn aufgrund einer ersten Rechtsbeschwerde die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben wird, und gegen die neue Entscheidung ...mehr

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§ 35 Strafsachen / gg) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 61 Wird aus einem Ermittlungsverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal.[23] Das gilt auch für die Grundgebühr (Nr. 4100 VV).[24] Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Die Grundgebühr entsteht all...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / II. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels bei Wertgebühren

Rz. 11 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in einem Verfahren prüfen, in dem sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG oder § 3 Abs. 1 S. 2 RVG), so erhält er die Gebühren nach den Nrn. 2100, 2101 VV. Das gilt auch dann, wenn in Verfahren nach Teil 4 bis 6 VV ausnahmsweise einmal wertabhängige Gebühren anfallen, wie z.B. bei Einzi...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / bb) Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert eines Verfahrens über einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens richtet sich mangels eines gerichtlichen Streitwerts und mangels einer gesonderten Regelung in § 26 RVG nach § 25 Abs. 2 RVG. Sein Wert ist nach billigem Ermessen zu bestimmen. Der BGH[13] geht von der Hälfte des Werts des Versteigerungsverfahrens aus, da die Einstellung nur einen Au...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 36 Im Verfahren auf Anordnung eines Arrests oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (im folgenden Anordnungsverfahren) entsteht für das Betreiben des Geschäfts zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 VV ermäßigt sich die Gebühr auf 0,8. Rz. 37 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verf...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 3. Anfechtung eines Vergleichs

Rz. 30 Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[5] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem 31.12.2020 angefochten worden ist. Beispiel 14: Anfechtung eines Prozessvergleichs (I) Im Juli ...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 25 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Aussicht einer Berufung oder Revision eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 10: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens Der am BGH zug...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 72. Widerspruch und Klageverfahren

Rz. 151 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[44] Siehe auch "Mahnve...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / b) Terminsgebühr

Rz. 23 Kommt es zu einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, erhält der Anwalt auch eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Möglich sind hier gerichtliche Termine (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV), die Teilnahme an einem Sachverständigentermin (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV) oder auch die Mitwirkung an Besprechungen zu Erledigung oder Vermeidung eines Verfahrens (Vorbem. 3 Abs. 3 ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (4) Sonderfall: Termin im Güterichterverfahren

Rz. 86 Auch die Teilnahme an einem Termin in einem Güterichterverfahren löst die Terminsgebühr aus,[43] wobei offenbleiben kann, ob diese nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV[44] ausgelöst wird oder nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV.[45] Zutreffend dürfte es sein, diesen Termin nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV als einen außergerichtlichen Termin anzusehen (arg. e § 19 Abs. 1 S...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Überblick

Rz. 92 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bestimmen sich die Gebühren nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 93 Während im RVG zunächst nur das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht geregelt war (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV), ist durch das 2....mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / cc) Säumnis bei wechselseitigen Berufungen

Rz. 70 Kommt es zu wechselseitigen Berufungen, kann im Falle der Säumnis sowohl eine 1,2- als auch eine 0,5-Terminsgebühr anfallen. Beispiel 29: Wechselseitige Berufungen, Säumnis des Berufungsklägers Auf die Klage über 20.000,00 EUR hat das Gericht den Beklagten auf Zahlung von 10.000,00 EUR verurteilt. Der Kläger legt gegen die Abweisung der Klage Berufung ein. Der Berufung...mehr

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§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / II. Geschäftsgebühr

Rz. 10 Beispiel 1: Tätigkeit im Güteverfahren Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem obligatorischen Streitschlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO (Gegenstandswert: 2.500,00 EUR).mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 8. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 97 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur im Kostenpunkt ab und übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR nicht, ist die Beschwerde unzulässig (§ 567 Abs. 2 ZPO). Es ist dann allerdings die Erinnerung nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 2 RpflG gegeben, über die der Richter entscheidet, wenn ihr der ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / cc) Aussöhnungsgebühr

Rz. 22 Strittig ist, ob im Rahmen der Beratungshilfe eine Aussöhnungsgebühr für die Aussöhnung von Eheleuten oder Lebenspartnern entsprechend Nr. 1001 VV anfallen kann. Eine ausdrückliche Regelung fehlt in Nr. 2508 VV. Die h.M. verneint daher eine Gebühr in der Beratungshilfe.[15] Ein Grund dafür, die Aussöhnungsgebühr aus dem Bereich der Beratungshilfe auszunehmen, ist nich...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / I. Überblick

Rz. 1 Rechtsbeschwerden sind im RVG an verschiedenen Stellen geregelt. Soweit keine vorrangigen Sonderregelungen greifen, gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, und zwar die Nrn. 3502, 3503, 3516 VV. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG[1] geändert worden. Während Nr. 3502 VV zunächst ausdrücklich nur für die Rechtsbeschwerde nac...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / h) Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach Einstellung des Strafverfahrens

Rz. 81 Wird ein Strafverfahren eingestellt, in dem der Anwalt als Verteidiger bereits tätig war, und schließt sich hieran ein Bußgeldverfahren an, so ist das Bußgeldverfahren gegenüber dem Strafverfahren nach § 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält also im Strafverfahren die Gebühren nach Teil 4 VV und im Bußgeldverfahren die Gebühren nach Tei...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / VI. Verfahren nach Zurückverweisung

Rz. 29 Hebt das OLG auf die Rechtsbeschwerde hin die Entscheidung des AG auf und verweist es die Sache zur erneuten Entscheidung an das AG zurück (§ 87j Abs. 5 IRG), so gilt § 21 Abs. 1 RVG. Das Verfahren vor dem AG ist eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren nach Nrn. 6101, 6102 VV erneut entstehen (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung der im Verfahren vor Zurückverweisun...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 13. Aussetzung

Rz. 54 Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ausgesetzt und erst danach wieder aufgenommen worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[15] Beispiel 25: Au...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Eine oder mehrere Angelegenheiten?

Rz. 21 Weiterhin ist zu fragen, ob nicht gegebenenfalls die Tätigkeit des Anwalts mehrere Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 RVG umfasst. Das Mandat und der Auftrag dürfen nicht ohne Weiteres mit dem Umfang der Angelegenheit gleichgesetzt werden. Ein Mandat besteht häufig aus mehreren gebührenrechtlichen Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 RVG, was dazu führt, dass gesondert...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Untätigkeitsklage

Rz. 188 Wird der Anwalt erstmals mit einer Untätigkeitsklage beauftragt, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Rspr. geht von einer unterhalb der Mittelgebühr liegenden Verfahrensgebühr aus.[42] Zum Teil wird nur die doppelte Mindestgebühr angesetzt[43] oder die halbe Mittelgebühr.[44] Rz. 189 Strittig war unmittelbar nach Inkrafttreten des RVG, ob schon allei...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 46. Rechtsmittelverfahren

Rz. 110 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 111 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, sodass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Beispiel 56: Rechts...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 1. Überblick

Rz. 240 Nicht oder anderweitig anhängige Gegenstände können in verschiedenster Weise in ein gerichtliches Verfahren mit einbezogen werden. Rz. 241 In jedem Fall entsteht immer eine Verfahrensgebühr aus dem Wert der weiteren anhängigen Gegenstände, da durch die Einbeziehung auch insoweit das Geschäft betrieben wird (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert e...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / I. Überblick

Rz. 1 In den allgemeinen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erhält der Anwalt grundsätzlich die gleichen Gebühren und Auslagen wie in allgemeinen Zivilsachen. Eine ausdrückliche Gleichstellung – wie noch vor Inkrafttreten des FGG-ReformG – ist im RVG nicht mehr angeordnet. Allerdings enthält das RVG für allgemeine Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in e...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / a) Überblick

Rz. 6 Für gerichtliche Verfahren gilt Teil 3 VV unmittelbar, auch wenn der entsprechende Hinweis in der Überschrift zu Teil 3 VV bereits mit Inkrafttreten des FGG-ReformG weggefallen ist. Es wird also nicht unterschieden zwischen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Anwalt erhält grundsätzlich die gleichen G...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Erneute Berufung nach Zurückverweisung an erste Instanz

Rz. 82 Wird eine Entscheidung der Vorinstanz durch das Berufungsgericht aufgehoben und die Sache an das Vordergericht zurückverwiesen (siehe zur Zurückverweisung ausführlich auch § 14 Rdn 76 ff.), kann gegen das erneute erstinstanzliche Urteil wiederum Berufung eingelegt werden. Das neue Berufungsverfahren stellt dann wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 48. Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 113 Wird anlässlich eines Verbundverfahrens vor Gericht eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen, gilt für die Einigungs- und Differenzgebühren das Recht, das auch für das Verbundverfahren (siehe dazu unter Rdn 131) gilt. Es handelt sich insoweit nicht um eine gesonderte Angelegenheit (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 RVG). Auf die frühere gegenteilige Rspr.[34] kann nicht me...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / 1. Außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 4 Wird der Anwalt außergerichtlich beauftragt, so gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten.mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (f) Verhandlung nach Einspruch

Rz. 111 Ergeht im ersten Termin oder im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil, sodass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV ausgelöst worden ist, und wird dann auf Einspruch des Beklagten hin ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 9. Anwaltswechsel

Rz. 46 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[9] Rz. 47 Nach der Rspr. sind in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[10] Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Bei einem Anwaltswechsel sind zwar nur...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / b) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren bereits tätig

Rz. 17 War der Anwalt im Ausgangsverfahren über die Gehörsrüge bereits tätig, so ist auch seine weitere Tätigkeit im Verfahren über die Gehörsrüge durch die Gebühren in der Hauptsache abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG). Der Anwalt erhält neben den Gebühren der Hauptsache keine gesonderte Vergütung.[9] Beispiel 1: Nachträglicher Auftrag zur Gehörsrüge Nach Klageabweisun...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / ee) Die Höhe der Gebühren

Rz. 285 Zum Teil wird auch hier die Auffassung vertreten, die Gebühren seien im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG grundsätzlich geringer anzusetzen, da das einstweilige Anordnungsverfahren eine geringere Bedeutung habe (keine endgültige Klärung) und dass in diesem Verfahren Vorkenntnisse aus dem Hauptsacheverfahren verwertet werden können. Diese pauschale Bemessung ist jedoch unzut...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 222 Kommt es zu einer Aussöhnung der Eheleute, an der der Anwalt mitgewirkt hat, so entsteht nach Nrn. 1001, 1003 VV eine 1,0-Aussöhnungsgebühr. Beispiel 65: Verbundverfahren mit Aussöhnung Im Verbundverfahren (Werte: Ehesache 6.000,00 EUR; Versorgungsausgleich 1.200,00 EUR) söhnen sich die Beteiligten unter Mitwirkung der beteiligten Anwälte aufgrund außergerichtlicher V...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 13 Die außergerichtliche Vertretung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich nach Teil 2 VV. Die Vorschriften der Nrn. 2300 ff. VV gelten für sämtliche außergerichtliche Angelegenheiten, also insbesondere für Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Einspruchsverfahren und für Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie für ...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / d) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren nicht tätig, wird aber nach erfolgreicher Rüge im weiteren Verfahren tätig

Rz. 25 Wird der Anwalt zunächst nur mit der Vertretung im Verfahren über die Rüge beauftragt, entsteht die Vergütung nach den Nrn. 3330, 3331 VV. Wird er nach Erfolg der Rüge auch im anschließenden fortgesetzten Verfahren mandatiert, so liegt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG).[11] Die Vergütung nach Nrn. 3330, 3331 VV geht in der anschließenden Vergüt...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Kostenantrag

Rz. 150 Wird der Mahnantrag zurückgenommen, so kann auf Antrag des Antragsgegners eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO ergehen und auf Antrag des Antragstellers eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 oder 3 ZPO. Rz. 151 Wird eine Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO beantragt, so ist strittig, welches Gericht für die Kostenentscheidung zuständig...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (1) Überblick

Rz. 28 Kommt es nach einem Verwaltungsverfahren zu einem Nachprüfungsverfahren, also dem einem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden und der Nachprüfung des Verwaltungsaktes dienenden weiteren Verwaltungsverfahren (Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren), so erhält der Anwalt wiederum die Vergütung nach Teil 2 VV. Allerdings ist zu beac...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (4) Mehrere Gegner – nur einer ist säumig

Rz. 133 Mischfälle können ferner dann auftreten, wenn von mehreren Beklagten nur einer säumig ist und gegen ihn ein Versäumnisurteil ergeht. Voraussetzung für die reduzierte 0,5-Terminsgebühr ist allerdings, dass es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt, da anderenfalls die volle 1,2-Terminsgebühr anfiele. Rz. 134 Soweit es sich um denselben Streitgegenstand hand...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / IV. Mitteilung

Rz. 53 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist nicht erforderlich.[37] Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er, der Anwalt, die Kosten dem Gegner zur Bezahlung aufgegeben habe, reicht demgegenüber wiederum nich...mehr

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§ 35 Strafsachen / cc) Zusätzliche Gebühr

Rz. 39 Unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 Nr. 1 VV entsteht im vorbereitenden Verfahren eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig eingestellt wird. Die Höhe dieser Gebühr bemisst sich nach der Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr des Stadiums, in dem die Hauptverhandlung vermieden worden ist; maßgebend ist also nicht Nr. 41...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 116 Die Vollstreckung gegen mehrere Schuldner beinhaltet grundsätzlich mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG zählt jede Vollstreckungsmaßnahme als eigene Angelegenheit. Dies gilt sowohl für die Vollstreckung gegen mehrere Teilschuldner als auch gegen mehrere Gesamtschuldner, mag auch der Anspruch der gleiche und das wirtschaftliche Interesse...mehr

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§ 35 Strafsachen / (6) Vermögensrechtliche Ansprüche

Rz. 181 Wird der Anwalt auch im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten auch im Berufungsverfahren die Nrn. 4143 ff. VV.mehr