Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 07/2022, Kosten eines T... / Leitsatz

Der beigeordnete Rechtsanwalt kann aus der Landeskasse die Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Terminsvertreters (§ 5 RVG) begrenzt auf die fiktiven Reisekosten einschließlich der Abwesenheitsgelder nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung verlangen, soweit diese bei Terminswahrnehmung durch ihn selbst angefallen und erstattungsfähig gewesen wären. LAG Halle...mehr

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AGS 07/2022, Kosten eines Terminsvertreters des beigeordneten Rechtsanwalts

§§ 5, 45 Abs. 1, 46 Abs. 1, 55 RVG Leitsatz Der beigeordnete Rechtsanwalt kann aus der Landeskasse die Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Terminsvertreters (§ 5 RVG) begrenzt auf die fiktiven Reisekosten einschließlich der Abwesenheitsgelder nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung verlangen, soweit diese bei Terminswahrnehmung durch ihn selbst angefallen un...mehr

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AGS 07/2022, Keine zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV bei Einziehung des Führerscheindokuments

Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Für die Einziehung des Führerscheindokuments fällt die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV nicht an, da diese den Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB nicht umfasst. Die Kosten für die Wiedererlangung des Führerscheindokuments, das eingezogen wurde, sind mit 300,00 EUR anzusetzen. Eine Festsetzung des Gegenstandswertes nach dem Auffangstreitwert der Verwalt...mehr

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AGS 07/2022, Einrede der Ve... / I. Sachverhalt

In dem im Jahre 2009 beim SG Halle (Saale) eingeleiteten Sozialgerichtsprozess ging es um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung. Für dieses Klageverfahren hat das SG dem Kläger durch Beschl. v. 25.11.2009 Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Der Rechtsstreit endete am 8.11.2012 im Termin zur mündlichen Verhandlung durch...mehr

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AGS 07/2022, Mitwirkung im ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist in beiden Punkten zutreffend. Zu Punkt 2 hat vor kurzem das AG Augsburg (AGS 2022, 69) ähnlich entschieden. Ich wiederhole allerdings meinen dortigen Hinweis: Der Verteidiger sollte das "Derzeit" weglassen. Denn diese Formulierung ändert in der Sache nichts, da die Mitteilung, dass geschwiegen wird, ja nicht bedeutet, dass das für alle Zukunft gilt. Läss...mehr

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AGS 07/2022, Rahmengebühren... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung erscheint mir zutreffend. Einzig die Festsetzung der Terminsgebühr nur i.H.d. Mittelgebühr wird man diskutieren können, wobei allerdings in der Rspr. die Frage, welche Hauptverhandlungsdauer beim Einzelrichter des AG als durchschnittlich angesehen wird, unterschiedlich beantwortet wird. M.E. ist das eine Stunde (vgl. Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- un...mehr

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FoVo 07/2022, Löst die Ausw... / I. Das Problem

Zwangsvollstreckungsmaßnahme: Abnahme der Vermögensauskunft Wir möchten aus einem Vollstreckungsbescheid im Namen des Gläubigers die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. Da uns keine Informationen zum Einkommen und Vermögen des Schuldners vorgelegen haben, haben wir die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt und das Vermögensverzeichnis dann auch erhalten. Hier...mehr

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AGS 07/2022, Fragen und Lös... / 1. Verjährung des Anspruchs

Dieser Anspruch unterliegt allerdings gem. §§ 195, 199 BGB der drei Jahre betragenden Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Vergütung fällig geworden ist. Fälligkeit ist hier mit Beendigung des Rechtszuges durch Erlass des Urteils des Berufungsgerichts am 5.3.2018 eingetreten (s. § 8 Abs. 1 S. 2, 2. Fall RVG). Folglich beginnt die Ve...mehr

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AGS 07/2022, Auswirkungen v... / III. (Neuer) Umgang mit Pausen

Nach Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV seien zwar auch Wartezeiten und Unterbrechungen an einem Hauptverhandlungstag als Teilnahme zu berücksichtigen, wenn es für eine Gebühr auf die Dauer der Teilnahme an der Hauptverhandlung ankomme. Dies gelte jedoch nicht für Unterbrechungen von jeweils mindestens einer Stunde, soweit diese unter Angabe einer konkreten Dauer der Unterbrechung oder e...mehr

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AGS 07/2022, Konkludente Be... / II. (Konkludente) Bestellung

Im Regelfall bedürfe die Bestellung eines Verteidigers einer ausdrücklichen Verfügung des zuständigen Richters. An einer solchen fehle es, da keine formelle Beiordnung von Rechtsanwältin L. erfolgt sei. Sie sei aber – so das OLG – stillschweigend durch den Vorsitzenden beigeordnet worden. In der Rspr. sei anerkannt, dass eine Bestellung eines Verteidigers in Ausnahmefällen du...mehr

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AGS 07/2022, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des 11. Senats des VGH München entspricht der weit überwiegenden Auffassung in der Rspr. der Zivil- und der Verwaltungsgerichte sowie auch der Kommentarlit. 1. Grundsatz: Hauptsachewert Das hier auch vom VGH München herangezogene Argument war, die Bewilligung der PKH sei aus Sicht des Antragstellers notwendig, um das Verfahren überhaupt führen zu können, was a...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Besonderheiten

Während Berechnungsgrundlage im RVG also regelmäßig der sog. Streitwert ist oder sich die Gebühren nach festen Sätzen oder Betragsrahmen orientieren, kennt das Insolvenzrecht solche Regelungen für die Vergütung des Insolvenzverwalters nicht. Dabei ist die Vergütung des Insolvenzverwalters als reine Tätigkeitsgebühr in erster Linie erfolgsunabhängig und tätigkeitsbezogen kons...mehr

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AGS 07/2022, Tätigkeiten de... / III. Bedeutung für die Praxis

In meinen Augen mal wieder: Pure Ignoranz des LG bzw. offenbar hatte der entscheidende Einzelrichter auch keine Lust, sich mit aktuellerer Rspr. als aus den Jahren 2005–2007 zu befassen. Denn: Hätte das LG das getan, hätte es unschwer erkannt, dass die amtsgerichtliche Entscheidung falsch war und die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV hätte festgesetzt werden müssen. Man ist es le...mehr

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AGS 07/2022, Insolvenzverfa... / 1. Die Vertretung im eröffneten Verfahren

Vielfach werden Rechtsanwälte damit beauftragt, einen Mandanten im Verfahren zu vertreten. Hier regelt dann das RVG ganz normal deren Vergütungsansprüche. Im eröffneten Verfahren fällt somit eine 1,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3317 VV an. Nur dann, wenn der Vertreter lediglich eine Anmeldung einer Insolvenzforderung vornimmt, beschränkt sich der Vergütungsanspruch auf die 0,5...mehr

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AGS 07/2022, Verhandeln im ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Denn nach der Begründung des AG hat es sich bei dem Hafttermin nicht nur um einen Termin zur Verkündung eines bereits erlassenen Haftbefehls gehandelt, sondern es ist in dem Termin mehr geschehen (vgl. dazu OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350 = RVGreport 2014, 428 = StRR 2014, 517; LG Osnabrück JurBüro 2018, 467; JurBüro 2020, 478; LG Traunst...mehr

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AGS 07/2022, Rahmengebühren... / II. Bemessung der Rahmengebühren

Das Rechtsmittel hatte Erfolg, soweit es sich gegen die Bewertung des Verfahrens als kostenrechtlich unterdurchschnittliche Angelegenheit gewendet hat. Dagegen ist die Terminsgebühr nur i.H.d. Mittelgebühr erhöhten Terminsgebühr zu Recht unterblieben. Das LG verweist darauf, dass dann, wenn keine Umstände erkennbar sind, die eine Erhöhung oder Ermäßigung rechtfertigen, dem V...mehr

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AGS 07/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner mit den Vergütungsmöglichkeiten des Anwalts im Insolvenzverfahren (S. 289). Schneider befasst sich mit dem "Unsinn", nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen (S. 293). Immer noch gibt es Kollegen, die nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einklagen, weil sie meinen, dies sei günstiger. An diesen Kollegen i...mehr

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zfs 07/2022, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[12] B. Die Berufung hat nur hinsichtlich des Ausspruchs des Landgerichts über die vorgerichtlichen Kosten des Klägers teilweise Erfolg; im Übrigen war sie als unbegründet zurückzuweisen. I. Der Beklagte haftet gemäß §§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, 229 StGB in voller Höhe für die Schäden des Klägers aus dem gegenständlichen Unfallereignis. Zweifellos hat der Beklagte den Körper un...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 4. Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter

Rz. 28 Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Muster 24.11: Testamentarische Schiedsklausel, mit Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter Ich bestimme, dass alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigten, die ihren Grund im Erbfall haben und/oder im Zusammenhang mit der letztwilligen Verfügung o...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Zulässigkeit zeitbezogener Vergütung

Rz. 18 Die zeitbezogene Vergütung gilt als das grundsätzlich fairste Vergütungsprinzip für Testamentsvollstrecker.[41] Im vermögensverwaltenden Bereich, aber auch im Bereich der Abrechnung anwaltlicher Honorare, hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als provisions- oder streitwertabhän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahrenskosten

Rz. 3 Zu den Verfahrenskosten zählt der Geschäftsaufwand für die Einigungsstelle, etwa die Kosten für die Räumlichkeiten, Schreibmaterial, Büropersonal etc. Gleiches gilt für die Auslagen der Mitglieder (Telefon, Porto, Reisekosten. Eine Pauschalierung der erstattungsfähigen Kosten kann zulässigerweise vereinbart werden. Der Verdienstausfall externer Mitglieder gehört nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Rechtlich ist die Nachlasspflegschaft eine Unterart der Pflegschaft, sodass gem. § 1915 Abs. 1 BGB die Vorschriften über die Vormundschaft Anwendung finden, soweit sich daraus nicht etwas anderes ergibt, weil es den Nachlass betrifft. Im Verfahren über die Einsetzung eines Nachlasspflegers gem. § 1960 BGB können die möglichen Erben (Erbprätendenten) "Beteiligte“ i. S. v. § 7...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / II. Geringe Anforderungen an die Antragstellung im RVG

Das RVG selbst regelt die Abrechnung der Beratungshilfe-Vergütung nur rudimentär. Nur aus § 8 BerHG ergibt sich die Vergütungsgrundlage selbst, deren weitere Regelungen dann im RVG zu finden sind. § 55 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 RVG regele dabei den Antragsgrundsatz. Zu dem Inhalt dieses Antrags ist im RVG aber geregelt, dass dieser eine Erklärung über die von der Beratungsperso...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Rechtsanwalts B

Hinsichtlich des Anfalls und der Höhe der Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts B gelten dieselben Ausführungen wie zur Vergütung des Rechtsanwalts A. Keiner der in Abs. 1 und 2 der Anm. zu Nr. 3201 VV geregelten Tatbestände, die zum Anfall nur der ermäßigten Verfahrensgebühr führen, liegt vor. Rechtsanwalt B hat mit der Beschwerdeerwiderung jedenfalls einen Schriftsatz mit Sac...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Rechtsanwalts A

Rechtsanwalt A hat für das Betreiben des Geschäfts nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr verdient, deren Höhe sich nach den Nrn. 3200, 3201 VV bestimmt. In der Abwandlung ist für Rechtsanwalt A die Verfahrensgebühr nicht auf den Satz von 1,1 beschränkt, da keine der in Abs. 1 und 2 der Anm. zu Nr. 3201 VV bestimmten Ermäßigungsregelungen eingreift. In der Abwandlung ...mehr

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AGS 06/2022, Betragsrahmeng... / III. Umstände des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG

Die gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände seien – so das AG – sämtlich durchschnittlicher Art. Mithin sei die die Bedeutung der Angelegenheit üblich gewesen, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit seien durchschnittlich gewesen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers hätten keine andere Bewertung gefordert. Vorliegend sei ledigl...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 2 Aus den Gründen:

[5] II. Für die Entscheidung über die – nach § 149 Abs. 2 Satz 1 FGO statthafte – Erinnerung ist der Senat zuständig. [6] 1. Eine Zuständigkeit des Einzelrichters ist nicht gegeben. Gemäß § 149 Abs. 4 FGO entscheidet über die Erinnerung das Gericht. Dies ist der Senat, gemäß § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 FGO in der Besetzung von drei Richtern. § 149 FGO enthält keine Regelung, die d...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BFH hat über die Besonderheiten einer finanzgerichtlichen Entschädigungsklage hinaus hinsichtlich der Frage, ob nur eine oder ob mehrere gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, allgemein Bedeutung. Zwar ist der Entscheidung des BFH im Ergebnis zuzustimmen. Allerdings bedarf die Begründung des BFH, warum nur eine einzige gebührenrechtliche Angele...mehr

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AGS 06/2022, Erfolgshonorar... / III. Wirksamkeit der Erfolgshonorarvereinbarung

Das OLG hat keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Erfolgshonorarvereinbarung vom 13.9.2019. Die Auffassung, eine solche Vereinbarung dürfe mit einer Partei, der PKH bewilligt worden sei, nicht geschlossen werden, wenn hieraus eine höhere als die gesetzliche Vergütung resultiere, sei rechtsfehlerhaft. Mit § 4a Abs. 1 S. 3 RVG sei vielmehr die ausdrückliche Möglichkeit gesc...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenerstattung bei Anwaltswechsel Ob die – höheren – Gebühren und ggfs. auch Auslagen eines Rechtsanwalts dann erstattungsfähig sind, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Rechtsanwalt nach neuem Vergütungsrecht abrechnen kann, ist umstritten. Nach einer Auffassung können die – höheren – Kosten des neuen Rechtsanwalts unter Anwendung des neuen Gebührenre...mehr

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AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähige Anwaltskosten

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den erstattungsfähigen Kosten neben den hier nicht interessierenden Gerichtskosten auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. 2. Kostenminderun...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / V. Verschlechterungsverbot

Das Verschlechterungsverbot stehe der Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und der Herabsetzung des durch das LG festgesetzten Wertes nicht entgegen. Das Verbot der reformatio in peius finde im Wertfestsetzungsverfahren keine Anwendung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.3.2021 – 2 Ws 37/21; OLG Hamburg NStZ-RR 2010, 327; LAG München, Beschl. v. 23.6.2015 – 3 Ta 170/15...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / Sachverhalt

Die beiden Kläger bezogen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte der Kläger als Rechtsanwalt freiberufliche Einkünfte und unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der Kläger leitete zunächst allein wegen nur ihn betreffender Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer beim FG Düsseldorf ein finanzgerichtliches Verfahren ein. Im Verlaufe dieses Rechtsstreits w...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtl... / Leitsatz

1. Für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der den Beteiligten im Entschädigungsklageverfahren zu erstattenden außergerichtlichen Kosten ist derjenige Spruchkörper zuständig, der die Kostengrundentscheidung erlassen hat. Das ist im Entschädigungsklageverfahren der Senat. 2. Dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 7 Abs. 1 RVG liegt vor, wenn es sich um einen e...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / I. Allgemeines

Das RVG hat in den Nrn. 4102, 4103 VV für (Vernehmungs-)Termine, die außerhalb der Hauptverhandlung durchgeführt werden, eine Terminsgebühr eingeführt.[1] Sinn und Zweck dieser Gebühr ist es, eine bessere Honorierung der anwaltlichen Tätigkeit zu erreichen.[2] Für die Teilnahme an den in Nr. 4102 VV erwähnten Terminen sah die BRAGO nämlich früher keine besondere Gebühr vor. ...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswert von illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten usw.

§ 33 RVG; Nr. 4142 VV RVG Leitsatz Der Gegenstandswert von illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten ist mit 0,00 EUR festzusetzen. Das Verschlechterungsverbot findet im Wertfestsetzungsverfahren keine Anwendung. OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.2.2022 – 2 Ws 33/21 I. Sachverhalt In einem gegen den ehemaligen Angeklagten geführten Strafverfahren wegen Tabaksteuerhinterziehung ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

In Nr. 4102 VV sind enumerativ fünf Fälle vorgesehen, in denen die (Vernehmungs-)Terminsgebühr entsteht. Die Gebühr entsteht nur in diesen im RVG ausdrücklich geregelten Fällen. Eine analoge Anwendung scheidet nach wohl h.M. in der Rspr. und Lit. aus.[17] Die Regelung in Nr. 4102 VV ist schon eine Ausnahmeregelung, die abschließend aufgezählte Fälle auflistet. Eine analoge A...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigung einer Online-Verhandlung bei der Gebührenbemessung

§§ 3, 14 RVG; Nr. 3102, 3106 VV RVG Leitsatz Die anwaltlichen Vorbereitungstätigkeiten eines gerichtlichen Termins, welcher online mittels digitaler Bild- und Tonübertragung als Video-Sitzung gem. § 110a SGG durchgeführt wird, sind gebührenerhöhend zu berücksichtigten. Tätigkeiten, welche einer Terminsvorbereitung dienen, wirken sich dabei auf die Bemessung der Verfahrensgebühr...mehr

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AGS 06/2022, Pauschvergütun... / III. Bedeutung für die Praxis

Was ist das Besondere an dieser Entscheidung, das zu einem Bericht/einer Veröffentlichung führt bzw. diese rechtfertigt? Nun, das ist der Umstand, dass das OLG eine Pauschgebühr bewilligt hat. Denn damit tun sich die OLG nach Inkrafttreten des RVG schwer und, wenn man die Entwicklung der Rspr. im Auge hat, zunehmend schwerer. Daher lohnt es sich schon, über eine Entscheidung...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtliche Angelegenheit im Entschädigungsklageverfahren

RVG § 7 Abs. 1 § 15 § 22 Abs. 1; VV RVG Nrn. 1008 3104 3300; FGO § 79a § 149 Leitsatz 1. Für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der den Beteiligten im Entschädigungsklageverfahren zu erstattenden außergerichtlichen Kosten ist derjenige Spruchkörper zuständig, der die Kostengrundentscheidung erlassen hat. Das ist im Entschädigungsklageverfahren der Sena...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / II. Verfahrensgebühr im Erbscheins-Beschwerdeverfahren

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV ist Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV auch in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstandes in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass dem Verfahrensbevollmächtigten in solchen Beschwerdeverfahren nicht die für Beschw...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Terminsgebühr Nr. 4102 VV verdient sowohl der Wahlanwalt als auch der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt, i.d.R. also der Pflichtverteidiger.[13] Sie entsteht aber nicht nur für den Verteidiger, sondern auch für jeden sonstigen Vertreter oder Beistand eines Verfahrensbeteiligten, also z.B. für den Beistand eines Zeugen.[14] Das folgt aus der Vorbem. 4 Abs. 1 VV. Für...mehr

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AGS 06/2022, Original-Berec... / II. Keine Vorlage des Original-Berechtigungsscheins notwendig

Das AG Ludwigshafen sieht keine generelle Vorlagepflicht eines Original-Berechtigungsscheines. Weder die Vorschriften des RVG zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen (§ 55 RVG), noch die Vorgaben des Beratungshilfegesetzes (BerHG) oder die Vorschriften der auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 11 BerHG erlassenen Beratungshilfeformularverord...mehr

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AGS 06/2022, Erstattung von... / II. Rechtsanwaltsgebühren

Vom AG und auch vom LG sind die beantragte Grundgebühr (Nr. 5100 VV) sowie die Verfahrensgebühren (Nrn. 5103 und 5109 VV) als erheblich übersetzt und damit als unbillig (§ 14 Abs. 1 RVG) angesehen worden. Hinsichtlich der Gebühren nach Nrn. 5100 und 5103 VV sei darauf hinzuweisen, dass keineswegs von einer überdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit für die Betroffene...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / II. Verbindung der Verfahren geht vor

Das LG ist davon ausgegangen, dass das AG die vom Rechtsanwalt geltend gemachte Verfahrensgebühr nicht nach der Differenzmethode hätte reduzieren dürfen und eine zweite Pauschale für Post und Telekommunikation für das gerichtliche Verfahren i.H.v. 20,00 EUR hätte ansetzen müssen. Das LG verweist darauf, dass dann, wenn zwei Verfahren, die zunächst selbstständig waren, zu eine...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie beherzigt einen sich aus § 15 Abs. 4 RVG ergebenden Grundsatz des anwaltlichen Gebührenrechts. Durch nach dem Entstehen einer Gebühr eintretende Verfahrensereignisse können einmal entstandene Gebühren weder ganz noch teilweise wieder wegfallen. Eine Ausnahme von dieser Regel stellen nur ggfs. bestehende Anrechnungsregelungen, wie z.B. § 1...mehr

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung unzutreffend. Denn nach allgemeiner Meinung in der Rspr. reicht als Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV bzw. der 4141 VV jede zur Förderung der Einstellung geeignete Tätigkeit aus (s. außer dem BGH, a.a.O., noch OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = RVGprofessionell 2010, 119 = AGS 2010, 292 m. abl. Anm. N. Schneider = VRR 2010, 320; LG Hamburg DAR 2008,...mehr