Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Verbindung

Rz. 76 Werden zwei Bußgeldverfahren, in denen der Anwalt als Verteidiger beauftragt ist, miteinander verbunden, so erhält er bis zur Verbindung alle Gebühren gesondert, also auch jeweils eine gesonderte Grundgebühr. Nach Verbindung können die Gebühren nur einmal entstehen. Sie können nach der Verbindung gegebenenfalls aus einem höheren Gebührenrahmen zu entnehmen oder nach §...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / VI. Beschwerdeverfahren

Rz. 156 Weist das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurück, so ist hiergegen die sofortige Beschwerde gegeben (§ 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Dieses Beschwerdeverfahren wiederum stellt gem. § 17 Nr. 1 RVG eine eigene Angelegenheit dar, die nach den Nrn. 3500 ff. VV zu vergüten ist. Rz. 157 Wird ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 70. Wiederaufnahmeverfahren

Rz. 148 Das Wiederaufnahmeverfahren stellt unabhängig von dem zugrunde liegenden Verfahren eine eigene Angelegenheit dar (siehe § 17 Nr. 13 RVG), sodass die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts gesondert zu prüfen ist.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / g) Drittschuldnerauskunft

Rz. 152 Auf die Vertretung des Drittschuldners zur Abgabe der Drittschuldnererklärung wendet die Rspr. zum Teil ebenfalls die Nrn. 3309 ff. VV an.[83] Das ist jedoch unzutreffend, da der Drittschuldner nicht Partei des Vollstreckungsverfahrens ist und er auch keine Erklärung im Hinblick auf die Vollstreckung abgibt, sondern außergerichtlich eine Auskunft über den Bestand der...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 115 Darüber hinaus kann je Vollstreckungsschutzverfahren oder Verhandlung zwischen Gläubiger und Schuldner eine weitere 0,4-Verfahrensgebühr nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV nebst Auslagen anfallen. Insoweit handelt es sich wiederum jeweils um eine gesonderte Angelegenheit (analog § 18 Abs. 1 Nr. 6 RVG).[25]mehr

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§ 38 Auslagen / 3. Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten

Rz. 99 Wird eine Geschäftsreise in mehreren Angelegenheiten gleichzeitig durchgeführt, regelt Vorbem. 7 Abs. 3 S. 1 VV, wie die nach Nrn. 7003 bis 7006 VV zu berechnenden Reisekosten zu verteilen sind. Danach sind die gesamten Reisekosten verhältnismäßig aufzuteilen. Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsamen Geschäftsreise nur für seinen Anteil und nicht etwa f...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 3. Aufrechnungsforderung ist höher als die Klageforderung

Rz. 49 Übersteigt der Wert der Hilfsaufrechnung den Wert der Klageforderung, so ist dies im Falle einer Entscheidung unbeachtlich, weil die Hilfsaufrechnungsforderung maximal in Höhe der Klageforderung zur Aufrechnung eingesetzt wird und auch nur insoweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergehen kann. Das ist auch bei einem Vergleich zu beachten. Beispiel 23: Hilfsau...mehr

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§ 35 Strafsachen / (b) Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Rz. 91 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt. Strittig ist, ob die Nichteröffnung rechtskräftig werden muss.[46] Nach zutreffender Auffassung[47] ist das nicht erforderlich, da auch eine Einstellung nicht endgültig sein muss, sondern nur endgültig gewollt sein muss (siehe Rdn 92)...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 363 Gem. § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Umfang des Vergütungsanspruchs des Anwalts nach den Beschlüssen des Gerichts, durch die Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Anwalt beigeordnet worden ist. Rz. 364 Zu beachten ist jedoch, dass sich die Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen auch auf weitere Verfahren oder Gegenstände erstreckt.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 60. Verbundverfahren

Rz. 131 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamt...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 250 Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, so handelt es sich insoweit nach...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXIV. Beratungshilfe

Rz. 223 Nach § 2 Abs. 2 BerHG wird auch in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts Beratungshilfe gewährt. Insoweit ergeben sich hier keine Besonderheiten. Entstehen kann eine Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV), eine Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) und eine Einigungs-/Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV). Rz. 224 Die Gebühren können im Verwaltungs- und Nachprüfungsverfahren gesondert entst...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gesamtgläubiger

Rz. 59 Vertritt der Anwalt mehrere Gesamtgläubiger aufgrund eines einheitlichen Auftrags, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber.[36] Die bei Inkrafttreten des RVG noch vertretene Auffassung, die Erhöhung würde nur 0,3 von 0,3, also 0,09 betragen,[37] wird zu Recht nicht mehr vertreten (zu den besonderen Problemen bei Vollstreckung ...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / a) Entscheidung im selbstständigen Räumungsfristverfahren

Rz. 6 Wird die Entscheidung eines selbstständigen Räumungsfristverfahrens angefochten, ist nach § 721 Abs. 6 oder § 794a ZPO immer die sofortige Beschwerde gegeben.[7] Es gelten dann die Nrn. 3500, 3501 VV. Insoweit liegt immer eine eigene Angelegenheit vor (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG).mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 254 Das RVG enthält in den Nrn. 4200 ff. VV gesonderte Gebühren für die Tätigkeit in der Strafvollstreckung. Diese Gebühren der Nrn. 4200 ff. VV gelten allerdings nur dann, wenn der Anwalt (Voll-)Verteidiger ist. Soweit der Anwalt lediglich mit Einzeltätigkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung beauftragt ist, gelten für ihn die Nrn. 4300 ff. VV (siehe Rdn 255 ff.). Eine...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Widerantrag in Ehe und Lebenspartnerschaftssachen

Rz. 366 In Ehesachen und in Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 1 und 2 FamFG erstreckt sich die bewilligte Verfahrenskostenhilfe auch auf die Rechtsverteidigung gegen einen Widerantrag (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 4 RVG).mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 34 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels entsteht nach Nr. 2102 VV eine Gebühr in Höhe von 36,00 EUR bis 384,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 210,00 EUR. Beispiel 15: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Revision gegen das Urteil des Landessozialgerichts zu prüfen. Er rät von der Durchführung ab. D...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 74. Zusammengerechnete Werte

Rz. 154 Berechnen sich die Gebühren nach den zusammengerechneten Werten mehrerer Gegenstände, so gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 2 RVG nur für einen Teil der Gegenstände gelten würde. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift beschränkt sich ausschließlich auf die Verfahrensverbindung (siehe dazu unter Rdn 129), was zumeist verkannt...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Die Gebühren sind sowohl vor als auch nach der Verbindung entstanden

Rz. 59 Sind die Gebührentatbestände sowohl vor als auch nach der Verbindung ausgelöst worden, ist der Anwalt frei, zu wählen, ob er seine Gebühren aus den Einzelwerten vor Verbindung oder aus dem Gesamtwert nach Verbindung berechnet.[13] In aller Regel ist es dabei aufgrund der Gebührendegression für den Anwalt günstiger, die getrennte Berechnung zu wählen. Beispiel 32: Verb...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / c) Mit der Landeskasse ist bereits abgerechnet

Rz. 44 Hatte der Anwalt bereits mit der Landeskasse abgerechnet, kann er nachträglich noch bis zur Höhe der Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und PKH-Vergütung die Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO betreiben. Die Zahlungen der Landeskasse sind dann zu berücksichtigen, soweit sie zusammen mit dem Kostenerstattungsanspruch die gesetzliche Vergütung überschreiten würden. B...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 7 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Bei gemeinschaftlicher Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, maximal um 2,0, also auf höchstens 3,0. Rz. 8 Erledigt sich der Auftrag, bevor der Anwalt einen verfah...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ee) Verfahren mit Hauptverhandlung

Rz. 112 Beispiel 43: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung, ein Termin Im gerichtlichen Verfahren kommt es zur Hauptverhandlung, in der ein Urteil ergeht. Kommt es zur Hauptverhandlung, erhält der Verteidiger neben der Verfahrensgebühr eine Terminsgebühr nach Nrn. 5108, 5110, 5112 VV, je nach Höhe des Bußgeldes.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / a) Überblick

Rz. 180 Die Kostenerstattung in Zwangsvollstreckungssachen folgt aus § 788 Abs. 1 ZPO. Die Kosten einer notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahme hat der Schuldner zu tragen, auch dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahme letztlich erfolglos geblieben ist. Die Vorschriften der §§ 91 ff., 269 ZPO gelten hier nicht. Daher hat der Schuldner auch die Kosten eines zurückgenommenen Vol...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aa) Überblick

Rz. 7 Das RVG kennt zwei verschiedene Tätigkeiten als Verkehrsanwalt.mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahrensgebühr

Rz. 107 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 66: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 10 Beratungshilfe / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in der Beratungshilfe richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort in Abschnitt 5 (Nrn. 2500 ff. VV) geregelt. Andere Gebühren entstehen nicht (Vorbem. 2.5 VV), wohl aber Auslagen nach Teil 7 VV (§ 46 RVG; Anm. Abs. 2 zu Nr. 7000 VV). Rz. 2 Anzuwenden ist darüber hinaus die Vorschrift der Nr. 1008 VV. ...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Überblick

Rz. 271 Wird eine Folgesache aus dem Verbund abgetrennt (§ 140 FamFG), so kann dies zur Auflösung des Verbunds führen, sodass das abgetrennte Verfahren seine Eigenschaft als Folgesache verliert und als isolierte Familiensache fortgeführt wird. Die Vorschrift des § 16 Nr. 4 RVG gilt dann ebenso wenig wie die des § 44 Abs. 1 FamGKG. Eine Verfahrenstrennung nach § 20 FamFG ist ...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 4: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert – ein Auftraggeber Gegen seine erstinstanzliche Ve...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 16 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist die Erinnerung gegeben, die nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG ebenfalls eine gesonderte Gebührenangelegenheit darstellt, da sie sich gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers richtet. Es entstehen auch hier die Gebühren nach den Nrn. 3500 ff. VV.mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 4. Anrechnung

Rz. 34 Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grundsätzlich verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags

Rz. 26 Erledigt sich die Angelegenheit, bevor ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt ist oder bevor der Verkehrsanwalt diesem gegenüber tätig geworden ist, so ist die Gebühr nach Nr. 3400 VV auf eine 0,5-Gebühr begrenzt (Nr. 3405 Nr. 1 VV). Beispiel 5: Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags, noch kein Prozessbevollmächtigter beauftragt Die in Köln wohnende Partei ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 51 War der Anwalt bereits im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, sind die dort angefallenen Gebühren – vorbehaltlich einer Begrenzung – hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV, § 35 Abs. 2 RVG).mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Vollstreckung nach den Vorschriften des FamFG

Rz. 214 Soweit nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt wird, gilt Vorbem. 3.3.3. S. 1 Nr. 2 VV. Danach findet Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auch auf die Vollstreckung nach dem FamFG entsprechende Anwendung. Insoweit gilt grundsätzlich das Gleiche wie auch in der Zwangsvollstreckung nach der ZPO. Beispiel 133: Vollstreckung einer Umgangsregelung Das Gericht erläs...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Gerichtliches Verfahren ohne vorangegangene Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 259 Wird der Anwalt erstmals im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung und Aufhebung der sofortigen Vollziehung beauftragt, so entsteht die Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Beispiel 140: Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirk...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (1) Überblick

Rz. 125 Möglich ist auch, dass im Falle der Säumnis des Gegners zwar mit dem Gericht erörtert wird, aber nur über einen Teil der Gegenstände. Dann entstehen mehrere Terminsgebühren, eine zu 1,2 (Nr. 3104 VV) und eine zu 0,5 (Nrn. 3104, 3015 VV). Zu beachten ist wiederum § 15 Abs. 3 RVG.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / a) Gebühr

Rz. 46 Der Anwalt erhält im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV) sowie unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV auf eine 1,1-Verfahrensgebühr ermäßigt. Beispiel 15: Erstinstanzliches Verfahren ohne Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuer...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / e) Mehrere zeitgleich durchgeführte Vollstreckungen

Rz. 140 Werden mehrere Vollstreckungen zeitgleich durchgeführt, gilt grundsätzlich jede Vollstreckung als eine eigene Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kann sich allerdings die Frage stellen, ob das getrennte Vorgehen notwendig war und die dadurch entstandenen Mehrkosten erstattungsfähig sind. aa) Mehrere Vollstreckungen aus verschiedenen Titeln in dasselbe Objekt R...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VIII. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 46 Wird gegen die Nichtzulassung der Revision durch das LAG die Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG erhoben, so stellt dieses Verfahren eine eigene Angelegenheit gegenüber dem Berufungsverfahren dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Kommt es anschließend zur Durchführung des Revisionsverfahrens, ist dieses wiederum eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG). Insgesamt sind also dan...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 191 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen. Rz. 192 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Überblick

Rz. 121 Im Berufungsverfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 2 VV. Rz. 122 Ist ein Zulassungsverfahren vorgeschaltet, z.B. nach § 124a Abs. 4 VwGO, zählt dies mit zur Instanz (§ 16 Nr. 11 RVG).mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 27. Gehörsrüge

Rz. 76 Soweit die Gehörsrüge nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RVG mit zur Angelegenheit zählt, löst sie ohnehin keine gesonderte Vergütung aus, sodass sich die Frage des Übergangsrechts nicht stellt. Soweit die Gehörsrüge dagegen gesondert abzurechnen ist, kommt es auf den Auftrag zur Gehörsrüge an und nicht darauf, wann das zugrunde liegende Verfahren eingeleitet worden ist.mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / j) Erinnerungsverfahren

Rz. 48 In Erinnerungsverfahren richtet sich der Wert nach § 23 Abs. 2 S. 3 i.V.m. Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 2 RVG. Es gilt das Gleiche wie in Beschwerdeverfahren (siehe Rdn 46).mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 137 Lässt das Oberverwaltungsgericht (der Verwaltungsgerichtshof) die Revision nicht zu, so ist hiergegen die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben (§ 133 Abs. 1 VwGO). Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar (§§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 9 RVG). Insgesamt sind also drei Angelegenheiten gegeben:mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (4) Rücktritt von der Zahlungsvereinbarung/Verfallklausel

Rz. 98 Problematisch kann es sein, wenn die Einigung letztlich nicht zustande kommt oder keinen Bestand behält.[54] Wird die Einigung unter einem Widerrufsvorbehalt geschlossen, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1000 VV). Ist die Einigung vom Eintritt einer Bedingung abhängig, so entsteht die Gebühr ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 10 Zu beachten ist, dass außergerichtlich mehrere Angelegenheiten gegeben sein können, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt wird, als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[1] Beispiel 2: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang mit...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / bb) Gegenstandswert

Rz. 101 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 25 Abs. 2 RVG. Maßgebend ist das Interesse des Schuldners an der Einstellung.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 9. Berufungsverfahren

Rz. 211 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3204 VV. Insoweit ergibt sich ein Gebührenrahmen in Höhe von 72,00 EUR bis 816,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 444,00 EUR. Eine Reduzierung bei vorzeitiger Erledigung ist auch hier im Gegensatz zu den Wertgebühren nicht vorgesehen. Dies ist im Rahmen der Gebührenbestimmung nach § 14 Abs. 1 RVG zu ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 7. Erneutes Verfahren vor dem Amtsgericht nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 207 Wird ein erstinstanzliches Urteil auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben, so gilt das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren und Auslagen erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr. ...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 5. Verfahren nach Teil 6 VV

Rz. 6 In Verfahren nach Teil 6 VV richtet sich die Gehörsrüge nach Teil 3 VV. Da Teil 6 VV für Gehörsrügen keine gesonderten Gebühren vorsieht, werden insoweit die Gebühren nach Teil 3 VV nicht verdrängt (Vorbem. 3 Abs. 7 VV).[5]mehr