Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Anschaffungskosten nach HGB... / 9.3.5 Minderung um vorgenommene Abschreibungen

Rz. 118 Abschreibungen sollen sich nicht mehrfach steuermindernd auswirken können. Daher wurde bestimmt, dass bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4–7 (Überschusseinkünfte) in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, der Einlagewert sich um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sondera...mehr

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Anschaffungskosten nach HGB... / 9.3.3 Höchstansatz: Teilwert bei früherer Entnahme

Rz. 116 Wurde das in das Betriebsvermögen eingelegte Wirtschaftsgut vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des Unternehmers entnommen, so tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bei der Entnahme angesetzte Wert, des Zeitpunkts der Anschaffung oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme.[1] Es gilt auch hier der 3-Jahreszeitraum. Nur gilt er für d...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegrün...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.2 Sacheinlage unter dem gemeinen Wert

Rz. 24 Die Vorschrift betrifft nur Einlagevorgänge unter der Geltung des UmwStG i. d. F. des SEStEG. Es werden auch nur Sacheinlagen erfasst, bei denen die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG auf Antrag mit einem niedrigeren Wert als dem gemeinen Wert angesetzt hatte. Rz. 25 Es kommt auch dann ausschließlich auf den Wertans...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.2 Sacheinlage oder Anteilstausch unter dem gemeinen Wert

Rz. 242 Die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG setzt zunächst voraus, dass zuvor Anteile an einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) nach § 20 oder § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) (mit) eingebracht wurden. Rz. 243 Für die Frage, ob ein Ansatz unter dem gemeinen Wert vorliegt, kommt es grundsätzlich auf den tatsächlich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG

Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mithin den Charakter einer Missbrauch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4.2 Originär sperrfristverstrickte Anteile

Anteile des originär Einbringenden Rz. 38 Die erhaltenen Anteile i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG sind grundsätzlich die neuen Anteile[1], die dem originär Einbringenden im Rahmen einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert gewährt werden. Rz. 39 Die im Rahmen einer Sacheinlage unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile behalten während der Sperrfrist...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.3 Weitereinbringung (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 148 Hierbei handelt es sich entgegen dem einleitenden Gesetzeswortlaut nicht um einen Ersatztatbestand, sondern vielmehr um einen Ausnahmetatbestand [1] derart, dass es beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG trotz entgeltlicher Übertragung nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt. Rz. 149 Nach dem Wortlaut des §...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4.1 Allgemeines

Rz. 37 Die erhaltenen Anteile sind die neuen Anteile, die dem Einbringenden im Zuge der Sacheinlage unter dem gemeinen Wert gewährt werden. Bis zum Ablauf der Sperrfrist bezeichnet man diese Anteile auch als (originär) sperrfristverstrickte Anteile. Werden diese Anteile unentgeltlich auf einen anderen Rechtsträger i. S. d. § 22 Abs. 6 UmwStG übertragen, behalten sie ihren Sta...mehr

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Betriebsvermögen / 6.2.2 Kapitalgesellschaft

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der einbringende Steuerpflichtige dafür neue Anteile an der Gesellschaft, handelt es sich insoweit um eine Sacheinlage. Die eingebrachten Wirtschaftsgüter werden Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft. Der Ansatz des eingebrac...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.6 Konkurrenzverhältnis zwischen § 22 Abs. 1 UmwStG und § 22 Abs. 2 UmwStG

Rz. 300 Die Anwendung sowohl des § 22 Abs. 1 UmwStG als auch des § 22 Abs. 2 UmwStG kann durch einen einzigen Vorgang ausgelöst werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die aus einer Sacheinlage gem. § 20 Abs. 1 UmwStG erhaltenen Anteile von einer natürlichen Person im Rahmen eines Anteilstauschs nach § 21 Abs. 1 UmwStG zum Buchwert weiter eingebracht und anschließend verä...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 28 Einbringender ist grundsätzlich derjenige Rechtsträger, dem im Zuge der Sacheinlage die neuen Anteile gewährt wurden ("originär Einbringender"). In den Fällen der unentgeltlichen Rechtsnachfolge gilt nach § 22 Abs. 6 UmwStG der Rechtsnachfolger als Einbringender ("derivativ Einbringender"). Rz. 29 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.1 Allgemeines

Rz. 241 Die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II setzt gem. § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG voraus, dass eine Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG mit dazugehörigen Anteilen oder ein Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, der Gewinn aus der Veräußerung dieser Anteile beim Einbringenden im Einbringungszeitpunkt nicht nach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.1.5 Eingebrachte Anteile

Rz. 253 Die im Rahmen einer Sacheinlage oder eines Anteilstauschs (mit) eingebrachten Anteile sind für die Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG fortan die (originär) sperrfristverstrickten Anteile. Diese behalten ihren Status als sperrfristverstrickt, wenn sie unentgeltlich auf einen anderen Rechtsträger übertragen werden und nach § 22 Abs. 6 UmwStG der Rechtsnachfolger als deri...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 23 Die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I setzt nach § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG voraus, dass eine Sacheinlage unter dem gemeinen Wert[1] vorausgegangen ist und der Einbringende erhaltene Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt veräußert.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.2 Ausnahme bei Beschränkung bzw. Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts an den erhaltenen Anteilen (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 205 Aufgrund der unterschiedlichen Buchwertvoraussetzungen von § 20 UmwStG und § 21 UmwStG gibt es Anteils(mit)einbringungen, die in den Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen und aufgrund dessen Buchwertvoraussetzungen steuerneutral durchgeführt werden können, die aber nicht steuerneutral bzw. nur unter Hinnahme einer erweiterten Steuerverhaftung der erhaltenen Anteil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 235 § 22 Abs. 2 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II für den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft die im Rahmen eines Anteilstauschs i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG oder einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert mit eingebrachten Anteile innerhalb der Sperrfrist von sieben Jahren veräußert. Allerdings kommt es ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.1 Allgemeines

Rz. 16 § 22 Abs. 1 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I für den Fall, dass der Einbringende die aus einer Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert oder die Voraussetzungen eines der in § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG genannten Ersatztatbestände erfüllt werden. Inne...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.1 Grundregel: Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 202 Sachliche Anwendungsvoraussetzung für § 22 Abs. 1 UmwStG ist die vorangegangene Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert. In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen nur (Teil-)Betriebe und Mitunternehmeranteile. Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) fällt dagegen nach der hier vertretenen ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6.3 Ausgewählte Einzelsachverhalte

Einlage und Entnahme Rz. 80 Werden sperrfristverstrickte Anteile im Wege der offenen Sacheinlage auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen, so handelt es sich um einen Tausch, der ebenfalls einer entgeltlichen Übertragung gleichsteht.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob die Einlage aus dem Privatvermögen oder...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4 Gegenleistung der Sacheinlage

2.3.4.1 Allgemeines Rz. 54 § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung seiner Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zumindest zu einem Teil neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält. 2.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile Rz. 55 Damit die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.2 Anwendungsfall des § 22 Abs. 1 UmwStG

Rz. 153 Der Verweis auf § 22 Abs. 1 UmwStG führt zur Erfassung aller Fälle, in denen es nach § 22 Abs. 1 UmwStG ggf. i. V. m. mit § 22 Abs. 3, 6 oder 7 UmwStG zur Besteuerung des Einbringungsgewinns I kommt. Rz. 154 Damit ist insbesondere der Grundtatbestand erfasst, dass der Einbringende die für die Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG erhaltenen Anteile innerhalb von 7 J...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4.3.1 Verhältnis zur offenen Einlage

Rz. 76 Die offene Einlage, d. h. die Einlage gegen Gewährung neuer Geschäftsanteile, ist nach der Rechtsprechung des BFH als Tauschgeschäft anzusehen. Aufgrund der spezialgesetzlichen Regelung des § 21 UmwStG ist jedoch im Fall der "Einlage" von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile § 21 UmwStG vorrangig anzuwenden. Rz. 77 Vor...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 54 § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG setzt weiter voraus, dass der Einbringende als Gegenleistung für die Einbringung seiner Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zumindest zu einem Teil neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft erhält.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 55 Damit die allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen des § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG erfüllt sind, muss die übernehmende Gesellschaft dem Einbringenden als Gegenleistung neue Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewähren.[1] Rz. 56 Damit verstößt die Regelung gegen die Fusionsrichtlinie, die auch die Gewährung eigener, also nicht "neuer" Anteile erfasst.[2] Rz. 57 Neben den...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.4 Gewährung auch sonstiger Gegenleistungen

Rz. 60 Die Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft muss nicht dem Buchwert bzw. den Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile entsprechen. Es reicht aus, wenn das Gesellschaftskapital sich um den gesellschaftsrechtlich vorgeschriebenen Mindestbetrag erhöht. In Höhe des überschießenden Anteils kann eine Zuführung zu einer Rücklage erfolgen und/oder es können dem...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.1 Allgemeines

Rz. 149 Veräußert der Einbringende im Fall einer Sacheinlage i. S. d. § 20 UmwStG unter dem gemeinen Wert die erhaltenen Anteile innerhalb von sieben Jahren[1] oder wird einer der Ersatztatbestände realisiert[2], kommt es zur rückwirkenden Besteuerung des sog. Einbringungsgewinns I.[3] In den Fällen der (Mit-)Einbringung von Anteilen nach der §§ 20 UmwStG oder 21 UmwStG [4] ko...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3 Einbringender als Empfänger der neuen Anteile

Rz. 58 In den Fällen, in denen Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person oder Körperschaft ist, ist unstreitig der Ausgangsrechtsträger zugleich auch Einbringender und werden zweifelsfrei dem Einbringenden die neuen Anteile an der übernehmenden Gesellschaft gewährt. Rz. 59 In den Fällen, in denen Ausgangsrechtsträger eine Personengesellschaft ist, sind nach der hier vertret...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.2 Grundregel: Wertverknüpfung (§ 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 149 Nach § 21 Abs. 2 S. 1 UmwStG gilt der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft die eingebrachten Anteile ansetzt, für den Einbringenden als Veräußerungspreis der eingebrachten und als Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Dies gilt grundsätzlich sowohl für die Fälle des einfachen Anteilstauschs als auch für die Fälle des qualifizierten Anteilstauschs unabhäng...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Ausgewählte Einzelfälle zur Unternehmereigenschaft im Zusammenhang mit der Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen: Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft hat der BFH mit seinem Urteil vom 06.06.2002 (BStBl II 2003, 36) seine bis dahin vertretene Organverwaltertheorie aufgegeben. Unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalrücklagen

Rz. 1054 [Autor/Stand] In die Kapitalrücklagen werden nach § 272 Abs. 2 HGB auch eingestellt: Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag, oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt werden (sog. Agio oder Aufgeld), Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1.1 Entgeltliche Lieferungen

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Grundregel liegt eine Lieferung vor, wenn ein in Besitz nehmbarer Gegenstand gegen Entgelt übertragen und dabei dem Übernehmer als Eigentümer die Verfügungsmacht verschafft wird. Darunter fallen also i. d. R. die Kaufgeschäfte. Der entgeltlichen Lieferung gleichgestellt sind: das Leasinggeschäft, falls nach Ablauf der Leasingnehmer da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Umsätze von Anteilen an Gesellschaften (§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG)

Rz. 113 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den befreiten Umsätzen mit Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG vgl. auch oben Rz. 84 zur Befreiung von Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 114 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den Anteilen an Gesellschaften gehören neben den Anteilen an Kapitalgesellschaften, z. B. GmbH-Anteile, auch die Ant...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Stille Gesellschaft als Innengesellschaft iSd § 705 BGB

Rn. 183 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Eine stille Gesellschaft kann nach §§ 230ff HGB grundsätzlich nur bei einem Unternehmen begründet werden, welches ein Handelsgewerbe iSd § 1 Abs 2 HGB darstellt (BFH v 10.05.2007, BStBl II 2007, 927). Zwar ist gem § 3 Abs 1 HGB auch der Betrieb einer LuF ein Gewerbe iSd HGB, jedoch kein Handelsgewerbe (es sei denn, der luf Betrieb ist in da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.2 Gesellschaftsverhältnisse

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich (BFH vom 23.07.1959, Az: V 6/58 U, BStBl III 1959, 379 und vom 05.12.2007, Az: V R 60/05, BStBl II 2009, 486; Abschn. 1.6 Abs. 1 S. 1 UStAE). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.2.2 Sonstige Leistung als Gegenleistung

Rz. 419 Die Ermittlung des Werts einer sonstigen Leistung bereitet in vielen Fällen Schwierigkeiten. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um vielfach erbrachte oder abgerechnete sonstige Leistungen handelt wie z. B. Reparaturarbeiten von Handwerkern, Vermietungsleistungen, Beförderungsleistungen oder dgl. In diesen Fällen kann auf den Preis, den der Leistende normalerweise e...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 3.4 Funktionen des Eigenkapitals

Rz. 25 Die Funktionen des Eigenkapitals von Unternehmen sind die Ingangsetzungs- bzw. Errichtungsfunktion (Gründungsfunktion), die Verlustausgleichsfunktion, die Haftungsfunktion, die Finanzierungsfunktion, die Funktion der Dauerhaftigkeit der Kapitalbereitstellung, die Funktion als Gewinnverteilungsbasis, die Repräsentationsfunktion sowie die Geschäftsführungsfunktion.[1] R...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1.3.2 Eingliederung

Erfolgt die Sacheinlage in Form einer Abspaltung, Aufspaltung, Verschmelzung oder Ausgliederung, kann der Einbringungsvorgang auf Antrag der übernehmenden Kapitalgesellschaft bis zu 8 Monate steuerlich zurückwirken (§ 20 Abs. 5 und Abs. 6 UmwStG). Soll also der Bilanzstichtag 31.12. maßgeblich sein, muss die Anmeldung der Umwandlung bis spätestens 31.8. des Folgejahres beim ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 4.1.2 Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge

Ein in das Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann kann nach den §§ 123 Abs. 3 i. V. m. 124 Abs. 1 und 152 ff. UmwG einen Teil oder mehrere Teile seines Einzelunternehmens durch eine Ausgliederung im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge auf eine Kapitalgesellschaft übertragen. Alle anderen Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen die Umwandlun...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsen, betriebliche / 9.1 Überentnahmen des laufenden Jahres

Um die Überentnahmen des laufenden Jahres zu ermitteln, werden die folgenden 3 Werte benötigt: der Gewinn des laufenden Jahres, der mithilfe einer Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung oder einer Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird. die Summe der Einlagen ins Betriebsvermögen. Einlagen sind alle privaten Mittel einschließlich der Sacheinlagen, die für betriebliche Zwec...mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 11 Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug

Vorsteuerausschlüsse gelten für: Gegenstände oder Dienstleistungen für Repräsentations- oder Unterhaltungszwecke; Erwerb, Einfuhr oder Miete von Krafträdern oder Personenkraftwagen; Gegenstände oder Dienstleistungen in Zusammenhang mit Wartung, Instandsetzung, Wertverbesserung oder Nutzung von Kraftfahrzeugen sowie mit ihnen erbrachte Beförderungs- oder Taxidienstleistungen; von...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.3 Einbringung

Rz. 10 Werden Anteile – in Betracht kommt auch ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil – in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, liegen gesellschaftsrechtlich Sacheinlagen vor (§§ 5 Abs. 4 und 56 GmbHG). Ertragsteuerlich handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang und damit um eine Veräußerung. Die Kapitalgesellschaft kann nach § 20 Abs. 2 UmwStG das übernom...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 53 und 54 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / b) Steuerfalle "Einbringen durch Sacheinlage ohne korporative Vereinbarung"

Beispiel A möchte seinen als Einzelunternehmen geführten Handwerksbetrieb zu Buchwerten auf eine GmbH übertragen. Die GmbH wird zunächst bar gegründet. Im privatschriftlichen Einbringungsvertrag ist geregelt, dass als Nebenpflicht zur Leistung der Bareinlage anlässlich der Gründung zusätzlich die Überführung des Einzelunternehmens als Sachagio unter Buchung gegen die Kapital...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / a) Steuerfalle "Einbringen durch Umbuchen"

Beispiel A hat als Einzelunternehmen einen Online-Handel mit Olivenöl aufgebaut und mit dem Öl in den letzten Jahren einen durchschnittlichen Gewinn von 300.000 EUR erzielt. In 2023 gründet er eine GmbH (Bar-Gründung) und verkauft das Warenlager aus dem Einzelunternehmen gegen Rechnung an die neu gegründete GmbH. Die GmbH führt den Betrieb des Öl-Online-Handels fort. Das bis...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 19): Umstru... / IV. Fazit

Einbringungen sollten in der Regel nur vom geübten – in diesen Bereichen regelmäßig tätigen – steuerlichen Berater begleitet werden. Die sich zum Teil im fortlaufenden Umbruch befindliche Rechtsprechung sowie die jeweils aktuelle Verwaltungsauffassung sollten sicher beherrscht werden. Dabei muss vorlaufend auch die derzeit erfolgende Überarbeitung des UmwStE im Blick gehalte...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.3 Gewährung neuer Anteile

Rz. 100 Ebenso wenig ist es notwendig, dass die Gegenleistung ausschließlich in neuen Anteilen besteht. Es ist damit ausreichend, wenn die Sacheinlage als Agio für die Gewährung eines einzigen Anteils behandelt wird.[1] Praxis-Beispiel Der Einzelunternehmer E bringt im Rahmen einer Sachgründung der X-GmbH sein Einzelunternehmen mit einem Buchwert i. H. v. 100.000 EUR ein. Im ...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.3 Positives Vermögen als Antragserfordernis

Rz. 106 Übersteigt der Wert der Passivposten nach Abzug des Eigenkapitals den Wert der Aktivposten in der Steuerbilanz, ist eine Zwangsaufstockung insoweit vorzunehmen, dass sich die Aktiv- und Passivposten ausgleichen. Im Ergebnis muss der Wert des eingebrachten Vermögens mindestens 0 EUR betragen. Dies ist notwendig, da der angesetzte Wert auf Ebene der Kapitalgesellschaft...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.3.5 Begrenzung der Gegenleistung als Antragserfordernis

Rz. 108 Soweit der gemeine Wert von sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, mehr als 25 % des Buchwerts (relative Wertgrenze) des eingebrachten Betriebsvermögens oder mehr als 500.000 EUR beträgt, bzw. den Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens übersteigt (absolute Wertgrenze)[1], hat eine Aufstockung zu erfolgen. Als sonsti...mehr