Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Z / 3 Zwischenverfahren [Rdn 4331]

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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Droht "Grüner" Werbung aufgrund der strengen Vorgaben der EMPCO-Richtlinie das Aus?

Zusammenfassung Die sog. "EmpCo-Richtlinie"[1] schränkt umweltbezogene Werbung stark ein und lässt diese nur noch unter strengen Voraussetzungen zu. Damit sagt die EU dem "Greenwashing" den Kampf an. Wir stellen in diesem Beitrag die wesentlichen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie dar und skizzieren, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie künftig mit "Green Claims" werben möch...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.1 Katalogberufe und ähnliche Berufe

Zu den freien Berufen zählen auf jeden Fall die im Gesetz genannten Katalogberufe:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Anhörungsrechte und Auskunftspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 18 Der Entscheidungsträger hat vor seiner Entscheidung den Arbeitgeber und den Betriebsrat anzuhören (§ 20 Abs. 3 Satz 1 KSchG). Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, ist grds. der örtlich zuständige Betriebsrat anzuhören (vgl. §§ 50, 58 BetrVG), dessen Betrieb von der Massenentlassung betroffen ist. Sofern durch die gep...mehr

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Arbeitskampfrecht / 7 Deutsche Arbeitskampfregeln und Art. 6 Nr. 4 ESC

Die vom BAG rechtsfortbildend entwickelten Arbeitskampfregeln kommen immer wieder unter den Druck vonseiten internationalrechtlicher von der Bundesrepublik ratifizierter Rechtsregeln. Es ist bisher allerdings noch nicht zu einer Korrektur der höchstrichterlichen Rechtsprechung gekommen. Normative Grundlage dieses Drucks ist besonders Art. 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialchart...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverständige.

Rn 17 Sofern der Sachverständige sein Gutachten unmittelbar in der Verhandlung erstattet, ist das vollständige Gutachten zu protokollieren. Auch bei der Erläuterung eines zuvor schriftlich eingereichten Gutachtens reicht die floskelhafte Formulierung: ›Der Sachverständige erläutert ausf sein Gutachten. ‹ nicht aus (BGH NJW 01, 3269, 3270). Allerdings kann der Pflicht zur Pro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Der gerichtliche Sachverständige.

I. Zuziehung. Rn 3 Nach Abs 1 S 1 kann das Gericht nach seinem freien Ermessen einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens bestellen. Das Ermessen knüpft nicht an die Sachkunde des Sachverständigen an (Gramlich SchiedsVZ 19, 233, 237). Das Schiedsgericht ist befugt, die vom Sachverständigen zu bearbeitenden Fragen festzulegen. Diese Freiheit des Schieds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 414 ZPO – Sachverständige Zeugen.

Gesetzestext Insoweit zum Beweis vergangener Tatsachen oder Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war, sachkundige Personen zu vernehmen sind, kommen die Vorschriften über den Zeugenbeweis zur Anwendung. A. Normzweck. Rn 1 § 414 stellt klar, dass der sachverständige Zeuge iSd Beweisrechts echter Zeuge ist. Dementsprechend gelten die Vorschriften ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 144 ZPO – Augenschein; Sachverständige.

Gesetzestext (1) 1Das Gericht kann die Einnahme des Augenscheins sowie die Hinzuziehung von Sachverständigen anordnen. 2Es kann zu diesem Zweck einer Partei oder einem Dritten die Vorlegung eines in ihrem oder seinem Besitz befindlichen Gegenstandes aufgeben und hierfür eine Frist setzen. 3Es kann auch die Duldung der Maßnahme nach Satz 1 aufgeben, sofern nicht eine Wohnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachverständige.

Rn 3 Das Prozessgericht (bzw im Falle des § 372 II der ersuchte oder beauftragte Richter) als das den Augenschein einholende Organ (§ 355) entscheidet nach eigenem Ermessen, ob es hierzu einen oder auch mehrere Sachverständige beizieht. In der Prozesswirklichkeit wird dies ohne praktische Bedeutung bleiben (s aber § 375 Rn 6 zur Vernehmung von Zeugen in Gegenwart des Sachver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sachverständige Ermittlung.

Rn 12 Darüber hinaus ist § 92 II Nr 2 auch dann anwendbar, wenn der Betrag einer Forderung von der Ermittlung durch einen Sachverständigen abhängig war. Auch hier kommt es nicht darauf an, ob die Zuvielforderung verhältnismäßig geringfügig war und allenfalls geringfügige Mehrkosten ausgelöst hat. LG Nürnberg-Fürth RuS 08, 264: Hängt der Forderungsbetrag von der Ermittlung du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sachverständige.

Rn 12 Ein Beweisantrag ist nicht erforderlich. Bei Ladung auf Antrag (§§ 402, 379) kann ein Auslagenvorschuss gefordert werden, aber nicht bei Ladung vAw. Die Einholung eines vorherigen Gutachtens (§ 358a) ist nicht sinnvoll, sondern nur die Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung, wenn damit zu rechnen ist, dass dieser für eine mündliche Begutachtung im Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

Rn 7 Auch Auslagen, die durch die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Sachverständigengutachten entstehen, können von der Staatskasse gegen die Partei nicht geltend gemacht werden. Hängt die zusätzliche Vergütung eines Sachverständigen gem § 13 JVEG von der Zustimmung einer prozesskostenhilfeberechtigten Partei ab und wird diese Zustimmung durch das Gericht ersetzt,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sachverständige und Zeugen.

Rn 9 Vom SV unterscheidet der Zeuge sich dadurch, dass der Zeuge über von ihm wahrgenommene Tatsachen berichtet und das Gericht dadurch in die Lage versetzt, Tatsachen festzustellen, während der – im Gegensatz zum Zeugen austauschbare – SV mittels des von ihm einzusetzenden Fachwissens das Gericht dabei berät, wie anderweit (zB durch Zeugenaussagen oder durch Ermittlung durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeugen, Sachverständige.

Rn 2 § 379 gilt unmittelbar für die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen, über §§ 30 I, 113 I 2 FamFG auch in den dort bezeichneten familiengerichtlichen Verfahren (s iE Volpert FPR 2010, 327), und über § 402 auch für das mündliche und schriftliche Gutachten des SV. Bei Nichtzahlung des für einen SV angeforderten Vorschusses darf das Gericht aber nicht ohne weiteres di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ablehnung des Sachverständigen.

Rn 7 Nach Abs 3 gelten für die Frage einer Ablehnung des Sachverständigen die Regeln über die Ablehnung eines Schiedsrichters (§§ 1036, 1037 I und II) entsprechend. Die Parallele von Richter- und Sachverständigenablehnung findet sich auch beim staatlichen Gericht in § 406 I. Darüber hinaus muss ein Sachverständiger nach § 1036 I vorhandene Ablehnungsgründe ebenso wie ein Sch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Befangenheit des Sachverständigen.

Rn 31 Ein Gutachter kann gem § 30 I iVm § 406 I 1 ZPO wegen Befangenheit von jedem Verfahrensbeteiligten aus denselben Gründen, die zur Befangenheit eines Richters führen können, abgelehnt werden (Stuttg FamRZ 18, 455; Brandbg 7.2.17 – 13 WF 27/17, juris). Rn 32 Über die Ablehnung ist vorab durch Zwischenbeschluss zu entscheiden; anderenfalls kann das Gutachten nicht verwerte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen.

Rn 7 Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 404 I 1 ZPO, 30 I zu sehen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, das zugleich aber auf die den Vorgaben in Abs 1 S 1 entsprechende Qualifikation zu achten hat (näher Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 9c; Splitt FF 18, 51, 52). Rn 8 Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die Diskussion über die Qualität von familienpsycholo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3, Strafbare Falschaussagen von Zeugen und Sachverständigen.

Rn 7 Erfasst sind unrichtige Zeugenaussagen und Verletzungen der Wahrheitspflicht durch einen Sachverständigen oder einen Dolmetscher (§ 189 GVG), deren Strafbarkeit §§ 153–162 StGB bestimmen. Daraus folgt, dass es – anders als bei Nr 1 – keine Rolle spielt, wenn der vorsätzlich Handelnde unbeeidigt blieb (§ 153 StGB) und dass auch die falsche Versicherung an Eides Statt (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anleitung des Sachverständigen.

Rn 5 Im Verfahren vor dem staatlichen Gericht wird das Gericht durch § 404a verpflichtet, die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen zu erteilen. Darüber ist im schiedsrichterlichen Verfahren im Einzelnen nichts gesagt. Die Weite der Befugnis des Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme lässt es aber nicht zweifelhaft sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Befangenheit von Schiedsrichtern und Sachverständigen nach § 1049.

Rn 48 Der Hauptfehler bei der Bildung des Schiedsgerichts ist die Befangenheit eines Schiedsrichters, die zu dessen Ablehnung nach § 1036 II berechtigt. Die Ablehnung muss jedoch nach § 1037 II innerhalb einer Frist von zwei Wochen geltend gemacht werden, nachdem die hierzu berechtigte Partei von den Ablehnungsgründen Kenntnis erhalten hat (s § 1037 Rn 3). Die Ablehnungsgrün...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 406 ZPO – Ablehnung eines Sachverständigen.

Gesetzestext (1) 1Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. 2Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, dass der Sachverständige als Zeuge vernommen worden ist. (2) 1Der Ablehnungsantrag ist bei dem Gericht oder Richter, von dem der Sachverständige ernannt ist, vor seiner Vernehmung zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 404a ZPO – Leitung der Tätigkeit des Sachverständigen.

Gesetzestext (1) Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. (2) Soweit es die Besonderheit des Falles erfordert, soll das Gericht den Sachverständigen vor Abfassung der Beweisfrage hören, ihn in seine Aufgabe einweisen und ihm auf Verlangen den Auftrag erläutern. (3) Bei streitigem Sachverha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 407a ZPO – Weitere Pflichten des Sachverständigen.

Gesetzestext (1) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. 2Ist das nicht der Fall, so hat der Sachverständige das Gericht unverzüglich zu verständigen. (2) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Besondere Qualifikation des Sachverständigen, Abs 6.

Rn 40 Abweichend von § 321 I 4 enthält § 167 VI besondere Bestimmungen zu den Anforderungen, die an die Qualifikation des Sachverständigen zu stellen sind. Nach Abs 6 S 1 soll der ärztliche Sachverständige sowohl in den Verfahren nach § 151 Nr 6 als auch in den Verfahren nach § 151 Nr 7 nicht nur Arzt für Psychiatrie, sondern Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psych...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Details zum gerichtlichen Sachverständigen.

1. Befangenheit. Rn 3 Ergibt sich bei dem SV bereits im selbstständigen Beweisverfahren ein Befangenheitsgrund iSd § 406, muss der Ablehnungsantrag unverzüglich im selbstständigen Beweisverfahren angebracht werden (Hamm VersR 96, 911; Frankf OLGR 99, 11; Saarbr IBR 08, 1000). Werden mehrere Befangenheitsgründe gebracht, sind diese einzeln u in ihrer Gesamtheit zu prüfen (Kobl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestellung des Sachverständigen (Abs 1).

1. Auswahl und Qualifikation des Sachverständigen. Rn 7 Die Vorschrift ist in Ergänzung zu § 404 I 1 ZPO, 30 I zu sehen: Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dem Gericht, das zugleich aber auf die den Vorgaben in Abs 1 S 1 entsprechende Qualifikation zu achten hat (näher Prütting/Helms/Hammer § 163 Rz 9c; Splitt FF 18, 51, 52). Rn 8 Der Gesetzgeber hat als Reaktion auf die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aussagen der Zeugen, Sachverständigen und Parteien (Nr 4).

1. Zeugenaussagen. Rn 15 Zeugen bekunden zunächst im Zusammenhang zur Sache. Erst danach wird die Aussage durch den Vorsitzenden ins Protokoll diktiert. Hierbei wird die Authentizität der Aussage nicht gewährleistet, da der Richter die Aussage auf ihren Kern zurückführt. Richter neigen dazu, sprachliche Unzulänglichkeit zu glätten. Dies birgt die Gefahr, dass der Inhalt der p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Befragung von Sachverständigen.

Rn 5 §§ 397, 402 gewährleisten den Anspruch der Parteien aus Art 103 I GG auf rechtliches Gehör und geben ihnen – auch im selbstständigen Beweisverfahren (BGH BauR 2010, 932, Rz 9) – das Recht, dem Sachverständigen (auch wenn er ein schriftliches Gutachten erstattet hat), mündlich Fragen zu stellen, und somit auch das Recht, das Erscheinen des Sachverständigen vor Gericht zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachkunde oder Anhörung eines Sachverständigen.

Rn 2 Das Gericht kann das Ergebnis der Schriftvergleichung aufgrund eigener Sachkunde oder nach Anhörung eines Sachverständigen würdigen. Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es ein Schriftvergleichsgutachten benötigt, ohne dass es hierfür eines weiteren Beweisantritts bedürfte (BGH NJW 93, 534, 535 [BGH 03.11.1992 - XI ZR 56/92]; zum Zweck des schriftver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ablehnung von Richtern, Sachverständigen.

Rn 31 §§ 42, 1036. Für GeS und ReS zählt der volle Wert der Hauptsache (BGH NJW-RR 07, 776: für Beschwer; Ddorf NJW-RR 94, 1086; Brandbg NJW-RR 00, 1091; Frankf JurBüro 06, 370 und JurBüro 17, 364; Bremen MDR 11, 1134: jedenfalls bei Einzelrichter; Frankf JurBüro 17, 364; aA Frankf MDR 07, 1399: generell Bruchteil der Hauptsache, 25 %), weil das Interesse an unparteiischer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktion des Sachverständigen und Abgrenzung zu den Aufgaben des Gerichts.

Rn 1 Der SV ist Gehilfe des Gerichts (BGHZ 168, 380, 383 = NJW 06, 3214). Er kann wegen seiner besonderen, dem Gericht überlegenen Sachkunde bedeutenden Einfluss auf die Urteilsfindung gewinnen. Letztlich muss aber das Gericht die Rechtsfälle aus eigener Überzeugung entscheiden (s Rn 4; näher zum Verhältnis von Richter und SV Meller-Hannich ZZP 129, 263 ff; Stamm ZZP 124, 43...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ermessen des Gerichts, sachverständige Ermittlung oder gegenseitige Abrechnung.

a) Überblick. Rn 10 Das Gericht kann darüber hinaus nach § 92 II Nr 2 einer Partei die gesamten Kosten auferlegen, wenn sie zwar nicht vollständig obsiegt hat, der Betrag der Forderung aber von der Festsetzung durch richterliches Ermessen abhängig war. Dem Wortlaut nach ›Betrag der Forderung‹ gilt diese Alternative nur für Geldforderungen. Man wird sie jedoch auch auf andere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Tätigkeit des Sachverständigen im Ausland.

Rn 14 a) Ob iRd Gutachtenauftrags eigene Ermittlungen des SV im Ausland ohne die Zustimmung des jeweiligen Staates zulässig sind, ist str (bejahend St/J/Berger § 363 Rz 17; Musielak FS Geimer 02, 761, 771 f; verneinend Ahrens Kap 59 Rz 54; s.a. Hau RIW 03, 822, 824; § 363 Rn 25). Für den Bereich des Europäischen Zivilprozessrechts ist – mit Blick auf das Zusammenwachsen der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mündliche Anhörung des Sachverständigen.

Rn 4 Weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren ein eingeholtes Gutachten vAw zu überprüfen hat, muss es auch ohne Antrag einer Partei das selbstständige Beweisverfahren fortsetzen, wenn sich Zweifel an d der Vollständigkeit, Schlüssigkeit u Widerspruchsfreiheit der bisherigen gutachterlichen Äußerungen ergeben (Frankf IBR 15, 177); dies kann durch Einholung sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob der Auftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger sowie innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist erledigt werden kann. 2Ist das nicht der Fall, so hat der Sachverständige das Gericht unverzüglich zu verständigen. (2) 1Der Sachverständige hat unverzüglich zu prüfen, ob ein Grund vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. ›Lösungsorientiertes Gutachten‹ (Abs 2).

Rn 20 In Kindschaftssachen, die die Person des Kindes betreffen, kann das Gericht den Sachverständigen auch damit beauftragen, bei der Erstellung des Gutachtens auf die Erzielung eines Einvernehmens hinzuwirken und die Eltern damit zur Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bei der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs zu bewegen (BTDrs 16/6308, 242; ›lösungsor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das Prozessgericht. 2Es kann sich auf die Ernennung eines einzigen Sachverständigen beschränken. 3An Stelle der zuerst ernannten Sachverständigen kann es andere ernennen. (2) Vor der Ernennung können die Parteien zur Person des Sachverständigen gehört werden. (3) Sind für gewisse...mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV Die Einführung der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist von Anfang an ein "totgeborenes Kind". Man hat den Eindruck, der Gesetzgeber habe diese Gebühr eingeführt, um die Rechtsanwälte etwas zu beschwichtigen und dabei genau gewusst, dass sich deren Anwendungsbereich auf nur wenige Fälle erstrecken würde. Deshalb nimmt e...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Hier sind zwar drei Termine durchgeführt worden, es handelt sich bei dem Ortstermin des Sachverständigen jedoch nicht um einen gerichtlichen Termin. Außerdem hat der Sachverständige naturgemäß bei seinem Ortstermin auch keine Zeugen oder (weitere) Sachverständige vernommen, was nur dem Prozessgericht oder dem vom Prozessgericht ersuchten Richter vorbehalten ist. Die gegentei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so kann das Schiedsgericht einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens über bestimmte vom Schiedsgericht festzulegende Fragen bestellen. 2Es kann ferner eine Partei auffordern, dem Sachverständigen jede sachdienliche Auskunft zu erteilen oder alle für das Verfahren erheblichen Dokumente oder Sachen zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuziehung.

Rn 3 Nach Abs 1 S 1 kann das Gericht nach seinem freien Ermessen einen oder mehrere Sachverständige zur Erstattung eines Gutachtens bestellen. Das Ermessen knüpft nicht an die Sachkunde des Sachverständigen an (Gramlich SchiedsVZ 19, 233, 237). Das Schiedsgericht ist befugt, die vom Sachverständigen zu bearbeitenden Fragen festzulegen. Diese Freiheit des Schiedsgerichts ist ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und kann ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen erteilen. (2) Soweit es die Besonderheit des Falles erfordert, soll das Gericht den Sachverständigen vor Abfassung der Beweisfrage hören, ihn in seine Aufgabe einweisen und ihm auf Verlangen den Auftrag erläutern. (3) Bei streitigem Sachverhalt bestimmt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Sachverständige wird vor oder nach Erstattung des Gutachtens beeidigt. 2Die Eidesnorm geht dahin, dass der Sachverständige das von ihm erforderte Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten werde oder erstattet habe. (2) Ist der Sachverständige für die Erstattung von Gutachten der betreffenden Art im Allgemeinen beeidigt, so genügt die Beruf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 2 Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass der Richter über den konkreten Beweiswert eines Beweismittels nach freier Überzeugung, dh grds ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln, befinden kann (R/S/G § 114 Rz 1). So ist er nicht gehindert, seine Überzeugung allein aus der Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrags herzuleiten (BVerfG NJW 17, 3218...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gegenstand des Gutachtens.

Rn 4 Die Heranziehung eines Sachverständigen durch das Schiedsgericht ist zu jeder Frage denkbar, die auch in einem staatlichen Verfahren für ein Sachverständigengutachten offen stünde. Das Schiedsgericht kann den Sachverständigen also zur Klärung tatsächlicher wie rechtlicher Fragen beauftragen. Dies betrifft insb Rechtsfragen des § 293. Aber auch darüber hinaus kann sich e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Parteisachverständiger.

Rn 9 Das Gesetz erwähnt in Abs 2 S 2 ausdrücklich die Möglichkeit, dass die Parteien eigene Sachverständige zuziehen und zu den streitigen Fragen aussagen lassen. Dieser Sachverständige ist hier ein echtes Beweismittel (Risse/Höfling SchiedsVZ 20, 73, 75). Diese Möglichkeit des von der Partei gestellten Sachverständigen steht im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren, wo der ...mehr