Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 14 Verjährung / (2) Organisation

Rz. 63 Beim Drittleistungsregress (z.B. SVT, SHT, beamtenrechtlicher Dienstherr) wird insbesondere auch ein Organisationsverschulden beachtet werden müssen,[59] wenn beispielsweise keine generelle Vorsorge dafür getroffen wird, dass die Leistungsabteilungen die mit der Durchführung von Regressen beauftragten Personen nicht oder nicht rechtzeitig über Rückgriffsmöglichkeiten ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 1. Uneinheitlichkeit des Rechtssystems

Rz. 321 Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist zuständig für die Beurteilung des Schadenersatzanspruches (Haftung, Kausalität, Schadenhöhe), die außerordentliche Gerichtsbarkeit befasst sich vorrangig mit den Verpflichtungen der Drittleistungsträger gegenüber der verletzten Person aus dem Drittleistungsverhältnis heraus (z.B. sozialrechtliche oder arbeitsvertragliche Leistungsa...mehr

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§ 5 Selbstständige / (bb) Zivilrecht

Rz. 280 BGH v. 7.5.1996 [224] (der zu beurteilende Fall richtete sich nach LFZG und nicht nach EFZG; § 4a EFZG galt nicht) wollte für die zivilrechtliche Betrachtung anlässlich der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen bei Sonderzuwendungen der arbeitsrechtlichen Differenzierung nicht folgen: Haftungsrechtlich sei davon auszugehen, dass die Jahreszuwendung jedenfalls auch da...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Schadenersatzanspruch

Rz. 1419 § 119 I 1 Hs. 1 SGB X begründet keinen Beitragsanspruch des SVT, sondern regelt den Übergang eines vorhandenen Beitragsanspruchs des Geschädigten. Die Forderung nach § 119 SGB X setzt dazu einen Schadenersatzanspruch des Verletzten voraus. Rz. 1419a Auch Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB, Art. 34 GG) begründen einen Regressanspruch.[887] Bei Ansprüchen nach dem Nato-T...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (cc) Spätere Entwicklungen

Rz. 466 Der Umfang der anlässlich eines Schadenfalles entstehenden Aufwendungen entwickelt sich erst nach und nach. Der Forderungsübergang auf SVT umfasst daher auch solche Ersatzansprüche eines Verletzten in Bezug auf Leistungen, die zwar erst in der Folgezeit erbracht werden müssen, die aber im Zeitpunkt des Versicherungsfalles bereits in Betracht zu ziehen waren. Für den ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / dd) Verjährung

Rz. 1571 Hinweis Dazu auch in Kapitel 14 (siehe § 14 Rn 17 ff.). Zum Thema Kasseler Kommentar-Kater, 79. EL 2013, § 119 SGB X Rn 52 f., 65; Wenzel-Stahl, 1. Aufl. 2012 Kap. 5 Rn 314 ff., Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn 114. Rz. 1572 Der RVT muss eine vor dem Forderungsübergang eingetretene Verjährung gegen sich gelten lassen (§§ 412, 404 BGB).[98...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / II. Drittleistung

Rz. 82 Der in seinen Rechtsgütern unmittelbar verletzte Unfallbeteiligte[50] erhält im Rahmen der Verantwortlichkeit des Schadenersatzpflichtigen seinen Schaden von diesem ersetzt. Neben dem Ersatzpflichtigen erbringen häufig auch Dritte Leistungen anlässlich des Schadensfalles, die ihrerseits dann den Schädiger wegen ihrer Leistungen in Regress nehmen. Die Abwicklung von Pe...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Unterhaltsschaden

Rz. 671 Auch die Bestimmung des Unterhaltsschadens orientiert sich wesentlich an den Aspekten zur Ermittlung des Verdienstausfallschadens.[633] Rz. 672 War ein infolge eines Haftpflichtgeschehens Getöteter zu seinen Lebzeiten kraft Gesetzes verpflichtet, Dritten Unterhalt zu leisten, geben – als Ausnahmevorschriften restriktiv auszulegen – § 844 II BGB sowie § 28 II AtomG, § ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die unterschiedlichen Regelungen in den ARB

Rz. 258 Nach § 6 ARB 2010 besteht Rechtsschutzdeckung, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt.[151] Abweichend von der früheren Sachlage bei einem Auslandsschadenfall hat nicht mehr nur die Interessenwahrnehmung in Ermangelung inländischer Verfahrensmöglichkeiten zwinge...mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 2. Die 5. KH-Richtlinie

Rz. 27 Die 5. KH-Richtlinie wurde inzwischen verabschiedet und trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 11. Juni 2005 in Kraft.[9] Das Umsetzungsgesetz in Deutschland ist auch in Kraft getreten.[10] Anknüpfend an die Entscheidung des EuGH zu dieser Thematik[11] ist nunmehr davon auszugehen, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Ortes in eine...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) Anspruchshöhe

Rz. 620 Die Zahlungsverpflichtung des nach §§ 104 ff. SGB VII haftungsbefreiten, allerdings grob fahrlässig handelnden Schädigers beschränkt § 110 I 1 SGB VII ausdrücklich auf denjenigen Umfang des Schadenersatzes, den der Verpflichtete zivilrechtlich hätte leisten müssen. Rz. 621 Dabei ist es[563]mehr

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§ 14 Wohnungs- und Grundstü... / II. Sonstige Nutzungsverhältnisse aller Art

Rz. 21 Versichert sind nicht nur dingliche Nutzungsrechte, wie in den ARB 75, sondern auch alle schuldrechtlichen Nutzungsverhältnisse. Versicherungsschutz im Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus folgenden dinglichen Nutzungsrechten an Immobilien:mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / II. Allgemeine Erstattungsgrundsätze

Rz. 6 Grundsätzlich sind Anwaltskosten, wie auch das BVerfG[9] hervorhebt, von jeder Partei selbst zu tragen und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet.[10] Diesen Grundsatz hat die deutsche[11] Rechtsprechung ausnahmsweise durchbrochen, und zwar für den Bereich der Haftpflichtschadenregulierung, beschränkt aber auf einen Kr...mehr

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§ 1 Einleitung / E. Schadenaufnahme

Rz. 16 Zum Thema Siehe ergänzend zu praktischen Fragen der Regulierung Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 8 Rn 1 ff. Rz. 17 Die Schadenbearbeitung wird sachlich zunächst durch das Zusammentragen der erforderlichen Informationen zu Haftungsgrund und Anspruchsvolumen und weniger durch die Beantwortung von Rechtsfragen bestimmt. Rz. 18 Übersicht 1.3: Informati...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 1. Endalter

Rz. 138 Die Dauer einer Rente wegen Beeinträchtigung in der Haushaltsführung kann nicht auf das 65. Lebensjahr begrenzt werden. Rz. 139 In der Rechtsprechung besteht eine Tendenz, das Ende des Haushaltsführungsschaden mit dem 70. [160] oder 75. Lebensjahr (bei langjährigen Feststellungsurteilen) anzunehmen, da ab diesem Zeitpunkt die in ihrer Haushaltsführung beeinträchtigte P...mehr

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§ 6 Nebeneinkünfte / C. Aufwandsentschädigung (Auslöse, Spesen, Auslagenersatz)

Rz. 49 Hinweis Zur Aufwandsentschädigung wird auch auf die Erläuterungen in Kapitel 4 (siehe § 4 Rn 150 ff.) verwiesen. Zum Thema Benner, Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und Arbeitslohn im Sinne des Lohnsteuerrechts. Alphabetische Übersicht nach dem Stand v. 1.1.2004, Beilage 2 zu Betriebs-Berater (BB) Heft 4 v. 26.1.2004; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. A...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / II. Wandlung des § 845 BGB

Rz. 7 Der Haushaltsführungsschaden in seiner heutigen rechtlichen Ausformung ist ein Konzept der 60er Jahre.[1] Den Begriff entlehnte man § 1356 I 1 BGB: ""Die Ehegatten regeln die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen"". Rz. 8 Ursprünglich war die ""Ehefrau zu Arbeiten im Hauswesen und im Geschäft des Mannes"" (§ 1356 II BGB a.F.) verpflichtet.[2] War die Ehefrau un...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 4. Verzug

Rz. 652 Grundsätzlich sind Anwaltskosten von jeder Partei selbst zu tragen[619] und nur als Folge von Verzug oder (vor-)vertraglichem Fehlhalten als Schadenersatz geschuldet.[620] Außerhalb der Voraussetzungen des Verzuges kann der Geschädigte Aufwendungen für Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung des Schadenersatzanspruchs nicht erstattet verlangen.[621] Rz. 653 Für D...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (a) Krankenkasse – Arbeitgeber

Rz. 259 Wenn der Arbeitgeber ab dem 43. Tag Gehalt fortzahlt, erfolgt ein Forderungswechsel nicht mehr nach § 6 EFZG, sondern nur per Abtretung. Soweit Vorteilsausgleichungen und Mithaftung den Verdienstausfall des Verletzten kürzen, wirkt sich dieses zulasten des Arbeitgebers aus, da nach § 116 SGB X der Schadenersatzbereich "Verdienstausfall" bereits im Unfallzeitpunkt in ...mehr

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§ 15 Kapitalisierung / I. Einleitung

Rz. 10 Ein unfallbedingter Erwerbsschaden endet nicht bereits mit dem Zeitpunkt der vollständigen gesundheitlichen Wiederherstellung. Auch nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit kann Schadenersatz wegen Verdienstausfalls verlangt werden, wenn und solange die Erwerbslosigkeit noch ihre Ursache in dem Unfall hat.[3] Rz. 11 Mittlerweile (an-)erkennt auch die Rechtsprechung die S...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 1. Familienrechtlicher Rahmen bei Tötung

Rz. 155 Der Ersatz wegen Fortfalles der Haushaltsführung orientiert sich (anders als im Verletzungsfall) am gesetzlich geschuldeten Maß. Der Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflicht hängt auch beim Natural- oder Betreuungsunterhalt von den Lebensumständen und den persönlichen Bedürfnissen der Ehegatten und der unterhaltsberechtigten Kinder ab.[177] Rz. 156 Bei der Berechnung...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Entwicklung

Rz. 179 Ein unfallbedingter Erwerbsschaden endet nicht bereits mit dem Zeitpunkt der vollständigen gesundheitlichen Wiederherstellung. Auch nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit kann Schadenersatz wegen Verdienstausfalles verlangt werden, wenn und solange die Erwerbslosigkeit noch ihre Ursache in dem Unfall hat.[133] Rz. 180 Kann ein Verletzter trotz teilweise noch verbliebe...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / aa) Verwaltungskosten

Rz. 646 Verwaltungskosten des Drittleistungsträgers (wie Arztberichte,[602] Dolmetscherkosten,[603] Gutachten[604] und in diesem Zusammenhang anfallende ärztliche Untersuchungen,[605] Telefon- und Portospesen,[606] Übersetzungen, Kopiekosten für Rechnungsbelege[607]) sind keine übergangsfähigen Schadenpositionen, sondern als mittelbare Vermögenseinbußen des Drittleistungsver...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / a) Ausschluss des Baurisikos bei Erwerb oder Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks

Rz. 42 Gemäß § 3 Abs. 1d aa ARB 2010 sind sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes oder vom Versicherungsnehmer oder mitversicherten Personen nicht selbst zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes oder Gebäudeteiles ausgeschlossen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob gerade auch der Bauzweck den Streit ...mehr

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§ 6 Rechtsschutzversicherun... / 2. Rechtsstellung/Aktivlegitimation mitversicherter Personen

Rz. 108 Die Rechtsstellung der im Vertrag des Versicherungsnehmers mitversicherten Personen bemisst sich nach den Bestimmungen der §§ 43 ff. VVG (§§ 74–80 VVG a.F.) über die Fremdversicherung, jedoch mit Modifikationen für die Rechtsschutzversicherung. Rz. 109 Die Ansprüche aus dem Rechtsschutzvertrag kann jedoch nur der Versicherungsnehmer selbst und nicht die mitversicherte...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / aa) Entsprechende Anwendung

Rz. 442 § 86 III VVG (§ 67 II VVG a.F.), § 116 VI SGB X sind als kodifizierter Ausdruck eines allgemein geltenden Rechtsprinzips in ihrer Anwendung nicht auf VVG und SGB beschränkt; unstreitig gilt das Konstrukt über die ausdrücklich gesetzlich geregelten Bereiche in der Privat- und Sozialversicherung hinaus für andere Rechtsbereiche. Soweit das Privileg mangels ausdrücklich...mehr

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§ 5 Selbstständige / VII. Prostitution

Rz. 79 Hinweis Dazu auch in Kapitel 3 und 4 (vgl. § 3 Rn 274, § 4 Rn 1357 ff.). Zum Thema Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn 15. Rz. 80 Bei entgehenden Einnahmen aus Prostitution hatte der BGH[43] eine Begrenzung auf ""die Höhe eines existenzdeckenden Einkommens angenommen, das auch in einfachen Verhältnissen von jedem gesunden Menschen erfahrungsge...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 4. Die Risikoausschlüsse nach Leistungsarten

Rz. 21 Zu unterscheiden von den Risikoausschlüssen gem. § 3 ARB 2010 sind die Risikoausschlüsse zu den einzelnen Leistungsarten. Hierzu ist zu verweisen auf die nachfolgende Übersicht:mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / b) Leistung

Rz. 336 § 3 EFZG – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) 1Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. 2Wird der Arb...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 2. Erforderlichkeitsmaßstab, § 249 BGB

Rz. 93 Maßstab für den zu ersetzenden Zeitaufwand ist zwar im Grundsatz das von der verletzten Person zuvor tatsächlich aufgewandte Arbeitsvolumen. Abzugrenzen ist dabei aber der zur Erledigung der haushaltlichen Tätigkeit erforderliche (§ 249 BGB) Zeitbedarf (gemessen an einer "Profi-Hausfrau"[90] als Vergleichsperson) zur konkret vom Verletzten aufgewandten Zeit. Unbeachtl...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Berechnung

Rz. 611a Gemäß § 110 I 1 SGB VII hat der vorsätzlich oder grob fahrlässig Handelnde den SVT die infolge des Sozialversicherungsfalls entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Rz. 611b Die Berechnung der Anspruchshöhe vollzieht sich in 4 Schritten:[556]mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / 4. Vergleichsrechnung

Rz. 22 Wird eine Ausbildung unfallbedingt abgebrochen, dann aber eine (selbstständige oder abhängige) Erwerbstätigkeit aufgenommen, ist eine Vergleichsrechnung anzustellen und nur der etwaige Minderverdienst auszugleichen.[20] Rz. 23 Beispiel 7.1 Die 17-jährige A erleidet durch einen Huftritt eines von X gehaltenen Pferdes schwere Kopfverletzungen. A wollte einige Monate nach...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / IV. Beweismaßstab für Verletzungsfolgen

Rz. 65 Zu beachten ist immer, dass im Strafverfahren auch hinsichtlich der dem Beschuldigten zur Last zu legenden Verletzungsfolgen ein anderer Beweismaßstab gilt als im Zivilrecht. Während im Strafverfahren für die Beurteilung der Kausalität der Grundsatz "in dubio pro reo" zugrunde zu legen ist, ist im Zivilverfahren zwischen der haftungsbegründenden Kausalität (Zusammenha...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / D. Mustertext für eine Klage auf Rechtsschutzdeckung

Rz. 46 Muster: Klage auf Rechtsschutzdeckung An das Amtsgericht _________________________ Klage [22] des Herrn _________________________ - Kläger - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen die _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG, vertreten durch die Mitglieder des Vorstandes _________________________ - Beklagte - wegen: Feststellung des ...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / a) Ausschluss der Rechtsschutzdeckung im Privat-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 Abs. 1 bzw. Abs. 4 ARB 2010

Rz. 23 In § 23 ARB 2010 ist Gegenstand der Versicherung der private Bereich eines Gewerbetreibenden, Freiberuflers oder sonst selbstständig Tätigen.[19] In diesem Bereich ergeben sich Abgrenzungsprobleme. So besteht kein Privatrechtsschutz für Selbstständige bei Streit über Beratungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Vermögens- und Beteiligungsgesellschaft als Familie...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 5. Kein Abgleich von Ansprüchen wegen Verletzung und Tötung

Rz. 692 Hinweis Zum Abgleich von Ansprüchen siehe auch Übersicht 2.10: Anspruchsberechtigung bei Verletzung und Tötung (Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung) (vgl. Rn 121). Rz. 693 Die Ansprüche bei Verletzung und Tötung weisen Parallelen auf. Rz. 694 Übersicht 2.27: Mögliche Ersatzansprüche (Entsprechungen Verletzung – Tod) (Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung)mehr

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§ 10 Vorteilsausgleich / B. Allgemeines

Rz. 2 Der Geschädigte darf einerseits nicht besser gestellt werden als er ohne das schädigende Ereignis stünde (siehe § 3 Rn 159 f.); andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruches übereinstimmt (d.h. dem Geschädigten zumut...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / d) Ausländer

Rz. 188 § 1 AufenthG [140] – Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich (1) 1Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. 2Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / II. Steuervorteile beim Schädiger

Rz. 98 Steuerfreie Leistungen (insbesondere nach § 3 EStG, dazu siehe Rn 23 ff.) sind zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen. Es gilt der Grundsatz, dass schadensbedingte Steuerersparnisse des Geschädigten stets den zu ersetzenden konkreten Schaden verringern.[90] Rz. 99 Zugunsten des Ersatzpflichtigen, dem damit die Steuervorteile verbleiben, sind zu berücksichtigen u.a...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (3) Amtshaftung

Rz. 30 Anspruchsgrundlagen bieten u.a. § 839 BGB (Art. 34 GG), BPolG und BLG.[9] Rz. 30a In seinem Anwendungsbereich verdrängt § 839 BGB als vorrangige Spezialregelung konkurrierende Ansprüche aus §§ 823 ff. BGB sowie aus § 839a BGB.[10] Im Rahmen der Haftung nach § 839 BGB tritt gemäß Art. 34 S. 1 GG – im Wege der befreienden Haftungsübernahme – der Staat beziehungsweise die...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Aufwendungsersatz

Rz. 455 Vom Schadensersatzanspruch zu unterscheiden ist der Aufwendungsersatzanspruch. Beim Aufwendungsersatz wird unabhängig von einer konkreten Prüfung eines eingetretenen Schaden der letztlich mittelbare Schaden des Dritten (nämlich desjenigen, der den Aufwand betreibt bzw. aufgrund eigener Leistungsverpflichtung betreiben muss) dem Erstattungsbegehren zugrunde gelegt: De...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (b) Unterschiedliche Wege

Rz. 899 Während die Unterscheidung, ob es sich um einen Arbeitswegeunfall (§ 8 II Nr. 1 SGB VII) oder Betriebswegeunfall (§ 8 I SGB VII) handelt, zwar für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes bedeutungslos (§ 7 I SGB VII) ist, hat diese Differenzierung aber entscheidende Bedeutung für die Freistellung eines Schädigers nach den §§ 104 ff. SGB VII. Rz. 900 Im Sozialvers...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Sachliche Kongruenz

Rz. 575 Sachliche Kongruenz ist anzunehmen, wenn sich die Ersatzpflicht des Schädigers und die Leistungsverpflichtung des SVT ihrer Bestimmung nach decken. Hiervon ist dann auszugehen, wenn die Leistung des Versicherungsträgers und der vom Schädiger zu leistende Schadenersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen.[504] Rz. 576 Die sachliche Kongruenz von Ver...mehr

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§ 5 Selbstständige / 2. Nicht eingehaltener Termin

Rz. 66 Ob und unter welchen Voraussetzungen einem Freiberufler (vor allem Arzt) für den Fall der Absage eines fest vereinbarten Behandlungs- oder Besprechungstermins gegen seinen Kunden (Patienten) Ansprüche auf das Behandlungshonorar (nach § 615 BGB i.V.m. der jeweiligen Gebührenordnung) zustehen können, ohne dass insbesondere der Arzt die Behandlung nachzuholen hat, ist in...mehr

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§ 15 Rechtsschutz im Vertra... / I. Rechtsschutz aus Schuldverhältnissen

Rz. 22 Der Vertrags-Rechtsschutz der ARB 75 bezog sich nur auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen. Die ARB 2010 sehen, wie auch schon die ARB 94 und die folgenden Bedingungen, eine Erweiterung des Vertrags-Rechtsschutzes auf privatrechtliche Schuldverhältnisse vor. Somit sind alle im 2. Buch des BGB geregelten Schuldverhältnisse vom Versic...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 1. Teilungsabkommen

Rz. 587 Zum Thema Böhme/Biela, 25. Aufl. 2013, Kap. 15; Filthaut, 8. Aufl. 2010, § 12 HPflG, Rn 178 ff.; Geigel-Plagemann, 26. Aufl. 2011, Kap. 30 Rn 95 ff.; Jahnke, Unfalltod und Schadenersatz, 2. Aufl. 2012, § 2 Rn 850 ff., Küppersbusch/Lang/Stahl, "Die Kausalitätsprüfung im Teilungsabkommen – Eine für die Praxis bedeutsame Frage!" NZV 2006, 628, Marburger, "Anwendung von ...mehr

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§ 11 Schadenminderung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Zum Thema Höher/Mergner "Mitwirkungspflichten des Geschädigten im Personenschaden" r+s 2012, 1. Rz. 2 § 254 BGB – Mitverschulden (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend v...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Quotenvorrecht

Rz. 1935 Für Bundesbeamte setzt § 76 BBG § 87a BBG a.F. fort. Ob eine § 52 BRRG a.F. entsprechende Regelung in alle Länderbeamtengesetze übernommen ist, ist seit der Föderalismusreform konkret zu prüfen (siehe auch Rn 1842, Rn 1924). Rz. 1936 Wird ein Beamter bzw. eine beihilfeberechtigte Person durch ein Haftpflichtgeschehen verletzt oder getötet und reicht die vom Haftpflic...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Krankenkasse

Rz. 991 Stellt sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Schadenfall (z.B. als Nothilfe, Arbeitsunfall oder Wegeunfall) in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gehört, stellt sich die Anspruchsberechtigung u.a. der gesetzlichen Krankenkasse als von Anfang fehlend heraus.[598] Rz. 992 Leistungen, die die Krankenkasse (und gegebenenfalls die Pflegekasse...mehr