Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Vor der Klammer" steht wie jedes Jahr Wevers Jahresbericht "Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts".[63] Ein Beitrag von Heiß fasst das Grundwissen für die konkludente Ehegatteninnengesellschaft zusammen.[64] Der Autor weicht allerdings in einigen Punkten von der Rechtsprechung ab, meint z.B., es ginge bei d...mehr

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FF 05/2019, Wert der Beschw... / 2 Anmerkung

Neuer Wein in alten Schläuchen? Von wegen! Es lohnt, die kompakt begründete Entscheidung sorgfältig zu lesen. Sie vermittelt aufschlussreiche Erkenntnisse zur Frage der Beschwer bei einem Auskunftsanspruch. 1. Zunächst bleibt zu hoffen, dass die Antragstellerin des Verfahrens ihren Entschluss, den Zugewinn als Verbundsache einzuführen, wohl abgewogen und überlegt hat. Gerade ...mehr

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FF 05/2019, Nebengüterrecht... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[3] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen: Die ausführliche Auseinandersetzung des Bundesgerichtshofs in einer Streitsache führte zur Bejahung der familiengerichtlichen Zuständigkeit und dennoch – zwar aus ebendiesem Grund – zum Unterliegen des Rechtsmittelführers. Diesem spannenden Hinweisbeschluss vo...mehr

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ZErb 05/2019, Vorzeitige Au... / 1. Auflösungsgründe

Diese lassen sich wiederum in zwei Gruppen aufteilen: Zunächst die Nichtleistung von Seiten eines Gesellschafters sowie die Unstimmigkeit zwischen Gesellschaftern, die das Funktionieren der Gesellschaft lähmen.[5] Art. R. 210-15 Code de commerce (= französisches HGB) sieht die Zuständigkeit des örtlich zuständigen Handelsgerichts vor (‹ la dissolution judiciaire de la Société, ...mehr

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Sauer, SGB III § 37 Potenzi... / 2.1.6.2 Umweltprofil und Rahmenbedingungen

Rz. 27 In der Schlüsselgruppe "Rahmenbedingungen" werden folgende Merkmale anlassbezogen beurteilt: Örtliche Mobilität, Familiäre Situation und Betreuungsverhältnisse, Persönliche Rahmenbedingungen, Finanzielle Situation und Wohnsituation. Praxis-Beispiel Merkmal Familiäre Situation Bestehen in der Familie bzw. der Bedarfsgemeinschaft begründete Handlungsbedarfe, die einer Integrat...mehr

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Sommer, SGB XI § 26 Weiterv... / 2.1.1.2 Ausscheiden aus der Familienversicherung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 24 Die Regelung des Satzes 2 eröffnet bisher in der Pflegeversicherung Familienversicherten die Möglichkeit, sich (unabhängig vom Krankenversicherungsschutz) isoliert in der sozialen Pflegeversicherung freiwillig weiter zu versichern, wenn die Familienversicherung endet oder nach § 25 Abs. 3 nicht besteht. Diese Weiterversicherungsberechtigung entspricht den Regelungen i...mehr

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FF 04/2019, Mitgliederumfra... / Verfahrenswerte in Ehescheidungen

Der Verfahrenswert in Ehesachen bestimmt sich nach § 43 FamGKG. Aus der Praxis ist bekannt, dass häufig nur auf die Regelung aus § 43 Abs. 2 FamGKG zurückgegriffen wird, das dreifache Nettoeinkommen der Ehegatten. Die Vermögensverhältnisse bleiben oft unberücksichtigt. Die Umfrage verfolgte deshalb das Ziel, die unterschiedliche Praxis abzubilden. Von den Beteiligten gaben 49...mehr

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FF 04/2019, Auskunft zum Tr... / 2 Anmerkung

Im Zuge der Güterrechtsreform hat der Gesetzgeber die Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt eingeführt. Zusammen mit der Beweislastregelung des § 1375 Abs. 2 BGB sollten die bis dahin üblichen Manipulationen bei der Bewertung des Vermögens verhindert werden. Soweit der Plan. Dass das Ganze sich als prozessuales Desaster entwickeln kann, macht die Entscheidung des...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 1 Gründe:

I. Im vorliegenden Scheidungsverbundverfahren hat das Amtsgericht die Ehe der Beteiligten mit Beschl. v. 1.8.2018 geschieden und darüber hinaus Anordnungen zum Versorgungsausgleich getroffen. Der Verfahrenswert wurde mit Beschl. v. 1.8.2018 wie folgt festgesetzt:mehr

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FF 04/2019, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

OLG Zweibrücken, Beschl. v. 24.1. 2018 – 6 UF 108/17 Eine Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nach §§ 51, 52 Abs. 1 VersAusglG, § 226 Abs. 3 FamFG kann im Einzelfall unbillig nach § 27 VersAusglG sein, nachdem der die Abänderung beantragende Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung in der erfüllten Erwartung höherer Einkünfte aus dem Beamtenverhältnis a...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Unterhalt und Versorgungsausgleich

Auch hinsichtlich des nachpartnerschaftlichen Unterhalts konnte von Lebenspartnern, die ihre Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2005 begründet hatten, zum bis dahin geltenden Unterhaltsrecht optiert werden (§ 21 Abs. 3 LPartG a.F.). Auch hierfür galt das Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 21 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 3 LPartG a.F.). Allerdings waren Vereinbarunge...mehr

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FF 04/2019, Umwandlung eine... / b) Umwandlung nur bei Lebenszeitehe?

Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe setzt nicht voraus, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft zuvor aufgehoben wird.[34] Der statusbegründende Akt ist der Eheschließung (§ 14 PStG) nachgebildet worden.[35] Die Modalitäten, nämlich die Abgabe der Erklärungen vor dem Standesbeamten (§ 1310 Abs. 1 S. 1 BGB, § 20a Abs. 1 S. 1 LPartG), die Höchstpersönlichkei...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Schausten hat in seinem Editorial "Über das berechtigte Interesse an auskömmlichen Anwaltsgebühren" zutreffend darauf hingewiesen, dass in der anwaltlichen (Abrechnungs-) Praxis in Verfahren bezüglich Scheidung der Ehe die Norm des § 43 FamGKG entweder nicht gekannt oder aber übersehen wird.[1] Er versichert am Ende seiner Ausführungen: "Es lohnt sich!", diese Norm anzuwende...mehr

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FF 04/2019, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis

Götz/Brudermüller/Giers 2. Auflage 2018, 269 Seiten, 49 EUR, Gieseking Verlag Götz und Brudermüller – haben die nicht schon einmal ein Buch über die Wohnung im Familienrecht verfasst? Ja, vor über zehn Jahren. Gerd Brudermüller, der damals schon zahlreiche Abhandlungen über Wohnungszuweisungen an Ehegatten und nichteheliche Lebensgefährten verfasst hatte, konnte Isabell Götz ...mehr

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FF 04/2019, Verfahrenswert ... / Leitsatz

Bei der Festsetzung des Verfahrenswerts einer Ehesache ist neben dem Einkommen der Eheleute auch ihr unstreitiges Immobilien-, Spar- und Wertpapiervermögen zu berücksichtigen. Dieses ist vorab um einen Freibetrag (hier: für jeden Ehegatten 30.000 EUR) zu bereinigen und mit 5 % in die Berechnung einzustellen. Eine Reduzierung des Verfahrenswerts für eine "unstreitige Eheschei...mehr

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FF 04/2019, Mitgliederumfra... / Einführung

Die jährlich von der AG FamR durchgeführte Mitgliederumfrage bezog sich 2018 erneut auf das Kostenrecht. Ausgehend von dem Ergebnis des Vorjahres[1] richteten sich die Fragen nun auf die Wertfestsetzung in Scheidungsverfahren und die Abrechnung von VKH-Mandaten. Anlass für die speziellere Fragestellung war zum einen die bundesweit uneinheitliche Praxis in der Berechnung und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 31 Sonstig... / 2.2 Onkologische Nachsorge-Rehabilitation (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Der Rentenversicherungsträger kann wegen Tumor- und Systemerkrankungen (Krebs- bzw. Ca-Erkrankungen; Definition: vgl. Rz. 31, dort § 2) im Rahmen der sonstigen Leistungen des § 31 – so der Wortlaut des Gesetzes – Leistungen zur onkologischen Nachsorge bewilligen. Bedeutung hat § 31 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere für onkologisch erkrankte Menschen, die die persönlichen (= med...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / 3. Deckungsumfang

Nun haben seit geraumer Zeit – von den meisten Scheidungsanwälten unbemerkt – viele, vor allem einige der marktstärksten Versicherer den Deckungsumfang erweitert. Am häufigsten wird dabei auch eine über die Beratung hinausgehende Tätigkeit bis zu einem bestimmten Gebührenvolumen vom Versicherer übernommen. Hier soll die nachfolgende kleine Tabelle eine Orientierung für die Pra...mehr

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FF 03/2019, Abhebung größer... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller verlangt von der Antragsgegnerin, seiner geschiedenen Ehefrau, die Rückzahlung eines Betrages von 83.000 EUR, welchen sie von einem Konto des Antragstellers abgebucht hat. [2] Die Beteiligten, beide deutsche Staatsangehörige, sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Ihre Ehe wurde am 27.6.2000 vor dem Standesbeamten des Standesamtes S. geschlossen. A...mehr

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AGS 03/2019, Verfahrenswert... / Leitsatz

Lässt ein Rechtsmittelführer mit der Beschwerde gegen die Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt den Ausspruch zur Scheidung und zum Versorgungsausgleich ohne inhaltliche Einwendungen lediglich verbunderhaltend im Beschwerdeverfahren anfallen, kann die Wertfestsetzung insoweit auf die jeweilige Mindestgebühr festgesetzt werden. Die Mindestgebühr für den Versorgungsausgleich...mehr

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ZErb 03/2019, Testamentsaus... / Sachverhalt

Der in zweiter Ehe verheirate Erblasser ist am 30.12.2016 verstorben. Die erste Ehe endete durch Scheidung, aus dieser Ehe gingen die Beteiligte zu 2 (= Beschwerdeführerin) und der am Beschwerdeverfahren nicht beteiligte Sohn F.H. hervor. Die Beteiligte zu 1 ist die zweite Ehefrau des Erblassers, der Beteiligte zu 3 deren Sohn. Der Erblasser errichtete am 19.10.2015 ein Test...mehr

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AGS 03/2019, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung beruht auf § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG, § 516 Abs. 3 ZPO, nachdem die Antragsgegnerin ihre Beschwerde gegen den Beschluss des AG zurückgenommen (§ 67 Abs. 4 FamFG) hat (vgl. Keidel, FamFG, FamFG § 117 Rn 44; Musielak/Borth/Borth/Grandel FamFG § 150 Rn 12). Die Wertfestsetzung (Ehe: 3.000,00 EUR, Versorgungsausgleich: 500.00 EUR, Unterhalt: 1.380,00 EUR) beruht au...mehr

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FF 03/2019, Nacheheliche Verantwortung in Frankreich und Deutschland – Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Grund und Grenzen zeitgemäßen Unterhalts

Katharina Kaesling 1. Aufl. 2017, Schriftenreihe zum Europäischen Familienrecht, Bd. 43, 452 Seiten, 128 EUR, Stämpfli Verlag, ISBN 978-3-7272-2170-5 Eine neuerliche Reform des Unterhaltsrechts, namentlich des nachehelichen Unterhaltsrechts, ist seit einiger Zeit wieder in vieler Munde: Die Thematik wurde jüngst etwa von der Abteilung Familienrecht des 72. Deutschen Juristent...mehr

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3. Kapitel: Der zum Erben b... / § 5 Ausschlagung der Erbschaft des Minderjährigen

Rz. 38 Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch Erklärung in öffentlich beglaubigter Form gegenüber dem Nachlassgericht; sie kann auch zur Niederschrift des Nachlassgerichts erfolgen(§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Frist für die Ausschlagung beträgt 6 Wochen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sie beträgt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder wenn sich der ...mehr

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14. Kapitel: Verträge zugun... / § 55 Sparverträge zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 403 Diese Verträge gehören streng genommen nicht zum Erbrecht, sind sie doch "Zuwendungen am Nachlass vorbei". Aber sie ergänzen das Erbrecht dadurch, dass der Todesfall die Begünstigung des Dritten auslöst. Wie bei allen Verträgen zugunsten Dritter müssen Deckungsverhältnis und Valutaverhältnis rechtlich in Ordnung sein, damit der Dritte die Begünstigung unentziehbar er...mehr

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Zahlungen zur Abgeltung des Versorgungsausgleichs sind keine Werbungskosten

Leitsatz Leistet ein Ehegatte im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung eine Ausgleichszahlung an seinen Ehegatten, um dessen Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich abzugelten, kann er diese Zahlung nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen sonstigen Einkünften abziehen. Das FG Köln entschied, dass ab 2015 der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versorgungsausgleich an Ex-Partner: Wiederauffüllungszahlung der gekürzten Rentenanwartschaft ist nur als Sonderausgabe abziehbar

Leitsatz Das FG Baden-Württemberg entschied, dass Zahlungen zur Wiederauffüllung der – zuvor durch Versorgungsausgleich gekürzten – eigenen Rentenanwartschaft lediglich als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Der Kläger hatte einen (günstigeren) Abzug als vorweggenommene Werbungskosten begehrt. Sachverhalt Der Kläger war angestellter Rechtsanwalt und im Jahr 2013 von seiner früh...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.1 Namensleugnung

Wird das Recht, den eigenen Namen zu gebrauchen, bestritten, kann dies zu einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch der namensberechtigten Person gegenüber der Person , die dieses Recht leugnet, führen. Nicht erforderlich ist, dass dieses Recht ausdrücklich bestritten wird, sondern die dauernde Benennung der Betroffenen mit falschem Namen reicht aus, das Recht, richtig b...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / IV. Fazit

Alle vorstehenden Erwägungen deuten darauf hin, dass es zweckmäßig ist, gesonderte Verfahren, die Umgang und elterliche Sorge betreffen, verfahrensrechtlich gemeinsam zu behandeln. Es spricht auch viel dafür, Verfahren den Kindesunterhalt betreffend in einen Verbund einzubeziehen. Die vorhandenen verfahrensrechtlichen Regelungen gewährleisten das nicht. Der Scheidungsverbund ...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 0.1 Ausgangspunkt

Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren[1] vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Familiengerichtliche ...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / 2. Verfahrensrechtliche Vorgaben

Zwar benennt das Verfahrensrecht in § 151 FamFG elterliche Sorge und Umgang gesondert. Die anwendbaren Verfahrensregelungen sind aber zugleich im Wesentlichen dieselben (§§ 151–168a FamFG). Zu der Frage, ob die in § 151 FamFG aufgeführten Kindschaftssachen in einem gerichtlichen Verfahren behandelt werden können, verhält sich das Gesetz nicht. Die Rechtsprechung befasst sich...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / I. Veränderte Rahmenbedingungen

Der Bedarf an einer zeitgleichen Behandlung von Verfahren die elterliche Sorge und den Umgang sowie den Kindesunterhalt betreffend hat verschiedene Ursachen: Das Verständnis von Elternschaft hat sich ebenso verändert wie die sozialen Parameter für Familien. Das Diktum: "Eine betreut und einer zahlt" ist der Vorstellung von Elternschaft gewichen, die gleichberechtigt und -verp...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / III. Reformbedarf

Da die Verzahnung der benannten Kinder betreffenden Verfahrensgegenstände gravierend zugenommen hat und das Verfahrensrecht ihre zeitgleiche Behandlung nicht sicherstellt, sollte nach Lösungen gesucht werden, die Eltern und Kindern Gewähr für eine sachgerechte verfahrensrechtliche Behandlung bieten. Gravierende Gründe, die gegen einen Verbund sprechen, finden sich nicht. Im G...mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 2 Anmerkung

1. Problemstellung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017[1] ist gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ab dem 22.7.2017 eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als "Nichtehe" zu qualifizieren. Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 EGBGB setzt im Wege einer Sachnorm die deut...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Besonderheiten bei unverheirateten Arbeitnehmern

Rz. 40 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Einen ‚doppelten Haushalt’ können im Prinzip auch alleinstehende ArbN führen (BFH 175, 430 = BStBl 1995 II, 180; zu Rechtsentwicklung > Rz 14/1, 16). Auch sie müssen aber – ebenso wie verheiratete ArbN – neben dem Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte anderswo einen (weiteren) eigenen Hausstand unterhalten (BFH 185, 248 = BStBl 1998 I...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Innehaben einer Wohnung

Rz. 22 Stand: EL 116 – ET: 01/2019 Voraussetzung für einen eigenen Hausstand ist, dass der ArbN dort eine Wohnung innehat (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 3 EStG). Einen eigenen Hausstand nutzt der ArbN regelmäßig aus eigenem Recht, besonders als Eigentümer oder Mieter einer Wohnung. Er kann die Wohnung aber auch gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen gemietet habe...mehr

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Steuerhinterziehung bei Ina... / Zusammenfassung

Überblick Nicht selten kommt es vor, dass sich beruflich erfolgreiche Steuerpflichtige in der Lebensmitte von ihren Ehepartnern faktisch trennen und mit einem neuen Partner auf Dauer zusammenziehen. Da die einschneidenden finanziellen Folgen einer Scheidung (Zugewinnausgleich, hohe reguläre Unterhaltszahlungen) den wirtschaftlichen Spielraum erheblich einschränken würden, ko...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Zugewinnausgleich

Rz. 304 In einem Rechtsstreit um Zugewinnausgleich hat der Rechtsanwalt die Pflicht gem. der §§ 1373 ff. BGB eine stichtagsgetreue Vermögensbilanz der Ehegatten aufzustellen.[238] Rz. 305 Stichtag ist seit dem 1.9.2009 dabei nicht die Scheidung, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten gem. § 1384 BGB. Wenn die Ehe bereits vor dem 1.9.2009...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Fristen

Rz. 281 Zur Vermeidung von Haftungsrisiken müssen auch in Familiensachen Fristen beachtet werden.[213] Wenige besonders relevante Fristen sollen hier aufgezeigt werden.mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / K. Mediation

Rz. 609 Die Mediation gehört zum Berufsbild des Rechtsanwalts (§ 18 BORA) und hat ihren festen Platz in der modernen Streitbeilegungspraxis gefunden. Rz. 610 Die Rolle des Anwalts, der eine der Parteien einer Mediation (oder eines sonstigen Streitbeilegungsverfahrens) vertritt, ist ambivalent: Einerseits soll er den Einigungswillen seiner Mandantschaft fördern, statt sich ihm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Scheidungsverfahren (Scheidungsantrag, Schadensvereinbarung)

Rz. 291 Auch die Beratung in einem Scheidungsverfahren ist regressträchtig. Der Anwalt hat grds. den im jeweiligen Falle für den Mandanten sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.[221]mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / III. Verfahren auf Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung

1. Überblick Wird eine Nutzungsentschädigung für die vormalige Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung geltend gemacht, also nach § 745 BGB, so ist § 48 Abs. 1 FamGKG unanwendbar, weil es sich nicht mehr um eine Ehewohnungssache handelt, sondern um eine Sonstige Familienstreitsache i.S.d. § 266 Abs. 1 FamFG.[8] Die Gegenauffassung des OLG Hamm,[9] das die Vorschrift des § ...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / VIII. Überblick Verfahrenswerte

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 2. Fällige Beträge

Werden nur fällige Beträge geltend gemacht, so ist deren Wert maßgebend.[11] Beispiel 11: Antrag auf Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung, fällige Beträge Der Anwalt beantragt für den Antragsteller, die Antragsgegnerin zu verpflichten, für fünf Monate nach Rechtskraft der Scheidung eine Nutzungsentschädigung i.H.v. (7 x 600,00 EUR =) 4.200,00 EUR zu zahlen. Der...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 7. Antrag zu verschiedenen Ehewohnungssachen

Wird in einem Verfahren sowohl ein Antrag zur Regelung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung (§ 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG) als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung (§ 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG) gestellt, so sind die jeweiligen Werte zu addieren (§ 33 Abs. 1 FamGKG), da es sich um unterschiedliche Gegenstände handelt. Es gilt hier das Gleiche wie bei Trennungsunterha...mehr

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AGS 01/2019, Berücksichtigu... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin waren Ehegatten. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, denen sie Unterhalt gewähr(t)en. Am 10.3.2016 beantragte der Antragsteller, vertreten durch die Beschwerdeführerin, die Scheidung der Ehe. Sein damaliges Einkommen lag bei monatlich 6.000,00 EUR. Das Einkommen der Antragsgegnerin lag zu diesem Zeitpunkt bei monatlich 2.300,00 EUR. Sie...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 2. Antrag auf Überlassung

In Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG (Ansprüche nach § 1361b BGB – Überlassung der Ehewohnung für die Zeit der Trennung) ist von einem Regelwert i.H.v. 3.000,00 EUR auszugehen und in Verfahren nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG (Ansprüche nach § 1568a BGB – Überlassung der Ehewohnung oder Begründung eines Mietverhältnisses aus Anlass der Scheidung) von einem Regelwert i.H.v...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 8. Antrag und Widerantrag bei verschiedenen Ehewohnungssachen

Ebenso wird addiert, wenn zu verschiedenen Ehewohnungssachen Antrag und Widerantrag gestellt werden. Beispiel 9: Antrag auf Überlassung der Ehewohnung nach Rechtkraft der Scheidung und Nutzungsentschädigung für die Zeit der Trennung Der Ehemann bewohnt seit der Trennung weiterhin die vormals gemeinsame Ehewohnung. Nach Rechtskraft der Scheidung beantragt er, dass ihm die Ehew...mehr