Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Güterrecht: Europäische Güt... / 4.1 Grundsatz

Beide Verordnungen haben sich laut ihrer Erwägungsgründe 32 so weit wie möglich dem Prinzip der Zuständigkeitskonzentration verschrieben.[1] Dies gelingt den Verordnungen jedoch nur zum Teil. Der angestrebte Gleichlauf mit anderen europäischen Verfahrensvorschriften gelingt nur mit der EuErbVO, daher nur im Falle des Todes eines Ehegatten/Lebenspartners, Art. 4 EuGüVO bzw. A...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 2 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3 EGBGB kodifiziert. Daneben existierten (und existieren noch) staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über di...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 4. Unterhaltsrechtliche Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 24 Auch wenn der nach der Ehescheidung noch unterhaltspflichtige Ehegatte verstirbt, endet ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des überlebenden früheren Ehepartners nicht. Vielmehr ist die Unterhaltsschuld eine echte Nachlassverbindlichkeit. Verpflichtet werden die Erben des bisherigen Unterhaltsschuldners, § 1586b BGB. Einzige Voraussetzung ist, dass auf Seiten des Bere...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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Güterrecht: Europäische Güt... / 3.4.2 Bereichsausnahmen

Die EUGüVO bzw. EUPartVO gelten für Fragen des ehelichen Güterstandes bzw. des Güterstandes eingetragener Partnerschaften. Nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 EUGüVO bzw. EUPartVO gelten die Verordnungen nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. Vom Anwendungsbereich der Verordnungen sind folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- Geschäft...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / V. Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG)

1. Interne Teilung Sind für die Umrechnung von Beiträgen in ein Deckungskapital und die Rückrechnung des so ermittelten Deckungskapitals in Versorgungsbezüge nach der Satzung für einzelne Zeiträume unterschiedliche Barwert- oder Umrechnungsfaktoren anzuwenden, ist dies bei interner Teilung zu berücksichtigen, indem für jeden Zeitabschnitt ein gesonderter Ausgleichswert ermitt...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / VI. Ausgleichsansprüche nach der Scheidung – schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 20 ff. VersAusglG)

Entgegen der Regelung des § 1 Abs. 1, Abs. 2 VersAusglG saldiert das OLG Karlsruhe[56] wechselseitig schuldrechtlich auszugleichende Anrechte, da dies verfahrensökonomisch und zweckmäßig sei. Haben geschiedene Ehegatten den Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente durch Vereinbarung herabgesetzt, so begrenzt nach BGH[57] die vereinbarte Höhe nach dem Tod des ausgleichspf...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / 1. Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Scheidung

Kommt es zwischen in Deutschland lebenden Ehegatten im Zusammenhang mit der Ehescheidung zum Streit über das Brautgabe-Versprechen, so ist die Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts heute vielfach schon deshalb gegeben, weil das Verfahren keinerlei Auslandsbezug aufweist. Denn die Ehepartner, die sich jetzt scheiden lassen und um die Brautgabe streiten, sind die Kinder...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Verfahren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg[98] gewährt Art. 14 des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten den Bediensteten des Europäischen Patentamts keine Immunität in Versorgungsausgleichssachen. Nach § 221 Abs. 2, Abs. 3 FamFG kann das Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren aussetzen und eine Frist zur Klageerhebung setzen, wenn Streit über den Bestand oder die Hö...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 6. Nicht ausgleichsreife Anrechte/Ausgleichssperre (§ 19 VersAusglG)

Können Anrechte eines Ehegatten, die im Ausland erworben wurden, trotzt intensiver Ermittlungen in ihrer Höhe nicht festgestellt werden, ist der Wertausgleich nach OLG Frankfurt bei der Scheidung gemäß den §§ 10 ff. VersAusglG wegen fehlender Ausgleichsreife gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VersAusglG insgesamt nicht durchzuführen und der Versorgungsausgleich auf die schuldre...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / I. Gegenstand und Funktion der Brautgabe

Zwischen Ehegatten mit muslimischem Hintergrund kommt es im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung vielfach auch zum Streit über die Brautgabe. Bei dieser handelt es sich um eine Vermögensleistung, zu deren Erbringung sich der Mann der Frau gegenüber anlässlich der Eheschließung verpflichtet. Die Vereinbarung einer Brautgabe entspricht islamischer Rechtstradition und ist in...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 2. Externe Teilung (§ 14 VersAusglG)

Bei der externen Teilung setzt das Gericht den Kapitalbetrag fest, den der Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Versorgungsträger des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu zahlen hat. Zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes ist für die Zeit zwischen dem Ende der Ehezeit und der Rechtskraft der Entscheidung dieser Betrag in der Regel mit dem Rechnungszin...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 4. Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis (§ 16 VersAusglG)

Das OLG Brandenburg[48] stellt nochmals klar, dass die Anrechte von Bundeszollbeamten intern und nicht extern nach § 16 Abs. 1 VersAusglG zu teilen sind.mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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FF 9/2018, Keine Verletzung... / 3 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 22.3.2018 hat das BVerfG – unter Rückgriff auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage sowie die hierauf aufbauende gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung – die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung verneint. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG und stützt diese Einschätzung auf die Erwä...mehr

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FF 9/2018, FF 9/2018 / Personenstandsrecht

BGH, Beschl. v. 20.6.2018 – XII ZB 369/17 a) Die von Art. 20 S. 2 EGBGB für das Kind eröffnete Anfechtung der Vaterschaft nach dem Recht des Staates, in dem es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, umfasst auch den sog. scheidungsakzessorischen Statuswechsel nach § 1599 Abs. 2 BGB (Fortführung von Senatsurt. v. 23.11.2011 – XII ZR 78/11, FamRZ 2012, 616). b) Der Statuswechsel ka...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 5. Geringfügigkeit (§ 18 VersAusglG)

Der BGH[49] bekräftigt nochmals, dass nach § 18 Abs. 1 VersAusglG das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen soll, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist, wobei die Vorschrift dem Gericht einen Ermessensspielraum eröffnet. Insbesondere wenn durch einen solchen Ausschluss eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Halbteilungsgrun...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / IV. Anzuwendendes materielles Recht

Welches materielle Recht zur Entscheidung über den Brautgabe-Streit heranzuziehen ist, hängt von der kollisionsrechtlichen Qualifizierung des Konflikts ab. Im hierüber geführten Meinungsstreit hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass der Vertrag über die Brautgabe den allgemeinen Ehewirkungen zuzuordnen ist und deshalb dem von Art. 14 EGBGB berufenen – an die Staatsangehörigke...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IV. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach § 7 Abs. 1 VersAusglG bedarf eine Vereinbarung über die Regelung des Versorgungsausgleichs nur dann einer notariellen Beurkundung, wenn diese vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird. Erfolgt der Ausschluss des Versorgungsausgleichs in einem Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG durch privatschriftliche Verein...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 3. Wahl der Zielversorgung (§ 15 VersAusglG)

Wählt die hinsichtlich eines Anrechts im Sinne des Betriebsrentengesetzes ausgleichsberechtigte Person innerhalb einer vom Gericht nach § 222 Abs. 1 FamFG gesetzten Frist den Ausgleich in die Versorgungsausgleichskasse, liegt nach Auffassung des BGH darin kein Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 15 Abs. 1 VersAusglG, sondern lediglich ein Verzicht auf den Ablauf ...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / IX. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Das OLG Koblenz[76] betont nochmals, dass die Aussetzung der Kürzung aufgrund der Vorschrift des § 33 Abs. 1 VersAusglG, also die Anpassung wegen Unterhalts, auf der Grundlage des Bruttobetrages der fiktiven, ungekürzten Versorgung zu erfolgen hat. Damit ist der Unterhaltsanspruch gegen den Ausgleichspflichtigen nicht unbedingt identisch mit der Anpassung, da dieser auf der ...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / 1. Interne Teilung

Sind für die Umrechnung von Beiträgen in ein Deckungskapital und die Rückrechnung des so ermittelten Deckungskapitals in Versorgungsbezüge nach der Satzung für einzelne Zeiträume unterschiedliche Barwert- oder Umrechnungsfaktoren anzuwenden, ist dies bei interner Teilung zu berücksichtigen, indem für jeden Zeitabschnitt ein gesonderter Ausgleichswert ermittelt wird. Das Deck...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / X. Fragen der Wertermittlung

Ist bei einem betrieblichen Anrecht der Wert des Ehezeitanteils nicht durch unmittelbare Bewertung zu ermitteln, so ist eine zeitratierliche Bewertung durchzuführen (§ 45 Abs. 2 S. 2 VersAusglG). Hierzu ist die ehezeitliche Betriebszugehörigkeit zur gesamten Betriebszugehörigkeit ins Verhältnis zu setzen. Der BGH[85] stellt nochmals klar, dass die der Betriebszugehörigkeit ar...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / VI. Einwände gegen die Rechtsverbindlichkeit

Die beim Scheitern der Ehe von der Ehefrau erhobene Forderung auf Leistung der Brautgabe wird seitens des Mannes vielfach mit dem Argument zurückgewiesen, hierzu mangels Zustandekommens eines wirksamen Vertrages nicht verpflichtet zu sein. Das Brautgabe-Versprechen sei von ihm bei der Heirat nur formaliter abgegeben worden – allein in der Absicht, der gesellschaftlichen Konv...mehr

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FF 9/2018, Verpflichtung de... / 1 Gründe:

I. Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Ehegatten. Durch Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – T. vom … Juli 2009 wurden im Rahmen der Durchführung des Versorgungsausgleichs Anrechte des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 473,91 EUR im Wege des Splittings sowie weitere Anrechte von monatlich 49,70 EUR im Wege des erweiterten S...mehr

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FF 9/2018, Kindesunterhalt ... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 4.4.2018 befasst sich mit zwei wichtigen Themen. Hauptthema ist die Frage, ob ein Kind während eines freiwilligen sozialen Jahres einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern hat. Weiter hat das OLG zur Möglichkeit des Fortfalls der gesteigerten Erwerbsobliegenheit des nicht betreuenden Elternteils gegenüber einem minderjä...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.3 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 23 Kinder i. S. d. § 32 EStG sind eheliche Kinder einschließlich angenommener Kinder, für ehelich erklärte Kinder und nichteheliche Kinder; diese Kinder sind im ersten Grad mit dem Arbeitslosen oder seinem Ehegatten/Lebenspartner verwandt, Pflegekinder, die nicht zu Erwerbszwecken in den Haushalt aufgenommen worden sind. Rz. 24 Die Annahme eines Kindes wird auf Antrag unter...mehr

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Sauer, SGB III § 149 Grundsatz / 2.2.3.2 Kind des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 17 Hat der Arbeitslose nicht selbst ein Kind, sondern soll erhöhtes Alg aufgrund eines Kindes des Ehegatten geleistet werden, setzt dies voraus, dass die Ehegatten beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Die Finanzverwaltung entscheidet für die Agentur für Arbeit bindend darüber, ob unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorliegt. Dasselbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.1.3 Scheidung der Ehe nach dem 30.6.1977 und Tod des geschiedenen Ehegatten

Rz. 7 Die Ehe muss nach dem 30.6.1977 geschieden worden sein. Entscheidend ist, ob die Ehe unter Anwendung des ab 1.7.1977 geltenden Rechts (1. EheRG), also in Anwendung der Vorschriften über den Versorgungsausgleich, geschieden wurde. Andernfalls kommt nur ein Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente gemäß § 243 in Betracht. Demnach werden von § 47 solche Ehescheidungsurteile n...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen in § 1265a RVO, § 42a AVG und in § 65a RKG, die als Vorgängerbestimmungen von § 47 den Anspruch auf Erziehungsrente regelten, waren die Folgeregelungen der Neuordnung des Scheidungsrechts und der damit einhergehenden Einführung des Versorgungsausgleichs gemäß (den damaligen) §§ 1587ff. BGB (seit dem 1.9.2009 geregelt im VersAusglG v. 3.4.2009, BGBl. I S....mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.4 Eingetragene Lebenspartnerschaften (Abs. 4)

Rz. 13a Durch Einfügung des Abs. 4 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) sind eingetragene Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) mit Wirkung zum 1.1.2005 (Art. 3 Nr. 4 des Gesetzes v. 15.12.2004) in den Anspruch auf Erziehungsrente mit einbezogen worden (zu der bis zum 1.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.2 Anspruch auf Erziehungsrente in gleichgestellten Fällen (Abs. 2)

Rz. 12 Aufgrund des Abs. 2 besteht ein Anspruch auf Erziehungsrente auch für Ehegatten, deren Ehe für nichtig erklärt oder aufgehoben ist, sofern sie die weiteren Voraussetzungen des Abs. 1 (vgl. Rz. 5 ff.) erfüllen. Die in Abs. 2 erwähnte Nichtigkeitserklärung der Ehe entspricht nicht (mehr) der aktuellen familienrechtlichen Gesetzeslage. Die Voraussetzungen der Nichtigkeits...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.4 Zugewinngemeinschaft (Zeilen 18 bis 20)

Die Zeilen 18 bis 20 betreffen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Haben Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner nichts anderes vereinbart, leben sie grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies ergibt sich aus § 1363 BGB. Verstirbt ein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner, erhöht sich s...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.5 Umwandlung, Art. 9 ROM-III-Verordnung

Viele Rechtsordnungen kennen - im Gegensatz zum deutschen Scheidungsrecht – die sog. Trennung von Tisch und Bett ohne Auflösung des Ehebandes. Formal kommen hierfür zwei Formen in Betracht: Trennung von Tisch und Bett als Ersatz für eine Scheidung, insbesondere in Rechtsordnungen, die eine Scheidung nicht zulassen. Praxis-Tipp Da mittlerweile auch Malta im Jahr 2011 die Scheid...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.4.1.1 Art. 10 Alt. 1 ROM-III-Verordnung

Die erste Alternative entspricht Art. 17 Abs. 1 Satz 2 EGBGB a.F. Sie setzt voraus, dass das gewählte oder objektiv ermittelte Recht eine Scheidung nicht zulässt, daher eine Scheidung grundsätzlich nicht kennt.[1] Nachdem Malta im Jahr 2011 die Scheidung eingeführt hat, ist die Bedeutung der Vorschrift auf Drittstaaten beschränkt, die absolute Scheidungsverbote haben. Das si...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4.4 Scheidungsfolgen

Folge- und Nebenentscheidungen, die im Zusammenhang mit der Scheidung oder Trennung stehen, werden von der ROM-III-Verordnung nicht erfasst. Es kommen zunächst andere vorrangige Regelungen zur Anwendung oder subsidiär das jeweilige nationale IPR.[1], hier Art. 17 Abs. 1 EGBGB. Vorrangige Regelungen sind, das Haager - Unterhaltsprotokoll[2] für die Bestimmung des auf den nache...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4.3 Privatscheidungen

Privatscheidungen sind Scheidungen, die ohne konstitutive Wirkung eines Gerichts oder einer Behörde vollzogen werden. Beispiele sind,[1] die Verstoßung der Frau nach islamischem Recht (talaq) oder Übergabe des Scheidungsbriefs vor den Rabbinern nach jüdischem Recht.[2] Höchst umstritten ist, ob Privatscheidungen vom Anwendungsbereich der ROM-III-Verordnung überhaupt umfasst ...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.4.1.2 Art. 10 Alt. 2 ROM-III-Verordnung

Die Vorschrift betrifft die Fälle, in denen die Scheidungsvoraussetzungen davon abhängig sind, ob die Scheidung durch den Ehemann oder die Ehefrau beantragt wird. Insbesondere soll die Anwendung des Frauen benachteiligenden islamischen Scheidungsrechts, welches dem Ehemann ein einseitiges Scheidungsrecht gewährt (talaq), verhindert werden.[1] In der Sache kommt es zu einer I...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.2.3 Auswirkungen auf die Praxis

Auffallend ist, dass im Vergleich zum bisherigen deutschen Kollisionsrecht die gemeinsame Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des Art. 8 ROM-III-Verordnung lediglich eine untergeordnete Rolle spielt. Die kollisionsrechtliche Maßgeblichkeit des gewöhnlichen Aufenthaltes führt im Ergebnis dazu, dass deutsches materielles Recht häufiger als früher zur Anwendung kommt. Zur ...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.1 Räumlicher Anwendungsbereich

Bisher ist die ROM-III-Verordnung in folgenden 16 europäischen Mitgliedsstaaten anzuwenden: Belgien, Bulgaren, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn. Die Verordnung gilt, mit Ausnahme von Litauen[1] und Griechenland[2], in den teilnehmenden Mitgliedsstaaten bereits seit...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.2.1 Anknüpfung

Wurde keine bzw. keine wirksame Rechtswahl getroffen, bestimmt sich das auf die Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbare Recht nach Art. 8 ROM-III-Verordnung. Dieser sieht Anknüpfungsregelungen in einer Form Kegel´schen Leiter, die z.B. Art. 14 EGBGB zu Grunde liegt, vor. Danach ist folgendes Recht anzuwenden: das Recht des Staates, in dem die Ehegatt...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.4.2 Art. 12 ROM-III-Verordnung

Der ordre public-Vorbehalt des Art. 12 ROM-III-Verordnung ermöglicht den Gerichten, die Anwendung einer Vorschrift des ausländischen Rechts zu versagen, wenn deren Anwendung in einem konkreten Fall mit der öffentlichen Ordnung des Staates des angerufenen Gerichts unvereinbar wäre. Erwägungsgrund Nr. 25 hebt den Ausnahmecharakter der Vorschrift hervor. Für den ordre public-Vo...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.4.3 Art. 13 ROM-III-Verordnung

Die Vorschrift des Art. 13 ROM-III-Verordnung räumt den Gerichten der teilnehmenden Mitgliedsstaaten die Möglichkeit ein, in zwei Konstellationen eine Entscheidung in der Sache zu verweigern. Alt. 1 (sog. Malta-Klausel): generelles Scheidungsverbot nach der lex fori Hinweis Nachdem Malta die Scheidung 2011 eingeführt hat, ist die Vorschrift insoweit gegenstandslos geworden. Alt...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.4.2 Zusätzliche Formvorschriften nach nationalem Recht, Art. 7 Abs. 2 -4 ROM-III-Verordnung

Art. 7 Abs. 2 ROM-III-Verordnung eröffnet für die teilnehmenden Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, zusätzliche Formvorschriften für den Abschluss einer Rechtswahlvereinbarung im nationalen Recht vorzusehen. Diese besonderen Formvorschriften genießen Vorrang. Die Bundesrepublik Deutschland hat von der Möglichkeit in Art. 46d Abs. 1 EGBGB Gebrauch gemacht. Die vorprozessuale Re...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.3 Zeitpunkt der Rechtswahl

Die Ehegatten können eine Rechtswahl jederzeit, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts treffen, Art. 5 Abs. 2 ROM-III-Verordnung. Die Anrufung des Gerichts bestimmt sich nach den Art. 16 Brüssel IIa-VO, vgl. Erwägungsgrund (13).[1] Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Rechtswahlvereinbarung jederzeit geschlossen oder abgeändert werden. Ändern sich die Ankn...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Die Verordnung erfasst in ihrem sachlichen Anwendungsbereich nicht nur die "klassische" Scheidung, sondern auch die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes. 3.4.1 Bereichsausnahmen Nach Art. 1 Abs. 2 ROM-III-Verordnung sind vom Anwendungsbereich der Verordnung folgende Regelungsgegenstände ausgeschlossen: die Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher Personen (Art. 1 Abs. 2 lit....mehr

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ROM-III-Verordnung / 1 Einführung, Inkrafttreten und bisherige Rechtslage

Die Anzahl gemischt-nationaler Ehen steigt stetig und bringt somit auch einen deutlichen Anstieg binationaler Ehescheidungsverfahren mit sich.[1] Der europäische Gesetzgeber hat die Notwendigkeit einer Reform des Scheidungskollisionsrechts zwar frühzeitig erkannt, jedoch nur eingeschränkt umsetzen können.[2] Der ursprüngliche Verordnungsentwurf enthielt erstmalig Bestimmungen...mehr

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ROM-III-Verordnung / 7 Muster Scheidungsantrag

Das Muster unterstellt, dass die Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages in Deutschland lebt. Der Antragsgegner hingegen ist nach der Trennung aus beruflichen Gründen nach Frankreich verzogen. Die Beteiligten leben seit über 3 Jahren getrennt. An das Amtsgericht Abteilung für Familiensache...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.4.1 Art. 10 ROM-III-Verordnung

Nach Art. 10 ROM-III-Verordnung ist die lex fori anzuwenden, wenn das nach Art. 5 oder Art. 8 ROM-III-Verordnung zur Anwendung berufene Sachrecht eine Ehescheidung nicht vorsieht (Art. 10 Alt. 1) oder einem der Ehegatten aufgrund seiner Geschlechtszugehörigkeit keinen gleichberechtigten Zugang zur Ehescheidung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes gewährt (Art. 10 Alt. ...mehr