Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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zerb 9/2017, Familiengerich... / I. Auslegung und Umdeutung erbrechtlicher Verfügungen von Todes wegen

Da es (gerade den von juristischen Laien erstellten) Verfügungen von Todes wegen oft immanent ist, dass Unklarheiten und Widersprüche enthalten sind, ist der Regelungsgehalt auszulegen, um den Erblasserwillen aus der Verfügung von Todes wegen zu ermitteln (wobei die konkrete Methodik im Rahmen der erläuternden/ergänzenden/wohlwollenden Auslegung unter Berufung auf die "Andeu...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / 1. Bevor sich ein Problem im Rahmen des § 2302 BGB ergeben kann, ist denknotwendigerweise zu prüfen, ob diese Norm überhaupt eröffnet ist.

Das ist dann der Fall, wenn im familiengerichtlichen Vergleich bestimmt ist, dass eine oder beide Vergleichsparteien sich verpflichten, eine bestimmte Verfügung von Todes wegen (zeitlich später) vorzunehmen oder nicht vorzunehmen. Denn § 2302 BGB verbietet nur, sich selbst einer Regelung zu unterwerfen, die die eigene Testierfreiheit mit Wirkung von jetzt an und später beschr...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / a) Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen?

Die Definition, welche Maßnahmen überhaupt von § 2302 BGB erfasst sind, ist die "übliche" zur Verfügung von Todes wegen gemäß dem § 1937 BGB: "Eine Verfügung von Todes wegen ist eine übergeordnete Bezeichnung für Willenserklärungen einer natürlichen Person, mit der sie die sich durch ihren Tod ergebenden Rechte und Rechtsbeziehungen regelt".[15] Dies bedingt: Sind also in ein...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / a) Subjektive Komponente der Umdeutung

Die Rechtsprechung ist differenziert und fragt, ob es (gegebenenfalls aus Umständen außerhalb des familiengerichtlichen Vergleichs zu ermittelnde) Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche Umdeutung gewollt gewesen. Ein Beispiel hierfür könnte eine Klausel wie § 3 aus dem Beispiel 1 sein. Aus Sicht des Praktikers bietet es sich insofern an, etwaige am damaligen Vergleichsabs...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (b) Art und Weise der notwendigen Tätigkeit des Erblassers zum "höchstpersönlichen" Tätigwerden

Beleuchtet werden muss, welche konkreten Tätigkeiten der einzelne Erblasser im Rahmen des familiengerichtlichen Vergleichs, der in einen Erbvertrag umgedeutet werden soll, entfalten muss, und wie sich etwaige Vorgaben zu diesen Erfordernissen im Anwaltsprozess auswirken.mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (a) Begriff des "Erblassers"

Damit ist zunächst gesagt, dass der Erblasser (also nicht der andere Teil) nicht durch einen Vertreter (sei es im Willen oder der Erklärung), den Erbvertrag schließen kann.[39] Die Verletzung der Formvorschrift des § 2274 BGB führt zur Nichtigkeit des Geschäfts, § 125 BGB.[40] Wichtig ist deshalb ein von einem Dritten als Vertreter des Erblassers geschlossener Vertrag, sofern ...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / d) Erfordernis der Auslegung eines familiengerichtlichen Vergleichs

aa) In Abgrenzung hierzu ist es aber grundsätzlich möglich, gemäß dem § 127 a BGB vor Gericht auch Testamente zu protokollieren, wenn dadurch die Form des § 2231 Nr. 1 BGB, also die notarielle Beurkundung zur Niederschrift eines Notars, ersetzt wird. Es ist anerkannt, dass im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ein wirksames öffentliches Testament in Form der §§ 2231 Nr. 1...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (c) Sonderfall: Widerrufsvergleiche

Die vorliegenden Überlegungen konsequent fortgeführt, dürften Widerrufsvergleiche vor dem Familiengericht, die zwar grundsätzlich der Umdeutung in einen Erbvertrag zugänglich sein mögen, generell an den §§ 2274, 2276, 2302 BGB scheitern: Da grundsätzlich notarielle Beurkundung in Anwesenheit beider Teile vor dem Notar vorausgesetzt wird zum Abschluss eines Erbvertrags nach §§...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / V. Nachehelicher Unterhalt – das Formproblem

Mit dem UÄndG 2008[18] ist dem bis dahin geltenden § 1585c BGB der Satz angefügt worden, dass eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, der notariellen Beurkundung bedarf. Das sich mit dieser Differenzierung ergebende Gestaltungspotenzial liegt auf der Hand. Unterhaltsverträge, die vor Rechtskraft der Scheidung geschlossen werden, unterstehen e...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / I. Familienrechtliche Grundlagen

Geht es um Vereinbarungen im Unterhaltsrecht, finden sich im deutschen Recht ganz unterschiedliche Gestaltungsprinzipien. Es kommt nämlich darauf an, über welche Unterhaltsart disponiert werden soll. Bekanntlich unterscheidet das Familienrecht streng zwischen dem Verwandten-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt. Diese Aufteilung spiegelt sich auch in den Rahmenbedingungen, die...mehr

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FF 09/2017, Das Umgangsrech... / 1. Umgangsberechtigung

Die Großeltern sind schon dem Wortlaut nach eindeutig umgangsberechtigt. Der Gesetzgeber hatte mit § 1685 Abs. 1 BGB wohl zunächst nur die gesetzlichen Verwandten des Kindes im Sinne einer Verwandtschaft im zweiten Grad in gerader Linie im Blick.[20] Dies bedeutet nach der Rechtsprechung, dass ein leiblicher Großelternteil, der mangels rechtlich anerkannter Vaterschaft des E...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / IV. Freistellung und Verzicht – wie alles anfing

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeits- und Inhaltskontrolle nahm bekanntlich ihren Ausgang mit einer Entscheidung des BVerfG vom 6.2.2001.[16] Auf Drängen des werdenden Vaters hatte die schwangere Frau einen Totalverzicht unterzeichnet, mit dem sie auf jeglichen Unterhalt für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft ab Rechtskraft der Scheidung verzichtete und sich verpflichtete, ...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / 4. Beispiel

Praxis-Beispiel Sachverhalt: E, die geschiedene Ehefrau des M, versorgt die gemeinsamen Kinder KE 1, geboren am 10.10.2002 (14 J), und KE 2, geboren am 9.9.2009 (7 J). E arbeitet 75 % und verdient 1.200 EUR netto. Die Scheidung wurde 2012 rechtskräftig und M zur Zahlung eines nachehelichen Unterhalts i.H.v. 680 EUR verpflichtet. M verdient 3.500 EUR netto und hat mit seiner n...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / II. Störfaktor Trennungsunterhalt

"Unsicherheiten für die Vertragsparteien, erhöhte Risiken für den Schuldner, Mehrarbeit für den Vertragsgestalter, Anreiz zur Verschleppung von Scheidungsverfahren" – so beschreibt Born [1] die Konsequenzen missratener Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt. Obwohl der Wortlaut des trennungsrechtlichen Verzichtsverbots an Klarheit nichts zu wünschen übrig lässt, scheint d...mehr

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FF 09/2017, Gestaltungsspie... / VII. Gestaltungsmöglichkeiten beim Realsplitting

Die Praxis nimmt Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt zum Anlass, auch einkommensteuerliche Randfragen zu vereinbaren. Bei keinem oder geringem Verdienst des Unterhaltsberechtigten bietet sich an, Vereinbarungen zum Realsplitting mit in die Urkunde aufzunehmen. Dabei wird häufig übersehen, dass der einkommensteuerliche Begriff der Unterhaltsleistung nach § 10 Abs. 1a EStG n...mehr

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FF 09/2017, Unterhaltsrecht... / a) Beispiel 1

Praxis-Beispiel Sachverhalt: Nach der Scheidung bleiben K 1 (5 J) und K 2 (3 J) bei M, der 1.200 EUR netto verdient und das Kindergeld erhält. F, die in der Ehe Hausfrau war, heiratet erneut. F ist in der zweiten Ehe Hausfrau. Ihr zweiter Ehemann Z verdient 2.700 EUR netto. M verlangt ab 1.1.2017 von F Kindesunterhalt, den F im Hinblick auf ihr fehlendes Einkommen verweigert....mehr

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FF 09/2017, Beschlussvergle... / 2 Anmerkung

Die Frage, ob ein durch feststellenden gerichtlichen Beschluss zustande gekommener Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO zugleich entsprechend § 127a BGB die gesetzlich vorgeschriebene Form der notariellen Beurkundung ersetzt, war bislang in der Rechtsprechung und Literatur umstritten. Dies wird vor allem in familiengerichtlichen Verfahren bedeutsam, in denen sich die beteiligten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1 Einzelfragen

Rn 118 Nicht zur Insolvenzmasse gehören danach: sämtliche nicht abtretbare Forderungen (vgl. § 851 Abs. 1 ZPO). Eine Ausnahme gilt lediglich in den Fällen des § 399 BGB für diejenigen Forderungen, bei denen der geschuldete Gegenstand als solcher der Pfändung unterworfen ist (§ 851 Abs. 2 ZPO); allein das Abtretungsverbot verhindert hier nicht, das betreffende Recht der Insolv...mehr

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FoVo 08_09/2017, BGH entsch... / 1 I. Der Fall

Ehevertrag mit Vollstreckungsvereinbarung Die Ehegatten leben in Scheidung. In einem Ehevertrag ist festgehalten, dass die Ehefrau wegen des ihr zustehenden Zugewinnausgleichsanspruchs nicht im Wege der Zwangsvollstreckung vorgehen darf. Gleichwohl ließ die Gläubigerin wegen eines Teilzugewinnanspruchs zunächst den dinglichen Arrest anordnen und wenige Tage später verschieden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 64... / 2 Einmalgewährung (Abs. 1)

Rz. 3 Der Grundsatz der Einmalgewährung stellt bei Anspruchskonkurrenz mehrerer Berechtigter den Ausschluss von Doppelzahlungen für dasselbe Kind sicher. Zugleich folgt daraus, dass eine Aufteilung unter mehreren Berechtigten – anders als beim Kinderfreibetrag(§ 32 Abs. 6 S. 1 EStG) – nicht möglich ist.[1] Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern (Hauptfall...mehr

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FF 07/08/2017, Kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss nach rechtskräftiger Scheidung

BGB § 1360a Abs. 1 § 4 § 1361 Abs. 4 S. 4 § 1578 Leitsatz Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen (im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 25.11.2009 – XII ZB 46/09, FamRZ 2010, 189 und v. 23.3.2005 – XII ZB 13/05, FamRZ 2005, 883 sowie Senatsurt. v. 9.11.1983 – IVb ZR 14/83, BGHZ 89, 33 = ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / IV. Wertausgleich bei der Scheidung (§§ 9–19 VersAusglG)

1. Interne Teilung (§§ 10, 11 VersAusglG) Wesentliches Kriterium der internen Teilung nach §§ 10, 11 VersAusglG ist die Teilhabe des für die ausgleichsberechtigte Person begründeten eigenständigen Anrechts an der Wertentwicklung des auszugleichenden Anrechts. Immer häufiger erfolgt die Teilung der Anrechte nicht im Rahmen des Ausgangstarifs des auszugleichenden Anrechts, sond...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausgleich: Auskunftsanspruch eines Ehegatten bei rechtskräftiger Ehescheidung vor dem 1.9.2009

BGB § 1375 Abs. 2 S. 2 § 1378 Abs. 2 § 1379 Abs. 1 S.1 Nr. 1 § 1384; EGBGB Art. 229 § 20 Abs. 2 Leitsatz Die Vorschrift des § 1379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB in der seit dem 1.9.2009 geltenden Fassung, nach der Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangt werden kann, ist nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.9.2009 rechtskräftig geschieden worden ist (Fortführu...mehr

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FF 07/08/2017, Kein Anspruc... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt: Die Scheidungsfolgesache Zugewinnausgleich wird nach Abtrennung vom Verbund als selbstständiges Zugewinnausgleichsverfahren weitergeführt. Seit 30.7.2012 sind die Eheleute rechtskräftig geschieden. Durch Beweisbeschluss vom 9.12.2015 hat das AG der Antragstellerin die Zahlung eines Vorschusses für die Sachverständigengebühren von 10.000 EUR auferlegt. Mit Sc...mehr

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FF 07/08/2017, Zugewinnausg... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) beansprucht von ihrem seit 28.3.2009 rechtskräftig geschiedenen Ehemann, dem Antragsgegner, Zugewinnausgleich in Höhe von 380.621,85 EUR nebst Zinsen. Wegen eines bei ihm entstandenen Verdachts illoyaler Vermögensverschiebungen durch die Ehefrau in der Zeit nach der Trennung hat der Ehemann beantragt, diese zu verpflichten, ...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist gem. § 59 Abs. 1 FamGKG zulässig und hat teilweise Erfolg. Der Verfahrenswert für das erstinstanzliche Verfahren ist auf insgesamt 32.042,70 EUR zu erhöhen, da sich der Teilwert für den Verfahrensgegenstand Scheidung unter Ansatz des von der Antragstellerin selbst bewohnten Eigenheims nach Abzug der mit der...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / c) Übergangsunterhalt

Der Textvorschlag lautet: Zitat (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen für den Fall, dass ihm aus anderen Gründen ein Unterhaltsanspruch nicht zusteht, Unterhalt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Rechtskraft der Ehescheidung verlangen. In Fällen grober Unbilligkeit kann die Frist angemessen verlängert werden. (2) Der Unterhaltsanspruch nach Abs. 1 setzt voraus, ...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / d) Kompensation der Versorgungsnachteile

Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH[58] kann ein Versorgungsnachteil des Berechtigten nicht als "ehebedingter Nachteil" im Sinne von § 1578b Abs. 1 BGB angesehen werden, weil der Ausgleich dieses Nachteils in erster Linie Aufgabe des Versorgungsausgleichs ist. Allerdings werden davon Ausnahmen gemacht in Fällen, in denen der Versorgungsausgleich nicht für die ...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 1. Geänderte Grundsätze

Nach Auffassung des DAV ist ein modernes Unterhaltsrecht an folgenden Grundsätzen auszurichten:mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / b) Kompensationsunterhalt

Der Textvorschlag lautet: Zitat (1) Ein Ehegatte kann von dem anderen nach der Scheidung oder im Anschluss an einen Betreuungszeitraum Unterhalt verlangen, solange und soweit er aufgrund einer praktizierten Aufgabenteilung während der Ehe finanzielle Nachteile erlitten hat, die nach der Scheidung noch fortbestehen. (2) Nachteile im Sinne von Abs. 1 sind solche, die im Hinblick ...mehr

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FF 07/08/2017, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag in Essen

Eine Rückschau auf die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht am 25.5.2017 Wer zahlt die Zeche – betreuen und trotzdem zahlen? Nach der Scheidung versorgt die Mutter das Kind, der Mann bezahlt den Unterhalt. Dieses Gesellschaftsbild, das die alte Bundesrepublik lange prägte und in der ehemaligen DDR so nie etabliert war, hat sich stark verändert. Heute beteilige...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / I. Problemstellung

Leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann wird der im Lauf der Ehe entstandene Zugewinn im Fall der Beendigung des Güterstands durch Scheidung der Ehe nach den §§ 1373 ff BGB ausgeglichen. Bereits die dadurch erforderlich werdende Ermittlung des Unternehmenswerts birgt ein erhebliches Konfliktpotential, da der Unternehmer dem Zugewinnausgleic...mehr

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AGS 7/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Nachdem die Beteiligten das Verfahren nach einer Verhandlung vor dem Güterichter am 18.10.2016 durch den im Güterichterverfahren festgestellten schriftlichen Vergleich beendet haben, ist der Wert für das Beschwerdeverfahren und den abgeschlossenen Vergleich festzusetzen. a) Welcher Verfahrenswert für einen nach der Trennungszeit aus § 745 Abs. 2 BGB geltend gemachten Anspruch ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XII. Abänderung

Dass ein Teil eines Versorgungsanrechts im Ausgangsverfahren wegen Überschreitung des Höchstbetrages nach § 1587b Abs. 5 BGB a.F. nicht öffentlich-rechtlich ausgeglichen werden konnte, rechtfertigt nach BGH keine die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs bei der Scheidung begründende Wertänderung i.S.v. § 51 Abs. 1 VersAusglG.[103] Hierbei handelt es si...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / III. Vereinbarungen (§§ 6–8 VersAusglG)

Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist die notwendige Form einer Vereinbarung nach § 7 VersAusglG i.V.m. § 127a BGB gewahrt, wenn die Beteiligten einen schriftlichen Vergleich nach § 36 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 S. 2 ZPO schließen.[15] Auch die Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle im Hinblick auf den Ausschluss von Anrechten war Gegenstand verschiedener Entscheidungen....mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / III. Die Position des BVerfG

Ging man lange Zeit davon aus, dass auch im Familienrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt und daher insbesondere ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs uneingeschränkt zulässig ist, so änderte sich dies mit einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2001, wonach Grundrechte aufgrund ihrer Ausstrahlung ins Privatrecht auch für Eheverträge gelten. Es verstoße gegen die ...mehr

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FF 07/08/2017, Kein Anspruc... / Leitsatz

Nach Rechtskraft der Scheidung kann zwischen den geschiedenen Ehegatten kein Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss mehr entstehen (im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 25.11.2009 – XII ZB 46/09, FamRZ 2010, 189 und v. 23.3.2005 – XII ZB 13/05, FamRZ 2005, 883 sowie Senatsurt. v. 9.11.1983 – IVb ZR 14/83, BGHZ 89, 33 = FamRZ 1984, 148). BGH, Beschl. v. 12.4.2017 – XII ZB 254/...mehr

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FF 07/08/2017, Stellungnahm... / 3. Missbrauchsgefahren

Spiegelbildlich zur Rechtsunsicherheit für den Vertragspartner ist die Gefahr des Missbrauchs der Interessen des Vertretenen zu erkennen. Mag von einem Missbrauch nicht ausgegangen werden, wenn die Ehegatten noch zusammenleben, so ist für den Fall des Getrenntlebens die Gefahr des Missbrauchs groß. Zwar sinkt seit 2003 die Anzahl der Ehescheidungen tendenziell. Sie hat aber mi...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 2. Teilungskosten

Das OLG Hamm[31] hat nochmals klargestellt, dass Teilungskosten i.S.d. § 13 VersAusglG bei der internen Teilung nur solche Kosten sind, die den Versorgungsträgern im Vergleich zur externen Teilung zusätzlich entstehen. Damit können die Kosten für die Ermittlung des Ehezeitanteils, der Beteiligung am gerichtlichen Verfahren sowie für die Erstellung des Teilungsvorschlags nich...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / IX. Ergänzende Vorschriften (§§ 28, 29 VersAusglG)

Nach § 28 VersAusglG sind Anrechte der privaten Altersversorgung wegen Invalidität nur dann auszugleichen, wenn der Versicherungsfall des Verpflichteten in der Ehezeit eingetreten ist und der Ausgleichberechtigte am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das OLG Karlsruhe weist darau...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 1. Eigenverantwortung oder Unterhalt?

Einerseits wird der Grundsatz der Eigenverantwortung in § 1569 BGB eindeutig formuliert und die Vorschrift hat mit dem Unterhaltsänderungsgesetz 2008 (siehe unter A. II. 4.) eine weitere Aufwertung erfahren. Andererseits spielt der Grundsatz der Eigenverantwortung in der Praxis aber kaum eine Rolle, denn die eigentliche Regel, wonach jeder Ehegatte nach der Scheidung für sic...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / 2. Das Maß des Unterhalts

Das Maß des nachehelichen Unterhalts soll – stärker als bisher – an die Legitimation des jeweiligen Unterhaltsanspruchs gekoppelt werden. Im Einzelnen:mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / 1

Das Scheitern der Ehe des Unternehmers birgt für das Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Risiken. Daher sollte durch den Abschluss eines Ehevertrags sichergestellt werden, dass das Unternehmen im Fall der Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen wird. Eheverträge unterliegen jedoch einer Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle nac...mehr

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FF 07/08/2017, Gesetzliche Regelung des Wechselmodells und seiner Folgen

Beschluss der Justizministerkonferenz vom 21./22.6.2017 1. Die Justizministerinnen und Justizminister stellen fest, dass es bislang weder eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die gerichtliche Anordnung einer Betreuung der Kinder nach Trennung oder Scheidung der Eltern im "Wechselmodell" als Alternative zum Residenzmodell, noch eine adäquate gesetzliche Regelung seiner...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 1

Der nachfolgende Beitrag gibt die wesentlichen Entscheidungen der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Versorgungsausgleich (VA) für das Jahr 2016 wieder. Wie auch in den Vorjahren nahm der VA einen großen Raum in der Rechtsprechung, insbesondere auch beim BGH ein. Die Höhe des Rechnungszinses im Rahmen der externen Teilung und damit verbunden der Anw...mehr

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FF 07/08/2017, Nebengüterre... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Zu folgenden Sachverhalten sind im Berichtsjahr Entscheidungen ergangen:[2] Zuständigkeit nach § 266 FamFG angenommen:mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / XIII. Verfahren

Das OLG Brandenburg[113] folgt der grundsätzlichen Entscheidung des BGH,[114] dass ein Versorgungsträger auch dann beschwerdebefugt ist, wenn bei ihm bestehende Anrechte zu Unrecht nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen werden. Wird ein Anrecht nach § 18 Abs. 2 VersAusglG nicht ausgeglichen, kann der Versorgungsträger allerdings nicht mit der Begründung Beschwerde einl...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / aa) Ehebedingte Nachteile

Solche Nachteile stellen sich dadurch ein, dass der Berechtigte nach Scheidung nicht die Einkünfte erzielt, die er ohne Ehe (und gegebenenfalls Kindesbetreuung) erzielen würde.[10] In erster Linie maßgebend sind Erwerbsnachteile als Folge der ehelichen Rollenverteilung.[11] Zu nennen sind hier ein ehebedingtes Absehen von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder die Aufgabe ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / 1. Interne Teilung (§§ 10, 11 VersAusglG)

Wesentliches Kriterium der internen Teilung nach §§ 10, 11 VersAusglG ist die Teilhabe des für die ausgleichsberechtigte Person begründeten eigenständigen Anrechts an der Wertentwicklung des auszugleichenden Anrechts. Immer häufiger erfolgt die Teilung der Anrechte nicht im Rahmen des Ausgangstarifs des auszugleichenden Anrechts, sondern durch Begründung von Anrechten in ein...mehr

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zerb 7/2017, Eheverträge zu... / V. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Ist ein ehevertraglicher Ausschluss des Zugewinnausgleichs grundsätzlich zulässig, stellt sich die Frage, ob ein Ausschluss des Zugewinnausgleichs nicht gleichwohl im Einzelfall unzulässig ist. Argumentiert wird insoweit mit dem Versorgungsausgleich, der anders als als der Zugewinnausgleich zum nicht abdingbaren Kernbestand der Zugewinngemeinschaft gehen soll.[24] In der Lit...mehr