Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / 1. Beteiligung an einer Personengesellschaft

Erwirbt oder überträgt ein früherer Ehegatte/Lebenspartner die Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Grundbesitz auf den anderen früheren Ehegatten/Lebenspartner, finden die allgemeinen Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG über die §§ 5 und 6 GrEStG Anwendung.[34] Überträgt z.B. ein Gesellschafter der Personengesellschaft seine Gesellschaftsbeteiligung auf seinen Eh...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / C. Beweislast

Im Hinblick darauf, dass die geschiedenen Ehegatten/Lebenspartner die Beweislast dafür tragen, dass es sich um einen befreiten Erwerb im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung/Aufhebung handelt, gehen Unklarheiten zulasten der Erwerber/früheren Ehegatten/Lebenspartner.[44] Grds. wird die GrESt von Amts wegen festgesetzt. Wird in der’Grundstücksübertra...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / A. Grundstückserwerbe durch den früheren Ehegatten oder früheren Lebenspartner

Grds. sind (teil-)entgeltliche Übertragungen von inländischen Grundstücken zwischen früheren Eheleuten und früheren Lebenspartnern grunderwerbsteuerbar. Erfolgen sie jedoch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich einer Scheidung bzw. anlässlich der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, sind sie von der GrESt befreit bzw. können sie befreit werden (§ 3 Nr. 5 und 5a ...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / VI. Grundstücke von Kapitalgesellschaften

Überträgt eine GmbH ein Grundstück auf einen früheren nicht beteiligten Ehegatten, scheidet m.E. eine Befreiung nach § 3 Nr. 5 GrEStG aus, da an den Erwerbsvorgang nicht (auch nicht "mittelbar") auf beiden Seiten die früheren Ehegatten beteiligt sind. Gleiches gilt, wenn das Grundstück auf einen an der GmbH beteiligten früheren Ehegatten übertragen wird oder wenn ein frühere...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / I. Umfang der Befreiung bei Erwerben durch frühere Ehegatten/Lebenspartner

Die Befreiung des "Grundstückserwerbs" nach § 3 Nr. 5 und 5a GrEStG umfasst grds. alle Erwerbe i.S.d. § 1 GrEStG, also auch die "fiktiven" Grundstückserwerbe nach § 1 Abs. 2 bis 3a GrEStG.[9] Nur soweit die Beteiligten nicht zum begünstigten Personenkreis gehören können, scheiden personenbezogene Befreiungen aus, z.B. Vereinigung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § ...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / VIII. Weitere fiktive Grundstückswerbe

§ 1 GrEStG bezieht weitere fiktive Grundstückserwerbe in die Grunderwerbsteuer ein. Grds. ist davon auszugehen, dass § 3 Nr. 5 und 5a GrEStG alle Tatbestände des § 1 GrEStG erfasst (soweit der sachliche Bereich reicht).[41] § 1 Abs. 2b GrEStG fingiert einen Grundstücksübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine fiktiv neue Kapitalgesellschaft. Die personenbezogenen Steue...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / II. Beteiligte der Vermögensauseinandersetzung

Die Befreiung nach § 3 Nr. 5 und 5a GrEStG greift grds. nur, wenn an dem Erwerbsvorgang die früheren Ehegatten/Lebenspartner[10] beteiligt sind. Für die Anwendung des § 3 Nr. 5 und 5a GrEStG muss die Eigenschaft "früherer Ehegatte/Lebenspartner" im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorgangs (§ 23 GrEStG) vorliegen. Durch die Zusammenschau mit anderen Befreiungsvorschri...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / 2. Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften (mit Grundbesitz) sind die Erwerbe nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG von denjenigen nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 GrEStG zu unterscheiden. a) Soll ein früherer Ehegatte/Lebenspartner im Zuge der Vermögensauseinandersetzung anlässlich einer Scheidung/Aufhebung Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Grundbesitz erhalten, kann keine grunder...mehr

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ZErb 10/2024, Scheidung und... / VII. Anteile an Personen- und/oder Kapitalgesellschaften

Bei Erwerben/Übertragungen von Anteilen an Personen-/Kapitalgesellschaften (KG-Beteiligung oder GmbH-Anteile) mit Grundbesitz gilt u.U. die grunderwerbsteuerliche Fiktion, dass Erwerbe der Grundstücke der Gesellschaft durch den Anteilserwerber vorliegen (§§ 1 Abs. 2a und 1 Abs. 3 Nr. 3, 4 GrEStG). Im Fall der sog. Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1, 2 GrEStG liegt ein fing...mehr

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FF 10/2024, Keine Beschränk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Gegenstand der Beschwerde ist die Entscheidung des Amtsgerichts über den Versorgungsausgleich. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Nordhorn hat die am 22.8.1980 geschlossene Ehe der Beteiligten zu 1 und 2 (im Folgenden auch nach Scheidung noch als Ehemann bzw. Ehefrau bezeichnet) durch Beschl. v. 10.4.2024 im Verbundverfahren geschieden und den Versorgungsa...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Wird eine gerichtliche Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, entsteht eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV nur dann, wenn der verglichene Gegenstand weder im Verbundverfahren noch als isolierte Familiensache anhängig gewesen ist. Es ist deshalb zwischen den beiden Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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FF 10/2024, Rechtsbeschwerd... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen die Verwerfung seiner Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem das Amtsgericht die Scheidung der Ehe der Beteiligten ausgesprochen hat. [2] Die Beteiligten sind verheiratet und leben seit dem 11.1.2020 getrennt. Die Antragstellerin hat beantragt, die Ehe zu scheiden, und Folgesachen anhängig gemacht. Der Antragsgegner hat de...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 1. Anwaltsvergütung

Besonderheiten gelten für den Scheidungsfolgenvergleich. Gem. § 48 Abs. 3 S. 1 RVG erstreckt sich die in einer Ehesache erfolgte Beiordnung im Fall des Abschlusses eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV auf alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich um eine automatische Erstreckung der VKH-Beiordnung, sodass es einer ausdrücklichen VKH-Bew...mehr

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FoVo 10/2024, Gründe für di... / 2. Der zweite Fall: der Schuldner, der sich trennt

Beispiel Der Schuldner gibt im Rahmen der Kontaktaufnahme an, dass er gerade in Scheidung lebe. Er habe bereits den Scheidungsantrag gestellt. Die Situation nehme seine finanziellen Möglichkeiten sehr in Anspruch, da er nun einen eigenen Hausstand unterhalte und er von seinem Ehegatten noch keinen Unterhalt bekomme. Mehr als nur eine Möglichkeit: Den Zugewinn be(tr)achten Die ...mehr

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FF 10/2024, Rechtsbeschwerd... / Leitsatz

a) Die Verletzung von Verfahrensvorschriften begründet nur dann eine Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG, wenn der Rechtsmittelführer durch die verfahrenswidrig ergangene Entscheidung gleichzeitig in materiellen Rechten betroffen ist und es bei einer korrekten Verfahrensgestaltung auch in materiell-rechtlicher Hinsicht zu einer günstigeren Entscheidung für den Rech...mehr

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FF 10/2024, Vergessene, ver... / 1. Problemdarstellung

In Fällen, in denen Anrechte aufgrund dessen, dass sie vergessen, übersehen oder absichtlich verschwiegen wurden, keiner Teilung zugeführt wurden, besteht nach Rechtskraft der Entscheidung nur die Möglichkeit, diese Anrechte im Rahmen eines Restitutionsverfahrens noch zugunsten der Berechtigten zu teilen. Das Restitutionsverfahren ist allerdings nur unter sehr engen Vorausse...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 BGH, Beschl. v. 3.7.2024 – XII ZB 506/22

a) Ein Anrecht, das nicht in die Ausgangsentscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen war, bleibt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens nach § 51 VersAusglG grundsätzlich auch dann außer Betracht, wenn es zum Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung noch nicht existent war und erst später durch eine Rechtsänderung entstanden ist (Fortführung des Sen...mehr

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FF 10/2024, Rechtsprechung ... / 4.1 BGH, Beschl. v. 10.7.2024 – XII ZB 63/23

1. Der notwendige Zusammenhang i.S.v. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG ist auch noch gegeben, wenn ein Ehepartner einen behaupteten Darlehensrückzahlungsanspruch erst zwölf Jahre nach der Trennung und sieben Jahre nach der Scheidung geltend macht, sofern die behauptete Darlehensgewährung im Zusammenhang mit der Trennung der Parteien steht und das Verfahren der wirtschaftlichen Entfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall bei mehreren Erben und Erbauseinandersetzung

Rn. 240 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Geht mit dem Tod des Erblassers ein luf Betrieb auf eine Erbengemeinschaft über (§ 1922 BGB), stellt sich dieser Vorgang grundsätzlich als unentgeltlich dar, mit der Folge, dass die Erbengemeinschaft gem § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen hat; sämtliche (Mit-)Erben werden Mitunternehmer iSv § 15 Abs S 1 Nr 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorrang des Adoptiv- oder Pflegekindschaftsverhältnisses (§ 32 Abs 2 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Ab VZ 1996 schließt § 32 Abs 2 EStG die Mehrfachberücksichtigung von Kindern gänzlich aus, indem ein angenommenes Kind im Konkurrenzverhältnis zwischen Adoptiveltern und leiblichen Eltern vorrangig als Adoptivkind und ein Pflegekind im Konkurrenzverhältnis zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern bzw Adoptiveltern vorrangig als Pflegekin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Im ersten Grad mit dem StPfl verwandte Kinder (§ 32 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Maßgeblich für den Kindbegriff des § 32 Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften des BGB über die Verwandtschaft, §§ 1589–1771 BGB. Insoweit gilt für den Zeitraum seit dem 01.07.1998 das KindschaftsreformG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2942), das die statusrechtlichen Differenzierungen zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern weitgehend aufge...mehr

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FF 10/2024, Vergessene, ver... / I. Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht aktuell dringenden Handlungsbedarf bei den in der Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Ehescheidung "vergessenen", "verschwiegenen" oder "übersehenen" Versorgungsanrechten. Zur Vermeidung einer grundrechtswidrigen Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes des ehezeitlichen Versorgungserwerbs müsste der Gesetzgeber eine zeitnahe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wegen fehlender Unternehmerinitiative

Rn. 26 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Beispiel 1 (BFH BStBl II 1970, 416): 5 minderjährige Kinder wurden durch geschenkte Beteiligungen Kommanditisten einer bereits aus den Eltern bestehenden KG und als solche ins HR eingetragen (Familien-PersGes). Der Vertrag wurde vormundschaftsgerichtlich genehmigt und sah vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Zulässige Übertragungen

Rn. 20 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird steuerlich gefördertes Altersvermögen als Folge des Versorgungsausgleichs bei einer Ehescheidung übertragen, ist diese Übertragung zulässig. Ebenso ist die Übertragung von steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen zulässig, wenn bei einem ArbG-Wechsel die Altersvorsorge fortgeführt wird. Rn. 21 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Handelt es s...mehr

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N / 2 Nebenklage [Rdn 3270]

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.4 Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 481 Gegenstand einer unentgeltlichen Übertragung einer Wirtschaftseinheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG kann schließlich auch ein Mitunternehmeranteil (Rz. 320ff.) oder ein Bruchteil hiervon sein. Ein Mitunternehmeranteil ist nur handelsrechtlich ein einheitlicher Vermögensgegenstand, steuerrechtlich jedoch kein Wirtschaftsgut; er verkörpert vielmehr die Summe aller...mehr

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Kindergeld / 4.3.6 Stiefkinder (Kinder des Ehegatten bzw. Lebenspartners)

Als Kinder werden auch die vom Berechtigten in seinem Haushalt aufgenommenen Kinder seines Ehegatten berücksichtigt. Dies ist die gesetzestechnische Definition für Stiefkinder. Stiefkinder sind nicht eigene Kinder des Berechtigten. Es handelt sich um die Kinder des anderen Ehegatten, die aus einer früheren Ehe stammen (eheliche, für ehelich erklärte oder angenommene Kinder) o...mehr

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Kindergeld / 15.2.1 Bei Haushaltsaufnahme:

Regel 1.1: Vorrang der Haushaltsaufnahme (Obhuts­prinzip): Bei mehreren Berechtigten, von denen jedoch nur einer das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, ist das Kindergeld gem. § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ausschließlich an denjenigen zu zahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt.[2] Der Berechtigte, der das Kindergeld für sich beantragt, trägt die objektive Feststellungslast hi...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.1 Rechtliche Gründe

Rechtliche Gründe können sich aus dem Gesetz (Unterhaltspflicht, Schadensersatz z. B. infolge deliktischer Haftung), aus Verfügungen der Behörden (Aufforderung zur Beseitigung eines polizeiwidrigen Zustands) oder aus Verträgen ergeben und dürfen vom Steuerpflichtigen nicht selbst gesetzt sein.[1] Verneint wurde z. B. die rechtliche Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen, Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Scheidungs-/Scheidungsfolgekosten

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Außergewöhnliche Belastunge... / Ehescheidung

Bei den Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung ist zu differenzieren: Vom Abzug ausgeschlossen sind jedenfalls die Kosten für die sog. Scheidungsfolgesachen (Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt für Ehegatten und Kinder, Sorgerechtsregelungen). Hier fehlt die Zwangsläufigkeit, da diese Punkte nur auf Antrag eines Ehegatten in den prozessualen Verbund mit der Scheidungs...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Getrenntleben

Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er – um die Scheidung seiner Ehe zu erleichtern – von seiner Ehefrau dauernd getrennt lebt: nein, da nicht zwangsläufig; s. "Ehescheidung".mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Mediationsverfahren

Die Aufwendungen für ein Mediationsverfahren zur Vermeidung eines Rechtsstreits sind, da sie nicht zwangsläufig, sondern freiwillig entstehen, nicht abziehbar. Das gilt auch für die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens im Zuge einer Scheidung. Darüber hinaus anfallende Prozesskosten sind nur abziehbar, soweit sie die (materielle) Existenzgrundlage oder die lebensnotw...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Umzugskosten

Sie werden im Allgemeinen nicht als außergewöhnliche Belastung angesehen, da sie typische Lebenshaltungskosten darstellen, mit denen jedermann rechnen muss, und die daher üblicherweise mit dem Grundfreibetrag abgegolten sind.[1] Dies gilt auch für Umzugskosten anlässlich einer Ehescheidung.[2] Umzugskosten sind insbesondere nicht deshalb als außergewöhnliche Belastung abzieh...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Abfindungen

Abfindungen im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung (Erbauseinandersetzung) oder zur Ablösung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung mangels Zwangsläufigkeit: nein.[1] Diese Fälle werden vom Normgehalt des § 33 EStG nicht erfasst. Bei einer kapitalisierten Unterhaltsabfindung ist nur der Betrag abziehbar, der dem Unterhaltsbedarf nach § 33a Abs. 1 EStG im Jahr der E...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Prozesskosten

Für die Beurteilung der Zwangsläufigkeit von Zivilprozesskosten wurde bisher darauf abgestellt, ob der Vorgang, durch den der Rechtsstreit letztlich veranlasst worden ist, für den Steuerpflichtigen zwangsläufig war, er mithin dem Prozess aufgrund einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung oder einer tatsächlichen Zwangslage nach den Gegebenheiten des Einzelfalls nicht a...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tarif und Steuersatz / 4 Anwendung des Einkommensteuertarifs

Für zu versteuernde Einkommen ist die Steuer nach § 32a Abs. 1 EStG zu berechnen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner [1], die zusammen veranlagt werden[2], ist die Einkommensteuer nach § 32a Abs. 5 EStG zu berechnen.[3] Der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG ist auch in folgenden Fällen anzuwenden: Bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitrau...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Katalog der Versorgungsbezüge

Rz. 143 Die begünstigten Versorgungsbezüge sind in § 19 Abs. 2 S. 2 EStG erschöpfend aufgeführt. In Auslegung dieser Vorschrift bietet R 19.8 LStR 2015 einen Katalog von Versorgungsbezügen. Hierzu gehören insbesondere Vorruhestandsleistungen (R 19.8 Abs. 1 Nr. 21 LStR 2023); auch wenn sie von internationalen Organisationen[1] bezogen werden. Im Einzelnen wird auf R 19.8 LStR...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Zugewinnausgleich

Wird bei einer Ehescheidung der Zugewinnausgleich dadurch vorgenommen, dass der geschiedene Ehegatte an den Erträgen des Mietwohngrundstücks beteiligt wird, liegen keine Werbungskosten vor.[1]mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 4.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Nießbrauchs an einem Grundstück sind die notarielle Beurkundung [1] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerlich-rechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich gesicherte Position begründet und dies auch tatsächlich dur...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3 Selbst genutztes Wohneigentum

Bedeutung hat die Verlängerung der steuerschädlichen Veräußerungsfrist für Grundstücke und die Einbeziehung des selbst hergestellten Gebäudes grundsätzlich nur für Eigentümer vermieteter Immobilien. Denn § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthält einen Ausnahmetatbestand für das selbstgenutzte Wohneigentum, um insbesondere die Mobilität von Arbeitnehmern nicht zu behindern. Die B...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

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Vorfälligkeitsentschädigung... / 1.1.2 Kündigung des Darlehensnehmers mit Vorfälligkeitsentschädigung

Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 BGB vorzeitig kündigen. Dies gilt dann, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens 6 Monate abgelaufen sin...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 1.3 Zugewinnausgleich

Im Fall einer Ehescheidung ist mangels ehevertraglicher Regelungen die Wertermittlung der Steuerberatungskanzlei u. a. für die Zwecke des Zugewinnausgleichs von Bedeutung. Auch hier muss das Bewertungsziel ein objektivierter Praxiswert sein, da eine Ehescheidung von Interessensgegensätzen geprägt ist. Besonderheit hier: Laut BGH[1] sind die Ertragsteuern, die bei einer Veräu...mehr