Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 3. Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO

Nach § 153 Abs. 1 StPO kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Geringe Schuld: Die Anwendung des § 153 StPO setzt nicht voraus, dass die Schuld nachgewiesen ist. Es genügt vielmehr, dass für sie eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht. Die Schuld wäre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.5 Einbeziehung nahestehender Personen nach § 3a Abs. 3 S. 3 EStG

Rz. 75 Während der Katalog des § 3a Abs. 3 S. 2 EStG zunächst auf Verlustausgleichspositionen des zu sanierenden Unternehmen, des stpfl. Einzel- und Mitunternehmers und unter den Voraussetzungen des § 3a Abs. 3a EStG von dessen Ehegatten abstellt, erweitert § 3a Abs. 3 S. 3 EStG den Kreis noch auf nahestehende Personen bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Übersteigt demgem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.1 Sanierungsertrag durch Schuldenerlass

Rz. 33 Der Begriff des Sanierungsertrags ist in § 3a Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Hierunter fallen Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung nach § 3a Abs. 2 EStG. Rz. 34 Durch das Abstellen auf "Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass" kann abgeleitet werden, d...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 4. Einstellung nach § 153a StPO

Nach § 153a StPO können Steuerstrafverfahren gegen Auflagen und Weisungen eingestellt werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Die Einstellung nach § 153a StPO ist in der Praxis der Ahndung von Steuerhinterziehungen sicher die gängigste Art der Verfahrensbeendigung, da sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 3.1 Zeitliche Anwendung

Rz. 12 Die zeitliche Anwendung des § 3a EStG richtet sich nach § 52 Abs. 4a EStG. Wie die Übergangsregelungen der Finanzverwaltung[1] ist auch die gesetzliche Regelung auf den 8.2.2017 als Tag der Veröffentlichung des Beschlusses des GrS des BFH zum Sanierungserlass ausgerichtet. Entsprechend ist nach § 52 Abs. 4a S. 1 EStG die Vorschrift des § 3a EStG rückwirkend erstmals i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2.1 Sanierungsbedürftigkeit

Rz. 42 Die Sanierungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann.[1] Rz. 43 Als Kriterien in diesem Zusammenhang dienen insbesondere die Ertragslage des zu sanierenden Unternehmens, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, Möglichkeit zur Zahlung von Steuern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.2 Unternehmensbezogene Sanierung

Rz. 40 Auch der Begriff der unternehmensbezogenen Sanierung ist in § 3a EStG definiert. Nach § 3a Abs. 2 EStG liegt eine solche vor, wenn der Stpfl. für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit und die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens, die Sanierungseignung des betrieblich begründeten Schuldenerlasses und die Sanierungsabsicht der Gläubiger nachweis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 1 Überblick

Rz. 1 § 3a EStG ist die gesetzliche Grundlage für eine Steuerbefreiung von sog. Sanierungserträgen (bzw. Sanierungsgewinnen) und löst damit die vom GrS des BFH[1] verworfenen Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung auf der Grundlage des sog. "Sanierungserlasses" ab.[2] § 3a EStG wurde durch das G. gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 5.3.2 § 3a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG

Rz. 58 Nach § 3a Abs. 1 S. 2 EStG sind steuerliche Wahlrechte im Sanierungsjahr und im Folgejahr im zu sanierenden Unternehmen gewinnmindernd auszuüben, wenn Sanierungserträge nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG steuerbefreit sind. Als Beispiel hierfür bestimmt § 3a Abs. 1 S. 3 EStG, dass insbesondere der niedrigere Teilwert, der nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 und Nr. 2 S. 2 EStG angeset...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.4 Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 27 Bekanntlich dürfen in der Bilanz des Kaufmanns nur eigene und keine fremden Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Soweit jedoch eigene Vermögensteile des Bilanzierenden für fremde Verbindlichkeiten haften, muss diese Bestellung von Sicherheiten in der Bilanz gemäß § 251 HGB vermerkt werden. Auszuweisen unter dieser 4. Gruppe von Haftungsverhältnissen sind solche Siche...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.3 Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen

Rz. 18 Der Begriff des Gewährleistungsvertrags i. S. v. § 251 HGB ist gesetzlich nicht definiert, es handelt sich also hierbei um einen bilanzrechtlichen Begriff. Unter diese Vermerkpflicht nach § 251 HGB fallen: Gewährleistungen für eigene Leistungen, Gewährleistungen für fremde Leistungen, Sonstige Gewährleistungen. § 251 HGB verlangt einen Vertrag, d. h. gesetzliche Haftungsv...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.2 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Rz. 11 Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verpflichtung des Dritten einzustehen (§ 765 Abs. 1 BGB). Damit ist die Bürgschaft durch das Dreiecksverhältnis Gläubiger-Hauptschuldner-Bürge gekennzeichnet. Der Bürge leistet durch seine Bürgschaft dem Gläubiger gegenüber...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.1 Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

Rz. 8 Unter dieser Gruppe von Eventualverbindlichkeiten ist das Wechselobligo, d. h. die Haftung aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aufzuführen. Gefordert ist der Ausweis des Gesamtobligos, d. h. alle Abschnitte von am Bilanzstichtag weitergegebenen und noch nicht fälligen Wechseln sind einzubeziehen, aus denen der Kaufmann oder die Gesellschaft als Aussteller(in...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 5.1 Begriff

Rz. 37 Nach IAS 37.10 ist eine Eventualverbindlichkeit „eine mögliche Verpflichtung, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, die nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf v...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 6 Haftungsverhältnisse im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 41 Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ein Jahresabschluss-Modul ("GAAP-Modul").[2] Jedes b...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 1.2 Abgrenzungsfragen

Rz. 2 Die Haftungsverhältnisse sind abzugrenzen von den Verbindlichkeiten, Rückstellungen, sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Bei Verbindlichkeiten ist die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht bzw. rechtlich entstanden, ihre Höhe ist bestimmt, der Vermögensabfluss ist sicher; zudem steht einer Verbindlichkeit eine Gegenleistung des Dritten gegenübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 4.2 Sicherungsübereignung

Mit der Sicherungsübereignung wird vertraglich geregelt, dass der Schuldner seinem Gläubiger zur Sicherung seiner Schuld das Eigentum an einer beweglichen Sache oder einer Sachgesamtheit einräumt.[1] Ein Gläubiger kann zur Absicherung seiner Forderung mit einem gewerblichen Schuldner eine Raumsicherungsübereignung vereinbaren. Hierbei fallen sämtliche Sachen in einem Raum (z....mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 4 Haftungsverhältnisse im Konzernabschluss

Rz. 36 Gemäß § 298 Abs. 1 HGB müssen Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten i. S. v. § 251 HGB auch konsolidiert werden. Bei der Konsolidierung ist jedoch zu beachten, dass ein Konzern gemäß § 297 Abs. 3 HGB als ein einziges Unternehmen aufgefasst wird (sog. Einheitstheorie) mit der Folge, dass Haftungsverhältnisse zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Un...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Eine allgemeine Definition für Haftungsverhältnisse enthält weder das HGB noch das AktG noch das GmbHG. § 251 HGB regelt für 4 Haftungsverhältnisse – abschließende Aufzählung – eine Vermerkpflicht unter der Bilanz; dies sind Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen, aus ...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.5 Ergänzende Verpflichtungen bei Kapitalgesellschaften und der GmbH & Co. KG – Angaben im Anhang

Rz. 30 § 268 Abs. 7 HGB fordert[1] für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG's im Anhang die Angabe des Gesamtbetrags etwaiger außerbilanzieller finanzieller Verpflichtungen, Garantien oder Eventualverbindlichkeiten sowie Angaben zu Wesen und Form der gewährten dinglichen Sicherheiten; Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.3 Ermächtigung (Abs. 4)

Rz. 95 Neben der Zulassung als die häufigst vorkommende Rechtsform, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, steht die Ermächtigung als weitere Teilnahmeform. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermächtigung werden nicht selbst in § 95 Abs. 4 geregelt (vgl. Pawlita, in: jurisPk-SGB V, § 95 Rz. 302). Die Rechtsgrundlagen für eine Ermächtigung eines Arztes od...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 3 Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinstgenossenschaften

Rz. 35 Wollen Kleinstkapitalgesellschaften auf einen Anhang verzichten, haben sie gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB unter der Bilanz anzugeben: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und die in § 268 Abs. 7 HGB genannten Angaben; Angaben zu Vorschüssen und Krediten an Mitglieder der Geschäftsführung oder Aufsichtsorgane[1]. Zu diesen Angaben unter der Bilanz sind Kleinstkapitalgesellsc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.3 Besetzung des Ausschusses

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Besetzung des Kooperationsausschusses mit 6 Mitgliedern. Bei 16 Kooperationsausschüssen bundesweit sind damit bereits 96 Personen Mitglied im Kooperationsausschuss. Allerdings können vom BMAS dieselben Personen in mehreren oder allen Kooperationsausschüssen vertreten sein. Rz. 23 Je 3 Mitglieder des Kooperationsausschusses werden von der zuständigen o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsverhältnisse: Bilan... / 1.3 Vorschriften nach HGB

Rz. 3 Die Haftungsverhältnisse sind unter der Bilanz zu vermerken; die Regelung ist gemäß § 298 Abs. 1 HGB auch auf den Konzernabschluss anzuwenden. Ergänzende Anforderungen für KapG/GmbH & Co. KG sind in § 268 Abs. 7 HGB geregelt. § 251 HGB regelt abschließend die 4 Tatbestände, für die eine Vermerkpflicht besteht. Die Haftungsverhältnisse sind unter der Bilanz zu vermerken;...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Wartungsrücks... / 3.1 Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind in der Handelsbilanz u. a. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Die daraus resultierende Passivierungspflicht gehört zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und war nach Auffassung des BFH nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG auch für die Steuerbilanz zu beachten. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten setzen entwede...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Wartungsrücks... / 3.2 Keine Verbindlichkeit aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften

Beruht eine Verpflichtung auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften, so bedarf es der Konkretisierung in dem Sinne, dass sie inhaltlich hinreichend bestimmt, in zeitlicher Nähe zum Bilanzstichtag zu erfüllen sowie sanktionsbewehrt sind.[1] Ist die Verpflichtung am Bilanzstichtag nicht nur der Höhe nach ungewiss, sondern auch dem Grunde nach noch nicht rechtlich entstanden, so kann...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Wartungsrücks... / 3.3 Zivilrechtlich ungewisse Verbindlichkeit

Indessen ist nach dem BFH-Urteil vom 9.11.2016 für eine zivilrechtlich bestehende ungewisse Verbindlichkeit eine Rückstellung zu bilden, wenn sich der Bilanzierende dieser Verpflichtung bei Vertragsende nicht mehr entziehen kann.[1] Wird zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vereinbart, dass der Leasingnehmer eine Bankbürgschaft stellt und dafür bis zum Ende des Leasingvert...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsraummiete / 9.1.2 Mietzahlung im neuen für das alte Jahr

Wird die Dezembermiete erst im Januar des Folgejahres beglichen, handelt es sich um Aufwendungen, die das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Die Aufwendungen sind als sonstige Verbindlichkeiten zu passivieren. Eine sonstige Verbindlichkeit ist dann zu passivieren, wenn es sich um Aufwand handelt, der wirtschaftlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr zuzuordnen ist, aber die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsraummiete / 9.1 Buchungen beim Bilanzierer

Der Bilanzierer ermittelt seinen Gewinn regelmäßig nach dem Betriebsvermögensvergleich. Erträge und Aufwendungen sind demnach der Periode zu zuordnen, die sie tatsächlich betreffen. Dies erfolgt i.d.R durch den Ausweis von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten, wenn für Januar bereits im Dezember des Vorjahres zugeht, bzw. Forderungen und Verbindlichkeiten, wenn die ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Wartungsrücks... / 3 Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für künftige Wartungsarbeiten

Nach dem Urteil des BFH vom 9.11.2016 ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, wenn bei einer privatrechtlichen Verpflichtung zur Zahlung von Wartungsrücklagen bei Beendigung des Vertrags kein Anspruch auf Rückerstattung der Beträge besteht und der Verpflichtete daher mit den vereinbarten Beträgen belastet bleibt.[1] In dem Streitfall, der dem Urteil z...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz Die Beweislast für eine verdeckte Gewinnausschüttung trägt das Finanzamt. Das Gesellschafter-Verrechnungskonto ist mit einem Girokonto bei einer Bank zu vergleichen. Aus hohen Barrückführungen auf diesem Konto kann nicht gefolgert werden, dass zusätzliche Betriebseinnahmen vorliegen. Kann die Herkunft dieser Zugänge nicht geklärt werden, können diese nur dem Gesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datengetriebenes Risikocont... / 3.4 Risiken durch IT

Aus einer technischen Sicht entstehen Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie z. B. durch Rechner- oder Netzausfälle, nicht funktionierende Software oder anderen Fehlfunktionen. Diese Risiken lassen sich durch weitere Prüfungen von Systemen, redundanten Komponenten oder Backup-Systeme reduzieren. Jedes IT-System ist jedoch auch durch den Menschen technisch ang...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datengestützte Entscheidung... / 2 Evolution der Datennutzung in der Finanzdienstleistungsindustrie

Die intensive Nutzung von Daten und Technologien hat in der Finanzdienstleistungsindustrie eine lange Tradition: Bereits in den 1910er Jahren wurden die ersten Kreditratings in den USA vergeben[1] und in den 1950er Jahren begann der großflächige Einsatz von elektronischer Datenverarbeitung in Finanzdienstleistungsunternehmen.[2] Seither ist es durch die Skalierung der Datenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Licht / 4 Licht im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Qualität der einzelnen Komponenten und deren synergetisches Zusammenwirken machen die Qualität des Lichts am Arbeitsplatz aus. Eine normgerechte, leistungsfördernde und gesunde Lichtplanung setzt ein umfassendes Wissen voraus. Die Planung sollte von entsprechenden Fachleuten ausgeführt werden. Diese müssen die systemergonomischen Zusammenhänge kennen, das notwendige Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.5 Forderungen und Verbindlichkeiten

Rz. 199 Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger sind in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft zu aktivieren bzw. zu passivieren. Sie erlöschen eine logische Sekunde nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag. Der Wegfall durch Konfusion i. S. d. § 6 UmwStG wird erst beim übernehmende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.8 Steuernachforderungen

Rz. 204 Steuerschulden, die bei der übertragenden Körperschaft für die Zeit bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag anfallen, müssen in deren steuerlicher Schlussbilanz zurückgestellt und in die steuerliche Übernahmebilanz des übernehmenden Rechtsträgers nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG übernommen werden. Dies gilt auch für KSt- und GewSt-Schulden, die aufgrund eines etwaigen Ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.6 Forderungsverzicht

Rz. 200 Bei einem Forderungsverzicht sind die entsprechenden Verbindlichkeiten des übertragenden Rechtsträgers in der steuerlichen Schlussbilanz nicht mehr auszuweisen. Dies gilt auch bei einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein. Allerdings geht in diesen Fällen die bedingte Verpflichtung aus dem Forderungsverzicht mit Besserungsschein auf den übernehmenden Rechtsträg...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.9 Vergütungen an Gesellschafter

Rz. 206 Vergütungen, die die übertragende Körperschaft ihren Gesellschaftern am steuerlichen Übertragungsstichtag schuldet, sind in der steuerlichen Übertragungsbilanz der übertragenden Körperschaft als Verbindlichkeiten auszuweisen. Bei den an der Verschmelzung teilnehmenden Gesellschaftern gelten die entsprechenden Beträge als am steuerlichen Übertragungsstichtag zugefloss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 12.1 Abfindungen an ausscheidende Gesellschafter

Rz. 192 Widerspricht ein Gesellschafter formwirksam dem Verschmelzungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers, steht ihm nach den §§ 29 bis 31 und § 36 UmwG bei Ausscheiden ein Anspruch auf eine Barabfindung zu. Dieser Anspruch richtet sich nach § 29 Abs. 1 UmwG gegen den übernehmenden Rechtsträger. Damit ist diese Abfindungsverpflichtung nicht in der steuerlichen Schlussb...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.5.2 Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Schuld

Bei der Bewertung ist der Vervielfältiger aus § 12 Abs. 3 (Tabelle 2) maßgebend. In der Tabelle ist der Vervielfältiger für die Abzinsung einer unverzinslichen Forderung oder Schuld im Nennwert von 1 EUR angegeben, wobei ein Zinssatz von 5,5 % berücksichtigt ist. Das ist auch der Zinssatz, der bei der Abzinsung von Verbindlichkeiten zugrunde gelegt werden muss. In der folgend...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten dürfen nur gebildet werden, wenn es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber einem anderen oder eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt (Außenverpflichtung) die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist und mit einer Inanspruchnahme aus einer nach ihrer Entstehung oder Höhe ungewissen Verbindlichkeit...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.5.1 Ausnahmen von der Verzinsung

Eine Abzinsung unterbleibt, wenn die Laufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, die ungewisse Verbindlichkeit verzinslich ist (z. B. Steuerschulden, die nach § 233 a AO verzinst werden) oder die Rückstellung auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruht. Hinweis Keine bilanzsteuerliche Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten Bisher mussten...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) muss für ungewisse Verbindlichkeiten eine Rückstellung gebildet werden. Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit muss der Unternehmer damit rechnen, dass die Kosten entstanden sind und er hierfür in Anspruch genommen wi...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.5.4 Besonderheit bei Sozialplanverbindlichkeiten für die Abzinsung

Sozialplanverbindlichkeiten sind nicht abzuzinsen. Der allgemeine Grundsatz der Abzinsung findet keine Anwendung, soweit Verbindlichkeiten tatsächlich keinen Zinsanteil enthalten.[1]mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 4.5 Abzinsung im Steuerrecht

Steuerrechtlich sind Rückstellungen für Verpflichtungen abzuzinsen. Ab dem Kalenderjahr 1999 schreibt das Steuerrecht für derartige Verbindlichkeiten eine Abzinsung von 5,5 % vor (Abzinsungsgebot). [1] , [2] 4.5.1 Ausnahmen von der Verzinsung Eine Abzinsung unterbleibt, wenn die Laufzeit der Rückstellung am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt, die ungewisse Verbindlichkei...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 5 Leistungen aufgrund eines Sozialplans – Rückstellung möglich

Rückstellungen für Leistungen aufgrund eines Sozialplans[1] sind ab dem Zeitpunkt zulässig, in dem der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung unterrichtet hat.[2] Leistungen aufgrund eines Sozialplans spielen bei Restrukturierungsrückstellungen immer eine Rolle. Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann auch schon gebildet werden, wenn der...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 8 Auflösung von Rückstellungen

Rückstellungen sind in der Steuerbilanz, wie auch in der Handelsbilanz, aufzulösen, soweit die Gründe hierfür entfallen. Sie sind auch dann aufzulösen, wenn nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Bilanzerstellung Umstände bekannt werden, die am Bilanzstichtag objektiv vorlagen und aus denen sich ergibt, dass mit einer Inanspruchnahme nicht mehr zu rechnen ist.[1] , [2] die Verbi...mehr

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Restrukturierungsrückstellu... / 7 Künftige Einsparungen mindern nicht die Rückstellung

Durch Entlassungen spart das Unternehmen in der Zukunft Personalkosten. Diese Einsparungen mindern die rückgestellten Kosten nicht. Die Reduzierung des künftigen Personalaufwands ist nicht als künftiger Vorteil bei der Rückstellungsbewertung[1] wertmindernd zu berücksichtigen. Lediglich wirtschaftliche Vorteile werden steuerlich erfasst. Dies sind solche, die geeignet sind, s...mehr