Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / XI. Mandatsträger

Rz. 101 Mandatsträger haben Sonderkündigungsschutz, z.B. als Mitglied des Ortsgemeinderats, Stadtrats u.a. So ist z.B. nach § 18a Abs. 4 GemO Rh-Pf die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Ratsmitglieder, der ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten und Ortsvorsteher unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung nach § 626 BGB berec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuordnung.

Rn 8 Durch die Präsidialverfassung ist allein den Präsidien die Aufgabe zugewiesen, alle Richter des Gerichts auf die Spruchkörper des Gerichts zu verteilen (Richterverteilung). Ferner hat das Präsidium alle dem Gericht insgesamt örtlich und sachlich kraft Gesetzes zugewiesenen Rechtsprechungsaufgaben auf die Spruchkörper zu verteilen (Sachverteilung). Spruchkörperintern ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.7 Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe (§ 28e Abs. 3a)

Rz. 57 Mit Art. 3 Nr. 4 des zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (hierzu Rz. 1) wurde § 28e um die Abs. 3a bis 3f ergänzt. Hierdurch wurde die Generalunternehmerhaftung zunächst begrenzt auf die Baubranche übertragen. Grund hierfür war der vielfältige Einsatz von Subunternehmern ...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und hat inhaltlich § 368l Abs. 4 bis 6 RVO ersetzt. Aufgrund des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16....mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im systematischen Zusammenhang mit § 79 zu sehen. Dort ist in Satz 1 bestimmt, dass bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan sowie ein hauptamtlicher Vorstand als Verwaltungsorgan gebildet wird. Die Vertreterversammlung ist das alleinige Selbstv...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.1 Wahl zur Vertreterversammlung der KV

Rz. 8 Im Gesetz aufgeführte Wahlgrundsätze sind die unmittelbare und die geheime Wahl. Mit dem Erfordernis der geheimen Wahl ist eine offene Abstimmung über Kandidaten ausgeschlossen (Rademacker, in: BeckOK, SGB V, § 80 Rz. 3). Die Wahl wird in Form von Listen oder Einzelvorschlägen vollzogen. Die Grundsätze von Allgemeinheit, Freiheit und Wahlrechtsgleichheit sind zwar nich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.7 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 355 Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Vertragsverlängerungen oder die Höchstbefristungsdauer abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Das Wort "oder" in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist als "und/oder" zu verstehen.[1] Das entspricht der Gesetzesbegründung, wonach tarifvertraglich eine andere (höhere oder niedrigere) Anzahl von zulässigen Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

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Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.1 Bildung der Fachausschüsse

Rz. 3 Die Bildung eines beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung und eines beratenden Fachausschusses für die fachärztliche Versorgung ist zwingend, ein Dispositionsrecht besteht nicht. Dasselbe gilt für den beratenden Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte, der in der ärztlichen Selbstverwaltung die Belange dieser Arztgruppe vertritt. Die Verpf...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 1.2 Satzungsbeschluss

Rz. 3 Einen ausdrücklichen Hinweis auf einen Satzungsbeschluss enthält die Vorschrift anders als § 144 nicht. Aus dem Prinzip der Selbstverwaltung folgt als funktionale Anforderung, dass ein Satzungsbeschluss erforderlich ist (vgl. auch Vahldiek, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 81 Rz. 6).mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 1.1 Begriff und Funktion der Satzung

Rz. 1a Eine Satzung bezeichnet im Prinzip die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die von einer vom Staat dazu berechtigten juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Wirkung für die ihr angehörenden Mitglieder erlassen werden. Sie ermöglicht Selbstbestimmung in organisierter Form. Als autonome Legitimation kennzeichnet sie vor allem die unter der Bezeichnung der funkt...mehr

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Sommer, SGB V § 79a Verhind... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) zum 1.1.1993 eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) sind die Sätze 1 und 2 des Abs. 1 mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert worden. Mit dem Gesetz zur Verbesserung d...mehr

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Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Der beratende Fachausschuss für Psychotherapie dient dazu, die psychotherapeutische Behandlung durch die beiden neuen Heilberufe (vgl. § 28 Abs. 3) in die vertragsärztliche Versorgung zu integrieren und damit für die Psychotherapeuten die Sicherheit zu erhöhen, dass psychotherapeutische Belange in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die Jahre 2015 und 2016 galt die Vorschrift in der bisherigen Fassung zunächst unverändert weiter. In 2016 sollten aber die KVen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf Landesebene Vereinbarungen nach dem neuen § 106b Abs. 1 (Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen) treffen, die mit Wirkung zum 1.1.2017 (vgl. § 106b Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 2.2 Pflichtinhalt der Satzung

Rz. 5 Zum Pflichtinhalt gehören auch Bestimmungen über die Zusammensetzung, Wahl, Amtsführung, Aufgaben und Befugnisse der Organe, mithin die Bestimmung der Gesamtzahl der Mitglieder ebenso wie die Wahlordnung, die Vorschriften z. B. über die Einberufung der Organe, ihre Beschlussfähigkeit, das Stimmenverhältnis, den Vorsitz, die Errichtung von Geschäftsstellen und die Entsc...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 mit der Überschrift "Vereinbarung von Richtgrößen" eingeführt worden. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist die Vorschrift ...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.7 Überschreiten des Ausgabenvolumens für Leistungen nach § 31 (Abs. 3)

Rz. 51 Abs. 3 beschreibt ohne konkrete Vorgaben die Konsequenzen, wenn das vereinbarte Ausgabenvolumen für Leistungen nach § 31 auf KV-Ebene wider Erwarten überschritten worden ist. Die Überschreitung lässt sich i. d. R. erst feststellen, wenn die arztbezogenen und geprüften Arzneimittelausgaben auf Bundesebene zusammengeführt und auf die KV-Ebene heruntergebrochen sind. Weg...mehr

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Sommer, SGB V § 53 Wahltarife / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die gesetzlichen Krankenkassen können ihren Versicherten seit dem 1.4.2007 Wahltarife anbieten, die teilweise der privaten Krankenversicherung entlehnt sind (BT-Drs. 16/3100 S. 108). Damit hat der Gesetzgeber die Wahlfreiheit für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht und ihnen umfangreiche neue Rechte im Rahmen der Tarifgestaltung eingeräumt. Er si...mehr

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Sommer, SGB V § 84 Arznei- ... / 2.1 Arzneimittelvereinbarung (Abs. 1)

Rz. 16 Der Abs. 1 regelt die Verpflichtung zum Abschluss einer Arzneimittelvereinbarung mit zeitlichen Vorgaben. Die Überschreitung des 30.11. bei einer späteren Veröffentlichung ist irrelevant. Es kommt allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses an (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 12.2.2007, L 10 B 35/06 KA ER). Der eigentliche Inhalt der verpflichtenden Vereinbarung is...mehr

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Sommer, SGB V § 79b Beraten... / 2.1 Aufgaben des beratenden Fachausschusses

Rz. 2 Die beratenden Fachausschüsse für Psychotherapie sind unter dem Organisationsdach der Vertragsärzte auf Dauer gebildet und beraten intern die Beschlussorgane der KV und der KBV in allen wesentlichen Fragen zur Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Formulierung "wird gebildet" verpflichtet jede KV ...mehr

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Sauer, SGB III § 9 Ortsnahe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 gibt die Agenturen für Arbeit als vorrangige Dienstleister für die Leistungen der Arbeitsförderung vor. Die Vorschrift gehört noch zum Programmteil des SGB III, sie ist in Soll-Form formuliert, um der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit zu geben, aus Zweckmäßigkeits- oder Kostengründen einzelne Aufgaben auf andere Dienststellen zu übertragen, insbesondere a...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.1 Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes

Rz. 3 Abs. 1 regelt die an sich selbstverständliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Damit wird das gemeinsame Ziel von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik betont, Arbeitslose bzw. Arbeitsuchende (wieder) in das Erwerbsleben zu integrieren. In § 18 wird dies auf die örtliche, handelnde Ebene delegiert. Nach allgemeinem Verständnis geht...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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Sozialbeirat / 2 Zusammensetzung/Verfahren

Der Sozialbeirat besteht aus 4 Vertretern der Versicherten, 4 Vertretern der Arbeitgeber, 3 Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank. Seine Geschäfte führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.[1] Je 3 Vertreter werden vom Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund und ein Vertreter vom Vorstand der Deutsc...mehr

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Selbstverwaltung

Zusammenfassung Begriff Selbstverwaltung ist das Recht zur Wahrnehmung oder Regelung hoheitlicher (öffentlicher) Aufgaben in eigener Verantwortung. Diese Zuweisung/Übertragung der Aufgaben ergibt sich bei den Trägern der Sozialversicherung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts aus § 29 SGB IV u. a. für den Bereich der Gesundheitsversorgung. Das Sozialgesetzbuch...mehr

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Selbstverwaltung / 3 Organe der Selbstverwaltung

Selbstverwaltungsorgane sind Vertreterversammlung bzw. Verwaltungsrat bei den Krankenkassen[1], (hauptamtlicher) Vorstand[2] und Geschäftsführer bzw. Direktorium bei der der Deutschen Rentenversicherung Bund[3]. Die vertretungsberechtigten Organe des Versicherungsträgers haben die Eigenschaft einer Behörde.[4] In den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung setzen sich die Organe...mehr

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Selbstverwaltung / 1 Mitwirkung der Betroffenen

Das Besondere an dem Prinzip der Selbstverwaltung ist, dass der Bürger bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt. Dies geschieht durch Sozialwahlen, bei denen ehrenamtliche Vertreter der Versicherten (Rentner) und Arbeitgeber in die Organe der Sozialversicherungsträger gewählt werden. Außer in der Sozialversicherung gibt es die Mitwirkung der betroffenen Bürger auch no...mehr

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Selbstverwaltung / Zusammenfassung

Begriff Selbstverwaltung ist das Recht zur Wahrnehmung oder Regelung hoheitlicher (öffentlicher) Aufgaben in eigener Verantwortung. Diese Zuweisung/Übertragung der Aufgaben ergibt sich bei den Trägern der Sozialversicherung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts aus § 29 SGB IV u. a. für den Bereich der Gesundheitsversorgung. Das Sozialgesetzbuch enthält keine ...mehr

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Selbstverwaltung / 4 Geschäftsführer

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter (bzw. bei größeren Versicherungsträgern die aus mehreren Mitgliedern bestehende Geschäftsführung) besitzen eine Doppelstellung. Zum einen sind sie hauptamtliche Bedienstete des Versicherungsträgers, zum andern nehmen sie eine organrechtliche Stellung ein. Sie gehören nämlich dem Vorstand mit beratender Stimme an und haben dabei das...mehr

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Selbstverwaltung / 3.2 Vorstand

Der Vorstand bildet die "Regierung" eines Sozialversicherungsträgers und wird von der Vertreterversammlung/dem Verwaltungsrat gewählt. Seine Mitglieder sind – mit Ausnahme des Vorstands bei den Krankenkassen – ebenfalls ehrenamtlich tätig. Die Zuständigkeit des Vorstands bei der Verwaltung des Versicherungsträgers ist aber eingeschränkt. Die bedeutendste Einschränkung enthält...mehr

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Selbstverwaltung / 3.1 Vertreterversammlung/Verwaltungsrat

Die Vertreterversammlung (bei den Krankenkassen der Verwaltungsrat) bildet das "Parlament" eines Sozialversicherungsträgers, welches durch Sozialwahlen gewählt wird. Die Zahl der Mitglieder in der Vertreterversammlung ist auf maximal 60, im Verwaltungsrat auf maximal 30 Sitze begrenzt. Die tatsächliche Zahl der Organmitglieder wird durch die Satzung des jeweiligen Versicherun...mehr

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Selbstverwaltung / 2 Körperschaften des öffentlichen Rechts

Körperschaften des öffentlichen Rechts, d. h. Sozialversicherungsträger als juristische Personen des öffentlichen Rechts, sind beispielsweise: gesetzliche Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Zahnärztliche Vereinigung, Unfallkassen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Versorgungswerk der Ärzte und Unfallversicherung Bund und Bah...mehr

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Hochschulassistent

Begriff Ein Hochschulassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Professors, der nach Abschluss seiner Promotion die Habilitation anstrebt. Während er seine wissenschaftliche Arbeit anfertigt, ist er am Lehrstuhl der Universität in den Bereichen Lehre, Forschung oder universitäre Selbstverwaltung beschäftigt. Die Beschäftigung ist i. d. R. zeitlich auf 1 bis 4 Ja...mehr

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Innungskrankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Innungskrankenkassen gehören zu den Trägern der Krankenversicherung. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Innungskrankenkassen wurden von Handwerksinnungen errichtet und waren für die Beschäftigten der Betriebe dieser Handwerksinnungen zuständig. Die Betriebe mussten in die Handwerksrolle eingetragen sein. Innungskrankenk...mehr

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Versichertenälteste/Vertrau... / Zusammenfassung

Begriff Bei den Rentenversicherungsträgern und ggf. anderen Versicherungsträgern werden Versichertenälteste und Vertrauenspersonen gewählt. Diese Personen gehören zu den in der Selbstverwaltung ehrenamtlich Tätigen. Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie die Versichertenältesten und die Vertrauenspersonen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Gesetze, Vorschriften ...mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 1 Rechtsform

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).[1]mehr

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Widerspruchsverfahren / Zusammenfassung

Begriff Mit Widerspruchsverfahren wird das Vorverfahren bezeichnet, welches durch Erhebung eines Widerspruchs als Rechtsmittel gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes oder die Ablehnung des Erlasses eines begehrten Verwaltungsaktes beginnt. Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den ...mehr

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Allgemeine Ortskrankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Stichtag 1.7.2021 betreuten 11 Ortskrankenkassen ca. 27 Millionen Versicherte, davon ca. 21 Millionen Mitglieder und ca. 6 Millionen Familienangehörige. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung besteht eine AOK für eine begrenzte Region. Die meisten Ortskranken...mehr

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GKV–Spitzenverband / 2 Aufgaben

Der GKV-Spitzenverband nimmt die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr.[1] Dazu gehören u. a. Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung, Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (insbesondere durch die Entwicklung von und Abstimmung zu Datendefinitionen – Formate, Stru...mehr

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GKV–Spitzenverband / Zusammenfassung

Begriff Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV–Spitzenverband) vertritt die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und arbeitet dabei wettbewerbs- und damit kassenartenneutral. Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Der GKV-Spitzenverband gestaltet die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung ...mehr

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GKV–Spitzenverband / 3.2 Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das einzige Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbands. Die Mitglieder des Verwaltungsrats gehören der Selbstverwaltung der Mitgliedskassen an (Verwaltungsrat, Vertreterversammlung oder ehrenamtlicher Vorstand). Der Verwaltungsrat hat höchstens 52 Mitglieder. Das Organ ist grundsätzlich paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie geschlech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 2 KStG

Tz. 205 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Kreis der beschr Stpfl nach § 2 Nr 2 KStG bestimmt sich aus der Abgrenzung zu den Vorschriften des § 1 KStG und § 2 Nr 1 KStG. Durch das Wort "sonstige" in § 2 Nr 2 KStG wird in Form eines Auffangtatbestandes eine beschr St-Pflicht für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit inl stabzugspfl Eink postuliert, wenn diese Subjekte nic...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.3 Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 33 Das Sozialgesetzbuch V enthält in vielen Vorschriften Regelungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Schwangere und Mütter. Die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Verfassung (Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes) rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Verwaltungsträger ...mehr