Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter (SchwbBAG) v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) mit Wirkung zum 1.10.2000 als § 235a a.F. neu in das SGB III eingefügt. Rz. 2 Als zusätzlicher Fördertatbestand wurde auch die bisherige zusätzliche Förderung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen zur betrieblichen Aus- ...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.3 Höhe und Dauer der Förderung (Abs. 3)

Rz. 17 Höhe und Dauer der Förderung steht im Ermessen der Agentur für Arbeit (Utz, in: BeckOK, SGB III, § 90 Rz. 5). Eine bestimmte Regelhöhe ist nicht vorgesehen. Die Verfügbarkeit von Mitteln der Ausgleichsabgabe ist ein für die Ausübung des Ermessens zulässiger Ermessensgesichtspunkt (Kühl, in: Brand, SGB III, § 90 Rz. 9). Nach Abs. 3 Satz 1 ist bei der Entscheidung über ...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift resultiert auf Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854). Die Vorschrift ist zum 1.4.2012 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sind die Eingliederungszuschüsse neu strukturiert worden. Zuvor war der Inhalt von § 90 in § 218 Abs. 2 a. F. und 219 a. F. enthalten. Mit Art. 5 des Ges...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.5 Verhältnis zu anderen Leistungen

Rz. 21 Für Personen mit Behinderungen darf gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ein Eingliederungszuschuss nicht erbracht werden, wenn ein Rehabilitationsträger i. S. d. SGB IX zuständig ist. Grundsätzlich kommen als vorrangige Träger für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben neben der Bundesagentur für Arbeit vor allem die Träger der Unfallversicherung und der Rentenversicherung in B...mehr

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Sauer, SGB III § 90 Einglie... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen (Abs. 1)

Rz. 2 § 90 ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern ermöglicht nur die Zahlung eines höheren Eingliederungszuschusses für behinderte und schwerbehinderte Menschen. Daher muss zunächst geprüft werden, inwieweit die o. g. allgemeinen Anforderungen der Eingliederungszuschüsse erfüllt sind. Abs. 1 legt definitiv fest, dass schwerbehinderte und sonstige behinderte Mens...mehr

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Sauer, SGB III § 73 Zuschüs... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Angesichts der seit Jahren überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sah sich der Gesetzgeber verpflichtet, das spezifische Instrumentarium zur Eingliederung behinderter Menschen zu verbessern und weiterzuentwickeln. Erklärtes Ziel war es dabei, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in den nächsten 2 bis 3 Jahren um ca. 50.000 zu verr...mehr

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Sauer, SGB III § 92 Förderu... / 2.1 Ausschluss der Förderung (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift soll missbräuchliche Inanspruchnahme der Eingliederungszuschüsse verhindern und dazu beitragen, Arbeitslose dauerhaft in den Arbeitsmarkt einzugliedern. In Abs. 1 werden 2 Tatbestände normiert, bei dessen Vorliegen ein Ausschluss der Förderung folgt. Die Aufzählung der Ausschlusstatbestände ist abschließend (Brandts, in: Niesel/Brand, SGB III, § 221 Rz. ...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1.1 Stellungnahme der Betriebsvertretung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 10 Der Anzeige des Arbeitgebers ist eine Stellungnahme der Betriebsvertretung beizufügen. Ist eine Stellungnahme der Betriebsvertretung nicht beigefügt, ist die Anzeige des Arbeitgebers nicht unwirksam (Kühl, in: Brand, SGB III, § 99 Rz. 9; Bieback, in: Gagel, SGB III, § 99 Rz. 43; Fachliche Weisungen der BA zu § 99, Stand: 12/2018). Gleiches, wenn der Arbeitgeber der Be...mehr

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Sauer, SGB III § 99 Anzeige... / 2.1 Anzeige des Arbeitsausfalls (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist der Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen, in deren Bezirk der Betrieb liegt, schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung von Kug (Bieback, in: BeckOK, SGB III, § 99 Rz. 1). Sie wirkt erst mit dem Eingang bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Bei einer Fristversäumung ist ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / ff) Reha-Management

Rz. 563 Seit dem 1.7.2001 ist das 9. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" in Kraft getreten, durch das sowohl die medizinische wie auch die berufliche Rehabilitation behinderter Menschen gefördert und die Zusammenarbeit der einzelnen Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) gefördert und koordiniert wird. So ist in § 8 Abs. 2 SGB I...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / Q. Kontenpfändung

Rz. 72 Bei einer Kontenpfändung wird auf S. 4 des PfÜB-Formulars Anspruch D "an Kreditinstitute" angekreuzt. Sodann füllt man ggf. auf S. 6 unter Anspruch D weiteres aus: Rz. 73 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 74 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 75 Da in der Praxis häufig das Problem bestand, dass zwar das A...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / W. Zusammenrechnung mehrerer Einkünfte

Rz. 126 Nach § 850e Nr. 2 ZPO sind mehrere Arbeitseinkommen auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, welches die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet. Rz. 127 Mit dem Arbeitseinkommen sind auf Antrag auch Ansprüche auf laufende Geldleistu...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / I. Anspruchsgrundlagen auf Hilfeleistung

Rz. 3 Seit dem 1.1.2005 sind die staatlichen steuer- und nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen von Grund auf wie folgt reformiert worden:mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Nachrangigkeitsprinzip, Einkommen und Schonvermögen

Rz. 4 Das Alg II, die Sozialhilfe und die weiteren Sozialleistungen aus dem SGB II und SGB XII werden bedarfsabhängig gewährt; es gilt der Nachranggrundsatz, wonach der Hilfeempfänger vorrangig sein Einkommen sowie sein gesamtes verwertbares Vermögen einzusetzen hat (§ 2 SGB XII, § 3 SGB II). Bestimmtes Einkommen und Vermögen bleibt unberücksichtigt (§§ 11a, 12 Abs. 3 SGB II...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / 1. Verhinderung des Zugriffs durch den Sozialleistungsträger

Rz. 38 Dem Testamentsvollstrecker steht sodann eine grundsätzlich unbeschränkte Verfügungsbefugnis zu, damit er den Nachlass verwalten kann (§ 2205 BGB). Gleichzeitig wird diese durch § 2211 BGB dem Erben entzogen. § 2214 BGB verhindert aufgrund der Testamentsvollstreckung den Zugriff von Gläubigern des behinderten Kindes auf das Nachlassvermögen. Der Sozialleistungsträger k...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 3. Schweigepflicht im Sozialrecht

Rz. 112 Je älter die Erblasser werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein Mitarbeiter einer Sozialbehörde, bspw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, mit diesem Kontakt hatte. Diesem Mitarbeiter könnte aufgrund des sogenannten Sozialgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 35 Abs. 3 SGB I zustehen. Rz. 113 Die Übermittlung von Sozialdaten an Dritt...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 58 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / G. Lebzeitige Lösungen und Vorkehrung bei Schenkungen

Rz. 24 Eltern eines behinderten Kindes können Ansprüche im Zusammenhang mit ihrem Ableben reduzieren, indem sie bereits Vermögen lebzeitig ihren gesunden Kindern, sich gegenseitig oder Dritten schenken. Diese Schenkungen bzw. ehebedingten Zuwendungen können Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB auslösen.[79] Diese stehen einem Erben auch dann zu, wenn er erbt. Es f...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.1 Grenzen der Mitwirkung nach § 65 Abs. 1 SGB I (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 25 Nach § 98 Abs. 2 Satz 1 hat der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 65 SGB I das Recht, im Auskunftsverfahren wegen der Erbringung von Sozialleistungen die Auskunft bzw. seine Mitwirkung zu versagen. Dies gilt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 98 Abs. 2 Satz 1 nicht für Auskunfts- und Vorlagepflichten bezüglich der Entrichtung von Beiträgen. Hier wiegt das I...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die ursprüngliche, am 1.7.1983 mit dem Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getretene Fassung des § 94 war für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter eine allgemeine Rechtsgrundlage. Abs. 2 Satz 2 wurde durch Art. 6 Nr. 5 des Zweiten SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229) neu gefasst. Die Neufassung e...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.2 Auskunfterteilung

Rz. 8 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.2 Auskunft und Rat

Rz. 6 § 15 SGB I enthält allerdings keine allgemeinen, auf alle Leistungsträger zugeschnittene Regelungen, sondern spezifiziert nach Landesrecht zuständige Stellen sowie die Träger der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Von daher lässt sich § 15 SGB I nicht einfach als entsprechend anwendbar bewerten. Der Charakter der Vorschrift gibt hingegen Aufschluss darüber, was ...mehr

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Jansen, SGB X § 90 Anträge ... / 2.1 Antragstellung beim Beauftragten (Satz 1)

Rz. 4 § 90 Satz 1 ist im Auftragsverhältnis die speziellere Vorschrift gegenüber § 16 SGB I . Nach der letztgenannten Vorschrift sind Anträge auf Sozialleistungen beim zuständigen Leistungsträger zu stellen (§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Dies wäre der Auftraggeber, so dass bei einer Antragstellung beim Beauftragten der Letztere unzuständig wäre und den Antrag nach § 16 Abs. 2 Sa...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.1 Leistungsträger

Rz. 6 Verpflichtet werden von § 86 vor allem Leistungsträger nach § 12 SGB I . Nach der sich aus § 12 SGB I ergebenden Legaldefinition sind Leistungsträger die in den §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten kann auf die Kommentierung zu § 12 SGB I verwiesen werden.mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 86 ist mit dem SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) zum 1.7.1983 in Kraft getreten und hat seither keine weiteren Änderungen erfahren. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ist § 86 unverändert neu bekanntgemacht worden. Er übernimmt den Regelungsgehalt des vorherigen § 17 Abs. 2 SGB I (aufgehoben mit Gesetz v. 4.11.1982, BGBl. I ...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 96 ist im Zusammenhang mit den §§ 62 und 65 SGB I zu lesen. Die letztgenannten Vorschriften sind die Rechtsgrundlage für die Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungen als Voraussetzung für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Leistungen zu gewähren sind. § 65 SGB I enthält den Grundsatz, dass derjenige, der Sozialleistungen beantragt hat, ...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 87 wird die beschleunigte Auszahlung einer Nachzahlung an den leistungsberechtigten Versicherten, mit der ein (Erstattungs-)Anspruch (nach § 50 SGB X) verrechnet werden soll für den Fall, dass der um Verrechnung ersuchende Leistungsträger seinen Erstattungsanspruch noch nicht beziffern und von daher die Verrechnungslage nicht herbeiführen kann, bezweckt. Gleiches...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.3 Beratung

Rz. 14 § 14 SGB I räumt einen individuellen Anspruch auf umfassende Beratung durch den zuständigen Leistungsträger ein, soweit Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch betroffen sind. Der Rat der Fachkraft der Agentur für Arbeit zielt auf eine überlegt und abgewogene Ausübung des individuellen Gestaltungsraumes. Die Gegenstände und Themengebiete des Rats enthält die Li...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch § 99 werden die Regelungen aus § 60 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SGB I in den Grenzen des § 65 Abs. 1 SGB I auch auf Angehörige des Leistungsempfängers oder sonstige Personen erstreckt. Die vorgenannten Vorschriften verpflichten ausschließlich den Leistungsempfänger bzw. den Antragsteller auf Sozialleistungen. § 99 trägt damit der Tatsache Rechnung, dass zahlreiche Leistun...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.3 Verrechnungsersuchen

Rz. 10 Eine Verrechnung stellt den zur Leistung verpflichteten Träger in Höhe des zu verrechnenden Betrages von seiner Leistungspflicht gegenüber dem berechtigten Versicherten frei, indem er den entsprechenden Betrag an den um Verrechnung ersuchenden Träger überweist. Dies hat innerhalb der Grenzen des § 51 SGB I zu erfolgen. Bei laufenden Leistungen darf eine Verrechnung nu...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen

Rz. 11 Sozialleistungen sind die in § 11 SGB I genannten Leistungen. Sie müssen in einem Einzelfall geeignet sein, die sozialen Rechte eines Einzelnen zu verwirklichen. Die Vorschrift rechtfertigt keine Eventualanfragen, die vorsorglich vor Eintritt des Einzel- oder Leistungsfalls gestellt werden. Ist z. B. noch keine Arbeitsunfähigkeit eingetreten, ist eine vorsorgliche Anf...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.3 Zulässigkeit der Auskunftserteilung

Rz. 7 Die Auskunft bzw. ihre Offenlegung bedarf der Zulässigkeit, die durch Gesetz geregelt sein muss. Entsprechende Bestimmungen ergeben sich etwa aus § 275 SGB V (Prüfungen durch den medizinischen Dienst) oder aus § 203 SGB VII (Auskunftspflicht von Ärzten). Wenn die entsprechenden gesetzlichen Auskunftsvoraussetzungen vorliegen, bedarf es keiner Einwilligung des Betroffen...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.2 Aufgaben der Leistungsträger

Rz. 6 Leistungsträger sind alle in §§ 18 bis 29 SGB I genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (vgl. § 12 SGB I). Die Auskunft darf nur verlangt werden, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Aufgaben müssen sich aus dem Sozialgesetzbuch ergeben, nicht allein aus dem SGB X. Die Auskunft muss bezogen auf einen Einzelfall verlangt werden. Inwieweit das A...mehr

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.10 Berufsberatung zu den Leistungen der Arbeitsförderung

Rz. 34 Die Regelung in Nr. 5 greift insbesondere den Förderungsgrundsatz auf und verdeutlicht zusätzlich über die sich schon aus dem SGB I ergebenden Auskunfts- und Beratungspflicht die Bedeutung der Leistungserbringung für die Entscheidungen des Ratsuchenden. Gegenstand der Beratung wird stets das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium sein, das für die Vorhaben des Ratsuch...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 10 Die Auskunftspflicht besteht nicht generell, wie z. B. die Meldepflicht nach den §§ 28a bis 28c SGB IV. Die Auskunft ist nur auf Verlangen des Leistungsträgers (§ 12 SGB I) und der Einzugsstellen zu erteilen. Das Verlangen muss sich auf einen der in § 98 genannten Zwecke beziehen. 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen Rz. 11 Sozialleistungen sind die in...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.5.2 Grenzen der Mitwirkung nach Abs. 2 Satz 2

Rz. 27 Wenn die Voraussetzungen für ein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO vorliegen, kann der Arbeitgeber von diesem Recht Gebrauch machen. Das Aussage-(Auskunfts-)Verweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 bis 3 ZPO gilt sowohl im Beitrags- wie auch im leistungsrechtlichen Verwaltungsverfahren. Dieses Aussageverweigerungsrecht geht dem Recht nach § 65 SGB I ...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.1 Leistungsträger

Rz. 6 Leistungsträger sind die in § 12 SGB I bezeichneten Behörden und Körperschaften. Maßgeblich ist die Berechtigung, durch Erlass eines Verwaltungsaktes Leistungen festzustellen und zu gewähren. In diesem Zusammenhang sind auch entsprechend berechtigte Arbeitsgemeinschaften (vgl. § 94) Leistungsträger.mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.5 Versicherte

Rz. 10 Versicherte sind nicht nach § 86 zur Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern verpflichtet. Für sie gelten die Vorschriften über die Mitwirkung am Sozialleistungsverfahren (§§ 60 ff. SGB I).mehr

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Jansen, SGB X § 95 Zusammen... / 2.1.2 Beteiligung freier Träger und Gebietskörperschaften

Rz. 7 Nach § 95 Abs. 1 Satz 2 sollen auch die jeweiligen Gebietskörperschaften sowie die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen an der Planung, insbesondere hinsichtlich der Bedarfsermittlung, beteiligt werden. Gebietskörperschaften sind Gemeinden, Landkreise und Regierungsbezirke in ihrer Eigenschaft als Verwaltungseinheiten des Landes. Freie Träger sind...mehr

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Jansen, SGB X § 87 Beschleu... / 2.1.2 Nachzahlung

Rz. 7 Der Begriff der Nachzahlung hat keine gesetzliche Definition erfahren. Nachzahlungen beziehen sich zunächst auf die nachträgliche Erbringung laufender Geldleistungen, die regelmäßig wiederkehrend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt werden. Die Nachzahlung kann hierbei als zusammenfassende Zahlung für mehrere Zeiträume geleistet werden. Eine Nachzahlung ergibt sich imm...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2.1 Erstattung von Sozialleistungen (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 3 Erstattet werden gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 Sozialleistungen nach § 11 SGB I , demnach die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Diese Sozialleistungen müssen für den Auftraggeber in Ausübung des Auftragsgeschäftes erbracht worden sein. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld als Wertersatz zu erstatten (§ 91 Abs. 1 Satz 2). Der Wert einer Sa...mehr

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Jansen, SGB X § 100 Auskunf... / 2.4 Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 9 Die Angehörigen der medizinischen Heilberufe haben kein Recht, die Auskunft aus Gründen des § 65 SGB I zu verweigern. Dieses Recht steht nur den Antragstellern auf eine Sozialleistung zu. Ein Recht, die Auskunft im Rahmen des § 100 zu verweigern, haben auch die in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen tätigen Ärzte und Angehörige medizinischer Heil...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 2.6 Geltung von Vorschriften des Auftragsrechts (Abs. 2)

Rz. 12 Soweit die Ermächtigung zur Übertragung von Aufgaben nicht gesetzlich geregelt ist, muss § 97 Abs. 2 beachtet werden. Diese Vorschrift findet wegen des ausdrücklichen Ausschlusses in § 17 Abs. 3 Satz 4 SGB I keine Anwendung auf die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen. Rz. 13 Nach § 97 Abs. 2 gelten § 89 Abs. 3 bis 5, § 91 Abs. 1 bis 3 und § 92 en...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.7 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 98 Abs. 5 Satz 1 handelt ordnungswidrig, wer vorätzlich oder leichtfertig (Nr. 1) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 1 oder (Nr. 2) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 2 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 98 Abs. 1 Satz 6 oder Abs. 3, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vol...mehr

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Jansen, SGB X § 94 Arbeitsg... / 2.2 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften (Abs. 1a)

Rz. 4 Nach § 94 Abs. 1a wird allen Sozialversicherungsträgern und deren Verbänden, der Bundesagentur für Arbeit und den in § 19a Abs. 2 SGB I genannten Leistungsträgern ermöglicht, zur gegenseitigen Unterstützung, Abstimmung und koordinierten Zusammenarbeit Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Arbeitsgemeinschaften können als solche nicht wiederum Mitglied von Arbeitsgemeinschaft...mehr

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Jansen, SGB X § 88 Auftrag / 2.1.1 Auftraggeber und Auftragnehmer

Rz. 6 Nur Leistungsträger (vgl. § 12 SGB I) können Aufträge erteilen. Verträge werden zwischen Leistungsträgern (§ 88 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.) oder mit dem jeweiligen Verband des Leistungsträgers (§ 88 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.) geschlossen. Sind Auftragsverhältnisse zwischen Leistungsträgern geschlossen worden, müssen diese nicht notwendig dem gleichen Verband angehören. Rz. 7 Der...mehr

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Jansen, SGB X § 99 Auskunft... / 2.3 Umfang und Grenzen der Auskunftspflicht

Rz. 7 Der Umfang der Auskunftspflicht ist durch § 65 SGB I begrenzt. Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit sind von Amts wegen zu beachten. Die Auskunft kann nur im Zusammenhang mit Einkommen und Vermögen des Angehörigen oder der sonstigen Personen verlangt werden. Daneben können Sachverhalte erfragt werden, die im Zusammenhang mit der Ermittlung einer Unterhaltspflicht oder ...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.1.1 Grundsätze der Erhebung und Dokumentation

Rz. 5 Die Untersuchungsergebnisse sollen so erhoben und dokumentiert werden, dass sie auch bei der Prüfung anderer Sozialleistungen im Hinblick auf die Feststellung des Vorliegens der Leistungsvoraussetzungen verwendet werden können. Dies soll sowohl für die Leistungsgewährung durch den gleichen wie auch für Leistungen eines anderen Leistungsträgers gelten. Die Vorschrift ist...mehr

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Jansen, SGB X § 97 Durchfüh... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus § 97 ergeben sich die Voraussetzungen, unter denen Verwaltungsaufgaben von einem Leistungsträger, von einem Verband von Leistungsträgern oder einer Arbeitsgemeinschaft auf Dritte übertragen werden können. § 97 selbst ist keine Rechtsgrundlage für eine entsprechende Übertragung, sondern setzt das Bestehen einer Rechtsgrundlage voraus. Eine entsprechende gesetzliche ...mehr