Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kindergeld.

Rn 32 Kindergeld ist nicht als Lohnersatzleistung anzusehen, sondern dient dem Ausgleich der aus dem Familienunterhalt folgenden Belastungen (BGH NJW-RR 05, 1010, 1011 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 20/05]). Zu unterscheiden ist das sozialrechtliche Kindergeld vom steuerrechtlichen Kindergeld iSd § 76 EStG. Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder iSv § 48 SGB I (Kinderzuschuss gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Umsätze von anerkannten Zusammenschlüssen von Blindenwerkstätten und Inhabern solcher Werkstätten

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerfrei sind auch bestimmte Umsätze, die ein Inhaber von anerkannten Blindenwerkstätten ausführt. Steuerfrei sind nur Lieferungen von Blindenwaren und Zusatzwaren und sonstige Leistungen, soweit bei ihrer Ausführung ausschließlich Blinde mitgewirkt haben. Bei dem Inhaber darf es sich allerdings nicht um eine blinde Person handeln, weil dann...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / VII. Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften auf die Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen

Rz. 48 Ausdrücklich gleichgestellt werden den Arbeitnehmern die arbeitnehmerähnlichen Personen in § 5 ArbGG, § 2 Abs. 2 Nr. 3 ArbSchG, § 2 BUrlG, § 1 Abs. 2 BeschSchutzG und § 12a TVG. Weitere Gesetze beziehen einzelne Gruppen arbeitnehmerähnlicher Personen in ihren Schutz ein. Rz. 49 Das KSchG setzt in § 1 Abs. 1 voraus, dass es sich um die Kündigung eines Arbeitsverhältniss...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG betrifft Werkstätten für behinderte Menschen und deren angegliederte Betreuungseinrichtungen, die nach § 225 SGB IX durch die zuständige Behörde anerkannt sind (vgl. Abschn. 4.16.5. Abs. 9–11 UStAE). Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.8 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG

Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Soweit Einrichtung im Auftrag der zuständigen Sozialleistungsträger und auf der Basis von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach Maßgabe der §§ 76ff. SGB XII bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe oder der Sozialhilfe erbringen, sind diese nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG steuerfrei (vgl. Abschn. 4.16.5. Abs. 15 und 16 UStAE). L...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 15c UStG begünstigt ausschließlich Leistungen der genannten Einrichtungen, also von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen mit sozialem Charakter i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL, also die in den §§ 36 und 51 SGB IX genannten Rehabilitationsdienste und -einrichtungen, mit denen Rehabilitatio...mehr

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§ 33 Bürgergeld / I. Erwerbsfähigkeit

Rz. 11 Erwerbsfähig ist gemäß § 8 Abs. 1 SGB II, wer nicht wegen Krankheit[18] oder Behinderung[19] auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Für Ausländer gilt zusätzlich § 8 Abs. 2 SGB II, wonach die Aufnahme einer Beschäftigung zumindest erlaubnisfähig wäre. Rz. 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm befreit die Umsätze von Blinden, die nicht mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigen, von der USt. Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sie befreit auch die Umsätze der Inhaber von anerkannten Blindenwerkstätten sowie die Umsätze der anerkannten Zusammenschlüsse von Blindenwerkstätten i. S. d. § 226 SGB IX von der USt.mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / VIII. Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 275 Die Abmahnung ist mitbestimmungsfrei. Nur wenn sie einen über die Funktion der Abmahnung hinausgehenden Strafcharakter hat (Entzug bestimmter Vergünstigungen, Beförderungssperre), liegt eine Betriebsbuße vor, die der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 18 BPersVG) unterliegt. Dies ist i.d.R. nur bei Bestehen einer ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung beruht auf dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG – vom 23.12.2016 (BGBl I 2016, 3234). Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 16 BTHG wurde die Vorschrift zum 01.01.2017 neu eingeführt. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Art. 17 BTHG hat die Vors...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / 1. Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Rz. 72 Vor Stellung des Antrags auf Zustimmung zur Kündigung bedarf es der Mitteilung an die Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 SGB IX zur arbeitgeberseitig beabsichtigten Stellung eines Antrags beim Inklusionsamt auf Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen und hilfsweisen ordentlichen Kündigung. Nach Eingang der Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung m...mehr

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§ 21 Kündigungsschutzprozes... / IV. Fristberechnung bei behördlicher Zustimmung

Rz. 7 Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab, § 4 S. 4 KSchG. Geht die behördliche Zustimmungserklärung schon vor Zugang der Kündigung dem Arbeitnehmer zu, verbleibt es bei dem Lauf der Drei-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung nac...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / VI. Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

Rz. 93 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bedarf gem. § 179 Abs. 3 S. 1 SGB IX i.V.m. § 103 BetrVG bzw. den maßgeblichen personalvertretungsrechtlichen Vorschriften der Zustimmung des Betriebs- bzw. Personalrats. Einer Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung bedarf es nicht.[226]mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.5 Rehabilitationseinrichtungen

Rz. 87 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. ee UStG begünstigt Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 21 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) bestehen und die medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen (vgl. Abschn. 4.14.5. Abs. 18 UStAE).mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.5 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. e UStG

Rz. 31 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. e UStG werden Integrationsfachdienste, die gem. § 194 Abs. 1 S. 1 SGB IX im Auftrag der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden, hinsichtlich ihrer Tätigkeiten steuerbefreit (vgl. Abschn. 4.16.5. Abs. 7 u...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / II. Einholung der Zustimmung des Integrationsamts/Inklusionsamts (nachfolgend nur: Integrationsamt)

Rz. 120 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.2: Einholung der Zustimmung des Integrationsamts An das Integrationsamt Betr.: Schwerbehinderte(r): _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, falls bekannt: Aktenzeichen des zuständigen Versorgungsamtes) Wir beantragen die Zustimmung zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sowie zur hi...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / V. Betriebsratsanhörung

Rz. 90 Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat vor der Antragstellung, in der Zeit zwischen Antragstellung und Entscheidung des Integrationsamtes und nach Antragstellung anhören.[180] Dies gilt sowohl für die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung. Im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung ist zu beachten, dass der Betriebsrat unmittelbar nach Erteilung der Zu...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / A. Einführung

Rz. 1 Kündigungsschutz ist in Deutschland ein Begriff, dessen Inhalt dem KSchG zugewiesen wird. Das KSchG beschränkt seine Anwendbarkeit indes in sachlicher und personaler Hinsicht (vgl. § 3 Rdn 17 ff.). Verfassungsrechtlich ist dies zulässig.[1] Rz. 2 Jede Kündigungserklärung ist – unabhängig von der Geltung des KSchG – den allgemeinen Voraussetzungen einer rechtsgeschäftlic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Einmalige Geldleistungen und Zahlungen bei Körper- und Gesundheitsschäden (Abs 2 Nr 2).

Rn 72 Das Guthaben des Schuldners ist außerdem in Höhe der einmaligen Geldleistungen nach § 54 II SGB I unpfändbar. Dies betrifft etwa das Sterbegeld nach § 64 SGB VII, Leistungen für Erstausstattung einer Wohnung (BGH ZInsO 17, 2647 Rz 17), bei Schwangerschaft oder Klassenfahrten etc, §§ 24 III, 28 II SGB II, 31 I SGB XII. Auch dafür gilt die beschränkte Möglichkeit eines Ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Adressaten des Auskunftsverlangens.

Rn 3 Der in Abs 1 Nr 1–5 enthaltene Kreis der Adressaten des Auskunftsverlangens entspricht den in § 643 II 1 Nr 1 und 3 ZPO aF genannten Dritten. Die Aufzählung ist abschließend; es ist dem Gericht verwehrt, von anderen als den genannten Auskunftgebern, zB von Banken (Viefhues FuR 13, 10, 25), Auskünfte einzuholen (vgl Prütting/Helms/Bömelburg § 236 Rz 7; MüKoFamFG/Pasche §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einkünfte des Unterhaltsempfängers.

Rn 33 Unberücksichtigt bleiben dürfen nur gesetzlich Unterhaltsberechtigte mit eigenen Einkünften. Leistet der Schuldner keinen Unterhalt, ist § 850c VI weder direkt noch entspr anwendbar (BGH NJW 17, 3591 [BGH 28.09.2017 - VII ZB 14/16] Rz 6). Der Gesetzgeber wollte diese Entscheidung ausdrücklich nicht korrigieren (BTDrs 19/19850, 28). Dieser Begriff der Einkünfte ist weit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 Bei einer Forderungspfändung ist die Anhörung des Schuldners, anders als nach § 730, ohne Ermessensspielraum für den Rechtspfleger ausgeschlossen (Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 834 Rz 1). Dieses Anhörungsverbot gilt für die Pfändungsverfahren nach den §§ 829 ff. Es soll auch in den Verfahren nach § 850f II (Ddorf NJW 1973, 1133) und § 850d bestehen. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Blindenzulagen (Nr 8).

Rn 23 Geschützt sind sowohl die Leistungen des ArbG oder Dienstherrn zur Unterstützung Nichtsehender. Blindenzulagen gem § 35 BVG sind nach § 54 SGB I und Blindenbeihilfen iSd § 72 SGB XII nach § 17 I 2 SGB XII unpfändbar. Geschützt werden Zulagen nach Landesrecht, zB nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17.12.97, GVBl S 436, soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 13 Dem privilegierten Zugriff des Gläubigers nach Abs 1 unterliegen das Arbeitseinkommen des Schuldners gem § 850 sowie bis zur Hälfte der nach § 850a Nr 1, 2 und 4 pfändungsfreien Bezüge. Ein erhöhter Pfändungsfreibetrag ist ausgeschlossen, wenn feststeht, dass der Schuldner keinen Unterhalt an den bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger leistet (vgl BGH NJW 15, 157 [BGH 17....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.13 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG ist ein Auffangtatbestand. Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind die Betreuungs- oder Pflegeleistungen gleichwohl steue...mehr

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§ 7 Sonderkündigungsschutz / IV. Ausnahme vom Kündigungsschutz

Rz. 41 In gleicher Weise wie bei § 17 MuSchG greift das Kündigungsverbot nicht ein, wenn die zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklärt hat. Im Hinblick auf das Verfahren gelten die gleichen Grundsätze wie beim Mutterschutz, wobei allerdings das BEEG keine Form für den Ausspruch der Kündigung wie in § 17 Abs. 2 S. 2 MuSchG regelt. Das Schriftformerfordernis ergibt...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 2. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 19 Von dem Beschäftigungsanspruch ist der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses (d.h. nach fristloser Kündigung oder Ablauf der Kündigungsfrist) zu unterscheiden (siehe § 13 Rdn 31 ff.). Er bezieht sich auf ein in seinem Bestand umstrittenes Arbeitsverhältnis. Rz. 20 Auf der Grundlage der Entscheidung des GS des ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften der InsO

Rz. 70 Wie unter Rdn 1 bereits erwähnt, gilt das Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers grundsätzlich uneingeschränkt fort. Der Verwalter unterliegt also denselben Kündigungsbeschränkungen bzw. -voraussetzungen wie ein Arbeitgeber außerhalb eines Insolvenzverfahrens. So hat er insbesondere den allgemeinen Kündigungsschutz nach §§ 1 ff. KSchG und den Sonderkündigungss...mehr

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§ 18 Beendigung durch auflö... / 6. Nr. 6 – Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 19 Unproblematisch zulässig sind Bedingungen, die auf Wunsch des Arbeitnehmers vereinbart werden (z.B. bis zur Zuweisung eines Studienplatzes). Auch die Verknüpfung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses mit dem Ergebnis einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung ist grundsätzlich zulässig (Formulierungsbeispiel siehe § 17 Rdn 131).[30] In diesen Zusammenhang ist auch der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 6 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die WK-Pauschbeträge des § 9a EStG dürfen von steuerfreien Einnahmen (§§ 3–3c EStG) nicht abgesetzt werden (BFH BFH/NV 1988, 150). Erzielt der StPfl in Haupt- und Nebenberuf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, ist freilich bei den Einnahmen aus dem Hauptberuf der ArbN-Pauschbetrag auch dann ohne Kürzung in Ansatz zu bringen, wenn die N...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bereits im UStG 1967 war die Steuerbefreiung für heilberufliche Umsätze in § 4 Nr. 14 UStG geregelt und hat seitdem zahlreiche Änderungen erfahren (vgl. dazu Hölzer in R/D, § 4 Nr. 14 Rz. 1 ff.). Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch das JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) wurde § 4 Nr. 14 neu gefasst. Die zuvor in § 4 Nr. 14 UStG a. F...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 3. Kündigungsfrist, Kündigungszeitpunkt und Kündigungstermin

Rz. 71 Nach der Rspr. ist zwischen Kündigungsfrist und Kündigungstermin zu unterscheiden. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat grundsätzlich die Kündigungsfrist mitteilen; etwas anderes gilt, wenn der Betriebsrat über die tatsächlichen Umstände für die Berechnung der Kündigungsfrist unterrichtet ist.[92] Soweit der Arbeitgeber von einer unzutreffenden Kündigungsfrist ausgeht...mehr

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§ 26 Kündigungsschutzprozes... / G. Prüfung sonstiger Unwirksamkeitsgründe im Prozess

Rz. 78 Im Rahmen des Änderungskündigungsschutzprozesses sind allgemeine Unwirksamkeitsgründe, wie sie insbesondere in den Vorschriften der §§ 613a Abs. 4, 623, 174 BGB normiert sind, ebenso zu beachten wie im Falle einer Beendigungskündigung. Gleichfalls gilt der besondere Kündigungsschutz des SGB IX, des MuSchG, des BEEG und anderer Spezialgesetze. Des Weiteren kann die ord...mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / I. Begriff, Deckungsbereich

Rz. 17 Beim arbeitsrechtlichen Mandat kommt es darauf an, ob der Mandant über einen Rechtsschutzvertrag verfügt, der auch den hier benötigten Arbeits-Rechtsschutz enthält. Dieser deckt dann gem. § 2 Buchst. b ARB (bzw. dem entsprechenden Baustein der ARB 2012) die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. ...mehr

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§ 6 Kündigungsschutz außerh... / I. Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Rz. 5 Der Schutz des Arbeitsplatzes ist mehr als bei anderen Vertragstypen Anliegen des Gesetzgebers. Die speziellen Kündigungsverbote sind unmittelbarer Ausdruck eines verfassungsrechtlichen Schutzes. So gebietet Art. 6 GG den Schutz von Ehe und Familie. Art. 6 Abs. 4 GG hat diesen Schutz konkretisiert und ausgestaltet auf den Anspruch einer jeden Mutter auf den Schutz der ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / a) Lösen des Beschäftigungsverhältnisses

Rz. 10 Lösen i.S.d. § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 1 SGB III bedeutet rechtlich Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wobei hierfür grundsätzlich ein aktives Mitwirken des Arbeitnehmers erforderlich ist.[6] Neben der Eigenkündigung, der berechtigten verhaltensbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber und dem Aufhebungsvertrag kommt auch die Beteiligung des Arbeitnehmers ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / 2. Maßgebliche Kündigungsfrist

Rz. 54 Die Entlassungsentschädigung führt nur dann zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für einen Zeitpunkt vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers vereinbart wurde. § 158 SGB III fingiert, dass bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Entlassungsentschädigung auch das Arbeitsentgelt bi...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / b) Arbeitsvertrag

Rz. 137 An der Vergleichbarkeit fehlt es, wenn der Arbeitgeber den kündigungsbedrohten Arbeitnehmer nicht einseitig ohne Änderung des Arbeitsvertrages oder Ausspruch einer Änderungskündigung auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann.[333] Anders ausgedrückt sind diejenigen Arbeitnehmer vergleichbar, die kraft Direktionsrecht mit den anderen Aufgaben beschäftigt we...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Verkürzte Kündigungsfrist des § 113 S. 2 InsO

Rz. 77 Gem. § 113 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte ist, sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Dienstnehmer ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Kündigungsausschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht (aufgrund vertraglicher Vereinbarung od...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Einhaltung der Drei-Wochen-Frist

Rz. 24 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 S. 1 KSchG). Der Arbeitnehmer muss im Gru...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / V. Betriebsverfassungsrechtliche Amtsinhaber

Rz. 83 Vor Kündigungen des Arbeitgebers besonders geschützt sind nach § 15 Abs. 1 KSchG Mitglieder eines Betriebsrats (§§ 7 ff. BetrVG), einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 BetrVG), einer Bordvertretung (§ 115 BetrVG) und eines Seebetriebsrats (§ 116 BetrVG). Nach § 15 Abs. 2 KSchG haben die Mitglieder eines Wahlvorstands (§ 16 BetrVG), Wahlbewerber (§ 14 BetrVG...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG begünstigt die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51 bis 68 AO verfolgen. Rz. 91 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Diese Voraussetzungen sind z. B. in folgenden Fällen nicht erfüllt: Die Tätigkeit von Beliehenen (privaten Unternehmern, die von Hoheitsträgern zur Ausfüh...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / 2. Sonstige Beendigungstatbestände

Rz. 39 Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG nur zu beteiligen, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers enden soll. Endet das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder durch sonstige Gründe, die keine Kündigung darstellen, besteht das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nicht. Keine Anhörungspflicht besteht daher, wenn ein wirksam ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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