Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Erwerbsminderung / 3.3.2 Dauerhafte volle Erwerbsminderung

Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 TVöD endet das Arbeitsverhältnis, sofern dem Beschäftigten der Rentenbescheid zugestellt wird, wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des dem Rentenbeginn vorangehenden Tages; fr...mehr

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Erwerbsminderung / 3.4.3 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift, Weiterbeschäftigungsanspruch aus anderen Vorschriften

Nach dem Urteil des BAG vom 17.3.2016[1] ist die Vorschrift in § 33 TVöD zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei befristeter teilweiser Erwerbsminderungsrente verfassungskonform. Wichtig Beschäftigungsanspruch aus § 164 SGB IX bzw. § 241 BGB Das BAG wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift anzunehmen ist, weil die Beschäftigten ihren ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Inhalt des Anspruchs

Rz. 7 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 Abs. 1 ist eine aus dem Arbeitsverhältnis herrührende Lohnersatzleistung, nämlich ein gesetzlich begründeter Anspruch auf teilweise Fortzahlung des Arbeitsentgelts. [1] Es handelt sich um einen privatrechtlichen Anspruch, der erforderlichenfalls vor den Gerichten für Arbeitssachen geltend zu machen ist, § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbG...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.1.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet (näher Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung). Gewährt der Rentenversicherungsträger lediglich eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, so ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD). Es kommt nicht zu einer Be...mehr

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Erwerbsminderung / 2.2.2 Feststellung

Die Feststellung der Erwerbsfähigkeit (Leistungsfall) umfasst die Beurteilung des zeitlichen (quantitativen) Umfangs, in dem die letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann, und die Bestimmung des qualitativen und zeitlichen (quantitativen) Leistungsvermögens unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der allgemeine Arbeitsmarkt umfasst jede nur denkb...mehr

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Erwerbsminderung / 1 Einleitung

Verminderte Erwerbsfähigkeit führt nach § 33 Abs. 2 und 3 TVöD zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern es sich bei der bewilligten Erwerbsminderungsrente nicht um eine befristete Rente handelt und volle Erwerbsminderung vorliegt bzw. bei teilweiser Erwerbsminderung der Beschäftigte eine Weiterbeschäftigung nicht schriftlich beantragt hat und/oder eine Weit...mehr

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Erwerbsminderung / 3.2.1 Rentenbescheid bei gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten

Das Arbeitsverhältnis endet bei gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten, wenn durch Bescheid des Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass der Beschäftigte voll erwerbsgemindert ist (zur teilweisen Erwerbsminderung siehe Rechtsfolgen bei teilweiser Erwerbsminderung). Die Erwerbsminderung muss während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eingetreten sein. Ist die ...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.1 Was ist ein BEM?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein BEM anzubieten, unabhängig davon, ob er eine Kündigung beabsichtigt oder nicht. Eine betriebsärztliche Begutachtung ersetzt nicht das BEM. § 167 SGB IX enthält nur eine Verpflichtung des Arbeitgebers, nicht...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4 BEM bei psychischen Erkrankungen

Da es grundsätzlich möglich ist, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigt, wenn dieser krankheitsbedingt zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung nicht (mehr) in der Lage ist, kommt dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX eine weitreichende Bedeutung zu. Ob ein Arbeitsverhältnis wegen einer krankheitsbedingten Leistungsminderung gekündigt ...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / Zusammenfassung

Überblick Erkrankungen im Arbeitsleben sind für Arbeitgeber in mehrfacher Hinsicht eine Belastung, sei es durch Fehl- und damit betriebliche Ausfallzeiten, sei es durch zusätzliche Kosten verbunden mit der Entgeltfortzahlung, sei es durch zusätzliche Herausforderungen im Arbeitsschutz, mit denen Krankheitstage reduziert werden sollen. Psychische Erkrankungen stellen einen Ha...mehr

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BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

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Jung, SGB VIII § 107 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 107 beinhaltet eine Übergangsregelung für die Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) in der am 31.12.2023 geltenden Fassung. Der Gesetzgeber trägt mit der Übergangsregelung dem Umstand Rechnung, dass das BVG zum 1.1.2024 aufgehoben wird und die Leistungen gebündelt in das Recht der Sozialen Entschädigung im S...mehr

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Ausbildung / 2.4.2.6 Besonderer Kündigungsschutz

Auch im Berufsausbildungsverhältnis sind die besonderen Kündigungsschutzvorschriften zu beachten (z. B. § 17 MuSchG, § 18 BEEG, § 168 SGB IX n. F., § 15 KSchG, § 2 Abs. 1 ArbPlSchG). Besteht beim Ausbildenden eine Interessenvertretung (z. B. Betriebsrat), ist diese vor Ausspruch der Kündigung durch den Ausbildenden zu hören (vgl. §§ 102, 103 BetrVG).mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.1 Dienst- und Sachleistungen (§ 54 Abs. 1 SGB I)

Rz. 60 § 54 Abs. 1 SGB I normiert, dass sämtliche Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen unbedingt unpfändbar sind. Unter den Begriff der Dienst- und Sachleistung fallen dabei nur solche Dienst- und Sachleistungen, die nach §§ 3–10 SGB I gewährt werden und bereits beispielhaft genannt worden sind.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.3 Kontenpfändung (§ 55 SGB I)

Rz. 65 Gemäß § 55 SGB I sind Geldleistungen, die auf ein Konto des Schuldners überwiesen werden, innerhalb der ersten 14 Tage nach der Überweisung nicht pfändbar.[1] Dabei ist es ohne Bedeutung, was für eine Art von Geldleistung der Überweisung zugrunde liegt, solange es sich um Geldleistungen nach dem SGB handelt. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist bestehen gem. § 55 Abs. 4 SGB ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2.2 Geldleistungen (§ 54 Abs. 2–5 SGB I)

Rz. 61 § 54 Abs. 2–5 SGB I regelt den Pfändungsschutz für Ansprüche auf Geldleistungen nach dem SGB. Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können nach § 54 Abs. 2 SGB I nur gepfändet werden, wenn dies der Billigkeit entspricht. Im Rahmen der Billigkeitsprüfung hat die Vollstreckungsbehörde namentlich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten, die A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.2 Pfändungen nach dem SGB (§§ 54, 55 SGB I)

Rz. 59 §§ 54, 55 SGB I gewähren einen speziellen Pfändungsschutz für Sozialleistungsansprüche. § 54 Abs. 1 SGB I regelt dabei die Pfändbarkeit von Dienst- und Sachleistungen und § 54 Abs. 2–5 SGB I die von Geldleistungen. § 55 SGB I betrifft die Kontenpfändung. Ansprüche nach § 54 SGB I können z. B. Leistungen der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung, Leistungen für Sc...mehr

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Direktionsrecht des Arbeitg... / 3 Grenzen des Direktionsrechts/Billigkeitskontrolle

Bei der Ausübung des Direktionsrechts ist der Arbeitgeber nicht frei. Die Weisung darf nicht gegen Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Insbesondere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften begrenzen das Direktionsrecht, wie z. B. § 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 ArbZG, §§ 4, 16 MuSchG, §§ 22–24 JArbSchG. Praxis-Beispiel Kein Versto...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.8 Blindenzulagen (§ 850a Nr. 8 ZPO)

Rz. 15 Blindenzulagen sind gem. § 850a Nr. 8 ZPO unbedingt unpfändbar. Da Blindenzulagen gem. § 35 BVersG dem speziellen Pfändungsschutz der §§ 54, 55 SGB I unterliegen und Blindenbeihilfen gem. § 67 BSHG unpfändbar sind, fallen unter diese Norm lediglich Blindenbeihilfen nach Landesrecht, soweit sie nicht auch schon unter den Pfändungsschutz der §§ 54, 55 SGB I fallen.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4.1 Kindergeld (§ 76 EStG)

Rz. 58 § 76 EStG regelt den Pfändungsschutz für den Anspruch auf Kindergeld i. S. v. § 62 EStG. Grundsätzlich ist das Kindergeld unbedingt unpfändbar.[1] Eine Ausnahme ist jedoch für den Fall vorgesehen, dass in den Anspruch auf Kindergeld wegen eines Unterhaltsanspruchs eines Kindes, das bei der Festsetzung des Kindergelds berücksichtigt wird, vollstreckt wird. In diesem Fa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Sozialleistungen und Kindergeld (§ 850e Nr. 2a ZPO)

Rz. 34 § 850e Nr. 2a ZPO ermöglicht die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit laufenden Sozialleistungen nach dem SGB und mit Kindergeld. Eine Addition mit Sozialleistungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften als dem SGB sowie mit Sozialhilfe und Wohngeld ist nicht gestattet. Geldleistungen für Kinder sind nur dann dem Arbeitseinkommen hinzuzurechnen, wenn sie nach § ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.10.3 Heimarbeit und Versorgungsvorschriften (§ 850i Abs. 2, 3 ZPO n. F.)

Rz. 48 § 850i Abs. 2, 3 ZPO bestimmt, dass § 27 Heimarbeitsgesetz sowie die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art von der Regelung des § 850i ZPO unberührt bleiben. Dies ergibt sich jedoch bereits direkt aus § 319 AO, sodass einfache Gesetzeskonkurrenz besteht.[1] Liegt ein ständi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 4 Pfändungsschutz nach anderen gesetzlichen Bestimmungen

Rz. 57 § 319 AO bestimmt, dass nicht nur §§ 850–852 ZPO, sondern auch andere gesetzliche Bestimmungen über die Pfändung von Forderungen und Ansprüchen sinngemäß anzuwenden sind. Insoweit sind vor allem § 76 EStG und §§ 54, 55 SGB I zu beachten.[1] 4.1 Kindergeld (§ 76 EStG) Rz. 58 § 76 EStG regelt den Pfändungsschutz für den Anspruch auf Kindergeld i. S. v. § 62 EStG. Grundsät...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.3 Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen

Rz. 8 Die Einfügung der Regelung des Abs. 3 erfolgte im Zusammenhang mit den zum 1.1.2002 neu gestalteten Verjährungsregelungen des BGB. Abs. 3 stellt eine Übergangsregelung zur Anpassung der sozialrechtlichen Verjährungsregelungen an die des BGB dar. Die Verjährungsregelung in Abs. 3 bestimmt, dass für Ansprüche, die am 31.12.2001 bestanden haben, Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB e...mehr

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Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 21 SGB X für den Bereich der Rentenversicherung. Die Regelung gilt für Versicherte aus dem Beitrittsgebiet, die über einen Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (SVA) der ehemaligen DDR verfügen. Der SVA wurde 1962 in der ehemaligen DDR eingeführt (§§ 12, 94 und 95 der Sozialversicherungsordnung der DDR v. 17.11.1977, GBl. I S. 373). Er enth...mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 setzt voraus, dass der Bescheid, mit dem die KEZ festgestellt wurden, aufgrund der Änderung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 zum 1.7.2014 nach § 48 SGB X aufgehoben wurde. Bei einer Rücknahme nach § 45 SGB X wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit besteht keine Berechtigung zur Beitragserstattung. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 macht die Beitragserstattung zudem davon abhängi...mehr

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Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 286e Satz 1 Nr. 1 haben Versicherte, die mit einem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Daten, die für die Durchführung der Rentenversicherung sowie für die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft relevant sind, nachweisen können, das Recht, in einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Ausweises oder bei Auszügen de...mehr

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Jansen, SGB VI § 286d Beitr... / 2.2 Auswirkungen einer Beitragserstattung bis zum 31.12.1991 auf Beitragszeiten im Beitrittsgebiet

Rz. 4 Abweichend von der Verfallswirkung der Beitragserstattung nach § 210 Abs. 6 Satz 2 und Satz 3 umfasst diese gemäß § 286d Abs. 2 Satz 1 bei einer bis zum 31.12.1991 durchgeführten Beitragserstattung nicht mehr Beitragszeiten, die in den in § 286d Abs. 2 Satz 1 genannten unterschiedlichen Zeiträumen im Beitrittsgebiet ohne Berlin (Ost) und in Berlin (Ost) zurückgelegt wo...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Johannes Jansen, Vors. Richter am LSG NRW a.D. und Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Von 1997 bis 2023 war Ass. Wolfgang Klose Herausgeber des SGB I. Nach seinem Tod teilen sich nun Dr. Johannes Jansen und Dr. Thomas Sommer die Herausgeberschaft. Beide sind bereits seit Jahren als Herausgeber mehrerer Bücher des SGB für den Haufe Verlag tätig. Au...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.10 Behinderungsbedingte Mehraufwendungen (Abs. 9)

Rz. 39c Mit Wirkung zum 1.4.2024 wurde Abs. 9 neu in die Vorschrift eingefügt. Danach werden behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer nach Abs. 1 geförderten Maßnahme entstehen, übernommen. Mehraufwendungen sind solche Aufwendungen, die ohne eine Behinderung nicht zu übernehmen wären, also nicht gefördert werden könne...mehr

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Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die persönliche Arbeitslosmeldung ergänzt die übrigen Anspruchsvoraussetzungen "Arbeitslosigkeit" und "Anwartschaftszeit" für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg). Die Regelungen gelten für das Alg bei Arbeitslosigkeit wie auch für das Alg bei beruflicher Weiterbildung (vgl. § 144). Eine persönliche Arbeitslosmeldung ist für den Anspruch auf Alg unabdingbar, sie k...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.2 Grundlagen

Rz. 3 § 323 ist eine der fragwürdigsten Vorschriften im SGB III. Sie ergänzt die für das gesamte SGB geltenden Regelungen, insbesondere im SGB I. § 323 gehört zu den Verfahrensvorschriften und grenzt damit das Antragserfordernis vom materiellen Recht bei den einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen der Arbeitsförderung ab. Die Vorschrift bildet einen Verbund mit...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.5 Versicherungspflicht wegen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahme

Rz. 37 Abs. 3a ist auf Vorschlag des 11. Ausschusses im Gesetzgebungsverfahren zum 8. SGB IV-ÄndG beschlossen worden. Sie tritt zum 1.1.2024 in Kraft. Die Vorschrift betrifft die Bemessung bei Arbeitnehmern, die zuvor in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme arbeitslosenversicherungspflichtig nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 waren, weil sie als Jugendliche in Einrichtungen der b...mehr

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Sauer, SGB III § 321 Schade... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nr. 2 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist Nr. 3 zum 1.1.2004 neu gefasst und die Vorschrift im Übrigen redaktionell angepasst worden. Nr. 3 wurde mit Wirkung zum 1.11.2006 durch das Gesetz zur Förderung der ganzjähr...mehr

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Sauer, SGB III § 27 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 1 wurde zum 1.1.1998 geändert, Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 5 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 2 Satz 1 wurde zum 1.4.1999 neu gefasst durch das Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388). Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 wurde zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl....mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.4 Zweckbestimmte Einnahmen

Rz. 32 Abs. 3 Satz 1 schützt zweckgebundene Einnahmen, die einen anderen Zweck als die Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. die Eingliederungsleistungen nach dem SGB II verfolgen. Die Vorschrift stellt die Zweckerreichung sicher. Auf die Herkunft der Einnahmen kommt es grundsätzlich nicht an. An einer Zweckbestimmung fehlt es, wenn der Bezieher von Einkommen weder rechtlich n...mehr

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Jung, AsylbLG § 18 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine spiegelbildliche Übergangsvorschrift zu § 74 Abs. 5 SGB II, § 146 Abs. 5 SGB XII und § 150a SGB IX . Dies steht im Zusammenhang mit dem zum 1.6.2022 vorgenommenen Rechtskreiswechsel für Geflüchtete aus der Ukraine. Der Personenkreis, der durch diese Regelungen zum 1.6.2022 neu leistungsberechtigt nach dem SGB II bzw. SGB XII wird, erhält für ...mehr

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Sauer, SGB III Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB III – Arbeitsförderung – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, nach verschiedenen Stationen bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das materielle Eingliederungs- ...mehr

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Sommer, SGB V Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Dr. Thomas Sommer, Vors. Richter am LSG NRW a.D. Band-Herausgeber für die krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften ist Herr Dr. jur. Thomas Sommer, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen a.D. Herr Dr. Sommer bearbeitet im Haufe SGB-Kommentar bereits seit Jahren schwerpunktmäßig die §§ 20 bis 43c SGB V. Er ist außerdem Herausgeber des K...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.3 Komplementärregelungen im SGB VI und SGB XII

Rz. 54 § 109a SGB VI verpflichtet den Träger der Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung). § 224b SGB VI regelt eine Erstattungspflicht für die Begutachtungen in Angelegenheiten der Grundsicherung. Erstattungspflichtig ist der Bund. Rz. 55 Die §§ 21 und 45 SGB XII treffen ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.6 Hausgrundstück, Eigentumswohnung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 schützt Vermögen, dessen Einsatz zu Wohnzwecken von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen erforderlich ist. Diese müssen nicht selbst Inhaber des Vermögens sein. Sie müssen auch nicht die zukünftigen Eigentümer des Hausgrundstückes werden. Die Vorschrift nennt 2 Fälle: die baldige Beschaffung oder den Erhalt eines Hausgrundstüc...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 Nr. 2 wurde zum 1.1.1998 neu gefasst durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 wurden zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Zum 1.1.2002 wurde Abs. 1 Nr. 2 und 6 geändert, Abs. 2 Nr. 2 neu gefasst, Abs. 3 Nr. 1 geändert und Nr. 6 und 7 angefügt, Abs. 4 geändert durch das Job-AQTIV-Gesetz v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 82 Förderu... / 2.3 Angemessene Kostenbeteiligung des Arbeitgebers (Abs. 2)

Rz. 17 Abs. 2 führt eine Beteiligung des Arbeitgebers an den Lehrgangskosten als zwingende Förderungsvoraussetzung ein. Ohne eine solche Kostenbeteiligung ist eine Förderung nur möglich, wenn der Betrieb, dem der zu fördernde Arbeitnehmer angehört, weniger als 50 Beschäftigte hat (Abs. 2 Satz 3). Dann soll von einer Kostenbeteiligung abgesehen werden. Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 reg...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Neunte Kapitel

Rz. 2h Das Neunte Kapitel enthält gemeinsame Vorschriften für aktive und passive Leistungen zur Arbeitsförderung. Sie erstrecken sich über das gesamte Leistungsverfahren von der Zuständigkeit und Antragstellung über die Berechnungen bis zur Auszahlung. Außerdem werden Besonderheiten zum Leistungsverfahren geregelt. Die Zusammenfassung in einem Kapitel vermeidet Redundanzen i...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.1 Arbeitnehmer

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten bezogen auf die Berechtigtengruppen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger entsprechend der früheren Systematik des Gesetzes, die zum 1.4.2012 mit einer Untergliederung nach Bedarfslagen aufgegeben worden ist. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen an Arbeitnehmer, an deren Erbringung der Arbeitgeber in erheblichem Umfan...mehr