Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.2 Keine Bewertung bestimmter Arbeitslosenzeiten (Satz 2 und 3)

Rz. 15 Ergänzend zu § 74 Satz 4 schließt Satz 2 auch für Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit im Beitrittsgebiet in der Zeit vom 1.7.1978 bis 28.2.1990 eine Bewertung aus (vgl. weitergehend GRA der DRV zu § 263 SGB VI, Stand: 9.5.2023, Anm. 4). Rz. 16 Ohne Bewertung bleiben nach Satz 3 auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978, für die jedoch vor de...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.2.4 Bruttoarbeitsentgelte Ost – Anlage 10

Rz. 26 Soweit Bruttoarbeitsentgelte im Beitrittsgebiet erzielt worden sind, sind die Werte nach § 256a unter Zugrundelegung der Anl. 10 zum SGB VI – Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittgebiets – mit dem jeweiligen Bruttoarbeitsentgelt zu multiplizieren, um damit bei der Ermittlung von Entgeltpunkten diese auf Westniveau hochzurechnen. Anschließe...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.2 Normzweck

Rz. 3 Der Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten nach den §§ 70 ff. ist der Rentenbeginn. Sinn der Regelung ist es daher, dem rentenrechtlichen Grundsatz Ausdruck zu verleihen, dass ein bereits eingetretener Versicherungsfall bzw. Leistungsfall nachträglich grundsätzlich nicht mehr versichert werden kann. Dieses Versicherungsfallprinzip wird durch das Rentenbegin...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.4 Sinn und Zweck des Regelungswerks

Rz. 9 Sozialpolitischer Sinn und Zweck der Grundrente ist es, die Alterseinkommen jener Menschen zu verbessern, die jahrzehntelang zu unterdurchschnittlichen Löhnen gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben und deswegen sehr niedrige Renten beziehen (BT-Drs. 19/18473 S. 1, BR-Drs. 85/20 S. 1, BT-Drs. 19/20711 – Beschlussempfehlung und Bericht S. 1; vgl. instru...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 25.1.2022, Anm. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsren...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.1 Mindestbewertung mit 0,025 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Um einen möglichen Zuschlag nach Abs. 4 ermitteln zu können, sind in einem ersten Schritt die Grundrentenbewertungszeiten zu ermitteln. Grundrentenbewertungszeiten sind Kalendermonate, die mit Grundrentenzeiten belegt sind, wenn auf diese Zeiten Entgeltpunkte entfallen, die für den Kalendermonat mindestens 0,025 Entgeltpunkte betragen. Grundrentenbewertungszeiten sind...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.2 Teilrenten wegen Alters abhängig vom Hinzuverdienst nach § 34 Abs. 3 (Satz 2)

Rz. 32 Bei einer vom Hinzuverdienst abhängigen Teilrente (§ 34 Abs. 3) ergeben sich die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung des Hinzuverdienstes im Wege einer Rückrechnung unter Berücksichtigung des maßgeblichen aktuellen Rentenwerts, des Rentenartfaktors und des jeweiligen Zugangsfaktors. Rz. 33 Auch bei einer Teilrente...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 § 8 regelt i. V. m. den §§ 181, 197 die früher in §§ 1232, 1403 RVO und §§ 9, 124 AVG erfasste Nachversicherung. Die Vorschrift entspricht – abgesehen vom Aufschub der Nachversicherung in § 184 – im Wesentlichen den o. g. früheren Regelungen. Es wird ergänzend zu § 2 klargestellt, dass Versicherte i. S.d. Gesetzes auch Personen sind, die nachvers...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2 Rechtspraxis

2.1 Grundsatz – Zu- und Abschläge bei durchgeführter Versorgungsausgleich (Abs. 1) Rz. 13 Die Vorschrift enthält in Abs. 1 den Grundsatz, dass bei der Rente ein zugunsten oder zulasten von Versicherten durchgeführter Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag (Abs. 2) oder Abschlag (Abs. 3) an Entgeltpunkten berücksichtigt wird. Sofern beim Familiengericht ein Versorgungsausgle...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen des Zuschlags (Abs. 1) Rz. 17 Abs. 1 regelt allgemein die Anspruchsvoraussetzungen für den Zuschlag; allerdings erschöpfen sich die Voraussetzungen nicht in Abs. 1, sondern werden flankiert von der Einkommensanrechnung nach § 97a und den Regelungen in Abs. 4. Eine Vermögensanrechnung nach dem Vorbild der grundsicherungsrechtlichen Regelung des § 12 SGB II ...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.1 Versicherungspflichtiger Personenkreis (Abs. 1)

2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich (Satz 1 Nr. 1 und 2) Rz. 10 Dementsprechend bestimmt Abs. 1 den versicherungspflichtigen Personenkreis und stellt klar, dass die Versicherteneigenschaft allein darauf beruht, dass eine Nachversicherung durchgeführt wurde (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) oder im Wege des Versorgungsausgleichs bzw. des Rentensplittings unter Ehe- und Lebenspartnern Ren...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.5 Grundsatz der gleichmäßigen Verteilung (Abs. 5)

2.5.1 Monatsprinzip (HS 1) Rz. 88 Abs. 5 HS 1 stellt den Grundsatz der gleichmäßigen Verteilung auf und bestimmt, dass der Zuschlag an Entgeltpunkten den Kalendermonaten mit Grundrentenbewertungszeiten zu gleichen Teilen zugeordnet wird. Rz. 89 Abs. 5 enthält damit eine gleichgerichtete Regelung wie § 262 Abs. 2 bei der Verteilung von Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitse...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie die persönlichen Entgeltpunkte (vgl. Rentenformel in § 64) für den Monatsbetrag der Rente zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 169 – vorgesehen noch in § 65). Das BSG hat dabei die Rentenberechnung mittels Entgeltpunkte einmal zutreffend als "Kunstwährung" bezeichnet (BSG, Urteil v. 16.5.2006, B 4 RA 22/05 R,...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick: Doppelte Haltelinie – Haltelinie vor Steuern und Haltelinie Beitragssatz Rz. 4 Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie in die Rentenversicherung aufgenommen. Die eine Haltelinie Steuern betrifft die hier in § 255e geregelte Höhe der Rente, indem ein Sicherungsnivea...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1 Ausgleichsbedarf neue Rechtslage ab 1.7.2022

2.1.1 Ausgleichsbedarf Rz. 5 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 § 255g (Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021) neu geregelt und der sog. Nachholfaktor (legal definiert: Ausgleichsbedarf; zur Legaldefinition vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2) wieder in Kraft gesetzt. Der Nachholf...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4 Alte Rechtslage bis 30.6.2018

2.4.1 Aktueller Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2005 bis 1.7.2013 Rz. 26 In der Übergangszeit vom 1.7.2005 bis 1.7.2013 (vgl. Rz. 1) ist der aktuelle Rentenwert des § 68 unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des § 255e fortzuschreiben. Dies war im Hinblick auf die durch das AVmEG und das RV-Nachhaltigkeitsgesetz veränderte Rentenanpassungsformel (Berücksic...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.3 Veränderung des Beitragssatzes, Altersvorsorgeanteil (Abs. 3)

2.3.1 Dreischrittverfahren (Satz 1) Rz. 27 Der Faktor für die Veränderung des Beitragssatzes wird in drei Schritten bestimmt. Abs. 3 Satz 1 entspricht weitgehend dem Wortlaut des bisherigen Abs. 3 und Abs. 3 Satz 2 dem des bisherigen Abs. 4 (vgl. zu den Kriterien auch GRA der DRV zu § 68 SGB VI, Stand: 19.9.2022, Anm. 4). Rz. 28 Nach Abs. 3 wird der Faktor für die Veränderung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausgleichsbedarf neue Rechtslage ab 1.7.2022 2.1.1 Ausgleichsbedarf Rz. 5 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 § 255g (Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021) neu geregelt und der sog. Nachholfaktor (legal definiert: Ausgleichsbedarf; zur Legaldefinition vgl. § 68 Abs....mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4.2 Schutzklausel

2.4.2.1 Abs. 5 i. d. F. bis zum 21.7.2009 Rz. 29 Die Regelung sollte verhindern, dass sich der aktuelle Rentenwert bei steigender Lohnsumme nicht durch eine Verringerung aufgrund der übrigen in Abs. 5 genannten Faktoren mindert und bei negativer Veränderung der Einkommensentwicklung keine zusätzliche Minderung des aktuellen Rentenwerts eintritt. Zur Begründung im Einzelnen vgl. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.7 Quellen für die nach Abs. 2 und 4 benötigten Daten (Abs. 7)

2.7.1 Grundsätze (Sätze 1 und 2) Rz. 47 Nach Abs. 7 Satz 1 werden bei der Bestimmung des neuen Rentenwerts für die Bruttolöhne und -gehälter nach Abs. 2 Satz 2 des vergangenen Kalenderjahres jeweils die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des laufenden Kalenderjahres vorliegenden aktuellen Daten für das vergangene und das vorvergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Rz. 48 Na...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2 Rechtspraxis

2.1 Neue Rechtslage ab 1.1.2018 2.1.1 Angleichungsregelung – 7 Schritte – Referenzwert (Abs. 1) Rz. 6 Abs. 1 sieht eine gesetzlich angeordnete Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ausschließlich noch in Anlehnung des aktuellen Rentenwerts (West) vor; damit sieht die Grundregel bereits jetzt einen Entkopplung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von den Lohn- und Gehaltsentwickl...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2 Rechtspraxis

2.1 Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts (Abs. 1) 2.1.1 Begriff des aktuellen Rentenwerts (Satz 1) Rz. 19 § 68 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet eine Definition des Begriffs des aktuellen Rentenwerts und definiert diesen als den Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnit...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1 Allgemeines

1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass rentenrechtliche Zeiten – mit Ausnahme der Zurechnungszeit und der Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Altersrente – nach Beginn der jeweiligen Rente für diese Rente nicht zu berücksichtigen sind. Zum Rentenbeginn vgl. §§ 99 ff. An die Stelle des Rentenbeginns tritt für Renten wegen vermind...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.1.2 Gleichstellungsregelung (Satz 2)

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 stellt dabei klar, dass Nachversicherte den Personen gleichstehen, die versicherungspflichtig sind.mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn – ein Überblick Rz. 7 Entgeltpunkte sind für die nach Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (§§ 59, 253a) wie folgt zu ermitteln: bei Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 und 2, § 240 vom Eintritt der Erwerbsminderung an, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 6 und bei Erziehungsre...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2 Rechtspraxis

2.1 Versicherungspflichtiger Personenkreis (Abs. 1) 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich (Satz 1 Nr. 1 und 2) Rz. 10 Dementsprechend bestimmt Abs. 1 den versicherungspflichtigen Personenkreis und stellt klar, dass die Versicherteneigenschaft allein darauf beruht, dass eine Nachversicherung durchgeführt wurde (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) oder im Wege des Versorgungsausgleichs bzw. des...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.6 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften existieren nicht. Die Zuschlagsregelung ist ein Novum im deutschen Rentenrecht.mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte – Summenbildung Entgeltpunkte × Zugangsfaktor (Abs. 1) 2.1.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 8 Für die Ermittlung der für den Monatsbeitrag zugrundezulegenden persönlichen Entgeltpunkte wird die Summe aller Entgeltpunkte nach Abs. 1 Nr. 1 bis 11 ermittelt und dann mit dem Zugangsfaktor nach § 77 vervielfältigt. Bei den Entgeltpunkten handel...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Berücksichtigungszeiten (Abs. 1) 2.1.1 Begrenzungsregel (Satz 1) Rz. 7 § 263 Abs. 1 Satz 1 bezieht sich auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 Abs. 1 i. V. m. §§ 249, 249a), die vor 1957 liegen; Zeiten wegen Pflege kommen erst ab 1992 in Betracht (§ 249b) und werden daher nicht von der Begrenzung berührt. Rz. 8 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.2 Veränderung bei den Bruttolöhnen (Abs. 2)

2.2.1 Rentenrechtlicher Begriff des Bruttolohns (Satz 1) Rz. 22 Satz 1 enthält zunächst die rentenrechtliche Definition des Begriffs des Bruttolohns. Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer sind die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer jeweils nach der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die Volkswirtschaf...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.7.2 Sonstige Zeiten (Satz 2)

Rz. 41 Dies gilt auch für die in Abs. 5 und 6 genannten Zeiten.mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.4 Nachhaltigkeitsfaktor (Abs. 4)

2.4.1 Überblick und Sinn des Nachhaltigkeitsfaktors Rz. 33 Zu dem ab 1.8.2004 in die Rentenanpassungsformel aufgenommenen Nachhaltigkeitsfaktor, der in Abs. 4 definiert wird, heißt es in der Begründung zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz (BT-Drs. 15/2149 S. 18): "Bei der Ermittlung des neuen aktuellen Rentenwerts wird künftig neben der Veränderung der Bruttolöhne und den Belastungsv...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.2 Schutzklausel Ost – Vergleichswert (Abs. 2)

2.1.2.1 Grundregel (Satz 1) Rz. 10 Für die Übergangszeit bis zur vollständigen Angleichung der Renten in Ost und West – also für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2023 – ist ein Vergleichswert zu dem nach Abs. 1 berechneten aktuellen Rentenwert (Ost) zu ermitteln, der dann nach der Konstruktion des Abs. 2 in ein Verhältnis zu dem in Abs. 1 ermittelten aktuellen Rentenwert (Os...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 § 76 regelt, in welchem Umfang bei der Rente – nach einer Ehescheidung oder Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft – Entgeltpunkte aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich (§ 66 Abs. 1) zu berücksichtigen sind. Rz. 3 Abs. 1 regelt den Grundsatz, dass ein durchgeführter Versorgungsausgleich dur...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1 Allgemeines

1.1 Rentenangleichung Ost und West Rz. 2 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) und der damit verbundenen Neuregelung des § 255a (ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt) die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Sinn der Regelung ist – wie auch der von § 255c – eine vollständige Angleich...mehr

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Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1 Neue Rechtslage ab 1.1.2018

2.1.1 Angleichungsregelung – 7 Schritte – Referenzwert (Abs. 1) Rz. 6 Abs. 1 sieht eine gesetzlich angeordnete Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) ausschließlich noch in Anlehnung des aktuellen Rentenwerts (West) vor; damit sieht die Grundregel bereits jetzt einen Entkopplung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von den Lohn- und Gehaltsentwicklung in den Beitrittsgebieten vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt der Regelung Rz. 2 Der aktuelle Rentenwert ist der Teil der Rentenformel (vgl. §§ 64, 254b), der die Rentendynamik bewirkt. Das bezieht sich zum einen auf die aktuelle Bewertung der während des gesamten "Versicherungslebens" erworbenen persönlichen Entgeltpunkte (vgl. § 66) und zum anderen auf die Anpassung der bereits laufend gezahlten Renten zum 1. Juli eines jed...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 2.1 Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts (Abs. 1)

2.1.1 Begriff des aktuellen Rentenwerts (Satz 1) Rz. 19 § 68 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet eine Definition des Begriffs des aktuellen Rentenwerts und definiert diesen als den Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters der allgemeinen Rentenversicherung entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsentgelts gezahlt worden sind. Die Definition korres...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.15 Praxishinweise

Rz. 110 Insbesondere hinsichtlich des Datenaustauschs zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und auch hinsichtlich des benötigten Fachpersonals wird sich die verwaltungstechnische Umsetzung hinziehen und dürfte wegen § 307g auch erst Ende 2022 abgeschlossen sein (auf den mit dem Zuschlag verbundenen großen Verwaltungsaufwan...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.7 Altersrenten und Renten wegen Todes – Gestaltungsmöglichkeiten und Besonderheiten

Rz. 33 Abs. 1 stellt ab auf den Beginn des Bezugs der einschlägigen Altersrente. Entgeltpunkte (§ 66 Abs. 1) werden daher lediglich längstens bis zum Beginn einer Rente wegen Alters (Ausnahme: Entgeltpunktezuschlag nach § 76d) oder wegen Todes ermittelt. Hinzu kommen für Renten wegen Todes ggf. Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit. Dies ergibt sich aus Abs. 1 der Vorschrift...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.1 Beamte, Richter und Soldaten (Nr. 1)

Rz. 14 Für die Personen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Beamte – auch im Vorbereitungsdienst –, Richter, Soldaten; hierzu zählen auch kommunale Wahlbeamte auf Zeit, z. B. hauptamtliche Bürgermeister; vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 20.3.2023, Anm. 4.1) folgt die Versicherungsfreiheit aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und betrifft nur die Beschäftigung, für die Versicherungsfrei...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.7 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften

Rz. 13 Korrespondierende bzw. ergänzende Vorschriften sind § 97a, der die Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 117a, der Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung regelt, § 151b, der Regeln zum automatisierten Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung en...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.4 Nachversicherungszeitraum (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 44 Wenn die Nachversicherungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist zu ermitteln, für welchen Zeitraum die Nachversicherung durchzuführen ist. Abs. 2 Satz 2 definiert insoweit den Nachversicherungszeitraum. Die Bestimmung des Nachversicherungszeitraums hat sowohl Auswirkungen auf die nachzuzahlenden Beiträge als auch auf die Rentenanwartschaften. Maßgebend ist der Zeitraum, i...mehr

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Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 bis 74 und korrespondiert mit § 263a. Vorgängervorschriften existierten nur zu Abs. 4 bezogen auf das frühere Bundesgebiet in Art. 2 § 14 Abs. 2 AnVNG bzw. in Art. 2 § 14 Abs. 2 ArVNG. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1, der kaum noch praktische Bedeutung hat, werden Berücksichtigungszeiten wegen K...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Eine Vorgängerregelung existiert nicht. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 2a Ergänzende Regelungen finde...mehr

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Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.2 Entgeltpunkte aus einem Kapitalbetrag (Sätze 2 und 3)

Rz. 46 Die ab 1.9.2009 in Abs. 4 eingefügten Sätze 2 und 3 (Rz. 1) regeln, wie Entgeltpunkte im Fall einer externen Teilung (§ 14 VersAusglG) zu ermitteln sind. Das geschieht nach Satz 2 in der Weise, dass der vom Familiengericht nach § 222 Abs. 3 FamFG bestimmte Kapitalbetrag i. S. d. § 14 Abs. 4 VersorgAusglG mit dem zum Ende der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit maßge...mehr

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Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.2 Grundlage für die persönlichen Entgeltpunkte – maßgebliches Versicherungskonto nach Abs. 2

Rz. 18 Auf welches Versicherungskonto für eine Rente abzustellen ist, regelt Abs. 2 und stellt klar, dass es für die Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei den Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei den Erziehungsrenten auf die Entgeltpunkte des Versicherten – Nr. 1 und bei den Witwen-, Witwer- und Halbwaisenrenten auf die Entgeltpunkte des ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 ist mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) aus redaktionellen Gründen geändert worden: Die Wörter "voller/vollen Erwerbsminderung" haben den Begriff "Erwerbsunfä...mehr