Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 293 stellt sicher, dass die unter der Geltung des § 319 Abs. 3 RVO zwischen den Sozialversicherungsträgern und der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979 vereinbarten Institutionskennzeichen weiter verwendet werden können (BT-Drs. 11/2237 S. 237 zu § 301). Die Kennzeichen werden im Bereich des Schriftverkehrs, des Datenaustauschs sowie für Abrechnungszweck...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.6 Verzeichnis der in Krankenhäusern und Ambulanzen tätigen Ärzte (Abs. 7)

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband und die DKG führen ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte (Satz 1). Das Verzeichnis wird ergänzend zum Krankenhausverzeichnis (Abs. 6) geführt. Die Krankenhäuser und die Krankenkassen verwenden und nutzen die im Verzeichnis enthaltenen Angaben zunächst nur im Bereich de...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.4 Aufgaben und anzuwendende Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 9 Die Aufgaben des Verwaltungsrates ergeben sich aus § 197 (Satz 1). Dazu gehören die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, den Vorstand zu überwachen, alle Entscheidungen zu treffen, die für den Landesverband von grundsätzlicher Bedeutung sind, den Haushaltsplan festzustellen, über die Entlastung des Vorstands wegen der Jahresrechnung zu beschließen, den Lande...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.3 Entscheidung des BfArM (Abs. 3)

Rz. 12 Das BfArM entscheidet über den Antrag des Herstellers durch einen Verwaltungsakt (§ 31 SGB X; Satz 1). Der Bescheid ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu erlassen. In begründeten Einzelfällen kann die Frist um bis zu 3 Monate verlängert werden. Im vorhergehenden Verwaltungsverfahren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen na...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.1 Leistungen des Bundes (Abs. 1)

Rz. 3 Der Bund leistete 2013 11,5 Mrd. EUR an den Gesundheitsfonds. Vom Jahr 2014 an war ein jährlicher Zuschuss von 14 Mrd. EUR geplant. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2014 wurde der Zuschuss aufgrund der positiven Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts für 2014 auf 10,5 Mrd. EUR und für 2015 auf 11,5 Mrd....mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängerregelung zur heutigen Vorschrift befand sich in § 23 BSHG. Eine Parallelregelung enthält § 21 SGB II . Zu gewissen Unstimmigkeiten in diesem Zusammenhang vgl. Rz. 13 und 23. Abs. 1 Satz 1 entspricht dem früheren § 23 Abs. 1 Satz 1 BSHG. Die Abs. 2 bis 5 entsprechen den alten Vorschriften in § 23 Abs. 1a bis 4 BSHG. Abs. 6 vereinfachte die alte Regelung des...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.3 Volle Erwerbsminderung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und die unter Rz. 8 ff. dargestellten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Gewährung des Mehrbedarfszuschlages, wenn sie voll erwerbsgemindert sind. Die Vorschrift verweist damit auf § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI . Danach sind voll erwerbsgemindert Personen, die wegen Krankheit oder Behinderu...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 93 Übersicht über die klinischen Krebsregister: http://www.tumorzentren.de/klinisches-krebsregister.html. Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65 c Abs. 6 Satz 5 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) v. 15.12.2014, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unte...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung (Abs. 2)

Rz. 20 Die Wirtschaftlichkeit der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung wird aufgrund des begründeten Antrags einer Krankenkasse, mehrerer Krankenkassen gemeinsam oder der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) für die Einleitung der Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen durch die Prüfungsste...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.4 Beteiligung der Gesundheitsministerkonferenz (Satz 4)

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband entscheidet über die Fördervoraussetzungen und ihre Änderungen. Er setzt sich darüber mit 2 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmten Vertretern ins Benehmen. Die Wirksamkeit eines Beschlusses des Spitzenverbandes ist von der Beteiligung der Vertreter abhängig. Ein Stimmrecht bei der Beschlussfassung durch den Spitzenverband ist...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.2 Zusammensetzung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Verwaltungsrat besteht je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber (Satz 1). Daraus folgt, dass die Pflicht zur Vertretung für jede Mitgliedskasse mindestens einen Versicherten- und einen Arbeitgebervertreter umfasst. Weitere Einzelheiten und ggf. eine abweichende Zusammensetzung regelt die Satzung. Rz. 4a Die Mitglieder des Verwaltungsrats wer...mehr

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Jung, SGB XII § 68 Umfang d... / 2.4 Erfolgsaussicht und zeitliche Dauer der Hilfen

Rz. 8 Für die Gewährung der Hilfe muss eine gewisse Erfolgsaussicht bestehen. Das ergibt sich im Umkehrschluss aus Abs. 2, der die Hilfe nur dann vom Einsatz des Einkommens und Vermögens der nachfragenden Person und ihrer Unterhaltspflichtigen freistellt, "soweit dies den Erfolg gefährden würde". Allerdings sind die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht zu überspannen. ...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.1 Verwendung des Institutionskennzeichens (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen verwenden im Schriftverkehr, beim Einsatz elektronischer Datenübertragung, auf maschinell verwertbaren Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Versorgungsverwaltungen der Länder sowie mit ihren Vertragspartnern, eins...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.9 Arbeitsgemeinschaft (Abs. 9)

Rz. 16 Die DVKA kann ihre Aufgabe beim Aufbau und Betrieb der Kontaktstelle an eine geeignete Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen nach § 94 Abs. 1a Satz 1 SGB X oder nach § 219 Abs. 1 übertragen (Satz 1). Die Arbeitsgemeinschaft muss die Vorgaben nach den Abs. 7 und 8 erfüllen (Satz 2). Die DVKA bleibt weiterhin datenschutzrechtlich verantwortlich.mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Funktionsweise der elektronischen Gesundheitskarte, ihre technische Ausstattung und die Beratung des Versicherten darüber. Die elektronische Gesundheitskarte ersetzt seit dem 1.1.2015 die Krankenversichertenkarte als Nachweis der Anspruchsberechtigung für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen. Jeder Versicherte kann die Leistungen unkompliziert be...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.8 Informations- und Beratungspflichten (Abs. 8)

Rz. 28 Das BfArM veröffentlicht im Internet einen Leitfaden zu Antrags- und Anzeigeverfahren sowie elektronische Formulare für vollständige Antrags- und Anzeigeunterlagen in deutscher und englischer Sprache (Satz 1). Dazu wurde im Internet der Leitfaden für Hersteller, Leistungserbringer und Anwender "Das Fast Track Verfahren für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) nach §...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 43 Axer, Verfassungsrechtliche Fragen der Erbringung digitaler Gesundheitsanwendungen nach dem SGB V, MedR 2022, 269. Braun, Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen nach den Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes, GesR 2019, 757. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des ...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt die Vermeidung von Missbrauch und enthält Bestimmungen für die Anbietung von Diensten zur Überprüfung und Aktualisierung der Karte. Ergänzend ist in § 15 Abs. 2, 5 und 6 vorgesehen, wie die Karte bei Arzt- und Zahnarztbehandlungen zu verwenden ist, dass sie in dringenden Fällen nachgereicht werden kann und wie mit Verlust und Beschädigung der Karte umzu...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.10 Fortgeltung bisheriger Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 schreibt vor, dass die Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen, die nach altem Recht von den bis zum 31.12.2008 bestehenden Spitzenverbänden (Bundesverbände der Krankenkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen) im Rahmen ihrer bis zum 30.6.2008 bestehenden Zuständigkeit zu treffen waren, so lange fortgel...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.3 Finanzierung (Abs. 3)

Rz. 10 Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die privaten Krankenversicherungen werden an der Finanzierung der Kontaktstelle beteiligt (Satz 1; gemeint sind die Organisationen nach Abs. 1 Satz 4). Das Gesamtvolumen der Finanzierung sowie die Anteile werden mit den Beteiligten im Vertrag nach ...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.2.5 Regelbedarfsstufen 4 bis 6

Rz. 51 Für die Regelbedarfsstufe 4 für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren, die Regelbedarfsstufe 5 für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren sowie die Regelbedarfsstufe 6 für Kinder bis unter 6 Jahren (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 RBEG in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung) wurden die Beträge ab dem 1.1.2011 aus dem bis zum 31.12.2010 geltenden Recht übernommen (§ 8 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.3 Wahl (Abs. 3)

Rz. 6 Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats obliegt dem Verwaltungsrat der Mitgliedskassen. Nach Abs. 2 Satz 2 wählen die Versicherten die Vertreter der Versicherten, die Arbeitgeber die Vertreter der Arbeitgeber. Es findet also keine Urwahl statt. Wählbar sind nur die Mitglieder der Verwaltungsräte der Mitgliedskassen, sodass die Mitglieder der Verwaltungsräte der Lan...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.7 Datenschutz (Abs. 6)

Rz. 32 Die Krankenkasse hat bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte den Datenschutz zu beachten (Satz 1). Dazu hat sie sich an der verbindlichen Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme nach § 217f Absatz 4b SGB V (GKV-SV Richtlinie Kontakt mit Versicherten) vom 14.12.2018 zu ori...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt das Verfahren und die Kriterien der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für die Jahre, in denen eine Neufestsetzung der Regelbedarfsstufen nicht erfolgt (zum Zeitpunkt und Verfahren der Neufestsetzung von Regelbedarfsstufen vgl. die Komm. zu § 28). Es handelt sich damit inhaltlich um die Nachfolgeregelung zu dem bis zum 31.12.2010 geltenden § 4 ...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.6 Richtlinie zur hausarztzentrierten und zur integrierten Versorgung (Abs. 4a)

Rz. 10b Satz 1 betrifft die Regelungen zu hausarztzentrierten Verträgen, zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung und zur Integrierten Versorgung (vgl. §§ 73b Abs. 3 Satz 8, 140a Abs. 4 Satz 6, 7). Die entsprechenden Satzungsbestimmungen der Krankenkassen sind nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu treffen. Satz 2 bestimmt den Genehmigungsvorbehalt des Bundes...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 2.1 Zeitpunkt der Fortschreibung (Abs. 1, 2)

Rz. 11 Abs. 1 enthielt bisher – wie zuvor schon § 4 RSV (vgl. Rz. 3) – den Grundsatz, dass für Jahre, in denen keine Neuermittlung der Regelbedarfe nach § 28 vorzunehmen ist, die Regelbedarfsstufen fortzuschreiben sind. Nunmehr gilt dies bis zur nächsten Neuermittlung. Die Fortschreibung erfolgt weiterhin zum 1.1. eines Jahres. Durch die damit verbundene Angleichung der Fort...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.4 Hausrat

Rz. 20 Zum Hausrat gehören alle Gegenstände, die für eine ordnungsgemäße Haushaltsführung erforderlich sind, d. h. insbesondere die (einfache) Ausstattung einer Wohnung mit Möbeln, Beleuchtung, Küchengeräten, Geschirr sowie Haushaltswäsche. Fraglich kann sein, in welcher Qualität die genannten Gegenstände zur Verfügung gestellt werden müssen und in welchem Umfang Haushaltsge...mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich gemäß Art. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (FamLeistG) v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2955) zum 1.1.2009 mit einem völlig anderen Inhalt in Kraft. Damals ging es um zusätzliche Leistungen für die Schule. Rz. 2 Durch Art. 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung ...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden (ursprüngliche Überschrift: Personenbezogene Daten bei den Krankenkassen). Sie zählt abschließend auf, für welche Aufgaben die Krankenkassen personenbezogene Daten ihrer Versicherten erheben können. D...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5 Krankenkost (Abs. 5)

Rz. 44 Eine vergleichbare, vom Wortlaut her präziser gefasste Regelung enthält § 21 Abs. 5 SGB II. Trotz des abweichenden Wortlautes der beiden Vorschriften ergeben sich keine Unterschiede inhaltlicher Art (vgl. BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 19; Behrend, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, Stand: 26.6.2017, § 21 Rz. 8; Simon, in: Schlegel/Voe...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.7 Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege (Abs. 8)

Rz. 32 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein bundesweites Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege anzulegen (Satz 1). Das Verzeichnis ist bis zum 31.12.2021 zu errichten und durch das BfArM zu führen. Dazu hat sich das BfArM mit dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den für die Wahrnehmung ...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.3.6 Persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens

Rz. 25 In diesem Merkmal kommt zum Ausdruck, dass der notwendige Lebensunterhalt nicht nur das zum Überleben unabdingbar Notwendige erfasst (vgl. auch BVerfG, Urteil v. 9.2.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Rz. 135). Dabei geht es jedoch nicht um Luxusbedürfnisse, sondern um die Befriedigung alltäglicher Wünsche, die über die bloße physische Existenz hinausgehen. Das...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.4.1 Personenkreis (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 37 Personen haben, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender (individueller) Bedarfs besteht, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Anspruch auf Gewährung eines (pauschalen) Mehrbedarfszuschlages in Höhe von 35 % für den Zeitraum, in dem ihnen Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 tatsächlich geleistet wird. Das bloße Vorliegen der Anspruchsvorau...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.1 Grundvoraussetzung: Schwerbehinderung und Merkzeichen "G"

Rz. 8 Früher handelte es sich bei der Vorschrift um einen Mehrbedarf für ältere bzw. gebrechliche Menschen, der das Ziel hatte, ganz allgemein die wirtschaftliche Lage dieser Personengruppe zu verbessern. Seit dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1088) ist daraus jedoch faktisch eine Mehrbedarfsregelung für gehbehinderte Menschen geworden (vgl...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1 Gehbehinderte (Abs. 1)

Rz. 7 Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten die berechtigten Personen zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs einen Zuschlag von 17 % auf den sich aus der maßgebenden Regelbedarfsstufe ergebenden Betrag. Eine entsprechende Vorschrift enthält § 21 SGB II im Hinblick auf den in Nr. 1 und Nr. 2 genannten Personenkreis nicht. Allerdings hat § 23 SGB II (bis zum 31.12.2010 § 28...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.1 Zuständigkeit (Satz 1)

Rz. 4 Die Länder sind zuständig und verpflichtet, klinische Krebsregister zu führen. Sie dienen der Verbesserung der Qualität und sind Teil der onkologischen Versorgung. Der Aufbau der klinischen Krebsregister war nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2017 und weiterer Nachbesserungsfristen bis Ende 2020 abzuschließen.mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Bildung, Wahl und Aufgaben des Verwaltungsrates der Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Das Selbstverwaltungsorgan ist wie der Verwaltungsrat der gesetzlichen Krankenkassen organisiert. Seine Bildung ist zwingend vorgeschrieben. Einzelheiten enthält die Satzung des Landesverbandes.mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.10 Beteiligung der privaten Krankenversicherungen (Abs. 10)

Rz. 17 An der Finanzierung der nationalen eHealth-Kontaktstelle werden die privaten Krankenversicherungen mit 10 % der Kosten beteiligt. Die Regelung orientiert sich an der Mitfinanzierung der nationalen Kontaktstelle durch die Unternehmen der privaten Versicherungswirtschaft (Abs. 3 Satz 3).mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.2 Bereitstellung der Informationen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Bereitstellung der erforderlichen Daten ist in einem Vertrag zu regeln. Vertragspartner sind die DVKA, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die privaten Krankenversicherungen. In der Vereinbarung kann festgelegt werden, dass die nationale Kontaktstelle auf andere Ansprechpartner o...mehr

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Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Förderung von Versorgungsinnovationen ermöglicht es, die Versorgung bedarfsgerecht zu entwickeln und passende Verträge mit Leistungserbringern abzuschließen. Die Krankenkassen können ein umfassendes, individualisiertes und am Bedarf orientiertes Beratungsangebot entwickeln und ihren Versicherten anbieten.mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.7 Verordnungsermächtigung (Abs. 7)

Rz. 12a Das BMG kann die in den Abs. 1 und 2 sowie in § 291 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 8 und § 291a Abs. 4 Satz 2 genannten Fristen durch eine Rechtsverordnung verlängern.mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.13 Musterkassenordnung (Abs. 8)

Rz. 12e Der GKV-Spitzenverband stellt zur Sicherheit des Zahlungsverkehrs und der Buchführung für die Krankenkassen in Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt eine Musterkassenordnung nach § 3 der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung auf. Will eine Krankenkasse davon abweichen, sind nur die Abweichungen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.6 Vereinbarung (Abs. 6)

Rz. 12 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen das Nähere zur bundesweiten Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis (Vereinbarung v. 1.10.2020, www.kbv.de/media/sp/04a_elektr._Gesundheitskarte.pdf; abgerufen: 14.1.2023).mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 3 Literatur

Rz. 63 Elmer, Elektronische Gesundheitskarte – Potenziale eines vernetzten Gesundheitswesens, NDV 2014, 456. Kraft, Telematik im Gesundheitswesen, Dissertation 2003; Kuhls/Starnecker, E-Health-Gesetz, jurisPR-ITR 10/2015, Anm. 2 und 15/2015, Anm. 2. Leopold, Elektronische Gesundheitskarte, Die Leistungen 2011, 686. Schultz, Der Mensch im Datenstrom, ZM 2015, Nr. 13, 30.mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 3 Literatur

Rz. 43 Auktor, Der "Chipkartenboykott" – ein legitimes Mittel der Ärzte im Streit mit Krankenkassen?, MedR 2003, 503. Bales/Schwanenflügel/Holland, Die elektronische Gesundheitskarte, NJW 2012, 2475. Dochow, Die elektronische Gesundheitskarte im Spiegel der sozialgerichtlichen Rechtsprechung, WzS 2015, 104 ff., 137 ff. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick ...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.6 Information (Abs. 5)

Rz. 31 Versicherte sind umfassend und in allgemein verständlicher, barrierefreier Form über die Gesundheitskarte zu informieren. Die Informationspflicht betrifft die Funktionsweise der elektronischen Gesundheitskarte und die Art der personenbezogenen Daten (§ 291a). Die Information ist spätestens beim Versand der Karte fällig.mehr

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Jung, SGB XII § 28a Fortsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Hintergrund für die gesetzliche (Neu-)Regelung war wiederum das Urteil des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Dort (Rz. 184 des Urteils) hatte es die bisherige Fortschreibung der Regelsätze (vgl. Rz. 3) für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt (Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, 2. EL 03/2024, Stand: 06/2023, § 28a Rz. 2) und kritisiert, das...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.5 Verzeichnis der zugelassenen Krankenhäuser und Ambulanzen (Abs. 6)

Rz. 17 Der GKV-Spitzenverband und die DKG vereinbaren bundeseinheitlich die Kriterien für den Standort eines Krankenhauses und dessen Ambulanzen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KHG). Die Vertragspartner führen auf der Grundlage der Vereinbarung ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der zugelassenen Krankenhäuser (§ 108) und ihrer Ambulanzen (Satz 1). Das Verzeichnis soll unter ande...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.3 Ausschlüsse (Abs. 4 Satz 4 bis 6)

Rz. 84 Durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ist zunächst zum 1.1.2020 die Regelung zur abweichenden Regelsatzfestsetzung in § 27a Abs. 4 um Satz 4 ergänzt worden, der den Besonderheiten bei der Bedarfsdeckung in der Wohnform nach § 42a Abs. 2 Satz 3 Rechnung tragen sollte (vgl. BT...mehr