Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Förderung (Satz 2)

Rz. 27 Der GKV-Spitzenverband beschließt einheitliche Voraussetzungen für die Förderung. Dieser Verpflichtung ist der Spitzenverband mit Beschluss vom 20.12.2013 nachgekommen (Förderkriterien). Die Fördervoraussetzungen sind für die Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten verbindlich (§ 217 e Abs. 2). Die Voraussetz...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.3 Freiwilliger Inhalt (Abs. 3)

Rz. 37 Die Karte kann weitere Angaben enthalten: Leistungsansprüche aufgrund von Tarifen nach § 53 (Nr. 1), Nachweis zusätzlicher Vertragsverhältnisse (Nr. 2), Ruhen des Leistungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 (z. B. bei Auslandsaufenthalt), Abs. 3a (Beitragsrückstand; Nr. 3). Weitere Angaben zum Versicherten oder zum Versicherungsverhältnis können aufgenommen wer...mehr

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Jung, SGB XII § 67 Leistung... / 2.3 Unfähigkeit zur Selbsthilfe

Rz. 20 Das Merkmal der "Unfähigkeit zur Überwindung der Schwierigkeiten aus eigener Kraft" ist Ausprägung des Subsidiaritätsgrundsatzes und verlangt eine genaue Überprüfung der beim Hilfesuchenden vorhandenen körperlichen, geistigen, sozialen und finanziellen Ressourcen. Insoweit ist eine Prognose erforderlich, die nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist. Die Ursache d...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 3 Literatur

Rz. 25 Bergmann, Das Einsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen eines verstorbenen Patienten, KH 2006, 897. Brönneke/Kipker, Fitness-Apps in Bonusprogrammen gesetzlicher Krankenkassen, GesR 2015, 211. Buchner, Datenschutz und Datensicherheit in der digitalisierten Medizin – Zugleich ein Beitrag zum eHealth-Gesetz, MedR 2016, 660. Gassner, Finanzierungs-Eigenveran...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.8 Elektronische Verordnungen (Abs. 7)

Rz. 33 Spätestens ab dem 1.1.2022 stellen die Krankenkassen den Versicherten gemäß den Festlegungen der Gesellschaft für Telematik (gematik) ein technisches Verfahren barrierefrei zur Verfügung, welches die Anforderungen nach § 336 Abs. 4 erfüllt (Satz 1). Damit ist es dem Versicherten ohne die Gesundheitskarte möglich, auf seine elektronischen Verordnungen zuzugreifen. Rz. ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.10 Einmaliger Mehrbedarf (Abs. 10)

Rz. 73 Zuletzt hat der Gesetzgeber durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) zum 1.1.2023 Abs. 10 eingeführt. Damit hat er eine hinsichtlich der Deckung einmaliger besonderer Bedarfe bis dahin bestehende Gesetzeslücke für den sogenannten Här...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.9 Schulbücher und Arbeitshefte (Abs. 9)

Rz. 71 Abs. 9 ist zum 1.1.2021 durch Art. 2 Nr. 3 Buchst. d des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. 9.12.2020 (BGBl. I S. 2855) hinzugekommen. Soweit Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbü...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I S. 2670) mit Wirkung zum 7.12...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG)

Rz. 35 Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind u. a.[1]: unselbstständig Beschäftigte (Arbeitnehmer, § 1 SGB VI): Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (§ 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI), Auszubildende, die in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz ausge...mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft. Sie regelte die Finanzierung, das Haushalts- und Rechnungswesen, die Vermögensverwaltung und die Rechtsaufsicht über die Verbindungsstelle. Rz. 2 Die Vorschrift erf...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.10 Datensicherheit (Abs. 10)

Rz. 32 Das BSI legt im Einvernehmen mit dem BfArM und im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erstmals bis zum 1.1.2024 und dann i. d. R. jährlich die von digitalen Gesundheitsanwendungen nachzuweisenden Anforderungen an die Datensicherheit (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2) fest (Satz 1). Neben den Vorgaben der DiGAV hat das BSI ein...mehr

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Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.1.1 Begriff

Rz. 8 Bei dem Begriff des notwendigen Lebensunterhaltes handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, obwohl dieser durch einzelne sog. Bedarfstatbestände (dazu näher unter Rz. 10 f.) noch in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft konkretisiert wird. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass es keine allgemeingültige starre Festlegung gibt, was grundsätzlich zur Führu...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.6 Anzeigepflicht des Herstellers (Abs. 6)

Rz. 24 Den Hersteller trifft für im Verzeichnis enthaltene Anwendungen eine Anzeigepflicht über wesentliche Tatsachen, die eine Veränderung des Verzeichnisses, der digitalen Gesundheitsanwendungen oder eine neue Entscheidung über deren Aufnahme erforderlich machen (Satz 1). Anzuzeigen sind wesentliche Veränderungen an den digitalen Gesundheitsanwendungen oder Änderungen, die a...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.3 Schnittstelle (Abs. 3)

Rz. 18 Elektronische Gesundheitskarten müssen mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet sein (Satz 1). Die Karten müssen über eine kontaktlose Schnittstelle nach der neuesten Version des internationalen Standards ISO/IEC 14443 verfügen und mit mobilen Geräten mit Near Field Communication (NFC) kompatibel sein (BT-Drs. 19/8351 S. 239). Mithilfe der kontaktlosen Schnit...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.4.3 Verhältnis zu Abs. 1 Nr. 2 (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 42 Abs. 4 Satz 3 befand sich früher im letzten Absatz der Vorschrift, der das Verhältnis der unterschiedlichen Mehrbedarfszuschläge untereinander regelte (jetzt Abs. 6). Die Vorschrift ordnet an, dass ausnahmsweise (zum Grundsatz vgl. Rz. 59 f.) die Mehrbedarfszuschläge nach Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 nicht nebeneinander gewährt werden können.mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.6 eHealth-Kontaktstelle (Abs. 6)

Rz. 12a Die DVKA hat den Auftrag, die nationale eHealth-Kontaktstelle aufzubauen und zu betreiben (Satz 1). Die Kontaktstelle ist die organisatorische und technische Verbindungsstelle für die Bereitstellung von Diensten für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten. Sie ist die Datenverantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 679/2016 (Satz 2). D...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.4.2 Nach Beendigung einer Maßnahme nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 (Abs. 4 Satz 2).

Rz. 41 Nach Beendigung einer Maßnahme nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Sozialhilfeträgers, ob für einen angemessenen Übergangszeitraum der Mehrbedarfszuschlag weiter gewährt wird. Der Gesetzeswortlaut "…, insbesondere einer Einarbeitungszeit, …" weist darauf hin, dass im Rahmen der Ermessensausübung wesentlich zu berücksichtigen ist, ob de...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.8 Richtlinie zum branchenspezifischen Sicherheitsstandard (Abs. 4c)

Rz. 10m Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 30.6.2024 den branchenspezifischen Sicherheitsstandard (§ 392 Abs. 4) in der jeweils aktuellen Fassung als Richtlinie zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der Krankenkassen fest (Satz 1). Die Richtlinie ist für die Krankenkassen...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.6 Erfüllen der Fördervoraussetzungen (Abs. 5)

Rz. 55d Die Frist für den Abschluss der Aufbauphase der klinischen Krebsregister ist mit dem Jahr 2020 abgelaufen (Satz 1). Bis dahin waren die Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 2 und 3) zu erfüllen. Nachdem die Fördervoraussetzungen festgestellt worden sind, teilen die klinischen Krebsregister den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen jährlich schriftlich ...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.1 Zwecksetzung (Abs. 1)

Rz. 22 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) sowie der Abrechnung mit den Leistungserbringern (Satz 1). Erfasst sind ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten (§ 15 Abs. 2)....mehr

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Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.1 Nationale Kontaktstelle (Abs. 1)

Rz. 5 Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle sind der DVKA vom 25.10.2013 an zugewiesen (Satz 1). Die Organisationshoheit für die Einrichtung der Kontaktstelle liegt bei der DVKA und wird nicht durch überstaatliches Recht vorgegeben. Rz. 6 Die Kontaktstelle stellt insbesondere Informationen über nationale Gesundheitsdienstleister, geltende Qualitäts- und Sicherheitsbestimmu...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.13 Anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (Abs. 13)

Rz. 38 Das BfArM veröffentlicht im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen nach § 33a (Abs. 1) die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung einer digitalen Gesundheitsanwendung (Satz 1). Das Verzeichnis und seine Änderungen sind vom BfArM im Bundesanzeiger bekannt zu machen und im Internet zu veröffentlichen. Es enthält erstmalig ab 1.1.20...mehr

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Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 2.11 Prüfkriterien (Abs. 11)

Rz. 35 Das BfArM legt im Einvernehmen mit dem BfDI und im Benehmen mit dem BSI erstmals bis zum 31.3.2022 und dann i. d. R. jährlich die Kriterien fest, nach denen der Nachweis nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 zu prüfen ist (Satz 1). Der Nachweis ist ab dem 1.8.2024 durch ein Zertifikat nach Art. 42 der Verordnung (EU) 679/2016 zu führen (Satz 2). Die Frist wird vor dem Hintergrund ...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.2 Aktualisierung und Erweiterung des onkologischen Basisdatensatzes (Abs. 1a)

Rz. 25b Die ADT und die GEKID stellen sicher, dass der einheitliche onkologische Basisdatensatz nach Abs. 1 Satz 3 gemeinsam mit den Krebsregistern regelmäßig aktualisiert wird (Satz 1). Die regelmäßige Aktualisierung des Datensatzes ist unabdingbar, um ein hohes wissenschaftliches Niveau für die Forschung mit diesen Daten zu ermöglichen (BT-Drs. 19/28185 S. 55). Die Aktuali...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 2.3 Reduzierte Zuwendungen (Abs. 3)

Rz. 9 Der Überweisungsbetrag an die landwirtschaftliche Krankenkasse reduziert sich dauerhaft um den auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteil an der Finanzierung des Innovationsfonds nach § 92a Abs. 3, 4 und ab dem Jahr 2016 um den auf die landwirtschaftliche Krankenkasse entfallenden Anteil an der Finanzierung des Strukturfonds (§§ 12 bis 14 des Krankenhau...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.2 Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt (Abs. 4a)

Rz. 14a Um die Qualität der Kostenstrukturerhebung zu verbessern und um Informationsdefizite bei der Vorbereitung und Durchführung der Erhebung zu beheben, übermitteln die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung dem Statistischen Bundesamt jährlich auf Anforderung für die Wirtschaftsbereiche "Arzt- und Zahnarztpraxen" sowie "Praxen von psychologischen P...mehr

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Sommer, SGB V § 221 Beteili... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) eingeführt. Zuletzt davor war die Norm nicht besetzt. Danach wird der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2004 und 2005 eine pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen aus Mit...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.10 Digitale Identität (Abs. 8)

Rz. 34 Spätestens ab dem 1.1.2024 stellen die Krankenkassen den Versicherten neben der elektronischen Gesundheitskarte eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung (Satz 1). Die digitale Identität ist nicht an eine Chipkarte gebunden und durch den Versicherten zu beantragen. Die digitale Identität muss den Vorgaben nach Abs. 2 Nr. 1 und...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.1 Arzt- und Zahnarztverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 11 Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führen jeweils ein bundesweites Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte sowie Einrichtungen (Satz 1). Durch das PfWG sind mit Wirkung zum 1.8.2008 stationäre Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 119b, die regelmäßig nicht ärztlich geleitet sind, in den Anwendungs...mehr

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Sommer, SGB V § 291b Verfah... / 2.2 Online-Abgleich (Abs. 2)

Rz. 4 Die Verfahren sind bei jeder erstmaligen Inanspruchnahme eines Leistungserbringers innerhalb eines Quartals anzuwenden (Satz 1; z. B. nach einer Überweisung bei dem die Behandlung fortsetzenden Leistungserbringer). Dazu werden online die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Daten mit den aktuellen Daten der Krankenkasse abgeglichen und – falls erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.9 Auswertung der Krebsregisterdaten (Abs. 7)

Rz. 73 Klinische Krebsregister und Auswertungsstellen der klinischen Krebsregistrierung auf Landesebene arbeiten mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung zusammen (Satz 1). Die Regelung verpflichtet die genannten Stellen in genereller Form zu kooperieren. Die nachfolgenden Vorschriften konkretisieren die Verpflichtung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.4 Schwerbehinderung

Rz. 845 Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind in besonderem Maße sozial schutzwürdig. Die Definition der Schwerbehinderteneigenschaft findet sich im SGB IX . Dort ist in den §§ 168 ff. auch der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer geregelt. § 2 SGB IX enthält die Begriffsbestimmungen sowohl für die einfache Behinderung (Abs. 1), als auch die Schwerbehinderung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.5 Erreichen einer bestimmten Altersgrenze durch den Arbeitnehmer

Rz. 92 Erreicht der Arbeitnehmer eine bestimmte Altersgrenze, führt dies nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann nicht allein auf das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gestützt werden (vgl. § 41 Satz 1 SGB VI). Ist eine betriebsbedingte Kündigung erforderlich, wird das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl be...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.1 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 587 Wie im Rahmen jeder Kündigung ist auch bei der krankheitsbedingten Kündigung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, d. h., danach zu fragen, ob sie durch andere, mildere Mittel vermieden werden kann. Solche Maßnahmen können insbesondere die Umgestaltung des bisherigen Arbeitsbereichs oder die Weiterbeschäftigung auf einem anderem, dem Gesundheitszustand des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.5 Arbeitslose ohne Leistungsbezugsrecht (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 2 Nr. 1 und 2 EStG)

Rz. 43 Bis zur Änderung durch das HBeglG 2011[1] waren nach § 3 SGB VI nicht nur Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, sondern auch Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosenhilfe bzw. ALG II beziehen, nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung pflichtversichert. Sie gehörten damit auch zum Kreis der Begünstigten nach § 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 E...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.2 Höhe

Rz. 54 Anders als bei den übrigen Mehrbedarfszuschlägen enthält Abs. 5 keinen konkreten Prozentsatz des maßgebenden Regelsatzes, über den die konkrete Höhe des Zuschlages zu ermitteln sein könnte. Die Vorschrift spricht demgegenüber von einem in angemessener Höhe anzuerkennenden Mehrbedarf. Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der hinsichtlich seiner ...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.4.4 Rechtslage seit dem 1.1.2020

Rz. 43 Abs. 4 ist durch das BTHG mit Wirkung zum 1.1.2020 vollständig neugefasst worden. Er enthält seitdem keine umfassende eigene Regelung mehr, sondern verweist vornehmlich auf § 42b Abs. 3 und erklärt ihn für entsprechend anwendbar auf Leistungsberechtigte, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Es gilt nach Abs. 4 i. V. m. § 42b Abs. 3 Satz 3 weiterhin, dass der Mehrbe...mehr

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Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.1.2 Aufgaben (Satz 2)

Rz. 5 Die Norm bestimmt das Aufgabenprofil der Krebsregister (Pflichtaufgaben). Die für die Qualitätssicherung maßgeblichen Funktionen werden benannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend (insbesondere). Die Krebsregistrierung in den Ländern wird damit vereinheitlicht. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten wird durch Landesrecht geregelt (vgl. Rz. 23). Rz. 6 Es we...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.8 Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Abs. 8)

Rz. 70 Durch das BTHG ist mit Wirkung zum 1.1.2020 Abs. 8 angefügt worden. Dieser erklärt den in § 42b Abs. 2 neu eingeführten Mehrbedarf für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, insbesondere in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei tagesstrukturierenden Angeboten, für die Leistungsberechtigten nach dem Dritten Kapitel für entsprechend anwendbar (Gesetzentwurf der BR...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.2 Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Personen, die unter Rz. 8 ff. dargestellten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Gewährung des Mehrbedarfs ab dem Beginn des Monats, in dem sie die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben. Rz. 13 Eigentlich ist die Vorschrift des Abs. 1 Nr. 1 im Dritten Kapitel systematisch nicht zutreffend eingeordnet, weil Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 ...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und gab den Spitzenverbänden ursprünglich bis zum 1.1.1992 Zeit, die Krankenversichertenkarte bundesweit einheitlich einzuführen und zu gestalten. Nachdem dieses Ziel nicht erreicht worden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.9 Nicht begünstigter Personenkreis

Rz. 55 Nicht in § 10a Abs. 1 EStG aufgeführte Stpfl. sind nicht förderberechtigt. Ausgeschlossen aus der Förderung sind somit u. a.[1] freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte (§§ 7, 232 SGB VI), Angehörige einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI; Rz. 25),[2] Selbstständige, sowei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.4 Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich

Rz. 65 Die Vertragsparteien können den Arbeitsvertrag einvernehmlich beenden, indem sie durch Angebot und Annahme einen schriftlichen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag schließen, vgl. §§ 311 Abs. 1, 623 BGB. Das garantiert zum einen der Grundsatz der Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG, zum anderen das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG. Die Parteien können vere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.6 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 Nr. 1 bis 5 EStG)

Rz. 44 Die Erstreckung der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamten und den Beamten versorgungsrechtlich gleichgestellte Personen[1] war im politischen Raum bei der Konzipierung der Rentenreform von vorneherein geplant.[2] Das Vorhaben konnte nicht zeitgleich mit dem AVmG durchgeführt werden, wurde aber alsbald mit Einfügen des § 69e BeamtVG mit Wirkung zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Überblick

Rz. 30 Den Sonderausgabenabzug können in Anspruch nehmen[1]: in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte (§ 10a Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG), Versicherungspflichtige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 S. 3 Halbs. 1 EStG), Empfänger von inländischer Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsges...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.2 Anfechtung des Arbeitsvertrags

Rz. 28 Der Arbeitsvertrag ist nach § 142 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Vertragspartei ihre Willenserklärung wirksam angefochten hat. Allerdings führt die Anfechtung im Arbeitsrecht nicht zur Nichtigkeit ex tunc (d. h. die Nichtigkeit gilt nicht rückwirkend), wenn der Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt wurde, denn andernfalls würden Schwierigkeiten bei der Rückabwicklu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.6 Suspendierung, lösende Aussperrung

Rz. 98 Von einer Suspendierung spricht man, wenn die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag vorübergehend ruhen. Das ist vor allem im Arbeitskampf der Fall bei einem rechtmäßigen Streik oder einer rechtmäßigen Aussperrung. Das Arbeitsverhältnis bleibt gleichwohl während dieser Zeit bestehen. Rz. 99 Anders bei der sog. lösenden Aussperrung. Dies ist ein kollektivrechtlicher Bee...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.3 Alter

Rz. 551 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters allein stellt keinen Grund dar, ein Arbeitsverhältnis personenbedingt wirksam kündigen zu können. § 8 Abs. 1 AltTZG regelt zudem, dass die Möglichkeit des Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nicht als eine Tatsache gilt, die eine Kündigung sozial rechtfertigt oder bei der sozialen Auswahl zum Nachteil des A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Zulagenummer-Verfahren (§ 10 Abs. 1b EStG)

Rz. 71 Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurde der bisherige Abs. 1a inhaltlich unverändert zu Abs. 1b (s. Rz. 12g). Der enge Zusammenhang zwischen Zulagegewährung und Sonderausgabenabzug (Rz. 15) erfordert einen Datenaustausch zwischen der für das Zulageverfahren zuständigen zentralen Stelle nach § 81 EStG und dem den Sonderausgabenabzug vornehmenden FA. Verfügt der Stpfl. über eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten (§ 10a Abs. 1a EStG)

Rz. 70a Mit Wirkung vom 1.1.2023 wurden die Regelungen in Abs. 1a neu in § 10a EStG eingefügt (Rz. 12g) und mit Wirkung ab 28.3.2024 geringfügig angepasst (Rz. 12h und Rz. 70c). Sie vereinfachen das Riester-Verfahren bei Personen, die aufgrund der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei inländischen gesetzlichen Rentenversicherungsträgern dem förderberechtigten Personenkre...mehr