Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.7 Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern (Abs. 6a)

Rz. 87 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde Abs. 6a in das SGB II eingefügt. Nach dieser Vorschrift sind Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften als Mehrbedarf anzuerkennen, wenn und soweit sie als für Schüler aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben entstehen. Dieser gesetzgeberischen En...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.11 Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson (Satz 2)

Rz. 62 Satz 2 beinhaltet eine Regelung, wann Pflegepersonen als nicht erwerbsmäßig tätig gelten und ergänzt insoweit Nr. 1a (vgl. insoweit die Komm. unter Rz. 7 ff.).mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.2 Mindestinhalt des Pflegevertrages

Rz. 6 Abs. 3 Satz 1 schreibt den Mindestinhalt der Pflegeverträge vor. In Betracht kommende Vertragsinhalte sind in diesem Zusammenhang die in § 36 Abs. 1 festgeschriebenen Leistungsansprüche auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung. Hierbei gilt für Pflegeverträge über die Erbringung von Pflegesachleis...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.1 Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Pflichtenkreis der Pflegedienste

Rz. 3 Nach der Systematik des SGB XI hat der Versicherte gegenüber seiner Pflegekasse für alle nach § 28 vorgesehenen Leistungsarten grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährung von Sachleistungen (Sachleistungsprinzip), zu denen auch die häusliche Pflegehilfe gehört (vgl. § 36). Zur Sicherstellung dieser Leistungen schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit den ambulan...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.6 Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse (Satz 1 Nr. 2b)

Rz. 31 Zum 1.1.2021 (vgl. insoweit Art. 34 Abs. 6 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG v. 4.8.2019, BGBl. I S. 1147, 1189) wird eine Versicherungspflicht für den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse eingeführt. Sinn der Regelung ist es, der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn Ausdruck zu verleihen. Der ehemalige (ab 1.1.2025 wird der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.11.3 Verfahren, wenn der Versicherte von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch macht

Rz. 87 Wenn der Versicherte bei der Antragstellung kein Wahlrecht ausgeübt hat, hat der Rentenversicherungsträger dem Leistungsberechtigten unter Darlegung der ergebnisrelevanten objektiven Kriterien mehrere (i. d. R. bis zu 4) Rehabilitationseinrichtungen vorzuschlagen (Abs. 6a Satz 4), die am besten für die Rehabilitation geeignet sind ("nachweisbar beste Qualität"). In di...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.15 Überprüfung durch das BMAS (Abs. 10)

Rz. 94 Mit der Neugestaltung des § 15 zum 1.7.2023 ergeben sich einige Neuerungen bei der Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen (Abs. 3 bis 5), bei der vertraglichen Gestaltung (Abs. 6), bei dem Recht des Versicherten, eine Rehabilitationseinrichtung vorzuschlagen (Abs. 6a), bei der Messung und der Bekanntmachung der jeweiligen Leistungsqualität der Einrichtungen (Abs. ...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient vorrangig dem Zweck, bestehende Versorgungslücken im Bereich der häuslichen Pflege durch gezielt eingesetzte, wohnortnahe Hilfen zu schließen. Abs. 1 ermöglicht zur Erfüllung des Normzwecks unter Ausschluss bestimmter Personenkreise den Abschluss von Einzelverträgen mit geeigneten Pflegekräften, gibt deren Voraussetzungen vor und schreibt die vertr...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.14 Kollisionsregelung – Versicherungskonkurrenz (Satz 5)

Rz. 65 § 3 Satz 1 Nr. 3 schließt Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus (Mehrfachversicherung). Soweit aufgrund desselben Sachverhalts eine Mehrfachversicherung in Betracht kommt, tritt Versicherungspflicht nach der Vorschrift ein, die dem Versicherten im Einzelfall den besten sozialen Schutz bietet (vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 148), sog. Günstigkeitsprinzip. S...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 96 Rahmenkonzept zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Hinweise für Rehabilitationseinrichtungen, veröffentlicht auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de G...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1 Kindererziehende (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 4 Satz 1 Nr. 1 begründet einen Pflichtversicherungstatbestand für Eltern, bei denen Kindererziehungszeiten nach § 56 anzurechnen sind. Bereits § 1227a Abs. 1 Satz 1 RVO regelte in seiner ab 1.1.1986 (im Beitrittsgebiet ab 1992) geltenden Fassung, dass alle Mütter und Väter, die ihr Kind im Geltungsbereich dieses Gesetzes erziehen und sich mit ihm dort gewöhnlich aufhalte...mehr

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Sommer, SGB XI § 125a Model... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 125a wurde durch Art. 5 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) mit Wirkung zum 9.6.2021 neu in das Gesetz eingefügt. Satz 1 der Vorschrift wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trägt der rechtlichen Verzahnung öffentlich-rechtlicher und individueller (privatrechtlicher) Vereinbarungen zum Schutz der Pflegebedürftigen bei Inanspruchnahme von Leistungen bei häuslicher Pflege (§ 36) durch besondere Regelungen Rechnung. Es handelt sich um eine Sonderregelung für den ambulanten Bereich und bezweckt für diesen Bereich den Schutz der ...mehr

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Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3 Regelbedarfe (Abs. 1a bis 4)

Rz. 196 Durch Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe werden nach Abs. 2 Satz 1 die monatliche Leistung zur Deckung des Regelbedarfs ab 1.1.2012 auf 374,00 EUR, ab 1.1.2013 auf 382,00 EUR, ab 1.1.2014 auf 391,00 EUR, ab 1.1.2015 auf 399,00 EUR, ab 1.1.2016 auf 404,00 EUR festgelegt, das RBEG bestimmt im Ergebnis einen monatlichen Regelbedarf ab 1.1.2017 in Höhe von 409...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.3 Vergütungsgrundsätze

Rz. 8 Abs. 4 Satz 1 stellt klar, dass sich der Vergütungsanspruch des Pflegedienstes für erbrachte Leistungen der häuslichen Pflegehilfe i. S. d. § 36 und seiner ergänzenden Unterstützungsleistungen i. S. d. § 39a unmittelbar gegen die zuständige Pflegekasse richtet. Da die Leistungen der Pflegeversicherung der Höhe nach begrenzt sind, stellt Abs. 4 Satz 2 zur weiteren Klars...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 3 beinhaltet in Ergänzung von §§ 1 und 2 Regelungen bezüglich der (Renten-)Versicherungspflicht kraft Gesetzes. Dabei knüpft § 3 nicht an eine Beschäftigung (§ 1) oder selbständige Tätigkeit (§ 2) an, sondern erfasst in seinem Satz 1 die davon unabhängig gesetzlich rentenversicherten Personen: Väter und Mütter, die Kinder erziehen (Nr. 1), nicht erwerbsmäßige Pflegep...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2 Rechtspraxis

2.1 Mehrbedarf Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil d...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.5 Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung (Abs. 5)

Rz. 44 Abs. 5 sieht einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Mehrbedarf vor, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus rein medizinischen Gründen für eine kostenaufwendige Ernährung benötigen. Mit medizinischen Gründen sind nur krankheitsbedingte Gründe gemeint. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Mehrbedarfes schon nach dem BSHG. Kostenaufwendiger ist eine Er...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.6 Kündigung des Einzelvertrages

Rz. 15 Das Gesetz sieht für die Verträge nach § 77 keine ausdrückliche Kündigungsregelung vor, wie sie § 74 für die Versorgungsverträge gemäß § 72 enthält. Dessen ungeachtet gilt auch hier der für jedes Dauerschuldverhältnis ungeschriebene Grundsatz der außerordentlichen Kündbarkeit bei schweren Verstößen gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten, aufgrund derer dem hier...mehr

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Sommer, SGB XI § 73 Abschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 73 behandelt 3 voneinander unabhängige Sachverhalte, deren einzelne Regelungstatbestände in keinem Sachzusammenhang stehen und auch nur einen bedingten Bezug zu der die Vorschrift tragenden Überschrift herstellen. Abs. 1 schreibt für Versorgungsverträge das Schriftformerfordernis fest. Abs. 2 behandelt die Frage des Rechtsschutzes. Die Abs. 3 und 4 schließlich sehen f...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.1 Zustandekommen und Aushändigung des Pflegevertrages

Rz. 4 Aus der Regelung des Abs. 1 Satz 1 folgt, dass spätestens mit Beginn des ersten Pflegeeinsatzes mit dem Pflegebedürftigen ein Pflegevertrag dergestalt zustande kommt, diesen nach Art und Schwere seiner Pflegebedürftigkeit entsprechend den von ihm in Anspruch genommenen Leistungen der häuslichen Pflegehilfe i. S. d. § 36 zu versorgen. Für die Entstehung eines Vertragsve...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3 Rehabilitation wegen Abhängigkeitserkrankungen

Rz. 48 Gemäß der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung) Abhängigkeitskranker v. 4.5.2001 – auch Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" genannt (veröffentlicht im Internet unter https://www.vdek.com/vertragspartner/vorsorge-rehabi...mehr

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Sommer, SGB XI § 125a Model... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Einfügung der Vorschrift durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) wurde mit Wirkung zum 9.6.2021 das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege eingerichtet. Unter Telepflege i. S. d. Regelung des § 125a ist nach der Gesetzesbegründung der Austausch von Informationen im Rahmen des Pflegeprozesses unter Verwendung von Informat...mehr

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Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 120 wurde durch Art. 1 des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes (PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt. Abs. 2 Satz 1 wurde durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) mit Wirkung zum 1.7.2008 geändert. Abs. 2 Satz 2 wurde unter gleichzeitig...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.3.4 Nachbehandlung (in Form einer ambulanten Rehabilitation)

Rz. 52 Nicht selten ist nach der intensiven Entwöhnung eine "Nachbehandlung" von ehemals Abhängigkeitskranken notwendig. Hierbei handelt es sich ausschließlich um therapeutische Einzel- bzw. Gruppengespräche, denen sich der ehemals Abhängigkeitskranke i. d. R. einmal wöchentlich für jeweils eine Stunde unterzieht. Diese als Einzel- oder Gruppenbehandlung stattfindende Nachsor...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.2 Vertragsausschluss für Familien- und Haushaltsangehörige

Rz. 8 Unzulässig ist nach Abs. 1 Satz 1 HS 2 der Abschluss von Einzelverträgen mit Verwandten oder Verschwägerten des Pflegebedürftigen bis zum 3. Grad (Angehörige) sowie mit Personen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben. Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser – von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für verfassungsgemäß erklärten (vgl. BSG, Urtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.2 Normzweck

Rz. 2a Die Versicherungspflichttatbestände in Satz 1 nehmen nach ihrem Sinn und Zweck den Versicherten das Risiko ab, während einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit selbst für eine kontinuierliche Alterssicherung zu sorgen. Der betroffene Personenkreis wird daher nicht mit entsprechenden Beitragszahlungen belastet. Damit wird letztlich Lücken in der Alterssicherung vorgebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.7.4 Sicherstellung des elektronischen Datenaustausches (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 71 Gemäß der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/23550 S. 96) "schafft die Regelung die Voraussetzungen für die gemeinsame Nutzung personenbezogener Daten durch die Träger der Rentenversicherung unter Beachtung des Sozialdatenschutzes (Nr. 5). Sie ermöglicht den Trägern der Rentenversicherung die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben." Nähere Informationen hierzu ergeben sich ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6 Härtefallregelung (Abs. 6)

2.6.1 Hinweise des BVerfG Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistu...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 1.4.2 Beitragsrechtliche Regelungen

Rz. 2j Ergänzung findet die Vorschrift hinsichtlich der beitragspflichtigen Einnahmen und Beitragstragung in §§ 166, 170 173, 176a, 178, § 276 Abs. 1. Zur Beitragstragung bei Vorruhestandsgeldbeziehern im Beitrittsgebiet ist ergänzend auch § 3 Satz 2 AAÜG i. V. m. § 279c heranzuziehen.mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3 Einzelne Lebens- und Bedarfslagen

2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Kö...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.5 Verweis auf § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes (Satz 4)

Rz. 28 Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind nach § 3 Satz 4 die Wehr- und Zivildienstleistenden, die für die Zeit ihres Dienstes Arbeitsentgelt weiter erhalten oder Leistungen an Selbstständige nach dem bisherigen § 7 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) erhalten. Ab dem 1.1.2020 (vgl. insoweit Art. 34 Abs. 5 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwE...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.9 Weitere Hinweise zu Mehrbedarfen

Rz. 90 Mehrbedarfsleistungen werden taggenau gewährt. Soweit der Mehrbedarfszuschlag an die Leistung für den Regelbedarf gekoppelt ist, ist er bei Anpassung der Leistung für den Regelbedarf entsprechend zu erhöhen. Das hat jährlich zum 1. Januar zu geschehen. Bei geringfügigen Anpassungen der Leistung für den Mehrbedarf erhöht sich der Mehrbedarf im Cent-Bereich. Deshalb kön...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 4 wurde mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) geändert. Vom 9.2.2010 bis 31.12.2010 ...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.1 Mehrbedarf

Rz. 20 Die Vorschrift regelt Leistungen für Mehrbedarfe, die nach Auffassung des Gesetzgebers erforderlich sind, weil sie von der Leistung für den Regelbedarf nicht oder nicht vollständig gedeckt werden. Im Ergebnis ist es für den Anwender des Gesetzes irrelevant, ob die Bedarfe nicht oder teilweise durch die Leistung für den Regelbedarf abgegolten sind, weil der Gesetzgeber...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.9 Verfahren der Zulassung (Abs. 5)

Rz. 77 § 15 Abs. 5 regelt das Verfahren für die Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen durch die Rentenversicherungsträger und bestimmt die Dauer der Wirksamkeit der Zulassung und die Folgen eines Widerrufs der Zulassung. Außerdem regelt die Vorschrift den federführenden Rentenversicherungsträger, dessen Entscheidungen für alle Rentenversicherungsträger wirkt. Gemäß der G...mehr

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Sommer, SGB XI § 125a Model... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die wissenschaftliche Erprobung von Telepflege zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung von Pflegebedürftigen stellt der Gesetzgeber nach Satz 1 der Vorschrift 10 Mio. EUR im Zeitraum von 2022 bis 2025 zur Verfügung. Rz. 4 Das geförderte Modellprogramm nach § 125a stellt im Rahmen der für das gesamte Gesundheitswesen angestrebten Digitalisierung einen weiteren ...mehr

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Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.4 Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Satz 1 Nr. 2a ordnet die Versicherungspflicht für Personen an, die in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art stehen. Nr. 2a soll Nachteile ausgleichen, die durch eine schwerwiegende gesundheitliche Schädigung während eines Auslandseinsatzes entstanden sind. Nach ihrer Dienstzeit treten Betroffene dann in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art ein, für das dann Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.1 Anschlussrehabilitation

Rz. 43 Die Anschlussrehabilitation (AR), in der gesetzlichen Rentenversicherung teilweise auch Anschlussheilbehandlung (AHB) genannt, ist eine medizinische Rehabilitationsleistung, die sich unmittelbar an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt, wobei zwingend ein medizinischer Zusammenhang zwischen der Behandlung im Krankenhaus und der Anschlussrehabilitation bes...mehr

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Sommer, SGB XI § 77 Häuslic... / 2.1.5 Anforderungen an den Vertragsinhalt

Rz. 13 Abs. 1 Satz 2 HS 1 legt den Mindestinhalt für die Verträge mit Einzelpersonen verbindlich fest. Hiernach haben die Verträge Regelungen über Inhalt, Umfang, Qualität, Qualitätssicherung, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vereinbarten Leistungen zu enthalten; für die Vergütung schreibt das Gesetz in Satz 3 differenzierte Vorgaben zur Vergüt...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.2 Schulausflüge, Ausflüge von Tageseinrichtungen und bei Kindertagespflege (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2)

Rz. 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bestimmt die Aufwendungen für Schulausflüge als Bedarf für die Bildung von Schülern und Abs. 2 Satz 2 für Kinder in einer Tageseinrichtung bzw. bei Kindertagespflege. Im Rahmen des Abs. 2 Satz 2 gilt der Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nicht. Bei den Ausflügen handelt es sich regelmäßig um eintägige Ausflüge. Darin liegt auch die Untersche...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.8 Zulassungsentscheidung (Abs. 4)

Rz. 73 § 15 Abs. 4 befasst sich mit der Wirkung einer Zulassung. Hierzu begründet der Gesetzgeber die Einführung des § 15 Abs. 4 zum 1.7.2023 wie folgt (BT-Drs. 19/23550 S. 96): Zitat Die Regelung normiert die rechtlichen Wirkungen der Zulassungsentscheidung. Satz 1 konkretisiert die Dauer der Zulassung von Leistungsanbietern. Die vom federführenden Träger der Rentenversicherun...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.3 Mehrbedarf für Alleinerziehende (Abs. 3)

Rz. 30 Abs. 3 sieht Leistungen für Mehrbedarfe Alleinerziehender vor. Zur Weiterentwicklung des Mehrbedarfes mit der Einordnung des Bundessozialhilfegesetzes in das SGB vgl. BT-Drs. 15/1734 S. 1761 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). Der Mehrbedarf kann insbesondere durch einen geringeren Umfang verfügbarer Zeit für preisbewusste Einkäufe und durch die Inanspruchnahme von Dienstle...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.3 Sonderregelungen für Auszubildende

Rz. 11 Die Sonderregelungen für Auszubildende nach § 22 SGB XII sollen nach dem am 1.9.2019 in Kraft getretenen Abs. 1 Satz 2 und 3 auf bestimmte Gruppen von Auszubildenden nicht angewendet werden. In der Gesetzesbegründung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 13.8.2019 (vgl. Rz. 1e) heißt es dazu, die Förderlücke für Asylbewerber, Geduldete...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.2 Mehrbedarf für werdende Mütter (Abs. 2)

Rz. 28 Abs. 2 regelt zusätzliche Leistungen für Schwangere. Damit soll der Entstehung besonderer Kosten, die durch die Schwangerschaft verursacht werden, Rechnung getragen werden. Zur grundlegenden Neuregelung des Mehrbedarfes im Jahr 1992 vgl. BT-Drs. 12/2605 (Hinweis in BT-Drs. 18/4296). In diesem Zusammenhang werden Ernährung, Wäsche, Körperpflege sowie erhöhte Kosten für...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.3 Mehrtägige Fahrten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 51 Leistungen zur Deckung des Bedarfs für eine mehrtägige Klassenfahrt sind in Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehen. Dabei handelt es sich wie schon bisher um eine originäre kommunale Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die Bedarfsberücksichtigung ist Schülern i. S. d. Abs. 1 Satz 2 nicht allein vorbehalten. Auch Tageseinrichtungen und Kinder, für die Kindertagespflege gele...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.10 Obergrenze für Mehrleistungen (Abs. 8)

Rz. 90c Grundsätzlich sind die einzelnen Mehrbedarfe nebeneinander zu gewähren. Abs. 8 sieht eine Obergrenze für die Summe der Mehrleistungen nach den Abs. 2 bis 5 in Höhe der nach § 20 maßgebenden Leistung zur Deckung des Regelbedarfs für erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor. Bei Alleinstehenden sind das in 2024 563,00 EUR. Das gilt auch, wenn der Leistungsberechtigte nic...mehr