Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 1.2 Ausschluss der Aufrechnung

Beruht die Beitragsüberzahlung darauf, dass Beiträge irrtümlich von einem zu hohen Arbeitsentgelt gezahlt worden sind, so ist eine Aufrechnung der Beiträge ausgeschlossen, wenn der überhöhte Betrag der Bemessung von Geldleistungen an den Versicherten zugrunde gelegt wurde. Eine Aufrechnung durch den Arbeitgeber scheidet auch aus, wenn für den Erstattungszeitraum oder für eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufrechnung / 3 Verrechnung durch den Rentenversicherungsträger

Der Rentenversicherungsträger ist zur Verrechnung der zu viel gezahlten Beiträge berechtigt[1], wenn er dies anlässlich einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber feststellt und mit der Verrechnung keine Berichtigung der beitragspflichtigen Einnahmen verbunden ist oder aus Einmalzahlungen resultiert (z. B. bei Anwendung falscher Beitragssätze, bei Beitragsentrichtung aus Entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitskampf ist die von den Tarifparteien – Gewerkschaft einerseits, Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband andererseits – kollektiv geführte Auseinandersetzung um arbeitsrechtliche Gestaltungs- und Regelungsfragen durch die Ausübung von gegenseitigem Druck. Wichtigstes Arbeitskampfmittel seitens der Arbeitnehmer ist der Streik, seitens der Arbeitgeber die Aussperr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 2 Unterschiedliche Beurteilung der Versicherungspflicht

Ist die Arbeitsunterbrechung auf eine Arbeitskampfmaßnahme zurückzuführen (Streik oder Aussperrung), spielt es für den Erhalt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Rolle, ob es sich um einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Arbeitskampf handelt. Kranken- und Pflegeversicherung: Rechtswidriger oder rechtmäßiger Arbeitskampf entscheidend Ausn...mehr

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Arbeitskampf / 3 Beitragsberechnung

Zeiten einer Arbeitsunterbrechung, wie z. B. Streik oder Aussperrung jeweils bis zu einem Monat, sind dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Für Zeiten einer Arbeitsunterbrechung im Sinne dieser Vorschrift sind deshalb Sozialversicherungstage (SV-Tage) anzusetzen und bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Arbeitsk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampf / 1 Fortbestand der Beschäftigung ohne Entgeltanspruch

Beschäftigungen, die ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt unterbrochen werden, gelten in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für einen Monat als fortbestehend.[1] Infolgedessen bleibt auch die Versicherungspflicht in einer Beschäftigung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt für einen Monat erhalten. Eine Aussperrung führt zum Ruhen der Hauptpflichten aus dem Ar...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Die beitragsrechtliche Bewertung zur Sozialversicherung folgt der steuerrechtlichen Bewertung. Kindergartenzuschüsse gehören nicht zum Gesamteinkommen.[1] Allerdings zählen sie zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.[2] Achtung Originalbeleg bei Barzuwendungen Bei Barzuwendungen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die zweckentsprechende Verwendung nachweisen. Die Originalbeleg...mehr

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Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der...mehr

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Einstellung / 5 Sonderfall der Bewerbung eines behinderten Menschen

Das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ein Schwellenwert, wie ihn der Schwerbehindertenbegriff des SGB IX erfordert, ist daher für das AGG nicht erforderlich. Der Schutz vor Diskriminierungen nach dem AGG kommt mithin allen Behinderten unabhängig vom Grad ihrer Behinderung zu. Der Begriff der Behinderung ist hierbei gemeinschaftsrecht...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 5 Rechtsprechung (Auskunfts- und Aufklärungspflichten)

Die Auskunft bei Einstellung über eine Zusatzversorgung muss eindeutig, richtig und vollständig sein.[1] Da das Gesamtversorgungssystem des öffentlichen Dienstes äußerst kompliziert ist und fundierte Rechtsauskünfte nur von mit der Materie vertrauten Fachleuten erteilt werden können, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer diesbezüglich an die zuständige Versorgungsanstalt (i...mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ...mehr

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Einstellung / 5.2 Zusätzliche Pflichten für Arbeitgeber, der seine Beschäftigungspflicht nicht erfüllt

Erörterung mit Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung Die beabsichtigte Entscheidung ist unter Darlegung der Gründe mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat/Betriebsrat zu erörtern, wenn diese mit der beabsichtigten Entscheidung nicht einverstanden sind (§ 164 Abs. 1 Satz 7 SGB IX). Diese Verpflichtung besteht auch in dem Fall, dass bei dem Arbeitge...mehr

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Einstellung / 5.1 Besondere Verhaltenspflichten des Arbeitgebers

Bei schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellten treffen nach § 164 Abs. 1 SGB IX den Arbeitgeber insbesondere folgende Pflichten: Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bereits vorliegen, ob der Arbeitgeber mehr ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.10 Steuerbefreiung für Pflege des Erblassers

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 EUR steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines...mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 13.3.2 Alter oder Berufsunfähigkeit

Rz. 179 Tod ist keine dauernde Berufsunfähigkeit i. S. d. § 240 Abs. 2 Satz 1 SGB VI (2002). Veräußern daher die Erben, kommt es darauf an, ob sie die Voraussetzungen (Alter ode...mehr

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Einstellung / 12.2 Ausnahmen und Sonderfälle

Das Gesetz schränkt die Beteiligung des Personalrats bei einigen Personengruppen ein. So erfolgt bei der Einstellung von Personen mit vorwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit die Mitbestimmung nur auf deren Antrag; das Gleiche gilt für den Dienststellenleiter, seinen ständigen Vertreter sowie für Beschäftigte, die zu selbstständigen Entscheidungen in Perso...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 7 Haftung des Arbeitgebers bei Fürsorgepflichtverletzungen

Der Arbeitnehmer hat hinsichtlich der dem Arbeitgeber obliegenden Fürsorgepflicht zunächst einmal einen Anspruch auf Erfüllung. Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach, hat der Arbeitnehmer ein Recht (§ 273 BGB ), seine Arbeitsleistung zu verweigern. Sein Anspruch auf Lohn bleibt nach §§ 615, 293 ff. BGB bestehen, wenn die dort aufgeführten Voraussetzungen gegeben...mehr

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Einstellung / 3.3 Absageschreiben

Absageschreiben an nicht geeignete Bewerber sollten kurz und knapp gefasst werden. Um zu vermeiden, dass unmittelbare oder mittelbare Anknüpfungspunkte an eines oder mehrere durch das AGG geschützte Merkmale gegeben werden, sollte das Schreiben neutral und inhaltsleer gestaltet sein. Soweit keine Unterrichtungs- oder Begründungspflichten aus anderen Vorschriften (z. B. § 154...mehr

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Fürsorgepflicht, Haftung de... / 6 Weitere Rechtsprechung

Altersteilzeit Unrichtige Auskunft über den Bewährungsaufstieg in der Freistellungsphase beim Blockmodell. Ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wurde im Ergebnis verneint, da dieser nicht dargelegt hat, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.[1] Zwar hätte die unrichtige Auskunft grundsätzlich zu einem Schaden...mehr

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Sommer, SGB XI § 112a Übergangsregelung zur Qualitätssicherung bei Betreuungsdiensten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 112a wurde durch Art. 10 des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 neu in das Gesetz eingefügt. Eine erste Änderung des Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und Abs. 6 erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2020 durch Art. 10 des Gese...mehr

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Sommer, SGB XI § 112a Überg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) wurde der Qualitätsausschuss verpflichtet, neue Systeme der Qualitätsmessung und -darstellung durch unabhängige Wissenschaftler auch im Bereich der ambulanten Pflege entwickeln zu lassen (vgl. § 113b Abs. 4). Zwar ist die wissenschaftliche Vorarbeit für den ambulanten Bereich einschließlich der Durch...mehr

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Sommer, SGB XI § 112a Überg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 112a wurde durch Art. 10 des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S. 646) mit Wirkung zum 11.5.2019 neu in das Gesetz eingefügt. Eine erste Änderung des Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 und Abs. 6 erfolgte mit Wirkung zum 1.1.2020 durch Art. 10 des Gesetzes für bessere un...mehr

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Sommer, SGB XI § 112a Überg... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 71 Abs. 1a schreibt fest, dass für ambulante Betreuungseinrichtungen unter den dort näher genannten Voraussetzungen die für die ambulanten Pflegeeinrichtungen geltenden Regelungen entsprechend gelten, soweit das Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Hieran knüpft § 112a an und sieht gemäß Abs. 1 für ambulante Betreuungsdienste bis zur Einführung des neuen Qualitätssys...mehr

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Solidargemeinschaft / Zusammenfassung

Begriff Eine sog. Solidargemeinschaft kann unter bestimmten Umständen anstelle einer gesetzlichen oder privaten Kranken- oder Pflegeversicherung den gesetzlich geforderten Versicherungsschutz sicherstellen. Nur bei Erfüllung aller Voraussetzungen gilt sie als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall und verhindert damit die obligatorische Anschlussversicherung bzw. die Pfl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 1 Grundsatz

Jeder Einwohner Deutschlands soll über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Um das sicherzustellen, wurden eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen eingeführt. Zum einen eine Pflichtversicherung für ansonsten nicht krankenversicherte Personen[1], zum anderen die obligatorische Anschlussversicherung.[2] Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 1 Empfänger der Beitragszahlung

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist an die gesetzliche Krankenkasse abzuführen, bei der für den Arbeitnehmer die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Versicherung handelt. Für Auszubildende und Praktikanten ohne Arbeitsentgelt, die in der Krankenversicherung familienversichert si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2 Bestandschutzregelung

Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall darstellt.[1] Die Solidargemeinschaft muss am 20.1.2021 bereits bestanden haben. Sie muss seit ihrer Gründung ununterbrochen bestanden haben und dies dem Bundesgesundheitsministerium nachweisen. Alle 5 Jahre ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / 3 Möglichkeit der zentralen Beitragsabführung

Für Arbeitgeber mit zentraler Lohn- oder Gehaltsabrechnung, die Betriebsstätten im Bereich mehrerer Ortskrankenkassen oder Innungskrankenkassen haben, besteht die Option, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf Antrag zentral an die für den Ort der Gehaltsabrechnung zuständige Ortskrankenkasse bzw. Innungskrankenkasse abführen zu können. Gibt die beauftragte Stelle dem Antr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Solidargemeinschaft / 2.5 Rückkehr in die GKV

Endet die Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft, so treten die üblichen Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung wieder in Kraft, sodass ggf. wieder zu einer Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V kommt. Der Grund für das Ende des Schutzes der Solidargemeinschaft ist unerheblich. Das gilt auch, wenn die Solidargemeinschaft nicht mehr als anderweitiger Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragseinzug / Zusammenfassung

Begriff Der Beitragseinzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird im deutschen Sozialversicherungssystem von den Einzugsstellen bei den Arbeitgebern vorgenommen. Die Beiträge werden an die einzelnen Sozialversicherungsträger und den Gesundheitsfonds arbeitstäglich weiterleitet. Als Einzugsstellen fungieren die gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherungsträger ...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.4 Die gerichtliche Entscheidung

Liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor, so hat das Familiengericht nach § 1666 BGB d"ie zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen". Damit wird dem Familiengericht ein breiter Handlungsspielraum eingeräumt. § 1666 BGB ist nicht mit "Wegnahme des Kindes" gleichzusetzen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der in § 1666a BGB enthaltenen Subsidiari...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.5 Annex: § 1666 BGB als "Ermächtigungsgrundlage" für Schwangere?

Es ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob § 1666 BGB auch schon vor der Geburt eines Kindes eine "Ermächtigungsgrundlage" für Auflagen an eine Schwangere dienen kann, deren Verhalten den Fötus schädigen könnte.[1] Im Wortlaut meint § 1666 BGB ausschließlich das bereits geborene Kind. Ist nämlich tatsächlich der Embryo gemeint, verwendet das Gesetz andere Begri...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.1 Grundsätze zum Umgang

Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind; das Recht der Eltern auf Umgang mit dem Kind. Mit dieser Reihenfolge werden Elter...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 5.2.5.2 Folgeänderungen

Infolge einer konsequenten Beachtung des Kindeswohls im Rahmen von Betreuung und Kontakt des Kindes sind zahlreiche gesetzliche Änderungen bzw. Anpassungen erforderlich, sei es in den Bereichen FamFG Kindergeld/Steuerrecht Unterhaltsvorschussgesetz SGB Wohngeldgesetz Meldegesetz VKH. In Konsequenz der Beachtung des Kindeswohlprinzips im Kindschaftsrecht ist prozessual darüber hinaus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 5.5.6 Nachweis der Alleinsorge

Wird eine Sorgeerklärung beurkundet, so erfolgt eine Mitteilung an das Jugendamt des Geburtsortes des Kindes – § 1626d Abs. 2 BGB. Zum Nachweis ihrer Alleinsorge kann die Mutter vom örtlichen Jugendamt, unter Angabe des Geburtsortes des Kindes sowie des Namens, den das Kind zurzeit der Beurkundung seiner Geburt geführt hat, eine schriftliche Auskunft verlangen, wonach keine ...mehr

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Elterliche Sorge / 11.2.1 Eingriffsvoraussetzung: Die Gefährdung des Kindeswohls

Gem. § 1666 Abs. 1 BGB hat das Familiengericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet wird und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.[1] Dabei sind Maßnahmen, mit denen eine Trennung der Kinder von der elterlichen Familie verbu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 1.5 Der Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die Vermögenssorge jeweils in tatsächlicher Hinsicht und hinsichtlich der gesetzlichen Vertretung (§§ 1626 Abs. 1, 1629 BGB), Teilmündigkeiten der Minderjährigen sehen die §§ 110 ff. BGB vor. Ansonsten gibt es nur wenige Beispiele dafür, schwerpunktmäßig im Verfahrensrecht und häufig mit der Altersgrenze der Vollendung des 14. L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 11.2.3.2 Körperliche Misshandlung

Als körperliche Misshandlung werden Verletzungen des Kindes bezeichnet, die aktiv durch Erwachsene (meist Sorgeberechtigte) verübt werden. Sie umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen. Mit den körperlichen Misshandlungen sind regelmäßig auch psychische Misshandlungen verbunden, das Kind erfährt nicht ausschließlich den körp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elterliche Sorge / 5.4 Gemeinsame Sorge durch Sorgeerklärung

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so können sie durch Sorgeerklärung die gemeinsame elterliche Sorge herbeiführen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die übereinstimmende Sorgeerklärung hat unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung ohne präventive staatliche Kontrolle. Solange der andere Elternteil seine Sorgeerklärung noch nicht wirksam abgegeben h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gestellungsvertrag / 2 Grenzüberschreitende Gestellungsverträge

Gestellungsverträge können auch grenzüberschreitend geschlossen werden. Wird ein Ordensangehöriger im Rahmen eines Gestellungsvertrags einem Dritten im Ausland überlassen und bleibt er weiterhin Angehöriger des in Deutschland ansässigen Ordens, gelten sozialversicherungsrechtlich keine Besonderheiten. Mitglieder ausländischer (z. B. indischer) Orden, die im Rahmen von Gestell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern: Mit Urteil vom 16.12.2015 (XI R 52/13, BStBl. II 2023, 412) hat der BFH entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Träger der Sozialversicherung im Rahmen der von ihr betriebenen Reh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Franchisenehmer

Begriff Franchisenehmer stehen gegenüber ihren Franchisegebern in einem zivilrechtlichen Vertragsverhältnis, das jedoch in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis darstellt. Es kann gleichwohl ein Beschäftigungsverhältnis vorliegen, wenn der entsprechende Vertrag eine weisungsgebundene Ausübung der Tätigkeit vorsieht. Franchisegebühren, die vom Franchisenehmer an den Franch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / Zusammenfassung

Begriff Die Vergütung für Leistungen freiberuflicher Mitarbeiter wird als Honorar bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise u. a. Journalisten, Musiker, Künstler, Steuerberater oder auch Dozenten. Das Honorar unterliegt weder der Lohnsteuer- noch der Sozialversicherungspflicht. Der Honorar-Bezieher ist selbst verantwortlich für die Abführung der Einkommensteuer und evtl. der S...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätszirkel im BGM / Zusammenfassung

Überblick Akteure in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement BGM) sind zunehmend angehalten, die geplanten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Qualität zu überprüfen, die Ergebnisse offenzulegen und gegebenenfalls vor Auftraggebern zu rechtfertigen. Unter anderem wenn es darum geht, eine Refinanzierung durch Krankenkassen zu erreiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Franchising / 4.1 Rechtliche Stellung

Der Franchisenehmer ist ein wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Kaufmann, dessen Tätigkeit keinesfalls arbeitnehmerähnliche Merkmale aufweist.[1] Die Selbstständigkeit des Franchisenehmers bestimmt sich nach § 84 HGB.[2] Wichtig Keine persönliche Abhängigkeit Er hat keinerlei Vertretungsberechtigung für den Franchisegeber, sondern er handelt im eigenen Namen und auf e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühverrentung im Bürgergeld / 3 Unbilligkeit der Inanspruchnahme

In der Zeit vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2026 ist die Pflicht zur Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente vollständig ausgesetzt worden.[1] Nach der Unbilligkeitsverordnung, die zwar weiter in Kraft ist, aber wegen der Aussetzung der Antragspflicht derzeit keine Wirkung entfaltet, muss die vorzeitige Altersrente nicht beantragt werden, sofern dies unbillig wäre. Das ist n...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frühverrentung im Bürgergeld / Zusammenfassung

Begriff Leistungen aus Versicherungssystemen sind grundsätzlich vorrangig vor Fürsorgeleistungen wie dem Bürgergeld (Subsidiaritätsprinzip). Zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung von Hilfebedürftigkeit sind Leistungsberechtigte daher grundsätzlich verpflichtet, Anträge auf Sozialleistungen zu stellen. Dazu gehört auch eine Rentenantragstellung. Sofern ein...mehr