Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Kriterienkatalog: Das Gegenmodell eines Positivkatalogs

Rz. 23 Bedauerlich ist, dass im Gesetzgebungsverfahren erneut nur das in der Vergangenheit bereits gescheiterte Konzept eines "Negativkatalogs" verfolgt wurde, bei dem ein Katalog von Kriterien zusammengestellt wird, die für den Status als Arbeitnehmer sprechen sollen. Dieses Konzept ist schon vom Ansatz her allenfalls für die Abgrenzung des Arbeitnehmers vom Soloselbstständ...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / II. Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2019

Rz. 34 Umgesetzt von den vorgenannten Zielen des Koalitionsvertrages wurde zunächst der Punkt "Krankenversicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen"durch das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 11.12.2018 mit Wirkung zum 1.1.2019. [72] Dabei geht es um freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / II. Vorrang der tatsächlichen Vertragspraxis vor der Vertragsgestaltung

Rz. 22 Ständiger, nunmehr durch § 611a Abs. 1 S. 6 BGB bestätigter Rechtsprechung entspricht es, dass der Bezeichnung des Vertrages nur eine indizielle Wirkung zukommt. Abzustellen ist auf die tatsächliche Durchführung, wobei bei einer Diskrepanz zwischen Vereinbarung und tatsächlicher Durchführung Letztere maßgebend ist.[36] Das BAG begründet den Vorrang damit, dass sich au...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Gesetz

Rz. 75 Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt nicht über § 611a BGB,[114] sondern über den Beschäftigtenbegriff in § 7 Abs. 1 SGB IV : Beschäftigung ist danach die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschä...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / cc) Auswirkungen auf die Vergangenheit – Rückforderung von Honoraren

Rz. 139 Vielfach beginnen Streitigkeiten über die Arbeitnehmereigenschaft damit, dass der vermeintliche oder echte Freie Mitarbeiter Feststellungsklage erhebt, dass zwischen den Parteien ab einem bestimmten Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestehe, welches nicht durch Kündigung oder Befristung beendet sei, und das beklagte Unternehmen (Hilfs-/Eventual-) Widerklage mit Rückfor...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / D. Bedeutung und Absicherung der Solo-Selbstständigen – Crowdworking – Weißbuch Arbeiten 4.0

Rz. 26 Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Consulting Unternehmen ECON des DIW Berlin die Solo-Selbstständigen in Deutschland hinsichtlich Strukturen und Erwerbsverläufen untersucht. Der aktuelle Forschungsbericht liegt seit April 2016 vor. Danach zeigt sich unter den Solo-Selbstständigen in vielerlei Hinsicht eine starke Streuung. Zum einen gil...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / C. Motive für Solo-Selbstständige und Auftraggeber

Rz. 20 Verträge mit Solo-Selbstständigen, sei es als Werkverträge[45] oder als Dienstverträge, sind sehr weit verbreitet. Dies gilt sowohl in Zweipersonen- wie in Dreipersonen-Vertragsverhältnissen. Bei vielen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Solo-Selbstständige auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Motivlage, der zw...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / II. Inhalt und aktuelle Bedeutung des § 611a BGB

Rz. 16 § 611a Abs. 1 S. 1 BGB legt seit dem 1.4.2017 fest, dass der Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet wird. Damit wird mittelbar zugleich der Arbeitnehmerbegriff definiert. Arbeitnehmer ist folglich, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Di...mehr

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FoVo 07/2022, Angemessener ... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht nicht wiederkehrendes Einkommen Der Antrag der Schuldnerin ist nach § 36 Abs. 1 und 4 InsO, § 850i ZPO zulässig und teilweise begründet. Wenn eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste in den Insolvenzbeschlag fällt, so kann der Schuldnerin nach § 850i Abs. 1 ZPO so viel belassen werden, wie sie während eines angemesse...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Regelungsstruktur und Abgrenzungsfragen

Rz. 44 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 AÜG, welche Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes regelt, lautet auszugsweise wie folgt: (3) Dieses Gesetz ist mit Ausnahme des § 1b Satz 1, des § 16 Absatz 1 Nummer 1f und Absatz 2 bis 5 sowie der §§ 17 und 18 nicht anzuwenden auf die Arbeitnehmerüberlassung […] 2b. zwischen Arbeitgebern, wenn Aufgaben eines Arbeitnehmers von dem b...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Lohn-/Einkommensteuer

Rz. 245 Die Behandlung eines Beschäftigten als Selbstständiger, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten als Arbeitnehmer anzusehen ist, führt zwangsläufig zur Nichtbeachtung der Grundsätze des Lohnsteuerabzugsverfahrens und damit zur Nichtabführung von Lohnsteuer. Bei der Nachholung der Lohnversteuerung stellt sich die Frage, ob von einer Netto- oder von einer Bruttolohnver...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 426 Die seit dem 1.4.2017 geltende Fassung des AÜG wurde in § 16 AÜG um fünf neue Bußgeldtatbestände ergänzt, um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben umfänglich sicherzustellen. Bußgeldbewehrt sind seitdem (i) der Verstoß gegen das Verbot der Kettenüberlassung (§ 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG), (ii) der Verstoß gegen die Offenlegungspflicht (§ 16 Abs. 1 Nr. 1c AÜG), (ii...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) UStG und LStDV

Rz. 104 Die steuerrechtliche Abgrenzung des Solo-Selbstständigen, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt ebenfalls nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB – und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des § 7 Abs. 1 SGB IV [173] –,sondern über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV . D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreite Umsätze

Rz. 13 Die Steuerbefreiung umfasst die auf Gesetz beruhenden Leistungen der begünstigten Einrichtungen untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Rz. 14 Steuerfrei sind also nur die gesetzlich geregelten Leistung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 15a UStG sind steuerfrei u. a. die auf Gesetz beruhenden Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund[2] untereinander und für die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung und deren Verbände und für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II sowie die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b SGB II. Nach § 278...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 9 Steuerfrei sind nur die Leistungen der Medizinischen Dienste[1] und des Medizinischen Dienstes Bund.[2] Rz. 10 Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MD – früher auch als Vertrauensärztlicher Dienst - VäD – bekannt) ist nach § 278 SGB V in jedem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Rz. 11 einstweilen frei Rz. 12 Der Medizinische Dienst Bu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 4 Nr. 15a UStG war durch Art. 12 des Gesetzes zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze[1] neu in das UStG aufgenommen worden, und zwar rückwirkend mWv 1.1.1991.[2] Das Gesetz geht zurück auf den Gesetzentwurf für ein Jahressteuergesetz 1996[3], der jedoch noch keinen Vorschlag für eine Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 15a UStG enthielt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 30 Erstellt ein Krankenpfleger im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten, ist diese Tätigkeit nicht als Leistung des Medizinischen Dienstes nach § 4 Nr. 15a UStG steuerbefreit. Zwar darf der Medizinische Dienst – wie beispielsweise ...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / B. Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Rz. 10 Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG),[9] welches der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dient, wurden Anfang 2017 neue Vermögensfreibeträge in das bestehende Recht inkorporiert. Es wurden vier Reformstufen vorgesehen, die nach und nach als Änderungen sel...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / IV. Gestaltungsoptionen

Rz. 6 Erste Hinweise des Bundessozialgerichts lassen vermuten, dass sich auch das Bedürftigentestament durchsetzen wird. Beispiel Die Begünstigte ist nicht behindert, sondern lediglich bedürftig, und bezieht Kinderzuschläge für ihre fünf Kinder in Höhe von 700 EUR monatlich. Sie steht in keiner besonderen Beziehung zum Erblasser E, der mit ihr weder eng verwandt noch ihr gege...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / II. Grundstruktur des Bedürftigentestaments

Rz. 3 Neben dem Behindertentestament gibt es auch das sogenannte Bedürftigentestament. Dieses zielt darauf ab, die Lebenssituation eines bedürftigen Erben zu verbessern. Denn sofern ein Bedürftiger (z.B.: Empfänger von ALG II oder bei Privatinsolvenz) erbt, zieht der Staat das Erbe als Ausgleich für die erhaltenen Sozialleistungen ein.[5] Dies kann durch das Bedürftigentesta...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 2. Haftung gegenüber den Gläubigern

Rz. 83 Neben der Haftung gegenüber den Erben ist der Nachlassverwalter nach § 1985 Abs. 2 S. 1 BGB auch den Nachlassgläubigern verantwortlich. Auch insoweit wird ein gesetzliches Schuldverhältnis angenommen.[73] Zu ersetzen ist im Schadensfall jeder Vermögensnachteil, den ein Nachlassgläubiger durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Nachlassverwalters erlitten hat. Rz. ...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / VII. Umgang mit Vertragsverhältnissen und Versicherungen

Rz. 31 Alle Vertragsverhältnisse, die nicht mehr benötigt werden (aber auch nur diese), sind zu beenden, damit der Nachlass nicht mit unnötigen Kosten belastet wird. Typischerweise gehören hierzu:mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / IV. Zugriffsbeschränkungen im Sozialrecht

Rz. 25 Die Testamentsvollstreckung kann sich auch gegenüber dem Sozialhilfeträger durchsetzen. Bei Anordnung der Testamentsvollstreckung unterliegt der Erbe der Verfügungsbeschränkung des § 2211 Abs. 1 BGB, wodurch er über den der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand nicht verfügen kann. Mangels Verfügungsbefugnis des Erben stellt der der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 3 Rechtsnatur der zentralen Stelle

Rz. 8 Die zentrale Stelle ist Finanzbehörde i. S. d. Abgabenordnung (§ 6 Abs. 2 Nr. 7 AO). Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird als zentrale Stelle im Wege der Organleihe für das BZSt tätig; Letzteres übt insoweit die Fachaufsicht aus (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 S. 3 FVG). Die zentrale Stelle ist damit auch an die Schreiben der Finanzverwaltung gebunden.[1] Dabei ist die zentrale ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Anrechnung von Versorgungsbezügen

Rz. 8 Bei der Kürzung des Versorgungsfreibetrags sind alle von der Erbschaftsteuer nicht erfassten Versorgungsleistungen zu berücksichtigen (Rz. 6). Bei den Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird es sich häufig um lebenslängliche Bezüge handeln. Dies ist aber trotz des Wortlauts des § 17 Abs. 1 ErbStG, der mit dem Verweis auf § 14 BewG nur die lebenslänglichen Bezüge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.5 Übermittlung der Identifikationsnummer (§ 139b AO)

Rz. 18a Die Id-Nr. (§ 139b AO) fungiert in den Meldeverfahren der Finanzverwaltung als eindeutiges Zuordnungsmerkmal für den Datenaustausch. Die betroffene Person hat daher der mitteilungspflichtigen Stelle ihre Id-Nr. mitzuteilen (§ 22a Abs. 2 S. 1 EStG). Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, kann die mitteilungspflichtige Stelle die Id-Nr. im maschinellen Anfrageverfahren n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3 Zuschüsse zu Fahrtkosten im öffentlichen Personennahverkehr

Rz. 11 Zusätzlich gezahlte Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten im ÖPNV sind unabhängig vom Anlass der Fahrt steuerfrei. Die Vorschrift gilt insoweit für die privaten Fahrten.[1] Im allgemeinen wird bei Zeitkarten der Vorteil aus einer privaten Nutzung des Fahrausweises zwar schwer zu ermitteln, aber auch nur von verhältnismäßig geringer Bedeutung sein. Insofern dient die Vorsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Einrichtungen, die Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II geschlossen haben

Rz. 40 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den gesetzlichen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II geschlossen hat. Träg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Eingliederungsleistungen nach SGB II

Rz. 21 Steuerfrei können insbesondere Eingliederungsleistungen nach den §§ 16, 16a, 16c, 16f SGB II an erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Ausbildung oder Arbeit sein. § 16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung) regelt als Verweisnorm, dass zur Eingliederung in Arbeit die BA Leistungen nach § 35 SGB III erbringt. Nach § 16 S. 2 Nr. 2 SGB II kann die BA Leistungen zur Aktivi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Nach § 178 SGB III zugelassene Einrichtungen

Rz. 39 Einrichtungen i. S. dieser Vorschrift sind Einrichtungen, die nach § 178 SGB III durch eine fachkundige Stelle zugelassen sind. Gemäß § 176 SGB III ist die Zulassung des Trägers durch eine fachkundige Stelle grundsätzlich Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung. Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 15b UStG beruht auf staats- und sozialpolitischen Erwägungen und befreit Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und mit den vorgenannten Leistungen vergleichbare Leistungen. Die Vorschrift unterscheidet zwischen Tätigkeiten von Einrichtungen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen mit sozialem Cha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 15 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15b UStG bestimmen sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind objektiv nur Eingliederungsleistungen nach SGB II, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und vergleichbare Leistungen. Rz. 16 In subjektiver Hinsicht gilt: Werden diese Leistungen dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Vergleichbare Leistungen

Rz. 37 Nach § 4 Nr. 15b S. 1 UStG werden auch den Eingliederungsleistungen bzw. den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung vergleichbare Leistungen befreit. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die sich nicht unmittelbar aus dem SGB II oder SGB III ergeben, unter Neutralitätsgesichtspunkten jedoch gleich behandelt werden müssen. Hierunter sind insbesondere Leistungen zu v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verträge zwischen Einrichtungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 42 Soweit eine Zulassung für einzelne nach dem SGB II oder SGB III zu erbringende Leistungen bzw. für vergleichbare Leistungen nicht gesetzlich vorgesehen ist, ergibt sich der soziale Charakter der Einrichtung dadurch, dass die Einrichtung für ihre Leistungen Verträge mit den die vergleichbaren Leistungen durchführenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts gesch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 4 Grenzen der Mitteilungspflicht (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 begrenzt durch die Erklärung der entsprechenden Anwendung des § 105 Abs. 2 AO die Mitteilungspflicht. Soweit die Behörden und die mit postdienstlichen Verrichtungen betrauten Personen zur Wahrung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses[1] verpflichtet sind[2], gilt die Mitteilungspflicht nicht. Entsprechendes muss für die Behörden gelten, für die gesetzlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die allgemeine Feststellung der Amtshilfepflicht in Art. 35 GG besagt nicht, dass Amtshilfe in jedem Fall und Umfang gefordert werden kann und geleistet werden muss. Das gilt auch in den §§ 111–116 AO, die sich auf die Amtshilfe einseitig für die Finanzbehörden beschränken. Die Amtshilfe ist nur ein Hilfsmittel für die an sich von der Finanzbehörde zu leistenden Tätigk...mehr

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Ein Taxi ist kein "öffentliches Verkehrsmittel" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Ein im Gelegenheitsverkehr genutztes Taxi zählt nicht zu den "öffentlichen Verkehrsmitteln" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG. 2. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Taxi können daher lediglich in Höhe der Entfernungspauschale gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten in Ansatz gebracht werden. Normenket...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 2.4 Fallgestaltungen des § 232a Abs. 3 SGB V (Abs. 6)

Rz. 31 § 47b Abs. 6 bestimmt, dass dem Arbeitsentgelt bei der Berechnung des Krankengeldes Winterausfallgeld hinzuzurechnen ist. Die Vorschriften zum Winterausfallgeld (§§ 209 bis 216 SGB III) wurden jedoch bereits zum 1.4.2006 aufgehoben. Abs. 6 hat daher seitdem keine Wirkung mehr. Der Nachfolger des Winterausfallgeldes ist das Saison-Kurzarbeitergeld. Beim Zusammentreffen ...mehr

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Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 2.2 Besetzung des Verwaltungsrats (Abs. 2)

Rz. 10 Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern (Mitglieder; Satz 1). Die Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte der MD gewählt (Satz 2). Rz. 11 Die Verteilung der Mitglieder auf die verschiedenen Interessengruppen entspricht demselben Verhältnis der Vertretergruppen, das auch für die MD gilt (§ 279 Abs. 4, 5). 16 Mitglieder werden durch die Verwaltungsräte oder Vertr...mehr

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Schell, SGB IX § 193 Aufgaben

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 In Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 die Nr. 7 geändert und Nr. 1a, 1b und 8 eingefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegeset...mehr

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Schell, SGB IX § 167 Prävention

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Art. 1 des Gesetzes) v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird Abs. 2 neu gefasst und Abs. 4 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Durch Art. 8 Nr. 3a des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (B...mehr

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Schell, SGB IX § 63 Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 8 Nr. 7 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 sprachlich angepasst. Mit diesem Gesetz wurde die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" in die Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Abs. 2 Nr. 2 wurde durch Art. 48 Nr. 1 des Gese...mehr

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Sommer, SGB V § 47b Höhe un... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 47b regelt ausschließlich die Höhe und Berechnung des Krankengeldes (§ 44) und des Kinderkrankengeldes (§ 45) bei Beziehern von Arbeitslosengeld (§§ 136 ff. SGB III; Rz. 3 ff.), Unterhaltsgeld (ehemals §§ 153 ff. SGB III; Rz. 6) und Kurzarbeitergeld (§§ 95 ff. und 101 ff. sowie § 111 ff. SGB III; Rz. 15 ff.). Da das Unterhaltsgeld mit Wirkung zum 1.1.2005 durch das Arbei...mehr

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Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in dieser Vorschrift bestimmten Sonderregelungen sind eine Folge der Tatsache, dass auch mit dem Bundesteilhabegesetz, mit dem die Leistungen der Eingliederungshilfe in das SGB IX überführt worden sind, das Recht der Eingliederungshilfe für minderjährige Leistungsberechtigte im SGB XII beibehalten wurde.mehr