Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Haftpflichtversicherungen

Rz. 99 Besondere Regelungen sind – insbesondere – für Haftpflichtversicherungen vorgesehen. So kann der Versicherer hier – und bei der Versicherung von unbeweglichen Sachen – auch vor dem Gericht des Ortes verklagt werden, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist (Art. 12 S. 1 EuGVVO; Art. 10 S. 1 LugÜ II). Dieser Ort ist ebenso zu bestimmen wie beim Gerichtsstand der...mehr

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Versetzung / 4 Versetzung

Die Versetzung ist in § 4 Abs. 1 TVöD geregelt. Von den Tarifvertragsparteien wurde die durch die Rechtsprechung entwickelte Definition, wie unter 2.1 dargestellt, übernommen. Bei der Versetzung handelt es sich um eine Erweiterung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. § 4 TVöD hat zum Schutz des Arbeitnehmers die Möglichkeit der Versetzung jedoch an die weitere Voraussetzung...mehr

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Versetzung / 6.3 Beschäftigung bei einem Dritten

Nach der Protokollerklärung zu Abs. 2 des § 4 TVöD ist die Zuweisung einer Tätigkeit zu einem "Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt", möglich. Damit ist die Möglichkeit der Zuweisung auf private Einrichtungen erweitert. Nach der früheren Regelung im BAT war eine Zuweisung grundsätzlich nur zu einer öffentlichen Einrichtun...mehr

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Versetzung / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. In § 4 TVöD sind 4 Ma...mehr

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Versetzung / 3.3 Ausübung billigen Ermessens

Das billige Ermessen nach § 315 BGB ist bei jeder Ausübung des Direktionsrechts zu beachten. Im Kern sind die Interessen der Beteiligten, also die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers an der Ausübung des Direktionsrechts und die des Arbeitnehmers, abzuwägen. Beispielhaft ist hier eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2015[1]: Im Arb...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / II. Prozessvergleich

Verzichtet ein Versicherungsnehmer durch Abfindungsvergleich auf zukünftige Ansprüche gegen einen Dritten, so liegt darin eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung des Prozessbevollmächtigten, die der Kläger sich zurechnen lassen muss. Bei einem Abfindungsvergleich ist darauf zu achten, dass Ansprüche von Sozialversicherungsträgern gemäß § 116 Abs. 1 SGB VII bereits im Zeitp...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO und geht der Regelung in § 850d Abs. 1 Satz 3 ZPO vor (BGH, NJW-RR, 2004, 506 m. w. N. = Rpfleger 2004, 297 = BGHReport 2004, 627 = MDR 2004, 711 = InVo 2004, 373 = FPR 2004, 404 = FamRB 2004, 253). Die Vorschrift soll im Interesse des Schuldners sicherstellen, dass diesem nach Durchführung der Pfändungsmaßnahme...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Notwendiger Unterhalt des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten

Rz. 41 Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, was er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Bedürftigkeitsgrenze (Abs. 1 Nr. 1 )

Rz. 8 Die Regelung setzt nach der Neufassung voraus, dass neben dem eigenen Lebensunterhalt des Schuldners nur auf den Lebensunterhalt derjenigen Personen abzustellen ist, denen er gesetzlich – nicht lediglich moralisch oder vertraglich – zum Unterhalt ("Personen, denen er gesetzlich (nicht vertraglich) zum Unterhalt verpflichtet ist, ...") verpflichtet ist (BT-Drucks. 19/23...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.1 Persönliche Bedürfnisse

Rz. 17 Hierunter fallen Aufwendungen, die in der Person des Schuldners begründet sind z. B. Kosten für besondere Ernährung zur Wiederherstellung der Gesundheit (Diätverpflegung; LG Essen, Rpfleger 90, 470; Zöller/Herget, § 850f ZPO, Rn. 4), einmalig oder dauerhaft nachgewiesene Aufwendungen für teure Medikamente für die ein Eigenanteil durch den Schuldner zu leisten ist (OLG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.2 Berufliche Bedürfnisse

Rz. 20 Unter berufsbedingte Aufwendungen fallen regelmäßig die im Zusammenhang mit der Berufsausübung anfallenden Fahrtkosten. Dem berufstätigen Schuldner ist einerseits als Anreiz für die Fortsetzung der Berufstätigkeit, andererseits aber auch zum Ausgleich berufsbedingten Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten grds. auch ein pauschalierter sog. "Besserstellungszuschlag" in ange...mehr

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Spenden/Sponsoring / 3.2.1 Mildtätige Zwecke

Rz. 38 Eine Körperschaft verfolgt gem. § 53 AO mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das 4-fache des Regelsatzes der Sozialhilfe i. S. d. § 28 SGB XII; beim Alleinstehenden od...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Regelungszweck

Rz. 6 Mit den Festlegungen der Pfändungsgrenzen nach den §§ 850c, 850d ZPO werden nur typisierte Regelungen getroffen. Diese können individuelle Problemlagen bei Schuldner oder Gläubiger nicht ausreichend auffangen. Die von Amts wegen zu berücksichtigenden Grenzen sind ohne weiteres vom Drittschuldner zu beachten und im Interesse eines effizienten Zwangsvollstreckungsverfahr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich nach Absatz 1

Rz. 3 Die Norm greift in allen Verfahren nach §§ 850ff. ZPO ein (BGH, NJW-RR 2004, 506 = Rpfleger 2004, 297 = BGHReport 2004, 627 = MDR 2004, 711 = InVo 2004, 373 = FPR 2004, 404 = FamRB 2004, 253; BGH FamRZ 2004, 621 m. Anm. Schürmann; Musielak/Voit/Becker, § 850f Rn. 1). Sie gilt auch bei der Pfändung durch bevorzugte Unterhaltsgläubiger (BGH, NJW 2004, 506 = Rpfleger 2004...mehr

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Teil E Koordinierung der Sy... / 3.2.1 Sachlicher Geltungsbereich

Das Protokoll zum EU-UK TCA koordiniert im Wesentlichen die nachfolgend genannten leistungsrechtlichen Tatbestände (Art. SSC 3 Abs. 1): Leistungen bei Krankheit, Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, L...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 27 Abs. 2 erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wg. eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Gesetzgeber will dem Gläubiger eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Vorzugsstellung bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldne...mehr

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Teil E Koordinierung der Sy... / 3.2.2 Territorialitätsprinzip im Rahmen der europarechtlichen Vorschriften

Durch die Abgrenzungsnormen des Protokolls zum EU-UK TCA wird im Verhältnis zwischen dem VK und der EU eine Mehrfachversicherung in verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit ausgeschlossen (Art. SSC.10 Nr. 1). Es gilt der Grundsatz, dass eine Person nicht zeitgleich zwei oder mehreren Systemen der sozialen Sicherheit angehören darf. Im Protokoll zum EU-UK TCA wird dies ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3 Besondere persönliche bzw. berufliche Bedürfnisse (Abs. 1 Nr. 2 )

Rz. 15 Ein besonderes Bedürfnis des Schuldners im Sinne von § 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO setzt voraus, dass dieses konkret und aktuell vorliegt und außergewöhnlich in dem Sinne ist, dass es bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftritt. Die Vorschrift dient dazu, einen Ausgleich zu schaffen, wenn der individuelle Bedarf durch die pauschal unpfändbaren Einkommenst...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2.2 SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung

Das SGB VII enthält ebenfalls Regelungen, die dazu beitragen sollen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Auch dieser Regelungsbereich bezieht Betriebsräte konkret ein und weist ihnen Aufgaben zu bzw. verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat zu beteiligen. Die Betriebsräte müssen mit den Aufsichtspersonen kooperieren (§ 20 SGB VII), sie sind bei der Bestellu...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.5.1 Kooperation mit den Aufsichtspersonen, § 20 SGB VII

§ 20 Abs. 3 SGB VII verpflichtet die Aufsichtspersonen (Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften) zu einer engen Kooperation mit den Betriebsräten (genauer geregelt in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den Betriebsvertretungen" v. 28.11.1977, BAnz Nr. 225 v. 2.12.1977). Diese Zusammenarbeit bezieht...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.5 Aufgaben des Betriebsrats nach SGB VII

3.5.1 Kooperation mit den Aufsichtspersonen, § 20 SGB VII § 20 Abs. 3 SGB VII verpflichtet die Aufsichtspersonen (Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften) zu einer engen Kooperation mit den Betriebsräten (genauer geregelt in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Zusammenwirken der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung mit den Betriebsvertretungen" v. 28.11.1977,...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.5.2 Mitbestimmung und Mitwirkung bei der Bestellung des Sicherheitsbeauftragten

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer nach § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Diese sollen den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützen, sich vom Vorhandensein der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen überzeugen und auf U...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.5.3 Unfallmeldungen

Nach § 193 SGB VII muss der Arbeitgeber Unfälle, die tödlich enden oder eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit verursachen, der Berufsgenossenschaft melden. Diese Meldung muss vom Betriebsrat gegengezeichnet sein. Für die Unfallmeldung muss der Arbeitgeber ein Meldeformular verwenden, das die Gegenzeichnung durch den Betriebsrat bereits vorsieht. Dem Betriebsrat muss ein...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 3.2.1 Rechte nach § 89 BetrVG

§ 89 Abs. 1 BetrVG gibt dem Betriebsrat das Recht, sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Arbeitsschutzausschuss Durch das BAG ist nun geklärt, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung dazu zwingen kann, einen Arbeitsschutzausschuss...mehr

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Betriebliche Mitbestimmung ... / 2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Mitbestimmung

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte finden sich in verschiedenen Gesetzen, wichtig sind Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Sozialgesetzbuch (SGB) VII, Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), Personalvertretungsgesetze (PVG) des Bundes und der Länder sowie die kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetze (MVG). Wichtig Mitbestimmung gemäß Betriebsverf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO gelten nur für die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens selbst (§ 850 Abs. 1 ZPO; BGH, WM 2004, 1928 = Rpfleger 2004, 711 = NJW 2004, 3714 = JurBüro 2004, 671 = BGHReport 2005, 61 = MDR 2005, 48 = ZVI 2004, 735 = InVo 2005, 16 = KKZ 2005, 104). Aus Vereinfachungsgründen werden in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unpfändbares Arbeitseinkommen: Freibetrag bei gesetzlichen Unterhaltspflichten (Abs. 2)

Rz. 12 Gem. Abs. 2 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag, wenn der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder einem Elternteil Unterhalt gewährt. Hierdurch soll der Schuldner in die Lage versetzt werden, seine Unterhaltspflichten ordnungsgemäß zu e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.4 Art der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

Rz. 26 Die Einkünfte müssen geeignet sein, den Lebensbedarf des nicht schuldnerischen Unterhaltsberechtigten mit abzudecken und den Schuldner dadurch hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entlasten. Hierzu zählen z. B. selbstständige bzw. unselbstständige Einkünfte, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Renten-, Zins- oder Mieteinkünfte, Sach- und Naturalleistungen, e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.2 Verfahren

Rz. 28 Es entscheidet das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger) – nicht Prozessgericht – durch Beschluss nach billigem Ermessen. Die Zuständigkeit für die zu treffenden Entscheidung obliegt während eines Insolvenzverfahrens anstelle des Vollstreckungsgerichts gem. § 36 Abs. 4 Satz 1 und 3 InsO dem Insolvenzgericht als besonderem Vollstreckungsgericht (BGH, WM 2004, 834 = ZVI...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.6 Vertretung im Sozialversicherungsrecht/Statusfeststellungsverfahren

Das Rechtsdienstleistungsgesetz lässt eine Vertretung durch Steuerberater nur in Verfahren gegen die Krankenkassen oder bei Betriebsprüfungen durch die Rentenversicherungsträger zu. In jenen Verfahren stehen im Gegensatz zu Statusverfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund regelmäßig beitragsrechtliche Fragen im Vordergrund. Da sich das Beitragsrecht der Sozialversi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

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Warum dürfen Druckgasflasch... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 30.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftung...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19.1 Meldepflicht nach SGB II und SGB III (Buchst. a)

Rz. 140 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. a (in der seit 1.1.2012 geltenden Fassung des Art. 5 Nr. 1 des 4. SGB IV-ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) sind kraft Gesetzes Personen versichert, die nach den Vorschriften des SGB II oder des SGB III der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall gerichteten Aufforderung nachkommen. Der Versicherungst...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19.2 Teilnehmer an Maßnahmen nach dem SGB II oder SGB III (Buchst. b)

Rz. 145 Versichert sind nach Nr. 14 Buchst. b (in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung) auch Personen, die an einer Maßnahme teilnehmen, wenn die Person selbst oder die Maßnahme über die Bundesagentur für Arbeit, einen kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, zu den möglichen Trägern vgl. Rz. 140) oder eine Optionskommune (§ 6 a SGB II) gefördert wird. Ziel der Regelu...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.19 Meldepflichtige nach SGB II und SGB III und Maßnahmeteilnehmer (Nr. 14)

2.19.1 Meldepflicht nach SGB II und SGB III (Buchst. a) Rz. 140 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. a (in der seit 1.1.2012 geltenden Fassung des Art. 5 Nr. 1 des 4. SGB IV-ÄndG v. 22.12.2011, BGBl. I S. 3057) sind kraft Gesetzes Personen versichert, die nach den Vorschriften des SGB II oder des SGB III der Meldepflicht unterliegen, wenn sie einer besonderen, an sie im Einzelfall ...mehr

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Jung, SGB VIII, SGB VII § 187a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) v. 18.12.2007 (BGBl. I S. 2984) eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz – LSV-NOG) v. 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) i...mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtlich... / 3 Literatur

Rz. 14 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 130 Rz. 4a und 6. Brackmann/Krasney, SGB VII, § 130 Rz. 13. Graeff, in: Hauck/Noftz, SGB VII, K § 130 Rz. 3 und 10. Kater/Leube, SGB VII, § 130 Rz. 11. Lauterbach-Platz, UV-SGB VII, § 130 Rz. 6. Schmitt, SGB VII, § 130 Rz. 11.mehr

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Jung, SGB VII § 139a Deutsc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 139a Rz. 2. BT-Drs. 16/9154 S. 29. Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 139a Rz. 11mehr

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Jung, SGB VII § 183 Umlagev... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 14 Bereiter-Hahn/Mehrtens SGB VII, § 183 Rz. 5. BT-Drs. 16/6520 S. 33. BT-Drs. 17/1684 S. 14. Lauterbach-Roßkopf, UV-SGB VII, § 183 Rz. 37.mehr

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Jung, SGB VII § 138 Unterri... / 3 Literatur

Rz. 5 Merle, in: LPK-SGB VII, 2. Aufl., § 138 Rz. 3. Schmitt, SGB VII, § 138 Rz. 2.mehr

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Jung, SGB VII § 132 Zuständ... / 3 Literatur

Rz. 5 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 132 Rz. 3. Lauterbach-Dahm, UV-SGB VII, § 132 Rz. 4.mehr

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Jung, SGB VIII, SGB VII § 1... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 5 BR-Drs. 698/11. Lauterbach-Roßkopf, UV-SGB VII, § 187a Rz. 1 . Schmidt, Die Organisationsreform nach dem LSVMG, SdL 2008 S. 7.mehr

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Jung, SGB VII § 136 Beschei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 136 Rz. 6.1 bis 6.3. BT-Drs. 16/9154 S. 28/29. Lauterbach-Dahm/Göttsch, UV-SGB VII, § 136 Rz. 12. Feddern, in: KassKomm, SGB VII, § 136 Rz. 19. Schmitt, SGB VII, § 136 Rz. 11.mehr

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Jung, SGB VII § 137 Wirkung... / 3 Literatur

Rz. 10 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 137 Rz. 2. Brackmann, SGB VII, § 137 Rz. 15. Graeff, in: Hauck/Noftz, SGB VII, K § 137 Rz. 5. Lauterbach-Dahm, UV-SGB VII, § 137 Rz. 4 und 9. Ricke, SGb 2003 S. 566, 570.mehr

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Jung, SGB VII § 131 Zuständ... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Brackmann/Krasney, SGB VII, § 131 Rz. 7. BT-Drs. 17/1684 S. 14. Lauterbach-Deisler, UV-SGB VII, § 131 Rz. 19. Merle, in: LPK-SGB VII, 2. Aufl., § 131 Rz. 14 und 15. Platz/Geiberger, BB 1990 S. 1621. Schulin/Bieback, HS-UV, § 54 Rz. 75.mehr

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Jung, SGB VII § 133 Zuständ... / 3 Literatur

Rz. 12 Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 133 Rz. 3. Lauterbach-Dahm, UV-SGB VII, § 133 Rz. 9. Ricke, in: KassKomm, SGB VII, § 133 Rz. 26.mehr

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Jung, SGB VII § 130 Örtliche Zuständigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift geht auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurück. Inhaltlich ist die Regelung vergleichbar mit den früheren § 658 Abs. 1, § 793 Abs. 2, § 794 Abs. 2 und 3, §§ 853, 855 RVO. Abs. 4 Satz 1 ist mit dem Dritten Wahlrechtsverbesserungsgesetz v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) modifiziert worden. Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 183 Umlageverfahren

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift geht zurück auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254). Abs. 5 Satz 2 wurde mit Wirkung zum 5.11.2008 geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130). Abs. 5a und 5b sowie Abs. 6 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in Kraft getreten. Sie ist die Nachfolgevorschrift des § 646 Ab. 3 RVO. 1 Allgemeines Rz. 2 Die sachliche Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für ihre Verwaltung umfasst deren Arbeiter und Angestellte sowie Beamte un...mehr