Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 392 IT-Sich... / 2.6 IT-Dienstleistungen Dritter (Abs. 6)

Rz. 14 Sollten sich Krankenkassen bei ihren Aufgaben Dritter bedienen, sind für deren informationstechnische Systeme vertragliche Vereinbarungen zu treffen, die eine verbindliche Umsetzung des B3S-GKV/PV (Rz. 6) durch diese Dienstleister sicherstellt.mehr

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Sommer, SGB V § 385 Bedarfs... / 2.9 Überwachung, Veröffentlichung (Abs. 9)

Rz. 21 Das Kompetenzzentrum überwacht auch nach der Akkreditierung die jeweilige Stelle (Satz 1). Ergeben sich dabei neue Erkenntnisse, ist die Akkreditierung ggf. aufzuheben (Abs. 8 Satz 4, 5). Das Kompetenzzentrum veröffentlicht die akkreditierte Stelle im Internet (www.ina.gematik.de; Satz 2).mehr

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Sommer, SGB V § 303b Datenz... / 2.4 Arbeitsgemeinschaft (Abs. 4)

Rz. 13 Der GKV-Spitzenverband kann eine Arbeitsgemeinschaft nach § 219 mit der Durchführung seiner Aufgaben nach dieser Vorschrift beauftragen. Die privatrechtliche Organisationsform der Arbeitsgemeinschaft ist gesetzlich nicht vorgegeben.mehr

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Sommer, SGB V § 269 Sonderr... / 2.6 Übergangsregelung (Abs. 6)

Rz. 16 Das Zuweisungsverfahren für das Krankengeld wird bis zum Ausgleichsjahr 2020 auf der Grundlage des bis zum 19.7.2021 wirksamen § 269 Abs. 1 durchgeführt (Satz 1). Das Zuweisungsverfahren für Auslandsversicherte wird bis zum Ausgleichsjahr 2022 nach dem bis zum 19.7.2021 wirksamen § 269 Abs. 2 umgesetzt (Satz 2).mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Eltern und deren Partner (Abs. 3 Nr. 1 und 2)

Rz. 239 Zu jeder Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II gehört mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter i. S. d. § 7 Abs. 1 (Abs. 3 Nr. 1). Von diesem wird vermutet, dass er die Bedarfsgemeinschaft vertritt (vgl. § 38). Wäre das nicht der Fall, gäbe es keinen (erwerbsfähigen) hilfebedürftigen Arbeitsuchenden in der Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall wäre das SGB II ...mehr

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Sommer, SGB V § 391 IT-Sich... / 3 Materialien

Rz. 10 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung, www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/KRITIS/oh-sza.html. DKG, Informationssicherheit im Krankenhaus – Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S).mehr

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Sommer, SGB V § 389 Beachtu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Elektronische Anwendungen im Gesundheitswesen dürfen nur dann ganz oder teilweise aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn die Anbieter die Interoperabilitätsfestlegungen der gematik und ihre Empfehlungen beachten. Damit soll perspektivisch erreicht werden, dass für Anwendungen im Gesundheitswesen einheitliche Standards, Profile und Leit...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 2.3 Übermittlung an das Forschungsdatenzentrum (Abs. 3)

Rz. 10 Die Vertrauensstelle übermittelt dem Forschungsdatenzentrum die Liste der Pseudonyme zusammen mit den Arbeitsnummern (Satz 1). Nach der Übermittlung werden die Lieferpseudonyme und Arbeitsnummern sowie die Pseudonyme gelöscht (Satz 2). Einzelheiten regelt § 4 Datentransparenzverordnung.mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.4 Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten zu Forschungszwecken (Abs. 4)

Rz. 10 Die Ombudsstellen nehmen Widersprüche der Versicherten gegen die Verarbeitung von Daten der ePA zu Forschungszwecken (§ 363 Abs. 5) entgegen und gewährleisten technisch, dass der Widerspruch in der ePA durchgesetzt wird.mehr

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Sommer, SGB V § 363 Verarbe... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 18 Krempl, E-Patientenakte: Pauschale Freigabe von Daten für die Forschung umstritten, heise online 2020. Thiel/Stroetmann/Deimel, Sekundärnutzung von Daten in elektronischen Patientenakten, Bertelsmann Stiftung 2020.mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 3 Nr. 11 des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) v. 22.3.2024 (BGBl. I Nr. 102) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 26.3.2024 in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Die Regelung sieht eine Vorabübermittlung unbereinigter Daten vor.mehr

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Sommer, SGB V § 295b Vorabü... / 2.2 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 4 Die Struktur und auch das Übermittlungsverfahren der Vorablieferung der unbereinigten Daten orientieren sich an dem Verfahren der Übermittlung von Daten nach § 295 Abs. 2 . Damit erfolgt weiterhin eine Übermittlung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen an die Krankenkassen.mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.8 Ermessens- und Pflichtleistungen

Rz. 30 Der Charakter der Ermessens- und Pflichtleistungen (vgl. Komm. zu § 115) der aktiven Arbeitsförderungen (§ 3 Abs. 3) wird durch die geregelten Besonderheiten/erweiterten Tatbestandsvoraussetzungen nicht verändert. Zuständig für die Leistungserbringung ist die Agentur für Arbeit (beachte die Ausnahme im nachfolgendem Kapitel).mehr

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Sommer, SGB V § 267 Datenve... / 2.7 Landwirtschaftliche Krankenkasse (Abs. 7)

Rz. 28 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte (landwirtschaftliche Krankenkasse) nimmt wegen der Besonderheiten im Leistungs- und Beitragsrecht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung und der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung ihrer Ausgaben nicht am RSA und damit auch nicht an der Dat...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.6 Datenverarbeitung (Abs. 6)

Rz. 24 Die Leistungserbringer, Genomrechenzentren, klinischen Datenknoten sowie Datendienste sind befugt, die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Abs. 10 bis 10c zu verarbeiten (Satz 1). Die zweckgebundene Nutzung der Daten (Abs. 9c Satz 7 Nr. 1 und Abs. 11 Satz 3 Nr. 4) bedarf der vorherigen schriftlichen oder elektronischen Einwil...mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.3.2 Antragsberechtigung (Satz 2)

Rz. 17 Der Antrag kann vom Betroffenen (Versicherter), dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz oder der zuständigen Aufsichtsbehörde der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenkasse ist nicht antragsbefugt.mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 19 Hamacher/Katzenbeisser/Kussel/Stammler, Genomische Daten und der Datenschutz, Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit, Ausgabe 2/2020, Zusammenfassung: https://doi.org/10.1007/s11623-020-1229-9. Hornung, Die digitale Identität – Rechtsprobleme von Chipkartenausweisen: Digitaler Personalausweis, elektronische Gesundheitskarte, JobCard-Verfahren, Baden-Baden 2005. Mül...mehr

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Sommer, SGB V § 386 Recht a... / 2.5 Datenschutz (Abs. 5)

Rz. 12 Die im Rahmen des Herausgabeanspruchs erhobenen Daten dürfen von den Krankenkassen ausschließlich zur Unterstützung der Versicherten bei der Durchsetzung des Herausgabeanspruchs und mit Einwilligung des Versicherten zur Vorbereitung von Versorgungsinnovationen, der Information der Versicherten und der Unterbreitung von Angeboten (§ 284 Abs. 1 Satz 1 Nr. 19) verarbeite...mehr

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Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 12 Schreyögg, Datenschatz für die Versorgung von morgen – Digitalisierung, G+G 2020, Nr. 2, 32. Weichert, "Datentransparenz" und Datenschutz, MedR 2020, 539. Datengutachten für das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), Stand: 2014.mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen – Patienten-Datenschutz-Gesetz (PDSG) und die Neuerungen insbesondere für die elektronische Patientenakte, WzS 2021, 263. IZT (Hrsg.), Fachanwendung Notfalldaten-Management (NFDM): Risikoanalyse, Stand: 2017.mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.3.1 Strafantrag (Satz 1)

Rz. 16 Die Tat wird nur aufgrund eines Antrags verfolgt (Antragsdelikt). Dabei handelt es sich um den Strafantrag nach §§ 77 ff. StGB. Ohne einen wirksamen Antrag darf die Staatsanwaltschaft nicht tätig werden und die Tat verfolgen.mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.3.3 Antragsfrist

Rz. 18 Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten zu stellen, nachdem der Antragsteller von der Tat und der Person des Täters erfahren hat (§ 77b Abs. 1, 2 StGB).mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.3 Widerspruch gegen den Zugriff einzelner Berechtigter (Abs. 3)

Rz. 9 Die Ombudsstellen nehmen Widersprüche der Versicherten gegen den Zugriff durch einzelne Zugriffsberechtigte (§ 353 Abs. 2) entgegen und gewährleisten technisch, dass der Widerspruch bezogen auf den jeweiligen Zugriffsberechtigten in der ePA durchgesetzt wird.mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.20 Interoperabilitätsverzeichnis (Abs. 10)

Rz. 14 Die Festlegungen der KBV, der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder der gematik sind im Interoperabilitätsverzeichnis (§ 385, https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/iop; abgerufen: 10.6.2024) zu veröffentlichen.mehr

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Sommer, SGB V § 342a Ombuds... / 2.5 Protokolldaten (Abs. 5)

Rz. 11 Die Ombudsstellen stellen den Versicherten auf Antrag unverzüglich die Protokolldaten der ePA (§ 309 Abs. 1) zur Verfügung. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Damit können alle Versicherten die Protokolldaten der ePA einsehen. Die Regelung befähigt die Versicherten, ihre Rechte – insbesondere auch ihr Recht auf Auskunft über die konkreten in der ePA gesp...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.3 Pflegebereich (Abs. 3)

Rz. 9 Die Anforderungen an die informationstechnischen Systeme im Pflegebereich werden durch das Kompetenzzentrum definiert. Sie setzt sich dazu mit den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, Verbänden der Pflegeberufe auf Bundesebene, für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnol...mehr

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Sommer, SGB V § 393 Cloud-E... / 2.7 Veröffentlichung (Abs. 7)

Rz. 11 Informationen über testierte Cloud-Systeme und testierte Cloud-Technik werden vom Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen auf Antrag im Internet veröffentlicht (Satz 1, www.ina.gematik.de; abgerufen: 12.7.2024). Dem Antrag ist eine Kontrollliste zu den korrespondierenden Kriterien für Kunden anzufügen (Satz 2).mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.3 Teilhabeplanverfahren (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 25 Die Minderung von Schnittstellenproblemen zwischen den Rehabilitationsträgern bei rehabilitationsträgerübergreifenden Leistungen und die zügige Versorgung mit notwendigen Teilhabeleistungen ist eines der wichtigsten Anliegen des Gesetzgebers bei der Implementierung des SGB IX. Rz. 26 Damit bei rehabilitationsträgerübergreifenden oder leistungsgruppenübergreifenden Teil...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 2.1 Aufgaben (Abs. 1)

Rz. 7 Das Forschungsdatenzentrum hat folgenden Auftrag: übermittelte Daten (§§ 303b Abs. 3, 303c Abs. 3) für die Zwecke nach § 303e Abs. 2 aufbereiten, Qualitätssicherungen der Daten, Anträge auf Datennutzung prüfen, beantragte Daten Nutzungsberechtigten (§ 303e Abs. 2) zugänglich machen, Re-Identifikationsrisiko beantragter Daten bewerten und minimieren, öffentliches Antragsregis...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 3 ist durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 7, Art. 17) geändert worden. Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttreten ...mehr

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Sommer, SGB V § 388 Verbind... / 2.1 Pflichten der Hersteller oder Anbieter (Abs. 1)

Rz. 5 Die Vorschrift erfasst ab 1.1.2025 informationstechnische Systeme, die im Gesundheitswesen zur Verarbeitung von personenbezogenen Gesundheitsdaten angewendet werden (Satz 1). Diese Systeme dürfen nur in den allgemeinen Verkehr gebracht und dort gehalten werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Verantwortlich ist der Hersteller oder Anbieter des Systems. Ent...mehr

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Sommer, SGB V § 303e Datenv... / 2.2 Zweckbindung (Abs. 2)

Rz. 11 Nutzungsberechtigte (Abs. 1) dürfen Daten verarbeiten, wenn die Daten für die jeweilige Zuständigkeit erforderlich sind und einem in der Vorschrift genannten Zweck dienen. Danach ist die Datenverarbeitung zulässig zur Wahrnehmung von Steuerungsaufgaben durch die Kollektivvertragspartner, Verbesserung der Qualität der Versorgung sowie Verbesserung der Sicherheitsstandard...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.3 Berufsausbildungsbeihilfe im Haushalt der Eltern/eines Elternteils (Abs. 3)

Rz. 12 Die Berufsausbildungsbeihilfe, als Pflichtleistung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2, wird nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 nicht an Auszubildende (§ 13) erbracht, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen. Für Menschen mit Behinderung wird in Abs. 3 Satz 1 abweichend hiervon geregelt, dass eine Leistungserbringung während der Berufsausbildung in den vorweg genannten Fällen ...mehr

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Sauer, SGB III § 123 Ausbil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Ausbildungsgeld ist eine bedarfsorientierte Leistung (vgl. Komm. zu § 122). Mit der Norm wird die Höhe der pauschalierten Bedarfssätze des Ausbildungsgeldes für Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Berufsausbildung (einschließlich eines Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX) und einer individuellen betrieblichen Qualifizierung (vgl. zu den Inhalten Komm. zu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2 Ausschlusstatbestände nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 110 Abs. 1 Satz 2 bestimmt 4 Ausschlussgründe für Ausländer. Sie sind von dem erwerbsfähigen Personenkreis nach Abs. 1 Satz 1 ausgenommen, gleich, ob sie erwerbsfähig sind oder nicht. Betroffen sind grundsätzlich alle Ausländer und deren Familienangehörige während der ersten 3 Monate nach ihrer Einreise, wenn sie nicht einen besonderen Status erworben haben (Arbeitnehmer...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.4 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 28 § 54 ermöglicht den Rehabilitationsträgern im Rahmen ihrer selbständigen und eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung, die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in die Planung von geeigneten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit einzubinden. Denn gerade die BA verfügt mit ihren Fachdiensten über die nicht unbedeutende Kompetenz, den Arbeitsmarkt zu be...mehr

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Sauer, SGB III § 116 Besond... / 2.2 Sonderformen der Aus- und Weiterbildung (Abs. 2)

Rz. 7 § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX regelt den Grundsatz, dass Menschen mit Behinderungen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Mit der Regelung des Abs. 2 werden Ausnahmen für die Förderung der Berufsausbildung (§§ 56 ff.) und der beruflichen Weiterbildung (§§ 81 ff.) im Rahmen von allgemeinen Leistungen vorgenommen, um den spezifischen Anforderungen von Menschen...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Als Rehabilitationsträger werden in Deutschland Institutionen bezeichnet, die Teilhabeleistungen (§ 5) durchführen und die Kosten hierfür tragen. Es sind Körperschaften, Anstalten oder Behörden öffentlichen Rechts, die Leistungen zur Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen erbringen sollen. Die Leistungen zur Teilhabe sind Sozialleistungen (§ 11 SGB ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.1 Leistungsausschluss nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (erste 3 Monate des Aufenthalts)

Rz. 125 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beruht auf Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG v. 29.4.2004, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, neu einreisende Ausländer für die ersten 3 Monate des Aufenthalts von Sozialleistungen auszuschließen. Unionsbürger genießen für diese Zeit ein Aufenthaltsrecht, ohne dass dafür Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen wären (vgl. § 2 Abs. 5 ...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.7 Inhalte der Zielvereinbarungen (Abs. 3)

Rz. 37 Zielvereinbarungen nach § 48b sind in der Regel jährlich abzuschließen. Demgegenüber sind die Ziele selbst nach Möglichkeit über einen längeren, mehrjährigen Zeitraum zu vereinbaren und somit mittelfristig zu verfolgen. Das stimmt mit dem Inhalt der Zielvereinbarungen anhand der gesetzlichen Ziele und Aufgaben überein. Wesentlich neuer Inhalt einer jährlichen Zielvere...mehr

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Sauer, SGB III § 124 Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine vergleichbare gesetzliche Regelung nicht vorgesehen. Der Anspruch auf Ausbildungsgeld und die Bedarfssätze waren hingegen in § 24 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A Reha) geregelt. Die A Reha bestimmte die Voraussetzu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.2 Regelung des Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c

Rz. 259 Durch das SGB II-Fortentwicklungsgesetz ist allgemein für jegliche Einstehensgemeinschaft die Partnerschaft nach Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c normiert worden. Der Gesetzgeber darf mit einem Zusammenleben von Personen bei Vorliegen der besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften auch jenseits von gesetzlichen Unterhaltspfli...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.4 Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung (Abs. 5 bis 10)

Rz. 45 Der Bund beteiligt sich zweckgebunden an den kommunalen Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1. Hierbei gelten landesspezifische Beteiligungsquoten, deren Höhe sich aus den gesetzlich festgelegten Werten nach § 46 Abs. 6 und 7 sowie den mit der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung aufgrund der Ermächtigung in Abs. 10 festzulegenden...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.2 Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten

Rz. 27 Abs. 1 Satz 4 lässt eine Pauschalierung der Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zu. Die Aufwendungen für die Leistungen zum Lebensunterhalt werden jedoch spitz abgerechnet. Abs. 1 Satz 5 bestimmt die Ausbringung in einem Gesamtbudget. Damit wird insbesondere sichergestellt, dass vor Ort regionale Arbeitsmarktprogramme aufgestellt werden können, in denen je ...mehr

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Schell, SGB IX § 26 Gemeins... / 2.2.2 Vermeidung einer Behinderung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 20 § 26 Abs. 2 Nr. 2 hat das Ziel, durch Gemeinsame Empfehlungen sich bereits im Frühstadium abzeichnende, zukünftige Beeinträchtigungen (gesundheitliche Barrieren) zu erkennen. Dadurch kann dem Fortschreiten gesundheitsgefährdender Prozesse, die durch chronische Erkrankungen und gleichzeitige gesundheitsbelastende Kontextfaktoren begünstigt werden, entgegengewirkt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 303a Wahrne... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB V eingefügt worden. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Norm regelte die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der Datentransparenz. Rz. 2 Art. 256 Nr. 1 der Ne...mehr

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Schell, SGB IX § 25 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor dem Inkrafttreten des SGB IX (2001) kam es in manchen Fällen zu teils erheblichen Leistungsverzögerungen, weil Anträge auf Rehabilitationsleistungen lange unbearbeitet blieben. Das lag daran, dass zeitliche Vorgaben zur Bearbeitung von Rehabilitationsanträgen nicht bestanden und dass sich die Rehabilitationsträger teilweise viele Monate darüber stritten, wer im Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.3 Zugriff auf Sozialdaten (Nr. 3)

Rz. 5 Der verlangte Zugriff auf die in § 335 Abs. 1 genannten Daten ist nicht zulässig und ordnungswidrig. Die Vorschrift konkretisiert den Schutz des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I) und dient dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83). Damit verbunden ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 2.1 Spezifikationen (Abs. 1)

Rz. 4 Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen ist beauftragt, für die in den Krankenhäusern eingesetzten informationstechnischen Primärsysteme (Krankenhausinformationssysteme; fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/primaersysteme; abgerufen: 8.4.2021) Spezifikationen für offene oder standardisierte Schnittstellen zu erarbeiten (Satz 1). Die Spezifik...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Spezifi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr