Fachbeiträge & Kommentare zu Software

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsklima / 6 Mit dem KulturCheck das Betriebsklima analysieren

Das Betriebsklima wird heute als Teil der Unternehmenskultur verstanden. Im Rahmen der "Komm mit Mensch!"-Kampagne wurde 2018 die Web-App KulturCheck[1] entwickelt. Mit diesem Analysetool können Unternehmen ihre Unternehmens- bzw. Präventionskultur überprüfen. Dabei geht es um die Bereiche: Kollegenbeziehungen, Vorgesetztenverhalten, Organisationsstruktur, Möglichkeiten der Infor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Rolle und Aufgaben der Fach... / 5.3 Ableitung von Maßnahmen

Bei psychischen Belastungen gibt es keine festgelegten Grenzwerte, die angeben, ab wann Schutzmaßnahmen erforderlich sind.[1] Um zu vermeiden, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung interessensgeleitet interpretiert werden, sollte die Fachkraft für Arbeitssicherheit – möglichst gemeinsam mit dem Betriebsarzt, dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung – darauf hinwi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ISO 50001: Aufbau, normativ... / 1.4 Kapitel 7: Unterstützung und Dokumentation

Zur Erreichung der geplanten Wirkung des Energiemanagementsystems sind Unterstützungsprozesse erforderlich. Dazu gehören personelle, finanzielle und materielle Ressourcen (Kap. 7.1), die vom Energieteam geplant und von der Geschäftsführung zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Ressourcen für ein EnMS umfassen zum Beispiel Investitionen in Anlagen oder Messsysteme, digital...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Skonti, erhaltene / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung einer Lieferantenrechnung mit Skontoabzug

Unternehmer C bezieht von seinem Lieferanten Müller (Kreditorenkonto 70500) Waren und bezahlt die Rechnung innerhalb der Skontofrist per Überweisung. Der ursprüngliche Rechnungsbetrag belief sich auf brutto 1.190,00 EUR. Nach Abzug von 2 % Skonto überweist Unternehmer C 1.166,20 EUR an seinen Lieferanten Müller.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Big Data & Workforce Analytics / 2 Ansätze einer faktenbasierten Personalarbeit

Mit der Frage nach der Gestaltung effektiver Organisationen und wirksamer Personalarbeit beschäftigen sich Wissenschaftler und Praktiker seit über 100 Jahren. Dabei ging es immer auch um die Erhebung und Analyse von HR-Kennzahlen und Identifikation von Wirkzusammenhängen. Mit dem Einzug von Big Data und Workforce Analytics in die Personalbereiche eröffnen sich völlig neue Po...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bedarfsorientierte Personal... / 3.3 Das Verfahren des First-Period-Principles

Die Ermittlung von optimalen Zuordnungen erfordert systematische Verfahren, da ad hoc-Versuche in aller Regel nicht zu einer minimalen Anzahl von Schichten führen und so vermeidbare Kosten erzeugen. Ein Verfahren, von dem bekannt ist, dass es die bestmögliche Lösung liefert, gibt darüber hinaus die Sicherheit, dass der Planer keine weitere Mühe aufwenden muss, nach Verbesser...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kauf / 2. Kaufgegenstand

Kaufgegenstand können Sachen, Sachgesamtheiten, Rechte, sonstige Gegenstände oder digitale Inhalte sein. Als Sachen i.S.d. Gesetzes gelten nur körperliche Gegenstände (§ 90 BGB). Körperliche Gegenstände sind im Raum abgrenzbar entweder durch eigene körperliche Begrenzung, durch Fassung in einem Behältnis oder andere künstliche Mittel, z.B. Grenzsteine. Sachen können in flüssi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Betriebli... / 2 Begriff des Verbesserungsvorschlags

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht bezüglich eines Vorschlagswesens nur so weit, als Verbesserungsvorschläge im Sinne von freiwilligen Sonderleistungen der Arbeitnehmer Gegenstand dieses Vorschlagswesens sind. Der Vorschlag muss vom Arbeitnehmer freiwillig gemacht worden sein; er muss eine über den arbeitsvertraglich umschriebenen Aufgabenbereich hinausgehende ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung im Rechnung... / 1 Digitalisierung im Rechnungswesen – eine Bestandsaufnahme

In den Anfängen der kommerziellen Nutzung digitaler Technik, damals noch EDV – Elektronische Datenverarbeitung – genannt, gehörte das Rechnungswesen, speziell die Buchhaltung, zu den ersten Anwendern der neuen Technologie. Die relativ starren Strukturen, bestimmt durch die gesetzlichen Vorgaben und durch die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, erleichterten die digitale ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 3.3 Naturwissenschaftlich-technische Berufe

Im Bereich der technischen Berufe sind es vor allem die Ingenieure, deren freiberufliche Tätigkeit von der Rechtsprechung immer wieder von anderen – nicht freiberuflichen – Berufsbildern abgegrenzt werden muss. Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" darf nach den Ingenieurgesetzen der Länder grundsätzlich nur führen, wer dazu aufgrund der vorgeschriebenen und erfolgreich abgeschlo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 2.3.3 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat in jedem Fall ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, wenn der Arbeitgeber Aufnahmen von Telefongesprächen anfertigen[1] oder Geräte zum Mithören solcher Gespräche installieren will.[2] Ebenso ist das Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten bei der Implementierung von Hardware und Software, die eine Kontrolle der ande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Stadtsanierung / 2.4 Modul B: Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung im Quartier

Geförderte Maßnahmen Folgende Maßnahmen werden gefördert: die Errichtung oder Erweiterung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen dienen sowie deren zugehörigen Komponenten. Der erzeugte Strom muss allerdings für die Eigenversorgung bestimmt sein und darf nicht in das öffentliche Netz eingespeist werden; der Einbau energieeffizienter Motoren ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Pauschalbesteuerung bei der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten oder der Zuschüsse zu den Internetkosten des Arbeitnehmers

Rz. 157 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 5 EStG bietet eine Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung mit 25 % des geldwerten Vorteils, wenn Betriebe ihrem ArbN ein Datenverarbeitungsgerät (zum Begriff: > Telekommunikationskosten Rz 2/1) kostenlos oder verbilligt übereignen; das gilt zudem für (technische) Zubehörteile und Software, die jeweils auch gesondert überei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Tätigkeit als Arzt

Rz. 44 Steuerfrei nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 1 UStG sind u.a humanmedizinische Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt. Es muss sich dabei nicht um eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG handeln. Arzt oder Ärztin ist, wer unter dieser Berufsbezeichnung aufgrund der Approbation nach der Bundesärzteordnung[1] die Heilkunde und da...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sponsoring

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheits- und Gesundheit... / 7 Software

Da die BaustellV keine Vorgaben für das Aussehen des Plans macht, ist es grundsätzlich die Entscheidung des Koordinators, in welcher Form die geforderten Mindestinhalte dargestellt werden sollen. Inhaltliche Richtschnur ist die RAB 31. Wichtig Keine Vorgaben für das Aussehen eines SiGePlans Die Baustellenverordnung stellt keine Anforderungen an das Aussehen eines Sicherheits- ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personalcontrolling mit MS ... / 3.1 Vorteile von MS Excel

MS Excel bietet gleich mehrere Vorteile: Die hohe Verbreitung von Excel lässt den Schluss zu, dass für den Einsatz im Personalcontrolling keine Neuanschaffung der Software notwendig ist und somit Anschaffungskosten entfallen. Ferner darf von gewissen Grundkenntnissen in den Fachabteilungen ausgegangen werden, sodass eine Schulung nicht zwingend besucht werden muss. Umgekehrt w...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszeiterfassung mit Excel / 1 Moderne Arbeitszeitregelungen

Die Erfassung der Arbeitszeiten sowie die Berechnung der Soll/Ist-Abweichungen mit Frei- und Überstunden sind abhängig vom Arbeitszeitmodell des Unternehmens. In größeren Unternehmen sind zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Regelarbeitszeiten ausgehandelt und über unterschiedliche Arbeitszeitmodelle realisiert (Gleitzeit, flexible Standardarbeitszeit, Wahlarbeitszeit u. a....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 4.3 Mechanische Tätigkeiten – Datenverarbeitung

Als dritte Ausnahme vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen nennt § 6 Nr. 3 StBerG "die Durchführung mechanischer Arbeitsvorgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind". Dazu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen. Unter diese Tätigkeit, die jedermann ohne Nachweis ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Ahndbarkeit der Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten Blitzer-App

StVO § 23c Abs. 1 S. 3 Leitsatz Ein durch § 23c Abs. 1 Satz 3 StVO verbotenes Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen Nutzungszwecken verwendet werden kann, liegt auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Ahndbarkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen führt lediglich zu der aus dem Tenor ersichtlichen Schuldspruchänderung (§§ 79 Abs. 6 OWiG), im Übrigen ist sie unbegründet (§§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 349 Abs. 2 StPO). 1. Die vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen beruhen auf einer rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung. Die Beweiswürdigung ist vom Gesetz dem Tatrichter übertragen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Neues Gerät, alte Probleme

Ich schlage heute Morgen die Zeitung auf und erblicke überrascht folgende Schlagzeile: "Künstliche Intelligenz soll Handynutzer am Steuer entlarven"; Monocam: Erstes Bundesland will Handyblitzer einführen (Badische Zeitung 25.4.2023). Nun dachte ich, mich eigentlich mit den herkömmlichen Messgeräten auszukennen, also ging ich ins www. und bemühte mich um mehr Informationen un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das antragstellende Land verlangt vom Antragsgegner Zahlung von Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht wegen geleisteter Unterhaltsvorschusszahlungen. Das Amtsgericht hat den Antragsgegner antragsgemäß zur Zahlung verpflichtet. Gegen den ihm am 25.10.2021 zugestellten Beschluss hat der Antragsgegner form- und fristgemäß Beschwerde eingelegt. [2] Auf Antrag de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Ahndbarkeit de... / 1 Sachverhalt

Durch Urteil des AG wurde der Betroffene wegen vorsätzlichen Mit-Sich-Führens eines betriebsbereiten technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen, zu einer Geldbuße von 100 EUR verurteilt. Nach den Feststellungen fuhr der Betroffene im Stadtgebiet einen Pkw mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit und unterließ mehrfach den ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2023, Ahndbarkeit de... / Leitsatz

Ein durch § 23c Abs. 1 Satz 3 StVO verbotenes Verwenden der zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen bestimmten Funktion eines technischen Geräts, das auch zu anderen Nutzungszwecken verwendet werden kann, liegt auch dann vor, wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat. mit der vor Verkeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / IX. Anpassung von Text und Texteingabefeldern innerhalb von Rahmen

Rz. 43 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ZVFV ist es zulässig, den Text einschließlich der dazugehörigen Texteingabefelder, der sich innerhalb von Rahmen befindet, insgesamt oder teilweise mehrfach zu verwenden oder teilweise wegzulassen oder auch insgesamt einschließlich des dazugehörigen Rahmens und der insoweit betroffenen Modulbezeichnung wegzulassen. Es handelt sich, bezogen auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Mehrere Millionen Vollstreckungsaufträge erreichen jedes Jahr die vier Vollstreckungsorgane, den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuchamt. Schon die schiere Zahl begründet, warum Standardisierung und Automatisierung und damit die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung zwingend sind. Dies gilt nicht nur für die antragstelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Inkrafttreten und Überg... / I. Weiternutzung der bisherigen Formulare nach der GVFV 2015

Rz. 6 Der Anwendungsbereich der ZVFV geht weiter als derjenige der GVFV 2015, die nach § 1 Abs. 2 S. 2 GVFV 2015 auf die Einziehung titulierter privatrechtlicher Geldforderungen beschränkt war. Im Rahmen des bisherigen Anwendungsbereichs der GVFV 2015 kann das danach bisher verbindliche Formular zur Beauftragung des Gerichtsvollziehers noch bis zum 30.11.2023 weiter benutzt w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / VII. Anpassung der Texteingabefelder

Rz. 41 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ZVFV ist es zulässig, den vorgesehenen Umfang von Texteingabefeldern zu erweitern oder zu verringern. Zu beachten ist dabei die Einschränkung in § 3 Abs. 3 Nr. 1 ZVFV, wonach die Zulässigkeit dieser Abweichungen sich nicht auf Text und Texteingabefelder bezieht, der sich in Rahmen befindet, die ausdrücklich als vom Gericht auszufüllen bezeichnet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung und Genesis ... / D. Entschließung des Bundesrats oder der Blick in den ERV

Rz. 8 Neben den förmlichen Änderungswünschen hat der Bundesrat noch eine Entschließung gefasst, die schon darauf hinweist, wie sich der Bundesrat die Fortentwicklung der ZVFV und letztlich die Fortentwicklung des Formularwesens in der Zwangsvollstreckung vorstellt. Die neue ZVFV stellt also nicht den Beginn, aber eben auch nicht das Ende der Entwicklung dar. Der Bundesrat ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / X. Zusätzliche Anlagen

Rz. 44 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ZVFV ist es zulässig, weitere Anlagen einem Formular beizufügen, soweit in dem Formular die gewünschten Angaben nicht gemacht werden können. Für bestimmte Anlagen sehen die Formulare dies schon vor: Beispiel 1 Gerichtsvollzieherauftrag nach Anlage 1 Beispiel 2 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung oder der Anordnung der Volls...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 12 Als Basisdaten sind zunächst die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Modul C – Der oder die Vollstreckungstitel

Rz. 180 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen und abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner, die in allen Formularen gleich sind, folgen in Modul C die Angaben zu dem oder den Vollstreckungstiteln. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 4 Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / II. Vollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher

Rz. 2 Anders als noch in § 1 der GVGA 2015 wird ein generelles Formular für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers (Anlage 1 ZVFV) ohne die Beschränkung auf privatrechtliche Antragsteller und die Beauftragung der Vollstreckung wegen Geldforderungen eingeführt. Von der generellen Einführung des Formulars ist dessen Verbindlichkeit im Sinne der Nutzungspflicht zu unterscheid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Mehrfache Nutzungspflicht bei den Forderungsaufstellungen

Rz. 27 Die Forderungsaufstellungen waren bereits in der Vergangenheit das größte Problem der eingeführten Formulare nach der ZVFV 2012 und der GVFV 2015. Während die GVFV 2015 diese immerhin schon als Anlage kannte, war sie nach der ZVFV 2012 in den Beschlussentwurf für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (dort S. 3) integriert. In der Sache korrespondierten die Forderu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul C – Angaben zum Vollstreckungstitel

Rz. 124 Auf die bereits vorab abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden, während die Angaben zum zweiten, optionalen T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Invoice-to-Pay-Prozess (I2P... / 4 Fazit

Zusammenfassend können einige Fixpunkte ausgemacht werden, die sich im Laufe der Konzeption und Steuerung des Invoice-to-Pay-Prozesses von Plasser & Theurer als besonders erfolgsrelevant herauskristallisiert haben und die auch auf andere Unternehmen transferierbar sind. Klare Orientierung an End-to-End-Sicht und Soll-Prozessdefinition: Den Überbau für die erfolgreiche Konzept...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.15 Verordnung von Heilmitteln (Abs. 10)

Rz. 102 Mit Wirkung zum 13.5.2017 ist Abs. 10 angefügt worden, der sich auf die Nutzung elektronischer Programme für vertragsärztliche Verordnungen von Heilmitteln bezieht. Vertragszahnärzte sind davon nicht tangiert. Inhaltlich entspricht Abs. 10 dem bisherigen Abs. 8 Satz 9 und 10, soweit sie auf Heilmittel bezogen waren. Nach Abs. 10 Satz 1 dürfen Vertragsärzte für die Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.1 Praxissoftware

Rz. 96 Der mit Wirkung zum 13.5.2017 eingeführte Abs. 9 regelt die Voraussetzungen für die Verwendung von elektronischen Programmen (Praxissoftware) für die Verordnung von Arzneimitteln und sonstigen nach § 31 in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Produkten in der vertragsärztlichen Versorgung. Satz 1 entspricht dem bisherigen Abs. 8 Satz 7 und macht Angaben zu den Inha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.14.2 Zertifizierungsverfahren

Rz. 99 Das Verfahren der Zertifizierung ist im Dokument "Zertifizierungsrichtlinie der KBV" beschrieben, welches aktuell in der Version 4.1 (Stand: 15.11.2018) erschienen und im Internet veröffentlicht ist. Die Richtlinie ist aber nicht nur auf die Verordnung von Arzneimitteln bezogen, sondern auf weitere 11 Zertifizierungsthemen (z. B. Verordnung von Heilmitteln, Labordaten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 1.3 Kassenärztliche Versorgung

Rz. 4 Die Überschrift "Kassenärztliche Versorgung" ist begrifflich lange überholt, weil schon im Ersten Titel des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels auf die vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung abgestellt und in Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift die vertragsärztliche Versorgung zum Gegenstand der Vorschrift gemacht worden ist. Warum die Überschrift nicht lä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16c Leistun... / 2.3.1 Zuschüsse und Darlehen nach Abs. 1

Rz. 22 Nach Abs. 1 sind Zuschüsse und Darlehen für notwendige und angemessene Sachgüter möglich. Insoweit können die Leistungen nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (wohl aber Rückzahlungsbeträge zu Darlehen). Unerheblich ist, ob eine selbständige Tätigkeit, für die die Sachgüter benötigt werden, schon ausgeübt wird oder neu aufgenommen werden soll. Notwendig sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 73 Kassenär... / 2.13.2 Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 87 Zu den Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung zählen im Übrigen die Leistungen in einer zeitlich begrenzten vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus (§ 115a), die ambulant im Krankenhaus durchgeführten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe (§ 115b), die Leistungen, die im Krankenhaus teilstationär erbracht werden, sowie die ambulante ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4.5 BKK-App Phileo

Hilfreiche digitale Angebote können auch von Krankenkassen selbst entwickelt sein. Als sog. "BGM-App" wird beispielsweise Phileo bezeichnet. Dies ist eine App, die vom BKK Dachverband e. V. (bzw. von dessen Arbeitsgruppe "BGM 4.0 – BGM für die Arbeitsbedingungen der Zukunft" gegründeten Initiative) für seine Mitglieder entwickelt wurde. Phileo agiert als digitaler, persönlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4.4 App-Tests von Stiftung Warentest

Die meisten Digitalen Gesundheitsanwendungen sind für den Bereich Depressionen sowie Angst- und Panikstörungen zugelassen. Mittlerweile sind diese digitalen Gesundheitshelfer so in unserem normalen Alltag angekommen, dass die Stiftung Warentest bereits 2019 verschiedene Online-Programme gegen Depressionen und 2021 Apps gegen Angststörungen getestet hat. I. d. R. schneiden zum...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundes Führen im digitale... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien findet eine zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt statt.[1] Nutzen findet diese u. a. in der Beschleunigung von Prozessen, der Vermeidung von Fehlerquellen im Unternehmen und in der Professionalisierung von Tätigkeiten durch den Einsatz funktionsspezifischer Software.[2] Somit führt die digi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4.6 Prävention: Achtsamkeits- und Meditations-Apps

Auch zur Prävention gibt es unterstützende Kurse, wie z. B. im Rahmen der App von 7mind, die von der Stiftung Warentest in der iOS-Version das Testurteil "gut" bekam. Gut: Die App ist auch für Neulinge geeignet. So wird beispielsweise keine Erwartungshaltung kommuniziert, dass der Benutzer im Rahmen der Meditation sofort abschalten und ruhig werden muss, sondern er wird lang...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Digitale Helfer für die psy... / 4.3 HelloBetter Stress und Burnout

Es gibt sogar für spezielle Probleme zugelassene Anwendungen, wie z. B. "HelloBetter Stress & Burnout", das einen interaktiven psychologischen Therapiekurs umsetzt. Die Zielgruppe der App sind erkrankte Personen mit einer Erschöpfungs- oder Überlastungssymptomatik. Der Therapie liegt – wie bei den meisten Digitalen Gesundheitsanwendungen – eine Kognitive Verhaltenstherapie z...mehr