Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Abgeltungsbere... / II. Abgeltungsbereich der Gebühr

Das KG führt aus: Die Gebühr nach Nr. 4142 VV entstehe nur, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübe (vgl. BGH RVGreport 2019, 102 = RVGprofessionell 2019, 58 = StRR Sonderausgabe 7/2019, 19) und sich dadurch für das – oft besonders wertvolle – Eigentum des Mandanten einsetzt (vgl. KG AGS 2009, 224 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / II. Keine Abhilfemöglichkeit

Das LG hat zunächst den Nichtabhilfebeschluss der Rechtspflegerin (deklaratorisch) aufgehoben (vgl. OLG Rostock AGS 2018, 330 = RVGreport 2018, 307 = StRR Sonderausgabe 12/2018, 9; KK-StPO/Gieg, 8. Aufl., 2019, § 464b Rn 4 m.w.N.). Aus § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 572 Abs. 1 ZPO ergebe sich eine solche Abhilfemöglichkeit in strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren nicht. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenanlagen / 2.1 Grundsätzliche steuerliche Behandlung

Selbstgenutzte Außenanlagen im Privatvermögen werden steuerlich nicht erfasst, d. h. es werden keine fiktiven Mieteinnahmen angesetzt, mit der Folge, dass auch keine Werbungskosten berücksichtigt oder Abschreibungen vorgenommen werden können. Der Einkunftserzielung dienende Außenanlagen werden bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Nr. 1 ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3.2 Welche Vordrucke müssen Sie ausfüllen?

Rz. 7 [Formularwegweiser] Einen Überblick, welche Vordrucke Sie benötigen, können Sie sich anhand des folgenden Formularwegweisers verschaffen. Durch die Übernahme der eDaten ist bei Rentnern ohne weitere Einkünfte die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bereits erfüllt, wenn nur der unterschriebene Hauptvordruck abgegeben wird. Die Angaben zu Renten (Anlage R) sow...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2021

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Kinder: Das Kindergeld (§ 66 EStG), der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (§ 32 Abs. 6 EStG) wurden erhöht. Zusätzlich zum Kindergeld wurde im Jahr 2021 je Kind ein Corona-Bonus von 150 EUR ausgezahlt.Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 EUR für das erste Kind, die aufgrund der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fahrtkostenersatz als Sonderausgabe bei im Übrigen unentgeltlichen Kinderbetreuungsleistungen

Leitsatz Zu den als Sonderausgaben berücksichtigungsfähigen Aufwendungen für Kinderbetreuung zählen auch Fahrtkostenerstattungen an die Betreuungsperson, wenn die Leistungen im Einzelnen in der Rechnung oder im Vertrag aufgeführt werden. Der Fahrtkostenersatz ist nicht als Sonderausgabe zu berücksichtigen, wenn die Zahlung bar geleistet wird. Sachverhalt Für die Jahre 2015 un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Leitsatz 1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. 2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sond...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Vom Stpfl getragene Beiträge zu einer BU-Versicherung sind keine > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben (BFH/NV 2005, 1796; 2014, 327). Bei einer BU-Versicherung mit Rentenleistung, die Bestandteil (Zusatzversicherung) einer kapitalgedeckten Altersversorgung ist, gehören die Beiträge zu den beschränkt abziehbaren > Sonderausgaben nach § 10 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Beiträge zu Pensions-, Sterbe- und Versorgungskassen

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die > Sterbegeldversicherung ist eine Form der Risikolebensversicherung. Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen beschränkt abziehbare > Sonderausgaben Rz 43, > Lebensversicherung, > Lebensversicherungsprämien Rz 15. Rz. 5/1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge zu Pensions- und Versorgungskassen sind nur noch für Altverträge (> Lebensversich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beitragsrückvergütung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur > Sozialversicherung Rz 15. Zu Versicherungsprämien > Sonderausgaben Rz 115/1 ff und 119.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beitragszuschüsse

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Befreiende Lebensversicherung, > Krankenversicherung Rz 10 ff, 35, > Landwirtschaft Rz 4, > Renteneinkünfte Rz 87, > Sonderausgaben Rz 30.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Beiträge zur Sozialversicherung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der > Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag gehört zu den > Sonderausgaben Rz 28 ff, 36 ff. > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung bleiben nach § 3 Nr 62 EStG steuerfrei. Zu Einzelheiten > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 10 ff; zu Besonderheiten > Befreiende Lebensversicherung. Beitragszuschüsse an > Vorstandsmitgliede...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für die Bemessung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gelten unterschiedliche BBemG für die GRV/AV und die GKV/GPflV. Eine besondere BBemG gilt für die knappschaftliche Rentenversicherung (> Knappschaft Rz 3). Sie werden regelmäßig der Entwicklung der Durchschnittsgehälter angepasst. Zu den Beträgen sowie zu abweichenden BBemG für die alten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Befreiende Lebensversicherung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Ein > Arbeitnehmer, dessen Bezüge die BBemG in der GRV übersteigen, bleibt nach geltendem Recht im Prinzip beitragspflichtig (vgl § 1 SGB VI); für > Arbeitsentgelt oberhalb der BBemG werden allerdings keine Beiträge mehr erhoben. Nach § 6 Abs 1 SGB VI werden Beschäftigte von der Versicherungspflicht nur befreit, wenn ihre Versorgung durch and...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beköstigung am Arbeitsort

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Aufwand für Essen und Trinken gehört grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung iSv § 12 Nr 1 EStG. Er gehört nicht etwa deshalb zu den > Werbungskosten, weil ein > Arbeitnehmer eine Stärkung am Arbeitsplatz oder anderswo im zeitlichen Zusammenhang mit der Berufsausübung zu sich nimmt (BFH 127, 402 = BStBl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen, die die Erziehung bzw Ausbildung unmittelbar fördern und die aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung (> Rz 11) gezahlt werden, sind nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Sachbeihilfe zur Beschaffung von Lernmitteln, als Zuschuss zu Studienreisen gewährt werden oder zur...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Beiträge an Vereine

Rz. 7 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beiträge an Vereine, die nicht unmittelbar und ausschließlich aus beruflichen Gründen geleistet werden, zB Beiträge an Sportvereine usw gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (§ 12 Nr 1 EStG), > Sportverein. Sie sind keine > Werbungskosten, auch wenn berufliche Erwägungen für die Vereinsmitgliedschaft mitbestimm...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Berufsständische Versorgungseinrichtungen

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Berufsständische Versorgungseinrichtungen iSv § 6 SGB VI sind nur solche öffentlich-rechtlichen Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für Beschäftigte und selbständig tätige Angehörige der kammerfähigen freien Berufe zB der > Apotheker, > Rechtsanwälte und > Steuerberater, die eine den GRV vergleichbare Versorgung bieten (Basisversorgun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sonderausgaben (§ 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 SA sind nach § 39a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG nur berücksichtigungsfähig, sofern es sich um folgende Ausgaben handelt: SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (KiSt, s § 10 Rn 286ff (Hoheisel/Tippelhofer)), SA iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (zwei Drittel der als SA abziehbaren Kinderbetreuungskosten, höchstens 4 000 EUR, s § 10 Rn 298ff (Hoheisel/Tippelhofer)), SA iSd ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / IV. Bedeutung für die Praxis

Es ist m.E. schon bemerkenswert, dass der VerfGH Berlin nun das KG zum zweiten Mal zur Ordnung rufen musste und die Bewilligung einer Pauschgebühr in einem Schwurgerichtsverfahren mehr als deutlich anmahnt. Im ersten Durchgang hatte das KG die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG insgesamt abgelehnt, was der VerfGH als verfassungswidrig gerügt hatte (RVGreport 2020, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2021, Pauschgebühr d... / I. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und war ab März 2016 als Wahlverteidiger für einen Herrn H. tätig. Am 13.7.2016 bestellte das LG den Beschwerdeführer als Pflichtverteidiger. Am 20.10.2016 wurde ein mit dem Beschwerdeführer in einer Partnerschaftsgesellschaft verbundener Rechtsanwalt als weiterer Pflichtverteidiger bestellt. Nach 71 Sitzungstagen verurteilte das LG Herr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Leitsatz Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a ESt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 1. Realsplitting

Rz. 535 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grundsätzlich steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[897] Wenn Unterhalt für den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt!), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Familienrecht / 3. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 548 Jeder getrenntlebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[917] Getrenntlebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn kei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Internationales Zivilp... / A. Einführung

Rz. 1 Gegenstand des internationalen Zivilprozessrechts (IZPR) sind sämtliche Sonderregeln des Verfahrensrechts des zur Streitentscheidung berufenen Gerichts (sog. lex fori), die dem inländischen Richter vorschreiben, wie er in Fällen mit Auslandsberührung zu verfahren hat.[1] In der Praxis spielen insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit und der Anerkennung und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / D. Voraussetzungen des Versorgungsvertrages

Rz. 51 Die Einstufung als Versorgungsleistungen setzt das Vorliegen eines schriftlichen wirksamen Übertragungsvertrages voraus, der klar und eindeutig gefasst ist und wie vereinbart durchgeführt wird. Der Versorgungsvertrag muss vor dem Beginn der Übertragung geschlossen werden. Er muss als Mindestinhalt das zu übertragende Vermögen, die Höhe der Versorgungsleistungen und di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / II. Empfänger der Versorgungsleistungen

Rz. 46 Empfänger der Versorgungsleistungen können neben dem Übergeber des Vermögens Personen sein, die zu seinem Generationennachfolgeverbund gehören, wie z.B. sein Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner und seine gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge.[60] Auch die Eltern des Übergebers kommen in Betracht, wenn der Vermögensübergeber seinerseits von den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / III. Übertragung gegen Versorgungsleistung

Rz. 87 Bei Versorgungsleistungen ist zunächst aus zivilrechtlicher Sicht zwischen Rente und dauernder Last zu unterscheiden. Während die Leibrente sich dadurch auszeichnet, dass die vereinbarten Leistungen nach Art und Höhe unveränderlich bleiben,[77] ist bei der dauernden Last von vornherein die Möglichkeit zu späteren (insbesondere betragsmäßigen) Anpassungen angelegt. Bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / IV. Vermeidung einer Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer

Rz. 430 § 35b EStG vermeidet eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer dadurch, dass eine anteilige Kürzung der Einkommensteuerbelastung erfolgt. Latente Einkommensteuerlasten sind daher nach wie vor bei der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig. Bei der Erbschaftsteuer gilt das Stichtagsprinzip; künftige Belastungen bleiben bei der Bemessung der Erbschaftsteuer au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Umfang

Rz. 42 Die wiederkehrenden Leistungen müssen auf Lebenszeit des Leistungsempfängers vereinbart und gezahlt werden. Werden die Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt oder wird lediglich eine Mindestlaufzeit vereinbart, handelt es sich nicht um Versorgungsleistungen. In diesen Fällen kommen die Regelungen für eine entgeltliche Übertragung (siehe Rdn 11) zur Anwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / 3. Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. c EStG

Rz. 30 Auch die Übertragung eines Anteils an einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft bzw. von Anteilen an Gesellschaften des EU- und EWR-Raumes können Gegenstand einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen sein. Anteile an einer Aktiengesellschaft können nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht begünstigt übertragen werden. Rz. 31 Im Gegensatz zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Ausschluss der Steuerermäßigung gem. § 35c Abs. 3 EStG

Rz. 25 Die Steuerermäßigung ist nach § 35c Abs. 3 S. 1 EStG ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind.[1] Praxis-Tipp Verhältnis zu § 33 EStG Für den Teil der Aufwendungen, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nach § 33 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung – Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein. 2. Ein Vorgang ist bereits dann geeignet, einen sonstigen Bezug bei einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 20 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ausnahmecharakter der §§ 844, 845 BGB

Rz. 2 Im deutschen Recht werden mittelbare Vermögensschäden in der Regel nicht ersetzt.[1] Bei materiellen Personenschäden – insbesondere beim Erwerbsschaden – ist deshalb nur der Schaden des unmittelbar Geschädigten zu ersetzen.[2] Geht dessen Anspruch durch Abtretung oder durch gesetzlichen Forderungsübergang auf einen Dritten über, bleibt der Anspruch inhaltlich unverände...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Internationale Zuständ... / II. Gemeinschaftsrecht

Rz. 13 Die vorstehende allgemeine Regel wird indes durch zahlreiche vorrangige Bestimmungen verdrängt.[35] Für Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) haben, ergab sich die internationale Zuständigkeit – ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Parteien – seit dem 1.3.2002 aus der zum sekundären Gemein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Internationale Zuständ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2021, Das Kostenfest... / 9. Verjährung eines Erstattungsanspruchs

Der rechtskräftig festgestellte Erstattungsanspruch des Freigesprochenen gegen die Staatskasse unterliegt der 30-jährigen Verjährungsfrist, § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.[51] Diese Verjährungsfrist gilt auch für den Rückerstattungsanspruch der Staatskasse wegen grundlos erstatteter notwendiger Auslagen.[52] Autor: Dipl.-RPfleger Joachim Volpert, Willich AGS 7/2021, S. 289 - 293mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf das Einkommen i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG

Wesentlich umfangreicher als im Bereich der Einkünfte sind die Auswirkungen des Brexits auf der Ebene des Einkommens, insbesondere bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Aufgrund der steuerlichen Behandlung des VK als Drittstaat fällt eine Reihe an Steuervergünstigungen weg, die nur unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige mit Bezug zu e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Der Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen) und Zuwendungen an politische Parteien als Sonderausgaben ist in § 10 b EStG geregelt. Danach sind diese Aufwendungen als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen und mindern somit die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Das Gesetz verwendet den Begriff der Zuwendungen als Oberbegriff f...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 5 Höhe des Abzugs der Zuwendungen

Rz. 70 Die Zuwendungen gehören zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt. Rz. 71–102 vorläufig frei Rz. 103 Die Zuwendungen gehören nach wie vor zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sind daher der Höhe nach begrenzt abziehbar. Seit VZ 2007 ist die Rechtslage deutlich einfacher geworden. Abziehbar sind Zuwendungen bis zur Höhe von 20...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 7.4.6 Verfahren

Rz. 150 Die Steuerermäßigung wird von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Steuerpflichtigen bedarf es somit nicht. Macht der Steuerpflichtige Aufwendungen für Zuwendungen an politische Parteien geltend, haben sie Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug nach § 10 b EStG. D. h., das Finanzamt muss Zuwendungen zunächst nach § 34 g EStG berücksichtigen und darf erst für den übersc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 3.2.5.2 Rechtslage nach dem EU-Vorgabengesetz

Rz. 65 Die Beschränkung auf inländische Zuwendungsempfänger war EU-rechtswidrig, da diese Regelung gegen den Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 56 EGV, jetzt § 63 AEUV) verstoßen hat, soweit nur Zuwendungen (auch Sachzuwendungen) an inländische Einrichtungen abgezogen werden konnten.[1] Der EuGH hat es aber als zulässig angesehen, dass die im Staat des Zuwend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 7.1 Allgemeines

Rz. 110 Zuwendungen an politische Parteien sind gem. § 10b Abs. 2 EStG bis zum Betrag von 1.650/3.300 EUR (Alleinstehende/Verheiratete im Falle der Zusammenveranlagung) als Sonderausgaben abziehbar. Diese Regelung gilt seit VZ 1994 , nachdem das BVerfG die zuvor geltende Regelung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 13 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschränkt Einkommensteuerpflichtigen, da § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschränkt Steuerpflichtige nicht ausschließt. Rz. 14 Für Körperschaftsteuerpflichtige enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 KStG eine entsprechende Regelung. Die Regelungen für Spenden in den Vermögensstock einer St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 2.4 Unentgeltlichkeit

Rz. 28 Die Zuwendung muss unentgeltlich geleistet werden. Aus dem Tatbestandsmerkmal des § 10 b EStG "zur Förderung" ergibt sich, dass die Zuwendung um der Sache willen ohne die Erwartung eines gesonderten Vorteiles gewährt werden muss; die "Spendenmotivation" muss im Vordergrund stehen.[1] Ein Abzug der Zuwendungen ist daher ausgeschlossen, wenn die Ausgaben zur Erlangung e...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 1.2 Zweck der Vorschrift

Rz. 7 Nach § 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG sind Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar, nach § 10b Abs. 1a EStG weitere Spenden an bestimmte Stiftungen. § 10 b EStG regelt aber entgegen der Überschrift der Vorschrift nicht "steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 7.4.5 Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 144 Die tarifliche Einkommensteuer mindert sich um jeweils 50 % der Zuwendungen an Parteien und unabhängige Wählervereinigungen, maximal 825 EUR, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern maximal 1.650 EUR, unabhängig davon, welcher Ehegatte/Lebenspartner die Zuwendungen geleistet hat. D. h., dass der Höchstbetrag zweimal abgezogen w...mehr