Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.8 Junge Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

Die folgenden Zeilen sind nur auszufüllen, wenn Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen mitübertragen werden. Einlagen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafters in das Sonderbetriebsvermögen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag sind in der Zeile 159 zu erfassen. In der Zeile 160 sind hingegen Entnahmen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafte...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.7 Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

In den Zeilen 151 – 156 sind Angaben zu den Finanzmitteln im erworbenen Sonderbetriebsvermögen zu machen. In die Zeile 153 sind Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und andere Forderungen aufzuführen. Anzugeben sind diese mit dem gemeinen Wert. In Zeile 154 ist der gemeine Wert der Finanzmittel einzutragen, die innerhalb von zwei Jahren ab dem Bewertungsstichtag ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

Gibt es Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen, dann müssen die Zeilen 168 – 170 ausgefüllt werden. In die Zeile 168 sind die Schulden einzutragen. In die Zeile 169 gehören Schulden aus nachgeordneten Gesellschaften. Die Zeile 170 ergibt die Schulden insgesamt.mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 2.9.4 Lohnsumme bei vorhandenem Sonderbetriebsvermögen

In die Zeile 68 ist die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen aus dem übertragenen Sonderbetriebsvermögen einzutragen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.6 Verwaltungsvermögen im erworbenen Sonderbetriebsvermögen (ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 143 bis 150 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens im erworbenen Sonderbetriebsvermögen– aber ohne Finanzmittel – zu machen. Spaltenhinweis (immer bezogen auf Verwaltungsvermögen ohne Finanzmittel). Spalte 1: Wert des Verwaltungsvermögens; aber nur Sonderbetriebsvermögen Spalte 2: Junges Verwaltungsvermögen vom Verwaltungsvermögen aus der Spalte 1 Liegen Dr...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.11 Ermittlung der auf die übertragenen Beteiligung entfallenden Werte aus dem Sonderbetriebsvermögen

In der Zeile 181 ist der Wert des übertragenen Verwaltungsvermögens Zeile 150 Spalte 1 zu erfassen. In der Zeile 182 ist der Wert des übertragenen jungen Verwaltungsvermögens Zeile 150 Spalte 2 zu erfassen. In der Zeile 183 ist der Wert der übertragenen Finanzmittel laut Zeile 156 zu erfassen. In der Zeile 184 ist der Wert des übertragenen jungen Finanzmittel laut Zeile 166 zu ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Zeilen 51 bis 74)

In Zeile 52 ist der Gewinnverteilungsschlüssel des bisherigen Gesellschafters einzutragen (als Bruch), der sich aus dem Gesellschaftervertrag zum Bewertungsstichtag ergibt. Hinweis Vorabgewinne Vorabgewinne sind hierbei jedoch nicht zu berücksichtigen. In den Zeilen 53 bis 56 sind Angaben für den gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu machen. In die Zeil...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.12 Ermittlung der auf die übertragene Beteiligung entfallenden Werte

In die Zeile 187 Spalte 1 kommt der Wert des Verwaltungsvermögens im Gesamthandsvermögen laut Zeile 175, in Spalte 2 der Wert des Verwaltungsvermögens im Sonderbetriebsvermögen laut Zeile 181 und die Summe hiervon in die Spalte 3. In die Zeile 188 Spalte 1 kommt der Wert des jungen Verwaltungsvermögens im Gesamthandsvermögen laut Zeile 176, in Spalte 2 der Wert des jungen Ver...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 2.1.3 Sonderfälle

Betriebsaufspaltung Im Falle einer Betriebsaufspaltung können sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen Investitionsabzugsbeträge beanspruchen. Für die Größenmerkmale bzw. einheitliche Gewinngrenze (ab 2020) sind Besitz- und Betriebsunternehmen daher getrennt zu beurteilen.[1] Bereits vor Änderung durch das JStG 2020 (Begünstigung auch für vermietete Wirts...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.5 Abschnitt E – Angaben zum Substanzwert (Zeilen 43 bis 47)

Die Wertuntergrenze bei der Ermittlung des gemeinen Werts bildet der Substanzwert. Dies gilt unabhängig davon, ob der gemeine Wert mit einem individuellen Gutachten oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wurde. Nur wenn der gemeine Wert aus Verkäufen abgeleitet wurde, findet der Substanzwert keine Anwendung. Hinweis Anlage Substanzwert Es ist die Anlage "Su...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.3 Betriebsvermögen von Personengesellschaften

In das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft ist einzubeziehen:[1] die Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze sowie die Schulden und sonstigen Abzüge, soweit sie zum Gesamthandsvermögen gehören, sowie die Wirtschaftsgüter aus den Sonderbilanzen. Hinweis Der gemeine Wert muss ermittelt werden Für die Wirtschaftsgüter und Schulden des Sonderbetriebsvermögens eines Ge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.5 Auswirkungen des KöMoG

§ 1a KStG sieht für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit vor, zur Körperschaftsbesteuerung zu optieren. Hierdurch ergeben sich auch Konsequenzen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Folgenden sollen einige praktisch bedeutsame Hinweise gegeben werden. Durch die Ausübung der Option findet bezogen auf das Gesamthandsvermögen kein ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.3 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 31 bis 40)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 32 anzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.2 Abschnitt B – Ableitung aus Verkäufen (Zeilen 23 bis 30)

Haben innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag Verkäufe stattgefunden, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 26 und 27 zu machen. Daneben sind in einer besonderen Anlage der Käufer und Verkäufer anzugeben. Stehen Käufer und Verkäufer in einem Verwandtschaftsverhältnis, so ist auch das in der Anlage bekannt zu machen. Beizufügen ist auch der Vertrag über den ...mehr

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Investitionsabzugsbetrag / 7.2 Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen bei der Berechnung des steuerlichen Kapitalkontos i. S. d. § 15a EStG

Da die gewinnmindernde Bildung eines Investitionsabzugsbetrags sich außerbilanziell auswirkt, bleibt das steuerbilanzielle Kapitalkonto von Kommanditisten im Sinne von § 15a EStG unberührt. Daher sind die Berechnungen nach § 15a EStG insgesamt ohne die Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen durchzuführen. Die Inanspruchnahme des § 7g EStG führt immer zu einem insowei...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.4 Abschnitt D – Angaben zum Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (Zeilen 41 bis 42)

Möglich ist es auch, den Wert nach dem vereinfachtem Ertragswertverfahren zu ermitteln.[1] Hinweis Anlage Ertragswertverfahren In diesem Fall ist es zwingend notwendig, auch das Formular "Anlage vereinfachtes Ertragswertverfahren" auszufüllen und der Anlage Betriebsvermögen beizufügen. In der Zeile 42 ist der gemeine Wert des gesamten Betriebsvermögens der Personengesellschaft ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.1 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

Der Abschnitt A fragt allgemeine Angaben zum Betriebsvermögen ab. In den Zeilen 3 bis 5 ist das Unternehmen mit der Firma und der Anschrift aufzuführen, das zu bewerten ist. In Zeile 6 sind das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unternehmens einzutragen. Angaben zum Beteiligungsverhältnis des bish...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.1 Verwaltungsvermögen im Gesamthandsvermögen laut Zeilen 76 bis 86 (einschließlich Altersversorgungsvermögen, ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 76 bis 86 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – aber ohne Finanzmittel – zu machen. Spaltenhinweis (immer bezogen auf Verwaltungsvermögen ohne Finanzmittel) Spalte 1: Wert des Verwaltungsvermögens; aber ohne Sonderbetriebsvermögen Spalte 2: Junges Verwaltungsvermögen vom Verwaltungsvermögen aus der Spalte 1 Liegen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstü...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.13 Anzahl der Beschäftigten und Ausgangslohnsumme der Gesellschaft

Der Verschonungsabschlag bleibt dem Erwerber nur dann in voller Höhe erhalten, wenn nach Ablauf des Überwachungszeitraums von fünf oder sieben Jahren die jeweils maßgebende Mindestlohnsumme erreicht wird. Diese ist mit der Ausgangslohnsumme zu vergleichen. Bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme sind die letzten fünf bzw. sieben vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer en...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.2.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 71 Der Ansatz eines Buch- oder Zwischenwertes ist nur möglich, wenn auch die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum fiktiven Einbringungszeitpunkt aus dem Sonderbetriebsvermögen in die Mitunternehmerschaft übertragen werden.[1] Von dem fiktiven Formwechsel durch Optionsausübung wird damit auch das Sonderbetriebsvermögen I erfasst, wenn es zu den funktional we...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 255 Ab Wirksamwerden der Option sind die Gesellschafter hinsichtlich der Besteuerung vom Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern als (fiktiv) nicht persönlich haftende Gesellschafter an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Die fiktive Beteiligung wird nicht ausdrücklich einer Beteiligung an einer bestimmten Kapitalgesellschaft, etwa einer Akt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.2 Grunderwerbsteuer

Rz. 366 Da die Rückoption zivilrechtlich nicht mit einem realen Vermögensübergang verbunden ist, entsteht keine GrESt. Es gilt die gleiche Rechtslage wie bei der Option (Rz. 55). Da die Option zur KSt keine Auswirkungen auf die GrESt hatte, steht das Grundstück weiter im Gesellschaftsvermögen. Ist ein Grundstück aus dem Sonderbetriebsvermögen im Zuge der Optionsausübung in d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.8 Grunderwerbsteuer

Rz. 194 Da die Option nur zu einem fiktiven Formwechsel führt, nicht zu einem zivilrechtlich wirksamen Vermögensübertragung, entsteht keine GrESt, wenn die optierende Gesellschaft über Grundbesitz verfügt. Die GrESt als Rechtsverkehrsteuer knüpft an den zivilrechtlichen Eigentumsübergang an, der bei einem Formwechsel, ob real oder fiktiv, nicht vorliegt. § 1a Abs. 3 S. 1 KSt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 1.1 Einführung des Optionsmodells

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts[1] ist in § 1a KStG die Möglichkeit geschaffen worden, dass bestimmte Personengesellschaften zur Besteuerung als Körperschaft optieren können. Diese Option bewirkt, dass die Personengesellschaft zivilrechtlich weiterhin eine Personengesellschaft bleibt, steuerrechtlich aber wie eine Kapitalgesellschaft be...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.7 (veröffentlicht am 1.4.2023) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer (...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.4 Buchwertfortführung oder Zwischenwertansatz, 20 Abs. 2 UmwstG

Rz. 87 Nach § 20 Abs. 2 UmwStG ist der fiktive Formwechsel grundsätzlich gewinnrealisierend. Jedoch können nach § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG die Buchwerte fortgeführt oder Zwischenwerte angesetzt werden, soweit die Voraussetzungen der Nrn. 1–4 erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind, wie das Wort "soweit" ergibt, gesellschafterbezogen zu prüfen.[1] Es kann also zu einer teilweis...mehr

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Immaterielle Wirtschaftsgüter / 4.1 Immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Steuerrechtlich gilt, dass immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur aktiviert werden dürfen, wenn sie entgeltlich erworben wurden oder wenn sie in das Betriebsvermögen eingelegt wurden.[1] Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten zu aktivieren. Bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Handelsrechtliche Pflichten

Rz. 9 Die wichtigsten Bestimmungen über Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten normiert das Handelsrecht für den Kaufmann.[1] Gemäß § 238 HGB ist der Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Kaufmann ist nach § 1 Abs. 1 HGB jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt (Ist-Kaufmann). Ein Handelsgewerbe i. S. d. HGB ist jede erkennbar planmäßige und auf Dauer angelegte, selbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1.1 Unternehmer

Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 141 AO bestimmt sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2.2 Gewinn

Rz. 22 Bei gewerblichen Unternehmern wird eine Buchführungspflicht auch dann begründet, wenn ein Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 80.000 EUR[1] vorliegt. Die entsprechende handelsrechtliche Grenze bei einer Anwendung des § 241a HGB beträgt einen Jahresüberschuss von 80.000 EUR.[2] Auch diese gilt nach § 241a HGB allerdings nur für Einzelkaufleute. Die beiden Bezugsgröß...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gesellschaftsrechtlich vermittelte Beherrschung

... mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind ... Rz. 193 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (vgl. Rz. 181)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Anwendung auf beschränkt Steuerpflichtige (Satz 4)

... [4] Die Sätze 1 bis 3 sind auch auf einen beschränkt Steuerpflichtigen anzuwenden, soweit die Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnen ist, durch die eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeübt wird. Rz. 157 [Autor/Stand] Anwendung der Hinz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Mitunternehmeranteil

Rz. 125 Der Gesellschafter einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Personengesellschaft kann als Ausgangsrechtsträger auch seinen Mitunternehmeranteil einbringen.[1] Der Mitunternehmeranteil besteht zum einen aus dem zivilrechtlichen Anteil am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft. Zum anderen gehört zu dem Mitunternehmeranteil eines G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Teilbetrieb

Rz. 100 Die Einlage eines Teilbetriebs ist anders als die von einzelnen Wirtschaftsgütern und von unselbstständigen Betriebsteilen nach § 20 Abs. 1 UmwStG begünstigt. Rz. 101 Das UmwStG enthält keine Definition des Teilbetriebs. Streitig und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Voraussetzungen des nationalen oder des europäischen Teilbetriebsbegriffs erfüllt sein ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.2 Betrieb

Rz. 79 Der in § 20 Abs. 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist im UmwStG nicht weiter definiert. Aus der fehlenden Betriebsdefinition im UmwStG, der systematischen Einbindung der Einbringungsvorschriften in das Recht der Ertragsteuer und dem Telos der §§ 20 ff. UmwStG wird hergeleitet, dass (grundsätzlich) die allgemeinen Grundsätze de...mehr

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Gesellschafterdarlehen / 2.2 Auf Ebene des Gesellschafters ist eine Forderung zu aktivieren

Handelt es sich bei dem Gesellschafter, der das Darlehen gewährt, um einen Kaufmann, der zur Buchführung verpflichtet ist und wird das Darlehen im Betriebsvermögen gehalten (z. B. Darlehen der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft), ist beim Gesellschafter das gewährte Darlehen als Forderung gegenüber der Gesellschaft zu bilanzieren. Die Forderung stellt Sonderbetriebsv...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Buchwert

Rz. 248 Das Bewertungswahlrecht gibt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit, für das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen dem Ansatz mit dem bisherigen Buchwert, dem aktuellen gemeinen Wert oder einem Zwischenwert zu wählen. Rz. 249 Der Buchwert ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung nach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.3 Einbringender

Rz. 62 Unstreitig dürfte sein, dass z. B. eine natürliche Person oder eine Kapitalgesellschaft als Ausgangsrechtsträger i. S. d. § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a UmwStG [1] mit der Person des Einbringenden i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG identisch ist. Unstreitig dürfte auch sein, dass der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der seinen Mitunternehmeranteil zivilrechtlich auf die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 74 Gegenstand einer Einbringung nach § 20 Abs. 1 UmwStG kann ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Gegenstand der Einbringung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Der UmwStE-E hat die Klarstellung aufgenommen, dass beim Formwechsel (§ 25 UmwStG) jeweils die Anteile der Mitunternehmer an der formwechselnden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.5 Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 136 Die Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft fällt unter § 21 UmwStG, sofern die Anteile nicht zu einem Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gehören. Dass die Anteile auch zu einem Unternehmensteil gehören und zusammen mit diesem als ein Sacheinlagegegenstand i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG eingebracht werden können, ergibt sich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.7 Personengesellschaft und Insolvenz

Rz. 84 Personengesellschaften[1] sind nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO ausdrücklich selbstständig insolvenzfähig. Dies gilt seit dem Inkrafttreten der InsO auch für die GbR. Als reine Innengesellschaft ist die stille Gesellschaft (gleich ob typisch oder atypisch) hingegen nicht insolvenzfähig.[2] Rz. 85 Die Personengesellschaft ist damit Gegenstand eines Sonderinsolvenzverfahrens....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.3 Keine "Überschuldung" des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 205 Die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens dürfen die Aktivposten nicht übersteigen, wobei das Eigenkapital weder als Aktiv- noch als Passivposten zu berücksichtigen ist. Zu den Passivposten rechnen in voller Höhe auch steuerfreie Rücklagen, die mithin zu einer Überschuldung führen können.[1] Rz. 206 Bei ausl. Betriebsvermögen sind die Bilanzansätze maßgebli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 4.1.1 Finanzielle Eingliederung

Der finanziellen Eingliederung liegt die Frage zugrunde, ob der Organträger die Möglichkeit hat, in der Organgesellschaft seinen Willen durchzusetzen. Dies ist bejahen, wenn er in der Lage ist Mehrheitsbeschlüsse zu fassen. Der Organträger muss folglich (unmittelbar oder mittelbar) mehr als 50 % der Stimmrechte besitzen. Wichtig Keine Gewinnabführung erforderlich Anders als fü...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.3 Finanzielle Eingliederung

Als weitere Voraussetzung muss der Organträger in der Weise an der Organgesellschaft beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.[1] Hierbei wird auf die Anteile an den Stimmrechten abgestellt, nicht auf die kapitalmäßige Beteiligung. Zwar wird dies meist übereinstimmend sein, liegen aber z. B. Vorzugsaktien vor, kann dies in der Praxis differieren. Zudem k...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.2.1 Teilwertabschreibung der Gesellschaftsanteile

Hält ein GmbH-Gesellschafter seine Anteile an der GmbH im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens, besteht die Möglichkeit, die Anteile auf ihren Teilwert abzuschreiben. Da die Verluste der GmbH i. d. R. den Wert der Anteile bis hin zu ihrer völligen Wertlosigkeit mindern, können die Anteile in der Bilanz der Einzelfirma auf ihren niedrigeren Teilwert[1] abgeschrieben wer...mehr

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Gewinn oder Gewinn – das is... / f) Personengesellschaften und Gemeinschaften

Auch Personengesellschaften und Gemeinschaften (z.B. Erben- und Bruchteilsgemeinschaften) können § 7g EStG in Anspruch nehmen, wenn es sich um eine Mitunternehmerschaft handelt (daher regelmäßig nicht Praxis-, Labor oder Bürogemeinschaften[40]). IABe können sowohl vom gemeinschaftlichen Gewinn als auch vom Sonderbetriebsgewinn eines Mitunternehmers abgezogen werden.[41] In d...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Checkliste Jahresabschluss ... / 10.1.6 Berücksichtigung speziell steuerlicher Gesichtspunkte

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.4 Allgemeine Ansatzvorschriften für die Eröffnungsbilanz

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