Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführungmehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.1 Personenunternehmen

Gehören die GmbH-Anteile zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen eines Personenunternehmens, resultiert aus der Veräußerung der Anteile ein laufender Gewinn des Betriebs. Hierfür gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart der §§ 13, 15 oder 18 EStG. Der Gewinn aus der Veräußerung fällt unter das Teileinkünfteve...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.4 Veräußerung

Eine Veräußerung erfordert, dass das Eigentum an den Anteilen von einer Person auf eine andere übertragen wird. Basis dieser Übertragung ist ein schuldrechtliches Verpflichtungsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung kaufmännisch gegeneinander abgewogen sind.[1] Im wirtschaftlichen Sinne mit einer Veräußerung vergleichbar und dieser damit gleichgestellt werden: eine steue...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.4 Betriebsvermögen

Der steuerrechtliche Sonderstatus der Vergütungen an die Gesellschafter wirkt sich auch auf den Umfang des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft aus. Die vom Gesellschafter an die Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter sind Sonderbetriebsvermögen . Damit setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft wie folgt zusammen: Das Gesamthandsvermögen der Gesells...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.6 Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Der steuerliche Gewinn einer Mitunternehmerschaft errechnet sich damit aus der Summe der Ergebnisse der Gesamthandsbilanz, der Sonderbilanzen und ggf. vorhandenen Ergänzungsbilanzen. Das wird als sog. Prinzip der additiven Gewinnermittlung bezeichnet. Konkret ermittelt sich der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft damit in 2 Stufen: 1. Stufe: Gesamthandsergebnis Der ...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 5.1 Land- und Forstwirtschaft

Auch für Personengesellschaften, die sich land- und forstwirtschaftlich betätigen, gelten die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Dies ist durch einen Verweis in § 13 Abs. 7 EStG gewährleistet, wonach die Regeln in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG entsprechend anzuwenden sind. Damit ist das Betriebsvermögen um das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter erweitert un...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 2.5 Gewerbliche Prägung

Eine weitere Besonderheit ist die sog. gewerbliche Prägung der Personengesellschaft. Anders als bei der Abfärbetheorie ist es dazu nicht Voraussetzung, dass die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb ausübt. Allein ihre Rechtsform, die Zusammensetzung ihrer Gesellschafter und die Vertretung genügt, um der Gesellschaft den Stempel der Gewerblichkeit und damit einer Mitunternehmers...mehr

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Buchführungspflicht / 4 Verantwortung

Die Verantwortung für die Erfüllung der Buchführungspflicht trifft bei einem Einzelunternehmen den Unternehmer, einer GbR oder OHG sämtliche Gesellschafter, einer KG oder GmbH & Co. KG den Komplementär, Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft die Personengesellschaft,[1] einer atypischen stillen Gesellschaft allein den Geschäftsinhaber, nicht den s...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.7 Vorabausschüttungen

Einen Sonderfall der Gewinnausschüttungen bilden Vorabausschüttungen, die nach der Satzung oder aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses als "Vorschuss" auf den erwarteten Jahresüberschuss gezahlt werden können. Werden Vorabausschüttungen beschlossen und bis zum Bilanzstichtag ausgezahlt, ist der Jahresabschluss nach Ergebnisverwendung zu erstellen. Sind Vorabausschüttungen a...mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / V. Zurückbehaltung von Anteilen an der Komplementärgesellschaft

Die von den Kommanditisten einer GmbH & Co. KG gehaltenen Geschäftsanteile an der Komplementärin (GmbH) können in bestimmten Fällen als Sonder-BV zu den funktional wesentliche Betriebsgrundlagen gehören.[18] Diese Geschäftsanteile sind dann bei einer Einbringung nach § 20 UmwStG für eine Buchwertfortführung grundsätzlich auf die Kapitalgesellschaft zu übertragen. Bei einem "e...mehr

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Die Änderungen bei der Opti... / VII. Fazit

Durch § 1a KStG wird Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Bisher wurde diese Möglichkeit bundesweit nur selten genutzt. Die Änderungen durch das Wachstumschancengesetz verbessern dieses Optionsmodell punktuell und erhöhen dessen Attraktivität. Eine schrankenlose Option zur KSt gibt es für Personenunternehmen aber wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2 Ergänzungswerte und Sonderbetriebsvermögen

Rz. 144 Die höchstrichterliche Rspr. hat für die Gewinnermittlung bei Mitunternehmerschaften Besonderheiten herausgearbeitet, die auch für die Bestimmung des Kapitalkontos von Bedeutung sind. Diese ergeben sich zum einen aus zwingenden Bilanzierungsgrundsätzen und abweichenden – personengebundenen – Bewertungswahlrechten (z. B. Rücklage gem. § 6b EStG), zum anderen aus der N...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3.4 Ergebnisse aus Sonderbilanzen

Rz. 189 § 15a EStG versucht, eine Verbindung herzustellen zwischen der Ausgleichsfähigkeit eines Verlustanteils und der persönlichen Haftung des Gesellschafters, dem dieser Verlustanteil steuerlich zuzurechnen ist. Bei Vorgängen im Sonderbetriebsvermögen fehlt es an dieser Grundvoraussetzung. Gesellschaftsgläubiger können auf das Sonderbetriebsvermögen zwar keinen Zugriff ne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.1 Kein Ausgleich mit anderen Einkünften

Rz. 200 Aus der Gesetzesformulierung werden zunächst 2 Regelungsinhalte deutlich. Erstens kommt in dem Verbot des Ausgleichs "mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb" eine Objekt- bzw. Betriebsbezogenheit zum Ausdruck. Zweitens wird ausweislich der Formulierung "noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten" ein Einkünfteausgleich im Rahmen des § 2 Abs. 3 EStG verhindert....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.1 Einbeziehung von Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 157 Unter dem Gesichtspunkt des eigenen Aufwands und des Haftungseinschlusses für alle Wirtschaftsgüter der Gesamthandsbilanz wird die Einbeziehung der Werte einer Ergänzungsbilanz in das Kapitalkonto für Zwecke des § 15a EStG deutlich und einsichtig. Diese Werte, die lediglich eine positive oder negative Ergänzung zum Buchwert der Wirtschaftsgüter bilden, dienen gleichf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.2 Vorgänge in Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 293 Die Grundvoraussetzung einer Zurechnung fiktiver Gewinne (= "soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht") wird in § 15a Abs. 3 S. 1 EStG ähnlich umschrieben wie die Grundvoraussetzung einer Beschränkung des Verlustausgleichs in § 15a Abs. 1 S. 1 EStG (= "nicht ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto … entsteht oder sich erhöht"). Auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.4 Auswirkungen auf die Gewerbesteuer

Rz. 50 § 15a EStG hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die GewSt. § 7 GewStG legt vielmehr ausdrücklich fest, dass der Gewerbeertrag aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. EStG zu entwickeln ist, ergänzt durch Hinzu- und Abrechnungen. Da § 15a EStG aber keine Gewinnermittlungsvorschrift bildet, fehlt der Einfluss auf den Gewerbeertrag.[1] Ein bei der ESt nur verrechenb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 8.2 Atypisch stille Gesellschaft (§ 15a Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Rz. 380 Diese Gesellschaftsform leitet sich ab von der stillen Gesellschaft i. S. d. § 230 HGB. Anders als im HGB vorgesehen, wird die Stellung des stillen Gesellschafters jedoch vertraglich erheblich verstärkt, sein Einfluss so erweitert, insbesondere hinsichtlich der Eingriffsmöglichkeiten in das Tagesgeschäft, des Risikos sowie der Beteiligung an den stillen Reserven, das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.2 Entgeltliche Übertragung bei bisher nicht ausgeglichenen Verlusten

Rz. 346 Scheidet ein Kommanditist aus einer KG aus, bei der ihm Verlustanteile zugerechnet worden sind, die nicht ausgleichsfähig waren und daher als verrechenbarbar festgestellt wurden, ist dieser Sachverhalt zunächst und grundsätzlich wie jede andere Beendigung einer Mitunternehmerstellung zu würdigen. Nach den allg. Regelungen des § 16 EStG bedeutet dies, dass der Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.5 Spätere Behandlung fiktiver Gewinne

Rz. 314 Durch den Ansatz eines fiktiven Gewinns werden im Ergebnis bisher ausgleichsfähige in verrechenbare Verluste umgewandelt. Diese Verluste gehen aber ertragsteuerlich nicht verloren, sondern werden wiederum vorgetragen. Ähnlich wie die verrechenbaren Verluste, die in ihrem Entstehungsjahr vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind, werden die durch Einlage- oder Haftungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.3 Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft

Rz. 175 Der Ausgleichsbeschränkung unterliegt nach dem Wortlaut des Gesetzes der "Anteil am Verlust der KG". Damit ist nur der gemeinschaftlich erwirtschaftete negative Erfolg gemeint. Mit dieser Aussage und Abgrenzung wird zugleich klargestellt, dass Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung, die neben dem gemeinschaftlichen Ergebnis im Sonderbetriebsvermögen anfallen, u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.9.3 Auswirkung auf die "normale" KG

Rz. 102 Die vielfältige Kritik an § 15a EStG ist vor allem in einem Punkt berechtigt; gemeint sind die Auswirkungen auf die "normale" KG. Die Begrenzung des Verlustausgleichs zielte in erster Linie auf Verlustzuweisungsgesellschaften ab. Betroffen sind indessen auch Familien-Personengesellschaften, die echte wirtschaftliche Verluste erzielen oder wegen vorhandener stiller Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.2 Auswirkungen von Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen auf das Kapitalkonto

Rz. 150 Die Werte aus den zusätzlichen Bilanzen beeinflussen das Kapitalkonto des Mitunternehmers. Weil dieses wiederum die Grundlage für den Vermögensvergleich nach den Grundsätzen der §§ 4 und 5 EStG bildet, entscheidet es zugleich über die Höhe eines zuzurechnenden Gewinns oder Verlusts. Dabei sind die zusätzlichen Werte aus Ergänzungsbilanzen den jeweiligen Werten der Wi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.4 Rechtsfolge/Gewinnzurechnung

Rz. 308 Im Fall sowohl der Minderung der Einlage als auch der Haftsumme ist dem Kommanditisten der Betrag der Einlage- bzw. Haftungsminderung als Gewinn zuzurechnen. Die Zurechnung dieses fiktiven Gewinns ist indes sachlich und zeitlich begrenzt. Die Begrenzung bezieht sich zunächst auf früher als ausgleichsfähig behandelte, nunmehr nur noch als verrechenbar anzusehende Verl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.2.2 Zeitpunkt für die Bestimmung des Kapitalkontos

Rz. 169 Maßgebend für den Stand des Kapitalkontos ist jeweils das Ende eines Wirtschaftsjahres, für das dem Kommanditisten ein Verlustanteil zuzurechnen ist.[1] Es gilt ein strenges Stichtagsprinzip. Ein Zwischenstand im Lauf des Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt. Während Entnahmen und Einlagen des genannten Zeitraums einzubeziehen sind, gilt das nicht für einen Gewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.2.1 Kapital aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen

Rz. 146 Die Unterscheidung zwischen Werten aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen ist sowohl für die Herkunft und den äußeren Anlass ihrer Entstehung als auch für die Auswirkungen von Bedeutung. Während die Ergänzungsbilanz zusätzliche (ergänzende) Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens aufnimmt oder negative (ausgleichende) Korrekturposten enthält, wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.2 Verzicht des Kommanditisten auf Vergütungen

Rz. 216 Besonders unbefriedigend sind Situationen, bei denen im Gesamthandsvermögen Aufwendungen und Verluste anfallen, die im Sonderbetriebsvermögen korrespondierend zu Erträgen und Gewinnen führen. Beispiele hierfür bilden Miet- und Zinszahlungen oder Arbeitsvergütungen an die Kommanditisten. Sie können in der Gesamthandsbilanz verrechenbare Verluste und in der Sonderbilan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.5.2.3 Verzicht auf Kommanditistendarlehen

Rz. 219 Die Vergabe eines Darlehens an die KG führt grundsätzlich zu Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten. Der Wertverfall dieses Darlehens oder ein Wandel des Darlehens zu Eigenkapitalersatz bewirkt wegen der korrespondierenden Bilanzierung bei additiver Gewinnermittlung nach höchstrichterlicher Rspr. weder Aufwand in der Sonderbilanz noch Ertrag in der Gesamthandsbila...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.2.1 Definition der Einlageminderung

Rz. 287b Eine Einlageminderung im hier relevanten Sinn entsteht durch einen Überhang der Entnahmen über die Einlagen, beide i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 2 und 5 EStG sowie im Wert von § 6 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 EStG. Im Rahmen des § 15a EStG können sich zusätzliche Auswirkungen ergeben, die zum einen durch die Teilwertansätze, zum anderen aus den Höchstwertvorschriften des § 6 Abs...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 3.2 Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen

Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandsvermögen sind, sondern einem, mehreren oder allen Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Personengesellschaft dienen, sind ebenfalls notwendiges Betriebsvermögen der Gesellschaft. Es handelt sich um Sonderbetriebsvermögen der jeweiligen Gesellschafter, das in der steuerlichen Sonderbilanz des jeweiligen Gesellschaf...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 9.1 Personengesellschaften

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind bei Personenhandelsgesellschaften "die Gewinnanteile und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft bezogen hat".[1] Bei Mitunternehmerschaften wird die Steuerbilanz der Gesellschaft mit den Ergebnissen etwaiger Ergänzungsbilanzen und den Sonderbilanzen der Gesellschafter zusammengefasst (Gesamtbilanz), die sodann Grundlage...mehr

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Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 4.1 Gesamtbilanz, Ergänzungsbilanz, Sonderbilanz

Bei bilanzierenden Personengesellschaften oder -gemeinschaften beziehen sich die Regelungen über Bilanzberichtigung und -änderung auf die Gesamtbilanz, d. h. auf die Gesamthandsbilanz, auf evtl. Ergänzungsbilanzen sowie auf evtl. Sonderbilanzen. Daraus folgt, dass eine Berichtigung in der Gesamthandsbilanz zu einer Bilanzänderung in den Ergänzungsbilanzen oder in den Sonderb...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 1 Ansatz in der Handelsbilanz

Grundstücke sind handelsrechtlich als Vermögensgegenstände in der Bilanz ihres Eigentümers auszuweisen. Hierbei gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung von Vermögensgegenständen.[1] Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum liegt z. B. bei einem Grundstückserwerber nach Übergang von Nutzen und Lasten vor, wenn eine Eintragung im Grundbuc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Festlegung der abkommensrechtlichen Einkunftsart und des Zuordnungsmaßstabs (§ 50d Abs 10 S 1–4 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG legt zunächst die abkommensrechtlich anzuwendende Einkunftsart fest: Enthält ein DBA keine ausdrückliche Regelung für Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG, dann gilt die Vergütung für Zwecke der Abkommensanwendung ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns des vergütungsberechtigten Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Formwechsel mit Anmeldung zur Eintragung im HReg bis 12.12.2006 Nach § 25 S 1 UmwStG gilt "der achte Teil" (des UmwStG) im Fall des Formwechsels (s § 190 UmwG) einer Pers-Ges (KG, OHG oder Partnerschaftsgesellschaft) in eine Kap-Ges "entspr" (dh §§ 20 bis 22 UmwStG; § 23 UmwStG scheidet aus sachlichen Gründen aus, da sich der Formwechsel nur ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.3 Verlustabzugsbeschränkungen (§ 15a EStG) bei Einlage in eine KG

Tz. 245 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Werden wertgeminderte einbringungsgeborene Anteile in das Gesamthandsvermögen einer KG eingelegt und ist der AE der Kap-Anteile zugleich Kdst der Pers-Ges, unterliegt die Gewinnminderung nach § 21 Abs 4 S 2 UmwStG den Abzugsbeschränkungen des § 15a EStG . Die Regelung in § 15a EStG stellt auf den stlich zuzurechnenden Verlustanteil an einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3 "Einlage" in ein Betriebsvermögen

Tz. 237 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Regelung in § 21 Abs 4 UmwStG betrifft die "Einlage" in ein BV. Dies setzt voraus, dass die einbringungsgeborenen Anteile bisher nicht Bestandteil des BV waren, dem sie nunmehr durch Einlage zugeführt werden. Der unmittelbare (Erst-)Erwerb einbringungsgeborener Anteile im BV des Einbringenden wird nicht von § 21 Abs 4 UmwStG erfasst, so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.5.2 Gewinnminderung durch Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 244 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Fall der Einlage wertgeminderter Anteile ist gem § 21 Abs 4 S 2, 2. Hs UmwStG der Differenzbetrag zwischen dem Tw und den AK (dh AK nach § 20 Abs 4 UmwStG im Zeitpunkt der Einlage zuz/abz nachträglicher AK bzw Kap-Auszahlungen bis zum Einlagezeitpunkt, s Tz 241) vom Gewinn (außerbilanziell) abzuziehen. Aus der Formulierung in § 21 Abs 4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Keine Anteile iSd § 21 UmwStG aus Einbringungs-/Umwandlungsfällen

Tz. 16 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Keine einbringungsgeborenen Anteile entstehen bei: einer Sacheinlage gem §§ 20 Abs 1, 23 UmwStG oder einem Formwechsel gem §§ 25 iVm 20 UmwStG zu Tw (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG im Umkehrschluss, s Tz 17; zum Formwechsel s Tz 18a), einer Sacheinlage einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder Genossenschaft iR eines Anteilst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Hintergrund und Rechtsentwicklung

Rn. 180 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der durch das JStG 2009 erstmals eingeführte und 2013 durch das AmtshilfeRLUmsG revidierte § 50d Abs 10 EStG betrifft die abkommensrechtliche Behandlung von Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften und stellt ein weiteres Bsp für eine rechtsprechungsbrechende Regelung dar, mit der der Gesetzgeber auf missliebige Rs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Betriebsvermögenszugehörigkeit

Tz. 87 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG können sich auch in einem BV befinden (Umkehrschluss aus § 21 Abs 4 UmwStG, der die Einlage in ein BV des AE regelt unter Beibehaltung der St-Verstrickung; Umkehrschluss aus § 8b Abs 4 S 1 Nr 1 KStG, der die Behandlung einbringungsgeborener Anteile im BV bei der Einkommensermittlung von Kö regelt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Treaty override

Rn. 199 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In Fällen, in denen Sondervergütungen (sowie mit dem Sonder-BV zusammenhängende Erträge und Aufwendungen) durch die Anwendung des § 50d Abs 10 EStG abweichend von der abkommensautonomen Auslegung im Inland zu besteuern sind, liegt ein Treaty override vor, welches der BFH in Abkehr von seiner früheren Rspr (zB BFH vom 13.07.1994, BStBl II 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.2 Antragstellung (Form, Antragsteller und zuständige Behörde)

Tz. 144 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Im Ges finden sich keine Erläuterungen, unter welchen Umständen der Entstrickungsantrag gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG zu stellen ist. Die Form der Antragstellung ist daher aus dem Sinn der Vorschrift zu ermitteln. Nach dem Willen des Ges-Gebers ist der Antrag auf Versteuerung von stillen Reserven der einbringungsgeborenen Anteile in das Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Übersicht zur Existenz einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG

Tz. 15 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Einbringungsgeborene Anteile entstehen vor Inkrafttreten des UmwStG 1995 bei: Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils vor Geltung des (ersten) UmwStG (20.08.1969) unter Übernahme des BV zu Bw oder Zwischenwerten iRd Gründung der Kap-Ges oder der Kap-Erhöhung bei einer Kap-Ges nach damals geltender Rspr (s Tz 21–22), Einbringung eines...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Überführung aus dem Betriebsvermögen einer natürlichen Person in das Privatvermögen

Tz. 90 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einbringungsgeborene Anteile aus dem BV einer natürlichen Pers werden in das PV entnommen, wenn (zB) die nicht zum notwendigen BV gehörenden Anteile ausgebucht werden (Entnahmehandlung) oder die Anteile an Angehörige verschenkt werden (s Tz 32). Zudem werden Anteile in einem Einzelunternehmen in das PV überführt, wenn der gesamte Betrieb unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Formwechsel von Kapitalgesellschaften

Tz. 19 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der Formwechsel der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, in eine Kap-Ges anderer Rechtsform hat grds keine Auswirkungen auf die St-Verstrickung der Anteile nach § 21 UmwStG. Wird eine GmbH in eine AG oder umgekehrt formgewechselt, hält der AE statt einbringungsgeborener GmbH-Anteile fortan einbringungsgeborene Aktien un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Anteile aus der Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Anteilstausch)

Tz. 115 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Werden einbringungsgeborene Anteile aus einem Anteilstausch iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG veräußert, ist der VG regelmäßig nach § 3 Nr 40 S 1 Buchst a oder b EStG (s Tz 106 und 108) stbefreit (Ausnahme s Tz 119). Zur Abgrenzung von Sacheinlagevorgän gen nach § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegenüber der "Betriebseinbringung" gem § 20 Abs 1 S 1 UmwStG in b...mehr