Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbilanz

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern in der Hand... / 9 Besonderheiten bei Personenhandelsgesellschaften

Bei der Ableitung latenter Steuern sind bei Personenhandelsgesellschaften nach IDW RS HFA 7, Rz. 19 ff. u. a. folgende Besonderheiten zu beachten: Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen sind nur latente Steuern für Gewerbesteuer zu bilden (Rz. 19). Im Zuge der Ermittlung der steuerlichen Wertansätze sind neben den Wertansätzen in der Gesa...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.7 Zivil- und steuerliche Rückbeziehung

Während bei einem Formwechsel die Einreichung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz zum Handelsregister nicht erforderlich ist, hat bei der Verschmelzung jeder übertragende Rechtsträger nach § 17 Abs. 2 UmwG eine handelsrechtliche Schlussbilanz zu erstellen, die der Anmeldung zum Handelsregister beizufügen ist. Diese Schlussbilanz darf grundsätzlich auf einen höchstens acht...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8.2 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts bei sonstigen Gegenleistungen

Bis einschließlich 2014 konnten neben neuen Anteilen bis zur Höhe des Buchwerts des eingebrachten Betriebsvermögens nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG a. F. auch andere Wirtschaftsgüter (z. B. Einräumung eines Darlehensanspruchs, Barzahlung) als Gegenleistung für das eingebrachte Betriebsvermögen gewährt werden, ohne die Steuerneutralität zu gefährden. Mit dem Steueränderungsges...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.2 Spaltung von Körperschaften

Rz. 26 Der Spaltung zur Aufnahme liegt ein Spaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der zu spaltenden Körperschaft und der bzw. den übernehmenden Körperschaften zugrunde.[1] Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.[2] Bei der Spaltung zur Neugründung tritt an die Stelle dieses Vertrags der Spaltungsplan.[3] Im Spaltungsvertrag bzw. Spaltungsplan sind die einzelnen Akt...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Schuldzurechnung

Rn. 32 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Frage der Schuldzurechnung im Fall der bloßen Erfüllungsübernahme ist streitig, die Beantwortung der Zurechnungsfrage aber entscheidend für die Anwendung des § 4f EStG (ebenso wie des § 5 Abs 7 EStG). In der Beurteilung der Schuldzurechnung bei interner Erfüllungsübernahme hat die FinVerw eine drastische Kehrtwende vollzogen: Nachdem zunä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.2 Abwicklungszeitraum – Besteuerungszeitraum

Rz. 28 § 11 KStG verwendet zwei unterschiedliche Begriffe, den Begriff "Zeitraum der Abwicklung" (kurz: Abwicklungszeitraum) und den Begriff "Besteuerungszeitraum". Diese Begriffe sind – wie bereits dargelegt – nicht identisch und müssen daher voneinander abgegrenzt werden. Rz. 29 Der Abwicklungszeitraum ist m. E. aus dem Handelsrecht abzuleiten und muss in seiner Beziehung z...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeile 8)

Die Zeile 8 betrifft den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen den Gesamtgewinn d...mehr

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Feststellungserklärung 2020 / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 10–20)

Die Angaben in den Zeilen 10–14 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften (Zeile 4), abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben (Zeile 5), Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen (Zeile 6) sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen (Zeilen 8) enthalten sind. Als Einkünfte sind hier...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage OT / 3.3 Zeilen 14–14a

In diesen Zeilen wird das dem Organträger zuzurechnende Einkommen um Einkunftsteile bereinigt, die einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung unterliegen. Nach der Bruttomethode des § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG sind diese Steuerbefreiungen nicht auf der Ebene der Organgesellschaft, sondern der des Organträgers anzuwenden. Es ist also erst auf der Ebene des Organträgers anha...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.8 Zeile 8

In dieser Zeile sind die von der Personengesellschaft als Vergütung für die Überlassung in- oder ausländischer Wertpapiere gezahlten Beträge einzutragen. Diese Beträge sind nach § 8b Abs. 10 Satz 1 KStG bei der Personengesellschaft steuerlich nicht abziehbar. Einzutragen sind nur die Vergütungen, die aus der Sonderbilanz gezahlt wurden. Die Eintragung entspricht der in Zeile...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.7 Vor Zeilen 8–11

In den Zeilen 8–11 sind Eintragungen entsprechend den Zeilen 4–7 vorzunehmen. Sie betreffen aber nicht mehr die Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft, sondern die jeweilige Sonderbilanz des Gesellschafters. Für diese Beträge wird auf der ersten Seite des Vordrucks keine Gesamtsumme gebildet.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K 1, FE-K 2, FE-K 4 und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten gehen daher nicht in einen der KSt-Vordrucke, sondern in die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der Personengesellschaft ein. Er ist v...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 3 / 1.9 Zeile 9

Leistet die entleihende Personengesellschaft die Vergütung nicht in Geld, sondern überlässt ihrerseits ertragbringende Wirtschaftsgüter, wird fingiert, dass ihr die Erträge aus den ertragbringenden Wirtschaftsgütern weiterhin zuzurechnen sind, sie diese also versteuern muss, und dass sie diese Erträge als Vergütung an die überlassende Körperschaft leistet, die dann als nicht...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2020 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.2 Abgrenzung der Ergänzungsbilanz zur Sonderbilanz

Rz. 6 Ergänzungsbilanzen müssen unterschieden werden von Sonderbilanzen. Letztere sind reine Steuerbilanzen, die zusätzlich zur Jahresbilanz – und damit regelmäßig – für einzelne Gesellschafter erstellt werden müssen.[1] In ihnen werden Vermögensgegenstände bilanziert, die nicht zum Gesamthandsvermögen gehören und deswegen auch nicht in der Bilanz enthalten sind, die jedoch ...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.3 Stellung der Ergänzungsbilanz im Rahmen der Gewinnermittlung der Mitunternehmerschaft

Rz. 7 Nach heutiger Rechtsprechung des BFH wird der Gewinnanteil des Mitunternehmers gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nach der additiven Methode ermittelt (sog. 2-"stufige Gewinnermittlung").[1] Diese Methode kann ursprünglich auf Schmidt zurückgeführt werden.[2] Danach werden die Gewinnanteile des Mitunternehmers aus der Steuerbilanz getrennt von den Ergebnissen der Sonde...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 5 Ergänzungsbilanzen bei personenbezogenen Steuervergünstigungen

Rz. 39 Eine Personengesellschaft kann Steuervergünstigungen (bspw. §§ 6b, 7h EStG) für einzelne Gesellschafter, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, anteilig in Anspruch nehmen. Hierzu bildet sie eine negative Ergänzungsbilanz für die betreffenden Gesellschafter. Im Falle des § 6b EStG könnten bspw. aufgrund eines vorherigen Gesellschafterwechsels nicht alle Gesellsc...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 1.1 Begriff der Ergänzungsbilanz

Rz. 1 Ergänzungsbilanzen ergänzen laufende Steuerbilanzen von Personengesellschaften. Der Rechtsbegriff der Ergänzungsbilanz erscheint nur an wenigen Gesetzesstellen, zum einen in § 24 Abs. 2 und 3 UmwStG im Zusammenhang mit der Einbringung von betrieblichen Sachgesamtheiten in eine Personengesellschaft und zum anderen in § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG im Zusammenhang mit der Einlag...mehr

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Ergänzungsbilanzen nach EStG / 2.1 Aufdeckung stiller Reserven

Rz. 10 Wird ein Mitunternehmeranteil an einen neu eintretenden Gesellschafter veräußert, kommt es nicht zum Erwerb eines besonderen Wirtschaftsguts "Beteiligung", vergleichbar der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, sondern es findet eine entgeltliche Anschaffung von Anteilen (Bruchteilen oder ideellen Anteilen) an den gesamthänderisch gebundenen Wirtschaftsgütern der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.3 Sonderbetriebsvermögen von Kommanditisten

Rz. 179 Zu den wichtigsten Teilen des Sonderbetriebsvermögens gehören neben Darlehen an die GmbH & Co. vor allem die Anteile an der Komplementär-GmbH. Diese Werte erscheinen regelmäßig in Sonderbilanzen zur Hauptbilanz der GmbH & Co., weil sie an anderer Stelle zumeist kein Betriebsvermögen darstellen. In der Praxis werden die GmbH-Anteile aber auch unmittelbar in der Hauptb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.4 Anteilsveräußerungen

Rz. 185 Veräußerungsvorgänge zwischen den Gesellschaftern einer GmbH & Co. werden für ertragsteuerliche Belange zweckmäßigerweise in Ergänzungsbilanzen dargestellt. Praxis-Beispiel Veräußerungsvorgänge in Ergänzungsbilanzen Kommanditist F hatte der F-GmbH & Co. ein unbebautes Grundstück zur Nutzung überlassen und dafür ein angemessenes Entgelt als Sondervergütung erhalten. Zum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.5.3 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 225 Nach ständiger Rspr. bildet die Beteiligung an einer Personengesellschaft (Mitunternehmeranteil) in der Steuerbilanz des beteiligten Mitunternehmers kein einheitliches und besonderes Wirtschaftsgut.[1] Sie entspricht vielmehr dem Saldo der anteilig auf ihn entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens – wie er im individuellen Kapitalkonto zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.9.2 Korrespondierende Bilanzposten

Rz. 178 Solange die Komplementär-GmbH als Mitunternehmer anerkannt ist, muss ihr Beteiligungskonto dem Kapitalkonto bei der GmbH & Co. entsprechen. Alle Veränderungen sind übereinstimmend auszuweisen, eine Differenz darf nicht entstehen. Daher sind auch Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit der Beteiligung nur im Ergebnis der GmbH & Co. aufzuzeigen; erst der Nettobetrag g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.5 Aufwendungen der Gesellschafter

Rz. 112 Ebenso wie die Vergütungen der Mitunternehmerschaft an einzelne Mitunternehmer werden umgekehrt die Aufwendungen einzelner Mitunternehmer für die oder im Interesse der Mitunternehmerschaft in deren Gewinnermittlung einbezogen. Maßgeblich für die Zuordnung ist das Veranlassungsprinzip (§ 4 Abs. 4 EStG). Diese Aufwendungen, die allgemein als Sonderbetriebsausgaben beze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.7 Pensionszusagen

Rz. 124 Der RFH und BFH hatten Pensionszusagen an Gesellschafter von Personengesellschaften zunächst als betrieblich bedingt angesehen und dementsprechend Zuführungen zu Rückstellungen als Betriebsausgaben anerkannt. Erst 1967 wurde eine derartige Zusage als Gewinnverteilungsabrede zwischen den Gesellschaftern eingestuft.[1] An dieser grundsätzlichen Beurteilung hat sich bis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.3 Anteile an der Komplementär-GmbH

Rz. 104 Die GmbH & Co. im weiteren Sinne (Rz. 10) und die Einheitsgesellschaft /Rz. 50f.) sind in Bezug auf die Behandlung der Anteile an der Komplementär-GmbH unproblematisch. Im ersten Fall zählen sie zum Vermögen dritter Personen und sind bei diesen ertragsteuerlich zu erfassen, im zweiten Fall gehören sie zum Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. und sind schon aus diesem G...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.2 Einheitsgesellschaft

Rz. 192 Bei der Einheitsgesellschaft (Rz. 50ff.) besteht die Abweichung vom Normfall der GmbH & Co. darin, dass die Anteile an der Komplementär-GmbH zivilrechtlich der GmbH & Co. selbst gehören. Sie bilden damit kein Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten, sondern Betriebsvermögen der KG und sind in der Gesamthandsbilanz auszuweisen. Da in diesem Fall die GmbH & Co. Allei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungen/Nutzungsrechte / 3.2.2 Einlage in eine Personengesellschaft

Rz. 86 Die bei Kapitalgesellschaften möglichen Einlagevarianten, gesellschaftsrechtliche Sacheinlagen zum Erwerb einer Beteiligung bzw. deren Erhöhung und sonstige Beiträge, mit denen all jene Einlagen erfasst werden, für die die Gesellschafter keinen Gegenwert in Form einer Erhöhung ihres Kapitalkontos erhalten, gelten grundsätzlich für Personengesellschaften entsprechend.[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug/Beschränk... / 3.8 Anwendung bei Personengesellschaften

Rz. 48 Bei Personengesellschaften war strittig, ob die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG auf der Ebene der Personengesellschaft oder der Ebene des einzelnen Mitunternehmers vorzunehmen ist. Wird die Überentnahme auf der Ebene der Personengesellschaft ermittelt, sind etwaige Über- und Unterentnahmen der Gesellschafter zu saldieren. Bei Ermittlung auf der Stufe der Gesellschafter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionszusagen / 10 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer Personengesellschaft

Erteilt eine Personengesellschaft dem als Geschäftsführer tätigen Gesellschafter eine Pensionszusage, dürfen die Zuführungen den Gesamtgewinn der Personengesellschaft nicht mindern.[1] In der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft ist eine Pensionsrückstellung wie bei der Zusage an einen fremden Arbeitnehmer zu bilden. Zugleich hat der pensionsberechtigte Gesellschafter seine Pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.4 Umwandlung

Rz. 110 Wird eine GmbH, die zulässigerweise für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionsrückstellung gebildet hat, in eine Personengesellschaft umgewandelt und wird der Berechtigte durch die Umwandlung Mitunternehmer der Personengesellschaft, so bleibt entsprechend Rz. 108 die während der GmbH-Zeit bis zur Umwandlung gebildete Rückstellung erhalten. Die Pensionsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.1 Grundsatz

Rz. 106 Pensionszusagen des Einzelunternehmers zugunsten seiner eigenen Person sind zivilrechtlich nicht möglich[1] und stellten – ihre zivilrechtliche Zulässigkeit unterstellt – Gewinnverwendung und deshalb Entnahmen dar; sie dürfen nicht nur gem. § 4 Abs. 1 und 4 EStG den Gewinn nicht mindern, eine Pensionsrückstellung für einen Einzelunternehmer würde zudem einen bilanzie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 30 Grundlage für die Bilanzierung einer Rückstellung ist nach allgemeinen Regeln eine betrieblich veranlasste Verbindlichkeit. Deshalb muss auch die Pensionszusage betrieblich veranlasst sein. Nur eine i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasste Zusage kann zu einer kapitalmindernden Bilanzierung führen. Diese Voraussetzung wirkt ihrerseits wiederum beschränkend auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.2.2 GmbH & Co. KG

Rz. 107 Die genannten Grundsätze gelten auch für die Fälle mittelbarer Beauftragung zur Geschäftsführung, wie sie für die GmbH & Co. KG typisch sind. Ist der Kommanditist als Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH mit der Führung der Geschäfte der KG betraut, so ist er trotz des nur mittelbaren, nämlich über die GmbH vermittelten, Geschäftsführungsauftrags eige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 In § 5b Abs 1 EStG ist lediglich die elektronische Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11; BMF v 24.05.2016, BStBl I 2016, 500 und BMF v 06.06.2018, BStBl I 2018, 714 nennen jedoch weitere Bestandteile, die ebenfalls elektronisch zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG resultiert die Übermittlungspflicht für die standardisierten Inhalte der HB und der handelsrechtlichen GuV. Der Rechtslage entsprechend besteht somit auch nach Einführung der E-Bilanz keine Pflicht zur Einreichung einer StB. Sofern die HB Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorsch...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.2.2 Gesetzgebung unbeachtlich des BFH-Musterverfahrens I R 92/12

Die gesetzliche Regelung des § 4i EStG greift erst mit Wirkung ab 2017. Jedoch ist zu beachten, dass die Finanzverwaltung grenzüberschreitende douple dip-Fälle[1] bei Personengesellschaften bereits nach aktuellem Recht aufgreift. Im Revisionsverfahren I R 92/12 besteht aus Sicht der Finanzverwaltung u. a. die Gelegenheit, höchstrichterlich klären zu lassen, ob § 50d Abs. 10 ES...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 10–20)

Die Angaben in den Zeilen 10–14 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b EStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften (Zeile 4), abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben (Zeile 5), Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen (Zeile 6) sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen (Zeilen 8) enthalten sind. Die Angaben werden für ...mehr

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Feststellungserklärung 2019 / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeile 8)

Die Zeile 8 betrifft den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen den Gesamtgewinn d...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2019 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz 1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. 2. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH ‐‐ abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehm...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 9 Weiterführende Literatur

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7. Aufl. 2002 ff. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 14. Aufl. 2017. Bieg/Kußmaul/Waschbuch, Externes Rechnungswesen, 6. Aufl. 2012. Böcking/Gros/Oser/Scheffler/Thormann, Beck’sches Handbuch der Rechnungslegung, HGB und IFRS, LBW, 58. Aufl. 2019. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalys...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 34 Laufende Bilanzen sind durch eine Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva gekennzeichnet, die sich als Bestandsgrößen aus dem Abschluss der laufenden Buchführung ergeben. Die zweiseitige Buchführungsverknüpfung und laufende Erstellung unterscheidet sie von sog. Sonderbilanzen und Status. Rz. 35 Die als "Aktiva" bezeichnete linke Seite der Aufstellung, die im Wesentlic...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.2 douple dips

Die deutschen Grundsätze zur Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben, insbesondere Refinanzierungskosten, führen zu einer Doppelberücksichtigung von Aufwand, sog. douple dips, wenn der ausländische Staat keine Aufwandszuordnung vergleichbar § 3c Abs. 1 EStG kennt. Dies ist u.a. auch Gegenstand des BEPS-Aktionsplans zu hybriden Strukturen. Der Bundesrat hatte hierzu im Rah...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Latente Steuern bei Personengesellschaften

Tz. 117–120 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 (einstweilen frei) Tz. 121 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Auf Ebene der Personengesellschaft sind alle temporary differences zwischen den Wertansätzen in der steuerlichen Gesamthandsbilanz und in den Ergänzungsbilanzen auf der einen und der IFRS-Bilanz auf der anderen Seite in die Ermittlung der latenten Steuern einzubeziehen. Existieren Sonde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuteilung von Zinsabzug u Zinsvortrag

Rn. 233 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf Zinsaufwendungen (s Rn 136), "die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben" (§ 4h Abs 3 S 2 EStG). Diese tatbestandliche Voraussetzung der Gewinnminderung ist bei PersGes unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus Ergänzungs- u Sonderbilanzen (s § 15 Rn 92 (Bitz)) zu prüfen. Die PersGes ermittelt den G...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 3.4.2 Sonderbetriebsvermögen – Sonderbilanzen

Rz. 405 Zum notwendigen Betriebsvermögen, das der Ermittlung der Einkünfte der Gesellschafter von Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG zugrunde zu legen ist, gehört außer dem in der Steuerbilanz erfassten Gesellschaftsvermögen das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (Mitunternehmer). Nach der Rechtsprechung des BFH[1] gehören zum...mehr