Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungsvereinbarung: Laden / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie ein Teileigentümer die in seinem Sondereigentum stehenden Räume nutzen darf. Teileigentum (Zweckbestimmung im weiteren Sinne) Findet sich in einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung die Anordnung, die einem Miteigentumsanteil zugeordneten Räume dürften nicht bewohnt werden, sieht man hierin überwiegend eine sog. Zweckbestim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7h Abs 1 EStG

Rn. 11 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die zuständige Gemeindebehörde hat nur folgende 3 Punkte (= Tatbestandsvoraussetzungen des § 7h Abs 1 EStG; BFH IX R 17/15, BStBl II 2017, 523) zu prüfen (BFH v 22.10.2014, X R 15/13, BStBl II 2015, 367; BFH v 06.05.2014, IX R 16/13, BFH/NV 2014, 1729; BFH v 06.05.2014, IX R 17/13, BFH/NV 2014, 1731; X R 6/16, BStBl II 2018, 272)mehr

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Erhaltungsmaßnahme: Grundla... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall möchte eine Wohnungseigentümerin eine Erhaltungsmaßnahme durchsetzen. Für diese soll die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Kosten tragen. Insoweit ist zu klären, wann ein Wohnungseigentümer einen Anspruch auf eine Erhaltungsmaßnahme hat. Und zweitens ist zu klären, wer die Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme zu tragen hat. Anspruch auf eine Erhalt...mehr

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Erhaltungsmaßnahme: Grundla... / 1 Leitsatz

Ein Sondereigentümer hat einen Anspruch auf einen Grundlagenbeschluss (hier: zum Austausch maroder Fenster und Türen), wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer am Tag der Beschlussfassung auf "null" reduziert ist.mehr

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Störungsabwehr: Übergangszeit? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben Problemen des Nachbargesetzes in Baden-Württemberg, die hier nicht weiter verfolgt werden sollen, um die Frage, welchen Einfluss das Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 auf bereits laufende Störungsbeseitigungsprozesse hatte. Bis Ende November 2020 war es nämlich kein Problem, dass ein Wohnungseigentümer gegen Dritte (auch) wegen einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Eigentumswohnungen (§ 7 Abs 5a EStG Fall 2)

Rn. 474 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Eine ETW ist eine Wohnung, an der Wohnungseigentum nach den Vorschriften des 1. Teils des WEG begründet ist (§ 1 Abs 1 WEG). Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 2 WEG). Das gemeinschaftliche Eigentum umfasst das Grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5a EStG Fall 3)

Rn. 477 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 3 WEG). Das Teileigentum unterscheidet sich also nur durch die Art der Nutzung vom Wohnungseigentum und wird daher dem Wohnungseigentum gleichgeste...mehr

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Verwalter: Unterlassungsansprüche

Leitsatz Einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Verwalter muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchsetzen. Normenkette §§ 9a Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG Das Problem Verwalter B bringt im Januar 2021 in 2 Personenaufzügen Schilder an, die die Aufschrift "Bitte Maske tragen" und ein entsprechendes Symbol enthalten. Die Schilder befinden sich an der Eingangstür und in einem Au...mehr

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Mehrhausanlage: Anspruch auf Schlüssel für jede Haustür?

Leitsatz In Mehrhausanlagen hat nach einer (ggf. ergänzenden) Auslegung der Gemeinschaftsordnung bzw. aus dem Gemeinschaftsverhältnis mit seinen umfassenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten der jeweils "hausfremde" Wohnungseigentümer an manchen Bereichen nur ein eingeschränktes Mitgebrauchsrecht. Soweit ein Bedarf besteht, ist ihm zwar der Zugang zu den Gemeinschaftsflächen...mehr

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Benutzung von Räumen eines Teileigentümers: Typisierende Betrachtungsweise

Leitsatz Die Benutzung der Räume eines Teileigentümers zu Wohnzwecken ist nach einer typisierenden Betrachtungsweise jedenfalls dann nicht störender als die vorgesehene Benutzung und deshalb zulässig, wenn es für die Räume an einer Zweckbestimmung im engeren Sinne fehlt, die Räume in einem separaten Gebäude liegen, das übrige Sondereigentum ausschließlich dem Wohnen dient und die...mehr

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Wohnungseigentum: Gewerbsmäßige Betreuung von Pflegebedürftigen

Leitsatz Wird eine Vielzahl von Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen mit dauerhaft zu erwartender wechselnder Belegung in einer Wohnung untergebracht, wird die Wohnung nicht zu Wohnzwecken genutzt. Normenkette § 12 WEG Das Problem Bei der Wohnungseigentumsanlage handelt es sich um ein Wohnhaus, in dem es nur Wohnungseigentum gibt. Die Wohnungen dürfen nur zu Wohnzwecken g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / Zusammenfassung

Begriff Die Instandhaltungsrückstellung, im Sprachgebrauch auch Instandhaltungsrücklage genannt, dient der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG). Die Instandhaltungsrücklage gehört zum Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümergemeinschaften sind nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wohnungseigentum und das Teileigentum (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 47 [Autor/Stand] Das Wohnungseigentum [2] ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Rz. 48 [Autor/Stand] Beim Teileigentum handelt es sich um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftliche...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / (1) Vergleichswertverfahren

Rz. 39 Im Vergleichswertverfahren sind zu bewerten (§ 182 Abs. 2 BewG) Rz. 40 Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem Gemeinschaftseigentum, § 181 Abs. 4 BewG. Teileigentum ist danach das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden – in der Reg...mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 5 Hinweis

Dem Wohnungs- als Sondereigentümer steht auch nach der WEG-Reform der Schutz seines Sondereigentums beispielsweise nach §§ 227 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB gegen jeden Wohnungseigentümer, Drittnutzer und Dritten zu. Ferner kann nur der Wohnungs- als Sondereigentümer nach § 985 BGB Herausgabe seines Sondereigentums verlangen und Schutz nach §§ 823ff. BGB geltend machen. Aus § 9a A...mehr

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Sondereigentum: Störende Geräusche einer anderen Wohnungseigentümerin

1 Leitsatz Auch nach der WEG-Reform 2020 kann ein Wohnungseigentümer eine Beeinträchtigung seines Sondereigentums, die von anderen Sondereigentümern ausgeht, selbstständig abwehren. 2 Normenkette § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K ist Eigentümer der im 2. OG hinten links gelegenen und von ihm vermieteten Wohnung. Wohnungseigentümer B ist der psychisch erkran...mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 1 Leitsatz

Auch nach der WEG-Reform 2020 kann ein Wohnungseigentümer eine Beeinträchtigung seines Sondereigentums, die von anderen Sondereigentümern ausgeht, selbstständig abwehren.mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 15.7.2021, 2-13 S 88/20mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 2 Normenkette

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Sondereigentum: Störende Ge... / 4 Die Entscheidung

K stehe gegen B kein Anspruch auf Unterlassung zu! Auch nach der WEG-Reform könne der einzelne Wohnungseigentümer zwar Beeinträchtigungen seines Sondereigentums, die von den übrigen Wohnungseigentümern ausgehen, gem. § 1004 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG abwehren. Er könne also verlangen, dass die anderen Wohnungseigentümer von ihrem Sondereigentum in einer Weise Gebrauc...mehr

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Sondereigentum: Störende Ge... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K ist Eigentümer der im 2. OG hinten links gelegenen und von ihm vermieteten Wohnung. Wohnungseigentümer B ist der psychisch erkrankte Eigentümer der darunterliegenden baugleichen Wohnung. K und B streiten darum, ob und in welchem Umfang B sich übermäßig laut verhält. K behauptet, B störe regelmäßig zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten. Wahrzunehmen sei...mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 5 Hinweis

Im Sondereigentum stehende Räume, Gebäudeteile und Flächen können nach § 6 Abs. 1 WEG nicht isoliert belastet werden. Es ist aber möglich, das ganze Wohnungseigentum (= Miteigentumsanteil + Sondereigentum) zu belasten. Solche Belastungen sind neben Hypothek, Grund- oder Rentenschuld bzw. Reallast, die § 5 Abs. 4 Satz 2 WEG ausdrücklich nennt, auch Dienstbarkeiten. Eine solch...mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für eine anteilige Erstattung der auf die Erhaltungsrücklage geleisteten Zahlungen fehle es an einer Anspruchsgrundlage. Zwar habe der Grunddienstbarkeitsberechtigte, der zur Ausübung der Dienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück eine Anlage halte, diese gem. § 1020 Satz 2 BGB in einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten, soweit das Interesse des Eigentümers d...mehr

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Verwaltungskompetenz: Verla... / 5 Hinweis

Im neuen Recht können die Wohnungseigentümer dem Verwalter nach § 27 Abs. 2 WEG Kompetenzen durch Beschluss einräumen. Hier ist nur streitig, ob es auch durch den Verwaltervertrag geht (das ist zweifelhaft; hier sollte man derzeit noch stets auf einen transparenten Beschluss setzen). Im alten Recht war hingegen schon streitig, ob man Kompetenzen überhaupt verlagern kann. Nac...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 1 Leitsätze

Eine bauliche Veränderung liegt nicht allein deshalb vor, weil das Sondereigentum vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt wird. Der Anspruch auf erstmalige Herstellung eines den Plänen entsprechenden Zustands kann nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ausgeschlossen sein.mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K und die anderen Wohnungseigentümer streiten darüber, ob ein Balkon zurückzubauen/zu beseitigen ist. Das AG weist die entsprechende Beseitigungs-/Rückbauklage von Wohnungseigentümer K ab. K stehe weder ein Anspruch auf Rückbau eines Balkons noch auf Duldung eines solchen Rückbaus zu. Ferner bestehe kein Anspruch auf eine erstmalige plangerechte Herstellun...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 5 Hinweis

Es handelt sich erkennbar um einen Fall zum alten Recht. Er bietet sich aber sehr gut an, auch über das aktuelle Recht nachzudenken und sich an dieser Stelle als Verwaltung über die Grundlagen zu versichern. Die eine Frage ist, welche Rechte und Pflichten die Verwaltung für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hat. Hier gibt es wenigstens ein "3-Stufen-Modell", wel...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 5 Hinweis

Eine Abdichtung, die das gemeinschaftliche Eigentum vor Feuchtigkeit schützt, ist nach § 5 Abs. 2 WEG gemeinschaftliches Eigentum, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums befindet. Insoweit kann dem LG nur zugestimmt werden. Bei Beurteilung der Zulässigkeit von Sondervergütungen ist zwischen Verträgen mit einer Pauschalvergütung und Verträgen zu unterscheiden, in de...mehr

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Bauliche Veränderung: Begriff / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es fehle bereits an einer baulichen Veränderung, der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entgegentreten müsste. Es sei zwar möglich, dass die Wohnungseigentumsanlage vom Bauträger abweichend vom Aufteilungsplan erstellt worden sei. Hierin liege aber noch keine bauliche Veränderung. Dass B für die Arbeiten des Bauträgers eine Baugenehmigung beantragt hatte, ä...mehr

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Erhaltungsmaßnahmen: Ansprü... / 3 Das Problem

Ex-Wohnungseigentümer K klagt gegen Verwalter B wegen eines Mangels des gemeinschaftlichen Eigentums auf Schadensersatz. Weil dieses nicht repariert worden war, hatte K im Bereich des Sondereigentums einen Schaden zu beklagen.mehr

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Grunddienstbarkeit: Ansprüc... / 1 Leitsatz

Ist ein Wohnungseigentum mit einer Grunddienstbarkeit belastet, kann der Wohnungseigentümer von dem Dienstbarkeitsberechtigten, der auf der Fläche des belasteten Sondereigentums eine Anlage hält (hier: Tiefgaragenstellplätze), nach § 1020 BGB i. V. m. dem Begleitschuldverhältnis nicht die von ihm an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf die Erhaltungsrücklage erbrachte...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer streiten zum einen, in wessen Eigentum Abdichtungsebenen im Fußbodenbereich der Whirlpoolanlagen bzw. Duschbereiche im Bereich des Sondereigentums stehen (Frage 1). Zum anderen wird darüber gestritten, ob es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, dem Verwalter für die organisatorischen/kommunikativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erhaltung der Ba...mehr

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Vorbereitungsbeschluss: Anf... / 3 Das Problem

Nach § 5 Abs. 2 der Gemeinschaftsordnung (GO) ist dem jeweiligen Eigentümer der Einheit Nr. 11 das Recht eingeräumt, auf seine Kosten in die Fläche des Dachs Loggien, Dachgauben und Dachfenster nach seiner Wahl einzubauen. Im Jahr 2016 vereinbaren die Wohnungseigentümer, dass für die Dachflächen und Dachteile, die nicht zu den in § 5 Abs. 2 GO genannten Bauten gehören, für I...mehr

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Bauliche Veränderungen: Son... / 4 Die Entscheidung

Zu Frage 1 ist das Gericht der Ansicht, die Abdichtungsebenen im Fußbodenbereich der Whirlpoolanlagen bzw. Duschbereiche im Bereich des Sondereigentums stünden nach § 5 Abs. 2 WEG im gemeinschaftlichen Eigentum. Ihre Aufgabe sei es nämlich, Feuchtigkeitsschäden am Bauwerk durch eindringendes Wasser zu verhindern. Damit seien sie i. S. v. § 5 Abs. 2 WEG für die Sicherheit des...mehr

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Versammlung: Einstweilige V... / 5 Hinweis

Materiell-rechtlich kann dem AG nur zugestimmt werden. Denn die WEG-Reform hat sämtliche Pflichten, die das alte Recht noch auf die Schultern des Verwalters gelegt hatte, auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlagert. Es ist deshalb beispielsweise Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren, den Wirtschaftsplan zu ...mehr

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Entstörung des Sondereigentums

1 Leitsatz Der Wohnungseigentümer als Sondereigentümer ist berechtigt, bei einer Störung des Sondereigentums gegen einen Planfeststellungsbeschluss vorzugehen. 2 Normenkette § 9a Abs. 2 WEG 3 Das Problem Die Kläger sind u. a. einzelne Wohnungseigentümer von Grundstücken am Nordufer der Elbe, vornehmlich in der Siedlung Hamburg-Övelgönne und entlang der nördlich hiervon verlaufend...mehr

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Störung des Sondereigentums: Schadensersatz

1 Leitsätze Nach der zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das gemeinschaftliche Eigentum von den Störungen...mehr

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Störung des Sondereigentums... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es ein Mehrfamilien- und ein Einzelhaus. Das Sondereigentum von Wohnungseigentümerin T liegt im Mehrfamilienhaus. Sie hat ihrem Vater K an ihrem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt. Das Sondereigentum des Einzelhauses gehört Wohnungseigentümer B. Dieser hat das Einzelhaus auch errichtet. K behauptet, das Einzelhaus widerspreche in...mehr

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Störung des Sondereigentums... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Klage sei bereits unzulässig! Denn T, von dem K seine Rechte ableite, sei selbst nicht prozessführungsbefugt und habe K daher keine Rechte einräumen können. Nach § 9a Abs. 2 WEG übe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte aus. Dazu gehörten Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 BGB wegen einer Beeinträchti...mehr

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Entstörung des Sondereigentums / 1 Leitsatz

Der Wohnungseigentümer als Sondereigentümer ist berechtigt, bei einer Störung des Sondereigentums gegen einen Planfeststellungsbeschluss vorzugehen.mehr

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Störung des Sondereigentums... / 5 Entscheidung

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Störung des Sondereigentums... / 2 Normenkette

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Störung des Sondereigentums... / 1 Leitsätze

Nach der zum 1.12.2020 in Kraft getretenen WEG-Reform kann ein Wohnungseigentümer Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche gem. § 1004 BGB und § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG, die auf die Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums gerichtet sind, weiterhin auch dann selbst geltend machen, wenn zugleich das gemeinschaftliche Eigentum von den Störungen betroffen ...mehr

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Entstörung des Sondereigentums / 4 Die Entscheidung

Das OVG bejaht die Frage! Die Wohnungseigentümer seien befugt, die sich aus ihrem jeweiligen Sondereigentum ergebenden Abwehransprüche geltend zu machen. Denn es handele sich hierbei weder um Rechte, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben, § 9a Abs. 2 Fall 1 WEG, noch um solche, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderten, § 9a Abs. 2 Fall 2 WEG (Hinweis...mehr

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Entstörung des Sondereigentums / 5 Entscheidung

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Entstörung des Sondereigentums / 2 Normenkette

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Gebäudeversicherung: Selbst... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Es sei allerdings streitig, wer den Selbstbehalt im Innenverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den einzelnen Wohnungseigentümern zu tragen habe. Nach einer Auffassung sei eine quotale Verteilung des Selbstbehalts auf die geschädigten Wohnungseigentümer vorzunehmen (Hinweis u. a. auf Armbrüster, ZWE 2019, S. 327 und Hügel/Elzer, 3. Aufl.,...mehr

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Entstörung des Sondereigentums / 3 Das Problem

Die Kläger sind u. a. einzelne Wohnungseigentümer von Grundstücken am Nordufer der Elbe, vornehmlich in der Siedlung Hamburg-Övelgönne und entlang der nördlich hiervon verlaufenden Elbchaussee. Beklagte ist die Freie und Hansestadt Hamburg als Genehmigungsbehörde. Es geht um einen Containerterminal. Diesem liegt ein Planfeststellungsbeschluss "Westerweiterung des ... Contain...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat teilweise Erfolg! Es sei nicht ordnungsmäßig gewesen, sämtliche Kosten, also auch die Kosten für die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur "Erstellung des Sanierungskonzepts Tiefgarage" und die Kosten für die nachfolgende Beauftragung des Architekten, allen Miteigentümer aufzuerlegen. Denn es gehe teilweise auch um die Reparatur des Sondereigentums. Die ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung: Ausle... / 1 Leitsatz

Eine Vereinbarung, wonach der Raumeigentümer verpflichtet ist, die seinem Sondereigentum unterliegenden Räume mit "allen Bestandteilen und jeglichem Zubehör" auf eigene Kosten in ordnungsmäßigem Zustand zu halten, kann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass mit "allen" Bestandteilen das gemeinschaftliche Eigentum gemeint ist.mehr