Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderprüfung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 3 Finanzgerichtsordnung

• 2019 Unterlassen einer Abweichungsanfrage / Nichtanrufung des Großen Senats / § 11 Abs. 2 FGO / § 11 Abs. 3 Satz 1 FGO Nach § 11 Abs. 2 FGO entscheidet der Große Senat des BFH, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen will. Eine Vorlage an den Großen Senat ist nach § 11 Abs. 3 S. 1 FGO nur zulässig, wenn der Senat, von dessen E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 14.2 Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Steuerart, bei der das Finanzamt sehr streng reagiert, wenn der Unternehmer Fehler macht, z. B. Umsatzsteuer zu spät anmeldet, abführt, Rechnungen falsch ausstellt etc. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und eine Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG)[1] sind daher bei Existenzgründern üblich. Bei einer unangemeldeten Umsatzsteuer-Nachschau wird das Finanzamt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste Jahresabschluss ... / 10.3.6 Sonstige Angaben

mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Innergemeinschaftliche Lief... / 6 Wann der Gutglaubensschutz gilt

Hat der Unternehmer eine qualifizierte Bestätigungsabfrage durchgeführt und gab es keinen Anlass zu Beanstandungen, darf er seine Lieferung in das andere EU-Land umsatzsteuerfrei ausführen. Stellt sich später heraus, dass der Empfänger ihm gegenüber unzutreffende Angaben gemacht hat, die im Zeitpunkt der Lieferung trotz aller Sorgfalt nicht erkennbar waren, genießt der Liefe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ist eine Geschäftsveräußeru... / Hintergrund

Der Kläger war in den Jahren 2012 bis 2019 Eigentümer von Grundstücken mit insgesamt rund 40.000 Quadratmetern – einem ehemaligen Gutsbesitz. Er firmierte als eingetragener Kaufmann (e. K.) und gab an, im Rahmen eines Ferienparks Beherbergungsumsätze mit barrierefreien Ferienappartements, Umsätze aus der Bewirtung von Gästen, aus der Vermietung von Sportgeräten und Fahrrädern so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Leistungspflichten des Abschlussprüfers

Rn. 68 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der AP sollte im Prüfungsvertrag festlegen, welche Leistungen von ihm i. R.d. Pflichtprüfung erbracht werden sollen und welche nicht. Der Auftraggeber kann z. B. daran interessiert sein, dass bestimmte Prüfungsfelder intensiver geprüft werden sollen als bei der JA-Prüfung notwendig. Soweit Sonderwünsche des Auftraggebers das Ziel der Pflichtp...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Nachforderungszinsen / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Nachzahlungszinsen durch Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Im April fand bei Schreinermeister Hans Groß eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung statt. Neben einer Umsatzsteuernachzahlung wurden auch Nachzahlungszinsen i. H. v. 1.500 EUR festgesetzt. Buchungsvorschlag:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.5.2 Einsatz des IDEA-Zusatzprogramms AIS TaxAudit

Rz. 93 Die Firma CaseWare Germany GmbH hat einige regelmäßig wiederkehrende Prüfungsfelder identifiziert und in der Software AIS TaxAudit umgesetzt. AIS TaxAudit stellt eine Erweiterung zu IDEA dar, die Schritt für Schritt durch die einzelnen Phasen einer digitalen Prüfung führt. Im Rahmen dieses Programms werden die einzelnen Arbeitsschritte visualisiert und können so auch ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 1.1 Gesetzliche Grundlagen der digitalen Betriebsprüfung

Rz. 1 Die Vorschriften der AO zur Durchführung einer Außenprüfung folgten in der Vergangenheit der traditionellen Vorstellung, dass eine Buchführung papiergestützt erstellt wird. Dieses gesetzgeberische Konzept hatte mit der Wirklichkeit jedoch seit Jahrzehnten nichts mehr gemein. In der Realität hatte die EDV-gestützte Buchführung schon seit langem Einzug in die Unternehmen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 5 Datenzugriff der Finanzverwaltung

Die Finanzbehörde hat das Recht, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (DV-System) erstellten und aufbewahrungspflichtigen Unterlagen durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Wichtig Datenzugriff nur während der Außenprüfung Das Recht auf Datenzugriff steht der Finanzbehörde nur im Rahmen steuerlicher Außenprüfungen zu. Durch die Regelungen zum Datenzugriff wird der sachliche Um...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 3 Form der Aufbewahrung

Die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen müssen geordnet aufbewahrt werden. Ein bestimmtes Ordnungssystem ist nicht vorgeschrieben. Die Ablage kann z. B. nach Zeitfolge, Sachgruppen, Kontenklassen, Belegnummern oder alphabetisch erfolgen. Bei elektronischen Unterlagen ist ihr Eingang, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung (Überführung/Umwandlung von Daten eines Datenformats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Merkblatt zur Besteuerung von Umsätzen bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind; Neubekanntgabe des Merkblattes: Mit diesem Schreiben wird das BMF-Schr. v. 4.2.2014 (BMF v. 4.2.2014 – IV D 3 - S 7424f/13/10001, BStBl. I 2014, 229), ersetzt durch das BMF, Schr. v. 31.8.2020 (BMF v. 31.8.20...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk des AP ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inwieweit eine zei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge und Sanktionen

Rz. 16 Der Anhang soll zusammen mit Bilanz und GuV ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unter Beachtung der GoB vermitteln. Daher gelten für die Erstellung des Anhangs die allgemeinen Vorschriften für den Jahresabschluss. Hierzu zählen: Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit, Grundsatz der Wahrheit, Grundsatz der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1 Überblick

Rz. 116 Sofern kein Beherrschungsvertrag besteht, hat der Vorstand einer abhängigen Ges. nach § 312 Abs. 1 AktG in den ersten drei Monaten des Gj einen Bericht über die Beziehungen der Ges. zu verbundenen Unt (Abhängigkeitsbericht) aufzustellen. Diese Vorschrift steht im Zusammenhang mit den Regelungen zum sog. faktischen Konzern (§§ 311–318 AktG), deren Zweck der Schutz ein...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsformspezifische Vorschriften

Rz. 78 Neben den Vorschriften im HGB sind im Konzernabschluss nach § 298 Abs. 1 HGB auch die für die Rechtsform und den Geschäftszweig der in den Konzernabschluss einbezogenen Unt mit Sitz im Geltungsbereich des HGB – also inländischen KonzernUnt – geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit die Eigenart des Konzernabschlusses keine Abweichung bedingt. Sofern insb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Begrenzung des Einsichtnahmerechts (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 28 Die Begrenzung des Einsichtnahmerechts gilt für KapG in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, SE (vgl. § 3 SEAG [1]). Rz. 29 Das Einsichtnahmerecht kann bei diesen Ges. nur von solchen Gesellschaftern ausgeübt werden, die mind. 1 % des Grundkapitals oder einen Börsenwert von 100.000 EUR auf sich vereinigen. Sinn und Zweck der Regelung ist es...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 63 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Anwendungsbereich

Rz. 10 § 323 HGB gilt für gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach § 316 HGB. Darüber hinaus erfolgt bei vielen anderen gesetzlichen Prüfungen ein Verweis auf die Anwendung von § 323 HGB: Gründungsprüfung (§ 49 AktG), Nachgründungsprüfung (§ 53 AktG), Aktienrechtliche Sonderprüfungen (§§ 144, 258 Abs. 5 Satz 1 AktG), Prüfungen nach dem UmwG: Verschmelzung (§§ 9, 11 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 147 Abs. 6 Satz 1 AO (§ 379 Abs. 2 Nr. 1h AO)

a) Allgemeines Rz. 523 [Autor/Stand] Der Bußgeldtatbestand des § 379 Abs. 2 Nr. 1h AO wurde gemeinsam mit § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 sowie Abs. 2 Nr. 1i AO durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021[2] zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Finanzkontrolle Schwarzarbeit

a) Organisation Rz. 1285 [Autor/Stand] Zur Koordinierung der Ermittlungen der zuständigen Behörden von Zoll, Arbeitsverwaltung, Finanzbehörden und Polizei zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit ist seit Beginn des Jahres 2004 der Arbeitsbereich "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" (FKS) der Zollverwaltung eingerichtet worden[2]. Nach der Ums...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
AG und KGaA: Besonderheiten... / 3 Weitere gesetzliche Besonderheiten für die AG

Neben den oben dargestellten Bestimmungen des HGB gibt es diverse Regelungen aus den Normen des AktG, die Auswirkungen auf den Jahresabschluss einer AG haben können. Nicht weiter eingegangen wird auf die Sonderprüfungen nach dem AktG, die Auswirkungen für den Jahresabschluss oder Teile eines Jahresabschlusses einer AG haben können.[1] Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Garage, Vermietung / 4.1 Schwierige Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptleistung

Als problematisch kann sich die Unterscheidung zwischen Neben- und Hauptleistung bei Hotel- und Beherbergungsbetrieben sowie bei Campingplätzen erweisen. Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Vermietung (Beherbergung) dienenden Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.[1] Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehört nicht dazu;...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Rz. 98 Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist eine auf umsatzsteuerliche Sachverhalte beschränkte Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, die i. d. R. nicht durch Betriebsprüfer, sondern durch spezielle Umsatzsteuer-Sonderprüfer vorgenommen wird. Abgesehen von der Möglichkeit des Übergangs einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b Abs. 3 UStG in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung, gilt z...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Das Verhältnis zur Selbstanzeige nach § 371 AO

Rz. 110 Die Selbstanzeige nach § 371 AO stellt insgesamt eine Ausnahmevorschrift des deutschen Strafrechts dar, denn sie bewirkt Straffreiheit auch bei einer bereits beendeten Steuerhinterziehung. Die Regelung ist in Anbetracht der vielen Selbstanzeigen aufgrund von Kapitalanlagen im Ausland und einigen populären Fällen seit dem Jahr 2010 stark in die Diskussion gekommen und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Rechtsnatur der Umsatzsteuer-Nachschau und Rechtsschutz

Rz. 118 Die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bewirkt zweifellos einen nachhaltigen Eingriff in die Rechte des davon betroffenen Steuerpflichtigen. Nach der überwiegenden Auffassung stellt deshalb die Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau bereits mit dem sichtbar gewordenen Erscheinen der Prüfer einen mündlichen Verwaltungsakt dar.[1] Zu beachten ist, dass auch g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Betriebsprüfung

Rz. 95 Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung, wie sie insbesondere die steuerliche Betriebsprüfung zum Inhalt hat (Rz. 13), sie kann zwar nach § 27b Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen in eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergehen; ein Übergang zur Betriebsprüfung ist aber ausgeschlossen. Die Umsatzsteuer-Nachschau und die Betriebsprüfung unterscheiden si...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Anlass und Gegenstand einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 15 Die Voraussetzungen der Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihr Inhalt ergeben sich auf einen ersten Blick recht deutlich aus dem Wortlaut des § 27b Abs. 1 UStG. Im Detail lässt diese Regelung aber dann doch überraschend viele wichtige Fragen offen, wie nachfolgend einzeln aufzuzeigen sein wird. Auch die geltende Verwaltungsanweisung in Abschn. 27b.1 UStAE g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Der Übergang zur Außenprüfung (§ 27b Abs. 3 UStG)

Rz. 86 Zu beachten ist, dass eine laufende Umsatzsteuer-Nachschau im Einzelfall in eine Außenprüfung übergeleitet werden kann. Gemäß § 27b Abs. 3 UStG besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausdehnung (Fortführung) einer konkreten Umsatzsteuer-Nachschau in eine Außenprüfung i. S. d. § 193 AO, sofern die im Rahmen der Nachschau getroffenen Feststellungen dazu Anlass geben....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Rechtsfolgen einer Umsatzsteuer-Nachschau

Rz. 106 Die wesentlichen Rechtsfolgen einer abgeschlossenen Umsatzsteuer-Nachschau ergeben sich bereits daraus, dass die Nachschau keine Außenprüfung i. S. d. §§ 193ff. AO ist. Die Nachschau kann folglich auch nicht die Rechtsfolgen einer derartigen Außenprüfung auslösen[1], solange sie nicht nach § 27b Abs. 3 UStG in eine solche übergegangen ist. Die Umsatzsteuer-Nachschau ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die mit der Umsatzsteuer-Nachschau befassten Amtsträger

Rz. 23 Im gesamten Wortlaut des § 27b UStG findet sich keine Aussage darüber, welche Amtsträger der Finanzbehörde zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau befugt sind[1], gemeint sein dürfte damit der in § 7 AO allgemein definierte Begriff des Amtsträgers. Das Gesetz spricht insoweit folgerichtig in § 27b Abs. 1 UStG lediglich von "den damit betrauten Amtsträgern". Daru...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 92 Die Umsatzsteuer-Nachschau stellt für den Bereich der steuerlichen Prüfung eine besondere Form der Prüfung von steuerlichen Sachverhalten dar, denn sie ist keine klassische Außenprüfung wie etwa die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (Rz. 95ff.), mit der bestimmte Veranlagungszeiträume vollständig und abschließend geprüft werden sollen. Allgemein stellt sich hier die Frage na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Formelle Voraussetzungen und Rechtsnatur

Rz. 27 Die formellen Anforderungen zur Durchführung einer Umsatzsteuer-Nachschau sind insgesamt nur gering. Im Wesentlichen muss die Finanzbehörde im pflichtgemäßen Ermessen[1] (Rz. 20a) entscheiden, dass bei diesem Steuerpflichtigen etwas "umsatzsteuerlich Erhebliches" zu überprüfen ist. Da die Amtsträger der Finanzbehörde bei der Ausführung aber keine Prüfungsanordnung mit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 3 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

Der Vorbehalt der Nachprüfung kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen oder auf Antrag des Steuerpflichtigen jederzeit aufgehoben werden.[1] Gegen die Ablehnung des Antrags ist der Einspruch möglich. Die Aufhebung bedarf, wie schon die Beifügung des Vorbehalts, i. d. R. keiner Begründung.[2] Nach Aufhebung des Vorbehalts ist eine Änderung des Bescheids nur noch nach ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze des Direktanspruchs in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 3.11.2022[1] ging es um den sog. Direktanspruch in der Umsatzsteuer. Der BFH fragte den EuGH: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.3.2007 - C-35/05 (EU:C:2007:167) zu, w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Dokumentation

Rz. 65 In der Praxis ist die Dokumentation und Aufbewahrung der Bestätigungsmitteilungen des BZSt besonders wichtig, denn hier ist u. U. – z. B. im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Jahre später nachzuweisen, ob die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen; dazu gehört auch das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers. Allgemein richt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 4 Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der durch den Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht ist nach § 313 AktG zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht dem Abschlussprüfer der Gesellschaft vorzulegen.[1] Denn der gesetzliche Abschlussprüfer ist per Gesetz auch für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zuständig, einer gesonderten Beauftragung bedarf es nicht. Im Fall einer nicht prüfungspflichtigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die "Beantwortung"

Rz. 39 Die Beantwortung einer Anfrage ist das zentrale zweite Element des Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG, denn ohne Antwort durch das BZSt ist jede Anfrage nutzlos.[1] Der anfragende Unternehmer muss über eine Mitteilung des BZSt verfügen, in der die von ihm übermittelten Daten seines Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat für übereinstimmend mit den bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.2 Rechtslage bis zum 31.12.2019

Rz. 51 Die Regelung des § 6a UStG hatte i. V. m. den §§ 17a-17c UStDV in den letzten Jahren in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Insbesondere in der Rechtsprechung der Finanzgerichte traten die damit verbundenen Fragen häufig auf, was zwangsläufig zur Folge hatte, dass sich auch der BFH vermehrt mit diesen Vorschriften auseinanderzusetzen hatte. Im Hinblick auf § 1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Wirkung der Voranmeldung

Rz. 37 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer, d. h. die USt-Vorauszahlung, selbst zu berechnen (Rz. 8). Eine Steueranmeldung steht nach § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich. Die Festsetzung einer USt-Vorauszahlung ist stets eine Steuerfestsetzung unter dem V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Beendigung der Außenprüfung

Rz. 42 [Autor/Stand] Grundsätzlich haben die Beteiligten einer Sonderprüfung nach § 156 BewG Anspruch auf eine Schlussbesprechung (§ 201 Abs. 1 AO). In der Praxis dient die Schlussbesprechung dazu, sich mit über die Ergebnisse der Außenprüfung zu einigen.[2] Eine solche Einigung ist grundsätzlich verbindlich, wenn sie – zulässig vor allem bei schwieriger Sachverhaltsermittlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Mitwirkungspflichten der Beteiligten

Rz. 40 [Autor/Stand] Den Beteiligten muss eine angemessene Vorbereitungszeit eingeräumt werden, damit sie sich auf die Außenprüfung einstellen können.[2] Zwischen der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und dem angesetzten Beginn der Sonderprüfung nach § 156 BewG sollte eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen (§ 197 Abs. 1 Sätze 1, 2 AO; § 5 Abs. 4 Satz 2 BPO). Plausiblen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Prüfungsanordnung

Rz. 30 [Autor/Stand] Wichtigstes Rechtmäßigkeitserfordernis einer Außenprüfung ist die Prüfungsanordnung. Sie bildet die formale Rechtsgrundlage für das spezielle Prüfungsverhältnis mit gesteigerten Mitwirkungs- und Duldungspflichten der prüfungsunterworfenen Beteiligten (§§ 154 Abs. 1, 156 BewG, § 200 AO),[2] indem sie den Prüfungsumfang konkretisiert (§ 196 AO) und so den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umfang der Außenprüfung

Rz. 10 [Autor/Stand] § 156 BewG erlaubt ausdrücklich die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. § 199 Abs. 1 AO umschreibt mit diesem Begriff per Legaldefinition die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind und macht deren Prüfung zur Aufgabe der Außenprüfer/innen. Folglich könnten sie im Rahmen einer a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuständigkeit

Rz. 21 [Autor/Stand] Grundsätzlich unterliegt die Außenprüfung dem Besteuerungsfinanzamt (§ 195 Satz 1 AO), das jedoch eine andere Finanzbehörde mit deren Durchführung beauftragen kann (§ 195 Satz 2 AO). Danach können die Erbschaft-/Schenkung- oder Grunderwerbsteuerfinanzämter Außenprüfungen entweder durch eigene Prüfungsstellen vornehmen oder durch die Prüfer/innen fremder ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Einzelne Fallgruppen (Auswahl).

Rn 16 Der Anwaltsvertrag kann Schutzwirkung für Dritte entfalten, wenn diese von dem Gegenstand der Beratung oder des Verfahrens erkennbar betroffen sind und wenn sie dem Mandanten nahe stehen, insb von ihm begünstigt werden sollen. Das betrifft etwa die Kinder, die durch Enterbung des Ehegatten Vorteile haben sollen. Verlangt wird hier aber, dass die zu schützende Personeng...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Ablaufhemmung der Feststellungs- und Festsetzungsfrist

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Außenprüfung hat eine verjährungshemmende Wirkung (§ 171 Abs. 4 AO). Die Außenprüfung nach § 156 BewG begründet für die Feststellungsfrist eine Ablaufhemmung (§ 153 Abs. 5 BewG i.V.m. §§ 181 Abs. 1 Satz 1, 171 Abs. 4 AO).[2] Erforderlich dafür ist die rechtzeitige Bekanntgabe der Prüfungsanordnung des zuständigen Feststellungsfinanzamts.[3] Zur Anlau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden haben in Erfüllung ihrer Amtspflicht zur gesetz- und gleichmäßigen Steuerfestsetzung und -erhebung den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (§§ 85, 88 Abs. 1 Satz 1 AO). Im Einzelfall bedienen sie sich hierzu der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO), um – regelmäßig vor Ort – die für die Steuerpflicht und die Bemessu...mehr