Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 1782 ist Ausfluss des Elternrechts Art 6 II GG und ermöglicht es den Eltern, iR ihres Sorgerechts für den Fall, dass eine Vormundschaft nötig werden sollte, bereits im Vorhinein sicherzustellen, dass eine bestimmte Person als Vormund bestellt oder von der Vormundschaft ausgeschlossen wird. Die Benennung führt nicht zu einer Erweiterung des Rechtskreises des Benannten....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das rechtlich vaterlose Kind hat ein aus seinem Persönlichkeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geschwister.

Rn 4 Eine einmal getroffene Namenswahl der Eltern ist auch für weitere Kinder bindend (I 3; BGH FamRZ 23, 27), auch im Falle späterer Adoption (BayObLG FamRZ 05, 1010), sofern dieselben rechtlichen Voraussetzungen noch vorliegen. Rn 5 Bindungswirkung tritt nicht ein, wenn die nicht verheirateten Eltern bei der Geburt eines weiteren Kindes keine Sorgerechtserklärung gem § 1626...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III.

Rn 7 Dass ein Elternteil das Kind allein vertritt, wenn er auch alleiniger Inhaber der elterlichen Sorge ist, ergibt sich bereits aus I 1. Dabei ist es gleichgültig worauf die Alleinsorge beruht. In Betracht kommt neben der Sorgerechtsübertragung gem §§ 1671, 1672 auch der Entzug des Sorgerechts des anderen Elternteils gem § 1666. Dagegen entsteht bei einer Interessenkollisi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm beschreibt den der elterlichen Sorge nachgebildeten Inhalt der Vormundschaft. Dem Vormund obliegt die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (I 1). Lediglich in den Aufgabenbereichen, für die ein Pfleger bestellt ist (§§ 1776, 1777, 1809 I 1), ist der Vormund idR nicht zur Vertretung berechtigt, es sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss vor 145 ff 49 eBay, Widerruf 356 12 EBV IPR Art. 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt 449 23 EC-Karte 807 1; 675f 14 E-commerce Vertragsschluss im ~ 145 6 Effet utile Art. 1 ROM I 9; vor ROM I 14 EG-Recht Art. 11 ROM I 2, 4; Art. 12 EGBGB 2; Art. 6 EGBGB 3, 11; vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art. 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtliche Art. 17b EGBGB 1, 23 sonstig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB B

Bagatellklausel Anwendungsbereich 18 VersAusglG 2 Anwendungsfälle 18 VersAusglG 3 ff. Ausschluss des Wertausgleichs durch die ~ 9 VersAusglG 8 beim Versorgungsausgleich 24 VersAusglG 4; 25 VersAusglG 10 Ermessen des Gerichts 18 VersAusglG 12 gerichtliche Entscheidung 18 VersAusglG 18 geringe Ausgleichsdifferenz gleichartiger Anrechte 18 VersAusglG 6 geringer Ausgleichswert einzelner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bindungen des Kindes.

Rn 43 Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Prüfung des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes. Damit sind die gefühlsmäßigen Neigungen gemeint, die das Kind zu seinen Eltern und Geschwistern, aber auch zu anderen nahestehenden Personen hat (J/H/A/Lack § 1671 Rz 68; vgl Zweibr FamRZ 10, 138). Das Entstehen und Erhalten stabiler emotionaler Beziehungen ist für eine gesu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (4) Bindungstoleranz.

Rn 40 Unter Bindungstoleranz versteht man die Fähigkeit des alleinsorgeberechtigten Elternteils zuzulassen, dass das Kind einen regelmäßigen Kontakt mit dem anderen Elternteil pflegt und auch zu diesem eine liebe- und vertrauensvolle Beziehung unterhält. Dies bedeutet in erster Linie, dass ein persönlicher Umgang nicht nur ermöglicht, sondern auch positiv gefördert wird (vgl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abs 1 Nr 2: Übertragung aus Gründen des Kindeswohls.

Rn 15 Auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils kann die elterliche Sorge auf Antrag gem § 1671 I Nr 2 ganz oder teilweise auf einen Elternteil allein übertragen werden. Voraussetzung ist, dass dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Damit ist das Kindeswohl das zentrale Entscheidungskriterium. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift, iÜ aber auch ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beteiligte, Vertretung bei der Geltendmachung

Rz. 30 Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs kann grundsätzlich nur durch den Pflichtteilsberechtigten selbst erfolgen. Er kann jedoch auch Dritte, wie seinen Rechtsanwalt, mit der Geltendmachung beauftragen. Es handelt sich dabei nicht um eine höchstpersönliche Handlung. Rz. 31 Die Geltendmachung erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Erben. Im Falle des Pflichtteilsergä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gewalt im Generationenverhältnis.

Rn 2 Nach I findet das GewSchG keine Anwendung, wenn die verletzte oder bedrohte Person im Zeitpunkt der Tat unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder unter Pflegschaft für einen Minderjährigen stand. In diesen Fällen treten im Verhältnis zu den Eltern und zu sorgeberechtigten Personen an die Stelle der §§ 1 und 2 die für das Sorgerechts-, Vormundschafts- oder Pflegschafts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Materielle Voraussetzungen.

Rn 9 In materieller Hinsicht setzt eine Verbleibensanordnung gem IV 1 voraus, dass durch das Herausgabeverlangen das Wohl des Kindes iSv § 1666 I gefährdet wird (BayObLG FamRZ 91, 1080; Frankf FamRZ 09, 1499, 1500; 11, 382; 15, 2172; KG FamRZ 11, 1667; Brandbg FamRZ 23, 1544). Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss idR mit Hilfe eines kinde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus 245 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung 1631e 1 Vater biologischer 1747 2 Vaterschaft 1592 2; Art. 19 EGBGB 16 Adoption 1747 2; 1748 10 nichteheliche ~ 1748 10 Vaterschaft; Leibliche ~ 1686a 1 Vaterschaftsanerkennung 1594 1; 1963 6 Drittanerkennung 1599 8 Form, Widerruf 1597 1 Unwirksamkeit 1598 1 Verbot missbräuchlicher Anerkennung 1597a 1 Zustimmung der Mutter 1595 1 Zusti...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Zeichnungsberechtigung

Rz. 628 Sind Mutter und Vater verheiratet, haben sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei Minderjährigen ist der Vergleich von beiden Erziehungsberechtigten zu genehmigen (gemeinschaftliche Vertretung, § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB, § 171 Abs. 3 ZPO), bei Halbwaisen vom überlebenden Elternteil (§§ 1680 Abs. 1, 1681 BGB). Rz. 629 Auch unverheiratete Paare können das gemeinsame ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / gg) Ausländische Elternteile

Rz. 707 Bei Verletzten mit nicht-deutschen Elternteilen ist u.U. bei der Bestimmung der gesetzlichen Vertretung das internationale Privatrecht (IPR) mit heranzuziehen.[764] Rz. 708 Kommt bei der Beurteilung eines Sachverhaltes die Anwendung ausländischen Rechtes in Betracht, ist das deutsche internationale Privatrecht von Amts wegen anzuwenden.[765] Rz. 709 Welches Recht auf d...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG

Rz. 86 Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG sind im Gleichklang mit § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 BGB bestellt worden sind, von der USt befreit. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff "Einrichtungen" unabhängig von der Rec...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 8 Kinder- un... / 2.2.1.2 Personensorgeberechtigte

Rz. 10 Personensorgeberechtigte sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 SGB VIII Personen, denen nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. Die Personensorge ist Teil der elterlichen Sorge. Sie ist in § 1626 Abs. 1 BGB definiert. Danach haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beratung (Kinder-/Jugendhilfe) / 2 Partnerschaft/Scheidung/Trennung

Mütter und Väter, die für ihr Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben einen Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft durch das Jugendamt. Die Beratung verfolgt den Zweck: ein partnerschaftliches Leben in der Familie aufzubauen, Konflikte und Krisen zu bewältigen und wenn sich die Eltern trennen oder scheiden lassen, günstige Bedingungen für eine dem Wohl de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtsvormundschaft / Zusammenfassung

Begriff Bei der Amtsvormundschaft übt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge für einen Minderjährigen (Mündel) aus. Die Eltern können ihr Sorgerecht aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht wahrnehmen. Dabei wird kein einzelner Mitarbeiter des Jugendamts als Vormund bestellt, sondern das Jugendamt ist Amtsvormund. Der Amtsvormund übernimmt die Aufgaben der Eltern...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Amtspflegschaft / 1.1 Ergänzungspflegschaft

Die Ergänzungspflegschaft für Minderjährige wird gem. § 1809 Abs. 1 BGB angeordnet, wenn die Sorgeberechtigten (Eltern, Vormund) tatsächlich (z. B. Krankheit, Abwesenheit wegen Haft) oder aus rechtlichen Gründen (z. B. teilweiser Entzug des Sorgerechts oder Kind klagt gegen den gesetzlichen Vertreter), an der Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten verhindert sind. Achtung Pfl...mehr

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FF 06/2024, Gebühren bei Ve... / Leitsatz

Dem jeweils beigeordneten Rechtsanwalt erwachsen bis zur Verbindung von bis dahin selbstständig geführten Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB und § 1666 BGB Gebührenansprüche, auch wenn der Gegenstand des Verfahrens jeweils das Sorgerecht ist. OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.4.2024 – 13 WF 26/24 (AG Lingen)mehr

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FF 06/2024, Gebühren bei Ve... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Die Kindesmutter stellte am 13.1.2022 einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts gemäß § 1671 BGB, woraufhin das Amtsgericht das Verfahren zur Geschäftsnummer 19 F 26/22 einleitete und das Jugendamt um Stellungnahme bat. Mit Schreiben vom 21.2.2022 berichtete das Jugendamt. Dabei teilte es mit, dass die Mutter am 23.1.2022 und 5.2.2022 einen Rückfall...mehr

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FF 06/2024, Gesetz zum Schu... / I. Zusammenfassung

Der DAV hält die aus Anlass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.2.2023 (1 BvL 7/18) vorgesehenen Änderungen der – als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten – Regelungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. ...mehr

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FF 06/2024, Absehen von Erh... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die getrenntlebenden Kindeseltern hatten für ihre am […] 2011 geborene gemeinsame Tochter Y. ursprünglich kraft Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht begründet. Die Kindesmutter beantragte am 25.10.2023 beim Familiengericht, ihr die elterliche Sorge für Y. nunmehr allein zu übertragen, wobei sie zur Begründung im Wesentlichen auf nicht näher beschriebene Sc...mehr

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FF 06/2024, Gesetz zum Schu... / II. Stellungnahme im Einzelnen

Das BVerfG moniert, dass die Folgen der gem. Art. 13 Abs. 3 EGBGB installierten Unwirksamkeit von ausländischen Minderjährigenehen für das deutsche Recht nicht geregelt seien und überdies bei einer unwirksamen, gleichwohl im Ausland wirksamen, Ehe die Möglichkeit einer Fortsetzung ab Volljährigkeit unbeantwortet bleibe. Der Referentenentwurf (RefE) des Bundesjustizministerium...mehr

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FF 06/2024, Rechtsprechung ... / 5 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 13.12.2023 – 1 BvR 1705/23 1. Die fachgerichtliche Auswahl der Person des Vormundes nach vollständiger Entziehung des Sorgerechts und Anordnung von Vormundschaft berührt das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG. 2. Die Bestellung von zur Übernahme der Vormundschaft geeigneten Familienangehörigen stellt regelmäßig einen milderen Eingriff in das E...mehr

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Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.3.1 Voraussetzungen

Rz. 26 Der Anspruch auf die Gewährung dieses Mehrbedarfszuschlages ist davon abhängig, ob der/die Berechtigte mit einem oder mehreren Kindern (in einem Haushalt) zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt. Rz. 27 Das Gesetz spricht nicht ausdrücklich von dem Zusammenleben des Berechtigten mit dem Kind bzw. den Kindern in einem Haushalt. Nach Sinn und Zweck d...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kindschaftsrechts: Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht

Stellungnahme Nr. 10/2024 des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Familienrecht unter Mitwirkung des Ausschusses Anwaltsnotariat zu den Eckpunkten des BMJ vom 16.1.2024 A. Zusammenfassung Der DAV begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers. Allerdings bleiben die in den Eckpunkten formulierten Änderungen weit hinter dem Bedarf an Reformen zurück: Weder hat die auto...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 1. Sorgerecht der 2. Elternstelle

Anders als nach geltendem Recht soll eine 2. Elternstelle künftig entweder durch präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarung oder durch einseitige Erklärung bei bestehendem gemeinsamem Wohnsitz, nicht also bereits automatisch mit der Statuierung der Elternschaft, mitsorgeberechtigt werden. Der Mutter wird jedoch außerhalb von vorgeburtlichen notariell beurkundeten Vereinbaru...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / D. §§ 1671, 1626a, 1628 BGB

Entscheidungen des BVerfG zu § 1671 BGB sind eher selten und schon allein deshalb relevant. Die Stattgabe der Kammer vom 17.11.2023[23] ist jedoch auch unabhängig davon von Bedeutung, weil sich die Kammer zum sog. "parental alienation syndrome" (PAS) und dem Konzept der "Eltern-Kind-Entfremdung" (EKE) äußert und sich der international insoweit schon seit langem ablehnenden H...mehr

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FF 05/2024, Vaterschaftsanf... / 1 Aus den Gründen

Pressemitteilung Nr. 35/2024 des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4.2024 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzliche Regelung über das Recht des leiblichen Vaters, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für sein Kind anzufechten, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Sie trägt dem Elterngrundrecht lei...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / G. Zuständigkeit, Verfahren, Kosten und Gebühren

Der EuGH hat entschieden, dass nach Art. 10, 15 Abs. 1 Brüssel IIa VO für die Entscheidung eines Sorgerechtsstreits grds. die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig sind, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, dass Kind ist widerrechtlich in ein anderes Land verbracht worden – dann bleibt das Gericht zuständig,...mehr

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FF 05/2024, Reform des Kind... / 2. Sorgerechtliche Korrekturmöglichkeiten

Der DAV äußert ebenfalls Bedenken gegen die geplante Flexibilität, das Sorgerecht ohne verpflichtende Einbeziehung von Kindesinteressen vertraglich einrichten und korrigieren zu können. Eine nach Beratung durch das Jugendamt durch Verzicht oder Übertragung entstandene Alleinsorge soll durch Erklärung (und erneuter jugendamtlicher Beratung) wieder zu einer gemeinsamen elterli...mehr

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FF 05/2024, Reform des Abst... / II. Elternschaftsvereinbarungen

Für die rechtsverbindliche Begründung der 2. Elternstelle als Vater- oder Mutterschaft soll künftig eine vor der Zeugung (präkonzeptionell) notariell zu beurkundende Elternschaftsvereinbarung (pEV) ausreichen. Die Bestimmung, wer Elternstelle wird, ist dabei einschränkungslos möglich und soll einer Anerkennung mit Zustimmung sowie gerichtlichen Feststellung aufgrund einer ge...mehr

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FF 05/2024, Aktuelle Rechts... / C. §§ 1666, 1666a, 1632 BGB

Das BVerfG hat in einer begründeten Nichtannahmeentscheidung vom 16.2.2023[5] darauf hingewiesen, dass der vorläufige Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung von Vormundschaft gerechtfertigt sein kann, wenn der Obhutselternteil über einen längeren Zeitraum den Umgang mit dem rechtlichen Vater verhindert, in der Gesamtschau Anhaltspunkte für eine deutlich eingeschränkt...mehr

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FF 05/2024, Rechtsprechung ... / 8 Sorge- und Umgangsrecht

BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 14.12.2023 – 1 BvR 1889/23 1. Da ein gegen den ernsthaften Widerstand des Kindes erzwungener Umgang durch die Erfahrung der Missachtung der eigenen Persönlichkeit unter Umständen mehr Schaden verursachen als Nutzen bringt, kann auch ein beeinflusster Kindeswille beachtlich sein, wenn er Ausdruck echter und damit schützenswerter Bindungen ist. 2. ...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / b) Elternvereinbarungen über das Sorgerecht

Zukünftig sollen Eltern über den Abschluss von sogn. Elternvereinbarungen zudem einvernehmlich und unmittelbar rechtsgestaltend Regelungen zum Sorgerecht treffen können.[74] Inhaltlich sollen die Eltern im Rahmen einer Elternvereinbarung das gemeinsame Sorgerecht (wieder) herstellen oder es auflösen können und/oder einem der Eltern zur alleinigen Ausübung übertragen können.[7...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sorgerecht pp.

Rn 137 Im Streit um das Sorgerecht, den Umgang mit dem Kind und die Herausgabe des Kindes bestimmt § 45 FamGKG außerhalb des Verbunds einen Verfahrenswert von 3.000 EUR. Auch bei mehreren Kindern, derentwegen innerhalb einer der in Abs 1 aufgeführten Verfahren gestritten wird, liegt nach Abs 2 nur ein Gegenstand vor. Nur die Werte mehrerer der Verfahren werden addiert. Der S...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / a) Gemeinsames Sorgerecht auch für nicht miteinander verheiratete Eltern

Nach wie vor steht die gemeinsame elterliche Sorge kraft Gesetzes nur verheirateten Eltern zu (§§ 1626, 1626a BGB). Nicht verheiratete Eltern müssen entweder eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, einander heiraten oder einen Antrag auf Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts beim Familiengericht stellen. Das Familiengericht hat diesem Antrag stattzugeben, wenn dies d...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / c) Kleines Sorgerecht für Dritte, § 1687b BGB

Das in § 1687b BGB geregelte sog. kleine Sorgerecht spielte in der familienrechtlichen Praxis bislang keine Rolle. Es erfasst nämlich nur Fälle verheirateter, allein sorgeberechtigter Elternteile, deren Ehegatte selbst nicht Elternteil des Kindes ist. In diesen eher seltenen Fällen steht dem Ehegatten kraft Gesetzes für sein Stiefkind eine Mitentscheidungsbefugnis in Angeleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gemeinsames Sorgerecht.

Rn 9 Sind die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt (§ 1626 I, § 1626a I Nr 1 BGB), teilt das Kind den Wohnsitz der Eltern (§ 11 I 1 HS 1 BGB). Haben die Eltern verschiedene Wohnsitze, hat das Kind einen abgeleiteten Doppelwohnsitz (allgM; BGHZ 48, 228, 234 ff; NJW 95, 1224 f; PWW/Prütting § 11 Rz 5; Zö/Schultzky Rz 9; MüKoZPO/Patzina Rz 19), es sei denn die Eltern begründen geme...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / d) Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben, § 1687 BGB

Nach dem Eckpunktepapier ist weiter vorgesehen, dass getrennt lebende Eltern auch bei gemeinsamem Sorgerecht Entscheidungen für ihre Kinder in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen können, solange sich die Entscheidung auf ihren Betreuungszeitraum beschränkt.[93] Der aktuell geltende § 1687 BGB sieht nur denjenigen Elternteil als alleinentscheidungsbefugt an, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 2 Brüssel IIb-VO – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ›Entscheidung‹ eine Entscheidung eines Gerichts eines Mitgliedstaats einschließlich einer Verfügung, eines Beschlusses oder eines Urteils, mit der die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung einer Ehe ausgesprochen wird, oder in Verfahren betreffend die elter...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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FF 04/2024, Die Eckpunktepa... / 3. Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt bei Sorge und Umgang

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass das Familiengericht bei Anhaltspunkten von Gewalt gegenüber dem Kind und/oder dem anderen Elternteil diesen nachzugehen hat und etwaige Gewalt umfassend und systematisch aufzuklären hat.[112] Ferner hat es eine diesbezügliche Risikoanalyse vorzunehmen. Liegt Gewalt vor, soll eine Beschränkung oder ein Ausschluss des Umgangs in Betra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 15 Das vereinfachte Verfahren kommt nur in Betracht, wenn der andere Elternteil auf den ihm zugestellten Sorgeantrag überhaupt nicht reagiert, er zwar Stellung nimmt, dabei aber keine Gründe vorträgt, die der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können und dem Gericht solche Gründe auch sonst nicht bekannt sind. Werden dem Gericht jedoch durch Vortrag der Beteiligten oder auf...mehr