Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 15 Vorbeuge... / 2.1 Vorbeugende Hilfe

Rz. 3 Die mögliche Anwendung bzw. Gewährung von vorbeugender Hilfe gemäß Abs. 1 ist bei allen sozialhilferechtlich relevanten drohenden Notlagen denkbar, die dem Sozialhilfeträger i. S. d. § 18 Abs. 1 bekannt werden (vgl. Armborst, a. a. O., § 15 Rz. 3). Durch die frühzeitige und präventive Hilfe soll das Eintreten einer Notlage nach dem SGB XII vermieden werden, wovon i. d....mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 2.1 Verschiedene Leistungserbringungsmöglichkeiten und Legaldefinition der Einrichtung

Rz. 3 Durch die Erwähnung der Erfordernisse des Einzelfalles in Abs. 1 Satz 1 wird wieder an den Individualisierungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1) angeknüpft. Die Formulierung des Gesetzes ("kann") verdeutlicht, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, die vom zuständigen Sozialhilfeträger unter Beachtung der nachfolgenden Regelungen zu treffen ist (Deckers, a. a. O., § 1...mehr

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Jung, SGB XII § 13 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 70 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 in Kraft getreten. In der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/1514 S. 56) heißt es: Zitat In der Vorschrift werden die bisher auf verschiedene Stellen im Bundessozialhilfegesetz verteilten Regelungen zum Verhältnis der amb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2022, Keine Gerichts... / IV. Bedeutung für die Praxis

In Verfahren nach der ZPO ist die Gerichtskostenfreiheit für Träger der Sozialhilfe allgemein anerkannt (s. BGH AGS 2006, 251; OLG München JurBüro 1995, 651 = AnwBl. 1996, 413). Die Verfahren vor den Arbeitsgerichten werden in der die Gerichtskostenfreiheit regelnden Vorschrift des § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X hingegen gerade nicht aufgeführt. Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit üb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freibeträge für Kinder und ... / 3. Berufsausbildung und Krankheit/Behinderung

Kein Berufsausbildungsbeginn wegen Erkrankung: Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dies nicht der Fall, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkranku...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 3 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB XII

Besteht im konkreten Fall sowohl ein Anspruch gegen den Träger der Sozialhilfe als auch gegen den Jugendhilfeträger, ist die Jugendhilfe vorrangig zuständig. Mit Wirkung vom 1.1.2020 gilt das auch für Ansprüche nach dem SGB IX, das gegenüber dem SGB VIII ebenfalls subsidiär ist.[1] Etwas anderes gilt für die Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schüler und K...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 4 Rechtsanspruch

Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor, muss die Hilfe gewährt werden. Darauf hat der junge Volljährige einen Rechtsanspruch. Liegen sie nicht vor, muss geprüft werden, ob Sozialhilfe[1] gewährt werden kann.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachrang (§ 10 SGB VIII) / Zusammenfassung

Begriff Nachrang der Jugendhilfe bedeutet, dass die Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder der Schule oder Unterhaltspflichtiger Vorrang haben vor den Leistungen der Jugendhilfe. Der Vorrang anderer Sozialleistungsträger bedeutet nicht, dass der Jugendhilfeträger Leistungen ablehnen darf, sondern, dass der Jugendhilfeträger von ihnen Kostenerstattung verlangen darf. Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 1 Voraussetzungen

Sobald der Sozialhilfeträger von einer sozialhilferechtlichen Notlage weiß, muss er Hilfe leisten. Zu diesem Zeitpunkt liegen jedoch nicht immer alle Informationen zur finanziellen Situation des Hilfesuchenden vor. Besonders schwierig gestalten sich Ansprüche gegen Dritte. Manchmal ist dem Betroffenen selbst gar nicht bewusst, dass ein Anspruch besteht. Oft kann der Anspruch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 123 SGB IX oder nach § 76 SGB XII besteht (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. h UStG)

Rz. 84 Nach § 75 SGB XII (Einrichtungen und Dienste) sind Einrichtungen stationäre und teilstationäre Einrichtungen i. S. v. § 13 SGB XII . Nach Abs. 1 dieser Vorschrift können die Leistungen der Sozialhilfe entsprechend den Erfordernissen des Einzelfalls für die Deckung des Bedarfs außerhalb von Einrichtungen (ambulante Leistungen), für teilstationäre oder stationäre Einrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 34 § 4 Nr. 16 UStG sieht für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung keine besonderen Buch- oder Belegnachweise vor. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des § 22 UStG sowie der §§ 63ff. UStDV über die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers. Danach müssen u. a. die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze eines Unternehmens getrennt aufgezeichnet werden. Von dah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 16 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen), die eng mit der Betreuung oder Pflege körperlich, kognitiv oder psychisch hilfsbedürftiger Personen verbunden sind. Die Steuerbefreiung hat sozialpolitische Gründe. Sie soll verhindern, dass sich die Leistungen im Bereich der Betreuung und Pflege hilfsbedürftiger Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einrichtungen

Rz. 38 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG wird nur für die dort abschließend aufgezählten Einrichtungen, d. h. die Hauptleistungen und die eng verbundenen Umsätze, gewährt. Die konkreten Betreuungs- und Pflegeleistungen werden im Sozialrecht beschrieben. Die Betreuungs- und Pflegeleistungen sind nach § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a UStG (ohne weitere Bedingungen) steuerfrei,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Einrichtungen, die nach § 225 SGB IX anerkannt sind (§ 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f UStG)

Rz. 79 Nach § 225 SGB IX (Anerkennungsverfahren) bedürfen Werkstätten für behinderte Menschen, die eine Vergünstigung i. S. d. Kap. 25 SGB IX n. F. in Anspruch nehmen wollen, der Anerkennung. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die Bundesagentur für Arbeit führt ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.13 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. m UStG

Rz. 100 Durch das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde der bisherige Buchst. l der Vorschrift zum neuen Buchst. m UStG und neu gefasst. Rz. 101 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach dem Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach dem Sozialrecht besteht, sin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Jahressteuergesetz 2009

Rz. 17 Durch Art. 7 Nr. 4 Buchst. c des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) wurde die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 16 UStG für Pflege- und Betreuungsleistungen neu gestaltet und § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst, und zwar mWv 1.1.2009. Es wurden die Krankenhausleistungen in § 4 Nr. 14 UStG n. F. übernommen und die Anknüpfung an die Vorschriften des SGB aufgenommen. Hintergrund d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 44 Die Steuerbefreiung erfasst sowohl Betreuungs- als auch Pflegeleistungen für hilfsbedürftige Personen. Hilfsbedürftig sind alle Personen, die aufgrund ihres körperlichen, kognitiven oder psychischen Zustands der Betreuung oder Pflege bedürfen. Der Betreuung oder Pflege bedürfen Personen, die krank, behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies schließt auch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Punktuelle Änderungen nach dem UStG 1980

Rz. 13 Durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 1992 v. 25.2.1992[1] war mWv 1.1.1992 der einleitende Satzteil von § 4 Nr. 16 UStG geändert und § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG angefügt worden. Seitdem sprach die Steuerbefreiungsvorschrift von den mit dem Betrieb der begünstigten Einrichtungen "eng verbundenen Umsätzen" statt der vorangegangenen Formulierung "üblic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die Klausel wird nur auf Antrag des Gläubigers, der die Zwangsvollstreckung betreiben will, erteilt (Zöller/Seibel, § 727 Rn. 23). Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auch der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig. Im Mahnverfahren ist Gericht des ersten Rechtszuges das Prozessgericht, wenn gegen den Mahnb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Familienrecht a... / II. Aufenthaltsrechtliche Folgen von Vaterschaftsanerkennung und Adoption

Sowohl die Adoption als auch die Vaterschaftsanerkennung können nicht nur zur Erreichung familienrechtlicher Zwecke eingesetzt, sondern auch missbraucht werden. Dies betrifft bei der Annahme eines Volljährigen vor allem die Ersparnis der Erbschaftssteuer.[9] Bei beiden Instituten spielt auch die Erlangung ausländerrechtlicher Vorteile eine – von der Öffentlichkeit meist krit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2022, Kostenstundung... / c) Bedürftigkeit

Neben Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit als objektive Voraussetzungen darf die Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Rechtsverfolgung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können (§ 114 Abs. 1 S. 1 1. HS ZPO). Eine Ausnahme hiervon gilt in Unterhaltssachen nach §§ 22 Abs. 1, 23 S. 1 AUG für Anträge nach Art...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betreutes Wohnen in einer Seniorenresidenz: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Die an die hilfsbedürftigen Bewohner erbrachten Betreuungsleistungen einer Seniorenresidenz zählen – mit Ausnahme der Bereitstellung eines Telefonanschlusses – zu den eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Leistungen. Die Bewohner des betreuten Wohnens zählen zu den hilfsbedürftigen Personen und die Seniorenresidenz als Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 16 Satz 1 USt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.4 Nachrangigkeit anderer Leistungen

Rz. 19 Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält derjenige keine Leistungen der Sozialhilfe, wer die erforderliche Hilfe von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist durch das Neunte SGB II-Änderungsgesetz v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II für Empfänger von BAB in § 7 Abs. 5 ...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 2. Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit

Erhebt der Antragsgegner den Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit nach § 252 Abs. 4 S. 1 FamFG, so muss er diesen Einwand ebenfalls qualifiziert begründen. Erforderlich ist u.a., dass er zugleich Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen erteilt und für die letzten zwölf Monate seine Einkünfte belegt, § 252 Abs. 4 S. 1 FamFG und darüber hinaus auch...mehr

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Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

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K / Klageerzwingungsverfahren, Begriff des Verletzten [Rdn 2760]

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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Sauer, SGB III § 19 Mensche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) zum 1.7.2001 neu gefasst. Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger von Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) v. 2.6.2021 (BGBl. I S. 1387) wurde die Vorschrift, auch ihre Übersc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 46 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 neu gefasst. Abs. 2 wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und S...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.7 Allgemeine Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Abs. 5)

Rz. 26 Die Regelung stammt inhaltsgleich (unter Vornahme redaktioneller Änderungen) aus § 101 BSHG. Rz. 27 Trotz des systematischen, weniger des inhaltlichen Zusammenhangs mit den Regelungen des § 97, um dessen Abs. 5 es sich handelt, wird hiermit keine sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe begründet (Treichel, in: LPK-SGB XII, § 97 Rz. 15; Deckers...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1.2 Übersicht

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 beinhaltet die Generalregel, wonach für die Sozialhilfe örtlich zuständig der Träger der Sozialhilfe ist, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält (vgl. unten Rz. 16 ff.). Hiervon gibt es eine bedeutsame Ausnahme. Diese betrifft Leistungen in stationären Einrichtungen, dafür wird an den gewöhnlichen Aufenthalt vor Aufnahme in di...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.10 Bestattungskosten (Abs. 3)

Rz. 56 Der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Bestattung folgt aus § 74 . Danach werden diese Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers richtet sich nach Abs. 3. Rz. 57 Danach ist für die Übernahme der Bestattungskosten der Träge...mehr

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Jung, SGB XII § 99 Vorbehal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um eine größere Ortsnähe zu erreichen, gibt die Vorschrift den Ländern die Ermächtigung zu bestimmen, dass und inwieweit Sozialhilfeträger örtliche Behörden zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe heranziehen können. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 3 Landesrecht kann bestimmen, dass und inwieweit die Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Auf...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 1 Allgemeines

Rz. 6a Aus der Festlegung des Abs. 3, wonach die Sozialhilfe von örtlichen und überörtlichen Trägern geleistet wird, folgt zugleich, dass es neben den örtlichen auch überörtliche Träger der Sozialhilfe geben muss, denn ein kraft Gesetzes zur Leistung verpflichteter Träger muss vorhanden sein, um leisten zu können (Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 3; Schmeller, in...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.4 Landesrecht bricht Bundesrecht (Abs. 2)

Rz. 17 Soweit Landesrecht besteht, ist dieses maßgeblich für die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe. Geregelt wird dies in den Ausführungsgesetzen der Länder (Schmeller, in: Mergler/Zink, SGB XII, § 97 Rz. 5 ff.; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 97 Rz. 7; Deckers, in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 97 Rz. 12). Dabei haben die Länder einen we...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.3 Tatsächlicher Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 16 Grundsätzlicher Anknüpfungspunkt ist der tatsächliche Aufenthalt (Abs. 1 Satz 1). Damit ist für den Leistungssuchenden ein besonderer Schutz normiert, die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt stellt die denkbar einfachste und effektivste Zuweisung dar (Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 22). Die damit erreichte Ortsnähe ermöglicht eine zügige Sachverhal...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.1 Abweichung von der Zuständigkeitsregelung ist unzulässig

Rz. 12 Von der Regel des Abs. 1 Satz 1, wonach für die Sozialhilfe örtlich zuständig der Träger der Sozialhilfe ist, in dessen Bereich sich der Leistungsberechtigte tatsächlich aufhält, kann nicht, auch nicht im Wege der Vereinbarung, abgewichen werden (vgl. Rz. 14; Steimer, in: Mergler/Zink SGB XII, § 98 Rz. 13; Rabe, in: Fichtner/Wenzel, SGB XII, § 98 Rz. 34). Sie ist unab...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 In § 97 sind die Regelungsgehalte zur sachlichen Zuständigkeit der örtlichen und überörtlichen Träger Sozialhilfe der bisherigen §§ 99, 100, 101 BSHG (Gesetz v. 30.6.1961, BGBl. I S. 815) in vereinfachter Regelungstechnik zusammengefasst (Hohm, in: Schellhorn e.a., SGB XII, § 97 Rz. 1). Damit werden erstmals die sachliche Zuständigkeit des örtlichen und des überörtlich...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.7.5 Übertritt in eine andere Einrichtung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 45 War bei Einsetzen der Sozialhilfe der Leistungsberechtigte aus einer stationären Einrichtung in eine andere stationäre Einrichtung oder von dort in weitere stationäre Einrichtungen übergetreten oder aber tritt nach dem Einsetzen der Sozialhilfe ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend, der für die erste Einrichtung maßgebend war. Zweck dieser ...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Sozialhilfe dient dazu, eine gegenwärtige Notlage zu beheben (BVerwG, Urteil v. 17.11.1994, 5 C 13/92; LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2006, L 7 SO 4415/05). Daher ist eine schnelle, möglichst einfache und wenig streitbefangene Zuständigkeitsfeststellung erforderlich. Ferner ist wegen der immer zu berücksichtigenden Besonderheiten des Einzelfalles eine möglichst...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.4 "Verlängerte" Zuständigkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 26 Nach Abs. 1 Satz 2 bleibt die einmal begründete Zuständigkeit bis zur Beendigung der Leistung bestehen, wenn die Leistung außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Sozialhilfeträgers erbracht wird. Nicht die Leistung, sondern die Zuständigkeit wird "verlängert", daher muss nicht notwendigerweise vorher bereits Sozialhilfe geleistet worden sein. Es reicht aus, wenn ers...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.13 Annexzuständigkeit bei Leistungen der Eingliederungshilfe (Abs. 6)

Rz. 73b Mit Überführung der Eingliederungshilfe in das SGB IX (vgl. Rz. 1e) und der Schaffung von Trägern der Eingliederungshilfe mussten für diese neuen Träger Zuständigkeitsregelungen getroffen werden. Regelungen zur sachlichen Zuständigkeit sind entbehrlich, da das SGB IX keine Unterscheidung zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe vornimmt. Di...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.8.1 Unklarheit über den gewöhnlichen Aufenthalt

Rz. 49 Steht innerhalb von 4 Wochen nicht fest, ob und (eigentlich "oder", so auch: Treichel/Schoch, in: LPK-SGB XII, § 98 Rz. 32) wo der gewöhnliche Aufenthalt begründet worden ist oder ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln, so tritt die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers ein, an dem der Betroffene seinen tatsächlichen Aufenthalt hat....mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.14 Anderweitige Zuständigkeitsregelungen

Rz. 74 Weitere Zuständigkeitsbestimmungen finden sich in § 24 Abs. 4 und 5 (Sozialhilfe für Deutsche im Ausland), in § 107 Satz 1 (Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei anderen Personen) und in § 46b SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Rz. 75 Für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gemäß § 25 fehlt eine Zuständigkeitsbestim...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 99 Vorbehal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift übernimmt inhaltlich unverändert die Heranziehungsregelungen des § 96 BSHG. Der verbleibende Regelungsgehalt des § 96 BSHG (Bestimmung der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe) findet sich in § 3. Die Vorschrift trat als Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.20...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.11 Freiheitsentziehung (Abs. 4)

Rz. 61 Für Hilfen an Personen, die sich auf richterliche Anordnung in einer Einrichtung zum Vollzug von Freiheitsentziehung aufhalten oder aufgehalten haben, gelten § 98 Abs. 1 und 2 sowie §§ 106 und 109 entsprechend. Die genannten Einrichtungen werden somit den stationären Einrichtungen gleichgestellt. Der Einrichtungsort soll auch hier vor den besonderen Kostenbelastungen,...mehr

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Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.6 Annexzuständigkeit des überörtlichen Trägers (Abs. 4)

Rz. 20 Eine bestehende sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst zugleich auch die Zuständigkeit für weitere Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln (des SGB XII) zu erbringen sind. Das gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift auch für die Kosten der Bestattung nach § 74 (vgl. Rz. 25). Die Zuständigkeitserweiterung greift nicht bei bloß teilstation...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.12 Wechsel in ambulante Wohnmöglichkeiten (Abs. 5)

Rz. 66 Die Vorschrift hat keinen Vorgänger im BSHG. Ihr Zweck besteht darin, in den genannten Fällen als nicht sachgerecht angesehene Kostenverschiebungen zu vermeiden, die dann auftreten können, wenn ein Träger der Sozialhilfe außerhalb seines Bereiches gemäß Abs. 2 stationäre Leistungen erbringt, dann ein Hilfeartwechsel von der stationären zur ambulanten Hilfe stattfindet...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.5 Exkurs: Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung (Abs. 1 Satz 2 a. F.)

Rz. 27 Für Leistungen nach dem 4. Kapitel– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – war nach Abs. 1 Satz 2 a. F. bis 31.12.2012 (vgl. Rz. 1c) der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthaltsort (die Begriffe Aufenthalt und Aufenthaltsort werden synonym verwendet, dazu Rz. 35 ff.) des Leistungsberechtigten liegt. Diese Vors...mehr