Fachbeiträge & Kommentare zu Spekulationsfrist

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Änderung der Besteuerung bei Einkünften aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung

Rn. 129d Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 9a S 1 Nr 2 EStG: Durch die Änderung von § 9a S 1 Nr 2 EStG entfällt die Werbungskostenpauschale für Wohngebäude. § 10i EStG: Der Wegfall des Vorkostenabzugs ab 1999 (s § 52 Abs 29 EStG) betrifft die Vorkostenpauschale von DM 3 500 und den Abzug von Erhaltungsaufwendungen bis zu DM 22 500. § 20 Abs 4 EStG: Mit der Halbierung der Sparer-Freibet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Zur Einlage von Nutzungen, DStR 1988, 227; Scheel, Unterschiedliche Einlagebegriffe im Gesellschafts- und Steuerrecht, BB 1988, 1211; Birnbaum, Die Einlagefähigkeit von Nutzungsrechten, DStR 2023, 1275. Rn. 74d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Liegt der Nutzungsüberlassung des Gesellschafters an einem in seinem PV befindlichen WG an seine PersGes nicht ein entgeltlicher ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätze

Rn. 153 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Mit dem StBereinG 1986, BStBl I 1985, 2436 wurde die Rspr gesetzlich kodifiziert in § 15 Abs 3 Nr 1 EStG, auch in Reaktion auf den GrS des BFH, der in einem Nebensatz zum Grundsatzurteil betreffend den Wegfall der Gepräge-Rspr (s Rn 166) die Wirkung der Abfärbung auf die GewSt beschränkt hatte (also insbesondere bei vermögensverwaltenden Pe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz: erkennbare Handlung/nachprüfbare Dokumentation

Rn. 283 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Der Einlagewille des StPfl muss in äußeren Ereignissen, Geschehen, Verhaltensweisen uÄ unmissverständlich zum Ausdruck kommen (BFH v 22.09.1993, X R 37/91, BStBl II 1994, 172). Die Willensentscheidung wird wirksam, wenn sie äußerlich erkennbar und damit in objektiv nachprüfbarer Weise dokumentiert ist (zB BFH v 21.04.2005, III R 4/04, BStBl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.40 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2019 Häusliches Arbeitszimmer als Wirtschaftsgut / Aufteilung von Gebäuden in bis zu 4 selbständige Wirtschaftsgüter / § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 20.3.2018, 8 K 1160/15 (Az. des BFH: IX R 11/18) entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer eines privat genutzten Eigenheims entfallende Veräußerungsgewinns nicht zu Einkünften aus privaten Ve...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2019 Rabatte von Dritten als Arbeitslohn / § 19 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 11.10.2018, 7 K 2053/17 (Az. des BFH: VI R 53/18) entschieden, dass es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern gewährt. Zu begründen ist dies d...mehr

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Sonderfälle steuerpflichtig... / 1. Unentgeltlicher Erwerb

Hat der Steuerpflichtige das zur Einkünfteerzielung dienende Objekt unentgeltlich erworben, ist als Anschaffungszeitpunkt – und damit Beginn der Zehnjahresfrist - nicht der Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbs, sondern die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger maßgebend (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG). Wird daher ein unentgeltlich erworbenes Grundstück veräußert, ist zur Berechnung der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abschreibungen in der Vermögensverwaltung

Tz. 106 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Erzielt ein Verein in seiner Vermögensverwaltung Einkünfte (wie Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung), sind die AfA-Beträge für die Wirtschaftsgüter, die im Bereich der Vermögensverwaltung genutzt werden, grundsätzlich im Rahmen des Werbungskostenabzugs absetzbar (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 EStG, Anhang 10). Handelt es sich bei d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Kein anteilig... / 2 Anmerkung

Rechtsprechungskehrtwende Mit diesem Urteil weicht der IX. Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. v. 20.4.2004 – IX R 5/02, BStBl II 2004, 987) und der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 14.3.2006 – IV B 2 – S 2242 – 7/06, ZEV 2006, 154 Rn 37, 41–43) ab und gleicht seine Rechtsprechung für die Erbengemeinschaft an die in den Urteilen des X. Senats ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 7.4.1 Steuerlicher Vorteil

Rz. 95 Was ein steuerlicher Vorteil sein kann, der beim Motivtest vorliegen muss, wird in § 138d Abs. 3 AO definiert. Danach gibt es drei Möglichkeiten, wann ein steuerlicher Vorteil vorliegen kann: eine Steuer wird erstattet, eine Steuervergütung wird gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringern sich (Nr. 1), d. h. die Steuerlast wird geringer; Steuerans...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 6. Unentgeltliche/teilentgeltliche Übertragung

Erfolgt die Übertragung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist bei Prüfung der Besteuerung nach § 23 EStG wie folgt vorzugehen: Bei voll unentgeltlicher Übertragung ergibt sich beim Übertragenden schon mangels Gegenleistung keine steuerpflichtige Veräußerung nach § 23 EStG. Der Grundstücksübernehmer muss jedoch beachten, dass ihm die Anschaffung oder Überführung ins Privatve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Steuerrechtliche Möglichkei... / 1.6 Wegfall der Nutzungsvoraussetzungen

Die Sonderabschreibung fällt nachträglich, wenn das Förderobjekt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden 9 Jahren nicht entsprechend der Förderabsicht vom Eigentümer genutzt wird (§ 7b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG). Bei 2 Fallgestaltungen liegt eine schädliche Verletzung der Nutzungsvoraussetzungen vor:mehr

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Der Verkauf eines Erbanteil... / 1. Hintergrund: Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken

Veräußert ein Steuerpflichtiger (Stpfl.) innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung ein Grundstück, verwirklicht er den Tatbestand eines steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts (§§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Vorschrift unterwirft Wertsteigerungen von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien der Einkommensteuer, sofern die Mindesthaltezeit unterschrit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG enthält die Regelungen für die Gesellschafter der übertragenden Kö, wobei der Sache nach nur Kö betroffen sein können, an denen "Anteile" bestehen (Kap-Ges, Gen und VVaG). Das sind Kö, bei deren Anteilsinhabern die GA zu den Eink aus KapV gem § 20 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG gehören. § 13 UmwStG ist nur anzuwenden auf im BV des AE gehalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Bei Anteilen in Privatvermögen Fortführung der Anschaffungskosten (§ 13 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 60 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Gehören die Anteile an der übertragenden Kö nicht zu einem BV, treten im Fall der Antragstellung, wenn die in § 13 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind, die AK an die Stelle des Bw. Bedeutung hat diese Regelung insbes für AE mit iSd § 17 EStG st-verhafteten Anteilen. Dh in diesem Fall werden die AK der Anteile an der übertrage...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.5 Körperschaften mit anderen Einkünften als solchen aus Gewerbebetrieb

Rz. 101 Für Körperschaften, die ihren Gewinn nicht nach den handelsrechtlichen GoB ermitteln müssen, gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nicht. Diese Körperschaften haben zwar keine Privatsphäre[1], sondern nur eine "körperschaftliche" Sphäre. Bei ihnen ist es aber möglich, in die steuerliche Gewinn- bzw. Überschussermittlung nur solches Vermögen bzw. nur solche Einnahmen und Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 8 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Grundstruktur des § 23 EStG geht auf das EStG 1925 zurück. Spekulationsgeschäfte waren darin als Unterart der "sonstigen Leistungsgewinne" nach §§ 41 Abs 1 Nr 1, 42 EStG 1925 estpfl. Die Spekulationsabsicht wurde regelmäßig unterstellt, der StPfl konnte jedoch dartun, dass der veräußerte Gegenstand nicht zum Zwecke einer gewinnbringenden ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1305 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst a EStG gehört zu den Einkünften aus KapVerm auch der Gewinn bei Termingeschäften, durch die der StPfl einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderten Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 Buchst b EStG gehört ferner zu den Einkünften aus KapVerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Besonderheiten bei Fremdwährungsgeschäften und Kryptowährungen

Rn. 97 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei Fremdwährungsgeschäften unterscheidet die Rspr bereits seit jeher zwischen dem Fremdwährungsguthaben einerseits und der aus der Nutzung desselben resultierenden Darlehensforderung, die bspw durch die zinsbringende Anlage des Fremdwährungsguthabens entsteht. Insoweit handelt es sich um unterschiedliche WG (vgl hierzu BayLfSt vom 12.03.201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Behaltefrist

Rn. 105 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Besteuerung eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfolgt nur dann, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung des nämlichen WG ein bestimmter Zeitraum nicht überschritten wird. Da eine Spekulationsabsicht für die Besteuerung nicht notwendig ist und zudem der Begriff "Spekulationsgeschäfte" durch "private Veräußerungsgeschäfte" ersetzt wu...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Ausschluss der personellen Verflechtung im sog. Wiesbadener Modell

Rz. 80 Werden an eine Betriebsgesellschaft nur eine wesentliche Betriebsgrundlage oder mehrere wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überlassen, die für sich betrachtet keinen Betrieb oder Teilbetrieb darstellen – kann das sog. Wiesbadener Modell das Entstehen eines gewerblichen Besitzunternehmens insgesamt verhindern. Das "Verpachtungsunternehmen" erzielt Einkünfte aus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Spekulationsfrist bei Erbschaftskauf

Rz. 713 Grundsätzlich rückt der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger in sämtliche – auch steuerliche – Rechtspositionen des Erblassers ein. Bezogen auf Spekulationsgeschäfte i.S.v. § 23 EStG bedeutet dies, dass es für die Berechnung der Spekulationsfrist allein auf den Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser, nicht aber auf den Erbfall ankommt. Der Erwerb durch Erbanfall ist ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.8 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 2 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 8 EStG)

Tz. 87 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach dieser Vorschrift sind Eink aus privaten Veräußerungsgeschäften (früher: "Spekulationsgeschäfte") dann beschr stpfl, wenn sie folgende WG betreffen: inl Grundstücke, inl Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen und bis zum 31.12.2008 (§ 52a Abs 17 EStG) grds auch Anteile an Kap-Ges . Dabei ist indes ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Q. Pflichtteil im Erbschaftsteuerrecht

Rz. 345 Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt nur der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer.[963] Durch diese gesetzliche Regelung wird der Zeitpunkt der Steuerentstehung hinausgeschoben, was in erster Linie dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten dient.[964] Er soll davor bewahrt werden, dass für ihn auch dann Erbschaftsteuer anfällt, wenn er seinen An...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.9 Kryptowährungen/Bitcoins/Gold

Rz. 799 Der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung von Kryptowährungen wie z. B. Bitcoins gehört zu den sonstigen Einkünften (→ Tz 1000 f.). Rz. 800 Der Gewinn aus der Veräußerung von Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen, außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei (BFH, Urteil v. 16.6.2020, VIII R 7/...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 803 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 1013 Grundsätzlich unterliegt die Veräußerung von Grundstücken keiner Einkunftsart (Ausnahme: Veräußerung im Rahmen der Spekulationsfrist; → Tz 988). Liegen jedoch die Merkmale eines Gewerbebetriebs vor (→ Tz 1006), ist von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen. Zur Abgrenzung von der privaten Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel kommt es wese...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2023... / 6. Private Veräußerungsgeschäfte

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 8... / 4.3 Gesellschafter der übertragenden Körperschaft (Abs. 2)

Rz. 26 Maßgebend für die Frage, bei welcher Einkunftsart das Übernahmeergebnis und die Einnahmen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG steuerlich zu erfassen sind, ist die Art der Steuerverhaftung der jeweils gehaltenen Anteile.[1] § 8 Abs. 2 UmwStG bestimmt in diesem Zusammenhang, dass die Anwendung des Freibetrags nach § 17 Abs. 3 EStG und die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / VI. Ergebnis

Im Ergebnis zeigt sich, dass durch die Nutzung verschiedener vermögensverwaltender Gesellschaften – unter Berücksichtigung individueller Anlagestrategien und -wünsche des Mandanten – unterschiedliche steuerliche Effekte resultieren. Im Kontext der hier betrachteten laufenden Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 EStG, Einkünft...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / c) Sonstige Einkünfte

Die vermögensverwaltende Personengesellschaft kann Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielen, die jedoch außerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei sind (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG). Verwirklichung durch die Gesellschaft selbst: Ein privates Veräußerungsgeschäft wird durch die Gesellschaft selbst nur dann verwirklicht, wenn die verm...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / c) Sonstige Einkünfte

Darüber hinaus kann durch die vermögensverwaltende Stiftung der Tatbestand des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG verwirklicht werden.[95] Daher kann insoweit eine vermögensverwaltende Stiftung von steuerfreien Veräußerungen außerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist profitieren.[96] Die Rückausnahme in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG – d.h. die vorangehende Nutzung zu eigenen Wo...mehr

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Vermögensverwaltende Gesell... / I. Bedeutung vermögensverwaltender Gesellschaften

Vermögensverwaltende Gesellschaften erfreuen sich in der steuerlichen Beratungspraxis großer Beliebtheit. Insbesondere im Familienverbund lassen sich Vermögensverwaltungs- und Holdingaktivitäten sinnvoll mit vermögensverwaltenden Gesellschaften umsetzen. Spezielle Fragestellungen: Dabei wird auch die Frage im Vordergrund stehen, ob die reine Vermögensverwaltung – etwa zur Inanspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.7 Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift

Rz. 20 Die grundsätzliche Regelung des § 23 EStG, Veräußerungsgewinne von bestimmten Wirtschaftsgütern des Privatvermögens unter Durchbrechung des Grundsatzes der Steuerfreiheit im Übrigen, dennoch einer Besteuerung zu unterwerfen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Nach dem UntStReformG 2008[1] besteht dieser Grundsatz kaum noch. Die Besteuerung entspricht dem P...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.1 Sonderregelungen

Nicht steuerbar sind gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG Gebrauchsgegenstände des täglichen Gebrauchs. Dies bedeutet, dass die bei diesen Geschäften typischerweise anfallenden Verluste (z. B. bei Verkauf eines Jahreswagens, aber auch bei Veräußerung anderer Gebrauchsgegenstände des Haushalts) einkommensteuerrechtlich – beschränkt auf die Einkünfte i. S. d. § 23 EStG – ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 23 EStG gehört zu den sog. Überschusseinkünften. Gewinn i. S. d. Abs. 3 ist daher der Überschuss der Einnahmen (Veräußerungspreis) über die Anschaffungs-, Herstellungs- und Werbungskosten. Während bei den Gewinneinkünften (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG) bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens regelmäßig die stillen Reserven aufgedeckt und versteuert...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 4 Behaltefrist

Die Behaltefrist beträgt für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 Jahre.[1] Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Behaltefrist ebenfalls 10 Jahre, wenn aus deren Nutzung zumindest in einem Jahr Einkünfte – z. B. aus der Vermietung – erzielt werden.[2] Sinn dieser Regelung ist die Vermeidung von Steuersparmodellen, die sich in der Praxis insbesondere aus der Ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen ...mehr