Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Umsätze, die der Lotteriesteuer unterliegen

Rz. 94 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lotteriesteuer unterliegen gem. § 26 Abs. 1 RennwLottG im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen. Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lotterien und Ausspielungen (zur Definition s. § 22 RennwLottDV) handelt es sich um Spiele, bei denen der Spieler durch einen glücklichen Zufall begünstigt wird. In beiden Fällen wird e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Griechenland hat eine Möglichkeit der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten eingeführt. Diese setzt voraus, dass eine Umsatzgrenze von 2 Mio. EUR nicht überschritten wird, und erfordert einen schriftlichen Antrag (vgl. Art. 39b Mehrwertsteuergesetz). Die Regelung bewirkt, dass auch der Vorsteuerabzug erst bei Bezahlung der Eingangsrechnung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Festsetzungsverfahren beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Rz. 165 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beim i. g. Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer oder durch Unternehmer, die das Fahrzeug nicht für ihr Unternehmen erwerben, ist die USt für jeden einzelnen Erwerb zu berechnen (Fahrzeugeinzelbesteuerung § 16 Abs. 5a UStG). Die USt auf den Erwerb ist bis zum zehnten Tag nach dem Tag des Erwerbs anzumelden und zu entrichten (§ 18 Abs...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren (sog. E. T. 14.000-Lizenz) zeitlich zu verlagern. In diesem Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in der belgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr. Das Verfah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtmäßigkeit der erweitert unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 85 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 12.10.2022 hat der BFH[2] entschieden, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht weder den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG verletzt noch gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Es geht in der Entscheidung um die Schenkung einer Immobilie in der Schweiz durch die Mutter des Klägers, die mi...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist der vereinbarte Nettopreis (Entgelt) die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. Art. 266 CGI). Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Entnahmen und i. g. Verbringungen sind der Einkaufspreis bzw. die Herstellungskosten im Entstehungszeitpunkt der Steuer anzusetzen (vgl. Art. 266 Steuergesetz). Rz. 22 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Finnland gestattet es, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern. Es sind entsprechende Nachweise zu führen, doch ist es nicht Voraussetzung, dass Bankrott des Kunden oder vergebliche Vollstreckungsmaßnahmen vorliegen (vgl. Art. 78 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Stundung und Vollstreckungsmaßnahmen

Tz. 22 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Steuerpflichtige, welche nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können bis zum 31.3.2022 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ahrens/Hammler, Ausgewählte Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Grundstücken/Gebäuden, UStB 2006, 173. Birkenfeld, Vorsteuerberichtigung hat Lücken. Eine Darstellung der Problematik anhand von Fallbeispielen, UStB 2004, 16. Birkenfeld, Zuordnung von Wohnräumen, wechselndes Recht der Vorsteuerberichtigung und Entwicklungen bei grenzü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Steuerrechtliches Umfe... / IV. "Brutto = Netto"-Klauseln

Rz. 48 Grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bruttobeträge.[106] Der Arbeitgeber ist zwar gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der ihm obliegenden Haftung Gesamtschuldner mit dem Arbeitnehmer (§ 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 EStG). Im Innenverhältnis ist aber in der Regel allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung.[107] Der Arbeitnehmer muss da...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse (Nr 2).

Rn 24 Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse sind zu berücksichtigen, soweit sie nicht schon in die Bemessung des notwendigen Unterhalts nach Abs 1 lit a eingegangen sind. Das Bedürfnis muss aktuell und konkret sein und darf bei den meisten Personen in vergleichbarer Lage nicht auftreten. Die Vorschrift soll einen Ausgleich schaffen, wenn der individuelle Bedarf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Welche Rahmenbedingungen gelten für Stundungen?

Stundungen von Steuern sind im üblichen Antragsverfahren unter Erbringung der erforderlichen Nachweise, insbesondere zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, möglich. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze und Nachweispflichten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG unterliegt der i. g. Erwerb im Inland gegen Entgelt der Besteuerung durch das UStG. Die Tatbestandsmerkmale (Legaldefinition) eines i. g. Erwerbs regelt § 1a UStG. Der Grundfall eines i. g. Erwerbs besteht darin, dass der Gegenstand einer Lieferung von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat gelangt (vgl. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.12 Vorsteuerabzug bei Reiseleistungen (§ 25 Abs. 4 UStG)

Rz. 216 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind die Umsatzsteuerbeträge, die auf Reisevorleistungen (vgl. Rz. 120 ff.) entfallen, auf Leistungen Dritter also, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen (§ 25 Abs. 4 Satz 1 UStG). Rz. 217 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsatzsteuerbeträge, die dem Unternehmer für andere für sein Unternehmen ausgeführte Leist...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 220 Abs. 1 AO richtet sich die Fälligkeit von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis nach den Vorschriften der Steuergesetze. Greifen spezielle steuergesetzliche Fälligkeitsbestimmungen i. S. d. § 220 Abs. 1 AO nicht ein, wird ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis nach § 220 Abs. 2 S. 1 AO – von dem Fall eines abweichenden L...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Die Herausgeber / Die Autorinnen und Autoren

Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner, Österreich; Leiter der Abteilung Steuerrecht und Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Universität Linz, Gastprofessor an der Universität St. Gallen. Julia Bader, Steuerberaterin bei der LGG Steuerberatung GmbH, Stuttgart. Karl Birgel, Diplom-Betriebswirt, freiberufliche...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.3 Empfängerkreis

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 3c Abs. 1 S. 3 UStG beschränkt den Kreis tauglicher Empfänger eines (i. g.) Fernverkaufs auf in § 3a Abs. 5 S. 1 UStG bezeichnete Empfänger oder in § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG genannte Personen, die weder die maßgebende Erwerbsschwelle überschritten noch auf ihre Anwendung verzichtet haben. § 3a Abs. 5 S. 1 UStG erfasst alle Leistungsempfänger, b...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Anwendung der Regelung wurde das BMF-Schreiben vom 03.12.2009 (BStBl I 2009, 1520) herausgegeben, das in Abschn. 18.10.–18.16 und 18g.1. UStAE übernommen wurde. Das Vergütungsverfahren ist nur für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer geändert worden. Für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer ist es bei dem bisherigen Verfahren ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Erstattungsfähige Vorsteuerbeträge

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vorsteuern sind stets nur in dem Mitgliedstaat erstattungsfähig, in dem sie angefallen sind. Maßgeblich sind dabei grundsätzlich die materiellen Vorschriften über den Vorsteuerabzug, die im Mitgliedstaat der Erstattung gelten. Die Vorsteuervergütung ist in allen Mitgliedstaaten beschränkt auf den Umfang, der für den Vorsteuerabzug nach dem je...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendung der AO (§ 100 Abs 5 Nr 2 und 3 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Förderbetrag nach § 100 EStG ist keine Steuer, sondern ein aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffener und im EStG kodifizierter Anspruch eines ArbG bei Zahlungen von im Gesetz kodifizierten Beiträgen zugunsten seines ArbN. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Verrechnung mit LSt-Zahlungen gewählt, obgleich der Förderbetrag keine Anknüp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Steuerschuldner in den Fällen des § 18k UStG (§ 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 13a Abs. 1 Nr. 7 UStG wird Art. 2 Nr. 30 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten

Rz. 115 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung an das FA auf elektronischem Weg zu übermitteln. Bei Unternehmern, deren Umsätze im vorangegangenen Kj. aus Lieferungen und sonstigen Leistungen und aus dem Eigenverbrauch auf ertragsteuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen (vgl. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Erwerb durch bestimmte Erwerber

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wenn ein Erwerb bereits von § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG erfasst ist, kommt § 1b UStG nicht in Betracht. § 1b UStG stellt im Gegensatz zu § 1a Abs. 1 Nr. 2 UStG einen Ergänzungstatbestand dar. Von § 1b UStG sind ausgenommen Unternehmer, die das Fahrzeug für ihr Unternehmen erwerben, juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, juristische Persone...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerbefreiung für Blutkonserven reicht schon bis zum UStG 1951 zurück. Allerdings war nur die Lieferung zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten steuerbefreit. 1966 wurde der Anwendungsbereich auf Frauenmilch ausgedehnt. Die Lieferung von Blutkonserven an Ärzte wurde 1968 von der Steuer befreit. Seit dem 01.01.1980 besteht § 4 Nr....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2 Steuersätze

Rz. 56 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Schweizer Mehrwertsteuerrecht kennt insgesamt drei Steuersätze. In der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2023 betrug der Normalsatz 7,7 %, der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,7 % und der reduzierte Satz 2,5 %. Seit dem 01.01.2024 beträgt der Normalsatz 8,1 %, der Sondersatz 3,8 % und der reduzierte Satz 2,6 %. Rz. 57 Stand: 6. A. – ET...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist, wer die Steuer zu entrichten, d. h. für sie mit seinem Vermögen einzustehen hat und an den sich die FinBeh im Beitreibungsverfahren halten kann. Als Steuerschuldner kommen nach § 13a Abs. 1 UStG sowohl Unternehmer als auch Nichtunternehmer in Betracht (vgl. Rz. 2).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 8 UStG wurde zum 01.01.2000 (Ersatz des Buchst. k durch § 25c UStG) und zum 01.01.2002 (Erweiterung des sachlichen Geltungsbereich des Buchst. c) geändert (vgl. Rz. 4 ff.). Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In der jüngeren Vergangenheit unterlag insbesondere die Befreiung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG einer Vielzahl an Änderungen. So wur...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Rechtsnorm hat ihre Wurzeln in folgenden Passagen der MwStSystRL: Art. 15 Abs. 1, Art. 70–71, Art. 86 Buchst. a, Art. 211, Art. 260, Art. 274–277. Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 21 UStG wird ergänzt insbesondere durch die §§ 5 (Steuerbefreiungen bei der Einfuhr) und 11 (Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr). Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/202...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 49a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2018 ist die Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren geregelt. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in seiner finnischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr und zieht sie zeitgleich als Vorsteuer ab, soweit er dazu ber...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Antrag

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuervergütung muss nach amtlichem Vordruck (USt 1 V) oder nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung beantragt werden. Darin muss der Vergütungsberechtigte seine Umsatzsteuervergütung selbst berechnen. Der Antrag ist beim zuständigen FA zu stellen. Zuständig ist in aller Regel das FA, in dessen Bezirk die Körpers...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.2 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

Rz. 95 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Zeitpunkt möglich, in dem sämtliche Voraussetzungen vorliegen. Es kommt somit bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland darauf an, dass die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde und der Unternehmer über die Leistung eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten hat. Die Bezahlung der Rechnung ist grundsätz...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Verspätete Registrierungen führen zu einem Strafzuschlag von bis zu 50 % des Steuerbetrags. Verspätete oder unvollständige Umsatzsteuermeldung Verspätete oder unvollständige Umsatzsteuermeldungen führen zu einem Strafzuschlag von 100 EUR bis 500 EUR. Strafen bei Rechnungsve...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.8 Besonderheiten bei der Rechnungserteilung

Rz. 43j Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 25b Abs. 2 Nr. 3 UStG ist materielle Voraussetzung für die Übertragung der Steuerschuld, dass der erste Abnehmer dem letzten jeweils am Dreiecksgeschäft beteiligten Abnehmer eine Rechnung im Sinne des § 14a Abs. 7 UStG erteilt, in der die Steuer nicht gesondert ausgewiesen ist (s. o., Rz. 41 ff.). Im Beispielsfall muss also D zur Verme...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Tatbestand einer meldepflichtigen i. g. Warenlieferung liegt vor bei: Ausführung einer i. g. Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG an Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet; hiervon ausgenommen sind die Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr.; Verbringen von Gegenständen gem. § 3 Abs. 1a Nr. 1 i. V. m. § 6a Abs. 2 Nr. 1 UStG vo...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Voraussetzungen

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Anspruch auf Vorsteuerabzug setzt u. a. voraus, dass die steuerpflichtige Person die Vorleistungen im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit bezogen hat. D. h. die bezogenen Leistungen müssen auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen ausgerichtet sein. Nicht unternehmerisch tätig und somit auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist,...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Organschaft bzw. Mehrwertsteuergruppe

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Luxemburg ist die Bildung einer Mehrwertsteuergruppe seit dem 31.07.2018 möglich (vgl. Art. 60ter Mehrwertsteuergesetz). Diese Regelung sieht vor, dass mehrere in Luxemburg niedergelassene Personen, die durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng verbunden sind, gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt werd...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Export (§ 45 kroUStG)

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Export von Waren vom Inland in ein Drittland stellt eine steuerbare, aber (echte) steuerbefreite Ausfuhrlieferung dar. Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu beachten ist, dass über die erfolgte Ausfuhr ein Ausfuhrnachweis zu erbringen ist (Zolldeklaration) mit dem bestätigt wird, dass die Ausfuhrverzollung vorgenommen wurde und der Gegenstan...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bulgarien sah bisher keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL. Allerdings war Bulgarien verpflichtet, dies wegen EuGH-Rechtsprechung zu ändern, und hat 2022 neue Vorschriften erlassen. Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückza...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.1 Bestandsaufnahme

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der Fraktion der FDP verdeutlichte recht eindrucksvoll, wie wenig das Attribut "einfach" auf das Steuerrecht und insbesondere das Umsatzsteuerrecht anzuwenden ist (vgl. BT-Drucks. 15/1548 vom 16.09.2003): Zahl der Steuergesetze unbezifferbar: Derzeit regeln 118 Gesetze als Stammnormen das ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.7.1 Unter das Vorsteuer-Vergütungsverfahren fallende Unternehmer und Vorsteuerbeträge

Rz. 117 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren kommt nur für Unternehmer in Betracht, die im Ausland ansässig sind. Die Ansässigkeit im Ausland richtet sich nach § 59 S. 2 UStDV. Liegen Leistungserbringung im Inland an den Unternehmer und Vergütungszeitraum in unterschiedlichen Besteuerungszeiträumen, bestehen keine Bedenken, das Vorsteuer-Vergütungsverf...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.5 Steuerberichtigung (§§ 42ff. MWStG)

Rz. 86 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Aufhebung oder Rückgabe der Leistung, Senkung oder Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage oder Rückerstattung des Entgelts (vgl. Rz. 55) hat der Steuerzahler, der die ursprüngliche steuerbare Leistung erbracht hat, Steuerbemessungsgrundlage und Steuerbetrag zu berichtigen und innerhalb von 15 Tagen ab Feststellung dieser Umstände einen so...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Berichtigung der Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit setzt einen gesonderten Antrag bei der Finanzbehörde voraus. Es ist nachzuweisen, dass die Forderung wertberichtigt wurde und alle notwendigen Maßnahmen (Mahnungen usw.) unternommen wurden (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Außerdem ist ein Zeitraum von zwölf Monaten abzuwarten und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anspruch auf Erstattung überhöht einbehaltener Abzugsbeträge

Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Schuldner der Erträge ist ungeachtet der Regelungen im jeweiligen DBA gem § 50d Abs 1 S 1 EStG verpflichtet, die Steuer im Wege des Quellenabzugs entsprechend den gesetzlichen Regelungen in voller Höhe – also einschließlich des SolZ – einzubehalten und an das FA abzuführen, zB nach §§ 43ff EStG oder nach § 50a EStG. Nach § 50d Abs 1 S 2 E...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Dänemark grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott, Liquidation, Tod oder aus ähnlichen Gründen zahlungsunfähig ist. Alternativ akzeptieren die Behör...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3.9.1 Rechnungspflichtangabe

Rz. 43l Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der MwStSystRL muss die vom Zwischenerwerber ausgestellte Rechnung die Angabe "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten. Der Zwischenerwerber kann diese Angabe nicht durch einen anderen Hinweis ersetzen. Der Sinn und Zweck der nach Art. 226 der MwStSystRL obligatorischen Rechnungsangaben besteht darin, den Rechnungsadressa...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.3 Ausschluss

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht bei Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen) und bei der Einfuhr von Gegenständen, die für die Erbringung von Leistungen verwendet werden, die gem. Art. 21 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind und für deren Versteuerung nicht optiert wurde (Art. 29 Abs. 1 MWSTG). Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 V...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.3 Kleinbetragsrechnungen (§§ 30 und 30a MWStG)

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für steuerbare Leistungen bis zu einem Wert von 10.000 CZK (ca. 400 EUR) einschließlich Steuer kann ein vereinfachter Steuerbeleg ausgestellt werden, sofern es sich nicht um i. g. Lieferungen, Versandhandel, dem Reverse Charge unterliegende Leistungen oder der Verbrauchsteuer unterliegende Lieferungen von Tabakerzeugnissen zu anderen als Fest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zu meldende Beträge bei Vorlage einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für KapErtr, die nach dem 31.12.2012 (ab 01.01.2013) zufließen, ist die Mitteilungspflicht des § 45d EStG durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) auf Fälle erweitert worden, bei denen aufgrund einer NV-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorg...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Estland sah bis 2021 keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL. Nach Art. 29 Mehrwertsteuergesetz wurde dies in Reaktion auf EuGH-Rechtsprechung zum 01.01.2022 geändert. Nunmehr ist eine Berichtigung möglich, wenn eine Forderung mindestens 12 Monate, maximal aber 3 ...mehr