Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.8 Notfallmaßnahmen

Unabhängig von der geregelten Nachfolge sollte es in jedem Unternehmen einen Plan für den Notfall geben, wenn der Geschäftsführer oder Inhaber wegen Unfall oder Krankheit kurzfristig ausfällt. Ist keine Notfallregelung vorhanden, gibt es z. B. auch keine Vertreterregelung, Vertrags- und Bankvollmachten oder Kenntnis einer Vertrauensperson über Passwörter und Konten, ist bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 129 Grundlage der Rennwett- und Lotteriebesteuerung ist auf Basis des zum 1.7.2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrags[1] das (ebenfalls zum 1.7.2021 reformierte) Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) [2] sowie die (zu dem 1.7.2021 reformierte) RennwLottDV [3], mit den danach ergangenen Änderungen. Mit der Aufnahme neuer steuerrechtlicher Vorschriften in...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.1 Vorbereitungen

Für die Strukturierung der anstehenden Arbeiten empfiehlt es sich, zunächst einen groben Zeitplan mit zentralen Themen zu erstellen. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem, dass der geplante bzw. späteste Übergabezeitpunkt verbindlich feststeht bzw. festgelegt wird. In der Regel genügt es, sich auf ein bestimmtes Jahr bzw. das jeweilige Jahresende festzulegen. An diesem Zeitp...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Der Sportwettensteuer unterliegende Umsätze

Rz. 139a Sportwetten unterlagen erst seit dem 1.4.2000 der Lotteriesteuer.[1] Sportwetten (Wetten aus Anlass von Sportereignissen) unterlagen bis 30.6.2021 der Lotteriesteuer, wenn die Sportwette im Inland veranstaltet wurde oder wenn der Spieler bei Abschluss des Wettvertrags im Inland ansässig war oder, wenn er keine natürliche Person war, bei Abschluss des Wettvertrags se...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.3 Unternehmenscheck

Die erste eigentliche Arbeit besteht häufig darin, dass sich der aktuelle Eigentümer ein genaues Bild von den Stärken und Schwächen seines Unternehmens verschaffen muss. Dabei geht es noch nicht darum, den Wert des Betriebes zu bestimmen, sondern eine realistische Einschätzung aller vorhandenen Stärken und Schwachstellen zu identifizieren. Auch wenn der jetzige Inhaber meint...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.13 Bemessungsgrundlage steuerpflichtiger Glücksspiele

Rz. 177 Mit dem EuGH-Urteil v. 5.5.1994[1] zur Bemessungsgrundlage von Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit war eine jahrelange Auseinandersetzung um die rechtliche Bewertung beendet worden. Die Finanzverwaltung hatte mit dem BFH die Auffassung vertreten, dass Entgelt für die Überlassung des Geldspielgeräts und für die Einräumung der Gewinnmöglichkeit der zum ...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 2 Ziele der Unternehmensnachfolge

Mit einer geordneten Nachfolgeregelung soll erreicht werden, dass die weitere Existenz des Betriebes gesichert ist (Weiterführung des eigenen Lebenswerks). Für den Altinhaber steht daher im Vordergrund, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zudem möchte er meist einen möglichst hohen Verkaufpreis für die Firma erzielen. Umgekehrt will ein potenzieller Nachfolger sicher sei...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5.2 Grundsätzliche Möglichkeiten einer fairen Preisfindung

Hat man sich dazu entschieden, am Vorhaben festzuhalten, gibt es bezüglich des Kaufpreises im Kern zwei Lösungsmöglichkeiten: Überarbeitung und ggf. Aktualisierung des Kaufpreises Verkäufer aus Branchen, denen es aktuell gut bis sehr gut geht, z. B. aus weiten Teilen des Baugewerbes, werden voraussichtlich nur geringe Probleme haben, ihre Preisvorstellungen mehr oder weniger u...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.2 Entscheidung über Nachfolger treffen

Für die weitere Vorgehensweise ist es zunächst wichtig zu wissen, aus welchem Kreis der Nachfolger kommen soll. Hier muss vom derzeitigen Inhaber eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. In Betracht kommen Familienmitglieder, Mitarbeiter und Betriebsfremde. Je nachdem müssen andere bzw. zusätzliche Aspekte beachtet werden. Familiennachfolge Soll der Betrieb innerhalb der F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung (ab 1980)

Rz. 10 Die Vorschrift war zum 1.1.1980 aus § 4 Nr. 9 UStG 1973 übernommen worden. Gegenüber der damaligen Regelung waren die Umsätze, die unter Teil I des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Gesellschaftsteuer) fielen, aus der Steuerbefreiung herausgenommen worden. Für die Befreiung bestand kein Bedürfnis, da es sich um Umsätze im Unternehmerbereich handelte, sodass grundsätzlich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unter das GrEStG fallende Vorgänge

Rz. 36 Wegen der gleitenden Verweisung in § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG ist das GrEStG in der jeweils geltenden Fassung maßgebend. Die Umsätze, die unter das GrEStG fallen, also nach diesem Gesetz steuerbar sind, sind in § 1 GrEStG aufgeführt. Dies sind die dort abschließend aufgezählten Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Rz. 37 Das GrEStG erfass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.12.4 Sonstige Glücksspiele/Veranstaltungen

Rz. 160 Kartenglücksspiele, die nach Art der üblichen Kartenspiele zwischen zwei oder drei Parteien zwar nach festen Regeln gespielt werden, bei denen jedoch die Spielführung im Übrigen der freien Gestaltung der Spieler unterliegt, sind ebenfalls keine Ausspielungen i. S. v. § 17 RennwLottG (i. d. F. bis 30.6.2021; zur Einbeziehung von Online-Poker in die Online-Pokersteuer ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 18 Sonstige außergerichtliche Tätigkeiten in steuer- und finanzrechtlichen Angelegenheiten, also Tätigkeiten, die nicht unter § 35 RVG fallen, werden nach dem RVG vergütet.mehr

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Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 4 Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) gilt Folgendes: Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht.[1] Dies ist der Fall, sobald die Lieferung des Gegenstandes bewirkt oder die Dienstleistung erbracht ist. Der EuGH lässt aus diesem Grund eine Rechnungsberichtigung mit Wirkung für die Vergangenheit zu.[2] Mitgl...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 471 Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass entsprechende Ansprüche gegen den Beklagten zu 2 aus § 7 Abs. 1 StVG bzw. gegen die Beklagte zu 1 aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, § 1 PflVG, § 7 Abs. 1 StVG gemäß § 8 Nr. 2 StVG ausgeschlossen sind. Rz. 472 Nach der Regelung in § 8 Nr. 2 StVG gelten die Vorschriften des § 7 StVG nicht, wenn der Verletzte bei d...mehr

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Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 3 Rückwirkende Sicherung des Vorsteuerabzugs durch Rechnungsberichtigung

Ein Unternehmer kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind (Eingangsleistungen) als Vorsteuerbetrag abziehen. Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Leistung erbracht wurde und der Unternehmer eine nach § 14 UStG ausgestellt...mehr

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Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Rechnungsberichtigung

Unternehmer Huber hat im Jahr 01 von der Firma Braun-GmbH eine Rechnung über 10.000 EUR zuzüglich 1.900 EUR Umsatzsteuer erhalten. Herr Huber hat im Jahr 01 den Betrag von 1.900 EUR als Vorsteuer geltend gemacht. Bei einer Betriebsprüfung, die im Jahr 03 stattfindet, beanstandet der Betriebsprüfer diese Rechnung als nicht ordnungsgemäß und berichtigt den Umsatzsteuerbescheid...mehr

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Vorsteuerabzug, rückwirkend... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Ordnungsgemäße Rechnung Rechnungskorrektur Rückwirkung Hinweis Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Gas und Fernwärme Nach stetigen Preiserhöhungen von Gas als eine Folge des Ukrainekrieges hat die Bundesregierung die befristete Absenkung der Umsatzsteuer für die Lieferung von Gas und Fernwärme über das Erdgas- bzw. Wärmenetz beschlossen.[1] Gem...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 174 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Zutreffend ging das Berufungsgericht davon aus, dass der Kläger von den Beklagten Ersatz des ihm tatsächlich entstandenen Schadens verlangen konnte und er nicht an die von ihm ursprünglich gewählte fiktive Abrechnung auf der Basis der vom Sachverständigen geschätzten Kosten gebunden war. Wie der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Unentgeltliche Gegenstandszuwendungen an das Personal (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 35 Die Nr. 2 von § 3 Abs. 1b S. 1 UStG betrifft die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen. Weil die unentgeltlichen Zuwendungen eines Gegenstands in § 3 Abs. 1b UStG und die unentgeltliche Erbringung von Dienstleistungen in § 3 Abs. 9a UStG getrennt geregelt w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Rechnungserteilung

Rz. 63 Das UStG sagt nirgends etwas zur Frage der Rechnungserteilung über die Umsätze gem. § 3 Abs. 1b UStG. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Erteilung einer Rechnung ohne Angabe des Entgelts, aber mit der Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG unter Ausweis der darauf entfallenden USt gem. § 14 Abs. 2 UStG nicht zulässig ist, denn die Ausnahme gem. § 14 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematische Überlegungen

Rz. 5 Mit § 3 Abs. 1b UStG, der die Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben aus einem Unternehmen bezüglich körperlicher Gegenstände regelt – die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Dienstleistungen normiert der gleichfalls ab dem 1.4.1999 geltende § 3 Abs. 9a UStG [1] –, hat der deutsche Gesetzgeber die (spätestens) seit dem Urteil des EuGH v. 27.6.1989[2] fällige Anpass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 11 § 4 Nr. 12 UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. l i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL. Rz. 12 Die Befreiungsvorschrift war im ursprünglichen Vorschlag für eine 6. EG-Richtlinie der EU-Kommission[1] enger gefasst. Insbesondere war von der Befreiung ausdrücklich die Vermietung von Grundstücken ausgenommen, die gewerblichen Zwecken dienen (Fabriken, Läden, Plätze und Stände sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umfang der Steuerbefreiung – Nebenleistungen

Rz. 110 Zu den nach § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG steuerfreien Vermietungs- bzw. Verpachtungsleistungen gehören auch die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.[1] Die Nebenleistungen sind Leistungen, die im Vergleich zu Grundstücksvermietungen bzw. -verpachtungen nebensächlich sind, mit ihnen eng zusammenhängen und in ihrem Gefolge ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unentgeltliche Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen(§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 45 Mit § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG ist zum 1.4.1999 ein für das deutsche Umsatzsteuerrecht weitgehend neuer Tatbestand geschaffen worden: die unentgeltliche Zuwendung von vorsteuerentlasteten Gegenständen aus unternehmerischen Gründen . Mit ihm soll der unversteuerte Letztverbrauch umfassend vermieden werden, und zwar auch dann, wenn unternehmerische Zwecke mit der Zuwend...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / 3. Lösung

a) Häusliches Arbeitszimmer EFH 1 A nutzt als selbständiger Fotojournalist in seinem ansonsten selbstgenutzten Einfamilienhaus ein häusliches Arbeitszimmer zu betrieblichen Zwecken, so dass insoweit notwendiges Betriebsvermögen vorliegt. Der Einlagewert beträgt 70.000 EUR (20 % der Anschaffungskosten), wovon 14.000 EUR (20 %) auf den Grund und Boden entfallen. A kann daher de...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die Veräußerung einer Immobilie kann je nach Art der Nutzung sowie des zeitlichen Umfangs der Besitzzeit unterschiedliche einkommensteuerliche Folgen auslösen. Dies betrifft bei Zugehörigkeit zum Privatvermögen die möglichen Rechtsfolgen der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG, bei (teilweiser) Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / b) Aufgabe der betrieblichen Arbeitszimmernutzung EFH 1

Mit Beendigung der Arbeitszimmernutzung zum 1.1.2018 endet auch die Zugehörigkeit des häuslichen Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen mit der Folge, dass der Grundstücksteil unter Aufdeckung der stillen Reserven zu diesem Zeitpunkt mit dem Teilwert zu entnehmen ist. Der hieraus resultierende Gewinn ist wie folgt zu ermitteln:mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / c) Häusliches Arbeitszimmer EFH 2

Die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im zum 1.1.2018 erworbenen EFH 2 führt wiederum zur Einlage des hierauf entfallenden 20%igen Grundstücksteils in das Betriebsvermögen i.H.v. insg. 140.000 EUR, wovon 80 % = 112.000 EUR auf das Gebäude entfallen, die nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG mit 3 % = 3.360 EUR pro Jahr abgeschrieben werden können. Allerdings greift hier auch wied...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / 4. Fazit

Der vorstehende, sicherlich nicht außergewöhnliche Praxisfall zeigt, welche einkommensteuerlichen Problematiken und Rechtsfolgen sich i.E. ergeben können und zu beachten sind, aber auch, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht kommen können. Hätte A z.B. das EFH 1 nicht vermietet, sondern zum 1.1.2018 veräußert, hätte sich aufgrund der vorangegangenen Selbstnutzung (§ 23...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / 2. Praxisfall (Sachverhalt)

A ist Eigentümer eines zum 1.1.2010 für insg. 350.000 EUR erworbenen Einfamilienhauses (EFH 1, Baujahr 2005, Wohnfläche 150 qm), das er mit seiner Ehefrau seit dem Erwerb zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Ebenfalls seit Erwerb nutzt er als selbständiger Fotojournalist für politische Themen einen 30 qm großen, abgeschlossenen Raum als häusliches Arbeitszimmer. Von den seinerzeit ...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / 1. Problemstellung

Die Veräußerung einer Immobilie kann je nach Art der Nutzung sowie des zeitlichen Umfangs der Besitzzeit unterschiedliche einkommensteuerliche Folgen auslösen. Dies betrifft bei Zugehörigkeit zum Privatvermögen die möglichen Rechtsfolgen der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG, bei (teilweiser) Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen die dann erforderliche steuerwirksame A...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / d) Veräußerung von EFH 1

Die Veräußerung des vermieteten EFH 1 zum 1.1.2022 erfolgt bezogen auf die Anschaffung des Grundstücks zum 1.1.2010 außerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG und hätte grundsätzlich keine weiteren einkommensteuerlichen Folgen. Allerdings hat A zum 1.1.2018 sein häusliches Arbeitszimmer entnommen und damit die Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG ausgelöst, wonach als...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / a) Häusliches Arbeitszimmer EFH 1

A nutzt als selbständiger Fotojournalist in seinem ansonsten selbstgenutzten Einfamilienhaus ein häusliches Arbeitszimmer zu betrieblichen Zwecken, so dass insoweit notwendiges Betriebsvermögen vorliegt. Der Einlagewert beträgt 70.000 EUR (20 % der Anschaffungskosten), wovon 14.000 EUR (20 %) auf den Grund und Boden entfallen. A kann daher den Gebäudeanteil von 56.000 EUR na...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 3.1 Freistellungsbescheinigung

Antrag des leistenden Unternehmers beim zuständigen Finanzamt Antrag Der leistende Unternehmer kann bei dem für ihn zuständigen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Der Antrag ist an keine Form gebunden. Normalerweise senden die Finanzämter vor dem Erteilen der Bescheinigung dem Antragsteller einen Fragebogen zu. Darin sind neben den allgemeinen Angaben zum Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerabzug bei Bauleistung... / 6 Steueranrechnung

Anrechnung beim Leistenden Reihenfolge der Anrechnung Das Finanzamt rechnet den Abzugsbetrag auf die vom Leistenden (Bauunternehmer) zu entrichtenden Steuern an, und zwar zwingend in folgender Reihenfolge: auf die beim Leistenden einbehaltene und angemeldete Lohnsteuer auf die Vorauszahlungen zu Einkommen- und Körperschaftsteuer auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Best...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Berechnung des Entlastungsbetrags (§ 19a Abs. 3 und 4 ErbStG)

Rz. 55 Die Tarifbegrenzung erfolgt durch den Abzug eines Entlastungsbetrags von der Steuer nach dem allgemeinen Steuertarif in Steuerklasse II oder III. Die Berechnung erfolgt dabei vereinfacht wie folgt (s. im Einzelnen R E 19a.2 ErbStR 2019 mit einem Rechenbeispiel in H E 19a.2 ErbStR 2019 [1]). Rz. 56 In einem 1. Schritt ist die Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse II...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 Der reduzierte Verschonungsabschlag[1] findet auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entstanden ist.[2] Die Steuer entsteht bei Erwerben von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers und bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung.[3] Rz. 18 Bei der Prüfung, ob die Grenze von 26 Mio. EUR überschrit...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Tarifbegrenzung (§ 19a Abs. 1 ErbStG)

Rz. 33 Beim steuerpflichtigen Erwerb von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch eine natürliche Person wird die Steuer zunächst nach der tatsächlichen Steuerklasse des Erwerbers berechnet. Bei Erwerbern der Steuerklasse II oder III[1] ist von der tariflichen Steuer dann aber ein sogenannter Entlastungsbetra...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Antrag des Erwerbers

Rz. 53 Der reduzierte Verschonungsabschlag wird nicht von Amts wegen gewährt, sondern nur auf Antrag des Erwerbers.[1] Eine Begründung des Antrags ist nicht erforderlich. Rz. 54 Der Antrag ist unwiderruflich.[2] Rz. 55 Hinweis Der Antrag nach § 13c ErbStG schließt einen Antrag auf Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung aus.[3] In der Praxis sollte der (unwiderr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Abschmelzung (§ 13c Abs. 2 ErbStG)

Rz. 67 Die allgemeinen Vorschriften über die Steuerbefreiung für den Erwerb von begünstigtem Vermögen gelten bei Beantragung des Abschmelzungsmodells weitestgehend entsprechend.[1] Rz. 68 Im Einzelnen ist die entsprechende Anwendung folgender Vorschriften vorgesehen: Lohnsummenregelung[2], Verschonungsabschlag bei Weiterübertragung auf Dritte[3], Behaltensregelung[4], Anzeige- un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Steuerstundung (§ 28 ErbStG)

Rz. 35 Die Erbschaftsteuer ist auf Antrag des Erwerbers auf die Dauer von bis zu 10 Jahren zu stunden, sofern zum Erwerb ein zu Wohnzwecken vermietetes Grundstück gehört[1] und der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des Vermögens aufbringen kann.[2] Die Stundung ist auch bei Schenkungen unter Lebenden möglich, da § 28 Abs. 3 S. 1 ErbStG [3] alle Erwerbe (und nicht nur ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Grundstück in EU-/EWR (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 75 Das Grundstück muss im Inland oder in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat belegen sein.[1] Für Grundstücke in Drittstaaten (z. B. der Schweiz) wird (bislang) keine Steuerbefreiung gewährt. Mit der EU-Kapitalverkehrsfreiheit ist dies aber nicht vereinbar.[2] Mit dem (deutschen) Brexit-Steuerbegleitgesetz[3] wurde für Zwecke des ErbStG [4] fingiert, dass das Vereinigte Königreich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.1 Selbstgenutztes Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4a, 4b, 4c ErbStG)

Rz. 30 Der Erwerb des selbstgenutzten Familienheims ist in bestimmten Fällen sachlich (vollständig) von der Steuer befreit, wenn es vom Ehegatten, Lebenspartner oder Kindern erworben wird und (beim Erwerb von Todes wegen) eine 10-jährige Behaltefrist eingehalten wird.[1] Rz. 31 Die Steuerbefreiung von 10 % gilt dagegen nur für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke.[2] Rz. 32 D...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Die Tarifbegrenzung in ihrer jetzigen Fassung[1] findet auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.6.2016 entstanden ist.[2] Die Tarifbegrenzung ist aber bereits seit 1.1.2009 anwendbar. Rz. 11 Die Tarifbegrenzung kann nicht nur einmal, sondern auch mehrfach in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch bei mehreren Erwerben von derselben Person innerhalb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Die Steuerbefreiung für zu Wohnzwecke vermietete Grundstücke findet auf alle Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 1.1.2009 entstanden ist. Die neue Anwendungsvorschrift in § 37 Abs. 12 S. 1 ErbStG, wonach § 13d ErbStG erst für Erwerbe nach dem 30.6.2016 anwendbar ist, steht dem nicht entgegen. Die Steuerbefreiung bestand[1] bereits vor dem 30.6.2016. Der jet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6.3.4 Dokumentationsfunktion

Rz. 97 Neben der Beweisfunktion kommt der USt-IdNr. auch eine Funktion als Dokumentationsmerkmal in der Rechnung zu. Seit dem 1.1.2004 muss der Steuerpflichtige auch in Deutschland in Rechnungen für Mehrwertsteuerzwecke seine Steuernummer oder wahlweise seine USt-IdNr. ausweisen, unter der er eine Lieferung oder eine Dienstleistung bewirkt hat[1], die USt-IdNr. kann mithin d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.3 Steuerstundung (§ 28 ErbStG)

Rz. 34 Der reduzierte Verschonungsabschlag[1] und die Steuerstundung[2] schließen sich untereinander nicht aus, sondern können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Eine Steuerstundung kommt insbesondere für den Teil der Steuer in Betracht, der nach Anwendung des (reduzierten) Verschonungsabschlags verbleibt. Rz. 35 Der Umstand, dass der Gesetzgeber weder bei dem reduzie...mehr