Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bedingte, befristete und betagte Erwerbe und Ansprüche

a) Aufschiebende Bedingung Rz. 40 [Autor/Stand] Das Gesetz unterscheidet in § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG zwischen dem aufschiebend bedingten Erwerb, der unter einer aufschiebenden Bedingung steht, und dem unbedingten Erwerb eines aufschiebend bedingten Anspruchs. Für beide Varianten ordnet es eine übereinstimmende Rechtsfolge an: Die Steuer entsteht nicht schon mit dem E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Errichtung einer Stiftung von Todes wegen

Rz. 66 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht bei einer rechtsfähigen Stiftung mit dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Variante 1 ErbStG). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG kommt es hingegen auf den Übergang von Vermögen an. Er tritt nur dann bereits bei der Anerkennung ein, wenn die Stiftung als Erbe eingesetzt wurde (§§ 84, 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, § 38 AO. "Tatbestand" in diesem Sinne ist die Gesamtheit der in den materiellen Steuerrechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen bestimmte Rechtsfolgen eintreten. Der Tatbestand ist da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Entgeltliche Übertragung der Anwartschaft des Nacherben

Rz. 96 [Autor/Stand] Was als Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben gewährt wird, ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG steuerbar. Die Steuer entsteht schon vor der Gewährung, nämlich mit dem Zeitpunkt der Übertragung der Anwartschaft. Wie zu den Abfindungserwerben im Einzelnen ausgeführt, ist der Entstehungstatbestand auch hier teleologisch dahingehend zu r...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Abgrenzung zu anderen Haftungstatbeständen

Rz. 10 [Autor/Stand] § 11 GrStG begründet eine persönliche, § 12 GrStG eine dingliche Haftung. Neben diesen speziellen Vorschriften des Grundsteuergesetzes kann der Steuergläubiger Haftungsschuldner auch nach den Vorschriften der Abgabenordnung oder aufgrund zivilrechtlicher Haftungsvorschriften in Anspruch nehmen. Dem Gegenstand nach unterscheidet die Abgabenordnung zwische...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Einzelne Rückstellungen (Rn. 229 – 256 kommentiert von Mayer-Wegelin)

Rn. 229 Stand: EL 15 – ET: 11/2012 Rückstellungen kommen insbes. für folgende Fälle in Betracht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Vermeidung von Doppelbesteuerung

Rn. 161 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Aufgrund des Welteinkommensprinzips werden alle Einkünfte grds im Wohnsitzstaat besteuert. Aber auch der Quellenstaat (Tätigkeits-, Belegenheits- oder Betriebsstättenstaat) erhebt im Regelfall auf diese Einkünfte einen Besteuerungsanspruch, und zwar in folgenden Fällen: der StPfl hat in mindestens zwei Staaten einen Wohnsitz (Doppelwohnsitz)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EU- und UN-Bedienstete

Rn. 99 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 EU-Bedienstete sowie deren nicht berufstätige Ehegatten und Kinder behalten bei Dienstantritt im Ausland ihren inländischen Wohnsitz (Art 13 Abs 1 Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU v 08.04.1965, BGBl II 1965, 1482, zuletzt geändert durch Protokoll Nr 1 zum Lissabonner Vertrag v 13.12.2007, ABl Nr C 306, 165). Damit ist der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erwerb eines Vermögensvorteils aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags

Rz. 31 [Autor/Stand] Erwirbt ein Hinterbliebener mit dem Todesfall Versorgungsansprüche, die aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrages mit einem Dritten unmittelbar auf den Berechtigten übergehen, unterliegen diese nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer. Es handelt sich um einen Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall, §§ 330, 331 BGB. Dem Grunde na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gegenstandswert

Rz. 7 Die Wertgebühr berechnet sich zum ersten nach dem Wert, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat (§ 10 Abs. 1 S. 2 StBVV). Maßgebend ist dafür grds. der Wert des Interesses, soweit die StBVV nichts anderes bestimmt (§ 10 Abs. 1 S. 3 StBVV). Rz. 8 In folgenden Fällen definiert die StBVV den Gegenstand der beruflichen Tätigkeit als Basis für die Berechnung der Wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Abs. 2)

Rz. 44 [Autor/Stand] Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des Gesetzes über die Erwerbe von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen auch für Zweckzuwendungen unter Lebenden, § 1 Abs. 2 ErbStG. Rz. 45 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass es sich im Ergebnis bei Erbschaftsteuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Rückwirkende Festsetzung der Hebesätze (Abs. 3)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 3 GrStG ist der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet. Rz. 31...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Höchsthebesätze

Rz. 29 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber verwendet die Begriffe "Höchstsätze" und "Höchsthebesätze" gleichrangig nebeneinander. Die Überschrift verwendet den Begriff "Höchsthebesätze". Der Gesetzestext verwendet dagegen den Begriff "Höchstsätze". Mit beiden Begriffen ist die Begrenzung der Hebesätze nach oben gemeint. Rz. 30 [Autor/Stand] Den Gemeinden steht die Wahl ihrer Hebesä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 106 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nach dem Wortlaut des § 1 Abs 2 EStG unterliegen alle natürlichen Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der unbeschränkten StPfl, wenn sie deutsche Staatsangehörige sind, zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, dafür Arbeitslohn von ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ein Streitgenosse ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Rz. 106 Ist nur ein Streitgenosse nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wie das häufig in Kfz-Haftpflichtsachen mit gewerblichen Fahrzeugen vorkommt, kann der Gegner unter keinen Umständen den vollen Umsatzsteueranteil der gemeinsamen Anwaltskosten schulden. Diese Steuer steht in einem direkten (prozentualen) Verhältnis zur abgerechneten Leistung, so dass sie maximal auf den jewe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erbfolge

Rz. 13 [Autor/Stand] Nach der Grundregel des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Steuer mit dem Tod des Erblassers. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Grundregel gilt bei der Erbfolge für den Vollerben und den Vorerben, aber nicht für den Nacherben. Sein Erwerb wird erst besteuert, wenn der Nacherbfall eintritt (§ 6 Abs. 2 und 3 ErbStG). Dass weder der originäre noch der derivative Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Pflichtteilsanspruch

Rz. 61 [Autor/Stand] Während nach bürgerlichem Recht der Pflichtteilsanspruch bereits mit dem Erbfall infolge Enterbung durch den Erblasser entsteht (§ 2317 BGB), knüpft die Entstehung der Erbschaftsteuer an den Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs an. Erst dann liegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG ein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb vor. Korrespondierend entste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 11. Erwerb des Nacherben

Rz. 92 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ErbStG mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Nacherbfolge. Das ist allerdings nicht klarstellend, sondern überflüssig. Denn das steht bereits in § 6 Abs. 2 und 3 ErbStG. Rz. 93– 95 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 164 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Unbeschränkt StPfl haben unter den Voraussetzungen des § 56 EStDV für den abgelaufenen VZ eine ESt-Erklärung abzugeben (§ 25 Abs 3 EStG). Wenn die Steuer nicht nach § 50 Abs 2 EStG durch den Steuerabzug abgegolten ist, sind auch beschränkt StPfl zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet. EU-/EWR-Staatsangehörige können unter der Voraussetzung...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Errichtung oder Ausstattung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts

Rz. 71 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht mit der Bildung oder Ausstattung der Vermögensmasse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c Variante 2 ErbStG). Rz. 72 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Steuerabzug nach § 50a EStG

Rn. 144 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Nach § 1 Abs 3 S 6 EStG ist bei Mitgliedern von Aufsichtsräten von inländischen KapGes, Genossenschaften und Personenvereinigungen des privaten und öffentlich Rechts, bei denen die Gesellschafter nicht als Unternehmer anzusehen sind, bei Künstlern, Sportlern, Artisten, Journalisten etc der Steuerabzug nach § 50a EStG ungeachtet der Begründu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zweckzuwendung, § 10 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 138 [Autor/Stand] Die Steuer entsteht mit dem Zeitpunkt des Eintritts der Verpflichtung des Beschwerten (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Für den belasteten Erben ist das richtig, für den belasteten Vermächtnisnehmer nicht; bei ihm hätte darauf abgestellt werden müssen, wann das Vermächtnis erfüllt worden ist, denn erst dann stehen ihm die Mittel zur Verfügung, die er für die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Aussetzung der Versteuerung nach § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG (Abs. 2)

Rz. 146 [Autor/Stand] In den Fällen der Aussetzung der Versteuerung nach § 25 Abs. 1 Buchst. a ErbStG a.F. gilt die Steuer für den Erwerb des belasteten Vermögens als mit dem Zeitpunkt des Erlöschens der Belastung entstanden, § 9 Abs. 2 ErbStG. Die Vorschrift war nach § 37 Abs. 2 ErbStG letztmals auf Steuerfälle anzuwenden, die bis zum 30.8.1980 eingetreten waren. Seitdem is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Erläuterungen im Anhang

Rn. 23 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 In der Bilanz von KapG und diesen gleichgestellten Gesellschaften sind lediglich Pensions-, Steuer- und sonst. Rückstellungen getrennt auszuweisen (vgl. § 266 Abs. 3 B.). Für andere Kaufleute bestehen keine Gliederungsvorschriften. Eine besondere Angabe der Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, Abraumbeseitigung und Gewährleistungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 37 [Autor/Stand] Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 5 ErbStG tritt bei der Zweckzuwendung an die Stelle des Vermögensanfalls die Verpflichtung des Beschwerten. Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG wird der mit der Ausführung der Zweckzuwendung Beschwerte zum Steuerschuldner erklärt, obwohl er gar nicht bereichert ist. Um den Beschwerten aber wirtschaftlich nicht zu belasten, kann die Steuer für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 73 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Beide Rückstellungsarten werden der Gruppe der Aufwandsrückstellungen zugeordnet. Dies gilt für die eigentliche Abraumbeseitigung, bei der es sich um die noch anfallenden Aufwendungen für Abraumrückstand im Tagebau handelt. Dagegen ist die Rückstellung für Wegschaffung und Rekultivierung etc. in Zusammenhang mit erfolgtem Abraum regelmäßig ei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Tausch

Tz. 21 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Vermögenswerte der Sachanlagen können durch Tausch gegen einen anderen oder mehrere andere Gegenstände der Sachanlagen, uU in Kombination mit einer Zuzahlung, erworben werden. Für diese Fälle gilt, dass sich die Anschaffungskosten eines so erworbenen Vermögenswertes nach dem beizulegenden Zeitwert bestimmen, außer der Tausch erfolgt ohne wirt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Auskünfte bei verschiedenen Dritten

Rz. 362 Gemäß § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollziehermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Terminsgebühr, VV 3202

Rz. 13 Nach VV 3202 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,2-Terminsgebühr in den Fällen der VV Vorb. 3 Abs. 3. Rz. 14 Nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entscheidet, da nach § 90 Abs. 1 FGO eine mündlic...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 2 Fördertatbestände

Unterschiedliche Höchstbeträge Die Vorschrift des § 35a EStG enthält 5 verschiedene Steuerermäßigungstatbestände. Gefördert werden: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse[1], bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) handelt (sog. Minijobs), Steuerermäßigung 20 %, maximal 510 EUR; andere haushaltsnahe Beschä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Eingeschränkte StPfl im Wohnsitzstaat (§ 1 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Regelungen der erweiterten unbeschränkten StPfl kommen für deutsche Auslandsbedienstete sowie ihre deutschen Angehörigen nach § 1 Abs 2 S 2 EStG allein dann zur Geltung, wenn diese in ihrem Wohnsitzstaat nur einer der beschränkten EStPfl vergleichbaren Besteuerung unterworfen sind (zur erweiterten unbeschränkten EStPfl der Ehefrau eines...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Grundstücksschenkungen

Rz. 122 [Autor/Stand] Eine Grundstücksschenkung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH,[2] der sich die Finanzverwaltung angeschlossen hat,[3] bereits dann ausgeführt, wenn die Auflassung (§ 925 BGB) und die Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) vorliegen und der Beschenkte damit jederzeit die Eigentumsumschreibung herbeiführen kann. Rz. 123 [Autor/Stand] Folgerichtig ist die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang der Haftung

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer mit Stichtagsprinzip. Die Steuer entsteht jeweils nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres jeweils zum 1. Januar eines Jahres (§ 9 Abs. 2 GrStG) Die Haftung nach § 11 Abs. 2 Satz 1 erstreckt sich demgegenüber nur auf die Grundsteuer, die seit dem Beginn des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mögliche Folgewirkungen

Rz. 66 [Autor/Stand] Ziel dieser Vorschrift ist es, Eigentümern von unbebauten, aber baureifen Grundstücken i.S.d. § 25 GrStG mit der (höheren) Grundsteuer C einen finanziellen Anreiz zur Bebauung des Grundstücks zu schaffen und Spekulationen mit unbebauten Grundstücken unattraktiver zu machen. Ob ein erhöhter Hebesatz schlussendlich genügt, um tatsächlich Grundstücksspekula...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen

Rz. 230 Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt ist es bei verzögerter Bearbeitungsdauer grds. nicht verwehrt, mit seinen gegen die Landeskasse gerichteten Vergütungsforderungen die Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen des Finanzamtes zu erklären.[411] Die auch für die Aufrechnung gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gem. §§ 226 Abs. 1 AO, 387 BGB erfor...mehr

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zfs 06/2021, Haftung bei Kf... / 2 Aus den Gründen:

"… I." [4] Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, das AG sei zwar zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Haftung des Bekl. zu 2 als Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs nach § 7 Abs. 1 StVG grundsätzlich vorlägen, weil der Unfallschaden bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs entstanden und der Unfall nicht auf höhere Gewalt zurü...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen vorzunehmen. Der Kläger zu 1. ist Miterbe der am 0.0.2013 verstorbenen Frau C. Zum Nachlass gehörten Investmentanteile an einem Geldmarktfonds (XXX). Der thesaurierende Fonds investiert in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere. Zum Todestag befanden sich 1.045 Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Differenzierung nach Vermögensarten (Abs. 4)

Rz. 42 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz vorbehaltlich des Absatzes 5 je einheitlich sein für die in einer Gemeinde belegenen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für die in einer Gemeinde belegene Grundstücke. § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG lässt eine Ausnahme für den Fall zu, dass Gemeindegebiete geändert werden. In diesem Fall kann die Landesre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Erstmalig wurde im EStG 1925 v 10.08.1925 (RGBl I 1925, 189) zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl unterschieden. Dabei definierte § 2 EStG 1925 die unbeschränkte, § 3 Abs 2 EStG 1925 die beschränkte StPfl. Mit dem EStG 1934 v 16.10.1934 (RGBl I 1934, 1261) wurden die persönlichen Voraussetzungen der unbeschränkten StPfl (natürliche P...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Eintritt der Nacherbfolge nicht durch Tod (Abs. 3)

Rz. 86 [Autor/Stand] Tritt die Nacherbfolge durch ein anderes Ereignis ein, z.B. aufgrund einer Wiederverheiratungsklausel, handelt es sich erbschaftsteuerrechtlich um zwei getrennte Erwerbe. Für jeden Erwerb werden die Steuerklasse, der Freibetrag und der Steuersatz selbständig ermittelt. Rz. 87 [Autor/Stand] Maßgebend für die Nacherbschaft ist das Verhältnis des Nacherben z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Über- und Unterdeckung von Altersversorgungsverpflichtungen durch Vermögensgegenstände

Rn. 662 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Altersversorgungsverpflichtungen können am BilSt durch das "zugriffsfrei" ausgelagerte Vermögen, das mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 4), mehr als gedeckt sein (Überdeckung) oder es kann eine Unterdeckung vorliegen. Im Fall der Überdeckung ist der überschießende Teil in der Bilanz unter dem Sonder...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / Leitsatz

1. Es ist nicht sachlich unbillig, dass im Rahmen der Veräußerung von geerbten Investmentanteilen Stückzinsen, die auf den Zeitraum vor dem Erbfall entfallen und deswegen bereits der Erbschaftsteuer unterlegen haben, der Abgeltungsteuer unterworfen werden. Dass die Steuerermäßigung nach § 35b EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, welche der Abgeltungsteuer unterliegen, nic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Kleinunternehmer

Rz. 5 Ausgenommen von der Umsatzsteuerpflicht sind nach § 19 Abs. 1 UStG Anwälte, deren Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Ungeachtet dieser Regelung können solche Kleinunternehmer aber nach § 19 Abs. 2 UStG freiwilli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Ergebniswirkungen

Tz. 36 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Wird aufgrund einer Neubewertung der Buchwert erhöht,mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / Zusammenfassung

Überblick Die Steuerersparnismöglichkeiten für Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Wohngebäuden sind derzeit auf wenige Vorschriften beschränkt. Die größte Bedeutung in der Praxis haben aktuell die Vergünstigungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Die Steuerer...mehr